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Ein guter Pakt

Die Verhandlungen der Siegermächte, die zum Potsdamer Abkommen führten, begannen vor 70 Jahren

Von Gregor Schirmer *

Am 17. Juli 1945 trafen sich der selbstbewusst agierende sowjetische Partei- und Staatschef Generalissimus Josef W. Stalin, der blasse, aber stramm antisowjetische US-Präsident Harry S. Truman, Nachfolger des starken, »sowjetfreundlichen«[1] kurz vor Kriegsende verstorbenen Franklin D. Roosevelt, und der umtriebige Kommunistenhasser und Premierminister Großbritanniens Winston Churchill mit ihren Außenministern und Generalstabschefs in dem vom Krieg verschont gebliebenen Potsdamer Schloss Cecilienhof zu einer Konferenz, die am 2. August mit dem Potsdamer Abkommen ihren Abschluss fand. Zwischendurch gab es einen Wechsel in der englischen Delegation. Churchill hatte die Unterhauswahlen verloren und wurde für die zweite Konferenzphase durch den Gewinner und neuen Premierminister Clement R. Attlee von der Labour Party ersetzt. Dessen »Rolle reichte kaum über bloße Anwesenheit hinaus«.[2] Das englische Wort führte nun eher Außenminister Ernest Bevin.

Das Ziel

Das Hauptthema der Konferenz war die Nachkriegsordnung für Deutschland. Zehn Wochen nach dem Sieg über Hitlerdeutschland und der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht waren die Konferenz und ihr Ergebnis noch stark vom antifaschistischen Konsens der drei Mächte geprägt, obgleich es zwischen ihnen über manche Fragen erbitterten Streit gab, in dem die gegensätzlichen Interessen der sozialistischen Sowjetunion und ihrer kapitalistischen Alliierten aufeinander prallten. Der Kalte Krieg stand schon vor der Tür. Truman hatte den Befehl zum Abwurf der Atombombe in der Tasche, womit er nicht nur Japan niederzwingen wollte, sondern auch Stalin mit dieser Vernichtungswaffe in der Hand (vergeblich) einzuschüchtern gedachte. Churchill konnte streckenweise seinen eingefleischten Antikommunismus hinter seiner diplomatischen Hochachtung vor dem Generalissimus nicht verbergen. Das Frankreich Charles de Gaulles war nicht eingeladen worden, ist dem Abkommen aber mit Vorbehalten beigetreten.

Wichtige Pflöcke hatten die drei schon vor Potsdam eingeschlagen: Im Londoner Protokoll vom September 1944 war die Einteilung Deutschlands in Besatzungszonen und Berlins in Sektoren festgelegt worden. Bereits mit dem Abkommen der drei über die Kontrolleinrichtungen in Deutschland vom 14. November 1944, dem Frankreich beitrat, war festgelegt, dass die oberste Regierungsgewalt in Deutschland von den Oberbefehlshabern ihrer Streitkräfte in der eigenen Besatzungszone und »gemeinsam in allen Deutschland als Ganzes betreffenden Angelegenheiten« durch einen Kontrollrat mit Sitz in Berlin ausgeübt wird. In der »Erklärung« der vier Siegermächte »in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands« und in der Feststellung über das Kontrollverfahren in Deutschland, beide vom 5. Juni 1945, aktualisierten sie diese Festlegung. Es wurde klargestellt, dass sich die Übernahme der Regierungsgewalt durch die Sieger- und Besatzungsmächte auf alle Befugnisse der deutschen Regierung und der Regierungen und Verwaltungen der Länder, Städte und Gemeinden erstreckt, also die gesamte Staatsgewalt umfasst, aber »nicht die Annektierung Deutschlands« bewirkt. Im Artikel 13 der Erklärung verkündeten die vier Alliierten, wozu sie ihre oberste Regierungsgewalt ausüben wollten, nämlich »um diejenigen Maßnahmen zu treffen, die sie zum künftigen Frieden und zur künftigen Sicherheit für erforderlich halten, darunter auch die vollständige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands«. Schon auf ihrer Konferenz in Jalta am 11. Februar 1945 hatten Churchill, Roosevelt und Stalin als ihr gemeinsames Kriegsziel festgestellt: »Es ist unser unbeugsamer Wille, den deutschen Militarismus und Nationalsozialismus zu zerstören und dafür Sorge zu tragen, dass Deutschland nie wieder imstande ist, den Weltfrieden zu stören. (…) Es ist nicht unsere Absicht, das deutsche Volk zu vernichten, aber nur dann, wenn der Nationalsozialismus und Militarismus ausgerottet sind, wird für die Deutschen Hoffnung auf ein würdiges Leben und einen Platz in der Völkergemeinschaft bestehen.«

