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Mit Tabubrüchen zur Normalität

Rot-grüne Außen- und Sicherheitspolitik ist vor allem Kriegspolitik. Bilanz nach vier Jahren Regierung

Von Peter Strutynski

Schon bei Halbzeit der rot-grünen Bundesregierung, im September 2000, konnten wir nicht umhin, ihrer Außen- und Sicherheitspolitik denkbar schlechte Noten zu verpassen. Ihre Verfehlungen haben wir damals in "10 Todsünden" zusammengefasst. Zwei Jahre später sieht die Bilanz nicht besser aus, wie aus dem folgenden Beitrag* ersichtlich wird.

Auch wenn die vierjährige Amtszeit der rot-grünen Regierungskoalition am 22. September 2002 zu Ende gehen und somit nur als Episode in die Geschichte eingehen sollte, hat sie zumindest außen- und sicherheitspolitische Spuren hinterlassen, die das Profil und die Rolle Deutschlands in der Welt nachhaltiger verändert haben als alle Regierungen seit dem zweiten Adenauer-Kabinett. Damals waren die entscheidenden Weichenstellungen für die Remilitarisierung der Bundesrepublik und ihren Eintritt in das westliche Militärbündnis NATO vorgenommen worden. So verheerend beide Schritte sich auf die Beziehungen zwischen den deutschen Staaten und auf die Weltpolitik im Zeichen des Kalten Krieges ausgewirkt haben, so gezähmt und zurückhaltend musste - jedenfalls aus heutiger Sicht - die Bundesrepublik 40 Jahre lang auf der weltpolitischen Bühne agieren. Die unsägliche Hallstein-Doktrin, mit deren Hilfe die DDR unter internationale Quarantäne gestellt werden sollte, war fast das einzige Instrument einer eigenständigen (west-)deutschen Außenpolitik. Es hatte sich zunehmend als stumpfe Waffe im Ost-West-Konflikt erwiesen und sich endgültig in dem Augenblick überlebt, als beide deutsche Staaten 1973 in die UNO aufgenommen wurden. Die Bipolarität und das atomare Patt der beiden Supermächte bestimmten aber auch noch danach das außenpolitische Koordinatensystem der Bundesrepublik. Dessen eine Achse enthielt die "unverbrüchliche Freundschaft" mit den Vereinigten Staaten, die "transatlantische Partnerschaft" einschließlich ihres militärischen Arms, der NATO. Auf der anderen Achse entwickelte sich die ökonomische und politische Position des Landes innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (später der EU), die jahrzehntelang ausschließlich zivil verstanden wurde.

Beide Voraussetzungen gerieten nach dem Zusammenbruch der realsozialistischen Halbwelt und dem faktischen Ende der Blockkonfrontation ins Wanken. Nicht dass nun die über die NATO vermittelten euro-atlantischen Beziehungen oder die über die EU vermittelte zivile Vergemeinschaftung in Frage gestellt worden wären. Dies wäre ernsthaft von keiner wie auch immer zusammengesetzten Bundesregierung zu erwarten gewesen. Vielmehr erwuchs aus der mit der deutschen Einigung verbundenen Wiederherstellung der vollen staatlichen Souveränität die Möglichkeit, beiden Koordinaten eine zusätzliche Komponente hinzuzufügen: Die transatlantische Bindung unter der Hegemonie der USA erhielt mit einem erstarkenden europäischen Pfeiler ein internes Gegengewicht, und die europäische Vergemeinschaftung sollte - unter maßgeblicher deutscher Initiative - seit Amsterdam und Maastricht um eine außen- und militärpolitische Dimension ergänzt werden. Die politische Klasse diskutierte in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts vorwiegend über die Frage, wie aus einer gesicherten transatlantischen Deckung heraus die globale US-amerikanische Hegemonie zugunsten einer gleichberechtigten Triaden-Konkurrenz sturmreif geschossen werden könne. Jugoslawien hatte das Pech (die separatistischen slowenischen, kroatischen, bosnischen und albanisch-kosovarischen Kräfte das Glück), das Exerzierfeld für diesen im Verborgenen geführten Streit um die alleinige Führerschaft der USA oder eine europäische Mitsprache abzugeben. Der NATO-Krieg gegen Jugoslawien im Frühjahr 1999 war eine einzigartige Demonstration der militärischen Überlegenheit der USA - nicht gegenüber der jugoslawischen Armee, das stand ohnehin außer Frage, sondern gegenüber den anderen NATO-Partnern. Die moralisch überhöhte Rhetorik des deutschen Verteidigungsministers, der die täglichen Briefings des NATO-Sprechers James Shea regelmäßig durch eigene Horrormeldungen überbot, war der verzweifelte Versuch, an dem zu 95 Prozent von den US-Luftstreitkräften geführten Krieg wenigstens verbal teilhaben zu können. Scharping blieb nur die Stammtischperspektive.

Kontinuität, "Normalität" und "größere Verantwortung"

Die Beteiligung Deutschlands am völkerrechtswidrigen Jugoslawien-Krieg hatte eine Vorgeschichte, die mit der deutschen Einigung am 3. Oktober 1990 begann, also mitten in die Ära Kohl reichte. Im Wahlkampf 1998 wurden die beiden Spitzenkandidaten von SPD und Grünen, Gerhard Schröder und Joschka Fischer, nicht müde, die "Kontinuität" und "Zuverlässigkeit" ihrer Außen- und Sicherheitspolitik im Falle eines Wahlsiegs von Rot-Grün zu betonen. In der Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998 erhält das Kontinuitätsversprechen deutliche Konturen: "Die neue Bundesregierung wird die Grundlinien deutscher Außenpolitik weiterentwickeln", heißt es dort in Kapitel XI und benennt neben der Fortsetzung des europäischen Einigungsprozesses "das Atlantische Bündnis als unverzichtbares Instrument für die Stabilität und Sicherheit Europas ... Die durch die Allianz gewährleistete Mitwirkung der Vereinigten Staaten von Amerika und ihre Präsenz in Europa bleiben Voraussetzungen für Sicherheit auf dem Kontinent." Die "enge und freundschaftliche Beziehung zu den USA" sei eine "unverzichtbare Konstante der deutschen Außenpolitik".

