"Deutsche Außenpolitik fußt auf einem umfassenden Sicherheitsbegriff"
Im Wortlaut: Der außenpolitische Teil des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD
Im Folgenden dokumentieren wir den  außenpolitischen Teil des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD, der am 11. November 2005 von beiden Seiten unterzeichnet wurde. Ohne Anlagen umfasst das Papier 142 Seiten (die Anlagen machen noch einmal 42 Seiten aus. Zu besseren Zitierbarkeit haben wir die Seitenzahlen des Originals vermerkt. Der außenpolitische Teil (Kapitel IX) beginnt auf Seite 125 und endet mit Seite 140. In ihm enthalten ist auch die Sicherheitspolitik ("Verteidigung") sowie die Entwicklungspolitik. 
Eine Kritik aus der Friedensbewegung am Koalitionsvertrag haben wir hier dokumentiert: "CDU, CSU und SPD schließen Aufrüstungsvertrag".
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IX. Deutschland als verantwortungsbewusster Partner in Europa und der Welt
Deutsche Außen-, Europa- und Entwicklungspolitik dient dem Frieden in der Welt. 
Unser gemeinsames Ziel ist, die Chancen der Globalisierung für unser Land zu 
nutzen und einen wirksamen Beitrag zur Verhinderung und Beilegung von Konflikten, 
im Kampf gegen den internationalen Terrorismus sowie zur Linderung von Armut zu 
leisten. Grundlage dafür sind eine verlässliche Außen-, Europa- und 
Entwicklungspolitik, die auf das Vertrauen unserer Verbündeten und Partner setzt. 
Für Frieden, Freiheit und Sicherheit sowie für eine Politik, die Demokratie und soziale 
Gerechtigkeit fördert, bleiben Europäische Integration und Atlantische Partnerschaft 
von überragender Bedeutung. 
In der Kontinuität deutscher Außenpolitik lassen wir uns von den Interessen und 
Werten unseres Landes leiten. 
Grundlagen deutscher Außenpolitik sind die Beachtung des Völkerrechts und die 
Einhaltung der Menschenrechte sowie das Bekenntnis zu einem umfassenden 
Sicherheitsbegriff. 
Wir werden uns um die Stärkung europäischer Politik in multilateralen Gremien 
bemühen, die transatlantischen Beziehungen fördern und unsere Beziehungen zu 
unseren Nachbarn, Verbündeten und Partnern mit Ausgewogenheit und Augenmaß 
gestalten. 
Seit den großen weltpolitischen Veränderungen nach 1989 hat Deutschland in 
zunehmendem Maße international Verantwortung übernommen und sich weltweit 
Ansehen erworben. 
Europäische Einigung und atlantische Partnerschaft sind keine Gegensätze, sondern 
die beiden wichtigsten Pfeiler unserer Außenpolitik. Beide bilden die Grundlage für 
unsere Beziehungen, insbesondere für die enge Freundschaft und Zusammenarbeit 
mit Frankreich, mit Polen und unseren anderen Nachbarn, mit den Vereinigten 
Staaten von Amerika wie auch für unser Verhältnis zu Russland. Zugleich bekennen 
wir uns zu der besonderen Verantwortung Deutschlands gegenüber Israel. 
Wir setzen uns für die Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie ein. Sie 
verbindet eine vorausschauende Friedenspolitik, Fähigkeiten zur Prävention und das 
Setzen auf Verhandlungslösungen bei Konflikten mit dem Ausbau der Fähigkeiten zu 
gemeinsamem militärischen Handeln. 
Europäische und atlantische Sicherheit lassen sich nicht trennen. Dabei bleibt für uns 
die NATO zentrales Instrument unserer Sicherheits- und Verteidigungspolitik. 
Mit unserer Entwicklungspolitik leisten wir einen zentralen Beitrag dazu, weltweit 
Armut zu bekämpfen, Frieden zu sichern, Umwelt zu schützen, die natürlichen 
Lebensgrundlagen und die Schöpfung zu bewahren, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit 
und Menschenrechte zu verwirklichen sowie die Globalisierung gerecht zu gestalten. 
Dafür schaffen wir auf internationaler und nationaler Ebene Rahmenbedingungen, 
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die eine global nachhaltige Entwicklung ermöglichen. Dies ist umso notwendiger, als 
sowohl die Entwicklung der Weltbevölkerung als auch die Flüchtlingsbewegungen, 
die weltweit durch Armut, kriegerische Konflikte und Auswirkungen der 
Klimaveränderungen mit verursacht werden, dramatische Herausforderungen auch 
für die Industrieländer sind. Wir wollen deren Ursachen bekämpfen und den 
Menschen in den Entwicklungsländern Chancen und Perspektiven in ihrer Heimat 
eröffnen. Entwicklungspolitik entspringt nicht nur unserer Verantwortung, sondern ist 
auch Sicherheitspolitik in unserem eigenen Interesse. 
Zur Bewältigung der großen globalen Herausforderungen engagieren wir uns 
gemeinsam mit unseren Partnern und Verbündeten insbesondere in den Vereinten 
Nationen, den internationalen Finanzinstitutionen, der OSZE, dem Europarat und 
anderen internationalen Institutionen. 
1. Europa 
Die Europäische Union ist Garant für politische Stabilität, Sicherheit und Wohlstand 
in Deutschland und Europa. Nur gemeinsam können die Europäer ihre Interessen 
erfolgreich wahren. Deutschland trägt aufgrund seiner Geschichte sowie seines 
politischen und wirtschaftlichen Gewichts eine besondere Verantwortung für den 
Erhalt und die Entwicklung des europäischen Integrationswerks. Europa gründet auf 
der richtigen Verbindung von Einheit und Vielfalt. Unterschiedliche zivilisatorische 
und kulturelle Erfahrungen sind der Reichtum Europas. 
Die gegenwärtige Krise der EU begreifen wir als Chance, das europäische Projekt an 
den Anforderungen unserer Zeit auszurichten. Wir müssen verloren gegangenes 
Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zurückgewinnen. Dies wird nur gelingen, 
wenn wir uns gemeinsam in Europa auf das Wesentliche konzentrieren, über die 
Ziele und Aufgaben, die Zuständigkeiten und Grenzen der erweiterten Europäischen 
Union verständigen, den Grundsatz der Subsidiarität strikt beachten, unsere 
nationalen Reformanstrengungen, insbesondere im Euro-Raum, wirksamer 
miteinander verknüpfen und unsere Bürgerinnen und Bürger besser über die 
Fortentwicklung der europäischen Politik informieren. 
Wir werden uns dafür einsetzen, dass europäische Regelungen einen 
funktionierenden Wettbewerb, Wachstum und wirtschaftliche Dynamik befördern und 
den sozialen Zusammenhalt sichern. Wir wollen das Europa der Bürgerinnen und 
Bürger stärken, die deutsche Europapolitik auf Basis eines fairen Miteinanders von 
größeren und kleineren Staaten gestalten und den Menschen auf unserem Kontinent 
Hoffnung für ihre Zukunft geben. 
