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"Enduring Freedom" vor der Verlängerung

Bundesregierung will Kriegseinsatz gegen Terrorismus fortsetzen. Der Antrag im Bundestag im Wortlaut

Im Folgenden dokumentieren wir
  • den Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des Mandats "Enduring Freedom" (er soll in der Woche vom 10. bis 14. November verabschiedet werden) sowie
  • eine Übersicht über die derzeit laufenden Auslandseinsätze der Bundeswehr und ihrer Kosten.

Weitere Informationen und Kommentare zur Bundestagsdebatte über den Antrag der Bundesregierung erhalten Sie hier: "Regierung verlangt ein Ermächtigungsgesetz ...".
Brief aus der Friedensbewegung an Abgeordnete der Regierungskoalition

Aktueller Nachtrag: Am 14. November wurde der nachfolgende Antrag im Bundestag beschlossen. Von 586 Abgeordneten stimmten 540 für die Verlängerung des Bundeswehr-Mandats. Dagegen stimmten 41 Parlamentarier (v.a. FDP-Fraktion und die beiden PDS-Abgeordneten), fünf enthielten sich.


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1880
15. Wahlperiode
05. 11. 2003

Antrag der Bundesregierung
Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Artikels 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stimmt der von der Bundesregierung am 5. November 2003 beschlossenen Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte mit Ausnahme der ABC-Abwehrkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA über den 15. November 2003 hinaus für weitere 12 Monate zu. Es werden bis zu 3100 Soldaten eingesetzt. Die Fortsetzung erfolgt auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen, des Artikels 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und der im übrigen fortgeltenden Regelungen des Beschlusses der Bundesregierung vom 7. November 2001, dem der Deutsche Bundestag am 16. November 2001 zugestimmt hat (Bundestagsdrucksache 14/7296 vom 7. November 2001) und des Beschlusses der Bundesregierung vom 6. November 2002, dem der Deutsche Bundestag am 15. November 2002 zugestimmt hat (Bundestagsdrucksache 15/37 vom 6. November 2002) einschließlich der zu Protokoll gegebenen Erklärung des Bundesministers des Auswärtigen vom 14. November 2001 (Bundestagsdrucksache 14/7447 vom 14. November 2001).

Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung des Einsatzes im derzeitigen Umfang von rund 710 Soldaten werden für den Zeitraum von zwölf Monaten rund 150 Mio. EUR betragen und aus den vorhandenen Ansätzen des Einzelplans 14 finanziert. Dafür ist sowohl im Haushaltsjahr 2003 als auch im Haushaltsentwurf 2004 Vorsorge getroffen worden.

Begründung:

Die umfassende Bekämpfung des internationalen Terrorismus, zu der der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in seinen Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) aufgerufen hat, ist weiterhin eine der zentralen Herausforderungen für die internationale Gemeinschaft. Die Bundesregierung hat seit Beginn des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus die Auffassung vertreten, dass dieser Kampf nicht allein eine militärische Aufgabe ist, sondern in einem Gesamtansatz in erster Linie mit politischen, entwicklungspolitischen und polizeilichen Mitteln geführt werden muss. Die Operation ENDURING FREEDOM sowie die Einsätze der NATO im Mittel-meer und der Straße von Gibraltar im Rahmen der Operation ACTIVE ENDEAVOUR sind der militärische Beitrag zu diesem Gesamtansatz.

Die Eindämmung des internationalen Terrorismus hat in den vergangenen Monaten sichtbare Fortschritte erzielt. In Afghanistan tragen die politischen und infrastrukturellen Wiederaufbaubemühungen insbesondere dazu bei, dass dieses Land nicht wieder zu einem "sicheren Hafen" für den internationalen Terrorismus werden kann. Mit der Erweiterung des Mandats für die Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe für Afghanistan (ISAF) durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sowie auch der Einrichtung von Wiederaufbauteams in ver-schiedenen Provinzen werden die Stabilisierungsbemühungen jetzt verstärkt auf die Regionen außerhalb Kabuls ausgedehnt.

In den Ländern um das Horn von Afrika hat die Operation ENDURING FREEDOM einen stabilisierenden Ein-fluss ausgeübt. Terroristische Rückzugsgebiete konnten verwehrt und Transportwege abgeschnitten werden. Dasselbe gilt für den bündnisgemeinsamen Beitrag der NATO-Marinen zum "Kampf gegen den Terror" im Mittelmeer und der Straße von Gibraltar.

Der Kampf gegen den internationalen Terrorismus ist aber noch nicht beendet. Sowohl das Selbstmordattentat auf deutsche ISAF-Soldaten am 7. Juni 2003 in Kabul und die verstärkten Aktivitäten neu formierter Gruppie-rungen von Taliban und Al Qa´ida vor allem in Ost- und Südafghanistan als auch terroristische Anschläge auf Wohnanlagen in Riad am 12. Mai 2003, das Attentat von Casablanca am 16. Mai 2003 und der Bombenanschlag auf das Mariott-Hotel in Jakarta am 5. August 2003 sind sichtbarer Beleg, dass vom internationalen Terrorismus weiterhin eine erhebliche Bedrohung ausgeht. Von dieser Bedrohung bleibt die gesamte internationale Gemein-schaft, auch Deutschland, betroffen.

