"Deutsche Außenpolitik fußt auf einem umfassenden Sicherheitsbegriff"
Im Wortlaut: Der außenpolitische Teil des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD
Im Folgenden dokumentieren wir den außenpolitischen Teil des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD, der am 11. November 2005 von beiden Seiten unterzeichnet wurde. Ohne Anlagen umfasst das Papier 142 Seiten (die Anlagen machen noch einmal 42 Seiten aus. Zu besseren Zitierbarkeit haben wir die Seitenzahlen des Originals vermerkt. Der außenpolitische Teil (Kapitel IX) beginnt auf Seite 125 und endet mit Seite 140. In ihm enthalten ist auch die Sicherheitspolitik ("Verteidigung") sowie die Entwicklungspolitik.
Eine Kritik aus der Friedensbewegung am Koalitionsvertrag haben wir hier dokumentiert: "CDU, CSU und SPD schließen Aufrüstungsvertrag".
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IX. Deutschland als verantwortungsbewusster Partner in Europa und der Welt
Deutsche Außen-, Europa- und Entwicklungspolitik dient dem Frieden in der Welt.
Unser gemeinsames Ziel ist, die Chancen der Globalisierung für unser Land zu
nutzen und einen wirksamen Beitrag zur Verhinderung und Beilegung von Konflikten,
im Kampf gegen den internationalen Terrorismus sowie zur Linderung von Armut zu
leisten. Grundlage dafür sind eine verlässliche Außen-, Europa- und
Entwicklungspolitik, die auf das Vertrauen unserer Verbündeten und Partner setzt.
Für Frieden, Freiheit und Sicherheit sowie für eine Politik, die Demokratie und soziale
Gerechtigkeit fördert, bleiben Europäische Integration und Atlantische Partnerschaft
von überragender Bedeutung.
In der Kontinuität deutscher Außenpolitik lassen wir uns von den Interessen und
Werten unseres Landes leiten.
Grundlagen deutscher Außenpolitik sind die Beachtung des Völkerrechts und die
Einhaltung der Menschenrechte sowie das Bekenntnis zu einem umfassenden
Sicherheitsbegriff.
Wir werden uns um die Stärkung europäischer Politik in multilateralen Gremien
bemühen, die transatlantischen Beziehungen fördern und unsere Beziehungen zu
unseren Nachbarn, Verbündeten und Partnern mit Ausgewogenheit und Augenmaß
gestalten.
Seit den großen weltpolitischen Veränderungen nach 1989 hat Deutschland in
zunehmendem Maße international Verantwortung übernommen und sich weltweit
Ansehen erworben.
Europäische Einigung und atlantische Partnerschaft sind keine Gegensätze, sondern
die beiden wichtigsten Pfeiler unserer Außenpolitik. Beide bilden die Grundlage für
unsere Beziehungen, insbesondere für die enge Freundschaft und Zusammenarbeit
mit Frankreich, mit Polen und unseren anderen Nachbarn, mit den Vereinigten
Staaten von Amerika wie auch für unser Verhältnis zu Russland. Zugleich bekennen
wir uns zu der besonderen Verantwortung Deutschlands gegenüber Israel.
Wir setzen uns für die Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie ein. Sie
verbindet eine vorausschauende Friedenspolitik, Fähigkeiten zur Prävention und das
Setzen auf Verhandlungslösungen bei Konflikten mit dem Ausbau der Fähigkeiten zu
gemeinsamem militärischen Handeln.
Europäische und atlantische Sicherheit lassen sich nicht trennen. Dabei bleibt für uns
die NATO zentrales Instrument unserer Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
Mit unserer Entwicklungspolitik leisten wir einen zentralen Beitrag dazu, weltweit
Armut zu bekämpfen, Frieden zu sichern, Umwelt zu schützen, die natürlichen
Lebensgrundlagen und die Schöpfung zu bewahren, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit
und Menschenrechte zu verwirklichen sowie die Globalisierung gerecht zu gestalten.
Dafür schaffen wir auf internationaler und nationaler Ebene Rahmenbedingungen,
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die eine global nachhaltige Entwicklung ermöglichen. Dies ist umso notwendiger, als
sowohl die Entwicklung der Weltbevölkerung als auch die Flüchtlingsbewegungen,
die weltweit durch Armut, kriegerische Konflikte und Auswirkungen der
Klimaveränderungen mit verursacht werden, dramatische Herausforderungen auch
für die Industrieländer sind. Wir wollen deren Ursachen bekämpfen und den
Menschen in den Entwicklungsländern Chancen und Perspektiven in ihrer Heimat
eröffnen. Entwicklungspolitik entspringt nicht nur unserer Verantwortung, sondern ist
auch Sicherheitspolitik in unserem eigenen Interesse.
Zur Bewältigung der großen globalen Herausforderungen engagieren wir uns
gemeinsam mit unseren Partnern und Verbündeten insbesondere in den Vereinten
Nationen, den internationalen Finanzinstitutionen, der OSZE, dem Europarat und
anderen internationalen Institutionen.
1. Europa
Die Europäische Union ist Garant für politische Stabilität, Sicherheit und Wohlstand
in Deutschland und Europa. Nur gemeinsam können die Europäer ihre Interessen
erfolgreich wahren. Deutschland trägt aufgrund seiner Geschichte sowie seines
politischen und wirtschaftlichen Gewichts eine besondere Verantwortung für den
Erhalt und die Entwicklung des europäischen Integrationswerks. Europa gründet auf
der richtigen Verbindung von Einheit und Vielfalt. Unterschiedliche zivilisatorische
und kulturelle Erfahrungen sind der Reichtum Europas.
Die gegenwärtige Krise der EU begreifen wir als Chance, das europäische Projekt an
den Anforderungen unserer Zeit auszurichten. Wir müssen verloren gegangenes
Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zurückgewinnen. Dies wird nur gelingen,
wenn wir uns gemeinsam in Europa auf das Wesentliche konzentrieren, über die
Ziele und Aufgaben, die Zuständigkeiten und Grenzen der erweiterten Europäischen
Union verständigen, den Grundsatz der Subsidiarität strikt beachten, unsere
nationalen Reformanstrengungen, insbesondere im Euro-Raum, wirksamer
miteinander verknüpfen und unsere Bürgerinnen und Bürger besser über die
Fortentwicklung der europäischen Politik informieren.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass europäische Regelungen einen
funktionierenden Wettbewerb, Wachstum und wirtschaftliche Dynamik befördern und
den sozialen Zusammenhalt sichern. Wir wollen das Europa der Bürgerinnen und
Bürger stärken, die deutsche Europapolitik auf Basis eines fairen Miteinanders von
größeren und kleineren Staaten gestalten und den Menschen auf unserem Kontinent
Hoffnung für ihre Zukunft geben.
