Wiederkehr der Berufsverbote
Jüngere Disziplinierungsfälle aus Ost und West
Von Rolf Gössner*
Wer glaubt, in der Bundesrepublik gehörten Berufsverbote aus politischen Gründen der Vergangenheit
an, irrt sich gewaltig. Es gibt sie noch – oder wieder, in West wie in Ost. In jüngerer
Zeit sind gleich zwei gefällt worden, die Dunkelziffer dürfte weit höher sein: In Baden-
Württemberg traf es den 35jährigen Realschullehrer Michael Csaszkóczy, dem von der badenwürttembergischen
Kultusministerin Annette Schavan (CDU) im August 2004 die Einstellung
in den staatlichen Schuldienst verweigert worden ist – weil er sich angeblich „linksextremistisch“
betätige. In Sachsen entließ der CDU-Wissenschaftsminister Matthias Rößler ebenfalls
2004 den damals 59-jährigen PDS-Spitzenkandidaten Peter Porsch als Germanistik-Professor
an der Universität Leipzig – wegen angeblicher IM-Tätigkeit zu DDR-Zeiten. Und mit den
Antiterror-Gesetzen von 2002 sind Sicherheitsüberprüfungen auf Mitarbeiter in sogenannten
lebens- und verteidigungswichtige Einrichtungen und Betriebe ausgedehnt worden; solche
Überprüfungen können zu Berufsverboten führen, falls die Betroffenen zu „Sicherheitsrisiken“
erklärt werden. Und es stellt sich die Frage, ob nicht noch weitere Bereiche, weitere Betroffene
hinzu kommen – etwa im Zusammenhang mit dem Kopftuchverbot für Lehrerinnen?
Antifaschist zum „Linksextremisten“ erklärt
Das Berufsverbot gegen Michael Csaszkóczy begründet die Kultusministerin damit, dass sich
der angehende Lehrer politisch in der „Antifaschistischen Initiative Heidelberg“ betätige. Diese
legal arbeitende Initiative engagiert sich gegen fremdenfeindliche und neonazistische Bestrebungen
aller Art. Eigentlich eine anerkannt löbliche Angelegenheit, rufen doch auch Politiker
zuweilen einen „Aufstand der Anständigen“ aus. Doch besagte Initiative, die tatkräftig
ernst mit ihrem Anliegen macht, zählt offenbar nicht zu den amtlich beglaubigten „Anständigen“:
Sie sei „linksextremistisch“ und halte Militanz etwa gegen Nazis für ein legitimes Mittel,
so der baden-württembergische Verfassungsschutz (VS), der Csaszkóczy schon seit mehr
als einem Jahrzehnt hinterher schnüffelt.
Ausgerechnet diese zweifelhaften Bewertungen eines Geheimdienstes nähren die Zweifel der
Kultusministerin an der Verfassungstreue des Bewerbers. Wer Mitglied einer „extremistischen
Vereinigung“ sei, könne nicht Lehrer an einer öffentlichen Schule werden, ließ sie nach
einem „vertieften Einstellungsgespräch“ mit Csaszkóczy verlauten. Schließlich habe sich der
Betroffene nicht von der Antifa-Initiative und ihren Zielen distanziert, obwohl das Ministerium
gerade dies von ihm verlangt hatte. Außerdem sei Csaszkóczy auch noch Mitglied in der
„Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes“ (VVN/BdA) und in der „Roten Hilfe“, beide
Beobachtungsobjekte des VS. Dies belege einmal mehr, wie stark er in das „verfassungsfeindliche
Spektrum verstrickt“ sei.
Mit ihrer Entscheidung hält die Ministerin einen engagierten Antifaschisten aus Gesinnungsgründen
und wegen seines öffentlichen Engagements gegen Faschismus und Krieg vom
Schuldienst fern – obwohl ihm persönlich keinerlei Fehlverhalten vorgeworfen werden kann,
obwohl er sich in seiner Ausbildung als fähiger Lehrer erwies, der allseits gelobt wird. Der
Fall hat bundesweit für Wirbel gesorgt: Viele Organisationen, die GEW und auch viele Schülerinnen
und Schüler hatten sich für den bestens qualifizierten und motivierenden Lehramtsanwärter
eingesetzt – nach dem Motto: „Solche Lehrer braucht das Land.“ Csaszkóczy hat
gegen das Berufsverbot Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht, weil er darin
einen Verstoß gegen die Grundrechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Berufsfreiheit
sieht.
