Dieser Internet-Auftritt kann nach dem Tod des Webmasters, Peter Strutynski, bis auf Weiteres nicht aktualisiert werden. Er steht jedoch weiterhin als Archiv mit Beiträgen aus den Jahren 1996 – 2015 zur Verfügung.

"Mit dieser Entscheidung ist ein monatelanger Beratungs- und Abwägungsprozess zum Abschluss gebracht worden"

EU-Verfassungsvertrag im Bundestag verabschiedet - 95 Prozent Zustimmung - Die Debatte im Wortlaut

Der Bundestag hat am 12. Mai 2005 der EU-Verfassung mit überwältigender Mehrheit zugestimmt. Bei der namentlichen Abstimmung im Bundestag war die Zwei-Drittel-Mehrheit von 401 Stimmen erforderlich, letztlich votierten sogar 569 von 594 Abgeordneten für die Verfassung. 23 Abgeordnete stimmten gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der den Verfassungsvertrag im nationalen Recht verankert. Zwei Abgeordnete enthielten sich.
Einstimmig beschlossen wurde zudem ein Gesetz für Mitwirkungs- und Klagemöglichkeiten des deutschen Parlaments. Die Regelung sieht vor, dass der Bundestag gegen Maßnahmen der EU eine so genannte Subsidiaritätsklage beim Gerichtshof der Europäischen Union erheben kann.

Schröder sagte in seiner Regierungserklärung, die Verfassung der EU verdiene das Wort "historisch". Zwar erfülle der Verfassungstext nicht alle Hoffnungen, doch sei er "ein sehr guter und fairer Kompromiss". Der Kanzler betonte: "Wer mehr Demokratie will in Europa, muss für die Verfassung stimmen."
Trotz der Kritik von Teilen ihrer Partei machte Unionsfraktionschefin Angela Merkel (CDU) ihre Unterstützung der Verfassung deutlich. Sie könne "aus vollem Herzen Ja sagen, auch wenn mir nicht alles gefällt". Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) hob ebenso wie Merkel kritisch hervor, dass er sich einen klareren Gottesbezug und einen deutlicheren Bezug auf die Kernaufgaben der EU gewünscht hätte. FDP-Fraktionschef Wolfgang Gerhardt unterstützte die Verfassung, hielt der EU aber "Lethargie" vor.
Für die PDS, die nur mit zwei Abgeordneten im Bundestag vertreten ist, sprach Gesine Lötzsch. Sie kritisierte die Teile der Verfassung, in denen die Militarisierung und eine neoliberale Wirtschaftspolitik der EU festgeschrieben sind.
Die Globalisierungskritiker von Attac und die Friedensbewegung sprachen von einer "neoliberalen und militaristischen" Verfassung. Sie protestierten während der Debatte vor dem Reichtstag.

Im Folgenden dokumentieren wir Auszüge aus der Bundestagsdebatte. Auf Zwischenrufe und Beifallskundgebungen haben wir verzichtet. Nicht dokumentiert sind die Debattenbeiträge von Dietmar Nietan (SPD), Peter Hintze (CDU/CSU), Martin Hohmann (fraktionslos), Axel Schäfer (Bochum) (SPD), Dr. Peter Gauweiler (CDU/CSU) und Manfred Carstens (Emstek) (CDU/CSU). Von den insgesamt 16 Rednerinnen und Rednern kommen im Folgenden zu Wort:



175. Sitzung des Deutschen Bundestages, Donnerstag, 12. Mai 2005

Tagesordnung 4 a) Abgabe einer Regierungserklärung des Bundeskanzlers zur Ratifizierung der europäischen Verfassung
Für ein starkes und soziales Europa

4 b) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa


Gerhard Schröder, Bundeskanzler:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die vergangenen Tage standen nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen Welt im Zeichen des Erinnerns und des Gedenkens an das Ende des Zweiten Weltkriegs vor 60 Jahren.

Ein besonders bewegendes Erlebnis war für mich die Teilnahme an den Feierlichkeiten zum 60. Jahrestag in Moskau. Ich habe die von Präsident Putin ausgesprochene Einladung als Ehre und als Auszeichnung unseres Landes verstanden, so wie ich auch die Einladungen von Präsident Chirac im vergangenen Juni in die Normandie und von Ministerpräsident Miller im vergangenen August zur Erinnerung an den Warschauer Aufstand als Zeichen der Verbundenheit und des Vertrauens in unser Land empfunden habe. In der Teilnahme des deutschen Bundeskanzlers an diesen Gedenkveranstaltungen drückt sich die Wertschätzung aus, die das demokratische und vereinte Deutschland in der Staatengemeinschaft genießt. 60 Jahre nach dem Ende des von Deutschland begonnenen Krieges sind wir ein geachteter und geschätzter Partner in der Welt. Diese Tatsache sollte uns mit Dankbarkeit erfüllen.

Meine Damen und Herren, mit der Kennzeichnung „historisch“ sollten wir einen sparsamen, einen vernünftigen Umgang pflegen. Aber die Verfassung der Europäischen Union, über die wir heute zu beschließen haben, verdient dieses große Wort. Sie ist, wie könnte es anders sein, nur Menschenwerk. Sie erfüllt naturgemäß nicht alle Hoffnungen und sie bannt nicht alle Ängste. Der Verfassungstext ist aber ein sehr guter und fairer Kompromiss, in harter Arbeit vom Konvent formuliert, unter der umsichtigen Leitung von Valéry Giscard d’Estaing. Ich spreche wohl für Sie alle, meine Damen und Herren, wenn ich Giscard d’Estaing und sämtlichen Mitgliedern des Verfassungskonvents, vor allen den deutschen Vertretern, unseren Dank und unseren Respekt für die geduldige, schwierige, aber eben alles in allem erfolgreiche Arbeit ausspreche.

Lassen Sie mich stellvertretend für alle nur zwei deutsche Namen nennen: Erwin Teufel, bis vor wenigen Tagen noch Ministerpräsident von Baden-Württemberg, von dessen Sachkunde in Brüssel mit Respekt gesprochen wurde, und Joschka Fischer, der in den entscheidenden Monaten des Konvents mit Energie und Begeisterung, aber auch durch großes Verhandlungs- und Vermittlungsgeschick maßgeblich zum Gelingen des Verfassungswerkes beigetragen hat.

Alle, die mit ihnen zusammenwirkten, haben in vielen Tagen und Nächten in der Tat das Bestmögliche geleistet. Durch die Vertretung der Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und aller nationalen Parlamente im Konvent hat die neue Verfassung eine breite demokratische Legitimation.

Durch die Verfassung wird die Europäische Union entscheidungsfähiger und zugleich politisch führbar bleiben. Durch die Verfassung wird die Europäische Union demokratischer, auch bürgernäher. Das Europäische Parlament wird gestärkt und erhält mehr Mitwirkungsrechte. Die nationalen Parlamente erhalten zusätzliche Informations- und Kontrollrechte. Die Bundesregierung ist bereit, dem auch in einer Vereinbarung mit dem Deutschen Bundestag Rechnung zu tragen.

Die Zuständigkeiten zwischen der nationalen und der europäischen Ebene werden in der europäischen Verfassung klarer getrennt. Und die Verfassung trägt mit dem Entscheidungsmodus der doppelten Mehrheit dem urdemokratischen Prinzip „Ein Bürger, eine Stimme“ wirklich Rechnung. Deshalb kann es auch insoweit keinen Zweifel geben: Wer in Europa mehr Demokratie will, der muss für diese Verfassung stimmen.

Meine Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, in diesem Augenblick nicht allzu kleinlich und detailversessen auf den einen oder anderen Halbsatz in diesem oder jenem Paragraphen des Gesamtwerks zu starren – einen Halbsatz, der unseren Erwartungen vielleicht nicht völlig entspricht –, sondern einmal innezuhalten, vielleicht sogar ein paar Schritte zurückzutreten, um unsere Entscheidung, die wir heute zu treffen haben, mit den Augen der Älteren unter uns zu betrachten, jener, die Zeugen und Opfer der Verheerungen des 20. Jahrhunderts waren, also aus der Sicht unserer Väter und Mütter, unserer Großmütter und Großväter, die uns – 60 Jahre nach dem Ende der europäischen Katastrophen – gerade in diesen Tagen des Gedenkens wieder so nahe gerückt sind.

Wer von ihnen hätte damals von einer europäischen Verfassung, von einem in Frieden, Freiheit und Wohlstand vereinten Europa auch nur zu träumen gewagt, damals, in den Trümmern der Städte, damals, als die Tore der Konzentrationslager endlich aufgesprengt wurden und der Blick der Völker entsetzt die Leichenberge und die ausgemergelten Skelette wahrnahm, damals, als sich hinter Millionen deutscher Soldaten die Tore der Kriegsgefangenenlager für bittere Monate und Jahre schlossen, damals, als sich ein Gefühl der Erlösung einstellte, aus dem sich allmählich, wie es Richard von Weizsäcker 40 Jahre später in einer mutigen und wegweisenden Rede ausgesprochen hat, ein Gefühl der Befreiung zu entwickeln begann, weil den Mörderkommandos der SS und der Feldgendarmerie das blutige Handwerk gelegt wurde, weil die von Anhängern und Mitläufern getragene Nazidiktatur, die Leid, Tod und Zerstörung über Europa gebracht hatte, endlich gebrochen war?

Nein, den Überlebenden war es damals nicht in den Sinn gekommen, von einer europäischen Verfassung für die Völker des Kontinents auch nur zu träumen, Völker, die als gute Nachbarn friedlich zusammenleben. Keiner wagte zu hoffen, dass jener Menschheitstraum von Frieden, Solidarität und Freiheit jemals unsere Realität bestimmen und unseren Alltag formen würde. Wirklich keiner? Nicht ganz. In Buchenwald, in Dachau, in Flossenbürg und Mauthausen, also in den Zellen des Widerstandes der Lager und der Zuchthäuser, wurde von der Notwendigkeit der Einheit Europas – wenn auch nur flüsternd – gesprochen.

Ich nenne stellvertretend die Namen Eugen Kogon, Jorge Semprún, Joseph Rovan, Fritz Erler, Helmuth von Moltke und Eugen Gerstenmaier. Im Widerstand der europäischen Völker gegen den Faschismus leuchtete das Licht des vereinigten Europas eben in den dunkelsten Jahren unserer Geschichte zum ersten Mal und ganz, ganz zaghaft auf. Europa – so viel ist klar – wurde aus der Not geboren, aus der Notwendigkeit – im wahrsten Sinne des Wortes –, einer Notwendigkeit, der schließlich auch die Vernunft gehorchte. Aus dem Elend des Seins wuchs ein neues Bewusstsein, ein neuer Geist.

Der Krieg war noch nicht beendet, als drüben in Washington Jean Monnet – damals der Beauftragte des Freien Frankreichs für die Versorgung der Armeen, die jenseits des Atlantik kämpften – die ersten Pläne für den Zusammenschluss Europas zu entwerfen begann, zusammen mit seinen amerikanischen Kollegen, unter ihnen George Ball, den wir später als den Architekten der Außenpolitik von John F. Kennedy kennen und auch schätzen lernten. Vergessen wir nicht – jetzt erst recht nicht –, dass die besten Köpfe der amerikanischen Nachkriegsdiplomatie zu den Vätern Europas gehörten:

George F. Kennan und Dean Acheson, die Konstrukteure des Marshallplans. Sie bestanden darauf, dass die Europäer in einem gemeinsamen Gremium die Verwaltung der amerikanischen Milliarden verantworteten, das westliche Deutschland eingeschlossen, das zunächst von Besatzungsmächten vertreten wurde. Das Monnetprojekt für die gemeinsame Kontrolle der deutschen und französischen Montanindustrie trat später unter dem Namen Schumanplan ins Leben. Jean Monnet und Robert Schuman fanden ihre kongenialen Partner in Konrad Adenauer, dem italienischen Christdemokraten de Gasperi und dem belgischen Sozialisten Paul-Henri Spaak – die Gründerväter Europas.

Charles de Gaulle hat 1954 als leidenschaftlicher Repräsentant des klassischen Nationalstaates Monnets Konzept der europäischen Verteidigungsunion zu Fall gebracht. Es war ein Glücksfall, dass er sich nach der Rückkehr ins Amt der historischen Logik gebeugt hat: De Gaulle erkannte die französisch-deutsche Kooperation als produktive Keimzelle Europas und er setzte sie als Motor in der europäischen Einigung ins Werk – ein bewundernswerter Wandel, der die Größe dieser ungewöhnlichen Persönlichkeit bezeugt. Ohne die deutsch-französische Aussöhnung und Partnerschaft wäre das europäische Einigungswerk nicht möglich gewesen. Auch das ist Verpflichtung.

Die Verständigung zwischen de Gaulle und Konrad Adenauer und das gemeinsame Werk des Élysée-Vertrags haben wir gemeinsam mit unseren französischen Freunden und Partnern zum 40. Jahrestag in einer gemeinsamen Sitzung gefeiert. Auch das ist ein Ereignis, das sich 1945 kein Deutscher und wohl auch kein Franzose vorstellen konnte. Und auch das gehört zu einer Verpflichtung, die wir alle miteinander haben. Alle Nachfolger von Charles de Gaulle und Konrad Adenauer haben übrigens entsprechend dem Gesetz der europäischen Einheit und der Logik der deutsch-französischen Zusammenarbeit politisch gehandelt. Diese besondere Bindung zwischen Deutschland und Frankreich ist für unsere und für alle nachkommenden Generationen Erbe, aber eben auch zugleich Verpflichtung.

Meine Damen und Herren, viele sehen Willy Brandt allzu einseitig nur als Strategen der Ostpolitik. Ich wäre der Letzte, der diese historische Zäsur und diese großartige Leistung unterschätzte. Denn die Entspannungspolitik der damaligen sozial-liberalen Koalition war der eigentliche Anfang des gesamteuropäischen Wandels und Umbruchs.

Willy Brandt hat aus tiefer Überzeugung wieder und wieder betont, dass sich seine Ostpolitik konsequent aus der Westpolitik Konrad Adenauers ergeben hat, dass sie ohne das Fundament der Europäischen Gemeinschaft nicht denkbar gewesen wäre und dass sie freilich auch niemals die Einbindung in die Atlantische Allianz entbehren konnte. Helmut Schmidt, aber auch Helmut Kohl führten das Werk Brandts konsequent fort. Willy Brandt hat – man vergisst es allzu oft – mit Präsident Pompidou 1970 in Den Haag die Entwicklung der Europäischen Gemeinschaft zur Europäischen Union, einer Wirtschafts- und Währungsunion samt Europäischer Zentralbank, beschlossen. Als Zielpunkt wurde übrigens das Jahr 1980 ins Auge gefasst. Das war ein wenig zu optimistisch, wie wir wissen. Die Entwicklung nahm unsere Geduld etwas länger in Anspruch. Indes: Es waren Brandt und Pompidou, denen es gelang, Großbritannien unter der Führung des konservativen Edward Heath, der ein bekennender Europäer war und ist, ins gemeinsame Boot zu holen. Sie waren es auch, die für Spanien, Portugal und Griechenland nach der Befreiung aus ihren autoritären Regimes das Tor zu Europa aufgeschlossen haben.

Der Sozialdemokrat Helmut Schmidt und der Liberalkonservative Giscard d?Estaing haben in ihrer Zeit das europäische Werk aus Passion und Überzeugung fortgesetzt. Sie bahnten dem Euro mit der so genannten Währungsschlange den Weg. Der Christdemokrat Helmut Kohl und der Sozialist Francois Mitterand waren es schließlich, die mit dem Vertrag von Maastricht das Rahmenwerk der Europäischen Union geschaffen haben, und zwar den Rahmen für das ganze Europa, das auch jene Völker und Staaten einschließt, die im vergangenen Jahr der Europäischen Union beigetreten sind, und das auch jene willkommen heißt, die im Jahr 2007 dazukommen werden.

Übrigens – das sollten wir bei einer Würdigung politischer Leistungen nicht unterschlagen –: Francois Mitterand und Helmut Kohl haben die deutsche Einheit in Europa eingebunden. In dieser Tradition und Kontinuität wollen Jacques Chirac und ich die deutsch-französische Partnerschaft weiter vertiefen und ausbauen. Mein Zusammenwirken mit dem französischen Staatspräsidenten – lassen Sie mich das voller Dankbarkeit hier anmerken – steht in seiner Intensität, seiner Aufrichtigkeit, seiner Zuverlässigkeit und auch seiner Herzlichkeit dem unserer Vorgänger nicht nach.

Meine Damen und Herren, bei den Beratungen zur europäischen Verfassung hat sich die deutsch-französische Partnerschaft im Interesse unserer Völker und im Interesse der gesamten Europäischen Union einmal mehr bewährt. Diese Verfassung, über die wir heute abstimmen, ist das Ergebnis eines demokratischen Prozesses, der in der Geschichte der europäischen Integration wahrlich ohne Beispiel ist. Historisch steht die Verfassung in der Kontinuität eines Europas, das seine Lehren aus der leidvollen Geschichte des 20. Jahrhunderts gezogen hat. Insoweit ist die Verfassung sowohl ein Dokument der Selbstvergewisserung als auch ein Ausdruck für das Selbstverständnis des vereinigten Europas im 21. Jahrhundert.