Deutschland wird im ersten Halbjahr 2007 die Präsidentschaft in der Europäischen
Union übernehmen. In entscheidender Zeit stehen wir in besonderer Verantwortung
für das europäische Projekt. Wir werden alle Anstrengungen unternehmen, um
unsere Präsidentschaft zu einem Erfolg zu führen.
Die deutsch-französische Zusammenarbeit bleibt als wichtiger Impulsgeber
unverzichtbar und wird den Interessen unserer Partner in der Europäischen Union
gerecht werden. Daneben wollen wir besonders der Zusammenarbeit mit unseren
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Nachbarn und den neuen Mitgliedstaaten neue Qualität und Intensität geben.
Kooperationsformen wie das Weimarer Dreieck wollen wir weiter intensivieren.
1.1 Europa der Bürgerinnen und Bürger
Wir werden uns nachdrücklich für eine stärkere Demokratisierung der Europäischen
Union, die Sicherung der Handlungsfähigkeit der europäischen Institutionen in einer
erweiterten EU und für eine Fortentwicklung des vielfältigen europäischen
Gesellschaftsmodells einsetzen. Wir wollen deshalb die vom Europäischen Rat im
Juni 2005 vereinbarte Phase der Reflexion intensiv nutzen, um in eine umfassende
Debatte mit den Bürgerinnen und Bürgern, den Sozialpartnern, Kirchen und
gesellschaftlichen Gruppen einzutreten.
Wir stehen zum Europäischen Verfassungsvertrag. Er beinhaltet wichtige Fortschritte
für ein werteorientiertes und sozial gerechtes Europa, für mehr Bürgerrechte, für eine
bessere Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Union und Mitgliedstaaten, für
den Abbau von Überregulierung und Bürokratie und für eine stärkere Beteiligung der
nationalen Parlamente. Dies macht die Europäische Union demokratischer,
handlungsfähiger, effizienter und transparenter.
Deshalb treten wir dafür ein, die Ratifizierung des Europäischen
Verfassungsvertrages über das erste Halbjahr 2006 hinaus fortzuführen und unter
deutscher Präsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 neue Anstöße zu geben. In
diesem Zusammenhang werden wir dafür eintreten, dass die nationalen Parlamente
schon vor Inkrafttreten des Verfassungsvertrages durch die Anwendung des
Subsidiaritäts-Frühwarnsystems gestärkt werden, wozu es keiner Vertragsänderung
bedarf. Wir sind entschlossen, die im Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der
Rechte des Bundestages und des Bundesrates enthaltenen Möglichkeiten
parlamentsfreundlich zu nutzen, und werden unverzüglich Gespräche mit dem
Bundestag über den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung aufnehmen.
Eine solche Vereinbarung tangiert nicht das Recht der Bundesregierung, in Kenntnis
der Voten des Bundestages aus wichtigen außen- und integrationspolitischen
Gründen abweichende Entscheidungen zu treffen.
Wir werden dafür Sorge tragen, dass die Stellung der deutschen Sprache in Europa
ihrer Bedeutung entsprechend berücksichtigt wird. Wir wollen für eine abgestimmte
und effiziente Vertretung deutscher Interessen in den europäischen Institutionen
sorgen.
Entscheidend für die Zustimmung der Menschen wird sein, dass es gelingt, unnötige
Bürokratie abzubauen und die europäische Gesetzgebung auf das tatsächlich
Notwendige zu beschränken. Das gilt auch für die innerstaatliche Umsetzung von
Richtlinien. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Europäische Union ihre
Kompetenzen verantwortungsvoll in Anspruch nimmt, um einer Aushöhlung der
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten vorzubeugen. Wir begrüßen die von der
Europäischen Kommission angestoßenen Vorschläge zum Abbau von
Überregulierungen und zur verbesserten Gesetzesfolgenabschätzung bei neuen EU-
Vorhaben. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass der Europäische Rat im
Einzelfall von seinem Recht Gebrauch macht, die Kommission aufzufordern, einen
Gesetzgebungsvorschlag zurückzuziehen bzw. bestehende Legislativvorschriften
gegebenenfalls zurückzunehmen.
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Wir unterstützen die im März 2005 reformierte Lissabon-Strategie für mehr
Wachstum und Beschäftigung durch Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der
europäischen Wirtschaft. Die Mitgliedstaaten und die EU müssen die Lissabon-
Strategie in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen konsequent umsetzen und
gemeinsam fortentwickeln. Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas ist
angesichts der Globalisierung von zentraler Bedeutung. Die Lissabon-Strategie bietet
den geeigneten Rahmen für die wirtschaftliche und soziale Erneuerung in Europa.
Nachhaltiges Wachstum, sozialer Zusammenhalt, Bildung, Forschung und Innovation
müssen Vorrang haben. Aufgabe der europäischen Industriepolitik ist es, unsere
Wertschöpfung auf einer wettbewerbsfähigen und zukunftssicheren Basis zu sichern.
Eine besondere Rolle bei der Modernisierung Europas kommt den Staaten der Euro-
Zone zu. Durch engere Abstimmung ihrer Politiken können sie maßgeblich dazu
beitragen, Europas Handlungsfähigkeit und Reformbereitschaft unter Beweis zu
stellen.
Wir brauchen eine neue, wachstumsfreundliche Balance zwischen wirtschaftlicher
Leistungsfähigkeit und sozialem Zusammenhalt. Die Durchsetzung der Grundsätze
der Sozialen Marktwirtschaft auf europäischer Ebene wird nur gelingen, wenn wir
unsere Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig verbessern und zugleich den berechtigten
Schutzbedürfnissen der Menschen Rechnung tragen.
Wir streben eine gemeinsame Bemessungsgrundlage für die
Unternehmensbesteuerung und eine Annäherung der Mindeststeuersätze an, um
unfairen Steuerwettbewerb zu verhindern.
Wir werden auch künftig dafür Sorge tragen, dass der Wegfall der Grenzen im
Binnenmarkt nicht zur Verschlechterung der Sicherheitslage bei uns und in unseren
Nachbarländern führt. Wir treten im europäischen Rahmen für eine engere und
effizientere grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der
Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität sowie für die Stärkung
der zuständigen europäischen Institutionen wie Europol und Eurojust ein.
In der europäischen Umweltpolitik wird es unser Ziel sein, ein hohes Schutzniveau
für die Umwelt zu erreichen, ohne die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen zu
beeinträchtigen.
1.2 Finanzrahmen
Wir streben einen raschen Abschluss der Verhandlungen zur Finanziellen
Vorausschau an. Die EU-Finanzplanung muss die Leistungsfähigkeit Deutschlands
berücksichtigen und die Konsolidierung der nationalen Haushalte unterstützen. Wir
streben daher eine relative Entlastung an und bekräftigen unsere Position, dass
Deutschland nicht mehr als 1% seines Bruttonationaleinkommens an die EU zahlen
sollte. Dafür ist eine Konzentration der Ausgabenstruktur der EU nötig. Auch mit Hilfe
der Einführung eines Korrekturmechanismus zum Ausgleich übermäßiger
Nettobelastungen soll eine weitgehende Belastungsneutralität für Deutschland
erreicht werden. Die Zusagen aus dem Agrarfinanzkompromiss vom
24./25. Oktober 2002 werden nicht in Frage gestellt. Die Reform der Agrarpolitik wird
auf dem eingeschlagenen Weg weitergeführt.