Deutschland wird im ersten Halbjahr 2007 die Präsidentschaft in der Europäischen 
Union übernehmen. In entscheidender Zeit stehen wir in besonderer Verantwortung 
für das europäische Projekt. Wir werden alle Anstrengungen unternehmen, um 
unsere Präsidentschaft zu einem Erfolg zu führen. 
Die deutsch-französische Zusammenarbeit bleibt als wichtiger Impulsgeber 
unverzichtbar und wird den Interessen unserer Partner in der Europäischen Union 
gerecht werden. Daneben wollen wir besonders der Zusammenarbeit mit unseren 
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Nachbarn und den neuen Mitgliedstaaten neue Qualität und Intensität geben. 
Kooperationsformen wie das Weimarer Dreieck wollen wir weiter intensivieren. 
1.1 Europa der Bürgerinnen und Bürger 
Wir werden uns nachdrücklich für eine stärkere Demokratisierung der Europäischen 
Union, die Sicherung der Handlungsfähigkeit der europäischen Institutionen in einer 
erweiterten EU und für eine Fortentwicklung des vielfältigen europäischen 
Gesellschaftsmodells einsetzen. Wir wollen deshalb die vom Europäischen Rat im 
Juni 2005 vereinbarte Phase der Reflexion intensiv nutzen, um in eine umfassende 
Debatte mit den Bürgerinnen und Bürgern, den Sozialpartnern, Kirchen und 
gesellschaftlichen Gruppen einzutreten. 
Wir stehen zum Europäischen Verfassungsvertrag. Er beinhaltet wichtige Fortschritte 
für ein werteorientiertes und sozial gerechtes Europa, für mehr Bürgerrechte, für eine 
bessere Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Union und Mitgliedstaaten, für 
den Abbau von Überregulierung und Bürokratie und für eine stärkere Beteiligung der 
nationalen Parlamente. Dies macht die Europäische Union demokratischer, 
handlungsfähiger, effizienter und transparenter. 
Deshalb treten wir dafür ein, die Ratifizierung des Europäischen 
Verfassungsvertrages über das erste Halbjahr 2006 hinaus fortzuführen und unter 
deutscher Präsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 neue Anstöße zu geben. In 
diesem Zusammenhang werden wir dafür eintreten, dass die nationalen Parlamente 
schon vor Inkrafttreten des Verfassungsvertrages durch die Anwendung des 
Subsidiaritäts-Frühwarnsystems gestärkt werden, wozu es keiner Vertragsänderung 
bedarf. Wir sind entschlossen, die im Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der 
Rechte des Bundestages und des Bundesrates enthaltenen Möglichkeiten 
parlamentsfreundlich zu nutzen, und werden unverzüglich Gespräche mit dem 
Bundestag über den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung aufnehmen. 
Eine solche Vereinbarung tangiert nicht das Recht der Bundesregierung, in Kenntnis 
der Voten des Bundestages aus wichtigen außen- und integrationspolitischen 
Gründen abweichende Entscheidungen zu treffen. 
Wir werden dafür Sorge tragen, dass die Stellung der deutschen Sprache in Europa 
ihrer Bedeutung entsprechend berücksichtigt wird. Wir wollen für eine abgestimmte 
und effiziente Vertretung deutscher Interessen in den europäischen Institutionen 
sorgen. 
Entscheidend für die Zustimmung der Menschen wird sein, dass es gelingt, unnötige 
Bürokratie abzubauen und die europäische Gesetzgebung auf das tatsächlich 
Notwendige zu beschränken. Das gilt auch für die innerstaatliche Umsetzung von 
Richtlinien. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Europäische Union ihre 
Kompetenzen verantwortungsvoll in Anspruch nimmt, um einer Aushöhlung der 
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten vorzubeugen. Wir begrüßen die von der 
Europäischen Kommission angestoßenen Vorschläge zum Abbau von 
Überregulierungen und zur verbesserten Gesetzesfolgenabschätzung bei neuen EU- 
Vorhaben. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass der Europäische Rat im 
Einzelfall von seinem Recht Gebrauch macht, die Kommission aufzufordern, einen 
Gesetzgebungsvorschlag zurückzuziehen bzw. bestehende Legislativvorschriften 
gegebenenfalls zurückzunehmen. 
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Wir unterstützen die im März 2005 reformierte Lissabon-Strategie für mehr 
Wachstum und Beschäftigung durch Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der 
europäischen Wirtschaft. Die Mitgliedstaaten und die EU müssen die Lissabon- 
Strategie in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen konsequent umsetzen und 
gemeinsam fortentwickeln. Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas ist 
angesichts der Globalisierung von zentraler Bedeutung. Die Lissabon-Strategie bietet 
den geeigneten Rahmen für die wirtschaftliche und soziale Erneuerung in Europa. 
Nachhaltiges Wachstum, sozialer Zusammenhalt, Bildung, Forschung und Innovation 
müssen Vorrang haben. Aufgabe der europäischen Industriepolitik ist es, unsere 
Wertschöpfung auf einer wettbewerbsfähigen und zukunftssicheren Basis zu sichern. 
Eine besondere Rolle bei der Modernisierung Europas kommt den Staaten der Euro- 
Zone zu. Durch engere Abstimmung ihrer Politiken können sie maßgeblich dazu 
beitragen, Europas Handlungsfähigkeit und Reformbereitschaft unter Beweis zu 
stellen. 
Wir brauchen eine neue, wachstumsfreundliche Balance zwischen wirtschaftlicher 
Leistungsfähigkeit und sozialem Zusammenhalt. Die Durchsetzung der Grundsätze 
der Sozialen Marktwirtschaft auf europäischer Ebene wird nur gelingen, wenn wir 
unsere Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig verbessern und zugleich den berechtigten 
Schutzbedürfnissen der Menschen Rechnung tragen. 
Wir streben eine gemeinsame Bemessungsgrundlage für die 
Unternehmensbesteuerung und eine Annäherung der Mindeststeuersätze an, um 
unfairen Steuerwettbewerb zu verhindern. 
Wir werden auch künftig dafür Sorge tragen, dass der Wegfall der Grenzen im 
Binnenmarkt nicht zur Verschlechterung der Sicherheitslage bei uns und in unseren 
Nachbarländern führt. Wir treten im europäischen Rahmen für eine engere und 
effizientere grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der 
Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität sowie für die Stärkung 
der zuständigen europäischen Institutionen wie Europol und Eurojust ein. 
In der europäischen Umweltpolitik wird es unser Ziel sein, ein hohes Schutzniveau 
für die Umwelt zu erreichen, ohne die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen zu 
beeinträchtigen. 
1.2 Finanzrahmen 
Wir streben einen raschen Abschluss der Verhandlungen zur Finanziellen 
Vorausschau an. Die EU-Finanzplanung muss die Leistungsfähigkeit Deutschlands 
berücksichtigen und die Konsolidierung der nationalen Haushalte unterstützen. Wir 
streben daher eine relative Entlastung an und bekräftigen unsere Position, dass 
Deutschland nicht mehr als 1% seines Bruttonationaleinkommens an die EU zahlen 
sollte. Dafür ist eine Konzentration der Ausgabenstruktur der EU nötig. Auch mit Hilfe 
der Einführung eines Korrekturmechanismus zum Ausgleich übermäßiger 
Nettobelastungen soll eine weitgehende Belastungsneutralität für Deutschland 
erreicht werden. Die Zusagen aus dem Agrarfinanzkompromiss vom 
24./25. Oktober 2002 werden nicht in Frage gestellt. Die Reform der Agrarpolitik wird 
auf dem eingeschlagenen Weg weitergeführt. 