Festlegungen und Maßnahmen

Dieses Ziel haben die drei in Potsdam eindeutig und einhellig bekräftigt: »Der deutsche Militarismus und Nazismus werden ausgerottet«. Das Potsdamer Abkommen war kein Racheakt gegen Deutschland, sondern die historische Proklamation der Verantwortung Deutschlands für die Verbrechen des Hitlerfaschismus und der Befreiung des deutschen Volkes vom Faschismus und Militarismus. Dem dienten konkrete Festlegungen und Maßnahmen, an die hier erinnert werden soll.

Deutschland wird völlig abgerüstet und entmilitarisiert. Die gesamte deutsche Kriegsindustrie wird ausgeschaltet. Die Nazipartei und ihre Gliederungen und Unterorganisationen werden vernichtet. Es ist zu sichern, »dass sie in keiner Form wieder auferstehen können; jeder nazistischen und militaristischen Betätigung und Propaganda ist vorzubeugen«.

Das »deutsche Wirtschaftsleben« wird dezentralisiert »mit dem Ziel der Vernichtung der übermäßigen Konzentration der Wirtschaftskraft, dargestellt insbesondere durch Kartelle, Syndikate und andere Monopolvereinigungen«. Die Produktion von Waffen, Kriegsausrüstung und Kriegsmitteln ist verboten und wird unterbunden. Das »Hauptgewicht [ist] auf die Entwicklung der Landwirtschaft und der Friedensindustrie für den inneren Bedarf (Verbrauch) zu legen.«

Das politische Leben wird auf demokratischer Grundlage umgestaltet. Dazu wurde festgelegt: Kriegsverbrecher sind zu verhaften und dem Gericht zu übergeben. Aktive Nazis sind aus öffentlichen und halböffentlichen Ämtern und aus verantwortlichen Posten in wichtigen Privatunternehmen zu entfernen. Das Erziehungswesen wird von militaristischen und nazistischen Lehren gesäubert und demokratischen Ideen geöffnet. Das Gerichtswesen wird nach den Grundsätzen der Demokratie und der Gerechtigkeit und auf der Grundlage der Gesetzlichkeit sowie der Gleichheit aller Bürger umgestaltet. Die Verwaltung wird dezentralisiert und die lokale Selbstverwaltung wiederhergestellt. Demokratische politische Parteien werden in ganz Deutschland zugelassen und gefördert. Freie Gewerkschaften werden gestattet. Die Freiheit der Rede, der Presse und der Religion wird gewährt.

Bei der Durchsicht der Verhandlungsniederschriften staunt man, dass es bei der Formulierung dieser, auf einem Vorschlag der USA beruhenden politischen und wirtschaftlichen Grundsätze für die Behandlung Nachkriegsdeutschlands kaum Meinungsverschiedenheiten zwischen Stalin, Truman und Churchill gab. Über die Notwendigkeit radikaler Entmilitarisierung und Entnazifizierung Deutschlands war man sich damals vollkommen einig, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Desgleichen bestand Einigkeit über die Verfolgung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher. Das Londoner Statut des Internationalen Militärtribunals war am 8. August, wenige Tage nach Abschluss der Potsdamer Konferenz, unterzeichnet worden.