Der Sicherheitsrat hat in seinen Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) die Notwendigkeit bekräftigt, die durch terroristische Handlungen verursachten Bedrohungen des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit mit allen Mitteln im Einklang mit der Satzung der Vereinten Nationen zu bekämpfen. Er hat die Staaten aufge-fordert, dringend zusammenzuarbeiten, um terroristische Handlungen zu verhüten und zu bekämpfen. Dies ist weiterhin eine der zentralen Herausforderungen für die internationale Gemeinschaft und somit auch für Deutschland.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat anläßlich der Verabschiedung der Resolution 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003 über die Verlängerung und Erweiterung des ISAF-Mandats auch die Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) bekräftigt und erneut zum Ausdruck gebracht, dass er die internationalen Bemühungen zur Beseitigung des Terrorismus im Einklang mit der Satzung der Vereinten Nationen unterstützt. Der Einsatz auch militärischer Mittel bleibt vor diesem Hintergrund weiterhin unverzichtbar, um die andauernde Bedrohung durch den internationalen Terrorismus zu beseitigen. Das erfordert die fortgesetzte, lageabhängige Bereitstellung ausgewählter militärischer Fähigkeiten durch Deutschland auf der Grundlage der entsprechenden bisherigen Beschlüsse des Deutschen Bundestages. Die USA haben zwischenzeitlich den Einsatz von ABC-Abwehrkräften der internationalen Anti-Terror-Koalition zur Hilfeleistung nach möglichen terroristischen An-griffen in Kuwait beendet. Der personelle Umfang der bereitgestellten Kräfte wird entsprechend angepasst. Die Bereitstellung von ABC-Abwehrkräften wird beendet und damit die bisherige Personalobergrenze von bis zu 3900 Soldaten auf bis zu 3100 Soldaten abgesenkt.

***

Auslandseinsätze - aktuelle Zahlen der im Ausland eingesetzten deutschen Soldaten

Deutschland beteiligt sich derzeit an einer Reihe von Einsätzen im Ausland sowie einem internationalen Joint Forces Headquarters. Im Folgenden ist eine Übersicht aller Auslandseinstäze der Bundeswehr dargestellt.

Die Zahl der hierbei eingesetzten Soldaten der Bundeswehr verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Einsätze:
  • ISAF (International Security Assistance Force), Afghanistan, Usbekistan: ca. 1.820 (davon 34 Frauen)
  • KFOR (Kosovo Force): ca. 3.350 (davon 109 Frauen)
  • SFOR (Stabilization Force), Bosnien und Herzegowina: ca. 1.320 (davon 58 Frauen)
  • CONCORDIA, Mazedonien: ca. 40
  • NATO HQ Skopje, Mazedonien: 12
  • UNOMIG (United Nations Mission in Georgia), Georgien: 11 (davon eine Frau)
  • EF (Enduring Freedom), Afghanistan, Horn von Afrika/Golf von Oman, Kenia: ca. 300 (davon eine Frau)
Mit den in Deutschland zur Evakuierung aus medizinischen Gründen bereit gehaltenen 58 Soldaten und den im Mittelmeer an den Operationen gegen den Terrorismus (Active Endevour) beteiligten Kräften sind insgesamt ca. 7.300 Soldaten der Bundeswehr unmittelbar in Auslandseinsätze involviert.

(Stand: 31. Oktober 2003)

Kosten

600 Millionen Euro hat die Bundeswehr wie geplant in diesem Jahr für Auslandseinsätze ausgegeben. Bis Ende des Haushaltsjahres sind 1,4 Milliarden Euro veranschlagt.

Für die laufenden Auslandseinsätze hat die Bundeswehr in diesem Haushaltsjahr rund 1,4 Milliarden Euro eingeplant. Bis zum 30. Juni wurden davon knapp 600 Millionen Euro ausgegeben. Beide Zahlen liegen im Rahmen der Planungen und Anmeldungen.

Berücksichtigt wurden Personal- und Verwaltungsausgaben, Kosten der Erhaltung des Wehrmaterials, Ausgaben für militärische Beschaffung und verschiedene kleinere Titel wie Forschung und Entwicklung. Die Zahlen sind Teil eines Routineberichts an den Haushaltsausschuss des Bundestags, der das Dokument noch nicht behandelt hat.

Lagen die Kosten für Auslandseinsätze 1995 noch bei rund 131 Millionen Euro, schlugen diese schon 1999 mit 554 Millionen Euro zu Buche. Bis 2002 stiegen sie auf den bisherigen Spitzenwert von gut 1,5 Milliarden Euro.

Quelle: Homepage des Bundesverteidigungsministers: www.bmvg.de


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