Es ist ein Europa, das sich als Wertegemeinschaft versteht und auf den universellen Werten und den unveräußerlichen Rechten des Menschen beruht. Es ist ein Europa, das Demokratie mit wirtschaftlicher Produktivität und sozialer Solidarität zu einem ganz eigenen Gesellschaftsmodell verknüpft. Es ist ein Europa, das sich als soziale, wirtschaftliche, kulturelle und politische Gemeinschaft begreift, das ganz bewusst mehr sein will als eine bloße geographische Einheit, mehr als Binnenmarkt und Freihandelszone. Es ist ein Europa, das als innere Einheit auftreten und handeln will – nach der festen Überzeugung, dass wir Europäer gemeinsam mehr erreichen können, als jeder für sich je erreichte. Es ist ein Europa, das eine Stimme für Frieden und Multilateralismus und ein starker Partner für eine gerechte und kooperative Weltordnung sein will.

Dazu gehört ausdrücklich auch eine stabile Partnerschaft mit den Vereinigten Staaten von Amerika.

Die Verfassung schafft dieses Europa nicht. Aber sie bietet den Rahmen, die Institutionen und die Verfahren, damit das erweiterte Europa seinen Weg weitergehen kann. Sie wird dem europäischen Integrationsprozess einen neuen Schub, eine neue Dynamik verleihen. Mit der Verfassung geben wir Europäer uns in freier Selbstbestimmung ein neues System der Ordnung, das die Fragmente der bisherigen europäischen Verträge in verbesserter und harmonisierter Form zusammenfügt.

Die europäische Verfassung steht auch einer Vertiefung der Europäischen Union nicht im Wege. Im Gegenteil: Gerade im erweiterten Europa stellt sich die Notwendigkeit vertiefter Formen der Zusammenarbeit besonders dringlich. Dies gilt aus meiner Sicht vor allem für eine gemeinsame europäische Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, aber nicht minder für eine europäische Ausländer- und Zuwanderungspolitik.

Die Verfassung verändert auch nicht die Statik oder gar die Architektur im gemeinsamen Europa. Sie kennt keine Dominanz und sie schafft auch kein französisches Europa, erst recht kein deutsches Europa, sondern ein wahrhaft europäisches Europa.

Meine Damen und Herren, die europäische Einigung ist eine beispiellose Erfolgsgeschichte, natürlich mit Zweifeln und Rückschlägen versehen. Aber trotz aller Zweifel, Rückschläge und Krisen, die es seit den 50er-Jahren immer wieder gegeben hat, sind wir doch weit vorangekommen. Vor allem hat der europäische Einigungsprozess zusammen mit der atlantischen Allianz unseren Völkern seit nunmehr 60 Jahren Frieden beschert. Dieses Glück ist den Völkern unseres Kontinents niemals zuvor zuteil geworden.

Aber nicht nur Frieden: auch einen in der Geschichte einmaligen Wohlstand, wie ihn die Menschen auf diesem Kontinent – trotz der akuten ökonomischen Probleme – so nie zuvor gekannt haben.

Meine Damen und Herren, die Kontinuität in der Europapolitik gehört zum Grundkonsens aller deutschen Regierungen und aller deutschen Demokraten. Ich kann Europa unser aller Raison d'Être nennen: die Garantie eines Lebens in Freiheit und in Würde. Diese Garantie bringt die europäische Verfassung auf vortreffliche Weise zum Ausdruck. Diese Verfassung ist das vorläufig krönende Werk der politischen Arbeit von zwei oder drei Generationen.

Mit der heutigen Abstimmung legen wir auch ein Zeugnis darüber ab, dass wir uns ihrem Vermächtnis würdig erweisen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

Dr. Angela Merkel (CDU/CSU):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird mit großer Mehrheit der Ratifizierung des EU-Verfassungsvertrages zustimmen. Auch wenn sich eine Reihe von Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion dieser Mehrheit nicht anschließen wird – ihre Zweifel sind geblieben –, bringen wir als Fraktion in unserer großen Mehrheit unser Ja zum Vertrag über die Verfassung in Europa eindrucksvoll zum Ausdruck.

Wir sagen Ja dazu, mit diesem Vertrag die Einigung Europas institutionell weiter zu festigen; denn wir vergessen nicht die Lehren von denen, die vor uns politische Verantwortung trugen, von Konrad Adenauer über Willy Brandt bis Helmut Kohl, die Lehren aus den Katastrophen der beiden Weltkriege auf europäischem Boden. Europa als Friedens- und Wertegemeinschaft stärken, dazu gibt es keine Alternative.

Als ich nach der deutschen Einheit Jugendministerin wurde, rief mich im Sommer 1991 Bundeskanzler Helmut Kohl an und sagte mir: Sie müssen Joseph Rovan kennen lernen, einen der großen Befürworter des Deutsch-Französischen Jugendwerkes, 1918 in München geboren, 1933 nach Frankreich emigriert, Kriegsdienst auf französischer Seite, Mitarbeiter der Résistance, 1944 verhaftet und nach Dachau deportiert, 1945 politischer Berater des Ministers Edmond Michelet und glühender Befürworter des Jugendaustauschs zwischen Deutschland und Frankreich.

Als ich ihn traf, übergab er mir sein Buch „Geschichten aus Dachau“ und drückte in so unbeschreiblicher Weise gleichzeitig die Freude über die deutsche Einheit und das Ende des Kalten Krieges aus, dass mir klar wurde, welche Kraft die Visionäre am Ende des Zweiten Weltkrieges aufgebracht hatten, dieses gemeinsame Europa zu bauen. Das werden und dürfen wir niemals vergessen.

Winston Churchill sagte schon 1946 in einer Rede an die akademische Jugend an der Universität Zürich: „Darum sage ich Ihnen: Lassen Sie Europa entstehen!“

Die Einheit Europas war ein Traum von wenigen. Sie wurde eine Hoffnung für viele. Sie ist heute eine Notwendigkeit für alle.

Das sagte Konrad Adenauer. Europa kann und darf kein wirtschaftliches und technisches Unternehmen bleiben. Europa braucht eine Seele, das Bewusstsein seiner historischen Affinitäten, seiner gegenwärtigen und künftigen Aufgaben, einen politischen Willen im Dienste eines selben menschlichen Ideals, so Robert Schuman.

Einen politischen Willen im Dienste eines selben menschlichen Ideals – dieser Wille hält heute immer noch an. Das ist nach sechs Jahrzehnten, nach dem Zerfall alter Ordnungsmuster und alter Gewissheiten, nach der Vervielfachung der Zahl der Mitgliedstaaten und angesichts ganz neuer Herausforderungen nicht selbstverständlich. Europa hat seit 1945 eine wechselvolle Geschichte erlebt: stürmischer Beginn – darüber ist heute gesprochen worden – mit der Montanunion, den Römischen Verträgen, die Politik des leeren Stuhls von Frankreich 1965, Phasen des Leerlaufs und dann auch wieder eine große Renaissance der Integrationsgeschichte durch das Binnenmarktprojekt, durch das Schengener Abkommen, neue Perspektiven, neue Herausforderungen nach dem Ende des Kalten Krieges, jetzt der Verfassungsvertrag 2005.

Immer waren Deutschland und Frankreich als Motor an dieser europäischen Einigung beteiligt. Es ist interessant, dass Papst Johannes Paul II. am Anfang dieses Jahres, am 10. Januar, beim Empfang des Diplomatischen Corps beim Heiligen Stuhl noch einmal darauf hingewiesen hat – ich zitiere –: Und Europa kann sehr wohl als ein sicherlich privilegiertes Beispiel für die Möglichkeiten des Friedens angeführt werden. Nationen, die sich einst als erbitterte Feinde bekämpften, sind heute in der Europäischen Union vereint, die sich im vergangenen Jahr zum Ziel gesetzt hat, durch den Verfassungsvertrag von Rom noch enger zusammenzuwachsen.

Die Ratifizierung dieses Verfassungsvertrages am Anfang des 21. Jahrhunderts heute hier in Deutschland – gestern haben Österreich und die Slowakei zugestimmt; ich hoffe, dass das französische Referendum erfolgreich sein wird – ist ein weiterer historischer Schritt. Auch ich möchte allen danken, die daran mitgewirkt haben, dass dieses Projekt ein Erfolg wurde, allen voran dem Präsidenten des Verfassungskonvents, Valéry Giscard d'Estaing, und allen Mitgliedern dieses Konvents, Roman Herzog und den Mitgliedern des Vorgängerkonvents, die sich mit der Grundrechte-Charta beschäftigt haben, und ich möchte danken, dass Wolfgang Schäuble und Karl Lamers bereits Anfang der 90er-Jahre davon gesprochen haben, dass es die Notwendigkeit eines solchen Projekts gibt, weil sich Europa vor allen Dingen seiner gemeinsamen geistigen Grundlagen bewusst werden muss.

Ich bin froh – ich sage voraus, dass das weitergehen wird und es intensiver werden wird –, dass sich Europa mit seinen geistigen Grundlagen befasst. Was sind die Werte, was ist die Würde des Menschen? Freiheit, Gleichheit, Solidarität als Grundsätze der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – das alles ist als Identität der Europäischen Union jetzt im Verfassungsvertrag festgeschrieben. Wir hätten uns gewünscht, dass auch über die Wurzeln unseres Erbes, über das jüdisch-christliche Erbe, in diesem Verfassungsvertrag eine deutlichere Auskunft gegeben worden wäre. Ein klarer Gottesbezug hätte uns mit Sicherheit geholfen, unsere Identität klarer zu definieren.

Es ist immerhin zum ersten Mal gelungen, in diesem Verfassungsvertrag den Status der Kirchen vertraglich abzusichern. Das ist ein Erfolg. Wir werden weiter darum streiten, dass wir ohne Bekenntnis zu unseren Wurzeln den interkulturellen Dialog nicht werden führen können.

Erwin Teufel hat in der ersten Lesung zu der Ratifizierung des Verfassungsvertrages hier von der Bundesratsbank aus sehr deutlich gemacht, dass es all denen, die politische Verantwortung tragen, bei allem Bekenntnis zu Europa aber auch zu denken geben muss, dass wir in den letzten zehn Jahren in den monatlichen Umfragen zur Akzeptanz Europas, die die Europäische Union in allen Mitgliedstaaten durchführt – ich zitiere aus seiner Rede –,

im Unterschied zu früheren Zeiten, als wir in Deutschland bei einer Zustimmung von 70 und mehr Prozent lagen, bei den Werten der anderen Länder, bei 45 bzw. 47 Prozent, angekommen sind.

Erwin Teufel sagte dann:

Ich glaube, es gibt dafür einen einzigen Grund. Der Bürger in Europa erlebt die Europäische Union als ein fernes, technokratisches Gebilde. Es gibt so gut wie keine europäische Öffentlichkeit. Es gibt ein Geflecht von Zuständigkeiten. Der Bürger hat keine Übersicht. Der Bauer, der Handwerksmeister, der Kommunalpolitiker erleben aber fast tagtäglich europäische Gesetzgebung, von der sie der Überzeugung sind, dass sie bürgerfern und problemfern ist, dass sie sehr viel besser auf nationaler Ebene, auf Landesebene, ja sogar auf kommunaler Ebene erfolgen sollte.

So weit Erwin Teufel bei der ersten Lesung. Deshalb, so glaube ich, ist es wichtig, dass wir uns vergegenwärtigen, dass sich Europa um die richtigen Aufgaben kümmern muss. Die richtigen Aufgaben sind die, die über die Kraft des Nationalstaates hinausgehen.

Ich halte es für einen großen Fortschritt, dass in diesem Verfassungsvertrag zum ersten Mal ganz eindeutig die Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips verankert ist. Es sind neue Aufgaben definiert. Zu denen muss man sich und zu denen werden wir uns bekennen: die Außen- und Sicherheitspolitik als gemeinsame Politik der Europäischen Union. Dass die europäische Außenpolitik Gesicht und Stimme durch einen europäischen Außenminister bekommt, ist gut. Allerdings wird die Aufgabe dieses Außenministers nicht ganz einfach sein, weil dies auch voraussetzt, dass er eine einheitliche Haltung verkünden kann. Das heißt, ich hoffe sehr, dass es gelingt, in den wichtigen außenpolitischen Fragen auch eine gemeinsame europäische Identität zu finden. Ich halte es für außerordentlich wichtig, dass im Verfassungsvertrag deutlich verankert ist, dass Sicherheitspolitik keine Politik gegen die NATO, sondern eine Politik in Übereinstimmung mit der NATO sein sollte.

In Fortführung des Vertrages von Amsterdam ist jetzt auch deutlich, dass angesichts der Bedrohungen des 21. Jahrhunderts die Rechts- und Innenpolitik stärker als bisher eine Gemeinschaftsaufgabe sein wird. Auch hier halte ich es für richtig, dass wir diese Politik in Europa gemeinsam betreiben. Jeder, der einmal Europol besucht hat, weiß, wie wichtig Verbrechens- und Terrorbekämpfung auf europäischer Ebene sind. Ich sage allerdings auch, dass in diesem Zusammenhang die Fragen der demokratischen Legitimation weiter diskutiert werden müssen. Ich darf wohl für alle hier Anwesenden sagen, dass die mündliche Verhandlung zum europäischen Haftbefehl noch kein Ruhmesblatt für das Parlament war.

Da müssen wir besser werden, meine Damen und Herren.

Weil das notwendig ist, ist es gut, dass in diesem Verfassungsvertrag die Stärkung des Demokratieprinzips in vielfältiger Weise deutlich wird.

Die Rechte des Europäischen Parlaments werden gestärkt. Meine Damen und Herren, die Geschichte Europas ist lang und wir vergessen manchmal, dass das Europäische Parlament erst 1979 zum ersten Mal gewählt wurde. Dieses Parlament ist noch heute auf einem Weg, den andere nationale Parlamente natürlich längst hinter sich gelassen haben. Es ist gut, dass die Rechte des Europäischen Parlaments jetzt denen des Rates annähernd gleichgestellt werden, wenngleich das immer noch nicht vollkommen geschehen ist.

Die CDU und CSU und auch die Europäische Volkspartei haben dafür gekämpft, dass sich die Ergebnisse der Wahlen zum Europäischen Parlament zum Schluss auch in der Besetzung der Kommission niederschlagen müssen. Sonst verstehen die Menschen in den Nationalstaaten doch gar nicht, warum sie ein Europäisches Parlament wählen. Ich halte das für einen großen Fortschritt.

Wir haben die Demokratie mit diesem Verfassungsvertrag durch das Prinzip der doppelten Mehrheit gestärkt, was gerade für Deutschland von extrem großer Bedeutung ist. Die Tatsache, dass in Zukunft nicht nur die Stimmengewichtung der Länder – Deutschland 29, Polen 27 Stimmen – entscheidend ist, sondern bei europäischen Beschlüssen zusätzlich auch die Mehrheit der Bevölkerung erreicht werden muss, ist ein notwendiger, richtiger und wichtiger Schritt, von dem insbesondere Deutschland profitiert. Andere Länder haben sich damit schwer getan. Trotzdem halte ich ihn für richtig. Er bedeutet für uns einen großen Erfolg.

Für die Kommission ist es jetzt notwendig und meines Erachtens auch dringlich, die Kompetenzen zur Erarbeitung von Richtlinien, in Zukunft Gesetze genannt, wirklich zu überprüfen. Sie muss sie begründen vor dem Hintergrund der Subsidiarität. Nicht mehr allgemeine Zielbestimmungen in den europäischen Verträgen sind Kompetenz begründend, sondern die Kompetenz muss durch Einzelermächtigungen konkret nachgewiesen werden. Es ist gut, dass es die Subsidiaritätskontrolle und die Subsidiaritätsklage und damit ein Frühwarnsystem gibt. Ich sage für unsere Fraktion zu: Wir werden von diesen Instrumenten dann, wenn wir es für notwendig halten, regen Gebrauch machen, damit gerade dieses Subsidiaritätsprinzip, das ich im Zusammenhang mit Bürgernähe in Europa für essentiell halte, in Zukunft besser durchgesetzt werden kann.

Meine Damen und Herren, nicht jeden, der einmal in einem Rat in Europa gesessen hat, wird das freuen, aber in Zukunft müssen die Ratssitzungen, die sich mit Gesetzgebung befassen, öffentlich sein. Das ist notwendig und wird auch eine Veränderung der Diskussion mit sich bringen. Dadurch wird einmal mehr deutlich gemacht werden, dass darüber nachgedacht werden muss, wie oft Gesetzgebung in Europa notwendig ist. Ich verhehle nicht, dass einem gewisse Zweifel kommen, wenn 900 Richtlinien noch schlummern und zur Beratung anstehen. Wenn alle diese Sitzungen öffentlich sein werden, werden wir sehr viel mehr hinschauen können und das ist gut so.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dann im Zusammenhang mit der Diskussion über den Verfassungsvertrag einen Gesetzentwurf eingebracht, der sich damit befasst, wie wir seitens des Bundestags eine bessere parlamentarische Kontrolle gewährleisten können. Ich möchte ganz besonders Peter Hintze danken, der zum Schluss in den Verhandlungen nun doch gute Ergebnisse erreicht hat.

