Dieser Internet-Auftritt kann nach dem Tod des Webmasters, Peter Strutynski, bis auf Weiteres nicht aktualisiert werden. Er steht jedoch weiterhin als Archiv mit Beiträgen aus den Jahren 1996 – 2015 zur Verfügung.

"Deutsche Außenpolitik fußt auf einem umfassenden Sicherheitsbegriff"

Im Wortlaut: Der außenpolitische Teil des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD

Im Folgenden dokumentieren wir den außenpolitischen Teil des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD, der am 11. November 2005 von beiden Seiten unterzeichnet wurde. Ohne Anlagen umfasst das Papier 142 Seiten (die Anlagen machen noch einmal 42 Seiten aus. Zu besseren Zitierbarkeit haben wir die Seitenzahlen des Originals vermerkt. Der außenpolitische Teil (Kapitel IX) beginnt auf Seite 125 und endet mit Seite 140. In ihm enthalten ist auch die Sicherheitspolitik ("Verteidigung") sowie die Entwicklungspolitik.
Eine Kritik aus der Friedensbewegung am Koalitionsvertrag haben wir hier dokumentiert: "CDU, CSU und SPD schließen Aufrüstungsvertrag".



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IX. Deutschland als verantwortungsbewusster Partner in Europa und der Welt


Deutsche Außen-, Europa- und Entwicklungspolitik dient dem Frieden in der Welt. Unser gemeinsames Ziel ist, die Chancen der Globalisierung für unser Land zu nutzen und einen wirksamen Beitrag zur Verhinderung und Beilegung von Konflikten, im Kampf gegen den internationalen Terrorismus sowie zur Linderung von Armut zu leisten. Grundlage dafür sind eine verlässliche Außen-, Europa- und Entwicklungspolitik, die auf das Vertrauen unserer Verbündeten und Partner setzt. Für Frieden, Freiheit und Sicherheit sowie für eine Politik, die Demokratie und soziale Gerechtigkeit fördert, bleiben Europäische Integration und Atlantische Partnerschaft von überragender Bedeutung.

In der Kontinuität deutscher Außenpolitik lassen wir uns von den Interessen und Werten unseres Landes leiten.

Grundlagen deutscher Außenpolitik sind die Beachtung des Völkerrechts und die Einhaltung der Menschenrechte sowie das Bekenntnis zu einem umfassenden Sicherheitsbegriff.

Wir werden uns um die Stärkung europäischer Politik in multilateralen Gremien bemühen, die transatlantischen Beziehungen fördern und unsere Beziehungen zu unseren Nachbarn, Verbündeten und Partnern mit Ausgewogenheit und Augenmaß gestalten.

Seit den großen weltpolitischen Veränderungen nach 1989 hat Deutschland in zunehmendem Maße international Verantwortung übernommen und sich weltweit Ansehen erworben.

Europäische Einigung und atlantische Partnerschaft sind keine Gegensätze, sondern die beiden wichtigsten Pfeiler unserer Außenpolitik. Beide bilden die Grundlage für unsere Beziehungen, insbesondere für die enge Freundschaft und Zusammenarbeit mit Frankreich, mit Polen und unseren anderen Nachbarn, mit den Vereinigten Staaten von Amerika wie auch für unser Verhältnis zu Russland. Zugleich bekennen wir uns zu der besonderen Verantwortung Deutschlands gegenüber Israel.

Wir setzen uns für die Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie ein. Sie verbindet eine vorausschauende Friedenspolitik, Fähigkeiten zur Prävention und das Setzen auf Verhandlungslösungen bei Konflikten mit dem Ausbau der Fähigkeiten zu gemeinsamem militärischen Handeln.

Europäische und atlantische Sicherheit lassen sich nicht trennen. Dabei bleibt für uns die NATO zentrales Instrument unserer Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

Mit unserer Entwicklungspolitik leisten wir einen zentralen Beitrag dazu, weltweit Armut zu bekämpfen, Frieden zu sichern, Umwelt zu schützen, die natürlichen Lebensgrundlagen und die Schöpfung zu bewahren, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte zu verwirklichen sowie die Globalisierung gerecht zu gestalten. Dafür schaffen wir auf internationaler und nationaler Ebene Rahmenbedingungen,

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die eine global nachhaltige Entwicklung ermöglichen. Dies ist umso notwendiger, als sowohl die Entwicklung der Weltbevölkerung als auch die Flüchtlingsbewegungen, die weltweit durch Armut, kriegerische Konflikte und Auswirkungen der Klimaveränderungen mit verursacht werden, dramatische Herausforderungen auch für die Industrieländer sind. Wir wollen deren Ursachen bekämpfen und den Menschen in den Entwicklungsländern Chancen und Perspektiven in ihrer Heimat eröffnen. Entwicklungspolitik entspringt nicht nur unserer Verantwortung, sondern ist auch Sicherheitspolitik in unserem eigenen Interesse.

Zur Bewältigung der großen globalen Herausforderungen engagieren wir uns gemeinsam mit unseren Partnern und Verbündeten insbesondere in den Vereinten Nationen, den internationalen Finanzinstitutionen, der OSZE, dem Europarat und anderen internationalen Institutionen.

1. Europa

Die Europäische Union ist Garant für politische Stabilität, Sicherheit und Wohlstand in Deutschland und Europa. Nur gemeinsam können die Europäer ihre Interessen erfolgreich wahren. Deutschland trägt aufgrund seiner Geschichte sowie seines politischen und wirtschaftlichen Gewichts eine besondere Verantwortung für den Erhalt und die Entwicklung des europäischen Integrationswerks. Europa gründet auf der richtigen Verbindung von Einheit und Vielfalt. Unterschiedliche zivilisatorische und kulturelle Erfahrungen sind der Reichtum Europas.

Die gegenwärtige Krise der EU begreifen wir als Chance, das europäische Projekt an den Anforderungen unserer Zeit auszurichten. Wir müssen verloren gegangenes Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zurückgewinnen. Dies wird nur gelingen, wenn wir uns gemeinsam in Europa auf das Wesentliche konzentrieren, über die Ziele und Aufgaben, die Zuständigkeiten und Grenzen der erweiterten Europäischen Union verständigen, den Grundsatz der Subsidiarität strikt beachten, unsere nationalen Reformanstrengungen, insbesondere im Euro-Raum, wirksamer miteinander verknüpfen und unsere Bürgerinnen und Bürger besser über die Fortentwicklung der europäischen Politik informieren.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass europäische Regelungen einen funktionierenden Wettbewerb, Wachstum und wirtschaftliche Dynamik befördern und den sozialen Zusammenhalt sichern. Wir wollen das Europa der Bürgerinnen und Bürger stärken, die deutsche Europapolitik auf Basis eines fairen Miteinanders von größeren und kleineren Staaten gestalten und den Menschen auf unserem Kontinent Hoffnung für ihre Zukunft geben.