Zur Kontinuität gehörte auch die Fortführung einer Politik, die nach dem Ende der Bipolarität von zwei Schlagworten geprägt war: "Normalität" und "größere Verantwortung". Mit der deutschen Vereinigung und der Erlangung voller staatlicher Souveränitätsrechte sei die neue Bundesrepublik ein ganz "normaler" Staat geworden, ohne besondere Privilegien, aber auch ohne jede Beschränkungen. Normalität wurde dabei, wie Reinhard Mutz im "Friedensgutachten 1994" zeigte, vor allem außen- und militärpolitisch definiert. Da es zu den selbstverständlichen Merkmalen "normaler" souveräner Staaten gehöre, Kriege zu führen, müsse man sich künftig an "exterritoriale deutsche Militäreinsätze" gewöhnen. "In der Auseinandersetzung über die künftigen Aufgaben deutscher Streitkräfte gehört der Normalitätsbegriff zu den meistgebrauchten und meistmissbrauchten Vokabeln. Er fungiert als `letztes Wort´, als Suggestivformel, die einen fraglichen Sachverhalt als fraglos erscheinen lassen ..." (Mutz 1994, S. 221.) Als normal oder allgemein üblich wurde ausgegeben, was andere "normale" Staaten etwa im Rahmen der NATO - seltener: im Rahmen der UNO - an "Frieden erzwingenden" (peace enforcement) oder "Frieden sichernden" (peace keeping) Maßnahmen bereits praktizierten: Im Golfkrieg 1991, in Somalia 1992-1994 und schließlich auf dem Balkan seit 1994/95. Die Intensität der deutschen Beteiligung an solchen Interventionen wurde schrittweise gesteigert von einer rein finanziellen Unterstützung (Golfkrieg) über die Bereitstellung von Aufklärungskapazitäten (AWACS-Einätze in der Adria) bis zur Verfügungstellung von Tornado-Kampfjets (Bosnien) und schließlich der aktiven Beteiligung an Kampfeinsätzen (Kosovo).

Zuvor mussten die politischen und juristischen Fundamente geändert bzw. neu interpretiert werden, die einer Beteiligung der Bundeswehr an Auslandseinsätzen zu anderen als zu Verteidigungszwecken im Weg standen. Die Kohl- und die Schröder-Regierung bewerkstelligten dies, ohne auch nur ein Jota der hierfür einschlägigen Grundgesetzartikel zu verändern. Bekanntlich schreiben Art. 87a und 115a GG bindend vor, dass deutsche Streitkräfte nur zur Territorialverteidigung (einschließlich der Bündnisverteidigung) aufzustellen sind. Nach Art. 26 GG sind Handlungen verboten, die einen "Angriffskrieg" vorbereiten bzw. dazu beitragen, das "friedliche Zusammenleben der Völker zu stören". Und nach Art. 25 sind "die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes .. Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes." Somit sind die deutschen Verfassungsorgane verpflichtet, das strikte Gewaltverbot, das sich aus der UN-Charta (Art. 2 Ziffer 4) ergibt, zu beachten. In einer "hochproblematischen Entscheidung" (Friedensgutachten 1995, S. 10) des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 sind alle diese Rechtssätze bis zur Unkenntlichkeit in eine allfällige Lizenz zum Kriegführen uminterpretiert worden. Der Parlamentsvorbehalt als die einzige Hürde, die einer Kriegsteilnahme entgegenstehen könnte, hat sich als vernachlässigbare Größe herausgestellt. Bei allen Kriegsentscheidungen der letzten Jahre gab es eine satte Mehrheit von knapp 95 Prozent im Bundestag - darüber darf die knappe Entscheidung vom 16. November 2001 (Teilnahme am US-Krieg "Enduring Freedom") nicht hinwegtäuschen, ging es doch hier wegen der Vermischung mit der Vertrauensfrage um ein rein taktisches Abstimmungsverhalten der Fraktionen.

Die politischen Weichenstellungen für Auslandseinsätze der Bundeswehr sind nach der historischen Wende 1989/91 sukzessive vorgenommen worden. Die Römische Erklärung der NATO vom November 1991 enthielt bereits die strategische Neuorientierung des ursprünglich ebenfalls ausschließlich auf Verteidigung ausgelegten Militärbündnisses. Die Gefahr eines "großangelegten, gleichzeitig an allen europäischen NATO-Fronten vorgetragenen Angriffs" sahen die NATO-Strategen als "praktisch nicht mehr gegeben" an (BMV 1991, Ziffer 8). Stattdessen erwüchsen dem Bündnis neue Sicherheitsrisiken, die "ihrer Natur nach vielgestaltig" seien und "aus vielen Richtungen" kämen (Z 9). Und als Beispiele für solche neuen Risiken nannte das NATO-Dokument die "Verbreitung von Massenvernichtungswaffen", die "Unterbrechung der Zufuhr lebenswichtiger Ressourcen" sowie "Terror- und Sabotageakte" (Z 13). Das deutsche Verteidigungsministerium übernahm das Strategische Konzept der NATO ein Jahr später fast wortgleich in seine "Verteidigungspolitischen Richtlinien" vom 28. November 1992 (BMV 1992) - die übrigens bis zum heutigen Tag in Kraft geblieben sind. In einer global vernetzten, chaotischen Welt, so heißt es dort, würden "unwägbare Risiken" überall lauern und stets auch "deutsche Interessen" berühren. Daher, so schlussfolgerten die Richtlinien, ließe sich "Sicherheitspolitik weder inhaltlich noch geografisch eingrenzen" (Ziffer 24). Die Ziele deutscher Sicherheitspolitik werden dagegen sehr exakt beschrieben und lauten u.a.: "Aufrechterhaltung des freien Welthandels und des ungehinderten Zugangs zu Märkten und Rohstoffen in aller Welt ..." (Z 8/8) Von hier ist es nicht mehr weit bis zur Formulierung nationaler deutscher Interessen, die notfalls auch mit militärischen Mitteln zu verteidigen oder durchzusetzen sind. Das Weißbuch der Bundesregierung von 1994, das nahtlos an die Verteidigungspolitischen Richtlinien anknüpft, ersetzt den Begriff der Verteidigung durch die "neue Allzweckformel" (Mutz) der "Krisenbewältigung". Hierzu könnte - neben dem Einsatz verschiedener politischer Instrumente - "auch der Einsatz militärischer Mittel erforderlich werden" (BMV 1994, Ziffer 256).

Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die erweiterte Risikoanalyse und das veränderte Einsatzspektrum der Streitkräfte erhebliche Strukturveränderungen der Bundeswehr erforderlich machten. Die grobe Zweiteilung der Bundeswehr in "Hauptverteidigungskräfte" und "Krisenreaktionskräfte" (seit 2000: "Einsatzkräfte") wurde schon von CDU-Verteidigungsminister Rühe in den 90er Jahren vorgenommen. In den konzeptionellen Rahmenbedingungen des Bundeswehrplans 99 hieß es hierzu: "Die Veränderung der politischen und strategischen Rahmenbedingungen und die daraus abgeleiteten Aufgaben und Fähigkeiten der Bundeswehr haben es erlaubt, den Gesamtumfang der Streitkräfte zu reduzieren und sie nach Präsenz und Einsatzbereitschaft - von präsenten und rasch verfügbaren über teilgekaderte bis hin zu voll gekaderten Verbänden - weiter zu differenzieren. In diesen Strukturen ist die Bundeswehr ein wesentlicher Faktor des außen- und sicherheitspolitischen Gewichts Deutschlands in der Allianz wie in der Europäischen und der Westeuropäischen Union. Sie ist in der Lage, durch Krisenreaktions- und Aufwuchsfähigkeit den Kernbeitrag zur Bündnisverteidigung in Europa zu leisten und an der internationalen Krisenbewältigung und Konfliktverhinderung teilzunehmen." (BwPl99, zit. n. Liebsch 1999, S. 50f.) Die rot-grüne Bundesregierung übernahm 1998 bereits eine in Teilen reformierte Bundeswehr mit einem Anteil an Krisenreaktionskräften von damals 53.000 Mann. Auch dies entsprach der "Normalität" anderer NATO-Staaten (neben den USA vor allem Frankreichs und Großbritanniens).

