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Hamburg wird zum Gefahrengebiet

Sonderrechte für die Polizei: Wer "links" aussieht, wird kontrolliert

Von Volker Stahl, Hamburg *

Nach den Auseinandersetzungen zwischen Linksautonomen und der Polizei erklärte der Hamburger SPD-Senat weite Teile der Innenstadt zum »Gefahrengebiet«.

In Hamburg gärt es. Die Stichworte lauten: Kampf um den Erhalt des linksalternativen Kulturzentrums Rote Flora im Schanzenviertel und der ESSO-Häuser im Stadtteil St. Pauli, akute Wohnungsnot, massive Gewalt bei und im Umfeld von Demonstrationen, Angriffe von Linksautonomen auf Polizeiwachen. In diesem aufgeheizten Klima hat sich die Polizei in Abstimmung mit dem SPD-Senat entschlossen, ein »Gefahrengebiet« auszurufen. Darin gelten ab sofort andere Regeln als sonst in einer Zivilgesellschaft üblich – es sind die der Polizei, die »open end« mit 140 Beamten in der Sonderzone Personalausweise zücken lässt, Taschen durchwühlt und Platzverweise ausspricht. Eine flapsige Bemerkung genügt, und der Ausflug auf den von Anwohnern so genannten »Galão-Strich« vis-à-vis der Roten Flora ist beendet.

So ergangen ist es laut einem Bericht der »Hamburger Morgenpost« dem selbstständigen Händler Rainer Raeder aus dem feinen Stadtteil Harvestehude. Der mit einem Baseball-Cap bekleidete 55-Jährige wurde am Sonntag im Schanzenviertel binnen einer halben Stunde dreimal kontrolliert und empfand das als »unverschämt« und »entwürdigend«. Genervt empfahl der Unternehmer den als »unhöflich und aggressiv« beschriebenen Polizisten, sie mögen doch bitte lieber in der Innenstadt kontrollieren, wo zurzeit Taschendiebe ihr Unwesen trieben. Der ungebetene Tipp wurde mit einem Aufenthaltsverbot geahndet.

Insgesamt wurden bis Sonntagmittag 414 Menschen überprüft. Dabei wurden 81 Aufenthaltsverbote und acht Platzverweise ausgesprochen, 45 Personen wurden in Gewahrsam genommen. Die Sachausbeute der Beamten: Schlagwerkzeuge, Pyrotechnik und schwarze Masken. Gegen drei Personen wurde Anzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz erstattet. Die Betroffenen hätten sogenannte »Polenböller« mit sich geführt, erklärte Polizeisprecherin Sandra Levgrün. Anderthalb Hundertschaften seien dauerhaft im Einsatz, um »verdächtige und polizeibekannte Personen« zu überprüfen. »Oma Duck mit 84 Jahren ist sicher nicht betroffenen, auch Spaziergänger stehen nicht im Fokus.« Die Kontrollen durch »szeneerfahrene Kollegen« erfolgten mit Augenmaß, so Levgrün.

Bei dem gefilzten Herrn aus Harvestehude war das offensichtlich nicht der Fall. War es das Cap? Ins Visier der Ordnungshüter geraten auch Personen, die »wie Linke aussehen«, so ein Beamter gegenüber einer Gruppe Jugendlicher. Kapuzenjacke und schwarze Kleidung genügen, um sich die Einschätzung, ein Linker zu sein, zu verdienen. Für drei aus der Fünfergruppe endete die Überquerung der Kreuzung Schulterblatt/Schanzenstraße mit einem Aufenthaltsverbot.

Bereits am Sonnabendnachmittag dürften die wenigen Reeperbahn-Bummler über das halbe Dutzend Mannschaftswagen der Polizei gestaunt haben, das entlang der zu diesem Zeitpunkt ansonsten verwaisten Amüsiermeile schon tagsüber Präsenz zeigte. Dort und an anderen Orten zwischen den Landungsbrücken und dem an den Stadtteil Eimsbüttel grenzenden Pinneberger Weg schwärmten die Beamten später in Fünfergruppen aus, um nach verdächtigen Personen Ausschau zu halten.

