Dieser Internet-Auftritt kann nach dem Tod des Webmasters, Peter Strutynski, bis auf Weiteres nicht aktualisiert werden. Er steht jedoch weiterhin als Archiv mit Beiträgen aus den Jahren 1996 – 2015 zur Verfügung.

Die NATO - illegitimes Kind des Zweiten Weltkriegs

Ein Essay. Von Peter Strutynski *

Die Ratlosigkeit der Militärs, Rüstungslobbyisten und Sicherheitspolitiker nach dem Ende des Ost-West-Konflikts 1989/91 war von erstaunlich kurzer Dauer. Nachdem der äußere Feind nicht nur abhanden gekommen war, sondern sich teilweise sogar zu einem Verbündeten wandelte, erfand sich die NATO neu: 40 Jahre lang als militärisches Bollwerk gegen den vermeintlich aggressiven Kommunismus in Gestalt des Warschauer Pakts unter Führung der atomaren Supermacht Sowjetunion waren mit dem Mauerfall 1989 und – 1991 – der Auflösung von UdSSR und Warschauer Vertrag unwiderruflich zu Ende. An die Stelle militärischer Bedrohung mussten nun – aus einer Art Selbsterhaltungstrieb des Militärs heraus - neue Arten von Bedrohungen und Risiken konstruiert werden, die eine Aufrechterhaltung des militärisch-industriellen Komplexes rechtfertigten. Dies gelang der NATO auf kreative Weise. Ob es um die Bevölkerungs“explosion“ in der Dritten Welt ging oder um das Weltklima und die dünner werdende Ozonschicht, um Armut, Verelendung und Migrationsströme (aus dem „Süden“) oder um Engpässe im weltweiten Nahrungsmitteldargebot, um Energieknappheit oder schwer zugängliche andere Ressourcen: Für all diese offenkundig nicht militärischen Risiken erklärte sich die NATO zuständig. Das Zauberwort, von dem sich damals auch die Friedensforschung infizieren ließ, hieß „erweiterter Sicherheitsbegriff“.

Die NATO war 40 Jahre zuvor unter ganz anderen Auspizien angetreten. Wie die Vereinten Nationen war sie ein Kind des Zweiten Weltkriegs. Im Unterschied zur UNO, die ein legitimes Kind des Weltkrieges war, war die NATO ein illegitimes Kind – und ein Bastard dazu. Aber alles der Reihe nach.

Lehren aus der Geschichte (1): Die Gründung der UNO und das Völkerrecht

Aus der zweiten Menschheitskatastrophe des 20. Jahrhunderts – die erste hatte den Völkerbund hervorgebracht – wurden vor allem zwei Lehren gezogen: Es durfte kein Krieg mehr sein (1) und es mussten die Ursachen von Krieg und Gewalt beseitigt werden (2).

(1) Die Überlebenden des Weltkriegs waren der festen Überzeugung, dass ein neuerlicher Krieg unter keinen Umständen mehr sein dürfe, weil er – wie Hiroshima und Nagasaki gezeigt hatten – die Selbstauslöschung der Menschheit zur Folge haben könnte. Die internationale Nachkriegsordnung sollte entsprechend umgestaltet werden, indem einerseits den durch den Sieg der Anti-Hitler-Koalition geschaffenen neuen Realitäten Rechnung getragen wurde und andererseits eine neue Staatenorganisation über den Weltfrieden wachsen sollte. So verschmolzen der normative, am modernen Völkerrecht orientierte Ansatz mit den machtpolitischen Realitäten in der Konstruktion der Vereinten Nationen. In konzentriertester Form schlug sich dies in der Charta der Vereinten Nationen nieder. Art. 2 Abs. 3 und 4 der Charta knüpfte an den schon in der Zwischenkriegszeit vereinbarten Briand-Kellogg-Pakt an, in welchem sich die Vertrag schließenden Parteien (darunter Deutschland, die USA, Frankreich und Großbritannien) 1928 erstmals völkerrechtlich verbindlich verpflichteten, auf den Krieg als Mittel zur Lösung internationaler Streitfälle ein für allemal zu verzichten. Neben diesem als „Gewaltverbot“ bekannt gewordenen Prinzip enthält die Charta noch die Garantie der souveränen Gleichheit (Art. 2, Abs. 2) und territorialen Integrität (Art. 2, Abs. 4) der Staaten sowie das Prinzip der Nichteinmischung in die Angelegenheiten fremder Staaten (Art. 2, Abs. 7).

Vom allgemeinen Gewaltverbot sollte es lediglich zwei eng definierte Ausnahmen geben können: Einmal das individuelle oder kollektive Recht auf (militärische) Verteidigung im Fall eines gegnerischen Angriffs – ein Recht, das nach Art. 51 UN-Charta aber nicht grenzenlos ist, sondern in dem Augenblick erlischt, wenn der UN-Sicherheitsrat „die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen“ selbst trifft. Zum anderen kann der UN-Sicherheitsrat militärische Maßnahmen anordnen, wenn durch Handlungen eines oder mehrerer Staaten der Weltfrieden und die internationale Sicherheit bedroht sind (Art. 39) und alle friedlichen Mittel zur Streitbeilegung erschöpft sind (Art. 42).

