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EU-Beratung intransparent

Attac-Beirat fordert breite öffentliche Debatte über Begleitgesetz

Von Ines Wallrodt *

Attac nahe stehende Wissenschaftler haben das Schnellverfahren zur Verabschiedung des EU-Begleitgesetzes kritisiert. Wie zur Bestätigung lauteten die Meldungen des Tages, eine »weitgehende Einigung« sei erzielt. Worin diese genau besteht, ist unbekannt. Die Öffentlichkeit kann sich in der Deutung einzelner Statements üben.

Der Wissenschaftliche Beirat von Attac hat die Beratungen des EU-Begleitgesetzes als »undemokratisch und intransparent« kritisiert. Statt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine breite, öffentliche Debatte über dessen Inhalte einzuleiten, »laufen die Verhandlungen derzeit hinter verschlossenen Türen«, bemängelte der Kreis, dem 117 Professoren und Wissenschaftler angehören, gestern in einer Stellungnahme.

Am Montag (17. Aug.) verhandelten die Bundestagsfraktionen sowie Bund und Länder zum dritten Mal informell über das geforderte neue Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag, das die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat in der EU-Politik stärken soll. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla ging von einem »insgesamt positiven Abschluss« aus. Der Gesetzentwurf soll nach den Worten des parlamentarischen Geschäftsführers der Unionsfraktion, Norbert Röttgen, von den Regierungsfraktionen sowie von Grünen und FDP zusammen eingebracht werden.

Zentrale Ansprüche der CSU sind offenbar vom Tisch. So sei laut Röttgen die Forderung, den Lissabon-Vertrag verbindlich nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu interpretieren, »nicht Stand der Konsensbildung«. Und das Verlangen, die Regierung durch ein Parlamentsvotum rechtlich zu binden, sei »nicht mehr vertreten worden«.

Kritiker wie Attac entnehmen dem, dass die Mehrheit der Fraktionen nicht gewillt sei, die Mitspracherechte ernsthaft zu stärken. Für ein künftiges Europagesetz fordert der wissenschaftliche Beirat Volksabstimmungen, verbindliche Verhandlungsmandate für die Bundesregierung sowie Informationsrechte des Bundestags, insbesondere über die Diskussionen in den Ratsarbeitsgruppen sowie im Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee. Darüber hinaus fordert er völkerrechtliche Vorbehalte geltend zu machen: Zur Entscheidung über Auslandseinsätze der Bundeswehr und zum Vorrang sozialer Grundrechte vor den Kapital-, Waren- und Dienstleistungsfreiheiten.

Wer mit dem Begleitgesetz nicht einverstanden ist, hat angesichts des Zeitplans jedoch schlechte Karten. Am 26. August soll das abgestimmte Gesetz in den Bundestag eingebracht werden. Dann bleiben noch zwei Wochen bis zur planmäßigen Beschlussfassung.

* Aus: Neues Deutschland, 18. August 2009


Schweinsgalopp für EU

Von Rüdiger Göbel **

Ganz große Koalition im Bundestag: Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie FDP und Grüne wollen offensichtlich einen gemeinsamen Entwurf zum sogenannten EU-Begleitgesetz ins Parlament einbringen. Am Montag berieten sie über die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Regelungen zum Lissabon-Vertrag der Europäischen Union. Man sei sich weitgehend einig, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Norbert Röttgen (CDU), in Berlin im Anschluß. Für den 26. August ist in einer Sondersitzung des Bundestages die erste Lesung geplant, am 8. September soll das Gesetz im Parlament durchgewinkt werden. Der europapolitische Sprecher der Linksfraktion, Diether Dehm, sprach von einem »Schweinsgalopp« und drohte, eine »Sponti-Aktion zur Beeinflussung der irischen Bevölkerung kann einen neuen Gang nach Karlsruhe bewirken«. Hintergrund: Die deutsche Ratifika­tionsurkunde für den Lissabon-Vertrag soll vor dem Referendum in Irland Anfang Oktober hinterlegt werden und zur Unterstützung der Befürworter beitragen. Im Juni 2008 war das Vertragswerk auf der Grünen Insel in einer ersten Volksabstimmung durchgefallen.

Die Linke und mehrere andere Kläger wie der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler hatten beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen den Lissabon-Vertrag eingelegt. Die Richter erklärten diesen in ihrem Urteil vom 30. Juni an sich zwar für verfassungsgemäß, sie verlangten aber Änderungen am deutschen Begleitgesetz, darunter erweiterte Mitbestimmungsrechte für Bundestag und Bundesrat. Aus den bisherigen Verlautbarungen zeichnet sich ab, daß die Mehrheit der Fraktionen nicht gewillt ist, eben diese ernsthaft zu stärken. So soll die Bundesregierung nicht rechtlich an Entschließungen des Bundestages gebunden werden. Laut Röttgen müsse die Bundesregierung in Brüssel »uneingeschränkt verhandlungsfähig« sein. Der CSU-Politiker Hartmut Koschyk betonte im Bayerischen Rundfunk, die »Flexibilität« der Bundesregierung bleibe erhalten.