Das Gefahrengebiet sei in Absprache mit dem Hamburger Innensenator Michael Neumann (SPD) eingerichtet worden, erklärte die Polizeisprecherin: »Die Maßnahme ist im Gefahrenrecht geregelt und kann ohne Staatsanwalt und Richter umgesetzt werden.« Zuletzt sei das 2013 im Schanzenpark einige Wochen lang der Fall gewesen, um dort die offene Drogenszene in den Griff zu bekommen. Auch bei den Schanzenfesten seien bereits Areale zum Gefahrengebiet erklärt worden, erklärte Levgrün: »Dass wir aber ein so großes Gebiet dazu ernannt haben, ist zum ersten Mal passiert.« Wie lange die Maßnahme andauern wird, sei offen: »Theoretisch open end.«

Während die in der Hansestadt alleinregierende SPD ebenso wie die CDU hinter dem Vorstoß steht, hagelt es Kritik von den drei kleinen in der Bürgerschaft vertretenen Oppositionsparteien. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Carl-Edgar Jarchow, stellte den »Umfang« und die »Verhältnismäßigkeit« der Aktion infrage. Schärfere Töne schlug die LINKE an. Deren Landessprecher Bela Rogalla erkannte »Kennzeichen eines Polizeistaates« und warf dem SPD-Senat vor, mit »dieser Polizeistrategie die politische Situation weiter zu eskalieren«.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft »Kritischer Polizistinnen und Polizisten« hält die Ausrufung großer Teile der Stadt zur Gefahrenzone grundsätzlich für »Schritte weg von zivilisatorischen Errungenschaften hin zu polizeistaatlichen Elementen«. Politische Führung finde in Hamburg nicht statt. Innensenator Michael Neumann (SPD) stehe in der Traditionslinie der »Politik der Stärke« seiner (christdemokratischen) Vorgänger. Der Innenexperte der SPD-Fraktion, Arno Münster, kontert die Kritik: »Bereits bei den ersten Kontrollen wurden zahlreiche gefährliche Gegenstände sichergestellt – schon das bestätigt die Richtigkeit dieser Maßnahme.«

Die Diskussion um die Befugnisse der Polizei zieht immer größere Kreise. Bestärkt durch Solidaritätsbekundungen von in St. Pauli ansässigen Geschäftsleuten für die bei den Krawallen verletzten Beamten und auf dem Internetportal Facebook (50 000 Unterstützer) prescht die Gewerkschaft der Polizei vor. Deren Chef Joachim Lenders fordert nicht nur mehr Geld und schnellere Beförderungen, sondern auch die Bereitstellung von Elektroschockwaffen. »In letzter Konsequenz – darüber muss man sich im Klaren sein – müssen Polizisten auch Schusswaffen einsetzen«, sagte Lenders gegenüber dem »Hamburger Abendblatt«. Das klingt ein bisschen nach Bürgerkrieg im Gefahrengebiet Hamburg.

* Aus: neues deutschland, Dienstag, 7. Januar 2014


Angriff nur erfunden?

Hamburg: Nach Vorwürfen eines Anwalts korrigiert die Polizei ihre Version über Angriff auf eine Polizeiwache. Festnahmen im "Gefahrengebiet"

Von Florian Osuch **


In Hamburg hat sich die Situation um ein von der Polizei am Samstag eingerichtetes »Gefahrengebiet« weiter verschärft. Am Wochenende wurden dort bis zu 260 Personen kontrolliert. 62 Aufenthaltsverbote seien erteilt worden, meldete der NDR am Montag. In der Nacht zum Montag setzte die Polizei 40 Personen nahe des linken Kulturzentrums »Rote Flora« fest. Sie sollen an einem spontanen Aufzug für den Erhalt des besetzten Hauses teilgenommen haben. Als sie sich weigerten, ihre Personalien preiszugeben, wurde die Gruppe in Gewahrsam genommen. Zeitgleich protestierten etwa 400 Personen gegen die Einrichtung des »Gefahrengebiets«, das große Teile der Sternschanze, Altonas und St. Paulis betrifft. Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, hält die Einrichtung der Zone für rechtswidrig. »Wir prüfen, ob wir dagegen klagen werden«, erklärte sie.

Begründet wird die Einrichtung des »Gefahrengebiets« unter anderem mit einem Angriff auf eine Polizeiwache. Doch ob dieser Vorfall überhaupt stattgefunden hat, wird bezweifelt. Die Polizei behauptet, daß am 28. Dezember gegen 23 Uhr mehrere, darunter einige mit Schals des FC St. Pauli maskierte Personen vor ein Polizeirevier auf der Reeperbahn gezogen seien und dabei polizeifeindliche Parolen gerufen hätten. Beamte seien aus der Davidwache geeilt und gezielt mit Flaschen und Steinen beworfen worden. Ein 45jähriger Polizist sei dabei schwer verletzt worden. Die Darstellung der Polizei wurde sowohl von überregionalen wie auch Hamburger Medien übernommen. Linksautonome seien für den Angriff verantwortlich, meldete etwa die Hamburger Morgenpost.

