"CDU, CSU und SPD schließen Aufrüstungsvertrag"
Eine Stellungnahme aus der Friedensbewegung zum außenpolitischen Teil des Koalitionsvertrags
Im Folgenden dokumentieren wir eine Pressemitteilung des Bundesausschusses Friedensratschlag vom 14. November 2005 im Wortlaut
Hamburg/Kassel, 14. November 2005 - Der Bundesausschuss
Friedensratschlag beriet am Wochenende u.a. über den zwischen CDU, CSU
und SPD abgeschlossenen Koalitionsvertrag. Die Sprecher des
Bundesausschusses, Lühr Henken (Hamburg) und Peter Strutynski (Kassel)
gaben im Anschluss daran folgende Stellungnahme ab.
Kurzfassung:
Der
außenpolitische Teil des Koalitionsvertrags ist getragen von der
"Kontinuität" der Außen- und Sicherheitspolitik der rot-grünen
Bundesregierung, die ihrerseits 1998 sich in die Kontinuität der
deutschen Außenpolitik der Ära Kohl gestellt hatte.
Der Koalitionsvertrag bleibt weitgehend allgemein und ergeht sich in
mehr oder weniger wohl klingenden Worthülsen. An den Stellen, wo es
konkreter wird, kommen durchweg (mögliche) Verschärfungen des außen- und
sicherheitspolitischen Kurses zum Vorschein. Sie betreffen z.B.:
-
die stärkere Betonung der nationalen Interessen im Europäischen Einigungsprozess,
- die Rehabilitierung des Anbiederungskurses der CDU/CSU an die US-Kriegspolitik gegen den Irak,
- eine aktivere Industriepolitik zur Konsolidierung der deutschen und europäischen Rüstungsproduktion,
- die offensivere Formulierung geostrategischer Ziele in Osteuropa, im Nahen und Mittleren Osten und in Asien,
- den in Erwägung gezogenen Einsatz der Bundeswehr im Inneren,
- die Unterordnung der Entwicklungspolitik unter sicherheitspolitische Belange.
Die Stellungnahme in sieben Schritten:
1. Wohlklingende Phrasen
Dass der außen- und sicherheitspolitische Teil des Vertrags der Großen
Koalition enttäuschend ausfallen würde, war zu erwarten gewesen. Auf 15
Seiten (von insgesamt 140) haben die Experten der drei Parteien im
Wesentlichen fortgeschrieben, was auch in der rot-grünen Koalition
außenpolitischer Konsens war: Die Bundesregierung beschreitet weiter den
Weg Deutschlands von einer europäischen Mittelmacht zu einer hoch
gerüsteten Großmacht mit weltweiten Ambitionen. Dabei spielen neben den
"Werten" die "Interessen unseres Landes" eine zentrale Rolle.
Kapitel IX des Koalitionsvertrags beginnt mit der gut klingenden
Verheißung, deutsche Außenpolitik diene "dem Frieden in der Welt". Dabei
lägen ihr ein "umfassender Sicherheitsbegriff" sowie die "Beachtung des
Völkerrechts und die Einhaltung der Menschenrechte" zugrunde.
Europäische und atlantische Sicherheit gehörten zusammen, weshalb sich
Deutschland sowohl zur Europäischen Sicherheitsstrategie (ESS) als auch
zur NATO als dem "zentralen Instrument unserer Sicherheits- und
Verteidigungspolitik" bekenne.
2. Ein erweitertes Europa mit erweiterten deutschem Einfluss
Zur Fortsetzung des europäischen Einigungsprozesses fällt den
Koalitionären nicht sehr viel mehr ein, als dass die Ratifizierung des
EU-Verfassungsvertrags fortzuführen sei und unter der deutschen
Präsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 neue Anstöße erhalten werde.
Welcher Art diese Anstöße sein werden und wie mit der Tatsache
umgegangen werden soll, dass der Verfassungsvertrag mit den negativen
Referenden in Frankreich und den Niederlanden Makulatur ist, wird nicht
verraten. Stattdessen vernehmen wir, dass "die Stellung der deutschen
Sprache in Europa ihrer Bedeutung entsprechend berücksichtigt wird" und
dass die künftige Regierung für eine "abgestimmte und effiziente
Vertretung deutscher Interessen in den europäischen Institutionen
sorgen" wolle (S. 127).