ATTAC forderte am Montag (17. Aug.) »eine breite öffentliche Debatte über die Inhalte des Begleitgesetzes« und benannte zentrale Kriterien für ein künftiges Europagesetz. Das globalisierungskritische Netzwerk kritisierte die laufenden Blitzverhandlungen hinter verschlossenen Türen als »undemokratisch und intransparent«. Ein künftiges Europagesetz müsse gewährleisten, daß bei EU-Vertragsänderungen Volksabstimmungen stattfinden können. Im Gegensatz zu den Plänen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen fordert ATTAC zudem eine »umfassende Stärkung der Rechte der Parlamente«: »Der Bundestag muß in allen Belangen die Position der Bundesregierung im Rat frühzeitig festlegen können.« Dies müsse auch für die sogenannten Missionen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik -- sprich EU-Polizei- und Militäreinsätze -- gelten. Und: »Es bedarf eines völkerrechtlichen Vorbehalts durch die Bundesregierung, in dem klargestellt wird, daß auch künftig der Parlamentsvorbehalt für Auslandseinsätze der Bundeswehr und das Verbot des Angriffskrieges (Artikel 26 Grundgesetz) gelten.« Leider verkennt ATTAC dabei, daß das Gros der Bundestagsabgeordneten bisher alle Kriegseinsätze abgenickt und damit in keinem Fall gegen die Politik von Bundesregierung, EU und ­NATO opponiert hat. Spannend bleibt in jedem Fall die Frage, ob die Abgeordneten der Linksfraktion das EU-Begleitgesetz im Bundestag ablehnen oder sich nur der Stimme enthalten.

** Aus: junge Welt, 18. August 2009


Wissenschaftlicher Beirat von Attac:

Erklärung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag

Es ist zu begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht ein grundlegend neues Begleitgesetz zum EU-Vertrag von Lissabon fordert. Im Urteil vom 30. 06. 2009 finden sich viele Anknüpfungspunkte für eine Verbesserung der demokratischen Partizipation nationaler und regionaler Parlamente an den Entscheidungen auf EU-Ebene. Es wäre noch mehr zu begrüßen, wenn das Urteil zum Anlass genommen würde, eine breite, öffentlich geführte Debatte über die Inhalte eines Begleitgesetzes zum Lissabon-Vertrag einzuleiten, um die Bürgerinnen und Bürger daran so intensiv wie möglich zu beteiligen. Doch laufen die Verhandlungen zum Begleitgesetz zum Vertrag von Lissabon derzeit hinter verschlossenen Türen. Es scheint, als solle das Gesetz geradezu durchgepeitscht werden, um durch einen frühzeitigen Abschluss in Bundestag und Bundesrat das Referendum in Irland am 2. Oktober 2009 über den Vertrag von Lissabon, im Sinne der Vertragsbefürworter, beeinflussen zu können. Wir halten ein solches Verhalten für undemokratisch und intransparent und fordern eine öffentliche Diskussion, die sich nicht auf das Abnicken von Gesetzesvorlagen der Bundesregierung durch die Mitglieder des Bundestages beschränkt.

Vor diesem Hintergrund möchten wir in der Öffentlichkeit folgende Forderungen für ein künftiges Europagesetz in die Diskussion einbringen; dies sind Kernpunkte, die nicht nur in Deutschland, sondern europaweit Gültigkeit beanspruchen:
  1. Es muss gewährleistet werden, dass bei EU-Vertragsänderungen dazu in Deutschland, wie in anderen EU-Mitgliedsländern auch, Volksabstimmungen stattfinden können.
  2. Es bedarf einer umfassenden Stärkung der Rechte der Parlamente, in Deutschland des Bundestages. Der Bundestag muss in allen Belangen die Position der Bundesregierung im Rat frühzeitig festlegen können. In anderen Ländern sind ähnlich Regelungen vorzusehen. Dies muss selbstverständlich auch für alle so genannten Missionen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sprich EU-Polizei- und Militäreinsätze gelten.
  3. Es bedarf dazu auch einer umfassenden Stärkung der Informationsrechte der Parlamente und daher auch des Bundestags, insbesondere indem Zugang zu den Diskussionen in den Ratsarbeitsgruppen und im Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee gewährleistet wird. Es ist nicht hinnehmbar, dass hinter verschlossenen Türen auf Beamtenebene Tatsachen geschaffen werden, ohne dass die Öffentlichkeit überhaupt davon erfährt.
  4. Es bedarf eines völkerrechtlichen Vorbehalts durch die Bundesregierung, in dem klar gestellt wird, dass auch künftig der Parlamentsvorbehalt für Auslandseinsätze der Bundeswehr und das Verbot des Angriffskrieges (Art. 26 GG) gelten.
  5. Es bedarf eines völkerrechtlichen Vorbehalts durch die Bundesregierung, in dem klar gestellt wird, dass das Sozialstaatsprinzip gilt und damit der Vorrang sozialer Grundrechte im Rahmen des Europäischen Sozialmodells vor den Kapital-, Waren-; und Dienstleistungsfreiheiten gewährleistet werden kann.
Wir wissen, dass ein NEIN zum Lissabon-Vertrag auch aus nationalistischen, europafeindlichen Motiven erfolgen kann. Wir wissen auch, dass ein JA zum Lissabon- Vertrag sehr verschieden, ja gegensätzlich motiviert sein kann.

Die progressive NEIN-Kampagne in Irland verdient unsere Unterstützung, weil sie von der Absicht getragen ist, eine EU deregulierter Märkte, des Sozialabbaus und der militärischen Interventionen zu verhindern und eine demokratische, soziale, friedliche und ökologisch nachhaltige EU zu errichten.

Berlin / Frankfurt/Main, den 17.08.2009

Quelle: Website von Attac Deutschland, www.attac.de




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