Der zweite Begriff, der sich dem Normalitätsbegriff wie ein siamesischer Zwilling anheftete, hieß "Verantwortung". Ein größeres Deutschland könne und müsse nun auch eine größere Verantwortung für die Welt übernehmen, tönte es unmittelbar nach der deutschen Einigung. Und das Grundsatzprogramm der CDU von 1994 trug den programmatischen Titel "Freiheit in Verantwortung". "Wir Deutschen sind bereit und in der Lage", heißt es dort, "unserer gewachsenen außenpolitischen Verantwortung gerecht zu werden. Deutschland muss wie alle anderen Partner ... an ... den gemeinsamen Aufgaben im Rahmen des NATO-Bündnisses teilnehmen... Wir wollen, dass sich Deutschland ... an Aktionen der UNO, NATO, WEU und KSZE zur Wahrung und Wiederherstellung des Friedens beteiligen kann." (CDU 1994, Ziffer 129) In der rot-grünen Koalitionsvereinbarung von 1998 wird der Begriff in verschiedenen Richtungen konkretisiert als "besondere Verantwortung für Demokratie und Stabilität in Mittel-, Ost- und Südosteuropa", als Verantwortung der EU "gegenüber den Ländern des Südens", sowie als "besondere historische Verantwortung" bzw. "Verpflichtung" gegenüber Polen bzw. Israel. Die außenpolitischen Reden des Bundeskanzlers strotzen geradezu vor "Verantwortung": Seine Bundesregierung, so betonte er in einer programmatischen Rede anlässlich des SPD-Programmforums "Sicherheit für Deutschland" im Januar 2002, habe "aus ihrer Verantwortung für die gemeinsame Sicherheit ...schrittweise und konsequent ihre Außenpolitik weiterentwickelt", eine Politik, die sich fast wie von selbst "aus unserer geografischen und politischen Lage im Herzen Europas" (Kohl und Rühe sprachen immer von der "Mittellage"), "aus unseren Werten und Überzeugungen sowie aus unseren wohl verstandenen nationalen Interessen" ergebe (Schröder 2002). Die Regierung habe "internationale Verantwortung übernommen - politisch, diplomatisch, humanitär, aber eben, als ultima ratio auch militärisch -, wie ich es mir zu Beginn meiner Amtszeit nicht hätte vorstellen können." Natürlich werden auch die deutsche Geschichte und die Tradition der Sozialdemokratie bemüht: Aus beidem erkläre sich, dass Schröders Partei "immer skeptisch gegenüber dem Einsatz militärischer Gewalt" gewesen sei. "Wir wollen Gewalt vermeiden, nicht ausüben." Doch die deutsche Geschichte hält offenbar auch die gegenteilige Schlussfolgerung parat: "Aber die blutige Geschichte zweier Weltkriege darf nicht zum Vorwand werden, dass wir uns der Verantwortung entziehen, dass wir Mord und Unterdrückung geschehen lassen." "Glücklicherweise" sei das Argument, Deutschland wäre "als geteilte Nation mit eingeschränkter Souveränität zu solcher Verantwortung nicht in der Lage", heute nicht mehr gültig. Im Gegenteil: Gerade die Deutschen, die so viel "Hilfe und Solidarität unserer amerikanischen und europäischen Freunde" erfahren habe, hätten nun auch die "Verpflichtung", ihrer "neuen Verantwortung umfassend gerecht zu werden" (ebd.).

Wenn Bundeskanzler Schröder in seiner Rede noch hinzufügte, dass diese Verpflichtung "eine militärische Beteiligung im Rahmen unserer Möglichkeiten ausdrücklich" einschließe, so wäre das eigentlich nicht mehr notwendig gewesen. Es wurde auch ohne diesen Zusatz verstanden. Denn der "Suggestivbegriff" (Mutz) von der "größeren Verantwortung" war - genauso wie die "Normalität" - in der politischen Sprache der 90er Jahre zur Chiffre geworden für eine militärisch gestützte Außenpolitik. Die rot-grünen Koalitionspartner bedienen sich dieser Chiffre heute nicht anders, als es die Vorgängerregierungen und die höchsten Offiziere der Bundeswehr (z.B. Klaus Naumann, Harald Kujat oder Helmut Willmann) getan haben. Bei seiner Antrittsrede als Generalinspekteur der Bundeswehr etwa brachte es Harald Kujat im November 2000 vor den versammelten Kommandeuren folgendermaßen auf den Begriff: "Will Deutschland in Europa und darüber hinaus die Rolle spielen, die seiner Lage und seinen Interessen, dem Gewicht eines 80 Millionen Volkes in der Mitte Europas entspricht, dann müssen auch seine Streitkräfte von Größe, Umfang, Ausrüstung und Fähigkeit entsprechend ausgestaltet sein." (Kujat 2000) Lediglich Außenminister Fischer meidet das Wort von der "Normalität" und umschreibt den gemeinten Sachverhalt lieber mit der Warnung vor einer "deutschen Sonderrolle". In seiner Rede anlässlich der dritten Botschafterkonferenz im Mai 2002 betont er sogar seine kritische Distanz zum Normalitätsbegriff, landet aber dennoch bei der militärischen Verantwortung der deutschen Außenpolitik: "Es geht - daran kann es seit dem 11. September endgültig keinen Zweifel mehr geben - nicht um eine Rückkehr in eine vermeintlich harmlose `Normalität´ in einem befriedeten Europa, sondern um unsere Freiheit zu internationaler Verantwortung. Diese Verantwortung bringt aber auch Konsequenzen mit sich, die - wie im Falle der ultima ratio des Einsatzes militärischer Gewalt - von einem breiten Konsens in unserer Gesellschaft getragen werden müssen, um erfolgreich zu sein." (Fischer 2002a) Fischer bevorzugt einen internationalistisch gewendeten Nationalismus. Deutschlands Gewicht soll durchaus in die Waagschale der internationalen Politik gelegt werden, aber es soll nicht auffallen. Hierzu gibt es - Fischer würde sagen: "Gottlob!" - die Europäische Union: "Nur in den gemeinsamen europäischen Institutionen kann Deutschland angesichts seiner Lage, Größe und Bedeutung sein Gewicht so einsetzen, dass es sich nicht erneut von seinen Nachbarn entfremdet." (Fischer 2002b)

