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Rüstungstransfer im Fokus

Ein Weltvertrag soll globalen Waffenhandel eindämmen

Von Wolfgang Kötter *

In diesen Tagen (2.-6.3.) berät in New York eine UNO-Arbeitsgruppe über ein Abkommen zur Eindämmung der internationalen Rüstungstransfers. Das allen 192 Mitgliedstaaten offenstehende Gremium wird von Roberto García Moritán aus Argentinien geleitet.

Im vergangenen Dezember hat die UN-Vollversammlung eine Resolution verabschiedet, in der sie den Abschluss eines solchen Vertrages (Arms Trade Treaty) fordert. Sie wurde von 133 Staaten unterstützt, 19 Staaten enthielten sich der Stimme, darunter Ägypten, China, Indien, Israel, Pakistan, Russland, Saudi-Arabien, Syrien und Venezuela. Dagegen votierten allein die USA. Ein weltweiter Vertrag soll vor allem Rüstungstransfers verhindern, die zu schwerwiegenden Verletzungen von Menschenrechten und des humanitären Völkerrechts missbraucht werden oder eine nachhaltige Entwicklung in den Empfängerländern behindern.

Waffen als Konflikt-Treibstoff

Rüstungstransfers fordern allerorten einen hohen Blutzoll, denn sie heizen Kriege und gewaltsame Konflikte immer wieder an. Deren Zahl ist im vergangen Jahr weltweit erneut angestiegen. Das Heidelberger Institut für Internationale Konfliktforschung registriert in seinem „Conflict Barometer 2008“ neun Kriege gegenüber sechs im Vorjahr. Unter den insgesamt 345 beobachteten Konflikten zählen die Politikwissenschaftler 39 hochgewaltsame Auseinandersetzungen. Hinzu kommen 95 gewaltsame Krisen, d.h. Konflikte, in denen sporadisch Gewalt eingesetzt wird. Damit hat sich die Lage spürbar verschlechtert, denn im Vorjahr hatte die Zahl der hochgewaltsamen Konflikte mit 32, darunter sechs Kriege, deutlich niedriger gelegen. Von den neun Kriegen werden je drei im Nahen und Mittleren Osten sowie in Afrika geführt, zwei in Asien und mit dem Kaukasuskrieg zwischen Russland und Georgien kehrte der Krieg auch nach Europa zurück. Wie ein aktueller Bericht der Menschenrechtsorganisation Amnesty International am Beispiel Gaza-Krieg nachweist, erhöht der nie versiegende Zustrom von Waffen in das Spannungsgebiet die Opferzahlen und erschwert friedliche Lösungen. Etwa 20 Länder sind aufgelistet, die Israel, aber auch die Hamas mit Waffen und Munition versorgen. Als Konsequenz wird deshalb ein internationales Waffenembargo gefordert. Während der 22 Kriegstage starben 1.300 Palästinenser, darunter 300 Kinder. Auf israelischer Seite kamen drei Zivilisten sowie zehn Soldaten um.

Der Rüstungsexport boomt

Parallel zum anhaltenden Anstieg der Weltrüstungsausgaben wächst auch das Volumen des Waffenhandels. Schätzungen zufolge sterben jeden Tag weltweit 1.000 Menschen durch Waffengewalt. Nach dem jüngsten Forschungsbericht des US-Kongresses betrugen die globalen Rüstungstransfers in 2007 rund 60 Mrd. Dollar, eine Steigerung um 9,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Größter Waffenexporteur waren erneut die USA mit 24,8 Mrd. Dollar, gefolgt von Russland mit 10,4 Mrd. Auf den dritten Platz kam dem Bericht zufolge Großbritannien mit 9,8 Mrd. Das Stockholmer Friedensforschungsinstitut SIPRI wertet jedoch Deutschland mit einem Anteil von 10 Prozent als drittgrößten Rüstungsexporteur, noch vor Frankreich und Großbritannien (siehe Infokasten). Insgesamt haben die USA, Russland, Deutschland, Frankreich und Großbritannien einen Anteil von 80 Prozent an den weltweiten Rüstungstransfers.

Die Mehrzahl der Staaten ist heute bei Militärprojekten auf die Einfuhr von Waffen und Rüstungsgütern angewiesen. Deutlich zeigt sich dies am gewachsenen Handel mit Rüstungsgütern innerhalb der Europäischen Union. Aber auch Länder wie Ägypten, China, Indien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Singapur, Südafrika oder Südkorea führen Rüstungswaren, Technologien oder auch ganze Fertigungsanlagen ein und bauen damit eine Rüstungsproduktion auf (siehe Infokasten). Zunächst wollen sie die eigenen Streitkräfte ausrüsten und modernisieren, aber langfristig bereiten sie sich darauf vor, selbst als Anbieter auf dem Weltrüstungsmarkt aufzutreten.