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Die Strukturpolitik der Europäischen Union ist für uns ein wichtiger Ausdruck der 
innergemeinschaftlichen Solidarität. Die regionalpolitischen Ausgaben der EU und 
die Belastung der einzahlenden Mitgliedstaaten müssen jedoch zu einem gerechten 
Ausgleich gebracht werden. Zu den wichtigen Adressaten europäischer 
Strukturförderung müssen auch in Zukunft die neuen Länder gehören, aber auch die 
deutschen Grenzregionen zu den neuen EU-Mitgliedstaaten, die besonderen 
Anpassungsprozessen ausgesetzt sind. Bei der Neuregelung der Ziel-2-Förderung 
darf Deutschland im Vergleich zu den anderen Mitgliedstaaten nicht benachteiligt 
werden. Außerdem werden wir uns für größere nationale Spielräume in der 
Regionalpolitik einsetzen. 
Wir bekennen uns zum Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt und wollen 
eine Einhaltung der Stabilitätskriterien im Jahr 2007 erreichen. Unsere Politik für 
mehr Wachstum, Beschäftigung und Innovation trägt auch zur nachhaltigen 
Konsolidierung der öffentlichen Finanzen bei. 
1.3 Erweiterung 
Eine umsichtige Erweiterungspolitik, die die Aufnahmefähigkeit der Europäischen 
Union nicht überfordert, ist ein wichtiger Beitrag zu Frieden und Stabilität auf 
unserem Kontinent. In diesem Zusammenhang gewinnt der Ausbau einer 
ambitionierten und differenzierten Nachbarschaftspolitik der EU an Bedeutung. 
Mit der bisherigen Erweiterung wurde ein großer Schritt zur Überwindung der 
schmerzhaften Trennung unseres Kontinents getan. Dies ist gerade auch für 
Deutschland ein Gewinn. Wir stehen zu den eingegangenen Verpflichtungen. Mit 
Rumänien und Bulgarien sind die Beitrittsverhandlungen abgeschlossen. Der 
Zeitpunkt der Mitgliedschaft Rumäniens und Bulgariens ist an die Erfüllung klar 
definierter Voraussetzungen gebunden. Eine Entscheidung über die Ratifizierung des 
Beitrittsvertrages mit Bulgarien und Rumänien werden wir im Lichte der 
Fortschrittsberichte und Empfehlungen der Europäischen Kommission treffen. 
Wir begrüßen, dass Beitrittsverhandlungen mit Kroatien aufgenommen worden sind. 
Wir halten fest an der europäischen Perspektive auch für die anderen Staaten des 
westlichen Balkans, wie sie auf dem Europäischen Rat in Thessaloniki beschlossen 
wurde. 
Wir werden dafür Sorge tragen, dass im erweiterten Europa faire 
Wettbewerbsbedingungen eingehalten werden und es nicht zu sozialen 
Verwerfungen, etwa durch Lohndumping und illegale Beschäftigung, kommt. Durch 
Übergangsfristen bleibt der deutsche Arbeitsmarkt bis zu sieben Jahre vor dem 
unkontrollierten Zuzug von Arbeitnehmern geschützt. Außerdem werden die 
Personenkontrollen an den Grenzen zu den neuen Mitgliedstaaten erst entfallen, 
wenn die strengen Sicherheitsstandards des Schengen-Abkommens erfüllt sind. 
Deutschland hat ein besonderes Interesse an einer Vertiefung der gegenseitigen 
Beziehungen zur Türkei und an einer Anbindung des Landes an die Europäische 
Union. 
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Die am 3. Oktober 2005 aufgenommenen Verhandlungen mit dem Ziel des Beitritts 
sind ein Prozess mit offenem Ende, der keinen Automatismus begründet und dessen 
Ausgang sich nicht im Vorhinein garantieren lässt. 
Dieser stellt wirtschaftlich, demographisch und kulturell eine besondere 
Herausforderung dar. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die in der Türkei 
eingeleiteten Reformanstrengungen. Wir wollen die demokratische, rechtstaatliche 
und wirtschaftliche Entwicklung der Türkei, mit der wir auch in der NATO eng 
verbunden sind, nach Kräften fördern. 
Die im Verhandlungsmandat und in der Erklärung der Europäischen Gemeinschaft 
und ihrer Mitgliedstaaten vom 21. September enthaltenen Bedingungen 
einschließlich der Aufnahmefähigkeit der EU müssen strikt eingehalten werden. Dazu 
gehört entsprechend den Kopenhagener Kriterien auch die Ausübung der 
Grundfreiheiten unter Einschluss der Religionsfreiheit. 
Sollte die EU nicht aufnahmefähig oder die Türkei nicht in der Lage sein, alle mit 
einer Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen voll und ganz einzuhalten, muss 
die Türkei in einer Weise, die ihr privilegiertes Verhältnis zur EU weiter entwickelt, 
möglichst eng an die europäischen Strukturen angebunden werden. 
2. Transatlantische Zusammenarbeit und europäische Sicherheitspolitik 
Wir wollen die transatlantischen Beziehungen zukunftsgerichtet gestalten, ohne 
unsere gemeinsame Geschichte zu vergessen. Dafür ist ein enges 
Vertrauensverhältnis zwischen den USA und einem selbstbewussten Europa, das 
sich nicht als Gegengewicht, sondern als Partner versteht, unverzichtbar. Das 
schließt unterschiedliche Auffassungen nicht aus, mit denen im partnerschaftlichen 
Dialog und im Geist der Freundschaft umgegangen werden muss. Die atlantischen 
Partner verbinden eine gemeinsame Wertebasis und viele gemeinsame Interessen, 
nicht zuletzt sind sie die weltweit am stärksten verflochtenen und damit am stärksten 
aufeinander angewiesenen Wirtschaftsräume. Wir wollen uns unter anderem für eine 
Verbesserung der Regelung von Handelsstreitigkeiten, für die Vermittlung eines 
besseren Verständnisses der USA in der deutschen Öffentlichkeit sowie Europas 
und Deutschlands in den USA einsetzen. 
Gemeinsam mit den USA setzen wir uns auch künftig für Frieden, Demokratie und 
Freiheit in der Welt ein. Die Zusammenarbeit mit den USA ist besonders wichtig für 
ein gedeihliches Verhältnis zwischen der islamischen Welt und dem Westen, bei der 
Sicherung von Frieden und Stabilität im Nahen und Mittleren Osten und auf dem 
Balkan, im Kampf gegen Armut und Hunger, im Umgang mit zerfallenden Staaten, 
dem Flüchtlingselend, den fortgesetzten strukturellen weltwirtschaftlichen 
Ungleichgewichten, im Kampf gegen den Terrorismus und die Verbreitung von 
Massenvernichtungswaffen sowie gegen die Folgen von Naturkatastrophen und 
Epidemien. 