Der Hamburger Jurist Andreas Beuth erhebt nun schwere Vorwürfe gegen die Polizei: Den Angriff habe es gar nicht gegeben. Im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit seien Beuth »schwerwiegende und begründete Zweifel« an der Version der Polizei gekommen, wie er gegenüber junge Welt äußerte.

So habe es nach Recherchen Beuths, der auch die »Rote Flora« in juristischen Fragen berät, weder besagte Gruppe von bis zu 40 Vermummten gegeben, noch »Personen vor der Davidwache, deren Plan und Ziel es gewesen wäre, das Polizeirevier oder deren Beamte zu attackieren«. Im jW-Gespräch sagte Beuth, es habe an besagtem Abend »zu keinem Zeitpunkt Stein- oder Flaschenwürfe auf das Revier gegeben; erst recht nicht auf aus der Wache herauskommende Polizisten«. Beuth sieht politische Interessen der Polizeiführung hinter den »Falschbehauptungen«. Die Polizei würde auf die Einrichtung »eines unbefristeten ›Gefahrengebiets‹ schielen«, sagte er.

So steht Aussage gegen Aussage, denn Beuth kann mit Verweis auf seine Schweigepflicht keine Quellen nennen. Die Hamburger Polizei korrigierte am Montag jedoch bereits ihre erste Darstellung. Gegenüber dem Hamburger Abendblatt räumte ein Sprecher ein, der Vorfall, bei dem ein Polizist schwer verletzt wurde, habe sich nicht vor der Davidwache, sondern an der Ecke Seilerstraße/Hein-Hoyer-Straße etwa 200 Meter entfernt abgespielt.

Anwalt Beuth verweist gegenüber jW auf die Videoüberwachung an der Polizeistation. Bei Unklarheiten solle die Polizei entsprechende Sequenzen veröffentlichen. Am Montag abend befaßte sich der Innenausschuß der Bürgerschaft mit den Vorwürfen, jedoch erst nach Redaktionsschluß.

** Aus: junge Welt, Dienstag, 7. Januar 2014


Grundrechtsfreie Zone – nach Berliner Vorbild

Olaf Scholz kopiert Berlins Exsenator Jörg Schönbohm

Von Velten Schäfer ***


Die Hamburger Politik der »Gefahrenzonen« ist nicht neu. Bereits seit den späten 1990er Jahren kennt auch Berlin derartige Gebiete. Neu ist in Hamburg jedoch die martialische Praxis.

Ziemlich genau die Gegend, in der das behäbige Hamburg interessant ist, ist jetzt ein »Gefahrengebiet«, in dem die Grundrechte nicht gelten. Das Begehen dieser Zone ist für Menschen, die Polizisten nicht gefallen, wenig empfehlenswert. In Teilen Altonas, an der Schanze und in St. Pauli herrscht die Willkür. Nun sind die Proteste laut; Anwohner sprechen in der lokalen Presse von einer entwürdigenden Situation und aggressiven Beamten. Doch ist die Politik der Ausweisung grundrechtsfreier Zonen keine exklusive Erfindung des hanseatischen SPD-Senats von Olaf Scholz.

Zumindest zeitweise außer Kraft gesetzt wurden die Grundrechte in den vergangenen beiden Jahren in Frankfurt am Main im Zusammenhang mit Protesten gegen das europäische Krisenregime. Sowohl 2012 als auch 2013 wurden daraufhin große Teile der Frankfurter Innenstadt zu einer Hochsicherheitszone mit entsprechenden Regeln: »Ab und zu greifen die Beamten ein paar schwarz gekleidete oder ihnen sonst wie verdächtige Personen heraus«, berichtete etwa die »Zeit« recht lapidar.

Während die Grundrechte in Frankfurt allerdings nur temporär ausgesetzt wurden, um Demonstrationen zu behindern, geht es in Hamburg um faktische Zutrittsverbote für von der Polizei zu definierende Gruppen oder Individuen zu ganzen Stadtvierteln. Präzedenzlos ist indes auch diese Politik nicht: Erprobt wurde eine solche Zonierung bereits in den späten 1990er Jahren vom damaligen schwarz-roten Senat in Berlin.

Bereits 1997 hatte CDU-Innensenator Jörg Schönbohm 20 »gefährliche Orte« im innenstädtischen Bereich ausweisen lassen. 1999 zählte man gar 36 derartige Orte in der Hauptstadt – vom Breitscheidplatz in West-Berlin über die U-Bahn-Linie 8 bis hin zum damaligen Hausbesetzerviertel Friedrichshain. Speziell in der Gegend um den Boxhagener Platz und die einst besetzte Kreutziger Straße waren grundlose Leibesvisitationen jahrelang an der Tagesordnung; ausdrücklich hob die Polizei damals hervor, wie nützlich es doch sei, nun auch Wohnungen ohne Ermächtigung betreten zu dürfen.