Herr Bundeskanzler, ich spüre die Bereitschaft, dass auch die Bundesregierung mit dem Parlament eine Vereinbarung darüber schließt, dass unsere Kontrollrechte gestärkt werden, das heißt, dass europäische Angelegenheiten, die später in nationales Recht umgesetzt werden müssen, frühzeitig diskutiert werden können, dass die Bundesregierung ihre Position in den Verhandlungen darlegen muss und dass auch Abweichungen von dieser Position, die die Integrationskraft der Europäischen Union notwendig macht, schnellstmöglich dem Parlament mitgeteilt werden, sodass wir nicht von Richtlinien überrascht werden, die sieben Jahre nach Verabschiedung in Kraft treten. Es geht vielmehr darum, dass wir dann, wenn etwas ansteht, mitdiskutieren können. Das ist die Voraussetzung dafür, dass wir Europa auch zu den Menschen in unseren Wahlkreisen tragen können.

Dabei verhehle ich nicht, dass wir nicht alle Wünsche durchsetzen konnten. Wir hätten es gerne gehabt, dass bei den Beitrittsverhandlungen auch eine Zweidrittelmehrheit notwendig gewesen wäre. Aber wir haben einiges erreicht. Auf alle Mitglieder dieses Hauses kommt viel zusätzliche Arbeit zu. Ich hoffe, dass jeder Kollege gerne von seinen Kontrollrechten Gebrauch macht, sodass es nicht nur zu Mehrarbeit für die Regierung, sondern auch für die Parlamentarier kommt.

Ich glaube, dass wir an einem solchen historischen Tag, an dem wir ein solches Projekt verabschieden, auch sehen müssen – das hat etwas mit der Zustimmung zu Europa zu tun –, dass wir in zweierlei Hinsicht am Scheideweg stehen: zum einen, was die Integrationstiefe anbelangt, und zum anderen, was die Ausdehnung der Europäischen Union anbelangt. Es ist – jedenfalls aus meiner Sicht – für das Funktionieren der Europäischen Union von größter Bedeutung, dass es uns gelingt, Europa als Wertegemeinschaft, aber auch als ein Modell für das, was wir soziale Marktwirtschaft nennen, nämlich als Sozialstaatsmodell durchzusetzen. Dies werden wir im globalen Wettbewerb nur dann schaffen, wenn wir wirtschaftlich stark sind.

Deshalb unterstütze ich alles, was mit der Lissabon-Strategie zusammenhängt. Aber wir werden in Zukunft weiter überlegen müssen, was dem Ziel der wirtschaftlichen Stärke und der Schaffung von Arbeitsplätzen dient und worauf wir vielleicht verzichten müssen. Dabei könnte es sein, dass die Bestückung von Biergärten mit Sonnenschirmen ein wenig zurücktreten muss und dass dafür Richtlinien, die die wirtschaftliche Kraft in Europa wieder anfeuern, in den Vordergrund treten.

Wir werden in den nächsten Jahren Diskussionen darüber führen, ob nicht Kompetenzen, die Europa schon einmal hatte und die in dem viel gelobten Acquis communautaire verankert sind, wieder an die Nationalstaaten zurückgegeben werden, so wie wir es in der Föderalismuskommission zwischen Bundes- und Länderebene derzeit miteinander diskutieren. Das bedeutet keine Schwächung von Europa; es bedeutet vielmehr, dass das Subsidiaritätsprinzip immer wieder der Punkt sein muss, an dem wir überprüfen, welche Aufgabe wo am besten geleistet werden kann. Das bedeutet dann auch, dass wir die Richtlinien, die wir aus Europa bekommen, in Deutschland nicht im Übermaß umsetzen sollten, indem wir immer noch 20 Prozent draufsatteln; vielmehr sollten wir den fairen Wettbewerb zwischen Deutschland und anderen ermöglichen.

Denn wir sind uns doch alle einig, dass mit Deutschlands wirtschaftlicher Prosperität auch Europas wirtschaftliche Prosperität in ganz wesentlichen Bereichen zusammenhängt.

Wir müssen uns der Frage stellen, welche Balance wir in dem Spannungsverhältnis zwischen Vertiefung und Erweiterung schaffen. Ich glaube, wir müssen sehr redlich und zum Teil auch leidenschaftlich darüber diskutieren, welche Erweiterungskapazitäten Europa hat. Der Bundeskanzler hat am 7. Mai gesagt, es gebe Grenzen der Erweiterung Europas, die sich nicht abstrakt festlegen ließen, sondern sich konkret aus der Aufnahmefähigkeit der Europäischen Union ergäben. Beitrittsfähigkeit und Aufnahmefähigkeit seien die zwei Seiten einer Medaille. Ich kann das hundertprozentig unterschreiben. Ich sage allerdings auch: Es wird immer wieder vorkommen, dass wir, wie zum Beispiel im Fall der Türkei, unterschiedlicher Meinung darüber sind, ob die Aufnahmefähigkeit – das ist mein Bezugspunkt – zu einem bestimmten Zeitpunkt wirklich da ist, ohne dass wir das europäische Einigungswerk gefährden. Lassen Sie uns darüber fair, aber auch intensiv und leidenschaftlich streiten! Es wird Europa gut tun.

Ich habe eine letzte Bitte. Wir müssen auch darauf achten, dass wir mit einer Sprache sprechen, und zwar außerhalb unseres Landes bei dem, was wir verhandeln, und innerhalb unseres Landes, wenn wir Wahlkämpfe haben.

– Ja, meine Damen und Herren, ich sage das in aller Nüchternheit. – Ich glaube, man darf nicht – wie es über Monate geschehen ist – über eine Richtlinie wie die Dienstleistungsrichtlinie, die von Grund auf richtig ist, plötzlich in Situationen, in denen es zu bestimmten Entscheidungen kommt, etwas nuanciert und anders sprechen, als man das vorher getan hat.

Ich glaube, man muss bei den Beitrittsverhandlungen ganz klar Position beziehen. Die Bundesregierung hat es formal auch getan. – Darüber brauchen Sie sich gar nicht aufzuregen. Der Bundeskanzler hat zum Beispiel in Weiden – in fünf Punkten – gesagt: Wir dürfen nicht nur die Freizügigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschränken, sondern wir müssen auch bei der Freizügigkeit im Bereich der Dienstleistungen Einschränkungen vornehmen. Er hat damals das Baugewerbe – dort ist es geschehen – und Bereiche des Handwerks – dort ist es so gut wie nicht geschehen – als Beispiele genannt.

Wenn wir uns heute die Statistiken ansehen und uns über die stark angestiegene Zahl der Neugründungen von Handwerksbetrieben freuen, dann dürfen wir nicht vergessen, dass Realität ist, dass zum Beispiel in Köln 50 Fliesenlegerbetriebe aus den mittel- und osteuropäischen Staaten in einer Wohnung ansässig sind, weil die Fliesenleger – anders als in Österreich – nicht von der Dienstleistungsfreiheit ausgenommen wurden.

Ich sage Ihnen nur in aller Ruhe: Wenn Sie in einem Jahr die Handwerksordnung so ändern, dass der Zugang der Fliesenleger zum Arbeitsmarkt vereinfacht wird, und gleichzeitig die Dienstleistungsfreiheit ermöglichen, dann dürfen Sie zumindest zum Schluss über den Sachverhalt nicht Klage führen. Wir hätten das anders gemacht.

Ich sage dies deshalb, und zwar in tiefem Ernst, weil es mir und meiner Fraktion darum geht, dass Europa aus den heute genannten historischen Gründen auch in den nächsten Jahrzehnten die notwendige Akzeptanz, die notwendige Bürgernähe aufbringt, damit die Menschen in diesem Lande Europa als eine Chance begreifen, als eine Chance in der globalen wirtschaftlichen Auseinandersetzung, als eine Chance in der kulturellen Auseinandersetzung, als eine Chance, ein Partner zu sein, der für Freiheit und Demokratie in der Welt streitet. Um das nicht aufs Spiel zu setzen, müssen wir auch in dem, was vielleicht wie ein Detail erscheint, was die Menschen aber betrifft, ernsthaft miteinander ringen.

Ich glaube – damit lassen Sie mich schließen –, der vorliegende Verfassungsvertrag hat unsere Möglichkeiten erheblich erweitert. Deshalb kann ich aus vollem Herzen Ja sagen, auch wenn mir nicht alles gefällt. Aber der Streit um Europa muss im 21. Jahrhundert unter neuen Bedingungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger genauso leidenschaftlich geführt werden, wie das die Gründungsväter der Europäischen Union getan haben.

Herzlichen Dank.

Franz Müntefering (SPD):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Wochen, die haben es in sich. Dies ist so eine Woche.

Deshalb will ich ein bisschen dabei verweilen; denn die Dinge gehören zusammen.

8. Mai: Zehntausende demonstrieren am Brandenburger Tor Demokratie und für Demokratie, darunter Vertreter der Aktion Sühnezeichen, des Anne-Frank-Zentrums, der Deutsch-Polnischen Gesellschaft, der Arbeiterwohlfahrt, des Türkischen Bunds in Berlin-Brandenburg, von Mehr Demokratie e. V., des DGB, von „Zivilcourage zeigen“ und von „Gesicht zeigen“. Das waren ein sympathisches Gesicht und ein gutes Gefühl in Deutschland.

Wenn man auf der Straße, an den Ständen oder in den Zelten dabei war, dann sah man: Die ist dabei, der ist dabei, fröhlich locker, aber auch entschlossen. Die Botschaft war eindeutig: Diese deutsche Demokratie ist selbstbewusst und sie ist sich ihrer Verantwortung bewusst; Nazis und Extremisten jedweder Art haben in Deutschland keine Chance – nie wieder!

Ich richte unseren Dank an Klaus Wowereit und alle Verantwortlichen in Berlin. Dies gilt ganz besonders für die Polizistinnen und Polizisten, die in diesen Tagen in vorbildlicher Weise mitgewirkt haben. Wir waren und sind auf unsere Hauptstadt richtig stolz.

9. Mai: Russland gedenkt des Kriegsendes vor 60 Jahren und lädt dazu den Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland als Freund ein. Das Land, das mehr als jedes andere unter der Aggression Deutschlands gelitten hat, zeigt sich Versöhnung. Der Bundeskanzler hat in seiner Rede heute die gute Geschichte Europas seit Adenauer und de Gaulle skizziert. Ich füge hinzu: Dass Präsident Putin, Bundeskanzler Gerhard Schröder und viele Staatsmänner in Moskau gemeinsam Friedfertigkeit und Freundschaft demonstriert haben, gehört in die Kette einer großartigen, hoffnungsvollen Entwicklung Europas und hoffentlich weit darüber hinaus.

10. Mai: Eröffnung des Denkmals für die ermordeten Juden Europas für die Öffentlichkeit. 2711 Stelen und das darunterliegende Informationszentrum machen dieses Mahnmal in der Gegenwart und für die Zukunft zu einer Stätte dauerhafter Erinnerung an eine grausame, entsetzliche deutsche Vergangenheit. Gedenkstunden gibt es viele. Wer die Zeitzeugin Sabine van der Linden in der Gedenkstunde vorgestern miterlebte, der wird sie nie vergessen.

12. Mai, heute: Vor 40 Jahren, am 12. Mai 1965, nahmen Israel und die Bundesrepublik Deutschland diplomatische Beziehungen auf. Das waren und das sind keine einfachen Beziehungen; aber sie haben zur Wiederannäherung zwischen dem deutschen und dem jüdischen Volk geführt. Damals, 1965, wurde ein Abgrund überwunden, wie es ihn tiefer zwischen zwei Völkern in der Menschheitsgeschichte wohl nicht gab.

Die Überlebenden, die Angehörigen der Ermordeten, haben nach dem Ende des Schreckens vielfach Zuflucht in Israel gefunden. Sie haben den jungen Staat mit aufgebaut, der den Juden aus aller Welt eine sichere Heimat bieten soll. Vielen von ihnen war der Gedanke, normale Beziehungen zu Deutschland und zu Deutschen zu unterhalten, zu Anfang unerträglich. Es bedurfte einer ungeheuren Kraft und eines großen Herzens, sich im Licht dieser Vergangenheit trotzdem der Zukunft zuzuwenden. Diese Kraft hatten die Menschen in Israel. Dafür sind wir dankbar.

Dieser 12. Mai 2005 wird aber auch als derjenige Tag in den Geschichtsbüchern stehen, an dem der Deutsche Bundestag den Vertrag über eine Verfassung für Europa beschließt. Eine Verfassung beschließen heißt, Grundwerte zu benennen und sich Regeln zu geben. Eine Verfassung ist keine Garantie für eine richtige Politik; aber sie erleichtert richtige Politik. Sie ist ein Kompass, weist also den Weg. Sie kann keine Steine aus dem Weg räumen – Steine wird es wahrlich genug geben und wir stoßen jeden Tag auf welche –; aber sie gibt Orientierung.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik ist ein gutes Beispiel und eine Erfolgsgeschichte. Theoretisch könnte in Deutschland heute auch ohne Grundgesetz alles so sein, wie es heute ist; aber eben nur theoretisch. Jean Monnet hat sich zu dieser Problematik einmal so geäußert: „Es kommt nicht darauf an, aufzuschreiben, was sein soll, sondern es kommt darauf an, aufzuschreiben, was sein kann.“ Richtig!

Was kann Europa sein? Eine Region, in der die Menschenrechte und die Grundrechte gesichert sind. Die EU-Charta der Grundrechte ist integraler Bestandteil der europäischen Verfassung. Sie wird rechtsverbindlich. Die Grundrechte werden individuell einklagbar. Die Charta ist Kern einer gemeinsamen europäischen Werteordnung, in deren Mittelpunkt der Mensch steht, jeder Bürger und jede Bürgerin. Dieses Dokument fortschrittlicher Menschenrechte und Grundrechte enthält neben den politischen und bürgerlichen auch weit gehende soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte und hat sich bereits heute zu einem Dokument mit weltweiter Strahlkraft entwickelt.

Die europäische Geschichte mit all ihren Irrungen und Tragödien ist auch geprägt von der Nächstenliebe christlicher Gesinnung, von der Mitmenschlichkeit der Aufklärung und des Humanismus, von der Solidarität sozialdemokratischer und sozialistischer Ideen. Die Grundrechte, die sich damit verbinden, garantieren die Freiheit des Einzelnen, die Gerechtigkeit im staatlichen Handeln und die Solidarität in der Gesellschaft. Für die Verfassung stimmen heißt Zustimmung zu diesen Werten.

Was kann Europa sein? Eine Region der Demokratie. 25 souveräne Staaten – bald mehr als 25 – bilden eine Union. Wir lernen, diese Union demokratisch zu gestalten. Wie geht und wie lebt Demokratie, wenn es Gemeinden und Länder und einen Bundesstaat und die Union gibt, und dies in Variationen und 25-mal? Wir alle müssen wohl üben. Aber Üben ist keine Schande. Eine Schande wäre es, wenn sich die Demokratie mutlos in nationalstaatliche Selbstvergessenheit und Verzagtheit zurückfallen ließe.

Wir wollen dieses Europa als eine Region der Demokratie. Einfach ist das nicht; das wissen wir alle. Die EU-Verfassung steht allerdings nicht dagegen; sie hilft, mehr Demokratie zu wagen in Europa. Mehr Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger unmittelbar, das ist ein Anliegen sozialdemokratischer Politik. In unserem Grundgesetz steht das noch nicht. Das ist bislang am Widerstand von CDU und CSU gescheitert. Bei der EU-Verfassung waren wir erfolgreicher. Sie sieht die Möglichkeit eines europäischen Bürgerbegehrens vor.

Es ist nicht leicht, aber es ist ein Angebot an die Menschen in Europa.

Das geht im Übrigen auf die Initiative des sozialdemokratischen Vertreters des Bundestages im Konvent, Professor Dr. Jürgen Meyer, zurück. Das freut uns. Ich begrüße ihn heute hier ganz herzlich.

Mehr Teilhabe der Parlamente, des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente. Auch der Deutsche Bundestag ist direkt in die Rechtssetzung der europäischen Ebene einbezogen. Das ist prinzipiell nicht neu. Diese Rechte des Bundestages werden jedoch bald konkretisiert. Dazu liegen Gesetzentwürfe vor. Das Frühwarnsystem zur Subsidiaritätsrüge und die Möglichkeit zur Klage stärken unsere Mitwirkungsrechte bei europäischen Entscheidungen. Sie sind aber weder ein Ersatz für die parlamentarische Kontrolle und Legitimation des europäischen Handelns der Bundesregierung noch dürfen sie als Instrumente gegen die europäische Integration missbraucht werden.

Der Bundestag hat bereits heute ein breites Instrumentarium, um Regierungshandeln demokratisch zu kontrollieren. Wenn wir jetzt neue Rechte für den Bundestag vereinbaren, dann in erster Linie deshalb, um bereits bestehende Rechte besser nutzen zu können, um sie für die parlamentarische Arbeit handhabbarer zu machen. Was für Deutschland nicht geht, will ich auch ansprechen. Das sind Regelungen, die die Europapolitik Deutschlands zum Stillstand bringen würden. Eine Knebelung deutscher Europapolitik durch den Bundestag wird es mit uns nicht geben. Wir wollen eine handlungsfähige deutsche Europapolitik im Dienst der Vertretung der Interessen unseres Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger auf EU-Ebene. Wir wollen eine jederzeit handlungsfähige Bundesregierung. Sie muss in Europa jederzeit agieren und mit führen können; auch das gehört zur Wahrheit dazu.