Auch die Rüstungsexportpolitik der Bundesrepublik steht weiterhin im Kreuzfeuer der Kritik. Und das zu Recht, denn trotz eines im 157-seitigen Rüstungsexportbericht der Regierung stolz verkündeten Rückgangs, bleibt das Exportniveau auf hohem Niveau. Der Wert von 6,58 Mrd. Euro für das letzte Jahrfünft von 2003 bis 2007 liegt fast doppelt so hoch wie die Summe des Zeitraums zuvor (1998 bis 2002: 3,5 Mrd.). Exporte wurden insgesamt für 8,73 Mrd. Euro erlaubt und das übertraf die 7,69 Mrd. des Vorjahres erheblich. Ursache dafür ist ein deutlicher Anstieg im Bereich der so genannten Sammelausfuhrgenehmigungen. Sie werden dann erteilt, wenn NATO- oder EU-Länder ein Waffensystem produzieren, für das deutsche Komponenten benötigt werden.

Als besonders skandalös bewerten die Sprecher des Bundesausschusses Friedensratschlag Dr. Peter Strutynski von der Universität Kassel und Lühr Henken aus Hamburg den Boom der erteilten Genehmigungen für den Export von Kleinwaffen in Länder außerhalb von NATO und EU. Er bricht seit 2002 jährlich neue Rekorde und hat sich 2007 mit 30,2 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr verdoppelt. Der Wert der Munition dafür hat sich sogar mehr als verneunfacht. Zu den Empfängern gehören Pakistan, Singapur, Indien, Malaysia und die Vereinigten Arabischen Emirate. Amnesty International und die Hilfsorganisation Oxfam äußern scharfe Kritik daran, dass deutsche Waffen in Staaten mit zum Teil bedenklicher Menschenrechtspolitik geliefert werden. So kritisiert Amnesty, dass sich die Zahl der genehmigten Exporte von 10.381 Maschinenpistolen und 19.000 Schnellfeuergewehren an 45 Länder gegenüber 2006 fast verdoppelt hat. Die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) rügt besonders den unverändert hohen Anteil von Exporten in Entwicklungsländer. „Die Welt wird nicht sicherer durch noch mehr Waffen“, mahnt Prälat Stephan Reimers, der evangelische GKKE-Vorsitzende. Und der katholische Vorsitzende Prälat Karl Jüsten ist besonders darüber besorgt, dass erneut erhebliche Lieferungen in Regionen und Empfängerländer genehmigt wurden, in denen die regionale Stabilität und Sicherheit gefährdet sind oder interne oder grenzüberschreitende Konflikte gewaltsam ausgetragen werden. Dazu zählen etwa Afghanistan, Indien, Irak, Israel, Nigeria, Pakistan und Thailand. Nichtregierungsorganisationen wie Transparency International weisen zudem auf die hohe Anfälligkeit des Rüstungshandels für Korruption in Liefer- wie Empfängerländern hin. Schätzungen gehen davon aus, dass bis zu zwanzig Prozent der veranschlagten Kosten für diese Zwecke aufgewandt werden.

Unter den wachsamen Augen der Zivilgesellschaft

Vor zwei Jahren diskutierte die UN-Vollversammlung erstmals den Abschluss eines Abkommens zur Begrenzung des Waffenhandels. Ebenfalls unter Leitung von García Moritán prüfte eine 28-köpfige Expertengruppe zunächst die Machbarkeit, den Geltungsbereich und inhaltliche Eckpunkte für eine Vereinbarung über gemeinsame Standards zum Import, Export und Transfer konventioneller Waffen. Die Gruppe konnte sich zwar nicht auf einen Vertragsvorschlag einigen, empfahl aber die Weiterbehandlung des Themas. Diskussionsstoff gibt es mehr als genug. Selbst unter den grundsätzlichen Befürwortern gibt es unterschiedliche Meinungen über den Vertragsumfang. Manche Länder bevorzugen ein Waffenhandelsabkommen, das nur die sieben Kategorien konventioneller Großwaffen des UN-Registers für konventionelle Waffen sowie Kleinwaffen und leichte Waffen abdeckt (siehe Infokästen). Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz führt 95 Prozent der Getöteten heutiger Kriege auf den Einsatz von Kleinwaffen zurück, die zumeist aus dem Ausland stammen. Maschinen- und Schnellfeuergewehre, Maschinenpistolen usw. verursachen die meisten Kriegstoten. „Gewehre sind die Killerwaffe Nummer 1, mahnt Jürgen Grässlin, Bundessprecher der Deutschen Friedensgesellschaft-Vereinigte Kriegsdienstgegner (DFG-VK): „Zwei von drei Kriegsopfern, überwiegend Frauen und Kinder, sterben durch Gewehrkugeln.“