Diese Zonierung basierte auf dem »Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz« (ASOG), das man eigens zu diesem Zweck massiv verschärft hatte. Mit Rot-Rot schwächte sich diese Politik zwar ab; doch gibt es auch in Berlin bis heute ganze Zonen polizeilicher Sonderermächtigung. Im Unterschied zu Hamburg werden diese Sonderrechte aber weniger demonstrativ genutzt – und die betroffenen Zonen werden mit Bedacht nicht offen kommuniziert.

Jüngst antwortete der Berliner Senat auf eine Anfrage der Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus, eine Veröffentlichung dieser Gefahrenzonen sei »nicht vorgesehen, da eine Bekanntgabe das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung negativ beeinflussen würde«. Der Piratenpolitiker und Fraktionssprecher für Bürgerschaftliches Engagement, Christopher Lauer, kritisiert dies scharf: »Es geht nicht, dass die Polizei kriminalitätsbelastete Orte festlegt, ohne dass diese veröffentlicht werden«, so Lauer gegenüber »nd«. Bürger hätten ein Recht darauf, dies zu erfahren – so müssten etwa Migranten wissen, an welchen Orten eine erhöhte Gefahr rassistischer Übergriffe bestehe.

Es gibt also keine offiziell erklärten »gefährlichen Orte« in Berlin. Im Frühjahr 2013 veröffentlichte aber die »Bild«-Zeitung eine Berlinkarte »kriminalitätsbelasteter Orte«, die neben etlichen markierten Schwerpunkten in Schraffur die halbe Innenstadt umfasste – und beileibe nicht nur auf Delikte wie Drogenverkauf abstellte, sondern auch auf »Aufenthaltsdelikte« etwa durch Asylbewerber und auf Gummibegriffe wie zum Beispiel »Jugendgruppengewalt«, die sich nicht nur auf »U-Bahn-Schläger«, sondern im Bedarfsfall auch gegen die linke Szene auslegen lassen.

Weite Teile von Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln gelten demnach als »kriminalitätsbelastet« und gefährlich, erhebliche Flächen um den Bahnhof Zoo, der Alexanderplatz mit weiterer Umgebung, sogar die aufgeräumte Touristenmeile um die propere Oranienburger Straße sowie die Altstadt Spandau zählen dazu. Überall hier, jubelte »Bild«, hätten die Beamten »besondere Rechte«. So dürften sie »jeden Bürger jederzeit kontrollieren – Ausweise verlangen, Taschen durchsuchen«.

*** Aus: neues deutschland, Dienstag, 7. Januar 2014


Sehr verdächtig

Markus Drescher über das Hamburger Willkürgebiet ****

Es war einmal ein kleiner schwarzer Kapuzenpulli. Der wollte seine Großmutter besuchen, eine weise alte Frau namens Grundrechte. Die wohnte in der Hansestadt Hamburg, die – so kündeten es der herrschende Bürgermeister und die Stadtschreiber – eine sehr, sehr gefährliche Stadt war. So gefährlich, dass der allmächtige große Bulle sagte, dass ab jetzt nur noch seine Regeln gelten und er machen darf, was er will, damit alle Angst haben und tun, was er sagt.

Als der kleine Kapuzenpulli durch das Gebiet des Bullen kam, wurde er von diesem gefragt, wer er sei, wohin er wolle und was in dem Korb sei, und er antwortete: »Ich bin der Kapuzenpulli und will meiner Oma, den Grundrechten, etwas zu Essen bringen.« »Was? Grundrechte? So etwas gibt es hier nicht. Du kamst mir ohnehin sehr verdächtig vor. Du bekommst ein Aufenthaltsverbot«, brüllte der Bulle. Die Großmutter musste qualvoll verhungern. Ende.

Happy End gibt es nicht. Das ist ein Märchen aus der sogenannten Demokratie der Bundesrepublik im Jahr 2014 und Oma Grundrechte liegt hier tatsächlich im Sterben. Die gnädig gewährte Freiheit hat nach dem Sieg des Kapitalismus endgültig ausgedient, auf derartige Hemmnisse wird in Zukunft verzichtet. Was zählt, ist Sicherheit. Die Sicherheit davor, dass Menschen etwas verändern oder auch bloß auf die Idee kommen, sich auf das Grundgesetz zu berufen. Was wo Recht ist, bestimmen schon längst andere. Je nach Lageeinschätzung und Gefahrengebiet.

**** Aus: neues deutschland, Dienstag, 7. Januar 2014 (Kommentar)


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