Deutschland wird im ersten Halbjahr 2007 die Präsidentschaft in der Europäischen Union übernehmen. In entscheidender Zeit stehen wir in besonderer Verantwortung für das europäische Projekt. Wir werden alle Anstrengungen unternehmen, um unsere Präsidentschaft zu einem Erfolg zu führen.

Die deutsch-französische Zusammenarbeit bleibt als wichtiger Impulsgeber unverzichtbar und wird den Interessen unserer Partner in der Europäischen Union gerecht werden. Daneben wollen wir besonders der Zusammenarbeit mit unseren

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Nachbarn und den neuen Mitgliedstaaten neue Qualität und Intensität geben. Kooperationsformen wie das Weimarer Dreieck wollen wir weiter intensivieren.

1.1 Europa der Bürgerinnen und Bürger

Wir werden uns nachdrücklich für eine stärkere Demokratisierung der Europäischen Union, die Sicherung der Handlungsfähigkeit der europäischen Institutionen in einer erweiterten EU und für eine Fortentwicklung des vielfältigen europäischen Gesellschaftsmodells einsetzen. Wir wollen deshalb die vom Europäischen Rat im Juni 2005 vereinbarte Phase der Reflexion intensiv nutzen, um in eine umfassende Debatte mit den Bürgerinnen und Bürgern, den Sozialpartnern, Kirchen und gesellschaftlichen Gruppen einzutreten.

Wir stehen zum Europäischen Verfassungsvertrag. Er beinhaltet wichtige Fortschritte für ein werteorientiertes und sozial gerechtes Europa, für mehr Bürgerrechte, für eine bessere Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Union und Mitgliedstaaten, für den Abbau von Überregulierung und Bürokratie und für eine stärkere Beteiligung der nationalen Parlamente. Dies macht die Europäische Union demokratischer, handlungsfähiger, effizienter und transparenter.

Deshalb treten wir dafür ein, die Ratifizierung des Europäischen Verfassungsvertrages über das erste Halbjahr 2006 hinaus fortzuführen und unter deutscher Präsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 neue Anstöße zu geben. In diesem Zusammenhang werden wir dafür eintreten, dass die nationalen Parlamente schon vor Inkrafttreten des Verfassungsvertrages durch die Anwendung des Subsidiaritäts-Frühwarnsystems gestärkt werden, wozu es keiner Vertragsänderung bedarf. Wir sind entschlossen, die im Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates enthaltenen Möglichkeiten parlamentsfreundlich zu nutzen, und werden unverzüglich Gespräche mit dem Bundestag über den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung aufnehmen. Eine solche Vereinbarung tangiert nicht das Recht der Bundesregierung, in Kenntnis der Voten des Bundestages aus wichtigen außen- und integrationspolitischen Gründen abweichende Entscheidungen zu treffen.

Wir werden dafür Sorge tragen, dass die Stellung der deutschen Sprache in Europa ihrer Bedeutung entsprechend berücksichtigt wird. Wir wollen für eine abgestimmte und effiziente Vertretung deutscher Interessen in den europäischen Institutionen sorgen.

Entscheidend für die Zustimmung der Menschen wird sein, dass es gelingt, unnötige Bürokratie abzubauen und die europäische Gesetzgebung auf das tatsächlich Notwendige zu beschränken. Das gilt auch für die innerstaatliche Umsetzung von Richtlinien. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Europäische Union ihre Kompetenzen verantwortungsvoll in Anspruch nimmt, um einer Aushöhlung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten vorzubeugen. Wir begrüßen die von der Europäischen Kommission angestoßenen Vorschläge zum Abbau von Überregulierungen und zur verbesserten Gesetzesfolgenabschätzung bei neuen EU- Vorhaben. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass der Europäische Rat im Einzelfall von seinem Recht Gebrauch macht, die Kommission aufzufordern, einen Gesetzgebungsvorschlag zurückzuziehen bzw. bestehende Legislativvorschriften gegebenenfalls zurückzunehmen.

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Wir unterstützen die im März 2005 reformierte Lissabon-Strategie für mehr Wachstum und Beschäftigung durch Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Die Mitgliedstaaten und die EU müssen die Lissabon- Strategie in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen konsequent umsetzen und gemeinsam fortentwickeln. Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas ist angesichts der Globalisierung von zentraler Bedeutung. Die Lissabon-Strategie bietet den geeigneten Rahmen für die wirtschaftliche und soziale Erneuerung in Europa. Nachhaltiges Wachstum, sozialer Zusammenhalt, Bildung, Forschung und Innovation müssen Vorrang haben. Aufgabe der europäischen Industriepolitik ist es, unsere Wertschöpfung auf einer wettbewerbsfähigen und zukunftssicheren Basis zu sichern.

Eine besondere Rolle bei der Modernisierung Europas kommt den Staaten der Euro- Zone zu. Durch engere Abstimmung ihrer Politiken können sie maßgeblich dazu beitragen, Europas Handlungsfähigkeit und Reformbereitschaft unter Beweis zu stellen.

Wir brauchen eine neue, wachstumsfreundliche Balance zwischen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und sozialem Zusammenhalt. Die Durchsetzung der Grundsätze der Sozialen Marktwirtschaft auf europäischer Ebene wird nur gelingen, wenn wir unsere Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig verbessern und zugleich den berechtigten Schutzbedürfnissen der Menschen Rechnung tragen.

Wir streben eine gemeinsame Bemessungsgrundlage für die Unternehmensbesteuerung und eine Annäherung der Mindeststeuersätze an, um unfairen Steuerwettbewerb zu verhindern.

Wir werden auch künftig dafür Sorge tragen, dass der Wegfall der Grenzen im Binnenmarkt nicht zur Verschlechterung der Sicherheitslage bei uns und in unseren Nachbarländern führt. Wir treten im europäischen Rahmen für eine engere und effizientere grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität sowie für die Stärkung der zuständigen europäischen Institutionen wie Europol und Eurojust ein.

In der europäischen Umweltpolitik wird es unser Ziel sein, ein hohes Schutzniveau für die Umwelt zu erreichen, ohne die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen zu beeinträchtigen.