Die NATO ist der stärkste Anker unserer Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Wir 
setzen uns dafür ein, dass die Atlantische Allianz zum zentralen Ort des 
transatlantischen sicherheitspolitischen Dialogs wird, an dem die transatlantischen 
Partner ihre strategischen Vorstellungen gleichberechtigt konsultieren und 
131
koordinieren. Auch dadurch wollen wir die Allianz stärken. Auf enge und reibungslose 
Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen NATO und EU gilt es dabei zu achten. 
Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik steht nicht in Konkurrenz zur 
transatlantischen Sicherheitspartnerschaft. Richtschnur europäischen 
sicherheitspolitischen Handelns ist für uns die Europäische Sicherheitsstrategie vom 
Dezember 2003. Auch um den europäischen Pfeiler der atlantischen 
Sicherheitspartnerschaft zu stärken, setzen wir uns dafür ein, die Fähigkeiten und 
Handlungsoptionen der EU zu verbessern. Unnötige und kostspielige Doppelungen 
mit der NATO werden wir dabei vermeiden. 
Um ihrer internationalen Verantwortung gerecht zu werden und ihre Interessen 
vertreten zu können, benötigt die EU in diesem Rahmen zivile und militärische Mittel 
zur Konfliktbeilegung und Konfliktverhütung. Wir wollen die Europäische Sicherheits- 
und Verteidigungspolitik zu einer Sicherheits- und Verteidigungsunion fortentwickeln. 
Für gemeinsame europäische Operationen im Rahmen eines erweiterten 
Sicherheitsverständnisses braucht die EU Planungs- und Führungsfähigkeiten, die 
im Rahmen der Vereinbarungen der EU mit der NATO zum Einsatz gebracht werden. 
Der Aufbau EU-eigener multinationaler Gefechtsverbände wird fortgesetzt. Sie 
bleiben mit der NATO interoperabel. 
Wir halten an den derzeit geltenden Rüstungsexportbestimmungen fest und setzen 
uns für eine Harmonisierung der Rüstungsexportrichtlinien innerhalb der EU ein. 
Europäische Außenpolitik und atlantische Partnerschaft müssen sich im 
gemeinsamen Handeln bewähren. Wir werden deutsche Außenpolitik für das 
Zustandekommen europäisch und transatlantisch abgestimmter Positionen nutzen. 
Eine solche Politik zeigt gute Wirkung auf dem Balkan und in Afghanistan. Wir 
werden diesen Ansatz auch mit Blick auf andere Krisenregionen oder Problemfelder 
verfolgen, darunter den Nahost-Friedensprozess, die Stabilisierung und 
Einbeziehung des Nahen und Mittleren Ostens in die globale Entwicklung, die 
Ermutigung von Demokratie und Modernisierungsbestrebungen in der arabischen 
Welt, die Unterstützung friedlicher Konfliktlösungen im ostasiatischen Raum, die 
Stärkung der Abrüstung, Rüstungskontrolle und des Nichtverbreitungsregimes, die 
Gefahren des Nuklear- und biologischen Terrorismus und eine globale Klimapolitik. 
3. Die Bundeswehr als Instrument nationaler und internationaler Sicherheit 
Fünfzig Jahre Bundeswehr sind die Erfolgsgeschichte einer Armee in der 
Demokratie, die zudem einen wichtigen Anteil am Zusammenwachsen des 
wiedervereinigten Deutschland hat. 
Das künftige Aufgabenspektrum der Bundeswehr sowie dessen strukturelle 
Konsequenzen werden ganz wesentlich durch die sicherheitspolitischen 
Entwicklungen bestimmt. Dementsprechend dient die Bundeswehr der 
internationalen Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, der Unterstützung von 
Bündnispartnern, der Landesverteidigung, der Rettung und Evakuierung, der 
Partnerschaft und Kooperation sowie den Hilfeleistungen im Inland. Deutschland 
richtet seine sicherheitspolitischen Strukturen hierauf aus und ist bereit, einen seiner 
132
Größe und Bedeutung angemessenen Beitrag zur Stärkung der internationalen 
Sicherheit zu leisten. 
Die sicherheitspolitischen Fähigkeiten der EU müssen im Rahmen einer 
glaubwürdigen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik konsequent 
gestärkt werden. Daher wird sich Deutschland im Rahmen seiner Möglichkeiten auch 
zukünftig an der Weiterentwicklung und Bereitstellung notwendiger Fähigkeiten 
beteiligen. Die Bundesregierung wird alle Möglichkeiten nutzen, um die europäische 
Rüstungskooperation unter Erhalt der Kernfähigkeiten der deutschen 
wehrtechnischen Industrie sowie deren internationaler Wettbewerbsfähigkeit 
voranzutreiben. 
Die Bundeswehr ist eine Armee im Einsatz. Sie muss so strukturiert sein, dass sie im 
Sinne der außen- und sicherheitspolitischen Handlungsfähigkeit Deutschlands zur 
territorialen Absicherung der Grenzen des Bündnisgebietes eingesetzt werden kann, 
zur Erfüllung der gegenüber VN, NATO und EU eingegangenen internationalen 
Verpflichtungen fähig ist und auch in Zukunft den Schutz Deutschlands und seiner 
Bevölkerung gewährleisten kann. 
Die Bundesregierung ist bereit, auch zukünftig im multinationalen Rahmen 
Verantwortung zu übernehmen. Die Bundesregierung kann auf der Grundlage der 
konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages Auslandseinsätze der 
Bundeswehr beschließen, soweit sie sicherheitspolitisch notwendig sind und auch im 
nationalen Interesse liegen. Sie wird Sorge tragen, dass der Bundeswehr die dafür 
notwendigen Ressourcen zur Verfügung stehen. 
Die Bundesregierung wird bis Ende 2006 unter Federführung des Bundesministers 
der Verteidigung ein Weißbuch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft 
der Bundeswehr vorlegen. Dieses Weißbuch beinhaltet auch eine Festlegung der 
Aufgaben und der Zusammenarbeit der für Sicherheit verantwortlichen Institutionen 
innerhalb einer umfassenden nationalen Sicherheitsvorsorge. Auf dieser Grundlage 
wird die seit der deutschen Einheit kontinuierlich durchgeführte Weiterentwicklung 
der Bundeswehr so fortgeführt, dass die Streitkräfte ihre Aufgaben im 
sicherheitspolitischen Umfeld des 21. Jahrhunderts erfolgreich wahrnehmen können. 
Das Parlamentsbeteiligungsgesetz bleibt Verfahrensgrundlage der konstitutiven 
Entscheidung des Parlaments über Auslandseinsätze der Bundeswehr. Sollte sich im 
Lichte bisher gewonnene Erfahrungen ein Bedarf zur Weiterentwicklung ergeben, so 
werden die Koalitionsfraktionen Initiativen einbringen. 