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Die Strukturpolitik der Europäischen Union ist für uns ein wichtiger Ausdruck der
innergemeinschaftlichen Solidarität. Die regionalpolitischen Ausgaben der EU und
die Belastung der einzahlenden Mitgliedstaaten müssen jedoch zu einem gerechten
Ausgleich gebracht werden. Zu den wichtigen Adressaten europäischer
Strukturförderung müssen auch in Zukunft die neuen Länder gehören, aber auch die
deutschen Grenzregionen zu den neuen EU-Mitgliedstaaten, die besonderen
Anpassungsprozessen ausgesetzt sind. Bei der Neuregelung der Ziel-2-Förderung
darf Deutschland im Vergleich zu den anderen Mitgliedstaaten nicht benachteiligt
werden. Außerdem werden wir uns für größere nationale Spielräume in der
Regionalpolitik einsetzen.
Wir bekennen uns zum Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt und wollen
eine Einhaltung der Stabilitätskriterien im Jahr 2007 erreichen. Unsere Politik für
mehr Wachstum, Beschäftigung und Innovation trägt auch zur nachhaltigen
Konsolidierung der öffentlichen Finanzen bei.
1.3 Erweiterung
Eine umsichtige Erweiterungspolitik, die die Aufnahmefähigkeit der Europäischen
Union nicht überfordert, ist ein wichtiger Beitrag zu Frieden und Stabilität auf
unserem Kontinent. In diesem Zusammenhang gewinnt der Ausbau einer
ambitionierten und differenzierten Nachbarschaftspolitik der EU an Bedeutung.
Mit der bisherigen Erweiterung wurde ein großer Schritt zur Überwindung der
schmerzhaften Trennung unseres Kontinents getan. Dies ist gerade auch für
Deutschland ein Gewinn. Wir stehen zu den eingegangenen Verpflichtungen. Mit
Rumänien und Bulgarien sind die Beitrittsverhandlungen abgeschlossen. Der
Zeitpunkt der Mitgliedschaft Rumäniens und Bulgariens ist an die Erfüllung klar
definierter Voraussetzungen gebunden. Eine Entscheidung über die Ratifizierung des
Beitrittsvertrages mit Bulgarien und Rumänien werden wir im Lichte der
Fortschrittsberichte und Empfehlungen der Europäischen Kommission treffen.
Wir begrüßen, dass Beitrittsverhandlungen mit Kroatien aufgenommen worden sind.
Wir halten fest an der europäischen Perspektive auch für die anderen Staaten des
westlichen Balkans, wie sie auf dem Europäischen Rat in Thessaloniki beschlossen
wurde.
Wir werden dafür Sorge tragen, dass im erweiterten Europa faire
Wettbewerbsbedingungen eingehalten werden und es nicht zu sozialen
Verwerfungen, etwa durch Lohndumping und illegale Beschäftigung, kommt. Durch
Übergangsfristen bleibt der deutsche Arbeitsmarkt bis zu sieben Jahre vor dem
unkontrollierten Zuzug von Arbeitnehmern geschützt. Außerdem werden die
Personenkontrollen an den Grenzen zu den neuen Mitgliedstaaten erst entfallen,
wenn die strengen Sicherheitsstandards des Schengen-Abkommens erfüllt sind.
Deutschland hat ein besonderes Interesse an einer Vertiefung der gegenseitigen
Beziehungen zur Türkei und an einer Anbindung des Landes an die Europäische
Union.
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Die am 3. Oktober 2005 aufgenommenen Verhandlungen mit dem Ziel des Beitritts
sind ein Prozess mit offenem Ende, der keinen Automatismus begründet und dessen
Ausgang sich nicht im Vorhinein garantieren lässt.
Dieser stellt wirtschaftlich, demographisch und kulturell eine besondere
Herausforderung dar. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die in der Türkei
eingeleiteten Reformanstrengungen. Wir wollen die demokratische, rechtstaatliche
und wirtschaftliche Entwicklung der Türkei, mit der wir auch in der NATO eng
verbunden sind, nach Kräften fördern.
Die im Verhandlungsmandat und in der Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
und ihrer Mitgliedstaaten vom 21. September enthaltenen Bedingungen
einschließlich der Aufnahmefähigkeit der EU müssen strikt eingehalten werden. Dazu
gehört entsprechend den Kopenhagener Kriterien auch die Ausübung der
Grundfreiheiten unter Einschluss der Religionsfreiheit.
Sollte die EU nicht aufnahmefähig oder die Türkei nicht in der Lage sein, alle mit
einer Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen voll und ganz einzuhalten, muss
die Türkei in einer Weise, die ihr privilegiertes Verhältnis zur EU weiter entwickelt,
möglichst eng an die europäischen Strukturen angebunden werden.
2. Transatlantische Zusammenarbeit und europäische Sicherheitspolitik
Wir wollen die transatlantischen Beziehungen zukunftsgerichtet gestalten, ohne
unsere gemeinsame Geschichte zu vergessen. Dafür ist ein enges
Vertrauensverhältnis zwischen den USA und einem selbstbewussten Europa, das
sich nicht als Gegengewicht, sondern als Partner versteht, unverzichtbar. Das
schließt unterschiedliche Auffassungen nicht aus, mit denen im partnerschaftlichen
Dialog und im Geist der Freundschaft umgegangen werden muss. Die atlantischen
Partner verbinden eine gemeinsame Wertebasis und viele gemeinsame Interessen,
nicht zuletzt sind sie die weltweit am stärksten verflochtenen und damit am stärksten
aufeinander angewiesenen Wirtschaftsräume. Wir wollen uns unter anderem für eine
Verbesserung der Regelung von Handelsstreitigkeiten, für die Vermittlung eines
besseren Verständnisses der USA in der deutschen Öffentlichkeit sowie Europas
und Deutschlands in den USA einsetzen.
Gemeinsam mit den USA setzen wir uns auch künftig für Frieden, Demokratie und
Freiheit in der Welt ein. Die Zusammenarbeit mit den USA ist besonders wichtig für
ein gedeihliches Verhältnis zwischen der islamischen Welt und dem Westen, bei der
Sicherung von Frieden und Stabilität im Nahen und Mittleren Osten und auf dem
Balkan, im Kampf gegen Armut und Hunger, im Umgang mit zerfallenden Staaten,
dem Flüchtlingselend, den fortgesetzten strukturellen weltwirtschaftlichen
Ungleichgewichten, im Kampf gegen den Terrorismus und die Verbreitung von
Massenvernichtungswaffen sowie gegen die Folgen von Naturkatastrophen und
Epidemien.
