Dieser Internet-Auftritt kann nach dem Tod des Webmasters, Peter Strutynski, bis auf Weiteres nicht aktualisiert werden. Er steht jedoch weiterhin als Archiv mit Beiträgen aus den Jahren 1996 – 2015 zur Verfügung.

"Mildere Mittel"

Versammlungsverbot für G8-Sternmarsch gekippt

25. Mai 2007

[ngo/ddp] Die G8-Kritiker konnten einen ersten juristischen Erfolg verzeichnen. Das Schweriner Verwaltungsgericht kippte am 25. Mai teilweise das von der Rostocker Polizei großräumig verhängte Versammlungsverbot um den G8-Tagungsort. Damit kann zumindest der für den 7. Juni geplante Sternmarsch auf Heiligendamm stattfinden, der bis auf 200 Meter an den Sperrzaun herankommen soll. In dem Ostseebad wollen vom 6. bis 8. Juni die Spitzen der sieben führenden Industrienationen und Russlands (G8) ihre Jahrestagung abhalten.

Das Gericht hielt die Klage des Sternmarsch-Bündnisses für teilweise berechtigt und bestätigte das Versammlungsverbot im Wesentlichen nur innerhalb des errichteten Sicherheitszauns und einer Pufferzone von 200 Meter. Allerdings müssen die Organisatoren des Sternmarsches für eine freie Straßenverbindung zwischen Heiligendamm und Bad Doberan für Rettungseinsätze sorgen. Außerdem wurde ihnen aufgegeben, den Verkehr der Kleinbahn "Molli" nicht zu behindern, die für eine Verbindung zwischen dem Pressezentrum in Kühlungsborn und dem Tagungsort sorgen soll.

Das Sternmarsch-Bündnis teilte nach der Gerichtsentscheidung mit, das verhängte Demonstrationsverbot wäre in der Geschichte der Bundesrepublik einmalig gewesen. So sei geplant gewesen, mit einer Allgemeinverfügung eine Fläche von 40 Quadratkilometern als demonstrationsfreie Zone auszuweisen. Es habe auch "eine breite Welle internationaler Kritik gegeben".

Das Verwaltungsgericht habe in der Begründung seiner Entscheidung erklärt, dass die "prognostizierten Gefahren für die öffentliche Sicherheit in ausreichender Weise mit milderen Mitteln als dem eines generellen Verbots begegnet werden" könne.

"Natürlich freuen wir uns dass das Demonstrationsrecht in erster Instanz bestätigt wurde", so Susanne Spemberg und Peter Kromrey vom Sternmarsch-Bündnis. "Wir stellen allerdings weiterhin das Demonstrationsverbot innerhalb des Zauns in Frage." Ob man Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen werde, wolle man in den nächsten Tagen klären.

Die Anwälte des Sternmarsch-Bündnisses hatten kritisiert, dass die Polizei seit Monaten auf das Demonstrationsverbot "festgelegt" gewesen sei. Andere deeskalierende und gestufte Konzepte seien zu keinem Zeitpunkt erwogen worden. Die Polizei habe mehrmals mit einem "allgemeinen polizeilichen Notstand" argumentiert.

Die Anwälte hatten in ihrem Eilantrag dazu ausführt, dass mit der Begründung "polizeilicher Notstand" Rechte und Grundrechte der Bürger außer Kraft gesetzt würden. Die Annahme, jedes politische Großereignis verursache einen "polizeilichen Notstand", wäre "ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat, der dann ohne Not bürgerliche Freiheiten regelmäßig per Allgemeinverfügung außer Kraft setzen könnte".

Ohnehin hätten Allgemeinverfügungen niemals Versammlungen verhindert, "sondern oft erst selbst zur Eskalation beigetragen, weil es keinen ausreichenden Raum mehr gab, die Proteste legal zu artikulieren", argumentierten die Anwälte.

* Aus: Internet-Zeitung www.ngo-online.de" vom 25. Mai 2007

Anti-G8-Sternmarsch vorläufig erlaubt


Generalbundesanwältin steht zur "Schnüffelei"

Die Fronten zwischen Sicherheitsbehörden und G8-Gegnern verhärten sich offenbar – obwohl ein Schweriner Gericht das Verbot eines Sternmarsches auf Heiligendamm aufhob.

Berlin (ND-Heilig). Der Eilantrag gegen das faktische Verbot des Anti-G8-Sternmarsches vor dem Schweriner Verwaltungsgericht hatte Erfolg. Mit einer Allgemeinverfügung wollte die Polizei eine 40 Quadratkilometer große demonstrationsfreie Zone um den Tagungsort schaffen. Bis zum möglichen Widerruf durch eine höhere Instanz kann der Protest nun auf vier der sechs Routen vorangebracht werden. Doch müsse ein Abstand von 200 Metern zum Zaun eingehalten werden.

Unterdessen wurden neue Aktivitäten zur Einschüchterung von G8-Gegnern bekannt. Der Hamburger Staatsschutz hat »punktuelle« Kontrollen von Briefen bestätigt. Es handle sich um »richterlich genehmigte Postbeschlagnahmungen im Zusammenhang mit aufgetauchten Bekennerschreiben«, sagte der Leiter der Behörde, Detlef Kreutzer. In Hamburg gab es mehrere Farb- und Brandanschläge. Die Täter sind unbekannt. Die Ermittlungen stehen in Zusammenhang mit den Mitte Mai durchgeführten Razzien, die sich gegen angebliche terroristische Vereinigungen gerichtet haben. Der anwaltliche Notdienst des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins kritisiert die fortgesetzte Missachtung von Grundrechten. Nach einem Bericht der »taz« läuft die Aktion unter Federführung des Bundeskriminalamtes. Das verwies an die Bundesanwaltschaft.

Deren Chefin, Monika Harms, hat inzwischen die Kritik am Vorgehen der Behörden gegen G8-Gegner zurückgewiesen und dabei die Sammlung von Geruchsproben verteidigt. »Nur weil eine Methode von der Stasi in ganz anderem Zusammenhang eingesetzt wurde, heißt das noch nicht, dass sie für uns schon deswegen tabu ist.« Dagegen wird die Geruchsproben-Sammelaktion nun auch von der Vereinigung der Opfer des Stalinismus als »politischer Skandal erster Güte« kritisiert.

Aus: Neues Deutschland, 26. Mai 2007




Zurück zur G8-Gipfel-Seite

Zur Seite "Friedensbewegung"

Zurück zur Homepage