Damit wird das voraus gegangene Bekenntnis zum "Multilateralismus" und
zur "Stärkung europäischer Politik" (S. 125) entwertet und von der
rechtslastigen Ideologie des "Deutschland zuerst" überlagert. Was dies
bedeutet, wird in den Passagen zur europäischen Wirtschafts-, Finanz-
und Strukturpolitik angedeutet: Deutschland werde auf keinen Fall mehr
an die EU bezahlen als "1 % seines Bruttonationaleinkommens", wobei eine
"Belastungsneutralität für Deutschland" erreicht werden müsse (S. 128).
Auch bei der Regional- und Strukturförderung müsse Deutschland angemessen
berücksichtigt werden. Gleiches gilt für das erweiterte Europa, in dem
"faire Wettbewerbsbedingungen eingehalten" werden sollten (S. 129) und
der deutsche Arbeitsmarkt "bis zu sieben Jahre vor dem unkontrollierten
Zuzug von Arbeitnehmern geschützt" werden müsse.
All das läuft auf die integrationsabträgliche Philosophie hinaus: Wer
viel bezahlt, muss auch ebenso viel zurück bekommen. Und: Wir schaffen
ein Europa der unbegrenzten Kapitalfreiheit und der begrenzten Freiheit
für Arbeitnehmer.
3. Schulterschluss mit den USA - EU soll Militärpakt werden
Geht es nach dem Willen der Großen Koalition, so setzt die deutsche
Außen- und Sicherheitspolitik einerseits auf ein "selbstbewusstes
Europa", andererseits auf eine noch engere militärische Zusammenarbeit
mit den USA. Die größte Fehleinschätzung des Koalitionsvertrags dürfte
in dem Satz liegen: "Die Zusammenarbeit mit den USA ist besonders
wichtig für ein gedeihliches Verhältnis zwischen der islamischen Welt
und dem Westen, bei der Sicherung von Frieden und Stabilität im Nahen
und Mittleren Osten ..." (S. 130) Dieses blinde Vertrauen in die Islam-
und Nahostpolitik der USA zeugt von einer völlig verkehrten Wahrnehmung
der durch den Irakkrieg geschaffenen bzw. verstärkten Instabilität im
Nahen Osten und der übrigen Welt. Fast scheint es so, als sollte die
peinliche Anbiederung von Frau Merkel an den Kriegskurs der USA vor dem
Irakkrieg nun nachträglich rehabilitiert werden - eine Ohrfeige für den
scheidenden Kanzler Schröder, die er an dieser Stelle am wenigsten
verdient hat!
Das distanzlose Abfeiern der "Europäischen Sicherheitsstrategie" als
"Richtschnur europäischen sicherheitspolitischen Handelns" (S. 131)
bedeutet nichts anderes als die Fortsetzung der Politik einer
Militarisierung der EU, die sich im Aufbau zusätzlicher "multinationaler
Gefechtsverbände", militärischer "Planungs- und Führungsfähigkeiten" und
der Verbesserung der militärischen "Fähigkeiten und Handlungsoptionen" materialisiert. Das sind auch jene Bestimmungen des EU-Verfassungsvertrags (insbes. Art. I-41), die weiter voran getrieben
werden, obwohl die Verfassung gescheitert ist. Der Koalitionsvertrag
betont außerdem die Notwendigkeit der Weiterentwicklung der EU zu einer
"Sicherheits- und Verteidigungsunion". Damit wird ein gefährlicher und
anachronistischer Weg beschritten, auf dem die einst so erfolgreiche EU
(EWG, EG) von einer Wirtschafts- und Sozialgemeinschaft in einen
Militärpakt umgewandelt werden soll.