Die Realität folgt dem Paradigmenwechsel auf dem Fuß und eilt ihm voraus

In der politikwissenschaftlichen Literatur werden die neuen Ideologeme, die sich hinter den Begriffen von der "Normalität" und der "neuen Verantwortung" verbergen, auch als "Paradigmenwechsel" beschrieben. Gemeint ist damit der radikale Bruch mit der deutschen Außenpolitik der Kalten-Kriegs-Ära, die im Großen und Ganzen auf einen friedlichen Ausgleich mit den östlichen Nachbarn und auf wirtschaftlichen "Handel und Wandel" in der Welt konzentriert war. In der Ära Kohl wurde der Paradigmenwechsel verbal vollzogen, aber erst in Ansätzen auch politisch umgesetzt. Die finanzielle Unterstützung der "Alliierten" im Golfkrieg 1991, die Entsendung einer Sanitätseinheit nach Kambodscha (1991-94), die sehr zurückgenommene Beteiligung an der Somalia-Aktion 1993/94 und die relative militärische Abstinenz auf dem Balkan (vor dem NATO-Krieg 1999), die allerdings von sehr aggressiven diplomatischen Aktivitäten "kompensiert" wurde, waren allesamt noch von jener Rücksichtnahme auf Verbündete und Weltöffentlichkeit geprägt, die jahrzehntelang die Außenpolitik eines halben und halbsouveränen Deutschland (West) bestimmt hatte. Es gab außenpolitische Schamgrenzen, die zu überschreiten selbst die konservativen Politiker in den 90er Jahren nicht gewagt hatten. Solche Tabus bezogen sich vor allem auf die Mahnung, von deutschem Boden dürfe kein Krieg mehr ausgehen, und auf das noch von Kanzler Kohl gegebene Versprechen, deutsche Soldaten würden nicht in Ländern wie Jugoslawien eingesetzt werden, die im Zweiten Weltkrieg Opfer des Vernichtungskriegs der deutschen Wehrmacht geworden waren. In der Bild-Zeitung las sich das kurz vor Weihnachten 1994 so: "Es bleibt aber bei unserer Position, dass wir aus Gründen der geschichtlichen Erfahrung keine deutschen Soldaten, also Bodentruppen, in das frühere Jugoslawien schicken." (BILD, 19.12.1994.) Und noch sieben Jahre später begreift sich Altbundeskanzler Kohl als "Friedensbote". Ende November 2001 erzählte er im Käthe-Kollwitz-Museum am Kurfürstendamm in Berlin, dessen Beiratsvorsitzender er ist, er selbst hätte immer "Frieden schaffen wollen mit weniger Waffen". Entsprechend süffisant fiel sein Kommentar über das Treiben seines Nachfolgers aus: "In meiner Zeit ist kein Krieg angefangen worden." (Süddeutsche Zeitung, 23.11.2001)

Angefangen nicht, aber schon vorbereitet. Ideologisch mittels der Normalitäts- und Verantwortungsvokabel und real durch die beginnende Umwandlung eines Teils der Bundeswehr in eine Interventionsarmee. Der eigentliche Tabubruch blieb indessen dem Stichwortgeber der damaligen Oppositionspartei Bündnis90/Die Grünen,, Joschka Fischer vorbehalten, der auf dem Höhepunkt des Bosnienkrieges (Srebrenica!) das historische Vermächtnis des deutschen Antifaschismus "Nie wieder Krieg! Nie wieder Faschismus!" seines antimilitaristischen Inhalts beraubte und den Krieg aus humanitären Gründen relegitimierte. Die reale Außenpolitik der rot-grünen Bundesregierung exekutierte später im Eiltempo, was die Theorie noch nicht einmal zu Ende gedacht hat: Was auch immer seine ideologischen Verbrämungen sein mögen (eine "humanitären Katastrophe" verhindern: Kosovo; Afghanistan vom barbarischen Regime der Taliban befreien): Krieg wird wieder zu einem selbstverständlichen Mittel der Außenpolitik. Während in der Ära Kohl die Realität mitunter Mühe hatte, den neuen Paradigmen der Außenpolitik zu folgen, scheint es unter Rot-Grün fast umgekehrt zu sein: Die militär- und kriegsbetonte Realpolitik eilt ihren ideologischen Legitimationen häufig voraus, sodass es manchmal den Anschein hat, als stolpere die Berliner Republik nolens volens in eine neue Ära.

Eine friedenspolitische Bilanz nach vier Jahren Rot-Grün

Vor zwei Jahren sind zahlreiche "Halbzeitbilanzen" über das Gebaren der rot-grünen Bundesregierung veröffentlicht worden, die wenig Positives, dafür aber viel Kritisches zu Tage förderten. Am negativsten fiel zweifellos die Bilanz der Friedensforschung und der Friedensbewegung aus. Ulrich Albrecht, damals Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Friedens- und Konfliktforschung sah insbesondere in der deutschen Beteiligung am Jugoslawienkrieg einen "Sündenfall in der grundsätzlichen Bedeutung, die dieses biblische Ereignis für den Schicksalsweg der Schöpfung angibt" (Albrecht 2000, S. 3). Biblisch geriet auch die Abrechnung der Friedensbewegung in einem im Herbst 2000 verteilten Massenflugblatt: "Die zehn Todsünden in der Außen- und Sicherheitspolitik" (Bundesausschuss Friedensratschlag 2000). In der Tat konnte bereits bei Halbzeit der Regierung Schröder/Fischer eine erstaunlich große Zahl schwerwiegender außenpolitischer Verfehlungen nachgesagt werden, die alle im diametralen Widerspruch zu dem in der Koalitionsvereinbarung proklamierten Grundsatz standen: "Deutsche Außenpolitik ist Friedenspolitik".

(1) Hierzu zählte an erster Stelle die Teilnahme am NATO-Krieg gegen Jugoslawien, der ohne jegliches Mandat der Vereinten Nationen stattfand und gleichermaßen gegen das geltende Völkerrecht (Art. 2 Ziffer 4 der UN-Charta), das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Art. 26) und den 2+4-Vertrag (Art. 2) verstieß. Damit trug die Bundesregierung auch die Verantwortung für die während des 78-tägigen Bombenkriegs getöteten Zivilisten sowie die angerichteten Schäden an zivilen Einrichtungen (Fabriken, Schulen, Krankenhäuser, Fernseh- und Rundfunkstationen, Brücken usw.). Beim Generalbundesanwalt seinerzeit eingereichte Strafanzeigen gegen die Bundesregierung, die sich auf Paragraf 80 des Strafgesetzbuches stützten ("Wer einen Angriffskrieg ... vorbereitet ..., wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft."), wurden ohne weitere Prüfung abschlägig beschieden.

(2) Der NATO-Krieg gegen Jugoslawien verstieß zudem gegen das humanitäre Kriegsvölkerrecht (dies ist der Sammelbegriff für die Regeln der Genfer Konventionen zum Schutz der Zivilbevölkerung im Krieg und zur Begrenzung der Kriegführung). Und zwar einmal gegen das Verbot von vorsätzlich gegen die Zivilbevölkerung oder einzelne Zivilpersonen gerichteten Angriffen, die den Tod oder eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der Gesundheit zur Folge haben (Artikel 85 Absatz 3 des 1. Zusatzprotokolls von 1977 des Genfer Abkommens von 1949) (z.B. Angriffe auf chinesische Botschaft, Fernsehsender, Eisenbahn, Flüchtlingstreck); zum zweiten gegen das Verbot des Führens eines unterschiedslos wirkenden, die Zivilbevölkerung oder zivile Objekte in Mitleidenschaft ziehenden unverhältnismäßigen Angriffs (z.B. auf Fabriken, Infrastruktureinrichtungen wie Brücken usw.); zum dritten gegen das Verbot der Anwendung von Waffen, Geschossen und Material sowie Methoden der Kriegsführung, die geeignet sind, überflüssige Verletzungen oder unnötige Leiden zu verursachen (z.B. der Einsatz von Clusterbomben oder von Geschossen mit abgereichertem Uran); zum vierten gegen das Verbot der Verwendung von Methoden oder Mitteln der Kriegführung, die dazu bestimmt sind oder von denen erwartet werden kann, dass sie ausgedehnte, langanhaltende und schwere Schäden der natürlichen Umwelt verursachen (Artikel 35 des 1. Zusatzprotokolls von 1977 des Genfer Abkommens von 1949) (z.B. Bombardierung von Ölraffinerien, Chemieanlagen oder Düngemittelfabriken). Obwohl es erdrückende Beweise gibt, dass die NATO alle diese Bestimmungen wiederholt wissentlich verletzt hat, ist beim Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag bisher keine Anklage gegen die NATO-Staaten erhoben worden. Ein einziges Verfahren gegen die Bundesregierung, das wenigstens noch eine Chance hat, ist von dem Berliner Anwalt Ulrich Dost im Auftrag einer Reihe von Betroffenen aus der Stadt Varvarin angestrengt worden. Hierbei geht es um Luftangriffe auf eine Brücke in der Ortschaft Varvarin, bei denen zehn Menschen starben und 16 zum Teil schwer verletzt wurden (Senft 2002).