Die Instanz, die über den Weltfrieden zu wachen hatte, war und ist bis heute der UN-Sicherheitsrat. In ihm spiegelt sich vielleicht am deutlichsten das reale internationale Kräfteverhältnis am Ende des Zweiten Weltkriegs wider: Ganz im Gegensatz zur proklamierten „Gleichheit“ aller UN-Mitgliedsstaaten sicherten sich in diesem höchsten Gremium die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs (erst vier, später kam China als fünfte Macht hinzu) einen ständigen Sitz, der zudem mit einem nur ihnen zustehenden Veto-Recht ausgestattet wurde. Diese Konstruktion war damals verständlich, weil sie allein eine Garantie für die Errichtung eines stabilen Friedens in Europa und in der Welt zu bieten schien. Japan und Deutschland als die Hauptschuldigen am Weltkrieg sollten nie wieder in die Lage kommen, ihr kriegerisches Haupt zu erheben. In diese Richtung zielte denn auch die Feindstaatenklausel der UN-Charta, wonach die Maßnahmen, welche die Alliierten gegen die Aggressoren ergriffen hatten, durch die „Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt“ wurden (Art. 107).

Insofern stellen Gründung, normative Ausrichtung und Verfasstheit der Vereinten Nationen aus einer Friedensperspektive ein legitimes Kind des Zweiten Weltkriegs dar.

Lehren aus der Geschichte (2): Faschismus und Militarismus ausrotten

(2) Mit der Errichtung der Vereinten Nationen allein war es aber nicht getan. Sie war ja nur der institutionelle Rahmen einer auf Frieden und internationale Sicherheit zielenden Nachkriegsordnung, bezog sich also vorwiegend auf die Beziehungen zwischen den Staaten. Die Verfasstheit der Staaten selbst fiel in deren eigene Zuständigkeit.

Diese grundsätzliche Offenheit gegenüber den gesellschaftspolitischen Grundlagen der Staaten fand indessen keine Anwendung auf die „Feindstaaten“ Japan und Deutschland. Denn es war erkannt worden, dass Militarismus, Faschismus und Krieg vor allem ökonomische Ursachen hatten, die in einem besonders stark auf die Interessen des schwer- und rüstungsindustriellen Großkapitals zugeschnittenen aggressiven Kapitalismus/Imperialismus zu suchen waren. Als Lehren daraus wurde beispielsweise für Japan eine Friedensverfassung erlassen, die in Art. 9 zwei wesentliche Grundsätze formulierte:

Abs. 1: „In aufrichtigem Streben nach einem auf Gerechtigkeit und Ordnung gegründeten internationalen Frieden verzichtet das japanische Volk für alle Zeiten auf den Krieg als ein souveränes Recht der Nation und auf die Androhung oder Ausübung von Gewalt als Mittel zur Beilegung internationaler Streitigkeiten.“
Abs. 2: „Um das Ziel des vorhergehenden Absatzes zu erreichen, werden keine Land-, See- und Luftstreitkräfte oder sonstige Kriegsmittel unterhalten. Ein Recht des Staates zur Kriegsführung wird nicht anerkannt.“

Während Absatz 1 sich noch ganz in der völkerrechtlichen Diktion der UN-Charta bewegt und keine Sondereinschränkung enthält – die Ächtung des Krieges und das Gewaltverbot waren allgemein verbindlich -, geht Absatz 2 darüber hinaus. Japan verzichtet auf das Recht jedes anderen Staates auf eigene Streitkräfte und begnügt sich mit der Aufstellung von „Selbstverteidigungskräften“. Dass gegen diesen Artikel später massiv verstoßen wurde und Japan heute über eine der modernsten Armeen der Welt verfügt, ist Ergebnis der Westbindung des Landes und seiner antikommunistischen Grundorientierung.