Das damalige Einverständnis galt auch für die Festlegung, dass Deutschland »so weit wie möglich« als Einheit behandelt wird. Pläne zur Zerstückelung Deutschlands wurden fallengelassen. »Soweit dies praktisch durchführbar ist«, muss die Bevölkerung in ganz Deutschland gleich behandelt werden. Es wird »bis auf weiteres« keine zentrale deutsche Regierung errichtet. Aber für einige wichtige Gebiete (Finanzen, Transport, Verkehr, Außenhandel, Industrie) werden »zentrale deutsche Verwaltungsabteilungen« geschaffen. Das kam nie zustande. »Während der Besatzungszeit ist Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu betrachten.« Dass die unterschiedliche Besatzungspolitik in den Westzonen und in der Ostzone von Anfang an eine Eigendynamik in Richtung auf Spaltung in Gang setzte, steht auf einem anderen Blatt. Der erste Schritt zur Spaltung war aber nicht – wie oft behauptet wird – die Potsdamer Bildung zweier »Reparationsgebiete«, sondern der Zusammenschluss der amerikanischen und englischen Besatzungszonen ab 1. Januar 1947 zur »Bizone« mit einem gemeinsamen Wirtschaftsrat.

Keine Meinungsverschiedenheit herrschte in Potsdam darüber, dass Königsberg, das heutige Kaliningrad, und das umliegende Gebiet endgültig der Sowjetunion zugeschlagen war. Umso erbitterter wurde über die Westgrenze Polens und den Status der an Polen gefallenen Ostgebiete des ehemaligen Deutschen Reichs gestritten. Nach Anhörung einer polnischen Delegation einigte man sich schließlich auf die Formel, dass die »früher deutschen Gebiete« östlich der Linie, die wir als Oder-Neiße-Friedensgrenze kennen »bis zur endgültigen Festlegung der Westgrenze Polens« »unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen«. Stalin ließ keinen Zweifel daran, dass diese Regelung endgültig und unverrückbar war. Dem widersprachen Churchill heftig, Truman etwas weniger. Die Nichtanerkennung des endgültigen Charakters der polnischen Westgrenze selbst dann noch, als die Unverletzlichkeit der europäischen Grenzen allgemein anerkannt war, hat über Jahrzehnte das Ringen um eine europäische Friedensordnung belastet, bis im Zwei-plus-vier-Vertrag, der am 15. März 1991 in Kraft trat, festgeschrieben wurde, dass die Außengrenzen des vereinten Deutschlands endgültig sein werden.

In Potsdam wurde als Prinzip für die Entnahme der Reparationen festgelegt, dass Deutschland »in größtmöglichem Ausmaß für die Verluste und Leiden« Ausgleich schaffen sollte, die es anderen Völkern zugefügt hatte. Das entsprach den Grundsätzen von Recht und Gerechtigkeit. Über die Umsetzung dieses Prinzips herrschte heftiger Streit zwischen Stalin und seinen zwei Konkurrenten. Über die Höhe der Reparationen konnte man sich nicht einigen, obwohl dazu auf der Konferenz von Jalta im Februar 1945 schon die Vorentscheidung gefallen war, dass von 20 Milliarden Dollar auszugehen sei, wovon die Sowjetunion zehn Milliarden bekommen sollte. Am Ende wurde festgelegt, die Sowjetunion sollte ihre Reparationen aus ihrer Besatzungszone entnehmen und daraus auch die Reparationsansprüche Polens befriedigen. Die Reparationen für die Westmächte und die anderen berechtigten Kriegsteilnehmer sollten aus den Westzonen bezogen werden. Die Sowjetunion sollte zusätzlich aus den Westzonen Leistungen erhalten, eine Verpflichtung, der die Westzonenbefehlshaber nicht nachkamen. Unterm Strich mussten die sowjetische Zone bzw. die spätere DDR rund 98 Prozent der Reparationsleistungen Deutschlands erbringen!