(3) "Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf", heißt es in Art. 87a des deutschen Grundgesetzes. Auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass unter die "Verteidigung" auch das (NATO-)Bündnis fäll, verstieß die Bundesregierung gegen diesen Verfassungsartikel in zweifacher Weise. Einmal indem die Bundeswehr außer zur Verteidigung auch zu anderen Militäroperationen eingesetzt wurde und wird (Jugoslawien, Afghanistan), zum anderen durch die massive Umwandlung der Bundeswehr in eine Interventionsarmee. Das vom Kabinett am 14. Juni 2000 abgesegnete "Eckpfeiler"-Konzept sah vor, dass der Personalumfang der Bundeswehr künftig auf 277.000 Soldaten beschränkt wird (diese Zahl wurde in der "Grobausplanung der Bundesregierung im Oktober 2000 auf 282.000 korrigiert), wovon 150.000, also mehr als die Hälfte, die sog. Einsatzkräfte bilden sollen. Letzteres hatte schon die vom Verteidigungsminister eingesetzte Reformkommission unter Vorsitz des früheren Bundespräsidenten von Weizsäcker (die sog. Weizsäcker-Kommission) im Mai 2000 vorgeschlagen. Ihr ging es darum, "die Bundeswehr nach Umfang, Struktur, Bewaffnung und Ausrüstung auf die im Rahmen ihres Auftrags wahrscheinlichste Aufgabe vorzubereiten: Teilnahme an Einsätzen der Krisenvorsorge und Krisenbewältigung" (Weizsäcker-Kommission, Ziffer 6). Dabei sollten die "Einsatzkräfte" die "Fähigkeit zur gleichzeitigen und zeitlich unbefristeten Beteiligung an bis zu zwei Kriseneinsätzen" haben (ebd. Ziffer 7). SPD und Grüne, deren großes sicherheitspolitisches Thema in der 80er Jahren noch die Herstellung einer "strukturellen Nichtangriffsfähigkeit" war, machen sich heute daran, der Bundeswehr eine strukturelle Angriffsfähigkeit zu verpassen. "Wir korrigieren falsche Strukturen, straffen die Bundeswehr moderat und machen sie gleichzeitig leistungsfähiger und effizienter, indem wir die Einsatzaufgaben in den Mittelpunkt stellen", heißt es etwa in einer Entscheidung der Bundesregierung "Zur Reform der Bundeswehr" vom 25. Juli 2001 (zit. n. Haid 2002, S. 5)

(4) Die Herstellung einer strukturellen Angriffsfähigkeit bedarf einer anderen Ausrüstung und Bewaffnung als eine Armee zum Zwecke der Landesverteidigung. Folgerichtig wurden von der neuen Bundesregierung jene Beschaffungsmaßnahmen vorrangig behandelt, welche die Bundeswehr flexibler, transportfähiger und schlagkräftiger machen sollen (vgl. hierzu und zum Folgenden Henken 1999). Festgehalten wird z.B. am umstrittensten und teuersten Rüstungsprojekt, dem Eurofighter 2000 (Kosten bis zu 30 Mrd. €), vereinbart wurde der Bau eines europäischen Großraumflugzeugs A400 M, die Beschaffung des Kampfhubschraubers "Tiger" (3 Mrd. €), des NATO-Hubschraubers NH-90 (3,5 Mrd. €) und des neuen Gepanzerten Transportfahrzeugs (4 Mrd. €). Bei der Marine stehen mit der Korvette K 130 und der Fregatte 124 Kosten von rund 3,5 Mrd. € bis zum Jahr 2008 und noch einmal rund drei Mrd. € danach an. Mit den in der Entwicklung befindlichen Marschflugkörpern TAURUS, manuell lenkbaren Flugbomben POLYPHEM und Kampfdrohnen TAIFUN soll die Reichweite der Artillerie erhöht werden. Solche präzisen Abstandswaffen verleihen der Bundeswehr eine künftigen Kriegsszenarien angepasste "Deep-Battle-Kapazität". Die Gesamtkosten für Forschung, Entwicklung und Beschaffung der genannten und noch weiterer Großwaffensysteme belaufen sich für den Zeitraum 2001 bis 2015 auf geschätzte 110 Mrd. €.

(5) Solche Beschaffungen sind mit den Verteidigungsetats der 90er Jahre nicht mehr zu machen. Die von der rot-grünen Bundesregierung verabschiedete mittelfristige Finanzplanung sah für die Jahre 2000 bis 2003 eine leichte Senkung der Ausgaben für die Bundeswehr vor: von 45,3 Mrd. DM (23,4 €) im Jahr 2000 auf 43,7 Mrd. DM (22,3 Mrd. €) im Jahr 2003. Diese Vorgaben konnten schon für 2001 und das laufende Haushaltsjahr 2002 nicht eingehalten werden. Der Etatansatz für das Jahr 2003 liegt mit 24,4 Mrd. € bereits um mehr als 2 Mrd. € über den ursprünglichen Planungsdaten. Hinzu kommt, dass der Erlös aus Waffenverkäufen aus alten Bundeswehrbeständen und aus Veräußerungen von Liegenschaften zu einem großen Teil dem Verteidigungsministerium zugute kommt. Gleiches gilt für etwaige Einsparungen des Ressorts, die sich aus Rationalisierungen des inneren Dienstbetriebs sowie aus der Privatisierung bestimmter Aufgaben ergeben können. Die Militärausgaben der Bundesrepublik steigen also wieder und vollziehen eine weltweite Entwicklung nach, die bereits vor dem 11. September 2001 einsetzte und im wesentlichen von den USA forciert wird. Der Jahresbericht 2002 des Bonner Internationalen Konversionszentrums (BICC) belegt diesen Trend: Zwischen 1986 und 2000, dem letzten Jahr, für das ausreichend gesicherte Zahlen vorliegen, stiegen die Militärausgaben weltweit zunächst nur leicht an, nämlich um insgesamt 2 Prozent bis 1999 und weitere 3 Prozent im Jahre 2000. Vorläufige Schätzungen für 2001 deuten auf einen weiteren Anstieg um 3 bis 4 Prozent hin. Geht man von den für 2002 angekündigten Erhöhungen aus, kann für 2002 eine Erhöhung um weitere 4 bis 5 Prozent erwartet werden. Die globalen Militärausgaben werden, in laufenden Preisen, dann wieder bei ca. 900 Milliarden Dollar oder 960 Milliarden Euro liegen (BICC 2002). Bei seinem Besuch in Berlin im Mai 2002 forderte US-Präsident Bush die Bundesregierung und die anderen Verbündeten auf, ihre militärischen Kapazitäten und Budgets den neuen Bedrohungen anzupassen: "Jedes Land muss sich auf die militärischen Stärken konzentrieren, die es mit in das Bündnis bringen kann, mit den schwierigen Entscheidungen und den finanziellen Verpflichtungen, die dies erfordert." (Bush 2002)