Mir sei der Hinweis erlaubt: Wir müssen in der Debatte um die Föderalismusreform in Deutschland klarstellen, dass wir in Europa nicht mit 17 Wirtschafts- und Finanzministern unterwegs sein wollen, sondern dass es im Hinblick auf den Einfluss Deutschlands in Europa nötig ist, die Interessen unseres Landes zu bündeln und sie durch die Bundesregierung verantwortlich vertreten zu lassen. Deutsche Kleinstaaterei hat in Europa keinen Platz. Peer Steinbrück, der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, hat dazu Vernünftiges gesagt.

Was kann Europa sein? Ein soziales Europa. Soziale Marktwirtschaft, Vollbeschäftigung, sozialer Fortschritt, Förderung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Schutz, Gleichstellung von Frauen und Männern, Solidarität zwischen den Generationen und der Kampf gegen soziale Ausgrenzung und Diskriminierung werden mit dieser Verfassung zu erklärten Zielen europäischer Politik. Wir wollen, dass auch in Zeiten von Globalisierung und Entgrenzung der Märkte und des Geldes Europas Politik von dem Anspruch bestimmt wird, sozial zu sein.

Albert Einstein: „Der Staat ist für die Menschen und nicht die Menschen für den Staat.“ Das gilt auch für die Ökonomie.

Soziale Marktwirtschaft heißt auch: gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen, Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung, Anspruch auf Elternurlaub, das Recht auf soziale Sicherheit und soziale Unterstützung, Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz, das Recht, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten, das Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder ihrer Vertreter auf rechtzeitige Unterrichtung und Anhörung, das Recht, Tarifverträge auszuhandeln und bei Interessenkonflikten kollektive Maßnahmen zur Verteidigung der Interessen zu ergreifen, einschließlich des Rechts auf – hoffentlich selten vorkommende – Streiks.

Das sind unveräußerliche Bestandteile sozialer Marktwirtschaft. Soziale Marktwirtschaft ist auch in diesen Zeiten wettbewerbsfähig gegenüber einer puren Marktwirtschaft, denn sie wird von der Verantwortung aller für das Gelingen getragen und sichert den sozialen Frieden.

Unsere Botschaft ist klar: Dass die EU-Dienstleistungsrichtlinie nicht nur den Idealen liberaler Wettbewerbspolitik entsprechen darf, sondern auch sozialen Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in unserem Lande genügen muss, das ist ein klares Wort und das vertreten wir auch so.

Dass europäische Steuerpolitik mindestens im Bereich der Bemessungsgrundlagen kompatibel sein muss und nicht zu Steuerdumping führen darf, auch das ist ein klares Wort. Das wollen wir so.

Europa, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist anstrengend, aber bietet eine große und zugleich die einzige Chance. Wir Europäer müssen es in den nächsten beiden Jahrzehnten schaffen, aus Europa eine stabile Region des dauerhaften Wohlstandes für alle zu machen, der sozialen Gerechtigkeit und des Friedens. Wir können das schaffen. Kleinkarierte Populisten und Wortverdreher helfen uns da nicht.

Ich will auf den Schlenker, den Sie, Frau Merkel, gemacht haben, eingehen; ich hatte dieses Thema sowieso vorgesehen. Wenn Sie Näheres über die 50 Fliesenleger in Köln wissen, auf die Sie eingegangen sind, dann bitte ich Sie sehr herzlich: Geben Sie mir die genaue Adresse. Ich sorge dafür, dass morgen dort Besuch erscheint, der klarstellt, dass dieses Verhalten illegal ist. Reden Sie also nicht nur darüber, sondern helfen Sie mit, dass solch ein Verhalten bekämpft wird! Damit kämen wir der Lösung schon ein Stück näher.

Der Kanzler hat vorhin die letztjährige Erweiterung und die geplante Erweiterung zum 1. Januar 2007 angesprochen. Alle wussten, dass Bulgarien und Rumänien gemeint sind. Keiner von Ihnen hat die Hand gerührt.

Ich lese einmal vor, was Wolfgang Schäuble am 3. Juli 2003 gesagt hat:

Europa erweitert sich nicht, sondern Europa überwindet seine Teilung. Der Prozess ist übrigens noch nicht zu Ende. Auch Sofia, Bukarest, Zagreb oder Belgrad sind schließlich Europa.

Damit ist gesagt: Auch Bulgarien, Rumänien, Kroatien und Serbien gehören zu Europa dazu.

Ich sage nur: Man muss sich hüten, welche Botschaft man an welcher Stelle gibt.

Im Zehnpunktepapier zur Erweiterung der Europäischen Union von Anfang 2001 macht die Union deutlich, dass sie die Zuwanderung von Arbeitskräften als Gewinn betrachtet. Diese werden „keine großen Verwerfungen verursachen“, so heißt es.

Deutschland sei bereits jetzt in bestimmten Bereichen immer stärker auf eine größere Zahl von ausländischen Arbeitskräften angewiesen. Die Erweiterung werde die Wirtschaft und den Euro stärken und die Arbeitsplätze in Deutschland sichern und stärken. Auch die innere Sicherheit werde zunehmen. – Was man da nicht alles so liest!

Über Peter Hintze, Ihren Sprecher für europapolitische Fragen, heißt es am 15. Februar 2001 in der „Süddeutschen Zeitung“:

(Er) plädiert in der Frage der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Zuge der EU-Osterweiterung für deutlich kürzere Übergangsfristen als die Bundesregierung.

Diese sieben Jahre seien eindeutig zu lang.

Er halte eine Frist von drei Jahren für ausreichend ...

Die zu erwartende Zahl der Arbeitnehmer aus den Beitrittsstaaten liege unter den Bedürfnissen des deutschen Arbeitsmarktes ...

Ich lasse das alles so stehen. Fröhliches Wiedersehen bei diesen Themen im Wahlkampf, kann ich Ihnen nur sagen! Wir haben da gutes Material.

Was kann Europa sein? Eine Region des Friedens. Der Frieden in Deutschland und in Europa, nach dem Niedergang des Kommunismus gefestigt, ist ein Segen. Das wissen wir alle. Viele von uns haben 60 Jahre Frieden erlebt. Das gab es über Jahrhunderte an dieser Stelle in Europa nicht. Aus verfeindeten Völkern sind Freunde geworden. Das soll heute noch einmal betont sein, ganz im Sinne Willy Brandts: „Wir wollen gute Nachbarn sein, nach innen und nach außen.“

Frieden ist ein hohes Gut. Im tagtäglichen Klein-Klein der europäischen Integration gerät das leicht in Vergessenheit. Die europäische Integration dient auch dem Ziel, den Frieden in Europa zu erhalten. Europäische Politik muss auch künftig dem Friedensziel dienen. Das ist Grundvoraussetzung für eine Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der Einigung Europas. Friedenserhalt im Innern bedeutet auch, dass Europa sein wirtschaftliches und politisches Gewicht nutzt, um für eine aktive Friedenspolitik nach außen einzutreten. Es werden große Erwartungen an die EU gerichtet, beispielsweise von den Vereinten Nationen. Sie fordern mehr europäisches Engagement in den Bereichen humanitäre Hilfe sowie Konfliktvorbeugung und -bewältigung weltweit; denn sie wissen, dass Europas einmalige Erfahrung in der Schaffung von friedlicher Zusammenarbeit und Wohlstand von unschätzbarem Wert ist. Auch diese Aufgabe hat Europa zu erfüllen und wir wollen uns ihr stellen.

Werden wir heute hier und am 27. Mai im Bundesrat die nötige Zweidrittelmehrheit erreichen? Wir dürfen wohl sicher sein. Ich sage aber auch in alle Richtungen: Es wäre gut, wenn alle dabei wären. Die bayerische Spezialität, damals gegen das Grundgesetz zu stimmen, muss hier nicht zur Tradition weiterentwickelt werden.

Ich war, wie viele im Hause, in den vergangenen Tagen in Frankreich und habe dort die Anstrengungen erlebt, unter denen viele unterwegs sind und für die EU-Verfassung werben. Ich weiß, es ist ungewöhnlich, sich in solche Angelegenheiten einzumischen. Aber ich sage trotzdem: Es ist – da bin ich gewiss – der Sache dienlich. Ich wünsche mir und uns allen in Deutschland und im Deutschen Bundestag von Herzen, dass wir in diesem Mai 2005 in Deutschland und in Frankreich das gute, klare Signal geben: Wir wollen dieses Europa – demokratisch, sozial und friedfertig.

Vielen Dank.

Dr. Wolfgang Gerhardt (FDP):

Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal aus dem Wahlkampf ein Stück zurück zum Thema des Tages.

Es geht um den europäischen Verfassungsvertrag. Er bringt, um es kurz zu sagen, ein Stück Stärkung des Europäischen Parlaments. Er bringt Klärungsmechanismen für die nationalen Parlamente beim Thema Subsidiarität. Er verankert unter unserer großen Wertschätzung eine Grundrechte-Charta in der europäischen Verfassung.

Er ermöglicht qualifizierte Mehrheitsentscheidungen und eröffnet die Chance zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.

Er hat aber auch Schwächen. Im Rahmen des Defizitverfahrens wird die Kommission nicht so gestärkt, wie wir es möchten. Die Konstruktion der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik ist ein Potenzial für die Zukunft. Es kommt aber auf die Persönlichkeit an, die sie unternimmt. Wenn sie sich zwischen den Institutionen zerreiben lässt, wird diese Politik scheitern. Wenn es ihr gelingt, zwischen den Institutionen zu arbeiten, wird diese Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die unsere Hoffnung ist, gelingen.

Der Verfassungsvertrag führt bei dem Institutionengefüge noch nicht zu der Klarheit, die wir uns wünschen. Aber um es ganz deutlich zu sagen: Es gibt keine Alternative zu diesem Vertrag. Er beschreibt das jetzt Erreichbare; er zeigt in die richtige Richtung. Die Bundestagsfraktion der FDP wird heute mit Ja stimmen.

Ich will nicht länger über den Verfassungsvertrag argumentieren. Die entscheidende Aufgabe ist nämlich eine andere. Es geht um die Frage, ob es uns gelingt, mit politischer Überzeugung in den Gesellschaften – auch in der deutschen Gesellschaft – zu verankern, dass dieser Weg alternativlos und richtig ist und aus welchen Gründen er gegangen werden muss.

Die eigentliche Aufgabe liegt nicht darin, auf Seminaren den Verfassungsvertrag – durch wen auch immer – groß zu beschreiben. Die eigentliche Aufgabe liegt zwischen dem Pathos der ganzen europäischen Bewegung, das sie mit Recht anführen kann und das sich durch weite Teile der Aussprache zieht, und dem Alltag der Menschen in Europa. Wenn uns das nicht gelingt, nutzt uns eine geschriebene und verabschiedete Verfassung nichts.

Für die Verabschiedung ist der heutige Tag gewählt worden – wir dürfen nicht darüber hinweg diskutieren, dass er aus guten Gründen gewählt worden ist –, um ein Signal an unseren befreundeten europäischen Nachbarn Frankreich zu senden. In diesem Land findet ein Referendum statt. Da spielt all das hinein, was wir auch in Deutschland spüren: Unmut. Nur schwer begreifen die Menschen das Tempo der Erweiterung. Sie kommen an Grenzen der Nachvollziehbarkeit europäischer Entscheidungen. Sie haben von den politischen Führungen in Europa schon lange nicht mehr klar, überzeugend, deutlich und mutig die Frage beantwortet bekommen, worauf wir denn jetzt in der Tat hinaus wollen.

Dass wir Deutschen nach den Katastrophen, die wir erlebt haben, Europa brauchen, ist gar keine Frage. Aber wohin wir jetzt mit Europa gehen wollen, das muss neu grundgelegt werden. Wer das verdrängt – zu einem Teil der Verdrängung gehörte die Diskussion hier im Haus, ob wir zu einem Volksentscheid kommen sollten –, der muss sich fragen lassen, ob er nur aufgrund von europäischen Gipfeltreffen glaubt, europäische Gesellschaften von dieser Verfassung überzeugen zu können. Wir spüren, dass das so nicht funktionieren kann.

Die europäische Nachkriegsgeschichte hat in allen beteiligten europäischen Ländern große Namen hervorgebracht. Aber Europa kann nicht nur eine Sache der politischen Eliten sein. Europa muss auch eine Sache seiner eigenen Gesellschaften sein: im Umfang, in den Zielen und im Credo.

Deshalb kommt es mir darauf an, unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern, denen, die hier sind, und denen, die an den Fernsehgeräten zusehen, klar zu sagen: Es gibt kein Land in Europa, das Europa selbst, eine handlungsfähige Europäische Union, aber auch ihre Durchschaubarkeit und ihre Überzeugung so dringend braucht wie die Bundesrepublik Deutschland.

Es gibt im Übrigen auch kein Land in Europa, das wie die Bundesrepublik Deutschland gleichzeitig so dringend und notwendig das transatlantische Bündnis braucht. Deshalb sollten wir niemals den Sirenenklängen nachgeben und so tun, als ob wir Europa mit einem kleinen Gegengewicht zu Amerika aufbauen könnten.

Wir müssen nicht der Auffassung sein, dass die amerikanische Administration jedes Mal Recht hat. Auch Konrad Adenauer und Helmut Schmidt haben sich in Einzelfragen heftig mit der amerikanischen Führung auseinander gesetzt. Das ist nicht die Frage. Aber wir Deutschen müssen genau wissen, wer unsere Sicherheit am Ende garantiert, mit wem wir Wohlstand erreicht haben und zu wem wir gehören.

Deshalb ist das Gerüst Europäische Union und transatlantische Partnerschaft so wichtig.

Nun zu den Zielen. Wenn Europa mit seinen Erfolgen, die es zweifellos hat, Gestaltungsanspruch erheben will, dann darf es nicht in dieser Lethargie verbleiben, in der es sich gegenwärtig trotz Verfassungsvertragsentwurfs befindet.

Wir sind von den Zielen des Lissabon-Unternehmens weit entfernt. Wir wollten in wenigen Jahren der wirtschafts- und wissenschaftsstärkste Raum der Welt sein. Wir hatten den Bürgern vorgegeben, dass wir ihnen mehr Chancen als Risiken anbieten. Aber wir sind noch nicht einmal auf der Hälfte der Strecke. Herr Kollege Müntefering, ich bezweifle für meinen Kolleginnen und Kollegen der FDP-Bundestagsfraktion, ob wir dieses Ziel mit einem europäischen Modell, wie Sie es zeichnen, das staatlichen Regelungen einen sehr starken Vorrang einräumt, erreichen.

Lassen Sie mich einmal vorlesen, was uns Alexis de Tocqueville, der großartige französische Nachbar, schon 1835 ganz erfrischend ins Stammbuch geschrieben hat:

Der Europäer ist gewohnt, ständig einen Beamten vorzufinden, der sich so ziemlich in alles einmischt …

Der Bürger in den Vereinigten Staaten lernt von klein auf, dass er sich im Kampf gegen mancherlei Schwierigkeiten des Lebens auf sich selbst verlassen muss. Er hat für die Obrigkeit nur einen misstrauischen und unruhigen Blick und ruft die Macht nur zur Hilfe, wenn er es gar nicht vermeiden kann.

Es mag einen Weg zwischen diesen beiden Positionen geben; aber eine Prise angloamerikanischen Denkens in Wirtschaftsbeziehungen, in eigener Tatkraft und in der Vitalität der Gesellschaften täte uns ganz gut.

Ich glaube nicht, dass wir in der Bundesrepublik Deutschland mit einem durchregulierten europäischen Sozialmodell à la Frankreich und Rot-Grün weiterkommen. Nicht ohne Grund schwächeln diese beiden Länder gegenwärtig am stärksten, obwohl sie als dynamische Tandemfigur Zugpferde sein müssten. Irgendetwas stimmt hier also nicht.

Wir brauchen eine Revitalisierung Europas. Aber das wird nur gelingen, wenn wir die Kraft der Gesellschaften entfalten und ihnen staatliche Rahmenbedingungen geben, die sie dazu befähigen.

Wenn wir sie hinwegregulieren, werden wir dazu nicht kommen.

Meine Damen und Herren, was ist der innere Zusammenhalt Europas? Sloterdijk sagt:

Wer die Äneis von Vergil liest, weiß, wo Europa liegt. Europa, das ist ein Punkt auf der Karte der Hoffnung. Wo besiegte Menschen eine zweite Chance bekommen.

Es gibt dafür keine bessere Ausdrucksform.

Wenn wir an den 8. Mai denken, wissen wir, dass wir Deutsche diesen Satz dreimal unterstreichen können. Es ist unstreitig, dass Europa nach den Katastrophen eine schlichte Überlebensfrage für seine Bürger war. Europa ist für uns nicht nur Wirtschaft. Europa ist mit der Ideengeschichte der Menschheit, mit Pluralismus, individueller Freiheit, der Aufklärung, der Französischen Revolution und den Bürgerrechten verbunden.