Auch für das Nachkriegsdeutschland galt zunächst der antifaschistische und antimilitaristische Konsens der Siegermächte, der sich am nachhaltigsten im Potsdamer Abkommen vom August 1945 niederschlug. „Der deutsche Militarismus und Nazismus werden ausgerottet“, heißt es darin und die dafür notwendigen Maßnahmen lauteten:
  • Demilitarisierung: „Völlige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands und die Ausschaltung der gesamten deutschen Industrie, welche für eine Kriegsproduktion benutzt werden kann …“
  • Denazifizierung: „Die Nationalsozialistische Partei mit ihren angeschlossenen Gliederungen und Unterorganisationen ist zu vernichten; … es sind Sicherheiten dafür zu schaffen, daß sie in keiner Form wieder auferstehen können; jeder nazistischen und militaristischen Betätigung und Propaganda ist vorzubeugen“.
  • Dezentralisierung 1: „In praktisch kürzester Frist ist das deutsche Wirtschaftsleben zu dezentralisieren mit dem Ziel der Vernichtung der bestehenden übermäßigen Konzentration der Wirtschaftskraft, dargestellt insbesondere durch Kartelle, Syndikate, Trusts und andere Monopolvereinigungen.“
  • Dezentralisierung 2: „Die Verwaltung Deutschlands muß in Richtung auf eine Dezentralisation der politischen Struktur und der Entwicklung einer örtlichen Selbstverantwortung durchgeführt werden.“
  • Demokratisierung: „Die lokale Selbstverwaltung wird in ganz Deutschland nach demokratischen Grundsätzen, und zwar durch Wahlausschüsse (Räte), … wiederhergestellt.
    In ganz Deutschland sind alle demokratischen politischen Parteien zu erlauben und zu fördern mit der Einräumung des Rechtes, Versammlungen einzuberufen und öffentliche Diskussionen durchzuführen.“
Nicht nur die alliierten Siegermächte, sondern auch die demokratischen Bewegungen in fast allen europäischen Ländern waren nach dem Zweiten Weltkrieg davon überzeugt, dass der Kapitalismus alter Art nicht mehr zeitgemäß war. In der öffentlichen Meinung war er weitgehend desavouiert, weil mit ihm die gar nicht so weit zurück liegenden verheerenden Folgen der Weltwirtschaftskrise (1929/30) und der Raubzug der deutschen Banken und Industriekonzerne während des Zweiten Weltkriegs assoziiert wurden. Die Überwindung monopolkapitalistischer Eigentums- und Machtverhältnisse war und die gesellschaftliche Kontrolle der Schlüsselindustrien und Finanzinstitute gehörten zu den Forderungen sowohl der aus der Arbeiterbewegung hervorgegangenen sozialistischen und kommunistischen als auch zahlreicher liberal-demokratischer oder christlicher Parteien. Dass sich im Zuge der Nachkriegsentwicklung eine Reihe von Staaten eine andere Gesellschaftsordnung gab (in Mittel- und Osteuropa mit massiver Unterstützung durch die Sowjetunion), entsprach genauso dem Trend der Zeit wie die starken radikaldemokratischen und kommunistischen Bewegungen in Ländern der westlichen Hemisphäre wie Griechenland, Frankreich oder Italien. Gesellschaftsordnungen, die für sich beanspruchten, einen nicht kapitalistischen Weg einzuschlagen, um damit die ökonomischen Ursachen für Faschismus und Krieg radikal, d.h. an der Wurzel zu beseitigen, sind somit – nach der UNO - das zweite legitime Kind des Zweiten Weltkriegs.

Die NATO: illegitim und ein Bastard

Die 1949 gegründete NATO (North Atlantic Treaty Organization) ist dem gegenüber ein illegitimes Kind der Kriegs- und unmittelbaren Nachkriegsgeschichte. Die Gründung eines Militärbündnisses war schon per se ein problematischer Akt, der so gar nicht zu dem 1945 in San Francisco verabschiedeten Grundgesetz der neuen Staatengemeinschaft UNO passen wollte. Die UNO war als ein System kollektiver, das heißt auf Gegenseitigkeit beruhender Sicherheit aller Staaten gedacht und organisiert worden. Ein Militärpakt dagegen geht von aktuellen oder potenziellen Gegnern aus, ist also ausschließend (exklusiv) und nimmt in Kauf, dass die Ausgeschlossenen sich ebenfalls zusammenschließen. Beide – oder noch mehr - Seiten geraten also in das bekannte „Sicherheitsdilemma“, wonach die militärische Organisation des eigenen Schutzes zum Bedrohungsempfinden der anderen Seite beiträgt, die nun ihrerseits sich militärisch zu schützen versucht. So werden dann jegliche Rüstungsanstrengungen als Verteidigungs- oder „Nachrüstungs“-Maßnahmen dargestellt – und zwar auf beiden Seiten. Die Geschichte der NATO und des – erst 1955 gegründeten – Warschauer Vertrags legen beredtes Zeugnis von der Wirkungskraft dieses Sicherheitsdilemmas ab. Die NATO widersprach also von Anfang an den Grundsätzen des modernen Völkerrechts.