(6) Ein weiterer sensibler Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik ist der Rüstungsexport. Gerade hierzu hatte die rot-grüne Bundesregierung ehrgeizige Ziele formuliert: In der Koalitionsvereinbarung war versprochen worden, dass sich die Bundesregierung im Rahmen der EU dafür einsetzen wollte, "dass ein Transparenzgebot und der Menschenrechtsstatus möglicher Empfängerländer dabei als Kriterien enthalten sein sollen" (Aufbruch und Erneuerung). Im Januar 2000 verabschiedete die Bundesregierung neue Rüstungsexportrichtlinien, in denen beide Versprechen als Absichtserklärungen auftauchten: So wird in den einleitenden "allgemeinen Prinzipien" festgehalten, dass Rüstungsexporte dann nicht genehmigt werden, wenn "hinreichender Verdacht besteht, dass diese zur internen Repression" missbraucht werden (Politische Grundsätze, Ziffer I.3), und es wird in Aussicht gestellt, dass die Regierung einen jährlichen Exportbericht herausgibt, "in dem die Umsetzung der Grundsätze der deutschen Rüstungsexportpolitik im abgelaufenen Kalenderjahr aufgezeigt sowie die von der Bundesregierung erteilten Exportgenehmigungen für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufgeschlüsselt werden." (ebd. Ziffer V) Seither sind zwei solcher Berichte erschienen (für die Jahre 1999 und 2000), die in der Tat ein wenig mehr Transparenz in das Rüstungsexportgeschehen gebracht haben. Die Bilanz allerdings ist mehr als enttäuschend. Am 6. Juni 2002 veranstaltete die Bundestagsfraktion der PDS im Rahmen des "Forums Zukunft durch Abrüstung" eine öffentliche Anhörung zum Thema "Rüstungsexportkontrolle: Bilanz und Perspektiven" (vgl. Strutynski 2002). Alle eingeladenen Sachverständigen aus Wissenschaft und Menschenrechtsverbänden kritisierten die nach wie vor großzügige Genehmigungspraxis. Ganz selten sei das Prinzip "Menschenrechte" auch zum Ausschlusskriterium gemacht worden, die Zahl der Empfängerländer aus der "Dritten Welt" habe im Jahr 2000 gegenüber 1999 sogar weiter zugenommen (von 67 auf 92 Länder) und schließlich beträfen die tatsächlichen Ablehnungen von Exportanträgen ein Volumen von gerade einmal 10 Mio. DM - eine Quantité négligeable angesichts eines Gesamtumfangs der genehmigten Exportanträge von 5,6 Mrd. DM!

(7) In der Koalitionsvereinbarung 1998 hatte Rot-Grün "Initiativen" versprochen, um die "Instrumente und Kompetenzen" der OSZE zur friedlichen Streitschlichtung "durch bessere personelle und finanzielle Ausstattung zu stärken und ihre Handlungsfähigkeit auf dem Feld der Konfliktprävention und Konfliktregelung zu verbessern." (Aufbruch und Erneuerung.) Davon ist nicht viel übrig geblieben. Viel mehr Energie investierte die Bundesregierung in die Umwandlung der Europäischen Gemeinschaft in ein Verteidigungsbündnis. Die entscheidenden Schritte wurden während der deutschen Präsidentschaft 1999 getan. Im Januar 1999 kündigte Außenminister Fischer vor dem Straßburger Europaparlament an, die EU müsse "die Fähigkeit zu einem eigenen militärischen Krisenmanagement entwickeln, wann immer aus Sicht der EU ein Handlungsbedarf besteht". (Zit. n. Pflüger 2000, S. 173.) Im März wurde bei einem Dreiertreffen der Außen- und Verteidigungsminister Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens in Bonn der weitere Fahrplan für eine europäische Militärpolitik beschlossen. Im Mai kamen die Außen- und Verteidigungsminister der WEU und der WEU-assoziierten Staaten in Bremen zusammen (Deutschland hatte neben der EU- auch noch die WEU-Präsidentschaft inne), um über die deutsch-französisch-britische Initiative informiert zu werden. Ende Mai wurde bei den deutsch-französischen Konsultationen vereinbart, das Eurokorps von einer gemischten Einheit aus Verteidigungs- und Krisenreaktionskräften in eine reine Einheit zur Krisenreaktion umzuwandeln. Und schließlich wurde auf dem Gipfel in Köln Anfang Juni 1999 die europäische Einsatztruppe endgültig beschlossen: Es soll eine 60.000 Soldaten umfassende Interventionsstreitmacht installiert werden, die entweder im Rahmen der NATO oder eigenständig aktiv werden könne. Die weiteren Stationen im - gemessen an sonstigen Entscheidungsprozessen der EU - atemberaubenden Militarisierungsprozess waren: Am 13. November 2000 beschloss der Ministerrat der Westeuropäischen Union (WEU) alle sicherheitspolitischen Funktionen an die EU zu übertragen. Zwar wird die WEU formell noch weiter existieren, und zwar als "Gefäß" für die in Artikel 5 des WEU-Vertrags vorgesehene Beistandsverpflichtung der zehn Vollmitglieder. "Politisch bleibt von der WEU aber bloß noch eine Fassade." (Neue Zürcher Zeitung, 14.11.2000). Am 20. November 2000 trafen sich die 15 EU-Außen- und Verteidigungsminister in Brüssel zu einer "Truppengeberkonferenz", um - wie der Name schon sagt - abzustimmen, wie viele Truppen die einzelnen Staaten der EU-Militärmacht jeweils zur Verfügung stellen möchte. Berlin sagte bis zu 20.000 Soldaten zu. Einssatzfähig soll die Truppe im Jahr 2003 sein.

Wo bleibt das Positive?

Im Friedensgutachten 2002 der großen deutschen Friedensforschungsinstitute wird nicht zuletzt an der Militarisierung der EU ungewöhnlich scharfe Kritik geübt. Europa dürfe nicht in einen militärischen Wettlauf mit den USA treten, den es ohnehin nicht gewinnen könne. Vielmehr müsse die EU "ihre eigenen Interessen und Bedrohungslagen definieren und ihre Ressourcen ... in den Aufbau von Fähigkeiten investieren, mit denen sich die Ursachen der Konflikte, die sie besonders tangieren, am besten bearbeiten lassen. Europa ... muss seine Rolle in der internationalen Konfliktbearbeitung eigenständig bestimmen, um Perspektiven für die Überwindung von Gewalt zu öffnen. Es sollte in der Tradition eines umfassenden Multilateralismus seine zivilen und militärischen Fähigkeiten zur Konfliktprävention ausbauen ..." (Friedensgutachten 2002, S. 11).