Vergiftung des politischen Klimas
Man fühlt sich zurückversetzt in vergessen geglaubte Zeiten der 70er und 80er Jahre des vorigen
Jahrhunderts – in eine Zeit also, als der VS auf Grundlage des „Radikalenerlasses“ Millionen
von Stelleninhabern und Bewerbern für den Öffentlichen Dienst systematisch überprüfte.
Aus dieser Praxis der Regelanfrage resultierten nicht allein etwa 11.000 Berufsverbotsverfahren
und 1.500 Berufsverbotsmaßnahmen, sondern diese Praxis vergiftete auch das politisch-
kulturelle Klima der damaligen Bundesrepublik: Zusammen mit der damaligen Terrorismushysterie
und Sympathisantenhetze führten die Berufsverbote zu einem Klima der Einschüchterung
und Angst, zu Zensur und Selbstzensur. Betroffen war die gesamte Linke, ob
Kommunisten, Sozialisten oder Radikaldemokraten, die eine Beschäftigung im öffentlichen
Dienst suchten oder aber dort bereits tätig waren – ob als Lehrer, Wissenschaftler, Postboten,
Lokführer, Bahnschaffner, Kindergärtnerinnen oder als Friedhofsgärtner.
Bereits 1972 hatte die extensive justitielle Kommunistenverfolgung der 50er und 60er Jahre
eine Fortsetzung mit anderen Mitteln erfahren. Inzwischen war eine sozialliberale Regierung
an die Macht gelangt, die sich und den Staat offenbar gegen den von studentenbewegten
68ern angekündigten »Marsch durch die Institutionen« zu schützen suchte. Es war die Geburtsstunde
des „Radikalenerlasses“ der Ministerpräsidenten, der unter Führung des damaligen
SPD-Bundeskanzlers Willy Brandt zustande kam (später hat er diesen als Irrtum bezeichnet).
Die Folge: eine extensive Berufsverbotspolitik gegen kommunistische und andere linksorientierte
Stellenbewerber und Stelleninhaber im öffentlichen Dienst. In das Beamtenverhältnis
sollte nur berufen werden, wer die Gewähr dafür biete, das er „jederzeit für die
freiheitlich demokratische Grundordnung“ eintrete. „Berechtigte Zweifel“ hieran reichten aus;
eines Nachweises, dass der Bewerber nicht verfassungstreu sei, bedurfte es nicht. Um solche
Zweifel systematisch im Einzelfall zu ergründen, sind massenweise peinliche Gesinnungsüberprüfungen
durchgeführt worden.
Erst ab 1990 wurden zumindest in einigen Bundesländern den Betroffenen - zumeist waren es
Lehrer - wieder adäquate Stellen im öffentlichen Dienst angeboten. Doch mit der (Wieder-)Einstellung war eine Entschädigung nicht verbunden – also kein Schadensersatz in Höhe der
entgangenen Einnahmen und keine Rentenanpassung. Denn die herrschende Meinung geht
davon aus, dass die Berufsverbotsverfahren seinerzeit verfassungsgemäß gewesen und mit
rechtsstaatlichen Mitteln durchgeführt worden seien.
Verstoß gegen Menschenrechte
Trotz dieser herrschenden Auffassung: Für diese Berufsverbotspraxis ist die Bundesrepublik
Deutschland schon einmal vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
verurteilt worden – wegen Verstoßes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und
damit wegen Verletzung von Menschenrechten. Zuvor hatten sämtliche bundesdeutschen Gerichte,
auch das Bundesverfassungsgericht, diese Praxis im Einzelfall als grundrechtskonform
abgesegnet.