Ob ein Gottesbezug in der Verfassung steht oder nicht: Europa hat christlich-jüdische Wurzeln. Sie gehören zu uns, ob man nun Mitglied der Evangelischen Kirche oder Katholik ist. Wenn der berühmte Satz: „Vor Gott sind alle Menschen gleich“ stimmt – ich bin überzeugt, dass er stimmt; dafür muss man nicht jeden Sonntag in die Kirche gehen –, dann gilt dieser Satz nicht nur für Katholiken und Protestanten, sondern für alle Menschen. Er gilt auch für die anderen. Wenn wir nicht in Toleranz gegenüber religiösen Überzeugungen leben, wird Europa nicht gelingen.

Das sind die Wurzeln, die wir ohne Hineinschreiben des Gottesbezugs in die Verfassung kennen müssen. Sie sind mehr als katholisch oder evangelisch; sie sind unsere kulturellen europäischen Wurzeln.

Wir brauchen, wenn wir Menschen Ziele geben wollen und ihnen sagen wollen: „Die Risiken sind geringer als die Chancen“, neue Dynamik, neue Vitalität. Nur wenn wir selbst dies ausstrahlen, werden wir am Ende ein Europa aufbauen können, in dem die Menschen gerne leben, das sie nicht ängstlich beschauen und in dem sie keine neuen Wettbewerber fürchten, sondern in dem sie sich wohl fühlen und ihre Lebenschancen suchen.

Wir wollen – damit will ich abschließen –, dass Europas Stimme gehört wird. Dann muss man sich aber erst bei sich selbst Gewicht verschaffen. Die Stimme eines schwächelnden Kontinents ohne Wachstumsraten, ohne neue wirtschaftliche Dynamik und ohne internationale strategische Vorstellungen wird kaum gehört werden. Sie muss noch viel kräftiger entwickelt werden, sei es nur, dass wir sagen müssen: Die Nationen, die wie wir und unsere europäischen Nachbarn in Freiheit leben, haben eine besondere Verpflichtung den Menschen in der Welt gegenüber, die weiter in Unfreiheit leben müssen.

Das ist die Aufgabe, die wir wahrnehmen müssen, und das ist die Botschaft an andere. Das setzt aber voraus, dass wir eine eigene Überzeugung von unserem Kontinent und seinen Aufgaben haben.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Joseph Fischer, Bundesminister des Auswärtigen:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In seiner letzten Rede vor dem Europaparlament – das war eine große Rede – hat der bereits vom Tod gezeichnete damalige französische Staatspräsident François Mitterrand in einem, wie ich finde, bewegenden und zugleich bedenkenswerten Satz den eigentlichen Grund für die Gründung der Europäischen Union zusammengefasst. François Mitterrand hat damals gesagt: Der Nationalismus, das ist der Krieg. Die Überwindung des Nationalismus durch den Gedanken der europäischen Integration – der Bundeskanzler hat die Geschichte dieses Gedankens heute noch einmal sehr beeindruckend vor Augen geführt – bedeutete für Europa die Überwindung des Kriegs.

Ich war gestern im Wahlkampf für das Referendum in Lyon. Dort bin ich auf französische Politiker meiner Generation getroffen. Wir sind die erste Generation, die nicht gegeneinander ins Feld gezogen ist, die nicht gegeneinander gekämpft hat, die sich nicht gegenseitig umgebracht hat.

Daran muss sich das europäische Einigungswerk messen.

Es geht nicht nur um die Frage der Vergangenheit, auf die der Bundeskanzler heute völlig zu Recht hingewiesen hat. Erinnern wir uns doch an den Beginn einer neuen europäischen Ordnung, an die Rückkehr des Krieges in Jugoslawien 1990/91! Erinnern wir uns doch daran, dass in dem Moment, in dem die europäische Integration als Angebot nicht greift, die Gefahr des Rückfalls in einen blutigen, Menschen verachtenden Nationalismus in Europa nach wie vor eine konkrete war und bleiben wird! Deswegen appelliere ich an alle, noch einmal darüber nachzudenken, wenn jetzt versucht wird, im Wahlkampf kurzfristig eine populistische Münze zu schlagen: Die Politik der europäischen Erweiterung war immer Bestandteil europäischer Friedenspolitik. Das heißt, das Angebot, zum Europa der Integration zu gehören, ist ein entscheidender friedenspolitischer Ansatz, den wir seit der Idee der europäischen Integration und ihrer Umsetzung verfolgt haben und auch in Zukunft weiter verfolgen müssen.

Wenn wir ein friedliches Europa wollen, können wir nicht ein Europa wollen, das sich in ein Europa der Integration und in ein Zwischeneuropa teilt, in dem sich mit Blick auf Brüssel und die Integration die Gefühle zwischen Sehnsucht und Frustration bewegen. Nein, das wird nicht funktionieren; das ist die Botschaft, die wir 1991 aus dem Auseinanderbrechen Jugoslawiens zu lernen haben. Wenn wir – trotz aller Lösungen bis hin zum Kosovo – die Perspektive der europäischen Integration kappen würden, drohten die Probleme, die Konflikte, aber auch die Barbarei zurückzukehren. (

Die europäische Verfassung ist daher eine der zentralen Konsequenzen der erweiterten Europäischen Union. All die Probleme, mit denen wir zu tun haben, auf dem Arbeitsmarkt und in vielen anderen Bereichen, und die Ängste, die unsere Menschen haben, zum Beispiel, ob sie das größere Europa noch verstehen werden, sind nicht die Konsequenz der Erweiterung der Europäischen Union, sondern die Konsequenz des Falls von Mauer und Stacheldraht. Die künstliche Teilung Deutschlands ging am 9. November 1989 zu Ende, auch die künstliche Teilung Europas ging am 9. November 1989 zu Ende.

Wer ein friedliches Europa will, der wird zum erweiterten Europa Ja sagen müssen, und wer zum erweiterten Europa Ja sagt, der muss auch zu dieser Verfassung Ja sagen, weil das erweiterte Europa auf der Grundlage der alten Verträge schlicht und einfach nicht mehr demokratisch genug und nach außen nicht mehr handlungsfähig und effizient genug ist.

Deswegen, meine Damen und Herren, kommt dieser Verfassung eine überragende Bedeutung zu. Ich freue mich, dass Vertreter aller Fraktionen breiteste Zustimmung signalisiert haben.

Nun komme ich zu einem entscheidenden Punkt: Die Frage der Verstehbarkeit europäischer Politik wird durch einen Verfassungsvertrag natürlich nicht aus sich heraus gelöst. Die Frage, inwieweit die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und in den anderen Mitgliedstaaten den europäischen Gesetzgebungsprozess – parteipolitisch orientiert, wie das in einer Demokratie sein muss – als den ihren verstehen, hängt ganz entscheidend davon ab, wie diese Verfassung vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat mit Leben erfüllt wird.

Es gibt drei Elemente, die für mich einen entscheidenden Schritt nach vorne bedeuten: Der erste Aspekt ist die Gemeinsame Außenpolitik. Ich finde, sie ist ein ganz zentraler Punkt für die Handlungsfähigkeit und die Rolle unseres Landes in der Welt des 21. Jahrhunderts. Wer meint, Europa würde uns gefährden und nicht schützen, der erzählt den Menschen schlicht und einfach die Unwahrheit; denn wären wir auf uns allein gestellt, hätten wir in der Welt der Globalisierung keine Chance mehr.

Der zweite Punkt sind die europäischen Grundrechte. Ich kann nur sagen: Dabei handelte es sich im Wesentlichen um eine Initiative Deutschlands, die nicht nur von Rot-Grün, sondern auch von allen anderen Fraktionen getragen wurde. Darin, dass wir die Grundrechte als Teil II verbindlich in die Verfassung aufgenommen haben – hinzu kommt noch der gesonderte Teil der sozialen Grundrechte, in dem es unter anderem um die Geschlechtergleichstellung geht –, sehe ich angesichts des gleichzeitig wachsenden Raums der Freiheit und der Sicherheit in Europa den zweiten ganz großen Erfolg. Ich sage Ihnen: Als Abgeordneter wäre für mich persönlich allein der Grundrechtsteil Grund genug, dieser Verfassung zuzustimmen; denn dafür, dass dies Wirklichkeit wird, haben viele von uns weit über ein Jahrzehnt gekämpft.

Das dritte Element ist die Demokratisierung der Institutionen. Ich wünsche mir – das ist von entscheidender Bedeutung; denn das hieße, Europa auszufüllen –, dass die großen politischen Lager bei der nächsten Europawahl mit Spitzenkandidaten antreten und Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten aufstellen. Ebenfalls wünsche ich mir – und zwar nicht nur auf nationaler, sondern auch auf gesamteuropäischer Ebene –, dass bei der nächsten Europawahl die jeweiligen Politikprogramme vorgelegt werden. Es muss gesagt werden, welche Politik man betreiben will: eine eher wirtschafts- bzw. neoliberale, eine eher soziale, eine eher ökologische oder was auch immer.

Diese Wahl muss auf der Grundlage von Spitzenkandidaturen und einer klaren programmatischen Alternative gesamteuropäisch durchgeführt werden, damit auch klar wird, dass das Mehr an Rechten des Europäischen Parlaments – das muss sich in einer Demokratie auch im Wahlkampf durchsetzen – zu mehr Verantwortung führt, sodass die Bürgerinnen und Bürger wissen, wen sie an der Nase zu greifen haben, wenn in Europa gerade wieder einmal etwas nicht sehr Lichtes und Sinnvolles beschlossen wird; denn das kann man dann nicht mehr auf der nationalen Ebene abladen.

Meine Damen und Herren, genauso entscheidend wird es auf die Subsidiaritätskontrolle und die Subsidiaritätsklage ankommen. – Das sind furchtbare Wörter; wer versteht darunter schon etwas? – Das bedeutet, dass die nationalen Parlamente aufgrund dieser neuen Kontrollbefugnis jetzt Elemente einer zweiten Kammer aufweisen und entscheiden können: Muss und darf Europa über diese oder jene Frage entscheiden oder gehört die Kirche in diesem Fall nicht ins Dorf? Diese Entscheidung liegt in Zukunft in den Händen des Deutschen Bundestages und des Bundesrates. Hier müssen wir den Bürgerinnen und Bürgern das Mehr an Transparenz in der Gesetzgebung der nationalen Parlamente sichtbar machen.

Da kann ich Ihnen nur sagen: Man darf sich schon die Frage stellen, ob die bereits heute existierenden Rechte immer optimal ausgenutzt wurden oder nicht. Deswegen hat die Bundesregierung wirklich großes Interesse daran, dass wir den Teil der europäischen Gesetzgebung, der auf uns – sowohl auf die Regierung als auch auf die nationalen Parlamente – zukommt, so transparent wie möglich gestalten und dass wir in diesem Zusammenhang durch das Angebot des Bundeskanzlers, einen Vertrag mit Bundestag und Bundesrat zu schließen, wirklich zu guten Lösungen kommen.

Entscheidend ist auch die Gleichstellung von Bundestag und Bundesrat bei den Informationsrechten. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Gesichtspunkt. Auf dieser Grundlage können wir wirklich gemeinsam vorankommen.

Nein, meine Damen und Herren, wenn ich hier höre, das Parlament sei nicht beteiligt worden, dann kann ich das nicht nachvollziehen. Ich bitte doch, zu bedenken, dass dieser Verfassungsvertrag nicht das Ergebnis einer Regierungskonferenz war – sie war nachgeschaltet –, sondern dass wir das institutionelle Viereck der Europäischen Union versammelt hatten, und zwar die Mitglieder der nationalen Parlamente – die im Übrigen die Mehrheit im Konvent gestellt haben –, die Vertreter des Europaparlaments, die Vertreter der Regierungen und der Kommission. Die Tagungen waren voll transparent. Es gibt eine Reihe von Initiativen; es gab in den zweieinhalb Jahren im Europaausschuss permanent Diskussionen und Informationen. Die Vertreter des Bundestages – Kollege Altmaier und Professor Meyer, der bereits rühmend erwähnt wurde; ich möchte mich dem anschließen – waren initiativ, gemeinsam mit anderen Kollegen aus anderen Parlamenten, aus nationalen wie auch aus dem Europaparlament. Nein, verehrte Damen und Herren, an Transparenz hat es im Verfahren wirklich nicht gemangelt. Das hat meines Erachtens diese Verfassung auch geprägt.

Deswegen bedeutet diese Verfassung aus meiner Sicht ein Mehr an Demokratie in Europa. Sie bedeutet nicht, dass wir Kompetenz abgeben, die nicht irgendwo im Europäischen Parlament oder im Europäischen Rat ankommen wird. Die Vorstellung, das Initiativrecht dem Europäischen Parlament zu geben und es dem Europäischen Rat zu nehmen, dazu – gestatten Sie mir diese Bemerkung – ist es schlicht und einfach zu früh gewesen: Ich sehe nicht, dass es dazu Mehrheiten in Europa gegeben hätte; es hat sie dafür nicht gegeben. Deswegen – bei aller grundsätzlichen Sympathie als überzeugter europäischer Integrationist – stand dieses nun wirklich nicht zur Debatte.

Diese Verfassung wird Europa ein Mehr an Demokratie, ein Mehr an Handlungsfähigkeit bringen. Ich habe schon vorhin darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass wir einen Kontinent des Friedens haben, dass wir den Erweiterungsprozess mit der Vertiefung, die durch die Verfassung stattfindet, weiter voranbringen. Wir dürfen nicht darauf verzichten, unseren Menschen zu erklären, dass die Probleme, die sich durch den Fall von Mauer und Stacheldraht ergeben haben – Gott sei Dank haben wir diese Probleme und nicht mehr die Probleme, die es davor gegeben hat; Gott sei Dank müssen wir uns heute diesen Herausforderungen stellen –, nichts mit der Verfassung zu tun haben. Im Gegenteil: Wir müssen das Erbe, das wir von unseren Vorgängern übernommen haben, wirklich fortentwickeln, wir müssen uns der historischen Herausforderung, ein Europa des Friedens, das heißt, ein Europa der Integration, der Demokratie und der Solidarität, auf unserem Kontinent zu schaffen, stellen. Wir dürfen nicht in kleine populistische Wahlkämpfe abrutschen. Wir müssen den Menschen zu erklären versuchen, was der Fall ist und was schlicht und einfach nicht. Es gab ja schon damals Kritiker, die bezüglich Maastricht voller Skepsis waren. Wir werden wieder „Die Menschen haben Sorgen“ und Ähnliches mehr hören; dabei werden diese Sorgen natürlich nach oben getrieben.

Was ist denn aus der ganzen Kritik an der Euroeinführung tatsächlich geworden? Da sollte man sich die Reden von gestern noch einmal anschauen und die Realitäten von heute!

Wir müssen begreifen, welche Bedeutung Maastricht hatte. Ich sage: Seien wir doch froh angesichts der weltwirtschaftlichen Verwerfungen und der Herausforderungen der Globalisierung, dass es Maastricht gegeben hat, dass wir hier eine eindeutige Mehrheit – eine Zweidrittelmehrheit – gehabt haben und dass wir damals eben nicht auf die Kritiker gehört haben! Dasselbe wird für die Verfassung gelten.

Ich möchte Sie alle bitten – auch diejenigen, die sich vielleicht noch nicht dazu entschließen können, heute zuzustimmen –, nochmals nachzudenken: Die Alternative zu dieser Verfassung ist der Nizzavertrag. Es wird nicht irgendeine andere Verfassung geben. Als jemand, der den Konvent mitbekommen hat – Kollege Altmaier, da werden Sie mir sicher zustimmen –, kann man sagen: Wenn es ein Nein bei der Ratifikation gäbe, wird man nicht zu Verhandlungen zurückkehren und eine bessere Verfassung bekommen. Die Alternative ist der Nizzavertrag, ein Vertrag, der, wie ich finde, funktioniert hat, um die Erweiterung zu ermöglichen. Aber das erweiterte, das größere Europa, ein Mehr an Demokratie, ein Mehr an Solidarität, ein Mehr an Nachhaltigkeit, ein Mehr an Handlungsfähigkeit wird der Nizzavertrag niemals leisten, sondern dazu brauchen wir die Verfassung. Ich bitte Sie alle um Ihre Zustimmung.

Dr. Edmund Stoiber, Ministerpräsident (Bayern):

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Mit dem Verfassungsvertrag – ich spreche nicht von der Verfassung, sondern von einem Verfassungsvertrag – gibt sich Europa eine neue Grundordnung. Sie wird für das politische, das wirtschaftliche und das gesellschaftliche Zusammenleben der Völker und der Menschen in Europa von weitreichender Bedeutung sein. Sie berührt die Menschen in unserem Land bis weit in den Alltag hinein.

Dieser Verfassungsvertrag ist natürlich auch ein Baustein im großen europäischen Friedenswerk, das heute oft angesprochen worden ist. Hier gibt es keine Meinungsverschiedenheiten; das ist ja auch gut so. Die historische Dimension dieses Verfassungsvertrages ist unbestritten. Seinen wirklichen Wert für Europa wird dieser Verfassungsvertrag aber nur entfalten, wenn er Europa handlungsfähiger macht und die Menschen hierzulande spüren, dass er ihren Interessen entspricht. Die Menschen müssen spüren: Ihre Probleme, die Probleme eines Landes in Deutschland und die Probleme Deutschlands – ob sie ökonomischer oder anderer Art sind –, können zu einem großen Teil nicht mehr allein in Deutschland und auch nicht mehr allein in Europa gelöst werden. Deswegen ist es natürlich notwendig, dass in den globalen internationalen Zusammenschlüssen unsere Stimme über Europa kommt; denn nur dann können wir im Konflikt vielleicht mit China oder im Konflikt bzw. in der Auseinandersetzung mit Indien oder mit den Vereinigten Staaten von Amerika etwas erreichen.