Die NATO ist der stärkste Anker unserer Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Wir
setzen uns dafür ein, dass die Atlantische Allianz zum zentralen Ort des
transatlantischen sicherheitspolitischen Dialogs wird, an dem die transatlantischen
Partner ihre strategischen Vorstellungen gleichberechtigt konsultieren und
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koordinieren. Auch dadurch wollen wir die Allianz stärken. Auf enge und reibungslose
Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen NATO und EU gilt es dabei zu achten.
Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik steht nicht in Konkurrenz zur
transatlantischen Sicherheitspartnerschaft. Richtschnur europäischen
sicherheitspolitischen Handelns ist für uns die Europäische Sicherheitsstrategie vom
Dezember 2003. Auch um den europäischen Pfeiler der atlantischen
Sicherheitspartnerschaft zu stärken, setzen wir uns dafür ein, die Fähigkeiten und
Handlungsoptionen der EU zu verbessern. Unnötige und kostspielige Doppelungen
mit der NATO werden wir dabei vermeiden.
Um ihrer internationalen Verantwortung gerecht zu werden und ihre Interessen
vertreten zu können, benötigt die EU in diesem Rahmen zivile und militärische Mittel
zur Konfliktbeilegung und Konfliktverhütung. Wir wollen die Europäische Sicherheits-
und Verteidigungspolitik zu einer Sicherheits- und Verteidigungsunion fortentwickeln.
Für gemeinsame europäische Operationen im Rahmen eines erweiterten
Sicherheitsverständnisses braucht die EU Planungs- und Führungsfähigkeiten, die
im Rahmen der Vereinbarungen der EU mit der NATO zum Einsatz gebracht werden.
Der Aufbau EU-eigener multinationaler Gefechtsverbände wird fortgesetzt. Sie
bleiben mit der NATO interoperabel.
Wir halten an den derzeit geltenden Rüstungsexportbestimmungen fest und setzen
uns für eine Harmonisierung der Rüstungsexportrichtlinien innerhalb der EU ein.
Europäische Außenpolitik und atlantische Partnerschaft müssen sich im
gemeinsamen Handeln bewähren. Wir werden deutsche Außenpolitik für das
Zustandekommen europäisch und transatlantisch abgestimmter Positionen nutzen.
Eine solche Politik zeigt gute Wirkung auf dem Balkan und in Afghanistan. Wir
werden diesen Ansatz auch mit Blick auf andere Krisenregionen oder Problemfelder
verfolgen, darunter den Nahost-Friedensprozess, die Stabilisierung und
Einbeziehung des Nahen und Mittleren Ostens in die globale Entwicklung, die
Ermutigung von Demokratie und Modernisierungsbestrebungen in der arabischen
Welt, die Unterstützung friedlicher Konfliktlösungen im ostasiatischen Raum, die
Stärkung der Abrüstung, Rüstungskontrolle und des Nichtverbreitungsregimes, die
Gefahren des Nuklear- und biologischen Terrorismus und eine globale Klimapolitik.
3. Die Bundeswehr als Instrument nationaler und internationaler Sicherheit
Fünfzig Jahre Bundeswehr sind die Erfolgsgeschichte einer Armee in der
Demokratie, die zudem einen wichtigen Anteil am Zusammenwachsen des
wiedervereinigten Deutschland hat.
Das künftige Aufgabenspektrum der Bundeswehr sowie dessen strukturelle
Konsequenzen werden ganz wesentlich durch die sicherheitspolitischen
Entwicklungen bestimmt. Dementsprechend dient die Bundeswehr der
internationalen Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, der Unterstützung von
Bündnispartnern, der Landesverteidigung, der Rettung und Evakuierung, der
Partnerschaft und Kooperation sowie den Hilfeleistungen im Inland. Deutschland
richtet seine sicherheitspolitischen Strukturen hierauf aus und ist bereit, einen seiner
132
Größe und Bedeutung angemessenen Beitrag zur Stärkung der internationalen
Sicherheit zu leisten.
Die sicherheitspolitischen Fähigkeiten der EU müssen im Rahmen einer
glaubwürdigen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik konsequent
gestärkt werden. Daher wird sich Deutschland im Rahmen seiner Möglichkeiten auch
zukünftig an der Weiterentwicklung und Bereitstellung notwendiger Fähigkeiten
beteiligen. Die Bundesregierung wird alle Möglichkeiten nutzen, um die europäische
Rüstungskooperation unter Erhalt der Kernfähigkeiten der deutschen
wehrtechnischen Industrie sowie deren internationaler Wettbewerbsfähigkeit
voranzutreiben.
Die Bundeswehr ist eine Armee im Einsatz. Sie muss so strukturiert sein, dass sie im
Sinne der außen- und sicherheitspolitischen Handlungsfähigkeit Deutschlands zur
territorialen Absicherung der Grenzen des Bündnisgebietes eingesetzt werden kann,
zur Erfüllung der gegenüber VN, NATO und EU eingegangenen internationalen
Verpflichtungen fähig ist und auch in Zukunft den Schutz Deutschlands und seiner
Bevölkerung gewährleisten kann.
Die Bundesregierung ist bereit, auch zukünftig im multinationalen Rahmen
Verantwortung zu übernehmen. Die Bundesregierung kann auf der Grundlage der
konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages Auslandseinsätze der
Bundeswehr beschließen, soweit sie sicherheitspolitisch notwendig sind und auch im
nationalen Interesse liegen. Sie wird Sorge tragen, dass der Bundeswehr die dafür
notwendigen Ressourcen zur Verfügung stehen.
Die Bundesregierung wird bis Ende 2006 unter Federführung des Bundesministers
der Verteidigung ein Weißbuch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft
der Bundeswehr vorlegen. Dieses Weißbuch beinhaltet auch eine Festlegung der
Aufgaben und der Zusammenarbeit der für Sicherheit verantwortlichen Institutionen
innerhalb einer umfassenden nationalen Sicherheitsvorsorge. Auf dieser Grundlage
wird die seit der deutschen Einheit kontinuierlich durchgeführte Weiterentwicklung
der Bundeswehr so fortgeführt, dass die Streitkräfte ihre Aufgaben im
sicherheitspolitischen Umfeld des 21. Jahrhunderts erfolgreich wahrnehmen können.
Das Parlamentsbeteiligungsgesetz bleibt Verfahrensgrundlage der konstitutiven
Entscheidung des Parlaments über Auslandseinsätze der Bundeswehr. Sollte sich im
Lichte bisher gewonnene Erfahrungen ein Bedarf zur Weiterentwicklung ergeben, so
werden die Koalitionsfraktionen Initiativen einbringen.