Der Europäische Gerichtshofs hatte im September 1995 im Berufsverbotsfall der Studienrätin
Dorothea V. aus Oldenburg entschieden, dass
-
die gegen sie 1986 ausgesprochene Entlassung aus dem öffentlichen Dienst wegen ihrer
Mitgliedschaft in der DKP gegen Art. 10 und 11 (Meinungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit)
der „Europäischen Menschenrechtskonvention“ verstoße.
- Da die DKP nicht verboten worden sei, seien Vogts Aktivitäten für und in der DKP „völlig
rechtmäßig“ gewesen.
- Verletzungen ihrer Berufspflichten - etwa eine unzulässige Indoktrinierung ihrer Schüler
oder „verfassungswidrige Handlungen“ - habe es offenkundig nicht gegeben.
Mit diesem Urteil war – allerdings nur in diesem Einzelfall - der Weg frei für eine angemessene
Entschädigung. Die Betroffene und das Land Niedersachsen haben sich über die Summe
außergerichtlich geeinigt. Dorothea V. ist bereits 1990 wieder in den niedersächsischen
Schuldienst aufgenommen worden.
Es ist dies das erste Mal, dass ein Berufsverbote-Opfer den steinigen und langwierigen Gang
durch sämtliche Instanzen gegangen ist und nach Ausschöpfung des nationalen Rechtswegs,
der ihre Menschenrechte nicht garantierte, den europäischen Rechtsweg beschritten hat. Und
es ist das erste Mal, dass sich die Bundesrepublik in der jahrzehntelangen Auseinandersetzung
um Berufsverbote vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten musste und dabei bescheinigt
bekam, dass es sich in diesem Fall um Menschenrechtsverletzungen handelte.
Mit diesem Urteil von 1995 hoffte man, dass die verhängnisvolle Berufsverbotspolitik nun
endlich auf dem „Müllhaufen der Geschichte“ (Egon Bahr) landen würde. Doch eine nachhaltige
Entsorgung ohne Wiederkehr war damit wohl nicht verbunden.
Berufsverbote-Ost
Denn schon Anfang der 90er Jahre zeichnete sich nach dem Anschluss der DDR an die Bundesrepublik
wieder die Gefahr einer neuen Berufsverbotswelle ab. Auf Grundlage des Einigungsvertrags
und des Stasi-Unterlagen-Gesetzes wurden Stellenbewerber aus der ehemaligen
DDR praktisch einer Regelanfrage unterzogen. Es ging um die Feststellung von Stasi-
Kontakten, SED-Mitgliedschaften und bloßer „Staatsnähe“. So hatte etwa die bayerische
Staatsregierung, wie auch andere Landesregierungen, seinerzeit angeordnet, dass jeder Bewerber
für den öffentlichen Dienst einen „Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue“ ausfüllen
muss. Darin mussten die Aspiranten angeben, ob sie „extremistische Organisationen“
unterstützen (etwa die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes“ oder die PDS – nicht
aber „die Republikaner“ oder DVU), ob sie Mitglied einer DDR-Massenorganisation waren
(z.B. „Freie Deutsche Jugend“ oder „Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter“),
ob sie für die Stasi spioniert hatten oder als inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für
Staatssicherheit (nicht des VS oder anderer westlicher Geheimdienste) geführt worden waren.
Tatsächlich sind nach der „Wende“ über eine Million Menschen aufgrund ihrer ehemaligen
beruflichen Stellung oder politischen Betätigung überprüft und weit mehr als 10.000 Sonderkündigungen
im öffentlichen Dienst ausgesprochen worden. In erster Linie hat es Lehrer getroffen,
aber auch Ärzte, Juristen, Wissenschaftler und Künstler.
