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Lügenkonstrukte

Neofaschistische Einzeltäter? Der Bundesrepublik dürfte der größte Geheimdienstskandal der Nachkriegsgeschichte ins Haus stehen

Von Markus Bernhardt *

Die Enthüllungen über die von den Neofaschisten Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe und wahrscheinlich weiteren Mittätern in verschiedenen bundesdeutschen Städten verübten terroristischen Anschläge und Morde werfen mehr denn je die Frage nach der Verstrickung der deutschen Inlandsgeheimdienste in die militante Neonaziszene auf. Vollkommen unbehelligt von den Behörden konnten die drei Genannten, die offensichtlich auch in der Zeit ihres Untertauchens Kontakte zu ihren braunen Gesinnungsgenossen unterhielten, mordend durch die gesamte Republik ziehen.

Bereits im Oktober 1996 sollen die drei militanten Rechten einen Puppentorso an einer Autobahnbrücke der A4 aufgehängt haben, der mit einem Judenstern und der Aufschrift »Bombe« versehen war. Ein Jahr darauf deponierten Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe, die beim vom Verfassungsschutz infiltriertem neofaschistischen »Thüringer Heimatschutz« (THS) aktiv waren, einen funktionsfähigen Sprengsatz in einem Koffer mit aufgesprühtem Hakenkreuz vor dem Theater in Jena. Bei nachfolgenden polizeilichen Durchsuchungen wurde keiner der drei festgenommen. Sie tauchten Anfang 1998 unter, was nicht ohne Hilfe – unter anderem der führenden THS-Kader – vonstatten gegangen sein dürfte. Einer davon war der von 1994 bis 2001 im Dienst des thüringischen Verfassungsschutzes stehende und von ihm mit etwa 200000 DM finanzierte Tino Brandt, der im nachhinein behauptete, daß nicht etwa er von den Verfassungsschützern als Quelle genutzt worden sei, sondern er die Behörde vielmehr selbst »als Informationsquelle abgeschöpft« habe.

Unbehelligt

Aufgrund der Zusammenarbeit des Inlandsgeheimdienstes – unter anderem mit Brandt – dürfte nahezu ausgeschlossen sein, daß der Behörde der jeweilige Aufenthaltsort von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe seit deren »Untertauchen« 1998 tatsächlich unbekannt gewesen ist. Wie jetzt öffentlich wurde, wohnte das neofaschistische Trio z.B. bereits seit 2001 – also zwei Jahre vor Ablauf der Verjährungsfrist für den von ihnen vor dem Jenaer Theater postierten Sprengsatz – unbehelligt von den Behörden in der Polenzstraße im sächsischen Zwickau. Anfang 2008 bezog es dann das Haus in der Frühlingsstraße26, welches Zschäpe am 4.November in Brand steckte.

Unmittelbar nach Verjährung des Attentatsversuchs von 1997 hatten sich die angeblich von den Behörden intensiv gesuchten Neonazis 2003 über einen Anwalt bei der Staatsanwaltschaft Gera gemeldet. Was genau daraufhin im Behördenapparat geschah, ist unklar. Jedoch dürfte als ausgeschlossen gelten, daß die Staatsanwaltschaft Gera die Verfassungsschutz- und Landeskriminalämter in Thüringen und auch Sachsen nicht über die Meldung und den Aufenthaltsort der drei bekannten rechten Straftäter in Kenntnis gesetzt hat.

Zu beleuchten wäre auch die Verstrickung des hessischen Verfassungsschutzes in den wahrscheinlich größten Geheimdienstskandal seit Bestehen der Bundesrepublik. So war am 21.April 2006 ein Mitarbeiter des hessischen Geheimdienstes kurzzeitig in Kassel unter Mordverdacht festgenommen worden, weil er sich trotz mehrfachen Fahndungsaufrufs nicht bei der Polizei gemeldet hatte. Nur eine Minute vor dem in Kassel verübten Mord an Halit Yozgat – einem der sogenannten »Döner-Morde«, wobei die drei Neonazis zwischen 2000 und 2006 insgesamt acht Türken und einen Griechen töteten – hatte der Mann den Tatort, ein Internetcafé, mit einer Plastiktüte in der Hand verlassen. Bei einer bei dem Geheimdienstmitarbeiter damals durchgeführten Hausdurchsuchung war außerdem Literatur über Serienmorde gefunden worden.

Ohne Verfolgungseifer

Am Freitag (11. Nov.) hatte die Generalbundesanwaltschaft (GBA) in Karlsruhe angekündigt, auch »die Verstrickung möglicher weiterer Personen aus rechtsextremistischen Kreisen in die Taten« zum Gegenstand des Ermittlungsverfahrens machen zu wollen. Dies böte sich mit Blick z. B. auf den Mord des Kiosk-Betreibers Mehmed Kubasik 2006 in der nördlichen Innenstadt Dortmunds an. Drängt sich doch die Frage auf, ob Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe über Kontakte zu den in der Ruhrgebietsmetropole seit Jahren erstarkenden »Autonomen Nationalisten« verfügten oder ob Kubasiks von den drei Neonazis sozusagen »auf der Durchreise« ermordet wurde?

Notwendig erscheinen zudem Ermittlungen der GBA gegen den nord­rhein-westfälischen Verfassungsschutz und das dortige Landeskriminalamt. Beide Behörden haben weder beim von den drei Neonazis 2004 in Köln verübten Nagelbombenanschlag, bei dem 22 Menschen teils schwer verletzt worden waren, noch im Fall des antisemitischen Handgranatenangriff im Sommer 2000 am Düsseldorfer S-Bahnhof »Wehrhahn« (siehe Spalte) besonderen Eifer gezeigt.

In welche Richtung die GBA die Ermittlungen jedoch auch immer führen wird, sie dürften mit der angekündigten Einbindung der Landeskriminalämter Sachsens und Thüringens, bei denen eine eigene Verstrickung in den Terrorskandal nicht ausgeschlossen werden kann, nicht besonders erfolgversprechend verlaufen. Ausgeschlossen werden darf bereits jetzt, daß es einer verhältnismäßig kleinen Gruppe von drei oder vier Neonazis tatsächlich gelingen konnte, über 14 Jahre hinweg unbemerkt von den zahlreichen Inlandsgeheimdiensten und Polizeibehörden rassistische und antisemitische Bombenanschläge, Morde an Nichtdeutschen und Polizisten sowie eine Reihe von Bankrauben zu begehen.

Vergessen werden sollte im Rahmen der nun aufkommenden Debatte über die Rolle der Geheimdienste in besagtem braunen Terrornetzwerk keineswegs das Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens 2003. »Staatliche Präsenz auf der Führungsebene einer Partei macht Einflußnahmen auf deren Willensbildung und Tätigkeit unvermeidbar«, befand das Bundesverfassungsgericht damals und sprach von »fehlender Staatsferne« der NPD. Ähnliches scheint sich im Fall der »parteifreien« Neonazis herauszustellen.

* Aus: junge Welt, 14. November 2011


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