Gerade dies hatte seinerzeit auch die rot-grüne Bundesregierung versprochen als sie in der Koalitionsvereinbarung festhielt: "Sie wird sich mit aller Kraft um die Entwicklung und Anwendung von wirksamen Strategien und Instrumenten der Krisenprävention und der friedlichen Konfliktregelung bemühen. Sie wird sich dabei von der Verpflichtung zur weiteren Zivilisierung und Verrechtlichung der internationalen Beziehungen, zur Rüstungsbegrenzung und Abrüstung, zu einem ökonomischen, ökologischen und sozial gerechten Interessenausgleich der Weltregionen und zur weltweiten Einhaltung der Menschenrechte leiten lassen." (Aufbruch und Erneuerung, Kap. XI.) Die Bundesregierung wolle Initiativen ergreifen, um die Instrumente der OSZE zur friedlichen Streitschlichtung zu stärken "und ihre Handlungsfähigkeit auf dem Feld der Konfliktprävention und Konfliktregelung zu verbessern." (ebd.) Auch im eigenen Land sollten die Friedens- und Konfliktforschung" finanziell unterstützt und die "juristischen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Ausbildung und den Einsatz von Friedensfachkräften und -diensten (z.B. ziviler Friedensdienst)" verbessert werden. Und in der Tat fehlt es nicht an Ansätzen zum Aufbau einer präventionspolitischen Infrastruktur (vgl. hierzu und zum Folgenden Debiel/Matthies 2000). So hat das Bundesministerium für Zusammenarbeit (das sog. "Entwicklungshilfeministerium") schon 1999 einen Indikatorenkatalog zur Krisenprävention eingeführt und den Sozialen Friedensdienst eingerichtet, der im Jahr 2000 mit 17,5 Mio. DM ausgestattet wurde. Das Auswärtige Amt hat einen Ausbildungsgang für ziviles Friedenspersonal geschaffen und im Jahr 2000 für "internationale Maßnahmen auf dem Gebiet der Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung" 28,6 Mio. DM ausgegeben. Zu verweisen ist außerdem auf die Wiederaufnahme der institutionellen Förderung der Friedens- und Konfliktforschung durch die Gründung der Deutschen Stiftung Friedensforschung, die mit einem Gründungskapital von 50 Mio. DM ausgestattet wurde und 2001 ihre Arbeit offiziell aufnehmen konnte. Im Juni 2002 schließlich wurde das "Zentrum für internationale Friedenseinsätze" (ZIF) gegründet. Damit verfügt das Auswärtige Amt übger eine eigene Anlaufstelle in Berlin, in der die internationalen Einsätze ziviler Experten und Friedensfachkräfte konzipiert, betreut und nachbereitet werden. Die Fachkräfte sollen insbesondere für Einsätze der Vereinten Nationen, der OSZE und der EU zur Verfügung stehen, beispielsweise zur Wahlbeobachtung in Bosnien-Herzegowina.

Unfreiwillig hat Staatssekretär Ludger Volmer bei der Gründungsfeierlichkeit des ZIF auf das Hauptmanko solcher Einrichtungen hingewiesen, als er sagte, dass Deutschland damit seiner "gewachsenen und weiter wachsenden internationalen Rolle gerecht wird - nicht nur mit militärischen Mitteln, sondern auch und gerade mit zivilen Mitteln". (Frankfurter Rundschau, 25.06.2002.) Die militärischen Mittel, die forcierte Auf- und Umrüstung der Bundeswehr zu einer Interventionsarmee etwa oder die realen Kriegseinsätze - die allein im Jahr 2001 mehr Geld verbraucht haben, als die Friedens- und Konfliktforschung nach dem gegenwärtigen Stand in 500 Jahren erhalten soll - billigen der zivilen Konfliktprävention allenfalls ein Mauerblümchendasein zu, ein Alibi, das sich einzig für die Präventionsrhetorik grüner Sonntags- und Parteitagsreden eignet. Zu solchen Alibiveranstaltungen mutieren auch die für sich genommen durchaus akzeptablen Entscheidungen der Bundesregierung etwa zur Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs oder zum Beitritt zum Ottawa-Protokoll zur Ächtung der Anti-Personen-Minen - jedenfalls solange damit keine generelle Umkehr vom Kriegskurs der Bundesregierung verbunden ist.

Mit dem Kanzlerwort von der "Enttabuisierung des Militärischen" (DIE ZEIT, 18.10.2002) und mit der Regierungserklärung Gerhard Schröders vom 11. Oktober 2001 wurde ein endgültiger Schlussstrich unter die Nachkriegsgeschichte gezogen: Seine Bereitschaft, "unserer größer gewordenen Verantwortung für die internationale Sicherheit gerecht zu werden, bedeutet auch ein weiter entwickeltes Selbstverständnis deutscher Außenpolitik". (Schröder 2001.) Im Kontext der Rede bedeutet sie darüber hinaus den Übergang zu einer Politik des "Deutschland zuerst", die auch militärisch durchzusetzen sei, wenn es das "nationale Interesse" erfordere. Zwischen dem NATO-Krieg gegen Jugoslawien und dem Eintritt in den US-geführten Krieg "Enduring Freedom" liegen nicht einmal ganze drei Jahre. So lange (oder so kurz) hat es gedauert, bis die rot-grüne Koalition in der Normalität der Regierungspraxis neoimperialer Staaten angekommen ist, die den Krieg als gleichberechtigtes "politisches" Instrument zur Durchsetzung von Macht- und Herrschaftsinteressen ansehen. Schröder mokierte sich schon kurz nach Ende des Kosovo-Kriegs Mitte 1999 in einem SPIEGEL-Interview über die Begriffsstutzigkeit der Öffentlichkeit: "Über eines habe ich mich immer gewundert: wie wenig wahrgenommen worden ist, dass die Entscheidung zum Krieg eine fundamentale Veränderung der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik bedeutet hat. Ich behaupte: Keine andere Regierung als unsere hätte sie so treffen können und so ausgehalten ..." (Zit. n. Schwab-Trapp 2002, S. 340.) Das mag zutreffend sein. Daraus allerdings den Schluss zu ziehen, Rot-Grün hätte in der nach dem 22. September 2002 zu erwartenden Oppositionsrolle die Chance, zu alten antimilitaristischen und pazifistischen Positionen zurückzukehren, schiene mir denn doch etwas realitätsfern zu sein. Die erzwungene parlamentarische Opposition allein ist keine Garantie für eine fundamental andere Politik. Außen- und sicherheitspolitische Annäherungen von SPD und - etwas verspätet - von den Grünen an die Militärpolitik der konservativen Kohl-Regierung gab es schon Jahre davor - dies zeigt das akribisch zusammengetragene Material einer diskursanalytischen Studie zum Wandel der "Kultur des Krieges" im Zeitraum von 1991 bis 1999 (Schwab-Trapp 2002). So wie es in der Zeit von der Remilitarisierung der Bundesrepublik 1956 bis zum NATO-Doppelbeschluss 1979 in den großen außen- und sicherheitspolitischen Fragen einen "Konsens der Demokraten" gegeben hatte, gibt es diesen Konsens heute und auf absehbare Zeit wieder - jetzt eben einschließlich der Grünen. Schröders Wahlkampfslogan von 1998 "Wir machen nichts anders, aber vieles besser" würde sich auch für Stoiber 2002 eignen, nur müsste er jetzt lauten: "Wir machen nichts anders, aber vieles noch schlimmer". Das Aufbrechen des Konsenses in den 80er Jahren war einzig und allein außerparlamentarisch bewirkt worden. Hier dürfte auch künftig der Schlüssel für eine Umorientierung der Politik in diesem Land liegen - gleichgültig ob es Rot-Grün wider Erwarten doch noch einmal schafft oder ob eine rechtskonservative Kanzlermehrheit an die Regierung kommt.