Neben der Teilnahme an der internationalen Konfliktbewältigung bleibt die
Landesverteidigung unter veränderten Bedingungen und Aufgabenstellungen der
verfassungsgemäße Kernauftrag der Bundeswehr. Gerade im Hinblick auf
asymmetrische Formen der Bedrohung, die insbesondere aus terroristischen
Aktivitäten bestehen, ist die äußere von der inneren Sicherheit nicht mehr
trennscharf zu unterscheiden. Soweit für besondere Gefährdungen der Sicherheit
unseres Landes gesetzlicher oder verfassungsmäßiger Regelungsbedarf besteht,
wird die Bundesregierung Initiativen vorlegen.
133
Effiziente Landesverteidigung erfordert verlässliche regionale Strukturen sowie zivil-
militärische Zusammenarbeit bei Nutzung vorhandener Kapazitäten. Das Konzept
der zivil-militärischen Zusammenarbeit wird weiter ausgebaut.
Die Bundesregierung bekennt sich zur Allgemeinen Wehrpflicht. Diese Dienstpflicht
ist nach wie vor die beste Wehrform. Sie bestimmt Entwicklung und
Selbstverständnis der Bundeswehr und dient der Verklammerung zwischen
Streitkräften und Gesellschaft.
Der Zivildienst bleibt als Ersatz zum Wehrdienst bestehen. Ausgehend von der
großen sozial-politischen Bedeutung des Zivildienstes (unter anderem im Bereich der
Behindertenarbeit) und aus jugendpolitischer Sicht ist der Zivildienst nicht zuletzt
wegen der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen als wichtiges Lernfeld für die
jungen Männer unbedingt erhaltenswert.
Eine allgemeine Dienstpflicht für junge Männer und Frauen wird abgelehnt.
Durchführung und Dauer des Zivildienstes richten sich auch in Zukunft nach den für
die Wehrpflicht geltenden Regelungen. Es soll geprüft werden, ob eine weitere
Verbesserung der Wehr- und Einberufungsgerechtigkeit und der Planungssicherheit
für alle Beteiligten des Zivildienstes ermöglicht werden kann.
Wir prüfen, inwieweit durch den Zivildienst erworbene berufspraktische und
theoretische Kenntnisse für Ausbildungen noch weitergehend als bisher angerechnet
werden können. Die konkrete Ausgestaltung der Einführung für Zivildienstleistende in
den Zivildienst wird weiterentwickelt. Wir werden zugleich prüfen, ob es bei der
jetzigen Anzahl von zwanzig Zivildienstschulen bleiben kann.
Die Bundeswehrplanung wird auf der Grundlage einer aufgabenorientierten und in
Betrieb und Investition ausgewogenen Finanzausstattung fortgesetzt. An der
Umsetzung des Stationierungskonzepts der Bundeswehr wird festgehalten.
Die Rüstungsplanung berücksichtigt im Rahmen der Zielsetzung, die Einsatzfähigkeit
der Bundeswehr zu gewährleisten, den Erhalt entsprechender industrieller
Kernkompetenzen. Es wird angestrebt, dass nicht konsumtive Ausgaben im
Verteidigungshaushalt in den Haushaltsgrundsätzen entsprechend europäischer
Regelungen als Investitionen gewertet werden.
Erweiterte Kooperation mit der Wirtschaft, Privatisierung und öffentlich-private
Partnerschaften sind geeignete Instrumente, um zusätzliches Kapital der privaten
Wirtschaft und deren Fähigkeiten für die Bundeswehr nutzbar zu machen.
Entscheidende Kriterien müssen ein Effizienzgewinn für die Bundeswehr und ihre
Entlastung von Aufgaben sein, die nicht zu den Kernaufgaben gehören. Eine
kritische Überprüfung und gegebenenfalls erforderliche Anpassung wird
vorgenommen. Dies umfasst Haushalts- und Vergaberecht ebenso wie geplante
Projekte unter Berücksichtigung bislang gewonnener Erfahrungen.
Die Besonderheiten des militärischen Dienstes werden bei der Sozialgesetzgebung
und Bestimmungen der Fürsorge berücksichtigt. Dabei wird die Möglichkeit zur
Schaffung einer spezifischen Besoldungsordnung für Soldatinnen und Soldaten
geprüft. Es wird außerdem geprüft, wie die strukturellen Überhänge bei älteren
134
Berufssoldaten mit Blick auf die Erfordernisse der Streitkräfte im
Transformationsprozess abgebaut werden können.
Eine effiziente Wehrverwaltung ist für die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr
unabdingbar. Die bereits eingeleiteten Anpassungs- und
Umstrukturierungsmaßnahmen richten sich hieran aus. Bei der Einnahme der neuen
Strukturen werden die sozialen Belange der zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
auch in Zukunft berücksichtigt.
4. Stabilität, Sicherheit und Kooperation in Europa und in der Welt
Deutschland hat ein vitales Interesse an einer dauerhaften Stabilisierung des
westlichen Balkans. Wir werden deshalb gemeinsam mit unseren Partnern und
Verbündeten die Heranführung der Länder des westlichen Balkans an EU und
NATO, den politischen und wirtschaftlichen Wandel in diesen Ländern sowie die
Lösung der noch offenen Fragen aktiv vorantreiben.
Wir setzen uns gemeinsam mit unseren europäischen Partnern für eine strategische
Partnerschaft mit Russland ein, die wir auf der Ebene der bilateralen Beziehungen
und auf der Ebene der EU in allen Bereichen vorantreiben. Deutschland hat ein
besonderes Interesse daran, dass die schwierige Modernisierung des Landes durch
eine verstärkte politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenarbeit
unterstützt wird. Ziel bleibt ein Russland, das prosperiert und das - orientiert an den
Werten, denen Europa verpflichtet ist, und unter Berücksichtigung seiner Traditionen
- den Wandel zu einer stabilen Demokratie erfolgreich bewältigt. Wir wollen den
Handel ausbauen und eine langfristige Energiepartnerschaft ohne einseitige
Abhängigkeiten schaffen. Russland bleibt für uns ein wichtiger Partner bei der
Bewältigung von regionalen und globalen Herausforderungen, im Kampf gegen den
internationalen Terrorismus und im Verhältnis zu den Staaten seiner unmittelbaren
Nachbarschaft. Die Angebote Deutschlands und der EU, Russland bei der Schaffung
von besseren Rahmenbedingungen für eine politische Lösung des Tschetschenien-
Konflikts zu unterstützen, bleiben bestehen. Wir wollen unsere Beziehungen zu
Russland so gestalten, dass sie unsere gemeinsamen Nachbarn im Geiste der
Freundschaft und des Vertrauens einbinden.
Die Beziehungen zu den übrigen Staaten Osteuropas, zu den Ländern des südlichen
Kaukasus und Zentralasiens werden wir auf der Grundlage gemeinsamer Werte
weiter ausbauen.
Es bleibt unser Ziel, den demokratischen und wirtschaftlichen Reformprozess in der
Ukraine weiter nach Kräften zu unterstützen. Wir stehen zur Verwirklichung des im
EU-Beschluss vom 21. Februar 2005 aufgezeigten Weges zur Vertiefung und
Stärkung der Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine. Wir treten dafür ein,
dass die Ukraine ihren Platz in Europa findet.