Vierzehn Jahre nach der Vereinigung sind die Stasi-Unterlagen auch dem Germanistikprofessor
und PDS-Politiker Peter Porsch zum Verhängnis geworden. Just drei Wochen vor der
Sächsischen Landtagswahl 2004 – die PDS war in den Umfragen zweitstärkste Partei in Sachsen
- wurden belastende Dossiers über den PDS-Spitzenkandidaten an die Presse lanciert. Die
Birthler-Behörde, von der das Material stammt, hatte ihm zuvor weder Akteneinsicht noch die
Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. In der entscheidenden Phase des Wahlkampfs hat man ihm öffentlich zum Vorwurf gemacht, 1984 als „IM Christoph“ der Stasi Bericht erstattet
zu haben – etwa über einen privaten Literatur-Zirkel, dem auch seine spätere Frau angehört
hatte. Porsch bestreitet diesen Vorwurf. Er könne sich allenfalls vorstellen, ohne sein Wissen
„abgeschöpft“ worden zu sein. Trotz dieser ungeklärten Situation ist er – ohne vorherige Anhörung
– vom Wissenschaftsminister fristlos als Professor an der Universität Leipzig entlassen
worden.
Eine fristlose Kündigung ist nach dem Einigungsvertrag möglich, wenn der Mitarbeiter gegen
„Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit“ verstoßen hat oder wenn er für die
frühere Staatssicherheit der DDR tätig war und die Weiterbeschäftigung „unzumutbar“ ist.
Auf dieser Rechtsgrundlage kam es in der Vergangenheit immer wieder zu einer rigiden
Handhabung, bei der nicht der konkrete Einzelfall geprüft, sondern eher schematisch entschieden
wurde. Zwar stand dieses Sonderkündigungsrecht des Einigungsvertrages schon
einmal auf dem gerichtlichen Prüfstand, ist aber nicht als verfassungswidrig eingestuft worden.
Denn mit diesen Regelungen werde, so das Bundesverfassungsgericht, dem Umstand
Rechnung getragen, „daß durch eine solche Tätigkeit (für die Stasi; R.G.) die Integrität des
Betroffenen sowie seine innere Bereitschaft, Bürgerrechte zu respektieren und sich rechtsstaatlichen
Regeln zu unterwerfen, nachhaltig infrage gestellt wird. Die systematische Ausforschung
der eigenen Bevölkerung mit nachrichtendienstlichen Mitteln war ein besonders abstoßendes
Herrschaftsinstrument“. Doch im Fall Porsch war keinesfalls bewiesen, dass der
Verdächtigte an systematischer Ausforschung beteiligt war – deshalb hätte sich eine Entlassung
schon aus Gründen der Unschuldsvermutung verbieten müssen. Das Land Sachsen hat
inzwischen mit Porsch vor dem Arbeitsgericht Dresden einen Vergleich abgeschlossen, der
eine Rückkehr Porschs in den öffentlichen Dienst ausschließt.
Michael Csaszkóczy und Peter Porsch - zwei Menschen, zwei Berufsverbotsfälle, die unterschiedlicher
kaum sein könnten. Porsch, der am Ende seiner Laufbahn entlassen wurde und
dessen Ruf als Wissenschaftler und Politiker auf dem Spiel steht, weil ihm Stasi-Vorwürfe
aus grauer DDR-Vorzeit gemacht werden. Csaszkóczy, ein junger Antifaschist jenseits des
Parteienspektrums, der am Anfang seiner Berufslaufbahn steht – ein qualifizierter und politisch
unbequemer Lehrer, dessen Auskommen und Lebensperspektive auf dem Spiel stehen.