1.2 Finanzrahmen

Wir streben einen raschen Abschluss der Verhandlungen zur Finanziellen Vorausschau an. Die EU-Finanzplanung muss die Leistungsfähigkeit Deutschlands berücksichtigen und die Konsolidierung der nationalen Haushalte unterstützen. Wir streben daher eine relative Entlastung an und bekräftigen unsere Position, dass Deutschland nicht mehr als 1% seines Bruttonationaleinkommens an die EU zahlen sollte. Dafür ist eine Konzentration der Ausgabenstruktur der EU nötig. Auch mit Hilfe der Einführung eines Korrekturmechanismus zum Ausgleich übermäßiger Nettobelastungen soll eine weitgehende Belastungsneutralität für Deutschland erreicht werden. Die Zusagen aus dem Agrarfinanzkompromiss vom 24./25. Oktober 2002 werden nicht in Frage gestellt. Die Reform der Agrarpolitik wird auf dem eingeschlagenen Weg weitergeführt.

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Die Strukturpolitik der Europäischen Union ist für uns ein wichtiger Ausdruck der innergemeinschaftlichen Solidarität. Die regionalpolitischen Ausgaben der EU und die Belastung der einzahlenden Mitgliedstaaten müssen jedoch zu einem gerechten Ausgleich gebracht werden. Zu den wichtigen Adressaten europäischer Strukturförderung müssen auch in Zukunft die neuen Länder gehören, aber auch die deutschen Grenzregionen zu den neuen EU-Mitgliedstaaten, die besonderen Anpassungsprozessen ausgesetzt sind. Bei der Neuregelung der Ziel-2-Förderung darf Deutschland im Vergleich zu den anderen Mitgliedstaaten nicht benachteiligt werden. Außerdem werden wir uns für größere nationale Spielräume in der Regionalpolitik einsetzen.

Wir bekennen uns zum Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt und wollen eine Einhaltung der Stabilitätskriterien im Jahr 2007 erreichen. Unsere Politik für mehr Wachstum, Beschäftigung und Innovation trägt auch zur nachhaltigen Konsolidierung der öffentlichen Finanzen bei.

1.3 Erweiterung

Eine umsichtige Erweiterungspolitik, die die Aufnahmefähigkeit der Europäischen Union nicht überfordert, ist ein wichtiger Beitrag zu Frieden und Stabilität auf unserem Kontinent. In diesem Zusammenhang gewinnt der Ausbau einer ambitionierten und differenzierten Nachbarschaftspolitik der EU an Bedeutung.

Mit der bisherigen Erweiterung wurde ein großer Schritt zur Überwindung der schmerzhaften Trennung unseres Kontinents getan. Dies ist gerade auch für Deutschland ein Gewinn. Wir stehen zu den eingegangenen Verpflichtungen. Mit Rumänien und Bulgarien sind die Beitrittsverhandlungen abgeschlossen. Der Zeitpunkt der Mitgliedschaft Rumäniens und Bulgariens ist an die Erfüllung klar definierter Voraussetzungen gebunden. Eine Entscheidung über die Ratifizierung des Beitrittsvertrages mit Bulgarien und Rumänien werden wir im Lichte der Fortschrittsberichte und Empfehlungen der Europäischen Kommission treffen.

Wir begrüßen, dass Beitrittsverhandlungen mit Kroatien aufgenommen worden sind. Wir halten fest an der europäischen Perspektive auch für die anderen Staaten des westlichen Balkans, wie sie auf dem Europäischen Rat in Thessaloniki beschlossen wurde.

Wir werden dafür Sorge tragen, dass im erweiterten Europa faire Wettbewerbsbedingungen eingehalten werden und es nicht zu sozialen Verwerfungen, etwa durch Lohndumping und illegale Beschäftigung, kommt. Durch Übergangsfristen bleibt der deutsche Arbeitsmarkt bis zu sieben Jahre vor dem unkontrollierten Zuzug von Arbeitnehmern geschützt. Außerdem werden die Personenkontrollen an den Grenzen zu den neuen Mitgliedstaaten erst entfallen, wenn die strengen Sicherheitsstandards des Schengen-Abkommens erfüllt sind.

Deutschland hat ein besonderes Interesse an einer Vertiefung der gegenseitigen Beziehungen zur Türkei und an einer Anbindung des Landes an die Europäische Union.

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Die am 3. Oktober 2005 aufgenommenen Verhandlungen mit dem Ziel des Beitritts sind ein Prozess mit offenem Ende, der keinen Automatismus begründet und dessen Ausgang sich nicht im Vorhinein garantieren lässt.

Dieser stellt wirtschaftlich, demographisch und kulturell eine besondere Herausforderung dar. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die in der Türkei eingeleiteten Reformanstrengungen. Wir wollen die demokratische, rechtstaatliche und wirtschaftliche Entwicklung der Türkei, mit der wir auch in der NATO eng verbunden sind, nach Kräften fördern.

Die im Verhandlungsmandat und in der Erklärung der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten vom 21. September enthaltenen Bedingungen einschließlich der Aufnahmefähigkeit der EU müssen strikt eingehalten werden. Dazu gehört entsprechend den Kopenhagener Kriterien auch die Ausübung der Grundfreiheiten unter Einschluss der Religionsfreiheit.

Sollte die EU nicht aufnahmefähig oder die Türkei nicht in der Lage sein, alle mit einer Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen voll und ganz einzuhalten, muss die Türkei in einer Weise, die ihr privilegiertes Verhältnis zur EU weiter entwickelt, möglichst eng an die europäischen Strukturen angebunden werden.

2. Transatlantische Zusammenarbeit und europäische Sicherheitspolitik

Wir wollen die transatlantischen Beziehungen zukunftsgerichtet gestalten, ohne unsere gemeinsame Geschichte zu vergessen. Dafür ist ein enges Vertrauensverhältnis zwischen den USA und einem selbstbewussten Europa, das sich nicht als Gegengewicht, sondern als Partner versteht, unverzichtbar. Das schließt unterschiedliche Auffassungen nicht aus, mit denen im partnerschaftlichen Dialog und im Geist der Freundschaft umgegangen werden muss. Die atlantischen Partner verbinden eine gemeinsame Wertebasis und viele gemeinsame Interessen, nicht zuletzt sind sie die weltweit am stärksten verflochtenen und damit am stärksten aufeinander angewiesenen Wirtschaftsräume. Wir wollen uns unter anderem für eine Verbesserung der Regelung von Handelsstreitigkeiten, für die Vermittlung eines besseren Verständnisses der USA in der deutschen Öffentlichkeit sowie Europas und Deutschlands in den USA einsetzen.

Gemeinsam mit den USA setzen wir uns auch künftig für Frieden, Demokratie und Freiheit in der Welt ein. Die Zusammenarbeit mit den USA ist besonders wichtig für ein gedeihliches Verhältnis zwischen der islamischen Welt und dem Westen, bei der Sicherung von Frieden und Stabilität im Nahen und Mittleren Osten und auf dem Balkan, im Kampf gegen Armut und Hunger, im Umgang mit zerfallenden Staaten, dem Flüchtlingselend, den fortgesetzten strukturellen weltwirtschaftlichen Ungleichgewichten, im Kampf gegen den Terrorismus und die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen sowie gegen die Folgen von Naturkatastrophen und Epidemien.