Zusammen mit unseren Partnern in der EU setzen wir uns für eine Stärkung der
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in Weißrussland ein.
Deutschland steht aufgrund seiner Geschichte in besonderer Verantwortung für
Israel. Wir bekräftigen das Existenzrecht Israels und das Recht seiner Bürgerinnen
135
und Bürger, in sicheren Grenzen frei von Angst, Terror und Gewalt zu leben, sowie
das Recht des palästinensischen Volkes auf einen eigenen Staat, der Seite an Seite
mit Israel in Sicherheit und anerkannten Grenzen existiert. Wir wollen uns auf der
Basis der Road Map mit unseren Partnern für eine Friedenslösung einsetzen, die
den Interessen aller Beteiligten gerecht wird und die Grundlagen für ein dauerhaftes
friedliches Zusammenleben von Israelis und Palästinensern in zwei souveränen
Staaten schafft.
Bilateral und gemeinsam mit unseren Partnern werden wir in den Ländern des
Nahen und Mittleren Ostens – unter Respektierung ihrer Eigenständigkeit und
Traditionen – Reformprozesse gezielt fördern und damit auch einen Beitrag zur
Bewältigung des Problems des islamistischen Terrorismus sowie des von dieser
Region ausgehenden Migrationsdrucks leisten.
Über die Region hinaus ist die Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses mit
den islamisch geprägten Kulturen ein wichtiges Anliegen, das neben kulturellen und
wirtschaftlichen Aspekten auch der Friedenssicherung dient.
In der rasch zusammenwachsenden Welt wollen wir auf der Grundlage gemeinsamer
Werte und orientiert an Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten die
Beziehungen zu den Staaten in Asien, Lateinamerika und Afrika weiter intensivieren.
Ein besonderes Augenmerk werden wir auf die Förderung und Stärkung sub- und
interregionaler Zusammenarbeit legen.
Wir werden uns verstärkt den politischen, sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen
Herausforderungen Asiens widmen. In diesem Rahmen wollen wir neben unseren
bereits etablierten Beziehungen mit Japan und anderen asiatischen Staaten eine
langfristige partnerschaftliche Strategie vor allem mit China und Indien entwickeln.
Diese Länder verfügen über ein wachsendes wirtschaftliches wie auch politisches
Potential, dessen Chancen wir nutzen möchten. Unseren Rechtstaatsdialog mit
China wollen wir mit dem Ziel intensivieren, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und
Menschenrechte zu stärken.
Wir wollen den Beziehungen zu den Staaten Lateinamerikas sowie der Karibik die
Bedeutung geben, die diese traditionelle Partnerschaft verdient, und damit unsere
Interessen an regionaler Stabilität, Demokratie, Prosperität, regen
Wirtschaftsbeziehungen und kulturellem Austausch verwirklichen und einen Beitrag
im Kampf gegen Drogenhandel und Terrorismus leisten. Dabei wollen wir uns
standhaft gegen diktatorische Tendenzen und Menschenrechtsverletzungen stellen.
Die Entwicklungen auf unserem Nachbarkontinent Afrika stellen uns vor große
humanitäre Aufgaben und berühren unsere strategischen und politischen Interessen.
Afrika steht vor gewaltigen gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen
Herausforderungen. Zu den Prioritäten unseres Engagements in Afrika gehören die
Bekämpfung von Armut, der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sowie eine
Politik, die auf Stabilisierung und Wiederaufbau von schwachen oder gescheiterten
Staaten setzt. Wir sind deshalb entschlossen, zum Wohle beider Kontinente die
Ansätze einer selbsttragenden und selbstverantworteten Entwicklung in Afrika zu
unterstützen. Dazu wollen wir das afrikanische Bemühen, insbesondere im Rahmen
von NEPAD, Probleme selbst zu lösen, aktiv begleiten und stärken, zugleich aber
auch die afrikanischen Staaten an der Wahrnehmung ihrer Eigenverantwortung
136
messen. Afrikanische Staaten entwickeln zunehmend ein eigenes
sicherheitspolitisches Verantwortungsbewusstsein für ihre Region; dies unterstützen
wir durch den Ausbau der sicherheitspolitischen Organe der Afrikanischen Union und
der afrikanischen Regionalorganisationen.
Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik ist die dritte Säule der deutschen
Außenpolitik. Wir wollen den Dialog der Kulturen stärken und besonders durch
Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Hochschule dauerhaftes Interesse an
Deutschland und Europa wecken. Um die Effizienz unserer Auswärtigen Kulturpolitik
zu erhöhen, wollen wir die Instrumente straffen, stärker vernetzen und ihre Qualität
verbessern. Die Deutsche Welle als Stimme Deutschlands und das
Auslandsschulwesen müssen gestärkt werden.
5. Vereinte Nationen
Deutsches außenpolitisches Handeln vollzieht sich vornehmlich in multilateralen
Zusammenhängen. Wir werden in besonderem Maße bemüht sein, die gemeinsame
Außenpolitik der EU zu stärken und gerade auch in internationalen Foren, wie in den
Vereinten Nationen, gemeinsame europäische Positionen zur Geltung bringen. Wir
wollen einen effektiven Multilateralismus, bei dem die internationalen Organisationen
zum Zuge kommen, die für die Lösung eines konkreten Problems am besten
geeignet sind.
Den Vereinten Nationen kommt weiterhin eine Schlüsselrolle für die Wahrung des
Friedens und die Lösung der weltweiten Zukunftsaufgaben zu. Wir setzen uns ein für
eine zukunftsgerechte Reform der Vereinten Nationen. Wir werden die
Reformvorhaben des VN-Gipfels vom September 2005 wie die neue Kommission zur
Friedenskonsolidierung und den Menschenrechtsrat vorantreiben und die
Managementreform aktiv begleiten. Wir werden uns zudem für eine weitere
Verrechtlichung der internationalen Beziehungen einsetzen. Eine VN-Reform ohne
Reform des Sicherheitsrats wäre unvollständig. Deutschland bleibt bereit, auch mit
der Übernahme eines ständigen Sicherheitsratssitzes mehr Verantwortung zu
übernehmen. In der Perspektive streben wir weiterhin einen ständigen Sitz für die EU
an.
Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass Bonn als VN-Standort und Standort
internationaler Nichtregierungsorganisationen ausgebaut wird.
6. Globale Fragen
Deutsche Außenpolitik fußt auf einem umfassenden Sicherheitsbegriff, der Außen-,
Sicherheits- und Entwicklungspolitik miteinander verknüpft. Dabei wollen wir
insbesondere unsere Instrumentarien zur Krisenprävention und –reaktion ausbauen.