Dies sollte man der NATO aber nicht ansehen. Ihre Gründungsurkunde, der „Washingtoner Vertrag“ vom 4. April 1949, atmete so sehr den Geist der UN-Charta, dass man den entstehenden Militärpakt fast für eine Unterorganisation der Vereinten Nationen halten konnte. Schon in der Präambel bekunden die Vertragsparteien „ihren Glauben an die Ziele und Grundsätze der Satzung der Vereinten Nationen und ihren Wunsch, mit allen Völkern und allen Regierungen in Frieden zu leben“. Artikel 1 des NATO-Vertrags ist so stark an Formulierungen der UN-Charta angelehnt, dass man sich fragen muss, warum es eines solchen Bündnisses überhaupt bedarf: “Die Parteien verpflichten sich, in Übereinstimmung mit der Satzung der Vereinten Nationen jeden internationalen Streitfall, an dem sie beteiligt sind, auf friedlichem Wege so zu regeln, dass der internationale Friede, die Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden, und sich in ihren internationalen Beziehungen jeder Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung zu enthalten …“. Die Vereinbarkeit der NATO mit UN-Grundsätzen wird außerdem in Art. 7 unmissverständlich festgestellt. Hier heißt es: „Dieser Vertrag berührt weder die Rechte und Pflichten, welche sich für die Parteien, die Mitglieder der Vereinten Nationen sind, aus deren Satzung ergeben, oder die in erster Linie bestehende Verantwortlichkeit des Sicherheitsrats für die Erhaltung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit, noch kann er in solcher Weise ausgelegt werden.“

Hinzu kommen zwei bemerkenswerte Einschränkungen der Reichweite des Militärbündnisses. Einmal betraf dies seine geografische Begrenzung auf das „nordatlantische Gebiet nördlich des Wendekreises des Krebses“ (Art. 6). Militäroperationen außerhalb dieses Raums – seit dem Krieg gegen Jugoslawien und dem neuen „Krieg gegen den Terror“ schon fast zur Regel geworden – waren nicht vorgesehen und vertragswidrig. Die zweite Einschränkung ist inhaltlicher Art und wird bis zum heutigen Tag in der öffentlichen Debatte gern übersehen: Nach Artikel 5 des NATO-Vertrags verpflichten sich die Vertragspartner zum Beistand für den Fall, dass ein oder mehrere Mitglieder angegriffen werden. Ausdrücklich wird hierbei auf das Recht auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung gemäß Art. 51. der UN-Charta verwiesen. Es bleibt den NATO-„Parteien“ aber vollkommen selbst überlassen, welcher Art ihr Verteidigungsbeitrag ist, „indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten.“

Einer solchen Völkerrechtslyrik widersprechen, wie schon erwähnt, die Gründung eines Militärpakts an sich und die politische Intention der NATO – soweit sie jedenfalls damals von den USA und Großbritannien artikuliert wurde. Die NATO-Gründung war das letzte Glied einer Reihe von Maßnahmen der westlichen Siegermächte zur Eindämmung dessen, was seiner Zeit die kommunistische Weltrevolution genannt wurde. Spätestens mit der „Eisernen-Vorhang“-Rede Churchills im Jahr 1946 und der ein Jahr später formulierten Truman-Doktrin war klar geworden, dass der Zweite Weltkrieg in einen Kalten Krieg mündete, dessen Kontrahenten, die Sowjetunion und die USA, zwei gegensätzliche Gesellschaftssysteme vertraten. Die Hauptsorge der Sowjetunion galt der eigenen Sicherheit, wozu die Bildung eines cordon sanitaire, eines Systems vorgelagerter befreundeter Staaten entsprechend der in Teheran, Jalta und Potsdam vereinbarten Hemisphären diente. Es war, wie der große Historiker des 20. Jahrhunderts, Eric Hobsbawm, feststellte, eine defensive, auf Sicherung des Status quo und auf den inneren Machterhalt gerichtete Außenpolitik. Die Hauptsorge der USA hingegen galt der Abwehr des vermeintlich aggressiven Kommunismus und dessen Eindämmung (containment) bzw. Zurückdrängung (Roll back). Dies begann mit der militärischen Bekämpfung von Aufständen in der eigenen Hemisphäre (z.B. Griechenland) und der Ausarbeitung von Putschplänen, die eine Machtübernahme durch damals starke kommunistische Parteien verhindern sollten (Frankreich und Italien). Dem dienten auch die Einrichtung von Militärstützpunkten rings um die Sowjetunion sowie die Gründung von Militärallianzen in Asien und im pazifischen Raum (CENTO, SEATO und ANZUS).

In wirtschaftlicher Hinsicht waren die USA, die in jeder Beziehung gestärkt aus dem Krieg hervorgegangen waren, daran interessiert, den zerstörten europäischen Kriegsökonomien wieder auf die Beine zu helfen und somit einer sozialen und politischen Radikalisierung der Bevölkerung entgegenzuwirken. Der hierzu aufgelegte Marshall-Plan, der in den ersten Nachkriegsjahren 20 Mrd. US-Dollar bereitstellte, erfüllte diesen Zweck in zweifacher Hinsicht: Einmal indem er tatsächlich als Konjunkturmotor wirkte, und zum anderen, weil er die Gesellschaften, die in seinen Genuss kamen, ideologisch an die USA band. Er hatte darüber hinaus zwei, aus Sicht der USA willkommene, Nebenwirkungen. Erstens floss bis zu einem Viertel des zur Verfügung gestellten Geldes direkt in die USA zurück, weil damit „amerikanisches“ Erdöl (genauer: Erdöl aus dem Nahen Osten, das von US-Firmen gefördert, raffiniert und verkauft wurde) gekauft wurde. Und zweitens trugen die Gelder dazu bei, den westeuropäischen Markt generell für den Import US-amerikanischer Konsum- und Investitionsgüter aufnahmebereit zu machen. In der Folge kam es zu einer beispiellosen Verflechtung der US-amerikanischen mit der westeuropäischen, insbesondere der westdeutschen Wirtschaft.