Neben der Teilnahme an der internationalen Konfliktbewältigung bleibt die 
Landesverteidigung unter veränderten Bedingungen und Aufgabenstellungen der 
verfassungsgemäße Kernauftrag der Bundeswehr. Gerade im Hinblick auf 
asymmetrische Formen der Bedrohung, die insbesondere aus terroristischen 
Aktivitäten bestehen, ist die äußere von der inneren Sicherheit nicht mehr 
trennscharf zu unterscheiden. Soweit für besondere Gefährdungen der Sicherheit 
unseres Landes gesetzlicher oder verfassungsmäßiger Regelungsbedarf besteht, 
wird die Bundesregierung Initiativen vorlegen. 
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Effiziente Landesverteidigung erfordert verlässliche regionale Strukturen sowie zivil- 
militärische Zusammenarbeit bei Nutzung vorhandener Kapazitäten. Das Konzept 
der zivil-militärischen Zusammenarbeit wird weiter ausgebaut. 
Die Bundesregierung bekennt sich zur Allgemeinen Wehrpflicht. Diese Dienstpflicht 
ist nach wie vor die beste Wehrform. Sie bestimmt Entwicklung und 
Selbstverständnis der Bundeswehr und dient der Verklammerung zwischen 
Streitkräften und Gesellschaft. 
Der Zivildienst bleibt als Ersatz zum Wehrdienst bestehen. Ausgehend von der 
großen sozial-politischen Bedeutung des Zivildienstes (unter anderem im Bereich der 
Behindertenarbeit) und aus jugendpolitischer Sicht ist der Zivildienst nicht zuletzt 
wegen der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen als wichtiges Lernfeld für die 
jungen Männer unbedingt erhaltenswert. 
Eine allgemeine Dienstpflicht für junge Männer und Frauen wird abgelehnt. 
Durchführung und Dauer des Zivildienstes richten sich auch in Zukunft nach den für 
die Wehrpflicht geltenden Regelungen. Es soll geprüft werden, ob eine weitere 
Verbesserung der Wehr- und Einberufungsgerechtigkeit und der Planungssicherheit 
für alle Beteiligten des Zivildienstes ermöglicht werden kann. 
Wir prüfen, inwieweit durch den Zivildienst erworbene berufspraktische und 
theoretische Kenntnisse für Ausbildungen noch weitergehend als bisher angerechnet 
werden können. Die konkrete Ausgestaltung der Einführung für Zivildienstleistende in 
den Zivildienst wird weiterentwickelt. Wir werden zugleich prüfen, ob es bei der 
jetzigen Anzahl von zwanzig Zivildienstschulen bleiben kann. 
Die Bundeswehrplanung wird auf der Grundlage einer aufgabenorientierten und in 
Betrieb und Investition ausgewogenen Finanzausstattung fortgesetzt. An der 
Umsetzung des Stationierungskonzepts der Bundeswehr wird festgehalten. 
Die Rüstungsplanung berücksichtigt im Rahmen der Zielsetzung, die Einsatzfähigkeit 
der Bundeswehr zu gewährleisten, den Erhalt entsprechender industrieller 
Kernkompetenzen. Es wird angestrebt, dass nicht konsumtive Ausgaben im 
Verteidigungshaushalt in den Haushaltsgrundsätzen entsprechend europäischer 
Regelungen als Investitionen gewertet werden. 
Erweiterte Kooperation mit der Wirtschaft, Privatisierung und öffentlich-private 
Partnerschaften sind geeignete Instrumente, um zusätzliches Kapital der privaten 
Wirtschaft und deren Fähigkeiten für die Bundeswehr nutzbar zu machen. 
Entscheidende Kriterien müssen ein Effizienzgewinn für die Bundeswehr und ihre 
Entlastung von Aufgaben sein, die nicht zu den Kernaufgaben gehören. Eine 
kritische Überprüfung und gegebenenfalls erforderliche Anpassung wird 
vorgenommen. Dies umfasst Haushalts- und Vergaberecht ebenso wie geplante 
Projekte unter Berücksichtigung bislang gewonnener Erfahrungen. 
Die Besonderheiten des militärischen Dienstes werden bei der Sozialgesetzgebung 
und Bestimmungen der Fürsorge berücksichtigt. Dabei wird die Möglichkeit zur 
Schaffung einer spezifischen Besoldungsordnung für Soldatinnen und Soldaten 
geprüft. Es wird außerdem geprüft, wie die strukturellen Überhänge bei älteren 
134
Berufssoldaten mit Blick auf die Erfordernisse der Streitkräfte im 
Transformationsprozess abgebaut werden können. 
Eine effiziente Wehrverwaltung ist für die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr 
unabdingbar. Die bereits eingeleiteten Anpassungs- und 
Umstrukturierungsmaßnahmen richten sich hieran aus. Bei der Einnahme der neuen 
Strukturen werden die sozialen Belange der zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
auch in Zukunft berücksichtigt. 
4. Stabilität, Sicherheit und Kooperation in Europa und in der Welt 
Deutschland hat ein vitales Interesse an einer dauerhaften Stabilisierung des 
westlichen Balkans. Wir werden deshalb gemeinsam mit unseren Partnern und 
Verbündeten die Heranführung der Länder des westlichen Balkans an EU und 
NATO, den politischen und wirtschaftlichen Wandel in diesen Ländern sowie die 
Lösung der noch offenen Fragen aktiv vorantreiben. 
Wir setzen uns gemeinsam mit unseren europäischen Partnern für eine strategische 
Partnerschaft mit Russland ein, die wir auf der Ebene der bilateralen Beziehungen 
und auf der Ebene der EU in allen Bereichen vorantreiben. Deutschland hat ein 
besonderes Interesse daran, dass die schwierige Modernisierung des Landes durch 
eine verstärkte politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenarbeit 
unterstützt wird. Ziel bleibt ein Russland, das prosperiert und das - orientiert an den 
Werten, denen Europa verpflichtet ist, und unter Berücksichtigung seiner Traditionen 
- den Wandel zu einer stabilen Demokratie erfolgreich bewältigt. Wir wollen den 
Handel ausbauen und eine langfristige Energiepartnerschaft ohne einseitige 
Abhängigkeiten schaffen. Russland bleibt für uns ein wichtiger Partner bei der 
Bewältigung von regionalen und globalen Herausforderungen, im Kampf gegen den 
internationalen Terrorismus und im Verhältnis zu den Staaten seiner unmittelbaren 
Nachbarschaft. Die Angebote Deutschlands und der EU, Russland bei der Schaffung 
von besseren Rahmenbedingungen für eine politische Lösung des Tschetschenien- 
Konflikts zu unterstützen, bleiben bestehen. Wir wollen unsere Beziehungen zu 
Russland so gestalten, dass sie unsere gemeinsamen Nachbarn im Geiste der 
Freundschaft und des Vertrauens einbinden. 
Die Beziehungen zu den übrigen Staaten Osteuropas, zu den Ländern des südlichen 
Kaukasus und Zentralasiens werden wir auf der Grundlage gemeinsamer Werte 
weiter ausbauen. 
Es bleibt unser Ziel, den demokratischen und wirtschaftlichen Reformprozess in der 
Ukraine weiter nach Kräften zu unterstützen. Wir stehen zur Verwirklichung des im 
EU-Beschluss vom 21. Februar 2005 aufgezeigten Weges zur Vertiefung und 
Stärkung der Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine. Wir treten dafür ein, 
dass die Ukraine ihren Platz in Europa findet. 