Diese prioritäre Querschnittsaufgabe erfordert die Zusammenführung vorhandener
finanzieller und personeller Ressourcen und zusätzliche Mittel. Es geht neben den
militärischen Fähigkeiten nicht zuletzt um genügend ziviles Personal für den (Wieder-
)Aufbau tragfähiger rechtsstaatlich-demokratischer Institutionen, zum Beispiel
Polizei, Richter, Staatsanwälte. Der Ressortkreis Zivile Krisenprävention soll
gestärkt, Frühwarnmechanismen sollen verbessert werden. Nationale und EU-
137
Mechanismen sind noch besser zu verzahnen. Wir werden den Aktionsplan der
Bundesregierung zur Zivilen Krisenprävention umsetzen.
Deutschland ist auch in Zukunft bereit, seine internationale Verantwortung
wahrzunehmen und an internationalen Friedenseinsätzen im Rahmen der Charta der
Vereinten Nationen und des Grundgesetzes teilzunehmen. Dieses Engagement
erfolgt auf der Basis des Völkerrechts in enger Abstimmung mit unseren Partnern
und Alliierten im Verbund von EU, NATO und VN. In diesem Kontext unterstützt
Deutschland den Prozess der Stabilisierung, des „nation building“ und des
Wiederaufbaus, vor allem in Afghanistan und auf dem Balkan. Dies erfolgt mit einem
umfassenden Ansatz politischer, wirtschaftlicher, entwicklungspolitischer und
militärischer Mittel. Wir werden über Auslandseinsätze der Bundeswehr unter dem
Gesichtspunkt einer fairen Lastenteilung mit unseren Partnern entscheiden und
eingegangene Zusagen verlässlich erfüllen. Auslandseinsätze der Bundeswehr
werden stets von politischen Konzepten flankiert und eng zwischen den beteiligten
Ressorts der Bundesregierung koordiniert.
Auslandseinsätze sind gefährlich. Unseren Soldaten, Polizisten, Diplomaten,
Entwicklungs- und Aufbauhelfern gebührt unser Dank und unsere Anerkennung.
Ihnen gilt unsere besondere Fürsorge.
Wir wollen unseren Beitrag im Kampf gegen den internationalen Terrorismus
verstärken. Um Terrorismus effizient zu bekämpfen, müssen wir die internationale
Kooperation mit einem langfristig ausgerichteten, umfassenden Ansatz, der
insbesondere auch die Bekämpfung der Ursachen im Blick hat, intensivieren. Hierzu
gehört die Herbeiführung einer Einigung über eine umfassende VN-Konvention
gegen Terrorismus und die Umsetzung aller Terrorismuskonventionen der VN, der
Islamdialog und die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste. Notfalls muss auch der
Einsatz militärischer Mittel in Erwägung gezogen werden.
Vertraglich abgesicherte Nichtverbreitung, Abrüstung und Rüstungskontrolle sind
zentrale Anliegen der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik. Wir halten an dem
langfristigen Ziel der vollständigen Abschaffung aller Massenvernichtungswaffen fest.
Wir setzen uns für nukleare Abrüstung und die Stärkung des internationalen
Nichtverbreitungsregimes ein. Wir treten dafür ein, die Rolle internationaler
Organisationen wie der IAEO zu stärken. Internationale Fähigkeiten zur
Überwachung und Verifizierung der Vertragsregime sowie zur Durchsetzung der
Vertragstreue müssen verbessert werden.
Im Konflikt um das iranische Nuklearprogramm ist unser Ziel eine Lösung auf dem
Verhandlungswege. Wir wollen gemeinsam mit unseren europäischen und
amerikanischen Partnern erreichen, dass die internationale Gemeinschaft objektive
Garantien dafür erhält, dass das iranische Nuklearprogramm ausschließlich
friedlichen Zwecken dient. Mit diesem Ziel wollen wir die Verhandlungen fortsetzen
und dabei als ersten Schritt erreichen, dass der Iran das Zusatzprotokoll zum
Nichtverbreitungsvertrag ratifiziert. Wir sind uns mit unseren europäischen und
amerikanischen Partnern einig, dass der Iran zwar das Recht auf friedliche Nutzung
der Kernenergie, nicht aber auf Nuklearwaffen hat. Wir werden uns nachdrücklich
dafür einsetzen, dass der Iran seinen notwendigen Beitrag zu Frieden und Stabilität
in der Region leistet und das Existenzrecht aller Staaten in der Region anerkennt.
138
Wir werden uns weiter für Fortschritte bei der Kontrolle von kleinen und leichten
Kriegswaffen einsetzen.
Menschenrechtspolitik ist ein wichtiger Bestandteil unserer Friedens- und
Sicherheitspolitik. Systematische Menschenrechtsverletzungen können auch eine
Bedrohung für den Frieden und die internationale Sicherheit sein. Menschenrechte
sind unteilbar. Unsere Außen- und Entwicklungspolitik wird nicht schweigen, wenn
Demokratie, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Minderheitenrechte in Gefahr sind. Wir
setzen auf eine glaubwürdige Außen- und Entwicklungspolitik, die Defizite ebenso
offen anzusprechen weiß wie sie die Interessen unseres Landes nach Kräften
fördert. Bilaterale Rechtsstaatsdialoge, Maßnahmen zur Stärkung der
Zivilgesellschaft und Demokratieförderung im multilateralen Rahmen können diesen
Prozess flankieren.
Bekannte und neue Infektionskrankheiten wie HIV/Aids, Malaria, Tuberkulose,
Vogelgrippe sowie die sich häufenden Naturkatastrophen gefährden mehr und mehr
Menschen und zunehmend ganze Regionen. Wir wollen uns aktiv an internationalen
Anstrengungen im Kampf gegen derartige Krankheiten und Katastrophen beteiligen.
Wir beabsichtigen, eine umfassende Strategie zur Energiesicherheit zu entwickeln,
damit die Energieversorgung Deutschlands und Europas auch langfristig gesichert
ist. Dabei muss es auch um den effizienten Umgang mit den knapper werdenden
weltweiten Ressourcen und um die Förderung erneuerbarer Energien gehen.
Deutschland wird 2007 alle Anstrengungen unternehmen, um seine G-8-
Präsidentschaft zu einem Erfolg zu führen.
7. Entwicklungspolitik
Die Entwicklungspolitik ist ein eigenständiger Teil unserer gemeinsamen deutschen
Außenpolitik.
Die Folgen der sich verschärfenden Entwicklungsprobleme vor allem in Afrika, aber
auch in Teilen Asiens und Lateinamerikas, gefährden unmittelbar Frieden und
Wohlstand in Deutschland und Europa.
Wir setzen die Ziele und Prinzipien der Millenniumserklärung um, insbesondere die
Millenniumsentwicklungsziele für 2015 einschließlich des VN-Gipfels zu deren
Überprüfung 2005, des Konsenses der Entwicklungsfinanzierungskonferenz von
Monterrey sowie des Aktionsplans des Weltgipfels zur nachhaltigen Entwicklung in
Johannesburg. Wir verstehen Entwicklungszusammenarbeit als eine internationale
Gemeinschaftsaufgabe, zu der die deutsche Entwicklungspolitik wirksame und
sichtbare Beiträge leistet.