Das ist den Menschen heute sicherlich noch nicht so bewusst. Es ist uns insgesamt nicht gelungen, den Menschen klar zu machen, dass unsere Position zum Beispiel bei den WTO-Verhandlungen natürlich nur mit einem gewissen Nachdruck über Europa eingebracht werden kann. Es wäre sicherlich schöner, wenn wir sie lupenreiner einbringen könnten, aber wir können sie nur über Europa einbringen. Deswegen gibt es zum europäischen Zusammenschluss natürlich keine Alternative. Ich glaube, darüber gibt es keine Meinungsverschiedenheiten. Das will ich auch von meiner Seite aus sehr deutlich unterstreichen.

Europa hat als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft begonnen. Wir haben sie zu einer politischen Union in einem Staatenverbund – zu mehr aber auch nicht – fortentwickelt. Mit der Aufnahme der Grundrechte-Charta in dieses Vertragswerk verpflichtet sich die Europäische Union im Interesse der Menschen auf das große gemeinsame Wertefundament unserer christlich-abendländischen Kultur.

Der Verfassungsvertrag ist das erste europäische Vertragswerk, das von allen 25 Mitgliedstaaten gemeinsam gestaltet wurde. Es ist damit ein echtes Bindeglied zwischen den alten und den neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Gleichzeitig ist der Verfassungsvertrag – darauf möchte ich abheben, weil sich das Bundesverfassungsgericht demnächst damit befassen wird – nicht die Verfassung eines neu entstandenen Staates. Wäre er das, wäre er nicht verfassungsgemäß. Das ist er aber nicht. Einige meinen das; ich bin völlig anderer Meinung. Deswegen sage ich das hier deutlich: Die Europäische Union ist kein Staat und soll es nach dem Willen der Bürger in Europa auch nicht werden.

Auch künftig bleibt die Europäische Union ein Staatenverbund. Die Mitgliedstaaten – das ist in diesem Verfassungsvertrag entscheidend verankert – bleiben die „Herren der Verträge“. Das heißt, die nationalen Parlamente entscheiden auch künftig darüber, auf welchen Feldern die Europäische Union tätig werden darf.

Meine Damen, meine Herren, ich sage ein klares Ja zu diesem Verfassungsvertrag. Auch die überwältigende Mehrheit meiner Partei steht nach einer reiflichen Diskussion und Abwägung zu diesem Verfassungsvertrag. Ich sage aber auch: Es genügt auf Dauer nicht, eine Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat zu haben. Hier stimme ich Ihnen völlig zu. Wir müssen auch die Menschen überzeugen. Dafür reicht es nicht aus, pathetisch an den Idealismus der Menschen, der Bevölkerung, zu appellieren. Wir müssen die konkreten Auswirkungen dieses Vertrages auf die Menschen benennen. Sie sind manchmal gravierend. Wir müssen sie nennen und dann abwägen, ob wir in der Lage sind, das zu akzeptieren oder nicht.

Wer die Bürger gewinnen will, darf Fragen der Bürger nicht mit pathetischer Geste als kleinlich und detailversessen wegwischen oder gar demjenigen, der darauf hinweist, sagen, das sei billiger Populismus. Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, damit kommen Sie auf die Dauer nicht zu einer größeren Akzeptanz Europas.

Inhaltlich wurde mit dem Verfassungsvertrag vieles erreicht: Die EU wird vor allem durch eine mutige, aber auch notwendige Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen handlungsfähiger. Die EU wird bürgernäher und demokratischer; denn die Abstimmung nach Bevölkerungsgröße wird zum Regelfall. Die Kontrollrechte des Europäischen Parlaments werden gestärkt. Die sehr weit und allgemein gefassten Ziele des Vertrages begründen ausdrücklich keine weiteren Handlungskompetenzen der Europäischen Union.

Mit dem hier bereits angesprochenen Frühwarnsystem und der Subsidiaritätsklage – diese Instrumente sind natürlich schwer verständlich – erhalten die nationalen Parlamente erstmals unmittelbare Rechte im europäischen Meinungsbildungsprozess.

Das Recht der Subsidiaritätsrüge bindet die nationalen Parlamente in den europäischen Gestaltungsprozess ein und mit der Subsidiaritätsklage können nun auch die Parlamente ihre eigenen Rechte bei unzulässigen Eingriffen der Europäischen Union schützen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage Ihnen noch einmal, warum ich dies für so bedeutsam halte – darüber haben wir uns oft auseinander gesetzt –: Die Menschen in Deutschland – dies gilt sicherlich auch für die Menschen in anderen Ländern – bekommen viele europäische Entscheidungen etwa über Richtlinien, wenn sie im Rat getroffen worden sind, letzten Endes nicht mit. Oft gibt es über das Pro und Kontra in Bezug auf diese Richtlinien nicht den notwendigen öffentlichen Meinungsstreit. Das entscheidende Problem ist, dass es eine europäische Öffentlichkeit nicht gibt; das Europäische Parlament wird nie ein klassisches Parlament sein. Die deutsche Öffentlichkeit kann daher nur über Bundestag und Bundesrat – im besonderen Maße über den Bundestag – erreicht werden. Hier muss gestritten werden, bevor die Entscheidung getroffen wird, ob einer europäischen Richtlinie zugestimmt oder nicht zugestimmt wird. Dann bekommen wir auch die Verbände, die Medien und die Menschen in diesen Entscheidungsprozess hinein. So, wie es gegenwärtig der Fall ist, gelingt uns dies nicht.

Der Verfassungsvertrag eröffnet zudem erstmals auch eine klare Alternative zur Vollmitgliedschaft. Er sieht ausdrücklich vor, Nachbarstaaten ohne Vollmitgliedschaft an die Europäische Union heranzuführen, beispielsweise über eine privilegierte Partnerschaft. Er schafft damit unseres Erachtens das richtige Instrument für die Beziehungen mit der Türkei.

Meine Damen, meine Herren, der Verfassungsvertrag weist damit im Vergleich zur geltenden Rechtsgrundlage, dem Vertrag von Nizza, erhebliche Fortschritte auf. Die positiven Elemente wurden von vielen entwickelt; ich hebe hier Wolfgang Schäuble und Erwin Teufel hervor. Erwin Teufel hat sich von Anfang an ungeheuer in diesen Konvent eingebracht. Er hat es fast zu seiner Lebensaufgabe gemacht, Fragen der Subsidiarität und der Kompetenzverteilung in die Vertragsdiskussion einzubringen. Ich hätte mir gewünscht, dass vieles von dem, was er eingebracht hat, vom Bundesaußenminister aufgegriffen worden wäre.

– Ja, das ist gar keine Frage. Der Bundesaußenminister hat die Debatte im Konvent relativ spät verfolgt. Ein Dreivierteljahr lang war er überhaupt nicht dabei und hat die Arbeit anderen überlassen; das will ich an dieser Stelle auch einmal vermerken.

Der Verfassungsvertrag ist ein Kompromiss von 25 Staaten. Kompromiss bedeutet Geben und Nehmen. Ich bin davon überzeugt, dass beim Verfassungsvertrag das Ergebnis stimmt, auch wenn ich in aller Offenheit sage, dass er nicht in allen Punkten unseren Vorstellungen entspricht. Die Grundrechte-Charta ist ein wichtiges Bekenntnis zu unseren Werten; aber es muss auch darauf hingewiesen werden, dass sich viele in diesem Haus einen klaren Gottesbezug – zumindest in der Fassung der polnischen Verfassung – gewünscht hätten.

Es wäre eine weitaus stärkere Konzentration auf die eigentlichen Kernaufgaben der Europäischen Union notwendig gewesen. Die Europäische Union macht immer noch zu viel Überflüssiges und zu wenig Notwendiges. Es ist ein Unsinn, sich Gedanken zu machen, wie Kellner in Biergärten vor Sonneneinstrahlung geschützt werden können. Also arbeitet man an einer Richtlinie, mit der dann letzten Endes der Wirt verpflichtet wird, entsprechende Schutzmechanismen in einer bestimmten Art und Weise zu installieren. Es ist Unsinn, so etwas über Europa zu lösen.

Ähnlich verhält es sich mit der Übertragung neuer Kompetenzen auf die Europäische Union, etwa bei der Daseinsvorsorge. Es ist in der Tat für viele Kommunen ein entscheidender Punkt, die Daseinsvorsorge, den Katastrophenschutz, den Fremdenverkehr oder den Sport plötzlich im europäischen Kompetenzgeflecht zu sehen. Ich halte das für falsch. Immerhin sind die Kompetenzen eng begrenzt. Aber es ist dann immer ein Abwägungsprozess.

Besonders wir in der CSU haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Vielleicht haben wir mehr darüber diskutiert als in anderen Parteien. Wir haben seit Jahren darüber intensiv diskutiert und damit gerungen. Ich sage ausdrücklich: Ich komme nach dieser Abwägung zu einem ganz klaren Ja. Ich werbe natürlich auch für ein ganz klares Ja, für die Zustimmung zu diesem Verfassungsvertrag. Aber ich respektiere auch, wenn einige Kollegen aus den genannten Gründen heute nicht zustimmen können. Meine Überzeugung ist: Zur Lösung der bevorstehenden Herausforderungen ist Europa mit diesem Verfassungsvertrag besser gewappnet als mit dem bestehenden Vertrag von Nizza.

Der Verfassungsvertrag stößt die Tür für eine stärkere Einbindung der nationalen Parlamente auf. Das ist für mich der entscheidende Punkt. Der Bürger, aber auch viele Kolleginnen und Kollegen in diesem Haus fühlen sich von Brüssel bevormundet. Die nationalen Abgeordneten wollen zu Recht gefragt werden, wenn Europa Vorgaben für ihre Mitgliedstaaten macht. Es muss endlich aufhören, denjenigen oder diejenigen, die auf bestimmte europäische Vorgänge innenpolitischer Art hinweisen und Kritik üben, immer gleich mit dem Populismusvorwurf oder als Europagegner zu diffamieren.

Hier in diesem Hause wird oft genug über den richtigen Weg der deutschen Politik gestritten. Aber noch nie ist jemand auf die Idee gekommen, einem Kritiker der Steuerpolitik der Regierung vorzuwerfen, er sei gegen Deutschland. Das ist absoluter Unsinn und deswegen muss man damit aufhören. Die europäische Politik ist keine Außenpolitik mehr, sondern europäische Politik ist klassische Innenpolitik geworden. Deswegen muss hier in diesem Haus und darüber hinaus über europäische Entscheidungen ein intensiverer Streit geführt werden. Wenn wir das nicht schaffen, wird Europa bei aller Pathetik, die man in diesem Zusammenhang aufbringen kann, scheitern.

Ich will auf Folgendes hinweisen: Wenn Deutschland bzw. Sie darüber entscheiden würden, ob beispielsweise der Bereitschaftsdienst bei Ärzten als Arbeitszeit angesehen wird, dann würde hier darüber eine lebhafte Diskussion stattfinden. Wenn es aber so kommt, wie es der Europäische Gerichtshof oder das Europäische Parlament haben will, dann bedeutet das für Deutschland die Einstellung von etwa 20 000 bis 30 000 Ärzten oder die Versorgung der Kranken muss an den Krankenhäusern reduziert werden. Über diese Thematik wird in Deutschland nicht diskutiert. Wenn es aber eine Entscheidung der Regierung wäre, würde sie hier diskutiert werden. Es müssen künftig Entscheidungen diskutiert werden, damit die Landräte, die Bürgermeister, die Patienten und die Krankenkassen wissen, was auf sie zukommt, wenn eine solche Entscheidung getroffen wird.

Am Ende kommt es wieder zu einer solchen Diskussion wie bei der Antidiskriminierungsrichtlinie. Sie wurde 1996 ähnlich wie die Feinstaub-Richtlinie von 1999 von niemandem zur Kenntnis genommen. Als sie dann aber umgesetzt wurde, gab es Riesenärger. Dieses Parlament muss der Regierung vorher sagen, was seines Erachtens richtig ist. Ich gebe allerdings auch zu – Herr Kollege Fischer, Sie haben völlig Recht –: Das bedeutet natürlich auch eine gewaltige Arbeit, weil von den 900 Richtlinien mindestens 600 im Laufe der nächsten Jahre auf dem Tisch liegen werden. Aber es hilft nichts; denn dazu sind wir und Sie in besonderer Weise da.

Lassen Sie mich den „Spiegel“ zitieren, der letzte Woche geschrieben hat: „Das Pathos hat ausgedient.“ Ich bin heute ein bisschen daran erinnert worden. Statt europapolitischer Sonntagsreden erwartet der Bürger bei der Ausarbeitung von Gesetzen in Brüssel eine innenpolitische Diskussion. Darum geht es. Deswegen, so glaube ich, ist das Begleitgesetz, das wir vorgelegt haben, richtig. Ich halte es für eine absolute Notwendigkeit. Ich weiß, dass Sie, Herr Bundeskanzler, anderer Meinung sind. Wir haben oft darüber geredet. Ich halte es für notwendig. Wenn wir die Möglichkeit haben, wird dieser Entwurf Gesetz. Im Moment haben wir nicht die Möglichkeit, dass er Gesetz wird. Ich wundere mich, dass die SPD-Fraktion sich da so einbinden lässt. Ich halte es für notwendig, dass die Bundesregierung Stellungnahmen des Bundestages grundsätzlich für verbindlich erachtet.

Das wäre genau das Recht, das sich der Bundesrat bereits erarbeitet hat. Dort müssen diese Dinge auch berücksichtigt werden.

Wir haben uns angenähert. Aber ich sage Ihnen auch, dass dieser wichtige Fortschritt,

dass die Bundesregierung das Parlament unterrichten muss, wenn sie von der Stellungnahme des Parlamentes abweicht, nicht in einer Entschließung abschließend geregelt sein kann. Dazu braucht es eine gesetzlich verbindliche Regelung, wie das auch beim Bundesrat der Fall ist.

Ich bedauere es außerordentlich, dass Sie nicht so weit gehen wollen wie die CDU/CSU-Fraktion mit ihrem Gesetzesvorschlag.

Lassen Sie mich ein Letztes sagen: Herr Müntefering hat Herrn Hintze zitiert, der wiederum andere zitiert hat. Ich glaube, Herr Müntefering, wir müssen über die Frage der Integrationsfähigkeit der Europäischen Union, wenn wir sie als eine politische Union mit weit reichenden außenpolitischen und innenpolitischen Kompetenzen haben wollen, intensiv nachdenken, insbesondere darüber, ob die Integrationsfähigkeit der Europäischen Union gegenwärtig durch die Aufnahme von acht osteuropäischen Ländern, die ich durchaus begrüße, weil das die Wiedervereinigung Europas ist, gewährleistet ist. Es ist eine viel größere Schwierigkeit, diese Länder zu integrieren als vielleicht Schweden, Finnland oder Österreich. Da bedurfte es keiner Anpassungskriterien.

Ich will die heutige Situation in aller Kürze ansprechen. Es hat lange gedauert, bis man die einheitliche Meinung hatte, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die ein Wesensmerkmal der Europäischen Union ist, ausnahmsweise für eine Übergangszeit gegenüber den acht osteuropäischen Ländern eingeschränkt werden muss.

– Ja, ich wollte noch mehr. Ich wollte so viel wie die Österreicher. Die Österreicher haben eine wirklich gute Regelung erreicht. Ich muss Sie fragen: Warum haben Sie das nicht erreicht?

Die Dienstleistungsfreiheit ist auch ein wesentliches Gut. Die Dienstleistungsfreiheit hätte genauso für eine Übergangszeit eingeschränkt werden müssen, weil diese Länder einfach andere Strukturen haben. Wenn Polen noch nicht einmal 50 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der Europäischen Union erwirtschaftet, die Slowakei 50 Prozent und Ungarn beim Beitritt noch nicht einmal 40 Prozent, dann kann man einen bedingungslosen Wettbewerb der Arbeitnehmer nicht zulassen.

Sie lassen das aber über die Dienstleistungsfreiheit zu. Sie gehört viel mehr eingeschränkt, genauso wie das die Österreicher vorgemacht haben.

Lassen Sie mich ein Letztes zur Frage der Konsolidierung sagen. Sie kennen unsere unterschiedlichen Meinungen hinsichtlich der Türkei. Ich will das jetzt nicht noch einmal aufbereiten. Wir werden, wenn wir eine neue Regierung haben, alles im Rahmen der legalen Möglichkeiten tun, dass der Beitritt zur Vollmitgliedschaft niemals stattfinden wird.

Ich sage das ganz deutlich.

Herr Bundeskanzler, Sie hören nicht auf die Opposition und Sie hören nicht auf die überwältigende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger, die einen Beitritt der Türkei als Vollmitglied nicht wollen. Sie sollten dann wenigstens auf Ihren Vorvorgänger hören. Ich will Helmut Schmidt zitieren:

Die EU würde sich mit einer Aufnahme der Türkei und weiterer Staaten ökonomisch und finanziell übernehmen ...