Mit dem Potsdamer Abkommen wurde die »Ausweisung Deutscher aus Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn« sanktioniert. Das war eine damals unausweichliche Konsequenz aus der Mitverantwortung Deutscher für die grausamen Verbrechen des Hitlerfaschismus in diesen Ländern und aus der Westverschiebung der deutschen Grenze. Die drei Regierungen – so hieß es im Abkommen – »stimmen darin überein, dass jede derartige Überführung, die stattfinden wird, in ordnungsgemäßer und humaner Weise erfolgen soll«. Wenn das oft nicht so geschah, so ist das ursächlich den vorangegangenen unvergleichlich schlimmeren deutschen Greueltaten zuzuschreiben.

Ich will nicht aufrechnen, wie die Besatzungsmächte in ihren Zonen und Berliner Sektoren mit dem Potsdamer Abkommen umgegangen sind. Das Ergebnis der Rechnung fiele entschieden zuungunsten der drei Westmächte und zum Vorteil der Sowjetunion aus. Jeder kann sich sicherlich ausmalen, dass die Nachkriegsgeschichte Deutschlands und wohl auch Europas wahrscheinlich vollkommen anders verlaufen wäre, wenn das Potsdamer Abkommen »nach Treu und Glauben« durchgeführt worden wäre. Die Spaltung Deutschlands und der Kalte Krieg wären uns erspart geblieben. Der deutsche Imperialismus und Militarismus hätte nicht wiedererstehen können. Deutschland wäre nicht mit seiner Bundeswehr an Kriegen und militärischen Auseinandersetzungen beteiligt und zum viertgrößten Waffenexporteur der Welt »aufgestiegen«. Neofaschismus und Rassismus könnten heute nicht ihr Unwesen treiben.

Alpdruck oder Verpflichtung

Wie haben sich die zwei deutschen Staaten zum Potsdamer Abkommen verhalten? Ganz und gar entgegengesetzt. Die DDR hat es als verbindlich anerkannt und – soweit es von ihr abhing – auch umgesetzt. Das betraf nicht nur die Punkte, die mit den eigenen Plänen der deutschen antifaschistisch-demokratischen Kräfte übereinstimmten, sondern auch die Punkte, die wehtaten, wie Reparationen, Königsberg, Westgrenze Polens und »Überführung« Deutscher aus Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn nach Deutschland. Wilhelm Pieck hat in seiner Inauguralrede als Präsident der DDR am 11. Oktober 1949 erklärt: »Wir werden gewissenhaft die Verpflichtungen erfüllen, die uns das Potsdamer Abkommen auferlegt, wodurch wir uns wieder das Vertrauen der Welt erobern und uns in die Gemeinschaft der friedliebenden demokratischen Völker einreihen wollen.«[3] Ministerpräsident Otto Grotewohl ließ in seiner ersten Regierungserklärung vor der Volkskammer der DDR am 12. Oktober 1949 keinen Zweifel: »Der neue Weg ist der Weg der Demokratie, des Friedens und der Freundschaft mit allen Völkern. Bei der Verfolgung dieses Weges kann und wird sich die Regierung auf die Beschlüsse der Potsdamer Konferenz stützen.«[4]

Die westdeutsche Bundesregierung hat das Potsdamer Abkommen niemals anerkannt und keinen Punkt davon verwirklicht. Konrad Adenauer hat in seiner ersten Regierungserklärung als Bundeskanzler am 20. September 1949 das Abkommen zweimal und zwar ablehnend erwähnt. Einmal im Zusammenhang mit der Westgrenze Polens: »Wir können uns daher unter keinen Umständen mit einer von Sowjetrussland und Polen später einseitig vorgenommenen Abtrennung dieser Gebiete abfinden.« Zum andern behauptete er, die »Austreibung der Vertriebenen« sei »in vollem Gegensatz zu den Bestimmungen des Potsdamer Abkommens vorgenommen worden«. Später erklärte er in einem Rundfunk-Interview: »Ich habe auch meinen Alpdruck. Er heißt Potsdam.«[5]