Zusammen mit unseren Partnern in der EU setzen wir uns für eine Stärkung der 
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in Weißrussland ein. 
Deutschland steht aufgrund seiner Geschichte in besonderer Verantwortung für 
Israel. Wir bekräftigen das Existenzrecht Israels und das Recht seiner Bürgerinnen 
135
und Bürger, in sicheren Grenzen frei von Angst, Terror und Gewalt zu leben, sowie 
das Recht des palästinensischen Volkes auf einen eigenen Staat, der Seite an Seite 
mit Israel in Sicherheit und anerkannten Grenzen existiert. Wir wollen uns auf der 
Basis der Road Map mit unseren Partnern für eine Friedenslösung einsetzen, die 
den Interessen aller Beteiligten gerecht wird und die Grundlagen für ein dauerhaftes 
friedliches Zusammenleben von Israelis und Palästinensern in zwei souveränen 
Staaten schafft. 
Bilateral und gemeinsam mit unseren Partnern werden wir in den Ländern des 
Nahen und Mittleren Ostens – unter Respektierung ihrer Eigenständigkeit und 
Traditionen – Reformprozesse gezielt fördern und damit auch einen Beitrag zur 
Bewältigung des Problems des islamistischen Terrorismus sowie des von dieser 
Region ausgehenden Migrationsdrucks leisten. 
Über die Region hinaus ist die Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses mit 
den islamisch geprägten Kulturen ein wichtiges Anliegen, das neben kulturellen und 
wirtschaftlichen Aspekten auch der Friedenssicherung dient. 
In der rasch zusammenwachsenden Welt wollen wir auf der Grundlage gemeinsamer 
Werte und orientiert an Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten die 
Beziehungen zu den Staaten in Asien, Lateinamerika und Afrika weiter intensivieren. 
Ein besonderes Augenmerk werden wir auf die Förderung und Stärkung sub- und 
interregionaler Zusammenarbeit legen. 
Wir werden uns verstärkt den politischen, sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen 
Herausforderungen Asiens widmen. In diesem Rahmen wollen wir neben unseren 
bereits etablierten Beziehungen mit Japan und anderen asiatischen Staaten eine 
langfristige partnerschaftliche Strategie vor allem mit China und Indien entwickeln. 
Diese Länder verfügen über ein wachsendes wirtschaftliches wie auch politisches 
Potential, dessen Chancen wir nutzen möchten. Unseren Rechtstaatsdialog mit 
China wollen wir mit dem Ziel intensivieren, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und 
Menschenrechte zu stärken. 
Wir wollen den Beziehungen zu den Staaten Lateinamerikas sowie der Karibik die 
Bedeutung geben, die diese traditionelle Partnerschaft verdient, und damit unsere 
Interessen an regionaler Stabilität, Demokratie, Prosperität, regen 
Wirtschaftsbeziehungen und kulturellem Austausch verwirklichen und einen Beitrag 
im Kampf gegen Drogenhandel und Terrorismus leisten. Dabei wollen wir uns 
standhaft gegen diktatorische Tendenzen und Menschenrechtsverletzungen stellen. 
Die Entwicklungen auf unserem Nachbarkontinent Afrika stellen uns vor große 
humanitäre Aufgaben und berühren unsere strategischen und politischen Interessen. 
Afrika steht vor gewaltigen gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen 
Herausforderungen. Zu den Prioritäten unseres Engagements in Afrika gehören die 
Bekämpfung von Armut, der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sowie eine 
Politik, die auf Stabilisierung und Wiederaufbau von schwachen oder gescheiterten 
Staaten setzt. Wir sind deshalb entschlossen, zum Wohle beider Kontinente die 
Ansätze einer selbsttragenden und selbstverantworteten Entwicklung in Afrika zu 
unterstützen. Dazu wollen wir das afrikanische Bemühen, insbesondere im Rahmen 
von NEPAD, Probleme selbst zu lösen, aktiv begleiten und stärken, zugleich aber 
auch die afrikanischen Staaten an der Wahrnehmung ihrer Eigenverantwortung 
136
messen. Afrikanische Staaten entwickeln zunehmend ein eigenes 
sicherheitspolitisches Verantwortungsbewusstsein für ihre Region; dies unterstützen 
wir durch den Ausbau der sicherheitspolitischen Organe der Afrikanischen Union und 
der afrikanischen Regionalorganisationen. 
Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik ist die dritte Säule der deutschen 
Außenpolitik. Wir wollen den Dialog der Kulturen stärken und besonders durch 
Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Hochschule dauerhaftes Interesse an 
Deutschland und Europa wecken. Um die Effizienz unserer Auswärtigen Kulturpolitik 
zu erhöhen, wollen wir die Instrumente straffen, stärker vernetzen und ihre Qualität 
verbessern. Die Deutsche Welle als Stimme Deutschlands und das 
Auslandsschulwesen müssen gestärkt werden. 
5. Vereinte Nationen 
Deutsches außenpolitisches Handeln vollzieht sich vornehmlich in multilateralen 
Zusammenhängen. Wir werden in besonderem Maße bemüht sein, die gemeinsame 
Außenpolitik der EU zu stärken und gerade auch in internationalen Foren, wie in den 
Vereinten Nationen, gemeinsame europäische Positionen zur Geltung bringen. Wir 
wollen einen effektiven Multilateralismus, bei dem die internationalen Organisationen 
zum Zuge kommen, die für die Lösung eines konkreten Problems am besten 
geeignet sind. 
Den Vereinten Nationen kommt weiterhin eine Schlüsselrolle für die Wahrung des 
Friedens und die Lösung der weltweiten Zukunftsaufgaben zu. Wir setzen uns ein für 
eine zukunftsgerechte Reform der Vereinten Nationen. Wir werden die 
Reformvorhaben des VN-Gipfels vom September 2005 wie die neue Kommission zur 
Friedenskonsolidierung und den Menschenrechtsrat vorantreiben und die 
Managementreform aktiv begleiten. Wir werden uns zudem für eine weitere 
Verrechtlichung der internationalen Beziehungen einsetzen. Eine VN-Reform ohne 
Reform des Sicherheitsrats wäre unvollständig. Deutschland bleibt bereit, auch mit 
der Übernahme eines ständigen Sicherheitsratssitzes mehr Verantwortung zu 
übernehmen. In der Perspektive streben wir weiterhin einen ständigen Sitz für die EU 
an. 
Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass Bonn als VN-Standort und Standort 
internationaler Nichtregierungsorganisationen ausgebaut wird. 
6. Globale Fragen 
Deutsche Außenpolitik fußt auf einem umfassenden Sicherheitsbegriff, der Außen-, 
Sicherheits- und Entwicklungspolitik miteinander verknüpft. Dabei wollen wir 
insbesondere unsere Instrumentarien zur Krisenprävention und –reaktion ausbauen. 