Der geostrategische Hintergrund des US-amerikanischen Engagements in Europa und der Gründung der NATO 1949 lag also in der Überlegung, den Systemgegner Sowjetunion einschließlich seiner entstandenen „Satelliten“ militärisch zu kontrollieren und die „freie Welt“ vor inneren und äußeren Gefährdungen zu schützen. Dabei wurden als gemeinsame zentrale Werte die „Grundsätze der Demokratie, der Freiheit der Person und der Herrschaft des Rechts“ proklamiert (Präambel). Damit nahm man es aber schon bei der Gründung der NATO 1949 nicht so genau. Denn neben den Benelux-Ländern, Frankreich und Großbritannien (diese Länder hatten bereits 1948 den „Brüsseler Vertrag“ geschlossen), Norwegen, Dänemark, Island, Italien, USA und Kanada befand sich auch Portugal unter den Gründungsmitgliedern – ein autoritär-faschistisches Regime, das aber aus strategischen Gründen (Südwestflanke der NATO) genauso bedeutsam war wie die Türkei (Südostflanke und unmittelbare Nachbarschaft zur UdSSR), die – zusammen mit Griechenland – 1952 in die NATO aufgenommen wurde.

Von einer Mitgliedschaft der 1949 gegründeten alten Bundesrepublik in der NATO konnte zu Beginn noch keine Rede sein. Zum einen war die Westbindung der drei Westzonen noch längst nicht in trockenen Tüchern; zum anderen war die deutsche Teilung trotz BRD- und späterer DDR-Gründung noch nicht endgültig, die deutsche Frage also noch „offen“. Und zum dritten waren noch nicht alle NATO-Staaten bereit, den Nachfolgestaat des Dritten Reiches umstandslos in die eigene Wertegemeinschaft aufzunehmen. Die Furcht vor einem möglicherweise wieder erwachenden deutschen Militarismus war nach wie vor allgegenwärtig. Diese Furcht war auch 1955 noch nicht vergessen, als Westdeutschland der NATO beitrat. Der damalige Generalsekretär der NATO, Lord Ismay, brachte die durchaus gemischte Gefühlslage des Bündnisses darin zum Ausdruck, dass er ihr die dreifache Aufgabe zuwies, „to keep the Russians out, the Americans in and Germany down“. Nehmen wir indessen nur die Janusköpfigkeit des Bündnisses, die rhetorische Anschlussfähigkeit an das Völkerrecht und die UN-Charta auf der einen und die aggressive Außenorientierung auf der anderen Seite, so ist das illegitime Kind NATO zugleich als Bastard auf die Welt gekommen.

Die NATO nach dem Ende des Ost-West-Konflikts: Neue Risiken aus allen Richtungen

Es kann in diesem Essay nicht darum gehen, die Geschichte der NATO bis zur Auflösung des 1955 gegründeten Warschauer Vertrags 1991 zu schildern. Sie wird als „Erfolgsgeschichte“ bezeichnet von denjenigen, die zur Westbindung und zur Restauration kapitalistisch-imperialistischer Verhältnisse zu keiner Zeit eine Alternative gelten lassen wollten, die die „Freiheit“ im Westen genauso gut aufgehoben sahen wie sie deren totale Unterdrückung im Osten behaupteten, und die nie ein Problem darin sahen, dass durch die Ost-West-Blockkonfrontation die Welt nicht nur 40 Jahre lang in Atem gehalten, sondern auch an den Rand einer atomaren Katastrophe gedrängt wurde. Ein zweifelhafter „Erfolg“ war auch die gigantische nukleare und konventionelle Hochrüstung der beiden Blöcke, die den Volkswirtschaften ebenso gigantische Mittel zur Lösung dringender Menschheitsprobleme wie Hunger, Armut und Massenarbeitslosigkeit entzog.