Literatur:
  • Ulrich Albrecht (2000): Zwei Jahre Rot-Grün - Was hat es gebracht? In: Friedenspolitische Korrespondenz, Nr. 3/2000, S. 3-4
  • Aufbruch und Erneuerung. Deutschlands Weg ins 21. Jahrhundert. Koalitionsvereinbarung zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und Bündnis90/Die GRÜNEN, Bonn, 20. Oktober 1998
  • BICC-Bonn International Center for Conversion (2002): Conversion Survey 2002, Global Disarmament, Demilitarization and Demobilization, Baden-Baden
  • BMV-Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.)(1991): Die NATO-Gipfelkonferenz von Rom. Tagung der Staats- und Regierungschefs des Nordatlantikrats am 7. und 8. November 1991. In: Informationen zur Sicherheitspolitik, November
  • BMV-Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.)(1992): Verteidigungspolitische Richtlinien für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung, Bonn
  • BMV-Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.)(1994): Weißbuch 1994 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Lage und Zukunft der Bundeswehr, Bonn
  • Bundesausschuss Friedensratschlag (2000): Die zehn Todsünden in der Außen- und Sicherheitspolitik
  • George W. Bush (2002): Rede des US-Präsidenten George W. Bush vor dem Deutschen Bundestag am 23. Mai 2002
  • CDU-Grundsatzprogramm "Freiheit in Verantwortung", 5. Parteitag, 21.-23. Februar 1994, Hamburg
  • Tobias Debiel, Volker Matthies (2000): Krisenprävention: Was wurde erreicht?. Eine Bestandsaufnahme zur deutschen Entwicklungs-, Außen- und Sicherheitspolitik, Bonn (AFB-Texte Nr. 2/2000)
  • Joschka Fischer (2002a): Rede von Bundesaußenminister Fischer zur Eröffnung der dritten Konferenz der Leiterinnen und Leiter der deutschen Auslandsvertretungen am 27. Mai 2002 (http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/infoservice/presse/index_html?bereich_id=17&type_id=5&archiv_id=3252&detail=1)
  • Joschka Fischer (2002b): Europäische Herausforderungen zwischen Integration und Erweiterung und Deutschlands Verantwortung mitten in Europa - Rede von Bundesaußenminister Fischer im Rahmen der "Weimarer Reden über Deutschland" am 10. April 2002 (http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/infoservice/presse/index_html?bereich_id=4&type_id=5&archiv_id=3037&detail=1)
  • Friedensgutachten 1995, hrsg. von Reinhard Mutz, Bruno Schoch und Friedhelm Solms, Münster
  • Friedensgutachten 2002, hrsg. von Bruno Schoch, Corinna Hauswedell, Christoph Weller, Ulrich Ratsch und Reinhard Mutz, Münster-Hamburg-London
  • Michael Haid (2002): Darstellung der neuen strategischen Grundlagen der Bundeswehr im 21. Jahrhundert, Tübingen
  • Lühr Henken (1999): Rüstungsprojekte der Bundeswehr nach dem Krieg. In: Ulrich Cremer, Dieter S. Lutz (Hrsg.), Nach dem Krieg ist vor dem Krieg. Die Sicht der anderen zum Kosovo-Krieg und ihre alternativen Lehren und Konsequenzen, Hamburg, S. 81-96
  • Harald Kujat (2000): "Die Bundeswehr am Beginn des 21. Jahrhunderts". Rede des Generalinspekteurs der Bundeswehr, General Harald Kujat, auf der 38. Kommandeur-Tagung der Bundeswehr in Leipzig am 13. November 2000
  • Christiane Lammers/Lutz Schrader (Hrsg.)(2001): Neue deutsche Außen- und Sicherheitspolitik? Eine friedenswissenschaftliche Bilanz zwei Jahre nach dem rot-grünen Regierungswechsel, Baden-Baden (Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft für Friedens- und Konfliktforschung e.V. [AFK])
  • Lothar Liebsch (1999): Was ist neu an der Bundeswehr? Die Bundeswehr zwischen Verteidigungsauftrag und weltweiter Einsatzoption. In: Ralph-M. Luedtke, Peter Strutynski (Hrsg.), Pazifismus, Politik und Widerstand. Analysen und Strategien der Friedensbewegung, Kassel, S. 45-54
  • Reinhard Mutz (1994): Militärmacht Deutschland? Die Bundeswehr auf der Suche nach ihrer Zukunft. In: Friedensgutachten 1994, hrsg. von Friedhelm Solms, Reinhard Mutz und Gert Krell, Münster/Hamburg, S. 213-228
  • Tobias Pflüger (2000): Die deutsche Rolle bei der Militarisierung Europas. In: Ralph-M. Luedtke, Peter Strutynski (Hrsg.), Nach dem Jahrhundert der Kriege. Alternativen der Friedensbewegung, Kassel, S. 170-181
  • Politische Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern, (verabschiedet vom Kabinett am 19.01.2000)
  • Schröder (2001): "Das schließt auch die Beteiligung an militärischen Operationen ein". Regierungserklärung des Bundeskanzlers am 11. Oktober 2001
  • Gerhard Schröder (2002): Sicherheit für Deutschland. Rede anlässlich des Programmforums "Sicherheit für Deutschland" am 21. Januar 2002 in Berlin (www.spd.de/servlet/PB/-s/i5usp6ese5auivzmbx1ptpptq1kaxp5x/menu/1011057/
  • Michael Schwab-Trapp (2002): Kriegsdiskurse. Die politische Kultur des Krieges im Wandel 1991-1999, Opladen
  • Gabriele Senft (2002): Die Brücke von Varvarin. Scheunen-Verlag Kückenshagen
  • Peter Strutynski (2002): Rüstungsexportkontrolle: Bilanz und Perspektiven. Schlechte Noten für die Bundesregierung
  • Weizsäcker-Kommision: "Die Zukunft der Bundeswehr", Kurzfassung des Berichts, 23. Mai 2000


* Der Beitrag erschien in Heft 51 (September 2002) von Z. Zeitschrift Marxistische Erneuerung, S. 95-109.

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