Die NATO ist der stärkste Anker unserer Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Wir setzen uns dafür ein, dass die Atlantische Allianz zum zentralen Ort des transatlantischen sicherheitspolitischen Dialogs wird, an dem die transatlantischen Partner ihre strategischen Vorstellungen gleichberechtigt konsultieren und

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koordinieren. Auch dadurch wollen wir die Allianz stärken. Auf enge und reibungslose Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen NATO und EU gilt es dabei zu achten.

Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik steht nicht in Konkurrenz zur transatlantischen Sicherheitspartnerschaft. Richtschnur europäischen sicherheitspolitischen Handelns ist für uns die Europäische Sicherheitsstrategie vom Dezember 2003. Auch um den europäischen Pfeiler der atlantischen Sicherheitspartnerschaft zu stärken, setzen wir uns dafür ein, die Fähigkeiten und Handlungsoptionen der EU zu verbessern. Unnötige und kostspielige Doppelungen mit der NATO werden wir dabei vermeiden.

Um ihrer internationalen Verantwortung gerecht zu werden und ihre Interessen vertreten zu können, benötigt die EU in diesem Rahmen zivile und militärische Mittel zur Konfliktbeilegung und Konfliktverhütung. Wir wollen die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu einer Sicherheits- und Verteidigungsunion fortentwickeln.

Für gemeinsame europäische Operationen im Rahmen eines erweiterten Sicherheitsverständnisses braucht die EU Planungs- und Führungsfähigkeiten, die im Rahmen der Vereinbarungen der EU mit der NATO zum Einsatz gebracht werden. Der Aufbau EU-eigener multinationaler Gefechtsverbände wird fortgesetzt. Sie bleiben mit der NATO interoperabel.

Wir halten an den derzeit geltenden Rüstungsexportbestimmungen fest und setzen uns für eine Harmonisierung der Rüstungsexportrichtlinien innerhalb der EU ein.

Europäische Außenpolitik und atlantische Partnerschaft müssen sich im gemeinsamen Handeln bewähren. Wir werden deutsche Außenpolitik für das Zustandekommen europäisch und transatlantisch abgestimmter Positionen nutzen. Eine solche Politik zeigt gute Wirkung auf dem Balkan und in Afghanistan. Wir werden diesen Ansatz auch mit Blick auf andere Krisenregionen oder Problemfelder verfolgen, darunter den Nahost-Friedensprozess, die Stabilisierung und Einbeziehung des Nahen und Mittleren Ostens in die globale Entwicklung, die Ermutigung von Demokratie und Modernisierungsbestrebungen in der arabischen Welt, die Unterstützung friedlicher Konfliktlösungen im ostasiatischen Raum, die Stärkung der Abrüstung, Rüstungskontrolle und des Nichtverbreitungsregimes, die Gefahren des Nuklear- und biologischen Terrorismus und eine globale Klimapolitik.

3. Die Bundeswehr als Instrument nationaler und internationaler Sicherheit

Fünfzig Jahre Bundeswehr sind die Erfolgsgeschichte einer Armee in der Demokratie, die zudem einen wichtigen Anteil am Zusammenwachsen des wiedervereinigten Deutschland hat.

Das künftige Aufgabenspektrum der Bundeswehr sowie dessen strukturelle Konsequenzen werden ganz wesentlich durch die sicherheitspolitischen Entwicklungen bestimmt. Dementsprechend dient die Bundeswehr der internationalen Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, der Unterstützung von Bündnispartnern, der Landesverteidigung, der Rettung und Evakuierung, der Partnerschaft und Kooperation sowie den Hilfeleistungen im Inland. Deutschland richtet seine sicherheitspolitischen Strukturen hierauf aus und ist bereit, einen seiner

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Größe und Bedeutung angemessenen Beitrag zur Stärkung der internationalen Sicherheit zu leisten.

Die sicherheitspolitischen Fähigkeiten der EU müssen im Rahmen einer glaubwürdigen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik konsequent gestärkt werden. Daher wird sich Deutschland im Rahmen seiner Möglichkeiten auch zukünftig an der Weiterentwicklung und Bereitstellung notwendiger Fähigkeiten beteiligen. Die Bundesregierung wird alle Möglichkeiten nutzen, um die europäische Rüstungskooperation unter Erhalt der Kernfähigkeiten der deutschen wehrtechnischen Industrie sowie deren internationaler Wettbewerbsfähigkeit voranzutreiben.

Die Bundeswehr ist eine Armee im Einsatz. Sie muss so strukturiert sein, dass sie im Sinne der außen- und sicherheitspolitischen Handlungsfähigkeit Deutschlands zur territorialen Absicherung der Grenzen des Bündnisgebietes eingesetzt werden kann, zur Erfüllung der gegenüber VN, NATO und EU eingegangenen internationalen Verpflichtungen fähig ist und auch in Zukunft den Schutz Deutschlands und seiner Bevölkerung gewährleisten kann.

Die Bundesregierung ist bereit, auch zukünftig im multinationalen Rahmen Verantwortung zu übernehmen. Die Bundesregierung kann auf der Grundlage der konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages Auslandseinsätze der Bundeswehr beschließen, soweit sie sicherheitspolitisch notwendig sind und auch im nationalen Interesse liegen. Sie wird Sorge tragen, dass der Bundeswehr die dafür notwendigen Ressourcen zur Verfügung stehen.

Die Bundesregierung wird bis Ende 2006 unter Federführung des Bundesministers der Verteidigung ein Weißbuch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr vorlegen. Dieses Weißbuch beinhaltet auch eine Festlegung der Aufgaben und der Zusammenarbeit der für Sicherheit verantwortlichen Institutionen innerhalb einer umfassenden nationalen Sicherheitsvorsorge. Auf dieser Grundlage wird die seit der deutschen Einheit kontinuierlich durchgeführte Weiterentwicklung der Bundeswehr so fortgeführt, dass die Streitkräfte ihre Aufgaben im sicherheitspolitischen Umfeld des 21. Jahrhunderts erfolgreich wahrnehmen können.

Das Parlamentsbeteiligungsgesetz bleibt Verfahrensgrundlage der konstitutiven Entscheidung des Parlaments über Auslandseinsätze der Bundeswehr. Sollte sich im Lichte bisher gewonnene Erfahrungen ein Bedarf zur Weiterentwicklung ergeben, so werden die Koalitionsfraktionen Initiativen einbringen.