Er fährt fort:

Monnet und Schuman, Adenauer und de Gasperi, Churchill und de Gaulle waren Staatsmänner von ungewöhnlichem Weitblick – keiner von ihnen hat die europäische Integration bis über die kulturellen Grenzen Europas ausdehnen wollen.

Daran sollten wir uns halten, meine sehr verehrten Damen und Herren. v Wir sollten diese großen Europäer nicht nur zitieren, wenn es uns passt, sondern wir sollten sie auch dann zitieren, wenn es uns nicht passt.

Deswegen sage ich Ihnen ganz deutlich: Wir sind daran interessiert, dass die Europäische Union bürgernäher wird, dass sie von den Menschen stärker angenommen wird und der Abwärtstrend bei der Akzeptanz der Europäischen Union in der deutschen Bevölkerung nachlässt. Dazu beizutragen ist mit unsere Aufgabe.

Ich sage ganz deutlich:

Erstens. Es gehört zu unserem Beitrag, leidenschaftliche Debatten in diesem Hohen Hause zu führen, bevor auf europäischer Ebene darüber entschieden wird. Damit können wir zu einem Abbau des Demokratiedefizits beitragen und die Situation etwas verbessern.

Zweitens. Wir brauchen eine Phase der Konsolidierung.

Deswegen meine ich, man sollte hinsichtlich Serbien und Montenegro relativ zurückhaltend sein. Herr Bundeskanzler, Sie machen den Menschen nur Angst, wenn gesagt wird, ein Beitritt sei morgen oder übermorgen möglich.

Drittens. Nicht jedes Problem in Europa muss von Europa gelöst werden. Ansonsten führt das zu der Regelungssucht, die Europa gegenwärtig hat.

Ich bin der festen Überzeugung, dass der Regelungssucht mit diesem Verfassungsvertrag etwas Einhalt geboten werden kann.

Deswegen glaube ich, dass wir heute eine Riesenchance haben, Europa ein Stück nach vorne zu bringen. Ich werbe für die Zustimmung.

Danke schön.

[Eine längere Zwischenfrage von Hans-Christian Ströbele (Grüne) veranlasste Herrn Stoiber zu folgender Antwort]

Herr Abgeordneter Ströbele, ich gehe davon aus – um Ihre letzte Frage zu beantworten –, dass Sie den Verfassungsvertrag, dem Sie heute hoffentlich zustimmen werden, sehr sorgfältig gelesen haben. Wenn das der Fall ist, dann beantwortet sich Ihre Frage: Europa wird nicht neoliberal; vielmehr wird Europa ein starkes Sozialmodell darstellen.

Dass die Verfassung eine Pflicht zur Aufrüstung auferlegt, ist absoluter Unsinn. Dazu werden Sie weder in dem Verfassungsvertrag noch in einer politischen Erklärung irgendeiner Regierung etwas finden. Insofern ist, glaube ich, die Frage sehr leicht zu beantworten.

Ihre erste Frage hinsichtlich der Dienstleistungen zeigt – mit Verlaub, nehmen Sie es mir nicht übel –, dass das alles sehr kompliziert ist. Sie verwechseln die Dienstleistungsrichtlinie mit der Dienstleistungsfreiheit. Zwischen beidem besteht ein sehr großer Unterschied.

Ich habe nicht die Dienstleistungsrichtlinie, sondern die Dienstleistungsfreiheit angesprochen. Dazu darf ich aber auch Ihnen gegenüber auf Folgendes hinweisen, Herr Abgeordneter Ströbele: Die Bundesregierung wollte – anders als bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit – die Dienstleistungsfreiheit in keiner Weise einschränken. Dass die Dienstleistungsfreiheit mit entsprechenden Auswirkungen für Deutschland in insgesamt drei Bereichen – darunter das Baugewerbe und der Gartenbau – eingeschränkt worden ist, verdanken wir allein der Intervention des österreichischen Bundeskanzlers beim entscheidenden Gipfeltreffen. Ich bin froh, dass wir wenigstens das erreicht haben.

Ich hätte erwartet, dass die Bundesregierung – wenn sie schon die Arbeitnehmerfreizügigkeit wegen der bestehenden Anpassungsschwierigkeiten richtigerweise einschränkt – dafür eintritt, gleichermaßen die Dienstleistungsfreiheit einzuschränken. Dann wären manche Probleme mit Scheinselbstständigkeit und anderen Formen von Missbrauch in unserem Lande nicht aufgetreten.

Deswegen meine ich, dass man diesen Vorwurf aufrechterhalten sollte: In den weiteren Verhandlungen muss besser verhandelt werden. Gegenüber den Österreichern, die sich sowieso als die besseren Deutschen empfinden, sollten wir ein bisschen Nachsicht üben und vielleicht auch das übernehmen, was sie besser machen als wir.

Danke schön.

Michael Roth (Heringen) (SPD):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um Nachsicht, aber ich möchte schnell wieder von den Sonnenschirmen und bayerischen Biergärten wegkommen und stattdessen das Thema behandeln, das uns heute Morgen vereinigt.

Vielleicht sollten wir öfter einmal über die historische Dimension Europas sprechen; einige haben das offensichtlich noch nicht richtig verstanden. Sie haben natürlich Recht, Herr Ministerpräsident Stoiber: Man muss der Wirklichkeit ins Auge blicken. Auf der einen Seite freuen wir uns heute über die europäische Verfassung, die uns mit Dankbarkeit erfüllt; auf der anderen Seite müssen wir aber auch zur Kenntnis nehmen, dass die Angst in Europa und vor allem in Deutschland umgeht. Unsere Antwort kann aber nicht darin bestehen, dass wir den Kleinkrämern, den Kleinmütigen und den Ängstlichen Europa überlassen; wir müssen uns vielmehr an die Spitze derjenigen stellen, die aufzuklären versuchen und die etwas Positives mit Europa verbinden. Denn gerade für uns in Deutschland ist das vereinigte Europa alternativlos. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, für Aufklärung zu sorgen.

Heute ist – wie ich meine, zu Recht – viel über die geschichtlichen Wurzeln der wunderbaren Idee Europa gesprochen worden. Es sind diejenigen genannt worden, die der Generation meiner Großeltern oder Eltern angehören. Ich habe in den vergangenen Wochen viele Schulen besucht und kann feststellen, dass dieses Gefühl der Dankbarkeit auch in meiner Generation und bei den noch Jüngeren vorhanden ist. Sie wissen, dass dieses Europa auf einem Trümmerberg, einem Berg von Millionen Leichen, errichtet wurde und dass wir in Deutschland dafür dankbar sein können, dass dieser Akt der Versöhnung sechs Jahrzehnte lang gelungen ist. Das ist eine Erfolgsgeschichte, auf die wir zu Recht stolz sein können.

Altbundespräsident Johannes Rau hat in den vergangenen Tagen gefragt: Haben wir in Deutschland verlernt zu staunen? Haben wir verlernt, darüber zu staunen, dass uns dies gelungen ist, dass Frieden und Freiheit herrschen, wozu die Europäische Union maßgeblich beigetragen hat? Ich glaube nicht, dass die europäische Integration alleine eine Frage der Staatsräson ist. Sie gehört aus meiner Sicht zu unserer nationalen Identität. Deutsche wissen, dass wir gute Europäerinnen und Europäer zu sein haben. Gerade meine Generation weiß das; denn wir haben gelernt, dass Europa grenzenlos ist, dass man in Europa studieren und sich ausbilden lassen kann und dass man Partnerschaften und Freundschaften über nationale Grenzen hinweg pflegen kann.

Natürlich sind manche Sorgen und Ängste der Bürger berechtigt. Gelegentlich taucht der Vorwurf auf, die Vorherrschaft des Neoliberalismus sei auf der Tagesordnung in Europa ganz oben. Aus meiner Sicht brauchen wir in Europa ein neues Leitbild; denn alleine die Friedensmacht Europa hilft uns nicht dabei, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu steigern. Deswegen müssen wir den Menschen die Angst nehmen und deutlich machen, dass wir in Europa das Sozialmodell verteidigen und zukunftsfest machen, dass wir soziale und ökologische Standards sichern und dass wir die Menschen schützen. Dieses Europa kann dafür sorgen, dass die Globalisierung sozial, menschlich und fair gelingt. Das schaffen wir allein auf nationalstaatlicher Ebene nicht. Deswegen müssen wir für ein starkes und solidarisches Europa streiten. Das ist unsere gemeinsame Aufgabe. Die europäische Verfassung schafft dafür eine Grundlage.

Ich bitte ebenso um Fairness bei der Beurteilung der europäischen Verfassung. Das Wesen Europas ist der Kompromiss. 25 Mitgliedstaaten haben diesen Kompromiss in einem Konvent zustande gebracht. Ich will nur daran erinnern: Bislang ist es uns in der Bundesrepublik Deutschland nicht gelungen, den Föderalismus, die bundesstaatliche Ordnung zu reformieren. Umso dankbarer und respektvoller sollten wir denjenigen gegenüber sein, die das zumindest auf der europäischen Ebene geschafft haben. Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus 25, 28 Mitgliedstaaten haben sich zusammengesetzt und ihnen ist ein großer Wurf gelungen, der auf keinem einzigen Politikfeld einen Rückschritt, sondern ausschließlich Fortschritte darstellt. Dies sollten wir den Bürgerinnen und Bürgern verständlich machen.

Ich danke deshalb all denjenigen, die dazu beigetragen haben. Sie mögen es nachvollziehen können: Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist dies eine besondere Geschichte, die 1923 mit dem Heidelberger Grundsatzprogramm begonnen hat. Schon damals ist vom Traum der Vereinigten Staaten von Europa geschrieben und gesprochen worden. Deswegen werden wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns immer als Sachwalter derjenigen verstehen, die Europa nach vorne bringen wollen.

Ich will auf den wesentlichen Punkt eingehen, der uns dazu veranlasst hat, auf das Ergebnis stolz zu sein: Die europäische Verfassung orientiert sich nicht allein am Wünschenswerten, sondern vor allem am Machbaren in der Europäischen Union. Die Grundrechte-Charta beinhaltet mehr soziale Grundrechte als unser deutsches Grundgesetz. Das macht deutlich, dass Solidarität in Europa keine Selbstverständlichkeit ist, sondern dass alle EU-Institutionen dazu verpflichtet sind, der sozialen Gerechtigkeit und der Solidarität zu dienen.

Die europäischen Parlamente, nicht allein das Europäische Parlament, sondern auch unsere nationalen Parlamente, sind gestärkt worden. Wir haben etwas auf den Weg gebracht, wozu wir Sie, Herr Ministerpräsident Stoiber, wahrlich nicht brauchten. Das Begleitgesetz, das die Stärkung des Deutschen Bundestages in Europaangelegenheiten vorsieht, ist in der Mitte des Deutschen Bundestages gestaltet worden, und zwar von Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen.

Wenn Sie schon versuchen, eine Lanze für den Parlamentarismus zu brechen, dann sollten Sie einmal darüber nachdenken, ob nicht auch die Landtage gestärkt werden müssten. Ihnen geht es im Hinblick auf den Föderalismus doch nur darum, dass die Ministerpräsidenten nicht nur im Bundesrat sitzen, sondern am besten am großen europäischen Tisch, um dort mitentscheiden und mitgestalten zu können. Wo sollen denn da unsere Kolleginnen und Kollegen in den Landesparlamenten bleiben?

Ich will aber auch deutlich sagen: Wir sollten mit dieser unsäglichen Jammerei endlich aufhören. Man muss nicht bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um sich erklären zu lassen, dass es im Bereich „Justiz und Inneres“ als dritter Säule der Europäischen Union kein Vertragsverletzungsverfahren gibt. Das kann man sich schon von den Europapolitikerinnen und Europapolitikern aller Fraktionen hervorragend erklären lassen.

Dass wir hier nicht nur uns selber blamieren, sondern auch dieses Parlament, ist ein Armutszeugnis. Unser Parlament, der Bundestag, sollte uns so viel wert sein, dass wir hier keine Legenden stricken.

Einige selbst ernannte Europapolitiker haben in den vergangenen Wochen gesagt, hier würden parlamentarische Debatten abgewürgt und der Verfassungsentwurf werde einfach so durchgewinkt. Hier wird überhaupt nichts durchgewinkt. Über dieses Projekt wird seit drei Jahren gestritten und wir haben Übereinstimmung in hohem Maße erzielt. Wir haben Arbeitsgruppen eingerichtet. Wir haben im Plenum des Bundestags mehrfach pro Jahr gestritten, wir haben Meinungen und Erfahrungen ausgetauscht. Wir haben mit unseren Konventsdelegierten, Jürgen Meyer und Peter Altmaier, und vielen anderen zusammengesessen. Das, was unsere Konventsdelegierten erarbeitet haben, ist auch unser Erfolg. Darauf können wir stolz sein. Wir sollten das nicht kleinreden.

Ich will mich bei allen Fraktionen bedanken, bei Frau Leutheusser-Schnarrenberger, bei Herrn Hintze, bei Herrn Altmaier, bei Rainder Steenblock, bei Günter Gloser und bei Angelica Schwall-Düren. Wir haben gemeinsam dafür gesorgt, dass dieses Parlament stärker wird. Diese neue Härte ist aber kein Blockadeinstrument, sondern verpflichtet uns, die Europagesetzgebung frühzeitiger und umfassender zu begleiten und mit dem Geschrei nicht erst dann anzufangen, wenn es zu spät ist. Wir dürfen die Verantwortung nicht nur bei der Bundesregierung abladen, sondern wir müssen unserer eigenen Verantwortung gerecht werden. Das nimmt uns keiner ab.

Ich möchte noch etwas zum Bundesverfassungsgericht sagen – alle blicken etwas nervös in diese Richtung –: Der anerkannte Staatsrechtler Bogdandy hat einen bemerkenswerten Aufsatz geschrieben, in dem er eine Lanze für die Macht der Parlamente in Europa bricht. Er stellt die Frage, ob der Deutsche Bundestag durch die zu engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in den vergangenen Jahren nicht stärker als durch manche europäische Gesetzgebung beschnitten wurde. Wir sollten auch diese Frage in den Mittelpunkt rücken und die Bösen nicht immer nur in Brüssel vermuten. Auch die innerstaatliche Perspektive ist wichtig: Wo bleibt der Bundestag und welche Vorgaben – zum Teil bis ins Detail – macht uns beispielsweise das Bundesverfassungsgericht?

Herr Stoiber, Sie haben in den vergangenen Wochen eine Verschnaufpause für Europa gefordert; das sei jetzt alles zu viel; wir hätten in den vergangenen Jahren viel zu viele heiße Eisen angepackt. Ich gebe Ihnen in einem Punkt Recht: Das, was wir seit der Wiedervereinigung Europas und Deutschlands auf den Weg gebracht haben, ist eine ganze Menge.

Aber ist es nicht faszinierend, was sich auf unserem Kontinent tut? Da wird für Demokratie, für Rechtsstaatlichkeit, für mehr Wohlstand und für mehr Sicherheit gekämpft. Das erstreiten sich Staaten, die noch vor wenigen Jahren diktatorisch regiert wurden. Wollen wir denen wirklich sagen: „Wir haben keine Zeit für euch; wir müssen uns um unsere eigenen Probleme kümmern!“ und die Hände in den Schoß legen? Unsere Hauptaufgabe muss doch sein, denjenigen in Europa zu helfen, die zu diesem Kontinent der Freiheit, der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Sicherheit gehören wollen. Dabei müssen wir uns anstrengen. Wir müssen die Ärmel hochkrempeln, anstatt uns mit uns selbst zu beschäftigen. Alles andere wäre verantwortungslos.

Ist es nicht wunderbar, dass diese Europäische Union, über die wir gar nicht mehr mit Freude und Dankbarkeit zu reden in der Lage sind, von außen so fasziniert betrachtet wird? Da sind Menschen, die sich nach dem sehnen, was wir in Jahrzehnten mühsam haben erstreiten müssen. Sie wollen dazugehören. Sie haben auch einen Anspruch darauf, finde ich, dass wir ihnen dabei helfen und dass wir ihnen Perspektiven aufzeigen.

Herr Stoiber, Sie haben des Weiteren gesagt, die Bundesregierung müsse im Hinblick auf ein mögliches, wenn auch hoffentlich nicht eintretendes Scheitern der europäischen Verfassung endlich einen Plan B vorlegen. Ich erwarte von der Bundesregierung und von allen Bundestagsabgeordneten, dass sie sich überall dort in Europa, wo ein Referendum zu scheitern droht, an die Spitze der Bewegung stellen und helfen; denn es geht nicht nur darum, ob die Franzosen oder die Deutschen scheitern; es geht um uns Europäerinnen und Europäer. Angesichts dessen sollten wir uns anstrengen, jetzt nicht fordern, dass ein Plan B oder mehrere solcher Pläne mit irgendwelchen Krisenszenarien vorgelegt werden, sondern helfen, dass diese europäische Verfassung Wirklichkeit wird.

Noch etwas zum Föderalismus, weil der Föderalismus nicht nur eine faszinierende Idee für Deutschland, sondern auch für das Europa ist, wie wir es uns wünschen, wie zumindest ich es mir wünsche. Sie haben mit einigen, aus meiner Sicht übertriebenen Forderungen dazu beigetragen – das sage ich in Richtung mancher Ministerpräsidenten –, dass die Grundlagen des Föderalismus in Deutschland einen dramatischen Vertrauensverlust erlitten haben. Sägen Sie bitte nicht an dem Ast, auf dem Sie selber sitzen!