Das Potsdamer Abkommen war rechtens. Die drei Mächte haben in ihrer Eigenschaft als Inhaber der Staatsgewalt in Deutschland gehandelt. Das Deutsche Reich war im Ergebnis des Zweiten Weltkriegs als Staat und Völkerrechtssubjekt durch »debellatio« [6] d.h. vollständige Vernichtung der Staatsgewalt des Aggressors untergegangen. Es gab keine deutsche Staatsgewalt mehr. Deutschland geriet bis zur Gründung der zwei deutschen Staaten 1949 faktisch und juristisch in eine Situation sui generis: Ein Land unter Besatzungsmacht, das die Verantwortung für ungeheuerliche Verbrechen gegen Frieden und Menschlichkeit trägt, aber von den Siegermächten nicht annektiert wurde. Als Inhaber der Obersten Gewalt in Deutschland waren die drei Mächte berechtigt, im Potsdamer Abkommen Verfügungen über Deutschland zu treffen und dessen Verpflichtungen festzulegen. Otto Grotewohl sagte in der zitierten Regierungserklärung: »Die Potsdamer Beschlüsse gehen von der Tatsache der totalen Niederlage Hitlerdeutschlands und der Zerschmetterung des faschistischen Machtapparats aus. Das dadurch entstandene Vakuum sollte durch die Viermächteregierung ausgefüllt werden.«

In der Völkerrechtswissenschaft der DDR ist die Verbindlichkeit der in Potsdam beschlossenen Maßnahmen für Deutschland und beide deutsche Staaten aus dem Prinzip der Verantwortlichkeit für das internationale Verbrechen des Aggressionskriegs abgeleitet worden, das die Möglichkeit schwerwiegender Sanktionen gegen den Verbrecherstaat einschließt. Diese Auffassung steht in Übereinstimmung mit Artikel 107 der UN-Charta, wo festgelegt ist, dass »Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkrieges in bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während des Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, (…) durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt« werden. Noch weiter ging Artikel 53 der Charta. Er erlaubte Zwangsmaßnahmen gegen einen »Feindstaat« aufgrund regionaler Abmachungen auch ohne Ermächtigung des Sicherheitsrates. Später wurde im »Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge« vom 23. Mai 1969 in Artikel 75 vorgesehen, dass einem »Angreiferstaat« durch Vertrag, an dem dieser nicht beteiligt ist, Verpflichtungen auferlegt werden können, »die auf den Angriff des betreffenden Staates hin im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen getroffen wurden«. Dem steht das Verbot von Verträgen zu Lasten Dritter in Artikel 34 nicht entgegen. Die Verbindlichkeit von Sanktions- und Vorbeugemaßnahmen gegen den Aggressor und dessen Rechtsnachfolger und damit auch des Abkommens von Potsdam war in der damaligen Umbruchsituation des Völkerrechts wohl begründet. Das Abkommen war zusammen mit der Charta der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945 und dem Statut des Internationalen Militärgerichtshofs von Nürnberg vom 8. August 1945 einer der Grundbausteine des demokratischen, friedensorientierten Völkerrechts, dessen Achtung gerade heute so nötig wäre.

Anmerkungen
  1. Manfred Görtemaker in: Aus Politik und Zeitgeschichte. Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament Nr. 28/1995
  2. Ebenda
  3. Wilhelm Pieck: Reden und Aufsätze, Band II, Berlin 1952, S. 296
  4. Otto Grotewohl: Im Kampf um die einige deutsche demokratische Republik. Reden und Aufsätze, Band I, Berlin 1954, S. 514
  5. Der Spiegel 25/1953
  6. »Von Debellation spricht man, wenn durch kriegerische Ereignisse eines der drei für die Staatlichkeit konstitutiven Elemente (Staatsvolk Staatsgebiet, Staatsgewalt) verlorengeht.« Ignaz Seidl-Hohenveldern (Hrsg.): Lexikon des Rechts. Völkerrecht, Neuwied u.a. 1992, S. 40
Gregor Schirmer ist Professor für Völkerrecht. Er war Stellvertreter des Ministers für Hoch- und Fachschulwesen der DDR und Stellvertretender Abteilungsleiter im ZK der SED.

* Aus: junge Welt, Dienstag, 21. Juli 2015




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