Diese prioritäre Querschnittsaufgabe erfordert die Zusammenführung vorhandener 
finanzieller und personeller Ressourcen und zusätzliche Mittel. Es geht neben den 
militärischen Fähigkeiten nicht zuletzt um genügend ziviles Personal für den (Wieder- 
)Aufbau tragfähiger rechtsstaatlich-demokratischer Institutionen, zum Beispiel 
Polizei, Richter, Staatsanwälte. Der Ressortkreis Zivile Krisenprävention soll 
gestärkt, Frühwarnmechanismen sollen verbessert werden. Nationale und EU- 
137
Mechanismen sind noch besser zu verzahnen. Wir werden den Aktionsplan der 
Bundesregierung zur Zivilen Krisenprävention umsetzen. 
Deutschland ist auch in Zukunft bereit, seine internationale Verantwortung 
wahrzunehmen und an internationalen Friedenseinsätzen im Rahmen der Charta der 
Vereinten Nationen und des Grundgesetzes teilzunehmen. Dieses Engagement 
erfolgt auf der Basis des Völkerrechts in enger Abstimmung mit unseren Partnern 
und Alliierten im Verbund von EU, NATO und VN. In diesem Kontext unterstützt 
Deutschland den Prozess der Stabilisierung, des „nation building“ und des 
Wiederaufbaus, vor allem in Afghanistan und auf dem Balkan. Dies erfolgt mit einem 
umfassenden Ansatz politischer, wirtschaftlicher, entwicklungspolitischer und 
militärischer Mittel. Wir werden über Auslandseinsätze der Bundeswehr unter dem 
Gesichtspunkt einer fairen Lastenteilung mit unseren Partnern entscheiden und 
eingegangene Zusagen verlässlich erfüllen. Auslandseinsätze der Bundeswehr 
werden stets von politischen Konzepten flankiert und eng zwischen den beteiligten 
Ressorts der Bundesregierung koordiniert. 
Auslandseinsätze sind gefährlich. Unseren Soldaten, Polizisten, Diplomaten, 
Entwicklungs- und Aufbauhelfern gebührt unser Dank und unsere Anerkennung. 
Ihnen gilt unsere besondere Fürsorge. 
Wir wollen unseren Beitrag im Kampf gegen den internationalen Terrorismus 
verstärken. Um Terrorismus effizient zu bekämpfen, müssen wir die internationale 
Kooperation mit einem langfristig ausgerichteten, umfassenden Ansatz, der 
insbesondere auch die Bekämpfung der Ursachen im Blick hat, intensivieren. Hierzu 
gehört die Herbeiführung einer Einigung über eine umfassende VN-Konvention 
gegen Terrorismus und die Umsetzung aller Terrorismuskonventionen der VN, der 
Islamdialog und die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste. Notfalls muss auch der 
Einsatz militärischer Mittel in Erwägung gezogen werden. 
Vertraglich abgesicherte Nichtverbreitung, Abrüstung und Rüstungskontrolle sind 
zentrale Anliegen der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik. Wir halten an dem 
langfristigen Ziel der vollständigen Abschaffung aller Massenvernichtungswaffen fest. 
Wir setzen uns für nukleare Abrüstung und die Stärkung des internationalen 
Nichtverbreitungsregimes ein. Wir treten dafür ein, die Rolle internationaler 
Organisationen wie der IAEO zu stärken. Internationale Fähigkeiten zur 
Überwachung und Verifizierung der Vertragsregime sowie zur Durchsetzung der 
Vertragstreue müssen verbessert werden. 
Im Konflikt um das iranische Nuklearprogramm ist unser Ziel eine Lösung auf dem 
Verhandlungswege. Wir wollen gemeinsam mit unseren europäischen und 
amerikanischen Partnern erreichen, dass die internationale Gemeinschaft objektive 
Garantien dafür erhält, dass das iranische Nuklearprogramm ausschließlich 
friedlichen Zwecken dient. Mit diesem Ziel wollen wir die Verhandlungen fortsetzen 
und dabei als ersten Schritt erreichen, dass der Iran das Zusatzprotokoll zum 
Nichtverbreitungsvertrag ratifiziert. Wir sind uns mit unseren europäischen und 
amerikanischen Partnern einig, dass der Iran zwar das Recht auf friedliche Nutzung 
der Kernenergie, nicht aber auf Nuklearwaffen hat. Wir werden uns nachdrücklich 
dafür einsetzen, dass der Iran seinen notwendigen Beitrag zu Frieden und Stabilität 
in der Region leistet und das Existenzrecht aller Staaten in der Region anerkennt. 
138
Wir werden uns weiter für Fortschritte bei der Kontrolle von kleinen und leichten 
Kriegswaffen einsetzen. 
Menschenrechtspolitik ist ein wichtiger Bestandteil unserer Friedens- und 
Sicherheitspolitik. Systematische Menschenrechtsverletzungen können auch eine 
Bedrohung für den Frieden und die internationale Sicherheit sein. Menschenrechte 
sind unteilbar. Unsere Außen- und Entwicklungspolitik wird nicht schweigen, wenn 
Demokratie, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Minderheitenrechte in Gefahr sind. Wir 
setzen auf eine glaubwürdige Außen- und Entwicklungspolitik, die Defizite ebenso 
offen anzusprechen weiß wie sie die Interessen unseres Landes nach Kräften 
fördert. Bilaterale Rechtsstaatsdialoge, Maßnahmen zur Stärkung der 
Zivilgesellschaft und Demokratieförderung im multilateralen Rahmen können diesen 
Prozess flankieren. 
Bekannte und neue Infektionskrankheiten wie HIV/Aids, Malaria, Tuberkulose, 
Vogelgrippe sowie die sich häufenden Naturkatastrophen gefährden mehr und mehr 
Menschen und zunehmend ganze Regionen. Wir wollen uns aktiv an internationalen 
Anstrengungen im Kampf gegen derartige Krankheiten und Katastrophen beteiligen. 
Wir beabsichtigen, eine umfassende Strategie zur Energiesicherheit zu entwickeln, 
damit die Energieversorgung Deutschlands und Europas auch langfristig gesichert 
ist. Dabei muss es auch um den effizienten Umgang mit den knapper werdenden 
weltweiten Ressourcen und um die Förderung erneuerbarer Energien gehen. 
Deutschland wird 2007 alle Anstrengungen unternehmen, um seine G-8- 
Präsidentschaft zu einem Erfolg zu führen. 
7. Entwicklungspolitik 
Die Entwicklungspolitik ist ein eigenständiger Teil unserer gemeinsamen deutschen 
Außenpolitik. 
Die Folgen der sich verschärfenden Entwicklungsprobleme vor allem in Afrika, aber 
auch in Teilen Asiens und Lateinamerikas, gefährden unmittelbar Frieden und 
Wohlstand in Deutschland und Europa. 
Wir setzen die Ziele und Prinzipien der Millenniumserklärung um, insbesondere die 
Millenniumsentwicklungsziele für 2015 einschließlich des VN-Gipfels zu deren 
Überprüfung 2005, des Konsenses der Entwicklungsfinanzierungskonferenz von 
Monterrey sowie des Aktionsplans des Weltgipfels zur nachhaltigen Entwicklung in 
Johannesburg. Wir verstehen Entwicklungszusammenarbeit als eine internationale 
Gemeinschaftsaufgabe, zu der die deutsche Entwicklungspolitik wirksame und 
sichtbare Beiträge leistet. 