Neben der Teilnahme an der internationalen Konfliktbewältigung bleibt die Landesverteidigung unter veränderten Bedingungen und Aufgabenstellungen der verfassungsgemäße Kernauftrag der Bundeswehr. Gerade im Hinblick auf asymmetrische Formen der Bedrohung, die insbesondere aus terroristischen Aktivitäten bestehen, ist die äußere von der inneren Sicherheit nicht mehr trennscharf zu unterscheiden. Soweit für besondere Gefährdungen der Sicherheit unseres Landes gesetzlicher oder verfassungsmäßiger Regelungsbedarf besteht, wird die Bundesregierung Initiativen vorlegen.

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Effiziente Landesverteidigung erfordert verlässliche regionale Strukturen sowie zivil- militärische Zusammenarbeit bei Nutzung vorhandener Kapazitäten. Das Konzept der zivil-militärischen Zusammenarbeit wird weiter ausgebaut.

Die Bundesregierung bekennt sich zur Allgemeinen Wehrpflicht. Diese Dienstpflicht ist nach wie vor die beste Wehrform. Sie bestimmt Entwicklung und Selbstverständnis der Bundeswehr und dient der Verklammerung zwischen Streitkräften und Gesellschaft.

Der Zivildienst bleibt als Ersatz zum Wehrdienst bestehen. Ausgehend von der großen sozial-politischen Bedeutung des Zivildienstes (unter anderem im Bereich der Behindertenarbeit) und aus jugendpolitischer Sicht ist der Zivildienst nicht zuletzt wegen der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen als wichtiges Lernfeld für die jungen Männer unbedingt erhaltenswert.

Eine allgemeine Dienstpflicht für junge Männer und Frauen wird abgelehnt. Durchführung und Dauer des Zivildienstes richten sich auch in Zukunft nach den für die Wehrpflicht geltenden Regelungen. Es soll geprüft werden, ob eine weitere Verbesserung der Wehr- und Einberufungsgerechtigkeit und der Planungssicherheit für alle Beteiligten des Zivildienstes ermöglicht werden kann.

Wir prüfen, inwieweit durch den Zivildienst erworbene berufspraktische und theoretische Kenntnisse für Ausbildungen noch weitergehend als bisher angerechnet werden können. Die konkrete Ausgestaltung der Einführung für Zivildienstleistende in den Zivildienst wird weiterentwickelt. Wir werden zugleich prüfen, ob es bei der jetzigen Anzahl von zwanzig Zivildienstschulen bleiben kann.

Die Bundeswehrplanung wird auf der Grundlage einer aufgabenorientierten und in Betrieb und Investition ausgewogenen Finanzausstattung fortgesetzt. An der Umsetzung des Stationierungskonzepts der Bundeswehr wird festgehalten.

Die Rüstungsplanung berücksichtigt im Rahmen der Zielsetzung, die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr zu gewährleisten, den Erhalt entsprechender industrieller Kernkompetenzen. Es wird angestrebt, dass nicht konsumtive Ausgaben im Verteidigungshaushalt in den Haushaltsgrundsätzen entsprechend europäischer Regelungen als Investitionen gewertet werden.

Erweiterte Kooperation mit der Wirtschaft, Privatisierung und öffentlich-private Partnerschaften sind geeignete Instrumente, um zusätzliches Kapital der privaten Wirtschaft und deren Fähigkeiten für die Bundeswehr nutzbar zu machen. Entscheidende Kriterien müssen ein Effizienzgewinn für die Bundeswehr und ihre Entlastung von Aufgaben sein, die nicht zu den Kernaufgaben gehören. Eine kritische Überprüfung und gegebenenfalls erforderliche Anpassung wird vorgenommen. Dies umfasst Haushalts- und Vergaberecht ebenso wie geplante Projekte unter Berücksichtigung bislang gewonnener Erfahrungen.

Die Besonderheiten des militärischen Dienstes werden bei der Sozialgesetzgebung und Bestimmungen der Fürsorge berücksichtigt. Dabei wird die Möglichkeit zur Schaffung einer spezifischen Besoldungsordnung für Soldatinnen und Soldaten geprüft. Es wird außerdem geprüft, wie die strukturellen Überhänge bei älteren

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Berufssoldaten mit Blick auf die Erfordernisse der Streitkräfte im Transformationsprozess abgebaut werden können.

Eine effiziente Wehrverwaltung ist für die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr unabdingbar. Die bereits eingeleiteten Anpassungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen richten sich hieran aus. Bei der Einnahme der neuen Strukturen werden die sozialen Belange der zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in Zukunft berücksichtigt.

4. Stabilität, Sicherheit und Kooperation in Europa und in der Welt

Deutschland hat ein vitales Interesse an einer dauerhaften Stabilisierung des westlichen Balkans. Wir werden deshalb gemeinsam mit unseren Partnern und Verbündeten die Heranführung der Länder des westlichen Balkans an EU und NATO, den politischen und wirtschaftlichen Wandel in diesen Ländern sowie die Lösung der noch offenen Fragen aktiv vorantreiben.

Wir setzen uns gemeinsam mit unseren europäischen Partnern für eine strategische Partnerschaft mit Russland ein, die wir auf der Ebene der bilateralen Beziehungen und auf der Ebene der EU in allen Bereichen vorantreiben. Deutschland hat ein besonderes Interesse daran, dass die schwierige Modernisierung des Landes durch eine verstärkte politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenarbeit unterstützt wird. Ziel bleibt ein Russland, das prosperiert und das - orientiert an den Werten, denen Europa verpflichtet ist, und unter Berücksichtigung seiner Traditionen - den Wandel zu einer stabilen Demokratie erfolgreich bewältigt. Wir wollen den Handel ausbauen und eine langfristige Energiepartnerschaft ohne einseitige Abhängigkeiten schaffen. Russland bleibt für uns ein wichtiger Partner bei der Bewältigung von regionalen und globalen Herausforderungen, im Kampf gegen den internationalen Terrorismus und im Verhältnis zu den Staaten seiner unmittelbaren Nachbarschaft. Die Angebote Deutschlands und der EU, Russland bei der Schaffung von besseren Rahmenbedingungen für eine politische Lösung des Tschetschenien- Konflikts zu unterstützen, bleiben bestehen. Wir wollen unsere Beziehungen zu Russland so gestalten, dass sie unsere gemeinsamen Nachbarn im Geiste der Freundschaft und des Vertrauens einbinden.

Die Beziehungen zu den übrigen Staaten Osteuropas, zu den Ländern des südlichen Kaukasus und Zentralasiens werden wir auf der Grundlage gemeinsamer Werte weiter ausbauen.

Es bleibt unser Ziel, den demokratischen und wirtschaftlichen Reformprozess in der Ukraine weiter nach Kräften zu unterstützen. Wir stehen zur Verwirklichung des im EU-Beschluss vom 21. Februar 2005 aufgezeigten Weges zur Vertiefung und Stärkung der Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine. Wir treten dafür ein, dass die Ukraine ihren Platz in Europa findet.