Wir wollen stattdessen die eingangs gestellte Frage nach den sicherheitspolitischen Weichenstellungen nach dem Ende der Bipolarität wieder aufnehmen. Wie reagierte die NATO auf den unbestreitbaren Fakt, dass das Militärbündnis Warschauer Vertrag, zu dessen Abwehr die NATO sich verstanden hatte, nun plötzlich nicht mehr existierte? Konnte die Welt auf eine „Friedensdividende“ hoffen, die sich aus den durch die nun für möglich gehaltene Abrüstung frei werdenden Mitteln speisen würde? Könnten nach der Auflösung jahrzehntelanger ideologischer und politischer Blockaden die Staaten der Welt zu einer neuen globalen Kooperation zusammenfinden und ihre Probleme im Sinne der UN-Charta friedlich lösen?

Nun, all das lag auf der Hand, war sogar schon in der Endphase des Kalten Kriegs in bester Absicht vom letzten Generalsekretär der KPdSU, Michail Gorbatschow, vorgeschlagen und in Ansätzen ausprobiert worden. Die NATO erwies sich aber in ihrer tiefsten Legitimationskrise als der Bastard, der sie von Anfang an war: Unter dem Label des „erweiterten Sicherheitsbegriffs“ erklärte sie Politikbereiche und Herausforderungen, die zuallererst „ziviler“ Natur sind, zu Handlungsfeldern des Militärbündnisses. Ein Strategiepapier vom März 1990 – da existierte formal der Warschauer Pakt sogar noch – formulierte die neuen Risiken des Bündnisses jenseits jedweder militärischer Bedrohung. Im November 1991 wurde es vom Gipfel in Rom als neues strategisches Konzept der NATO verabschiedet.

Dieses Konzept, die „Römische Erklärung“ der NATO vom November 1991, enthielt die strategische Neuorientierung des ursprünglich auf Verteidigung ausgelegten Militärbündnisses. Die Gefahr eines „großangelegten, gleichzeitig an allen europäischen NATO-Fronten vorgetragenen Angriffs“ sahen die NATO-Strategen als „praktisch nicht mehr gegeben“ an. Der deutsche Bundeskanzler Kohl brachte die geänderte Sicherheitslage in dem geflügelten Wort auf den Punkt, wir seien nur noch „von Freunden umzingelt“. In einer solchen Lage fällt es natürlich schwer, den eigenen Militärapparat weiter zu legitimieren. Also wurde die alte Bedrohung durch eine neue Art von Bedrohung ersetzt. In der Erklärung von Rom heißt es:

„Sie (die neuen „Risiken“, P.S.) sind eher Konsequenz der Instabilität, die aus den ernsten wirtschaftlichen, sozialen und politischen Schwierigkeiten, einschließlich ethnischer Rivalitäten und Gebietsstreitigkeiten entstehen können, denen sich viele mittel- und osteuropäische Staaten gegenübersehen.“ (Ziffer 10)

Nun ist zwar nicht unbedingt einzusehen, warum auf „wirtschaftliche, soziale und politische Schwierigkeiten“ ein Militärpakt antworten soll. Aber die neue NATO-Doktrin geht noch einen Schritt weiter:

„Im Gegensatz zur Hauptbedrohung der Vergangenheit sind die bleibenden Sicherheitsrisiken der Allianz ihrer Natur nach vielgestaltig und kommen aus vielen Richtungen, was dazu führt, dass sie schwer vorherzusehen und einzuschätzen sind. Die NATO muss fähig sein, auf derartige Risiken zu reagieren …“ (Ziff. 9)

Das haben sich die Militärs, die in dieser schwersten Stunde ihres Lebens um eine Zukunftsperspektive ihres Berufsstands rangen, wirklich fein ausgedacht: Um sich vor „unvorhersehbaren“ Risiken „aus allen Richtungen“ zu schützen, kann im Grunde genommen alles und jedes an Bewaffnung und Ausrüstung gefordert werden. Denn man muss ja auf alle Eventualitäten gefasst sein. Unfreiwillig kommt in dem Strategiepapier auch die Freude zum Ausdruck, diesen Dreh gefunden zu haben. In Ziff. 15 heißt es, dass das „veränderte Umfeld dem Bündnis neue Möglichkeiten bietet, seine Strategie innerhalb eines breiten sicherheitspolitischen Ansatzes zu konzipieren“. (Hervorhebung von mir.)

In der Römischen Erklärung 1991 wurden auch schon die – etwas konkreteren – Herausforderungen genannt, denen sich die NATO zuwenden müsse. Neben dem klassischen Fall eines Angriffs auf das Bündnisgebiet, was aber faktisch ausgeschlossen ist, habe die Sicherheit des Bündnisses auch den „globalen Kontext“ zu berücksichtigen:

„Sicherheitsinteressen des Bündnisses können von anderen Risiken berührt werden, einschließlich der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, der Unterbrechung der Zufuhr lebenswichtiger Ressourcen sowie von Terror- und Sabotageakten.“ (Ziff. 13)