Sicherheitsüberprüfungen
Aber auch andere müssen um ihre Jobs fürchten, wenn an ihrer Verfassungstreue oder an ihrer
Zuverlässigkeit Zweifel bestehen. So können nach den "Antiterror"-Gesetzen von 2002 Tausende
von Beschäftigten in "lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen" sogenannten
Sicherheitsüberprüfungen unter Mitwirkung des VS unterzogen werden - im öffentlichen
Dienst, aber auch in privatwirtschaftlichen Betrieben. Betroffen von diesem ausgeweiteten
personellen "Sabotageschutz" sind Einrichtungen und sicherheitsempfindliche Stellen, so
heißt es im Gesetz wörtlich, "die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind
und deren Beeinträchtigung erhebliche Unruhe in großen Teilen der Bevölkerung entstehen
lassen würde". Gemeint sind Einrichtungen, die der Versorgung der Bevölkerung dienen, wie
Energie-Unternehmen, Krankenhäuser, pharmazeutische Firmen, Chemie-Anlagen, Bahn,
Post, Banken, Telekommunikationsunternehmen, die Bundesagentur für Arbeit, aber auch
Rundfunk- und Fernsehanstalten können betroffen sein. Menschen, die sich um solche sicherheitsempfindlichen
Stellen bewerben oder sie bereits innehaben, werden also wesentlich mehr
als bislang in geheimdienstliche Überprüfungen einbezogen - und nicht nur sie, sondern, je
nach Sicherheitsstufe, womöglich auch ihre Lebenspartner und ihr soziales Umfeld.
Schon die "Besorgnis" möglicher Erpressbarkeit, also etwa Schulden, sexuelle Normabweichungen
oder "Zweifel an der Zuverlässigkeit oder am Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen
Grundordnung", reichen aus, um zu einem personellen "Sicherheitsrisiko" deklariert zu
werden. Selbst "sicherheitserhebliche Erkenntnisse" über den Lebenspartner machen die überprüfte
Person zum Sicherheitsrisiko. Vor allem die gesammelten Aussagen gesprächiger
Referenz- oder Auskunftspersonen über die Betroffenen erweisen sich nicht selten als wahre
Fundgrube an Informationen über Vereinstätigkeiten, Hobbys, Krankheiten, Kleidungsverhalten,
angebliche Verschwendungssucht und Wirkung auf das andere Geschlecht.
Die auf solchen "Erkenntnissen" beruhenden Kündigungen oder Nichteinstellungen wegen
Sicherheitsbedenken können arbeitsrechtlich nur schwer angegriffen werden, denn die Quellen
der Erkenntnisse bleiben regelmäßig geheim, so dass anonymen Denunziationen Tür und
Tor geöffnet sind. Die hochsensiblen Daten dürfen zu allem Überfluss auch noch für ganz andere
Zwecke des VS verwendet und an andere Stellen weitergegeben werden.
In aller Regel scheuen sich diejenigen, die davon betroffen sind, ihre Fälle öffentlich zu machen.
Sie haben verständlicherweise Angst, ihre berufliche Existenz aufs Spiel zu setzen. Das
gilt auch für den Lagerleiter Johann H., der auf einem bayerischen Flughafen beschäftigt war.
Die Regierung hat ihm von heute auf morgen die Zutrittsberechtigung für nicht allgemein zugängliche
und sicherheitsempfindliche Bereiche des Flughafens entzogen. Er musste seinen
Flughafenausweis zurückgeben und kann seinen Arbeitsplatz nicht mehr erreichen. Begründung:
Die Feststellung seiner persönlichen Zuverlässigkeit werde widerrufen, weil er vor
zwanzig Jahren für eine linksradikale Gruppierung Plakate geklebt haben soll. Gut möglich,
dass sich mit diesem Geist der "Antiterror"-Gesetze eine neue Welle von Berufsverboten entwickelt.
* Dr. Rolf Gössner, Rechtsanwalt und Publizist, seit 2003 Präsident der "Internationalen Liga für Menschenrechte"
(www.ilmr.de). Mitherausgeber der Zweiwochenschrift für Politik/Kultur/Wirtschaft "Ossietzky"
(www.sopos.org/ossietzky) und des „Grundrechte-Reports“ (www.grundrechte-report.de). Mitglied in der Jury
zur Vergabe des „BigBrotherAwards” (www.bigbrotherawards.de) und der Carl-von-Ossietzky-Medaille. Autor
zahlreicher Sachbücher zu Bürger- und Menschenrechtsthemen, zuletzt: "Geheime Informanten: V-Leute des
Verfassungsschutzes - Kriminelle im Dienst des Staates", Knaur-Verlag München 2003. Internet: www.rolfgoessner.
de.
Dieser Beitrag erschien am 7. September in einer Beilage der Zeitung "junge Welt".
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