Zusammen mit unseren Partnern in der EU setzen wir uns für eine Stärkung der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in Weißrussland ein.

Deutschland steht aufgrund seiner Geschichte in besonderer Verantwortung für Israel. Wir bekräftigen das Existenzrecht Israels und das Recht seiner Bürgerinnen

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und Bürger, in sicheren Grenzen frei von Angst, Terror und Gewalt zu leben, sowie das Recht des palästinensischen Volkes auf einen eigenen Staat, der Seite an Seite mit Israel in Sicherheit und anerkannten Grenzen existiert. Wir wollen uns auf der Basis der Road Map mit unseren Partnern für eine Friedenslösung einsetzen, die den Interessen aller Beteiligten gerecht wird und die Grundlagen für ein dauerhaftes friedliches Zusammenleben von Israelis und Palästinensern in zwei souveränen Staaten schafft.

Bilateral und gemeinsam mit unseren Partnern werden wir in den Ländern des Nahen und Mittleren Ostens – unter Respektierung ihrer Eigenständigkeit und Traditionen – Reformprozesse gezielt fördern und damit auch einen Beitrag zur Bewältigung des Problems des islamistischen Terrorismus sowie des von dieser Region ausgehenden Migrationsdrucks leisten.

Über die Region hinaus ist die Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses mit den islamisch geprägten Kulturen ein wichtiges Anliegen, das neben kulturellen und wirtschaftlichen Aspekten auch der Friedenssicherung dient.

In der rasch zusammenwachsenden Welt wollen wir auf der Grundlage gemeinsamer Werte und orientiert an Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten die Beziehungen zu den Staaten in Asien, Lateinamerika und Afrika weiter intensivieren. Ein besonderes Augenmerk werden wir auf die Förderung und Stärkung sub- und interregionaler Zusammenarbeit legen.

Wir werden uns verstärkt den politischen, sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Herausforderungen Asiens widmen. In diesem Rahmen wollen wir neben unseren bereits etablierten Beziehungen mit Japan und anderen asiatischen Staaten eine langfristige partnerschaftliche Strategie vor allem mit China und Indien entwickeln. Diese Länder verfügen über ein wachsendes wirtschaftliches wie auch politisches Potential, dessen Chancen wir nutzen möchten. Unseren Rechtstaatsdialog mit China wollen wir mit dem Ziel intensivieren, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte zu stärken.

Wir wollen den Beziehungen zu den Staaten Lateinamerikas sowie der Karibik die Bedeutung geben, die diese traditionelle Partnerschaft verdient, und damit unsere Interessen an regionaler Stabilität, Demokratie, Prosperität, regen Wirtschaftsbeziehungen und kulturellem Austausch verwirklichen und einen Beitrag im Kampf gegen Drogenhandel und Terrorismus leisten. Dabei wollen wir uns standhaft gegen diktatorische Tendenzen und Menschenrechtsverletzungen stellen.

Die Entwicklungen auf unserem Nachbarkontinent Afrika stellen uns vor große humanitäre Aufgaben und berühren unsere strategischen und politischen Interessen. Afrika steht vor gewaltigen gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Herausforderungen. Zu den Prioritäten unseres Engagements in Afrika gehören die Bekämpfung von Armut, der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sowie eine Politik, die auf Stabilisierung und Wiederaufbau von schwachen oder gescheiterten Staaten setzt. Wir sind deshalb entschlossen, zum Wohle beider Kontinente die Ansätze einer selbsttragenden und selbstverantworteten Entwicklung in Afrika zu unterstützen. Dazu wollen wir das afrikanische Bemühen, insbesondere im Rahmen von NEPAD, Probleme selbst zu lösen, aktiv begleiten und stärken, zugleich aber auch die afrikanischen Staaten an der Wahrnehmung ihrer Eigenverantwortung

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messen. Afrikanische Staaten entwickeln zunehmend ein eigenes sicherheitspolitisches Verantwortungsbewusstsein für ihre Region; dies unterstützen wir durch den Ausbau der sicherheitspolitischen Organe der Afrikanischen Union und der afrikanischen Regionalorganisationen.

Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik ist die dritte Säule der deutschen Außenpolitik. Wir wollen den Dialog der Kulturen stärken und besonders durch Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Hochschule dauerhaftes Interesse an Deutschland und Europa wecken. Um die Effizienz unserer Auswärtigen Kulturpolitik zu erhöhen, wollen wir die Instrumente straffen, stärker vernetzen und ihre Qualität verbessern. Die Deutsche Welle als Stimme Deutschlands und das Auslandsschulwesen müssen gestärkt werden.

5. Vereinte Nationen

Deutsches außenpolitisches Handeln vollzieht sich vornehmlich in multilateralen Zusammenhängen. Wir werden in besonderem Maße bemüht sein, die gemeinsame Außenpolitik der EU zu stärken und gerade auch in internationalen Foren, wie in den Vereinten Nationen, gemeinsame europäische Positionen zur Geltung bringen. Wir wollen einen effektiven Multilateralismus, bei dem die internationalen Organisationen zum Zuge kommen, die für die Lösung eines konkreten Problems am besten geeignet sind.

Den Vereinten Nationen kommt weiterhin eine Schlüsselrolle für die Wahrung des Friedens und die Lösung der weltweiten Zukunftsaufgaben zu. Wir setzen uns ein für eine zukunftsgerechte Reform der Vereinten Nationen. Wir werden die Reformvorhaben des VN-Gipfels vom September 2005 wie die neue Kommission zur Friedenskonsolidierung und den Menschenrechtsrat vorantreiben und die Managementreform aktiv begleiten. Wir werden uns zudem für eine weitere Verrechtlichung der internationalen Beziehungen einsetzen. Eine VN-Reform ohne Reform des Sicherheitsrats wäre unvollständig. Deutschland bleibt bereit, auch mit der Übernahme eines ständigen Sicherheitsratssitzes mehr Verantwortung zu übernehmen. In der Perspektive streben wir weiterhin einen ständigen Sitz für die EU an.

Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass Bonn als VN-Standort und Standort internationaler Nichtregierungsorganisationen ausgebaut wird.