Unser zentrales Anliegen ist eine hohe Wirksamkeit unserer Entwicklungspolitik. Wir
wollen dies erreichen über eine Schärfung des Profils, klare nationale und
internationale Arbeitsteilung und gute Abstimmung mit anderen Gebern, Steigerung
der Kohärenz sowie der effizienteren Gestaltung der bilateralen und multilateralen
Organisationsstrukturen und Instrumente. Durch eine enge Verzahnung unserer
Außen-, Sicherheits-, Entwicklungs-, Menschenrechts-, Außenwirtschafts- und
139
Auswärtigen Kulturpolitik wollen wir zu einer kohärenten Politik gegenüber den
Entwicklungsländern kommen.
Zur Verbesserung der kooperativen Bewältigung globaler Herausforderungen wollen
wir die Weiterentwicklung internationaler Institutionen und globaler Regelwerke wie
der Welthandelsordnung voranbringen. Besonderes Augenmerk gilt dabei
-
der gerechteren Ausgestaltung weltweiter Strukturen,
- der weiteren Reform der EU-Entwicklungspolitik,
-
· der Fortsetzung der Reformen der internationalen Finanzinstitutionen Weltbank
und IWF,
-
· der Stärkung der Verhandlungs- und Umsetzungskapazitäten der
Entwicklungsländer,
-
· der Verbesserung der Möglichkeiten der Entwicklungsländer, eigene Mittel für
ihre Entwicklung zu mobilisieren.
Wir wollen uns für eine stärkere Ausrichtung der Welthandelsordnung unter
Gesichtspunkten der Armutsminderung einsetzen. Entschuldungsmaßnahmen sollen
konsequent auf die Millenniumsziele ausgerichtet und deren Wirksamkeit effizient
kontrolliert werden.
Mit unseren Partnern in der WTO wollen wir den Marktzugang für Entwicklungsländer
verbessern. Die Doha-Handelsrunde wollen wir in dem Bemühen um Abbau
handelsverzerrender Zölle und von Agrarexportsubventionen bei gleichzeitiger
Schaffung von differenzierten Marktöffnungsmechanismen für Entwicklungs- und
Schwellenländern unterstützen und zu einem Erfolg führen.
Voraussetzung für erfolgreiche Entwicklung sind gute Regierungsführung -
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte -, die
Gleichberechtigung der Geschlechter und ein friedliches Umfeld. Diese sowie eine
Stärkung der guten Regierungsführung und der Selbsthilfekräfte, die Stärkung und
Förderung der Zivilgesellschaft in den Entwicklungsländern sowie eine konsequente
Korruptionsbekämpfung sind zentrale Bestimmungselemente unserer
Entwicklungszusammenarbeit. Für die Zusammenarbeit mit Ländern mit schlechter
Regierungsführung wollen wir eine neue Konzeption erarbeiten mit dem Ziel,
längerfristig die Basis für eine entwicklungsorientierte Transformation zu erreichen.
Wir werden uns mit unseren Partnern in der EU dafür einsetzen, dass den Gefahren
der Destabilisierung infolge gegenläufiger demographischer Entwicklungen und eines
steigenden Migrationsdrucks in Richtung Europa auch bereits vor Ort durch
entwicklungspolitische Maßnahmen wirksam begegnet wird.
Durch die Förderung Erneuerbarer Energien und von Energieeffizienz in
Entwicklungsländern leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer weltweit
nachhaltigen Entwicklung, zu mehr Arbeitsplätzen in Deutschland, zum globalen
Klimaschutz und einer vom Öl unabhängigeren Energieversorgung sowie zur
Armutsbekämpfung.
Die Erhaltung der biologischen Vielfalt für kommende Generationen ist für die
nachhaltige Entwicklung des Globus unverzichtbar. Wir wollen neue Akzente und
140
Initiativen ergreifen, um die Entwicklungsländer bei der Bewahrung der biologischen
Vielfalt und der entwicklungsorientierten Nutzung zu unterstützen.
In der bilateralen Zusammenarbeit wollen wir in enger Abstimmung mit anderen
Gebern unsere Schwerpunkte zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele und
die Zahl unserer Partnerländer mit dem Ziel der Reduzierung überprüfen. Wir streben
an, die bilaterale Zusammenarbeit mittelfristig auf 60 Partnerländer zu konzentrieren.
In diesem Zusammenhang wird auch das Verhältnis der Mittel der bilateralen zur
multilateralen Entwicklungszusammenarbeit überprüft.
Den Zuwachs unserer Mittel für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit haben wir
festgeschrieben und im Rahmen eines Stufenplans der EU vereinbart. Demnach
werden wir bis 2006 0,33% und bis 2010 mindestens 0,51% unseres
Bruttonationaleinkommens für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit
aufbringen und das VN-Ziel von 0,7% spätestens bis 2015 erfüllen. Dazu tragen die
Erhöhung der Haushaltsmittel, Entschuldung der Entwicklungsländer und innovative
Finanzierungsinstrumente bei.
Wir werden international weiter aktiv und ergebnisorientiert an der Einführung
innovativer Finanzierungsinstrumente zur Förderung einer global nachhaltigen
Entwicklung mitarbeiten, insbesondere in der EU, den G8 und im Rahmen der sog.
Lula-Gruppe ("Action against Hunger and Poverty").
Zur Steigerung der Effizienz und Verbesserung der Strukturen der deutschen
Entwicklungspolitik sind weitere Straffungen notwendig. Dies gilt insbesondere für
eine bessere Verknüpfung von Technischer und Finanzieller Zusammenarbeit.
Budgethilfe wird nur bei guter Regierungsführung gewährt.
Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen, Kirchen,
Stiftungen und der Wirtschaft wird weiter ausgestaltet. Die Zusammenarbeit
zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren werden wir weiter verbessern. In
unserer Entwicklungspolitik kommt den politischen Stiftungen eine herausgehobene
Funktion zu.
Die deutsche Entwicklungspolitik wird die Instrumente der bilateralen, multilateralen
und EU-Entwicklungspolitik zielgerichtet und entsprechend ihrer jeweiligen
komparativen Vorteile nutzen und weiter miteinander verzahnen. Wir wollen das
Profil unserer Entwicklungspolitik durch Konzentration und Schwerpunktsetzungen
schärfen und sichtbar und effektiv in die Arbeit der internationalen Gemeinschaft
einbringen. Mit wichtigen Schwellenländern streben wir strategische Partnerschaften
an.
Wir wollen unsere Präsenz und unseren Einfluss in den multilateralen
Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit und in deren Aufsichtsgremien
ausbauen.
Quelle:
Homepage der SPD: www.spd.de
oder
Homepage der CDU: www.cdu.de
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