Dennoch meinen die Rüstungsgegner, ein derart begrenzter Geltungsbereich würde neue Schlupflöcher schaffen und die Kontrolle über den Waffenhandel schwächen. Das Register der Vereinten Nationen umfasst keine Transportfahrzeuge und keine militärischen Nutzflugzeuge, nicht alle Typen von Militärhubschraubern, weder Munition und kleinkalibrige Artillerie und Raketen noch andere konventionelle Waffen, die bei Bürgerrechtsverletzungen verwendet werden. Auch Bauteile und Zubehör für militärische Ausrüstung zur Bekämpfung von Unruhen, einschließlich Schusswaffen und Tränengas fallen nicht unter das UN-Register. Solche Mittel werden jedoch häufig bei schweren Verstößen gegen das Völkerrecht und internationale Menschenrechtsabkommen verwendet.

Die jetzige Arbeitsgruppe wird nun das Projekt eines umfassenden Waffenhandelsabkommens weiter vorantreiben. Nach einer Sitzung im Juli und jeweils zwei weiteren in den folgenden Jahren soll ein Ergebnis vorliegen. Die Diplomaten werden sich dann dem kritischen Urteil der Zivilgesellschaft stellen müssen. Seit mehr als fünf Jahren führen Amnesty International, Oxfam und das Internationale Aktionsnetzwerk gegen Kleinwaffen IANSA die Kampagne "Waffen unter Kontrolle!" Darin haben über eine Million Menschen in mehr als 170 Ländern persönlich ein umfassendes Waffenhandelsabkommen auf völkerrechtlicher Grundlage gefordert. Durch ein vielfältiges Engagement wollen sie Druck auf die Regierungen ausüben und verlangen, ein unterschriftsreifes Abkommen bis spätestens 2011 auszuarbeiten.

Hauptprinzipien für ein internationales Waffenhandelsabkommen

  1. Alle internationalen Rüstungstransfers müssen von anerkannten Staaten genehmigt werden. Sie müssen in Übereinstimmung mit deren nationalen Gesetzen und Verfahrensregeln durchgeführt werden und den völkerrechtlichen Verpflichtungen entsprechen.
  2. Staaten dürfen internationale Rüstungstransfers nicht genehmigen, wenn diese gegen die völkerrechtliche Verpflichtungen verstoßen würden.
  3. Internationale Rüstungstransfers dürfen nicht genehmigt werden, wenn sie tatsächlich oder wahrscheinlich für Völkerrechtsverletzungen genutzt werden.
  4. Vor der Genehmigung von Rüstungstransfers sind Staaten zur Brücksichtigung der wahrscheinlichen Verwendung der Rüstungsgüter sowie weiterer Faktoren verpflichtet.
  5. Alle Staaten müssen nationale Jahresberichte über ihre internationalen Rüstungstransfers einer zukünftigen Internationalen Registrierungsbehörde vorlegen, die diese veröffentlicht.
  6. Es werden gemeinsame Standards für spezifische Kontrollmechanismen folgender Bereiche erstellt:
    a) Importe und Exporte von Rüstungsgütern;
    b) Aktivitäten bei Vermittlung von Rüstungsgeschäften;
    c) Transfers von Waffen aus Lizenzproduktion;
    d) Transithandel und Umschlag von Rüstungsgütern.
Staaten müssen Vorgehensweisen zur Überwachung der Durchsetzung und zur Revision erarbeiten, um die vollständige Implementierung der Prinzipien zu stärken.

Prinzipien nach: „Waffen unter Kontrolle“

Die sieben Kategorien konventioneller Großwaffen im UN-Registers sind:

Kampfpanzer, gepanzerte Kampffahrzeuge, großkalibrige Artilleriesysteme, Kampfflugzeuge, Kampfhubschrauber, Kriegsschiffe (einschl. U-Boote), Raketen und Raketenwerfer.



Die größten Waffenexporteure

RangLandAnteil am Welthandel
2003-2007
(in Prozent)
1 USA 30
2 Russland 25
3 Deutschland 10
4 Frankreich 9
5 Großbritannien 4
6 Niederlande 4
7 Italien 2
8 Schweden 2
9 China 2
10 Ukraine 2

Quelle: SIPRI

Die größten Waffen-Importeure

Rang Land Anteil am Welthandel
2003-2007
(in Prozent)
1 China 12
2 Indien 8
3 Vereinigte Arab. Emirate 7
4 Griechenland 6
5 Südkorea 5
6 Israel 4
7 Ägypten 3
8 Australien 3
9 Türkei 3
10 USA 2

Quelle: SIPRI

* Dieser Beitrag erschien - gekürzt - in: Neues Deutschland, 3. März 2009


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