Diese „Risiken“ blieben stilbildend für alle weiteren Strategiepapiere der NATO, aber auch nationaler Militärdoktrinen etwa der Vereinigten Staaten (Nationale Sicherheitsstrategie-NSS, zuletzt 2006), der Bundesrepublik Deutschland (Verteidigungspolitische Richtlinien-VPR, zuletzt 2003) oder auch der Europäischen Union (Europäische Sicherheitsstrategie-ESS, 2003). Ergänzt wurden sie in der Folge lediglich noch um den Gedanken der „humanitären Intervention“, zu dem die zivilisierte Weltgemeinschaft dann verpflichtet sein könne, wenn Vertreibungen, „ethnische Säuberungen“, Völkermord oder andere massive Menschenrechtsverbrechen stattfinden. Der Krieg gegen Jugoslawien 1999 war der erste Krieg, den die NATO aus „humanitären Gründen“ geführt hat, der andauernde „Antiterrorkrieg“ in Afghanistan und anderswo im Rahmen von Operation Enduring Freedom ist der erste Krieg der NATO und anderer „Verbündeter“, der dem „Risiko Terrorismus“ gilt, und der Irakkrieg der USA und nicht weniger in der „Koalition der Willigen“ kämpfender NATO-Mitglieder ist der erste seiner Art, der die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu verhindern vorgab. Dass er heute noch geführt wird, obwohl es die Massenvernichtungswaffen nachweislich nie gegeben hat, zeigt die Doppelbödigkeit der Argumentation der Aggressoren. Alle drei genannten Kriege belegen darüber hinaus, dass sich die – vorgeschobenen – Gründe hervorragend eignen, um Militärinterventionen in aller Welt zu rechtfertigen.

NATO 2008: Einschnürung Russlands – und China im Blick

Das erschreckendste Ergebnis der Entwicklung der Welt nach dem Ende der Blockkonfrontation ist aus meiner Sicht, dass die militärischen Konflikte sowohl an Zahl als auch an Schärfe zugenommen haben, obwohl es heute die unversöhnliche Gegnerschaft zweier unterschiedlicher Gesellschaftssysteme im Weltmaßstab nicht mehr gibt. Dem Imperialismus, so könnte eine Schlussfolgerung lauten, ging es also nicht nur um die Niederwerfung des Kommunismus, sondern es geht ihm auch um die Ausbreitung seines eigenen Herrschafts- und Machtbereichs gegenüber anderen Konkurrenten. Dies kann vielleicht schon in einer ersten interpretativen Annäherung an dem im August 2008 aufgetauten „eingefrorenen Konflikt“ um die abtrünnige georgische Republik Südossetien exemplifiziert werden.

Es ist müßig darüber zu spekulieren, ob der georgische Präsident Saakaschwili zu seinem Angriff von den USA oder der NATO ermuntert wurde. Möglich ist immerhin auch, dass er mit seinem Alleingang die Solidarität der NATO herbei kämpfen wollte. Dass diese aus dem Krieg um Südossetien keinen casus belli für sich machte, war indessen von vorneherein klar. Nicht einmal Bush riskiert derzeit eine militärische Konfrontation mit Russland, das zwar von der NATO und der EU bewusst auf Distanz gehalten, aber als Bündnispartner im weltweiten „Krieg gegen den Terror“ durchaus (noch) gebraucht wird. Dem widerspricht nicht, dass der kleine Kaukasuskrieg vom Westen massiv dazu genutzt werden wird, den Kreml als kriegslüsternes und machtgieriges Regime darzustellen, das eine Bedrohung für seine Nachbarn (insbesondere Georgien und Ukraine) darstellt, die wiederum des Schutzes durch die NATO, am besten durch eine Mitgliedschaft in ihr, bedürften.

Der kurze georgisch-russische Krieg war ein typischer „Stellvertreterkrieg“. Die NATO weiß nun, wann für Russland die Grenze des Zumutbaren erreicht ist. Und Russland sollte wissen, welche Absichten die NATO und ihre Führungsmacht USA in der kaukasischen Region im Schilde führen.

Dabei könnte ein Blick nach Afghanistan hilfreich sein. Auch dieses Land hat nicht viel mehr zu bieten als eine für den Westen interessante geostrategische Lage. Dabei geht es nicht nur um die Kontrolle eines Territoriums, in dem bzw. durch das hindurch ein wichtiges Ölpipeline-Projekt realisiert werden soll: die Verbindung zwischen der öl- und erdgasreichen Kaspi-Region und dem Indischen Ozean – gleichsam ein Bypass, um russisches Gebiet zu umgehen. Es geht auch um die strategische Lage Afghanistans: Das Land am Hindukusch grenzt im Süden an Pakistan (dahinter im Südosten folgt Indien) und im Westen an Iran. Russland im Norden ist nur durch die zentralasiatischen ehemaligen Sowjetrepubliken Turkmenistan, Usbekistan und Kasachstan getrennt. Und im Osten reicht ein schmaler Landkorridor bis an die Grenze Chinas, des großen Antipoden der USA und der Europäischen Union im Kampf um die knapper werdenden Energieressourcen der Erde. Afghanistan liegt also inmitten einer Region, in der nahezu die Hälfte der Menschheit lebt und die über zwei Drittel der weltweiten Öl- und Gasvorkommen verfügt. Afghanistan ist somit eine der begehrtesten strategischen Regionen der Erde, geradezu prädestiniert als eine Art terrestrischer Flugzeugträger und Stationierungsort für Radaranlagen und Raketenabschussrampen. Wer wollte hier nicht das Sagen haben?!