6. Globale Fragen

Deutsche Außenpolitik fußt auf einem umfassenden Sicherheitsbegriff, der Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik miteinander verknüpft. Dabei wollen wir insbesondere unsere Instrumentarien zur Krisenprävention und –reaktion ausbauen. Diese prioritäre Querschnittsaufgabe erfordert die Zusammenführung vorhandener finanzieller und personeller Ressourcen und zusätzliche Mittel. Es geht neben den militärischen Fähigkeiten nicht zuletzt um genügend ziviles Personal für den (Wieder- )Aufbau tragfähiger rechtsstaatlich-demokratischer Institutionen, zum Beispiel Polizei, Richter, Staatsanwälte. Der Ressortkreis Zivile Krisenprävention soll gestärkt, Frühwarnmechanismen sollen verbessert werden. Nationale und EU-

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Mechanismen sind noch besser zu verzahnen. Wir werden den Aktionsplan der Bundesregierung zur Zivilen Krisenprävention umsetzen.

Deutschland ist auch in Zukunft bereit, seine internationale Verantwortung wahrzunehmen und an internationalen Friedenseinsätzen im Rahmen der Charta der Vereinten Nationen und des Grundgesetzes teilzunehmen. Dieses Engagement erfolgt auf der Basis des Völkerrechts in enger Abstimmung mit unseren Partnern und Alliierten im Verbund von EU, NATO und VN. In diesem Kontext unterstützt Deutschland den Prozess der Stabilisierung, des „nation building“ und des Wiederaufbaus, vor allem in Afghanistan und auf dem Balkan. Dies erfolgt mit einem umfassenden Ansatz politischer, wirtschaftlicher, entwicklungspolitischer und militärischer Mittel. Wir werden über Auslandseinsätze der Bundeswehr unter dem Gesichtspunkt einer fairen Lastenteilung mit unseren Partnern entscheiden und eingegangene Zusagen verlässlich erfüllen. Auslandseinsätze der Bundeswehr werden stets von politischen Konzepten flankiert und eng zwischen den beteiligten Ressorts der Bundesregierung koordiniert.

Auslandseinsätze sind gefährlich. Unseren Soldaten, Polizisten, Diplomaten, Entwicklungs- und Aufbauhelfern gebührt unser Dank und unsere Anerkennung. Ihnen gilt unsere besondere Fürsorge.

Wir wollen unseren Beitrag im Kampf gegen den internationalen Terrorismus verstärken. Um Terrorismus effizient zu bekämpfen, müssen wir die internationale Kooperation mit einem langfristig ausgerichteten, umfassenden Ansatz, der insbesondere auch die Bekämpfung der Ursachen im Blick hat, intensivieren. Hierzu gehört die Herbeiführung einer Einigung über eine umfassende VN-Konvention gegen Terrorismus und die Umsetzung aller Terrorismuskonventionen der VN, der Islamdialog und die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste. Notfalls muss auch der Einsatz militärischer Mittel in Erwägung gezogen werden.

Vertraglich abgesicherte Nichtverbreitung, Abrüstung und Rüstungskontrolle sind zentrale Anliegen der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik. Wir halten an dem langfristigen Ziel der vollständigen Abschaffung aller Massenvernichtungswaffen fest. Wir setzen uns für nukleare Abrüstung und die Stärkung des internationalen Nichtverbreitungsregimes ein. Wir treten dafür ein, die Rolle internationaler Organisationen wie der IAEO zu stärken. Internationale Fähigkeiten zur Überwachung und Verifizierung der Vertragsregime sowie zur Durchsetzung der Vertragstreue müssen verbessert werden.

Im Konflikt um das iranische Nuklearprogramm ist unser Ziel eine Lösung auf dem Verhandlungswege. Wir wollen gemeinsam mit unseren europäischen und amerikanischen Partnern erreichen, dass die internationale Gemeinschaft objektive Garantien dafür erhält, dass das iranische Nuklearprogramm ausschließlich friedlichen Zwecken dient. Mit diesem Ziel wollen wir die Verhandlungen fortsetzen und dabei als ersten Schritt erreichen, dass der Iran das Zusatzprotokoll zum Nichtverbreitungsvertrag ratifiziert. Wir sind uns mit unseren europäischen und amerikanischen Partnern einig, dass der Iran zwar das Recht auf friedliche Nutzung der Kernenergie, nicht aber auf Nuklearwaffen hat. Wir werden uns nachdrücklich dafür einsetzen, dass der Iran seinen notwendigen Beitrag zu Frieden und Stabilität in der Region leistet und das Existenzrecht aller Staaten in der Region anerkennt.

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Wir werden uns weiter für Fortschritte bei der Kontrolle von kleinen und leichten Kriegswaffen einsetzen.

Menschenrechtspolitik ist ein wichtiger Bestandteil unserer Friedens- und Sicherheitspolitik. Systematische Menschenrechtsverletzungen können auch eine Bedrohung für den Frieden und die internationale Sicherheit sein. Menschenrechte sind unteilbar. Unsere Außen- und Entwicklungspolitik wird nicht schweigen, wenn Demokratie, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Minderheitenrechte in Gefahr sind. Wir setzen auf eine glaubwürdige Außen- und Entwicklungspolitik, die Defizite ebenso offen anzusprechen weiß wie sie die Interessen unseres Landes nach Kräften fördert. Bilaterale Rechtsstaatsdialoge, Maßnahmen zur Stärkung der Zivilgesellschaft und Demokratieförderung im multilateralen Rahmen können diesen Prozess flankieren.

Bekannte und neue Infektionskrankheiten wie HIV/Aids, Malaria, Tuberkulose, Vogelgrippe sowie die sich häufenden Naturkatastrophen gefährden mehr und mehr Menschen und zunehmend ganze Regionen. Wir wollen uns aktiv an internationalen Anstrengungen im Kampf gegen derartige Krankheiten und Katastrophen beteiligen.

Wir beabsichtigen, eine umfassende Strategie zur Energiesicherheit zu entwickeln, damit die Energieversorgung Deutschlands und Europas auch langfristig gesichert ist. Dabei muss es auch um den effizienten Umgang mit den knapper werdenden weltweiten Ressourcen und um die Förderung erneuerbarer Energien gehen.

Deutschland wird 2007 alle Anstrengungen unternehmen, um seine G-8- Präsidentschaft zu einem Erfolg zu führen.

7. Entwicklungspolitik

Die Entwicklungspolitik ist ein eigenständiger Teil unserer gemeinsamen deutschen Außenpolitik.

Die Folgen der sich verschärfenden Entwicklungsprobleme vor allem in Afrika, aber auch in Teilen Asiens und Lateinamerikas, gefährden unmittelbar Frieden und Wohlstand in Deutschland und Europa.

Wir setzen die Ziele und Prinzipien der Millenniumserklärung um, insbesondere die Millenniumsentwicklungsziele für 2015 einschließlich des VN-Gipfels zu deren Überprüfung 2005, des Konsenses der Entwicklungsfinanzierungskonferenz von Monterrey sowie des Aktionsplans des Weltgipfels zur nachhaltigen Entwicklung in Johannesburg. Wir verstehen Entwicklungszusammenarbeit als eine internationale Gemeinschaftsaufgabe, zu der die deutsche Entwicklungspolitik wirksame und sichtbare Beiträge leistet.