4. Bundeswehr: "Armee im Einsatz" - Mehr Geld für die Rüstung
Beim Abschnitt "Bundeswehr" fällt auf, dass - gegenüber den
Koalitionsvereinbarungen 1998 und 2002 - ein Prioritätenwechsel der
Bundeswehraufgaben vorgenommen wird. Er hat sich aber schon in den
letzten Jahren der rot-grünen Bundesregierung klar abgezeichnet. 2002
hieß es noch: "Aufgaben der Bundeswehr sind Landes- und
Bündnisverteidigung und internationale Konfliktverhütung und
Krisenbewältigung im Rahmen der Charta der Vereinten Nationen
einschließlich humanitärer Einsätze und Evakuierungen." Jetzt heißt es,
"das künftige Aufgabenspektrum der Bundeswehr sowie dessen strukturelle
Konsequenzen werden ganz wesentlich durch die sicherheitspolitischen
Entwicklungen bestimmt. Dementsprechend dient die Bundeswehr der
internationalen Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, der
Unterstützung von Bündnispartnern, der Landesverteidigung, der Rettung
und Evakuierung, der Partnerschaft und Kooperation sowie den
Hilfeleistungen im Inland."
Die Landesverteidigung, zu dessen alleinigem Zweck laut Grundgesetz die
Bundeswehr gegründet wurde, rutscht von Platz 1 auf Platz 3 der
Aufgabenskala.
Neu aufgenommen wurden in den Koalitionsvertrag 2005 wurden folgende
Grundsätze:
-
Der Kampf um den "Erhalt der Kernfähigkeiten der deutschen
wehrtechnischen Industrie". In dieser Formulierung sind bereits
eingeleitete Entwicklungen aufgehoben wie der Werftenverbund (realisiert
durch den Verkauf von Atlas Elektronik in Bremen) und die sich
anbahnende Umstrukturierung der Panzerherstellung in Europa.
- Die Ankündigung eines "Weißbuches" für Ende 2006. (Sollte ursprünglich
schon 2004 erscheinen, was aber an den Grünen scheiterte.)
- 2005 taucht der Begriff "Interesse" im Zusammenhang mit "national"
oder "unser" im außenpolitischen Teil des Koalitionsvertrags 16 mal auf,
(2002 überhaupt nicht in dem Zusammenhang).
5. Deutschland formuliert geostrategische Interessen
Was die Beziehungen Deutschlands zu Europa (über die Grenzen der EU
hinaus) und der ganzen Welt betrifft, so sollen sie sowohl "auf der
Grundlage gemeinsamer Werte" (welche das sind, wird an keiner Stelle
verraten) als auch auf Grund "vitaler Interessen" gestaltet werden (S.
134). Dabei umfasst der geostrategische Horizont der neuen Regierung die
Staaten Osteuropas (insbesondere Russland, Weißrussland und die
Ukraine), den südlichen Kaukasus und Zentralasien sowie den Nahen und
Mittleren Osten (S. 134 f). Die asiatischen Großmächte China, Japan und
Indien sowie Lateinamerika und die Karibik werden überwiegend unter
ökonomischen, Afrika dagegen wird ausschließlich unter humanitären
Gesichtspunkten betrachtet.
Eine wichtige Rolle sollen auch die Vereinten Nationen spielen. Konkret
fällt den Koalitionären dabei aber nur ein, den UN-Reformprozess zu
unterstützen und im übrigen an dem Wunsch nach einem ständigen Sitz
Deutschlands im UN-Sicherheitsrat sowie an Bonn als Standort für
UN-Institutionen festzuhalten.
Kaum der Erwähnung wert ist darüber hinaus die OSZE, das regionale
System kollektiver Sicherheit in Europa. Die OSZE wird nur einmal
beiläufig beim Namen genannt, wogegen sie 2002 noch "gestärkt" werden
sollte und als einzige gesamteuropäische Institution mit einem
"umfassenden Sicherheitsbegriff" charakterisiert wurde. Die Große
Koalition hat die OSZE offenbar ein für allemal abgeschrieben.
Einen eigenen Abschnitt widmet der Koalitionsvertrag den "globalen
Fragen". Hier wird wenigstens darauf hingewiesen, dass es "neben den
militärischen Fähigkeiten" auch um "genügend ziviles Personal für den
(Wieder-)Aufbau tragfähiger rechtsstaatlich-demokratischer
Institutionen" geht und dass der "Ressortkreis Zivile Krisenprävention"
gestärkt werden solle (S. 136 f). Das klingt indessen wie eine
rhetorische Pflichtübung, denn anschließend geht es wieder
ausschließlich um Auslandseinsätze der Bundeswehr. Sie fänden im Rahmen
"internationaler Friedenseinsätze" statt, erfolgten "auf der Basis des
Völkerrechts" und mit einem "umfassenden Ansatz politischer,
wirtschaftlicher, entwicklungspolitischer und militärischer Mittel" (S.
