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Pax Christi lehnt EU-Reformvertrag ab!

Neutralitätsvorbehalt muss bei der Ratifizierung verfassungsgesetzlich festgelegt werden

Wenn es nach dem Willen der Staatschefs der Europäischen Union geht, soll im Dezember 2007 der "neue" Reformvertrag in Lissabon verabschiedet werden. Der dann folgende Ratifizierungsprozess soll dann bis zum Jahr 2009 abgeschlossen sein. Es hat sich bereits herumgesprochen, dass der "Reformvertrag" nichts anderes ist als der alte Verfassungsvertrag in einer nur leidlich erneuerten Verpackung. Die österreichische Sektion von pax christi hat nun in einer Presseerklärung verkündet, dass sie von dem "neuen" Vertrag nicht viel hält und ihn sogar als "Rückschtitt" ablehnt. Insbesondere verstieße seine Anerkennung durch die österreichische Regierung gegen die in der österreichischen Verfassung verankerte "immerwährende Neutralität".
Wir dokumentieren die Erklärung im Wortlaut.



Pax Christi Österreich lehnt eine problematische Weichenstellung im neuen EU-Reformvertrag, der vergangenen Freitag in Lissabon von den Staats- und RegierungschefInnen der EU-Länder paktiert wurde, ab. Pax Christi setzt sich für eine friedliche, soziale und ökologische Europäische Union ein. Der Reformvertrag stellt gerade für die Friedens- und Abrüstungspolitik einen Rückschritt dar.

Wie schon im gescheiterten EU-Verfassungsvertrag findet sich auch im Reformvertrag von Lissabon der Passus: "Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern." Dies kann nur als Aufforderung zu ständiger Aufrüstung gedeutet werden. Wie im Verfassungsvertrag ist auch im jetzigen Reformvertrag eine eigene EU-Rüstungsagentur, eigene EU-Finanzmittel für Verteidigung und battle-groups für außereuropäische Einsätze auch ohne UNO-Mandat vorgesehen.

Pax Christi fordert stattdessen eine Stärkung der Anstrengungen im Bereich der zivilen Friedensförderung (Konfliktprävention, zivile Friedenseinsätze, Friedensdienste, Friedensforschung, usw.). Dazu gibt es im Reformvertrag keine konkreten Ansätze.

Der Art. 27 Absatz 7 des Reformvertrages nennt zudem eine EU-Beistandsverpflichtung der Vertragsstaaten bei einem Angriff auf ein EU-Land. Damit wird ein militärischer Automatismus fixiert, der kriegerischen Verwicklungen Vorschub leistet. Dieser Passus ist mit der verfassungsrechtlich garantierten Neutralität Österreichs im Kriegsfall nicht vereinbar.

Pax Christi fordert diesbezüglich eine juristische Klarstellung vor Inkrafttreten des Reformvertrages. Eine Aushöhlung der Neutralität darf nicht hinter dem Rücken der Bevölkerung vom Nationalrat beschlossen werden.

Pax Christi verkennt nicht, dass der Reformvertrag auch positive Regelungen beinhaltet: Aufwertung des Europaparlaments, Grundrechtscharta, beschleunigte Entscheidungsfindung. Im Reformvertrag finden sich auch Ansatzpunkte für eine soziale EU, wenngleich in diesem Bereich auch weiterhin das Prinzip der Einstimmigkeit gilt und somit soziale Verbesserungen nur schwer umzusetzen sind. Das gleichzeitige Bekenntnis zu einer "offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb" kann vielmehr als Festlegung auf eine neoliberale Wirtschaftsordnung interpretiert werden, was in Zukunft die Einführung von sozial und ökologisch sinnvollen Regeln erschweren könnte.

Linz, den 23. Oktober 2007
Der Vorstand von Pax Christi Österreich

Quelle: http://www.paxchristi.at/


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