Die Konsequenz, mit der die USA in der Zeit der sowjetischen Besatzung Afghanistans alle Aufständischen mit Waffen und Logistik unterstützt haben und die Unerbittlichkeit, mit der die heutigen Besatzer um die Kontrolle des Landes kämpfen, weisen darauf hin, dass der Westen die Empfehlung des großen Strategen Zbigniew K. Brzezinski aus den 90er Jahren beherzigt: Für die „globale Vormachtstellung und das historische Vermächtnis Amerikas“ werde es „von entscheidender Bedeutung sein“, so können wir in seinem Buch „Die einzige Weltmacht“ (1997) lesen, „wie die Macht auf dem eurasischen Kontinent verteilt wird“. Der „eurasische Kontinent“ - darunter verstand Brzezinski vor allem die Region vom Schwarzen Meer, dem Kaukasus und dem Kaspischen Meer bis nach Zentralasien – ist also das „Schachbrett, auf dem sich auch in Zukunft der Kampf um die globale Vorherrschaft abspielen wird“.

Daher rührt das Interesse Russlands, in Afghanistan zumindest indirekt einen Fuß in der Tür zu behalten. Auch nach dem Zerwürfnis mit der NATO wegen der akuten Georgienkrise teilte der Generalstab in Moskau mit, die Afghanistan-Kooperation mit Brüssel „stehe nicht zur Diskussion“. Und der russische Botschafter bei der Nato, Dmitri Rogosin, wird in der „Iswestija“ mit den Worten zitiert: „Uns käme eine Niederlage der Nato in Afghanistan nicht gelegen.“

Nicht nur einen Fuß in der Tür, sondern freien Zugang wünscht sich der Westen (USA, NATO, EU) seinerseits im Kaukasus und der Schwarzmeerregion. Die Aufnahme der Ukraine und Georgiens in die NATO waren auf dem Bukarester Gipfel ausgemachte Sache. Der gescheiterte Versuch der dem Westen verpflichteten georgischen Führung, das ganze Land einschließlich Abchasiens und Südossetiens mittels eines Angriffskrieges unter Kontrolle zu bringen und die lästigen Russen heraus zu drängen, ist grandios gescheitert. Umso mehr werden USA und NATO versuchen, die Aufnahme Georgiens und der Ukraine in die NATO zu beschleunigen und damit den Ring um Russland auch vom Süden her noch enger zu ziehen. Es ist verschiedentlich wieder in Mode gekommen, von einem neuen „Kalten Krieg“ zu sprechen. Damit wird – zu Recht – die vom Westen konstruierte und unter dem Slogan vom „Antiterrorkrieg“ betriebene Konfrontation mit der fundamentalistisch-islamischen Welt verstanden. Die jüngsten Ereignisse auf dem eurasischen „Schachbrett“ rufen Erinnerungen an den für erledigt gehaltenen alten Kalten Krieg wach. Die seiner Zeit von George F. Kennan erfundene Eindämmungspolitik (Containment) gegenüber der Sowjetunion wird nur von einer möglicherweise härteren Variante abgelöst, für die Bezeichnungen wie Constriction (Einschnürung) oder gar Strangulation zutreffender sein dürften. Sollte dies gelingen, könnte sich die NATO, die auf dem Bukarester Gipfel 2008 die Weichen auf eine globale Erweiterung gestellt hat, voll auf den Kontrahenten China konzentrieren. Denn Peking, das hat auch die Inszenierung der Olympischen Spiele 2008 gezeigt, möchte in der neuen Weltordnung eine eigenständige Rolle spielen.

So ließe sich die gegenwärtige Etappe der NATO in Abwandlung des zitierten Bonmots von Lord Ismay vielleicht in dem Ziel zusammenfassen, „to keep the Chinese out, the Americans in and Russia down“.

* Der Autor ist Politikwissenschaftler; AG Friedensforschung an der Uni Kassel; Sprecher des Bundesausschusses Friedensratschlags.

Aus: Österreichisches Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung (Hrsg.), Projektleitung: Roithner Thomas: Globale Armutsbekämpfung – ein Trojanisches Pferd? Auswege aus der Armutsspirale oder westliche Kriegsstrategien?
Dialog 56 – Beiträge zur Friedensforschung, ISBN 9783825817626, Lit-Verlag, Münster–Hamburg–London–Berlin–Wien 2009, S. 134-146

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