137). Dass die herausragenden Auslandseinsätze der Bundeswehr bisher
stets völkerrechtswidrig waren bzw. sind (Jugoslawienkrieg 1999,
Teilnahme an Enduring Freedom seit 2001) und dass in allen anderen
Fällen militärischen Engagements das Militär nicht zuletzt, sondern
zuerst eingesetzt wurde, wird in dem Koalitionsvertrag schamhaft
verschwiegen.
6. Einsatz der Bundeswehr im Inneren in Erwägung gezogen
Wenn es dem Koalitionspartner SPD bisher Ernst war mit der Haltung, dass
Bundeswehr im Inneren außer zur Katastrophenhilfe nicht eingesetzt
werden dürfe, dann hat er sich nun offenbar eines anderen belehren
lassen. Was den Kampf gegen den Terrorismus betrifft, bisher von
Deutschland aus militärisch nur im Ausland betrieben, so enthält der
Koalitionsvertrag die alarmierende Feststellung: "Notfalls muss auch der
Einsatz militärischer Mittel in Erwägung gezogen werden." (S. 137)
Bereits im Bundeswehr-Abschnitt hieß es, dass "die äußere und innere
Sicherheit nicht mehr trennscharf zu unterscheiden" sei (S. 132). Zu
befürchten ist daher, dass die Große Koalition, die über eine
verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit im Bundestag verfügt, das
Grundgesetz dahingehend verändern wird, dass die Innere Sicherheit auch
zu einer Angelegenheit des Militärs wird. Erinnerungen an die Große
Koalition 1966 bis 1969, als die Notstandsgesetze in das Grundgesetz
eingefügt wurden, werden wach.
7. Entwicklungspolitik als Instrument der Sicherheitspolitik
Auch wenn der Abschnitt, der sich mit "Entwicklungspolitik" befasst,
betont, diese sei "ein eigenständiger Teil unserer gemeinsamen deutschen
Außenpolitik", so muss doch stark an deren "Eigenständigkeit" gezweifelt
werden. Die Entwicklungsprobleme insbesondere in Afrika, so heißt es im
Koalitionsvertrag, "gefährden unmittelbar Frieden und Wohlstand in
Deutschland und Europa" (S. 138). Alle entwicklungspolitischen Maßnahmen werden so dem Ziel untergeordnet, den "demographischen Entwicklungen" und dem "steigenden Migrationsdruck in Richtung Europa" entgegen zu wirken (S. 139). Hier lebt der Gedanke an die "Festung Europa" auf, der
durch reale Maßnahmen der EU zur Flüchtlingsbekämpfung an den
EU-Außengrenzen, z.B. in Nordafrika praktische Gestalt angenommen hat.
Damit soll nicht gesagt sein, dass es im entwicklungspolitischen Teil
des Koalitionsvertrags nicht auch unterstützenswerte Ziele und Vorgaben
gibt: Die Aufstockung der Entwicklungshilfeausgaben auf bis zu 0,7
Prozent des Bruttonationaleinkommens (eine Uraltforderung der Vereinten
Nationen) bis zum Jahr 2015 sollte möglichst schon früher erreicht
werden. Eine solche Erhöhung darf aber auf keinen Fall mit anderen
Leistungen oder Zusicherungen gegengerechnet werden. Zu dieser Sorge
gibt folgender Satz im Koalitionsvertrag Anlass: "Dazu tragen die
Erhöhung der Haushaltsmittel, Entschuldung der Entwicklungsländer und
innovative Finanzierungsinstrumente bei." (S. 140)
Insgesamt ist von der Großen Koalition eine forcierte Politik der Renationalisierung und Militarisierung der Außenpolitik zu erwarten. Die Friedensbewegung wird darauf zu reagieren wissen.
Für den Bundesausschuss Friedensratschlag:
Lühr Henken, Hamburg
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