Unser zentrales Anliegen ist eine hohe Wirksamkeit unserer Entwicklungspolitik. Wir wollen dies erreichen über eine Schärfung des Profils, klare nationale und internationale Arbeitsteilung und gute Abstimmung mit anderen Gebern, Steigerung der Kohärenz sowie der effizienteren Gestaltung der bilateralen und multilateralen Organisationsstrukturen und Instrumente. Durch eine enge Verzahnung unserer Außen-, Sicherheits-, Entwicklungs-, Menschenrechts-, Außenwirtschafts- und

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Auswärtigen Kulturpolitik wollen wir zu einer kohärenten Politik gegenüber den Entwicklungsländern kommen.

Zur Verbesserung der kooperativen Bewältigung globaler Herausforderungen wollen wir die Weiterentwicklung internationaler Institutionen und globaler Regelwerke wie der Welthandelsordnung voranbringen. Besonderes Augenmerk gilt dabei
  • der gerechteren Ausgestaltung weltweiter Strukturen,
  • der weiteren Reform der EU-Entwicklungspolitik,
  • · der Fortsetzung der Reformen der internationalen Finanzinstitutionen Weltbank und IWF,
  • · der Stärkung der Verhandlungs- und Umsetzungskapazitäten der Entwicklungsländer,
  • · der Verbesserung der Möglichkeiten der Entwicklungsländer, eigene Mittel für ihre Entwicklung zu mobilisieren.
Wir wollen uns für eine stärkere Ausrichtung der Welthandelsordnung unter Gesichtspunkten der Armutsminderung einsetzen. Entschuldungsmaßnahmen sollen konsequent auf die Millenniumsziele ausgerichtet und deren Wirksamkeit effizient kontrolliert werden.

Mit unseren Partnern in der WTO wollen wir den Marktzugang für Entwicklungsländer verbessern. Die Doha-Handelsrunde wollen wir in dem Bemühen um Abbau handelsverzerrender Zölle und von Agrarexportsubventionen bei gleichzeitiger Schaffung von differenzierten Marktöffnungsmechanismen für Entwicklungs- und Schwellenländern unterstützen und zu einem Erfolg führen.

Voraussetzung für erfolgreiche Entwicklung sind gute Regierungsführung - Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte -, die Gleichberechtigung der Geschlechter und ein friedliches Umfeld. Diese sowie eine Stärkung der guten Regierungsführung und der Selbsthilfekräfte, die Stärkung und Förderung der Zivilgesellschaft in den Entwicklungsländern sowie eine konsequente Korruptionsbekämpfung sind zentrale Bestimmungselemente unserer Entwicklungszusammenarbeit. Für die Zusammenarbeit mit Ländern mit schlechter Regierungsführung wollen wir eine neue Konzeption erarbeiten mit dem Ziel, längerfristig die Basis für eine entwicklungsorientierte Transformation zu erreichen.

Wir werden uns mit unseren Partnern in der EU dafür einsetzen, dass den Gefahren der Destabilisierung infolge gegenläufiger demographischer Entwicklungen und eines steigenden Migrationsdrucks in Richtung Europa auch bereits vor Ort durch entwicklungspolitische Maßnahmen wirksam begegnet wird.

Durch die Förderung Erneuerbarer Energien und von Energieeffizienz in Entwicklungsländern leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer weltweit nachhaltigen Entwicklung, zu mehr Arbeitsplätzen in Deutschland, zum globalen Klimaschutz und einer vom Öl unabhängigeren Energieversorgung sowie zur Armutsbekämpfung.

Die Erhaltung der biologischen Vielfalt für kommende Generationen ist für die nachhaltige Entwicklung des Globus unverzichtbar. Wir wollen neue Akzente und

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Initiativen ergreifen, um die Entwicklungsländer bei der Bewahrung der biologischen Vielfalt und der entwicklungsorientierten Nutzung zu unterstützen.

In der bilateralen Zusammenarbeit wollen wir in enger Abstimmung mit anderen Gebern unsere Schwerpunkte zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele und die Zahl unserer Partnerländer mit dem Ziel der Reduzierung überprüfen. Wir streben an, die bilaterale Zusammenarbeit mittelfristig auf 60 Partnerländer zu konzentrieren. In diesem Zusammenhang wird auch das Verhältnis der Mittel der bilateralen zur multilateralen Entwicklungszusammenarbeit überprüft.

Den Zuwachs unserer Mittel für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit haben wir festgeschrieben und im Rahmen eines Stufenplans der EU vereinbart. Demnach werden wir bis 2006 0,33% und bis 2010 mindestens 0,51% unseres Bruttonationaleinkommens für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit aufbringen und das VN-Ziel von 0,7% spätestens bis 2015 erfüllen. Dazu tragen die Erhöhung der Haushaltsmittel, Entschuldung der Entwicklungsländer und innovative Finanzierungsinstrumente bei.

Wir werden international weiter aktiv und ergebnisorientiert an der Einführung innovativer Finanzierungsinstrumente zur Förderung einer global nachhaltigen Entwicklung mitarbeiten, insbesondere in der EU, den G8 und im Rahmen der sog. Lula-Gruppe ("Action against Hunger and Poverty").

Zur Steigerung der Effizienz und Verbesserung der Strukturen der deutschen Entwicklungspolitik sind weitere Straffungen notwendig. Dies gilt insbesondere für eine bessere Verknüpfung von Technischer und Finanzieller Zusammenarbeit. Budgethilfe wird nur bei guter Regierungsführung gewährt.

Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen, Kirchen, Stiftungen und der Wirtschaft wird weiter ausgestaltet. Die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren werden wir weiter verbessern. In unserer Entwicklungspolitik kommt den politischen Stiftungen eine herausgehobene Funktion zu.

Die deutsche Entwicklungspolitik wird die Instrumente der bilateralen, multilateralen und EU-Entwicklungspolitik zielgerichtet und entsprechend ihrer jeweiligen komparativen Vorteile nutzen und weiter miteinander verzahnen. Wir wollen das Profil unserer Entwicklungspolitik durch Konzentration und Schwerpunktsetzungen schärfen und sichtbar und effektiv in die Arbeit der internationalen Gemeinschaft einbringen. Mit wichtigen Schwellenländern streben wir strategische Partnerschaften an.

Wir wollen unsere Präsenz und unseren Einfluss in den multilateralen Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit und in deren Aufsichtsgremien ausbauen.

Quelle:
Homepage der SPD: www.spd.de
oder
Homepage der CDU: www.cdu.de



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