Unser zentrales Anliegen ist eine hohe Wirksamkeit unserer Entwicklungspolitik. Wir 
wollen dies erreichen über eine Schärfung des Profils, klare nationale und 
internationale Arbeitsteilung und gute Abstimmung mit anderen Gebern, Steigerung 
der Kohärenz sowie der effizienteren Gestaltung der bilateralen und multilateralen 
Organisationsstrukturen und Instrumente. Durch eine enge Verzahnung unserer 
Außen-, Sicherheits-, Entwicklungs-, Menschenrechts-, Außenwirtschafts- und 
139
Auswärtigen Kulturpolitik wollen wir zu einer kohärenten Politik gegenüber den 
Entwicklungsländern kommen. 
Zur Verbesserung der kooperativen Bewältigung globaler Herausforderungen wollen 
wir die Weiterentwicklung internationaler Institutionen und globaler Regelwerke wie 
der Welthandelsordnung voranbringen. Besonderes Augenmerk gilt dabei 
- 
der gerechteren Ausgestaltung weltweiter Strukturen, 
- der weiteren Reform der EU-Entwicklungspolitik, 
- 
· der Fortsetzung der Reformen der internationalen Finanzinstitutionen Weltbank 
und IWF, 
- 
· der Stärkung der Verhandlungs- und Umsetzungskapazitäten der 
Entwicklungsländer, 
- 
· der Verbesserung der Möglichkeiten der Entwicklungsländer, eigene Mittel für 
ihre Entwicklung zu mobilisieren. 
Wir wollen uns für eine stärkere Ausrichtung der Welthandelsordnung unter 
Gesichtspunkten der Armutsminderung einsetzen. Entschuldungsmaßnahmen sollen 
konsequent auf die Millenniumsziele ausgerichtet und deren Wirksamkeit effizient 
kontrolliert werden. 
Mit unseren Partnern in der WTO wollen wir den Marktzugang für Entwicklungsländer 
verbessern. Die Doha-Handelsrunde wollen wir in dem Bemühen um Abbau 
handelsverzerrender Zölle und von Agrarexportsubventionen bei gleichzeitiger 
Schaffung von differenzierten Marktöffnungsmechanismen für Entwicklungs- und 
Schwellenländern unterstützen und zu einem Erfolg führen. 
Voraussetzung für erfolgreiche Entwicklung sind gute Regierungsführung - 
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte -, die 
Gleichberechtigung der Geschlechter und ein friedliches Umfeld. Diese sowie eine 
Stärkung der guten Regierungsführung und der Selbsthilfekräfte, die Stärkung und 
Förderung der Zivilgesellschaft in den Entwicklungsländern sowie eine konsequente 
Korruptionsbekämpfung sind zentrale Bestimmungselemente unserer 
Entwicklungszusammenarbeit. Für die Zusammenarbeit mit Ländern mit schlechter 
Regierungsführung wollen wir eine neue Konzeption erarbeiten mit dem Ziel, 
längerfristig die Basis für eine entwicklungsorientierte Transformation zu erreichen. 
Wir werden uns mit unseren Partnern in der EU dafür einsetzen, dass den Gefahren 
der Destabilisierung infolge gegenläufiger demographischer Entwicklungen und eines 
steigenden Migrationsdrucks in Richtung Europa auch bereits vor Ort durch 
entwicklungspolitische Maßnahmen wirksam begegnet wird. 
Durch die Förderung Erneuerbarer Energien und von Energieeffizienz in 
Entwicklungsländern leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer weltweit 
nachhaltigen Entwicklung, zu mehr Arbeitsplätzen in Deutschland, zum globalen 
Klimaschutz und einer vom Öl unabhängigeren Energieversorgung sowie zur 
Armutsbekämpfung. 
Die Erhaltung der biologischen Vielfalt für kommende Generationen ist für die 
nachhaltige Entwicklung des Globus unverzichtbar. Wir wollen neue Akzente und 
140
Initiativen ergreifen, um die Entwicklungsländer bei der Bewahrung der biologischen 
Vielfalt und der entwicklungsorientierten Nutzung zu unterstützen. 
In der bilateralen Zusammenarbeit wollen wir in enger Abstimmung mit anderen 
Gebern unsere Schwerpunkte zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele und 
die Zahl unserer Partnerländer mit dem Ziel der Reduzierung überprüfen. Wir streben 
an, die bilaterale Zusammenarbeit mittelfristig auf 60 Partnerländer zu konzentrieren. 
In diesem Zusammenhang wird auch das Verhältnis der Mittel der bilateralen zur 
multilateralen Entwicklungszusammenarbeit überprüft. 
Den Zuwachs unserer Mittel für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit haben wir 
festgeschrieben und im Rahmen eines Stufenplans der EU vereinbart. Demnach 
werden wir bis 2006 0,33% und bis 2010 mindestens 0,51% unseres 
Bruttonationaleinkommens für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit 
aufbringen und das VN-Ziel von 0,7% spätestens bis 2015 erfüllen. Dazu tragen die 
Erhöhung der Haushaltsmittel, Entschuldung der Entwicklungsländer und innovative 
Finanzierungsinstrumente bei. 
Wir werden international weiter aktiv und ergebnisorientiert an der Einführung 
innovativer Finanzierungsinstrumente zur Förderung einer global nachhaltigen 
Entwicklung mitarbeiten, insbesondere in der EU, den G8 und im Rahmen der sog. 
Lula-Gruppe ("Action against Hunger and Poverty"). 
Zur Steigerung der Effizienz und Verbesserung der Strukturen der deutschen 
Entwicklungspolitik sind weitere Straffungen notwendig. Dies gilt insbesondere für 
eine bessere Verknüpfung von Technischer und Finanzieller Zusammenarbeit. 
Budgethilfe wird nur bei guter Regierungsführung gewährt. 
Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen, Kirchen, 
Stiftungen und der Wirtschaft wird weiter ausgestaltet. Die Zusammenarbeit 
zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren werden wir weiter verbessern. In 
unserer Entwicklungspolitik kommt den politischen Stiftungen eine herausgehobene 
Funktion zu. 
Die deutsche Entwicklungspolitik wird die Instrumente der bilateralen, multilateralen 
und EU-Entwicklungspolitik zielgerichtet und entsprechend ihrer jeweiligen 
komparativen Vorteile nutzen und weiter miteinander verzahnen. Wir wollen das 
Profil unserer Entwicklungspolitik durch Konzentration und Schwerpunktsetzungen 
schärfen und sichtbar und effektiv in die Arbeit der internationalen Gemeinschaft 
einbringen. Mit wichtigen Schwellenländern streben wir strategische Partnerschaften 
an. 
Wir wollen unsere Präsenz und unseren Einfluss in den multilateralen 
Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit und in deren Aufsichtsgremien 
ausbauen. 
Quelle: 
Homepage der SPD: www.spd.de
oder
Homepage der CDU: www.cdu.de
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