Natürlich bin auch ich darüber enttäuscht, dass in Deutschland eine öffentliche Debatte über dieses große Projekt kaum stattgefunden hat. Sind aber wirklich nur die vermeintlich unwilligen Politikerinnen und Politiker daran schuld? Tragen dafür nicht auch die Medien Verantwortung, die in der Regel überhaupt nicht bzw. wenig berichtet haben? Meine persönliche Auffassung dazu ist: Bei all den Risiken, die damit verbunden sind – ein Referendum hätte uns zumindest dazu gezwungen, eine Debatte zu führen.

Auch nach diesem Tag sollten wir diese Debatte nicht den Nationalisten, den hinlänglich bekannten Europagegnern und Globalisierungsgegnern überlassen, die mit falschen Argumenten die Ängste der Menschen schüren. Ich habe manchmal das Gefühl, dass es auch hier Menschen gibt, die diese Ängste schüren, die den Vorwurf des Populismus zwar immer sehr weit von sich weisen, aber die sich doch in Populismus ergehen. Das finde ich schade. Da sollte man dann schon ehrlich sein.

Wenn diese EU-Verfassung scheitert, sind viele in Frankreich oder auch in Deutschland darüber traurig. Die ersten Champagnerflaschen werden, glaube ich, geöffnet bei Monsieur Le Pen, bei den Rechtsextremisten, bei denjenigen in Großbritannien, die von diesem Projekt noch nie viel gehalten haben. Vielleicht wird sich auch der eine oder andere in den Vereinigten Staaten von Amerika die Hände reiben und sagen: Die kommen mit ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik doch nicht so weit, wie sie es immer wieder eingefordert haben.

Deswegen: Bescheidenheit ist angesagt. Die europäische Verfassung ist keine Eier legende Wollmilchsau, die auch noch auf alle drängenden Fragen eine ausreichende Antwort hat. Sie gibt uns hier im Deutschen Bundestag aber Gelegenheit, diese Antworten zu finden. Wer für ein demokratischeres und solidarischeres Europa eintritt, der muss heute für diese Verfassung stimmen und sich in den nächsten Wochen in die Gruppe derjenigen einreihen, die auch in den anderen Mitgliedstaaten dazu beitragen, dass dieses großartige Verfassungsprojekt gelingt.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP):

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ja begeistert und überrascht davon, wie sich jetzt, wo es zu spät ist, immer mehr Kolleginnen und Kollegen für ein Referendum über die europäische Verfassung aussprechen.

Sie hatten hier mehrere Gelegenheiten, über einen Gesetzentwurf abzustimmen, mit dem das ermöglicht worden wäre.

Sie haben mit ganz wenigen Ausnahmen – Herr Müller, ich nehme Sie aus – das abgelehnt, und zwar unisono. Wenn Sie sich heute hier hinstellen und sagen, Sie wollten ein Volksreferendum, dann ist das einfach unehrlich und heuchlerisch.

Ich finde es auch bemerkenswert, dass über die fehlende parlamentarische Beratung geklagt wird. Neunmal haben wir hier im Plenum des Bundestages über die europäische Verfassung diskutiert.

Wir haben im Europaausschuss zweieinhalb Jahre lang intensiv den gesamten Prozess gestaltend begleitend. Das heißt, es gab viele Möglichkeiten und Gelegenheiten, sich einzubringen. Wir haben noch nie bei einem Prozess der Beratung und der Weiterentwicklung der europäischen Verträge so wie bei diesem die Parlamentarierinnen und Parlamentarier einbezogen.

Von daher ist es vordergründig und falsch, wenn Sie dem entgegenstehende, falsche Botschaften von dieser Debatte des Deutschen Bundestages aussenden.

Es muss auch ehrlicherweise gesagt werden, dass der Bundestag selbst – das sollten wir sehr selbstkritisch sagen – die bestehenden Rechte, auch die sich aus unserem Grundgesetz ergebenden Rechte nach Art. 23, viel zu wenig genutzt hat und viele leider gar nicht wissen, dass es sie gibt.

Das finde ich erschütternd. Wenn hier beklagt wird, dass man sich nicht im Rahmen eines europäischen Gesetzgebungsverfahrens einbringen könne, zeigt das, dass noch nicht einmal Kenntnis über das Grundgesetz vorhanden ist. Dann kann ich natürlich auch nicht erwarten, dass Kenntnis über Grundzüge des europäischen Verfassungsvertrages vorhanden ist, den wir den Bürgerinnen und Bürgern zu erklären haben. Da kann ich nur froh sein, wenn diejenigen, die sich hier mit solchem Nichtwissen äußern, nicht die sind, die ihn den Bürgerinnen und Bürgern erklären. Überlassen Sie das uns, die mit Herzblut hinter dieser Verfassung stehen, weil es keine Alternative dazu gibt!

Denn was wäre die Alternative? Die Alternative wäre, dass wir uns wieder auf Binnenmarkt und Wettbewerb reduzieren. Binnenmarkt und Wettbewerb sind wichtig; aber das ist doch längst nicht alles. Wenn wir die Grundrechte-Charta nicht bekommen, nehmen wir den Bürgerinnen und Bürgern etwas, was ihre Rechte stärken würde. Außerdem würde das dazu führen, dass wir im Bereich der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik kein stärkeres, handlungsfähiges Europa bekommen, das wir aber dringend brauchen; denn es muss ein Gleichgewicht hergestellt werden. Es gibt die Vereinigten Staaten von Amerika als eine handlungsfähige Macht, als eine Weltmacht. Da muss doch Europa stark werden – nicht gegen Amerika; aber Europa muss seine eigenen Aufgaben bei sich selbst und in seiner Nachbarschaft wahrnehmen können, natürlich immer vor dem Hintergrund der internationalen Einbettung, des Multilateralismus, den wir wollen, und auf der Grundlage der Charta der Vereinten Nationen.

Von daher warne ich davor, hier mit kurzen Schlagworten ein falsches Licht auf die Inhalte der europäischen Verfassung zu werfen. Dort ist keine Pflicht zur Aufrüstung und Beteiligung an Kriegen enthalten. Im Gegenteil, die Krisenprävention mit eigenen Möglichkeiten soll endlich gestärkt und verbessert werden. Das halte ich für überfällig und dringend notwendig.

Ein letztes Wort, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte noch einmal betonen, dass es dank der Nachhaltigkeit der FDP gelungen ist, ein Fraktionsklagerecht zur Durchführung der Subsidiaritätskontrolle einzuführen. Viele hier waren zu Beginn der Debatte nicht so sehr davon begeistert. Ich denke, es ist gut, dass wir uns jetzt, am Ende der Beratungen, im Begleitgesetz gemeinsam darauf verständigt haben, dass eine Fraktion als Minderheit geltend machen kann, dass die Subsidiarität verletzt worden ist. Denn wie sieht die Realität aus? Sie sieht so aus, dass Koalitionsfraktionen im Zweifel doch wohl kaum klagen werden, wenn ihre Regierungsvertreter im Rat einem Vorhaben zugestimmt haben, das die Subsidiarität nach Auffassung einer Fraktion im Bundestag verletzt. Deshalb ist es wichtig, dass es diese Möglichkeit gibt, von der natürlich verantwortungsbewusst und nicht aus euroskeptischen Gründen, sondern im Sinne einer Stärkung der Rechte des Parlamentes Gebrauch gemacht werden soll.

Recht herzlichen Dank.

Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Diese Woche ist eine wahrhaft historische Woche, eine bewegende Woche für Deutschland gewesen und der heutige Tag ist ein guter Tag für Deutschland; denn die Verfassung für Europa, die wir heute mit großer Mehrheit verabschieden werden, ist ein Meilenstein auch für unser Land. Ich bin sehr froh darüber, dass wir dem Verfassungsvertrag hier im Deutschen Bundestag mit so überwältigender Mehrheit zustimmen. Es ist auch aus unserer historischen Verantwortung ein hervorragendes Signal, dass keine politische Kraft im Deutschen Bundestag, wie zum Teil in anderen Ländern, versucht hat, das Thema des Verfassungsvertrages für innenpolitische Zwecke zu instrumentalisieren. Das ist ein ausgesprochen positiver Vorgang, auf den wir alle stolz sein können und für den ich mich bei allen Fraktionen bedanken möchte.

Aber auf der anderen Seite ist es auch so, dass die Mehrheit, die sich heute im Bundestag darstellen wird, keine Eins-zu-eins-Entsprechung in der deutschen Bevölkerung hat. Ich glaube, dass wir alle aufgrund unserer Verantwortung für die europäische Zukunft aufgerufen sind, den Menschen in Deutschland sehr genau zu erklären, warum diese Verfassung für Europa alternativlos ist. Ich möchte dazu gerne ein paar Stichworte nennen.

Diese Verfassung – das ist für mich einer der zentralen Kernpunkte – macht Europa demokratischer. Wer zu dieser Verfassung Nein sagt, der sagt auch Nein zu einem demokratischer werdenden Europa, der sagt Nein zu mehr Beteiligungsrechten des Europäischen Parlaments und zu mehr Transparenz. Wer zu dieser Verfassung Nein sagt, der sagt auch Nein zu einem handlungsfähigeren Europa. Was wir aber brauchen und wollen, ist ein Europa, das die Entscheidungen schnell und transparent treffen kann. Die Abstimmungsmechanismen, die wir schaffen, machen dieses Europa handlungsfähiger.

Auch das muss deutlich werden: Wer Nein zu dieser Verfassung sagt, der sagt auch Nein zum Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Wer Nein zu dieser Verfassung sagt, der sagt auch Nein dazu, dass die Europäische Grundrechte-Charta für alle Bürgerinnen und Bürger Europas rechtsverbindlich wird, und der beraubt sich einer guten Grundlage für die Wahrung und Durchsetzung der unveräußerlichen Menschenrechte und der individuellen Bürgerrechte. Ich kann für meine Fraktion feststellen: Wir sagen Ja zu Europa, weil wir, was den Schutz der Grundrechte und der Menschenrechte angeht, diese Verfassung für einen großen Fortschritt halten.

Ich möchte in diesem Zusammenhang dankbar an den Kollegen Wolfgang Ullmann erinnern, der als Mitglied des Europäischen Parlaments für die Entwicklung der Europäischen Grundrechte-Charta Hervorragendes geleistet hat.

Wer Nein zu dieser Verfassung sagt, sagt auch Nein zu einem sozialeren Europa. Denn in dieser Verfassung wird zum ersten Mal die Wirtschaft Europas als soziale Marktwirtschaft und nicht als freie Marktwirtschaft definiert. Auch das ist ein großer Fortschritt. In der Europäischen Union werden jetzt sozialere Ziele angestrebt. Wir sollten nicht dem plumpen Populismus einiger Leute auf den Leim gehen, die uns einreden wollen, dass mit dieser Verfassung Europa unsozialer und kälter wird. Diese Verfassung bietet die Grundlage dafür, dass das europäische Gesellschaftsmodell ein soziales Modell ist, das sich fortentwickelt, blüht, wächst und gedeiht. Diese Chance haben wir. Aber wir müssen sie wahrnehmen.

Auch die friedenspolitische Dimension ist in der öffentlichen Debatte häufiger angesprochen worden. Wer Nein zu dieser Verfassung sagt, der sagt auch Nein dazu, dass zivile und militärische Fähigkeiten, die für die Konfliktlösung eingesetzt werden können, zum ersten Mal in einer Verfassung nebeneinander gestellt werden. Wer Nein dazu sagt, der will anscheinend nicht die zivilen Fähigkeiten zur Konfliktbewältigung einsetzen, die uns diese Verfassung an die Hand gibt. Daher ist es wichtig, dass wir zu dieser Verfassung Ja sagen.

Ich möchte noch ein zentrales Ziel dieser Verfassung deutlich machen. In der Verfassung wird als Ziel formuliert:

Sie leistet einen Beitrag zu Frieden, Sicherheit, globaler nachhaltiger Entwicklung, Solidarität ... unter den Völkern, zu freiem und gerechtem Handel, zur Beseitigung der Armut und zum Schutz der Menschenrechte ...

Ich glaube, eine so progressive nationalstaatliche Verfassung muss erst noch geschrieben werden. Deshalb sind wir für diese Verfassung.

Da wir für diese Verfassung sind – das haben heute alle Redner deutlich gemacht –, haben wir allerdings auch die Verantwortung, das Bild von Europa, das in der Öffentlichkeit gezeichnet wird, mit Leben zu erfüllen. Auch das ist etwas, was mir in dieser Debatte gefehlt hat – auch in Ihrer Rede, lieber Herr Kollege Stoiber, obwohl ich ansonsten vielen Teilen Ihrer Rede zustimme. Ich glaube, wir haben die Verantwortung, die Ängste in der Bevölkerung aufzunehmen. Aber wir haben auch die Verantwortung, nicht zusätzlich Ängste zu schüren, sondern real und rational über die Herausforderung zu diskutieren.

Die Erweiterung der EU, die wir alle hier im letzten Jahr gefeiert haben und über die wir uns gefreut haben, darf nicht als Instrument genutzt werden, um Ängste in der Bevölkerung zu schüren.

Denn wir müssen uns immer klar machen: Was ist denn die Alternative dazu? Was wäre denn, wenn Polen heute nicht in der EU wäre, oder was wäre, wenn Bulgarien und Rumänien keine Beitrittsperspektive hätten? Was würde das ökonomisch bedeuten, wenn diese Länder nicht nach den Spielregeln der Europäischen Union verfasst wären? Es mag sich jeder, der an Wettbewerbsgleichheit interessiert ist, vorstellen, was es bedeuten würde, wenn wir an unseren Ostgrenzen Länder hätten, die nach völlig anderen ökonomischen, sozialen, ökologischen und demokratischen Spielregeln funktionieren würden. Wir haben sozial, demokratisch, aber auch ökonomisch und natürlich ökologisch ein eigenes Interesse daran, dass die Erweiterung der Europäischen Union voranschreitet und die Spielregeln, die wir wollen, auch in diesen Ländern greifen. Deshalb sollte man keine Ängste vor der Erweiterung schüren, sondern realistische Mechanismen einbauen.

Das hat diese Bundesregierung in der Frage der Dienstleistungsfreiheit getan. Deshalb ist Ihr Hinweis auf die Dienstleistungsfreiheit völlig falsch, weil die Bundesregierung hier ihrer Verantwortung nachgekommen ist und Übergangsregelungen eingeführt hat, die sich vernünftig realisieren lassen.

Der zweite Teil dieser Diskussion umfasst die Debatte um unsere nationale Verantwortung im Deutschen Bundestag. Dazu ist von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern vieles gesagt worden. Der Hinweis ist richtig, dass der Deutsche Bundestag durch die europäische Verfassung und die Subsidiaritätsklage bzw. Subsidiaritätsrüge, wie sie vorgesehen ist, eine deutlich größere Verantwortung bekommt. Wir können jetzt – ob zu Recht oder nicht – nicht mehr mit dem Finger nach Brüssel zeigen und sagen: Was die da alles für einen Unsinn, für komplizierte Regelungen, für überflüssigen Quatsch realisieren! Vielmehr sind wir selber in unserem nationalen Parlament jetzt ein Stück weit mehr verantwortlich. Das ist ein Riesenfortschritt; aber das ist auch eine riesige Verantwortung, die wir damit tragen.

Ich glaube, dass wir dieser Verantwortung mit den Strukturen, so wie wir sie bisher haben, nicht gerecht werden können. Wir brauchen in diesem Hohen Hause andere, zusätzliche Arbeitsstrukturen. In dem vorliegenden Entschließungsantrag ist auf eine Fragestunde zu Themen europäischer Politik hingewiesen worden. Auch die Arbeit in den Fachausschüssen muss sich sehr viel stärker an dem, was in Brüssel tatsächlich zur Entscheidung ansteht, orientieren. Wir sollten nicht nur europäische Beschlüsse der Vergangenheit zur Kenntnis nehmen, sondern selber in einem sehr viel umfangreicheren Maße unsere Initiativrechte nutzen, um uns in die Entscheidungsstrukturen auf der Brüsseler Ebene einzuklinken, und nicht mit Debatten nachklappen, wie sie jetzt zum Teil über die Verfassung geführt werden. Ich verstehe überhaupt nicht, dass keiner gewusst haben will, worum es eigentlich geht.

Über diese Verfassung ist so breit wie über kein anderes Projekt diskutiert worden ist.

Lassen Sie uns deshalb die Verantwortung annehmen, die wir in unserem Parlament haben! Lassen Sie uns die Arbeit in den Ausschüssen ernsthaft umstrukturieren! Lassen Sie uns eine neue Fragestunde beschließen, um hier im Parlament über europäische Themen zu debattieren! Dann werden wir mit Sicherheit einen großen Schritt vorankommen.

Jacques Delors hat einmal gesagt: “Europa ist nur einer wirklichen Gefahr ausgesetzt: der Gefahr des Stillstandes.“ Wenn wir das, was heute zur Entscheidung ansteht, nicht realisieren würden, dann würden wir uns dieser Gefahr tatsächlich aussetzen. Diese Verfassung nicht anzunehmen, die Umsetzung in nationales Recht nicht zu realisieren wäre nicht nur ein großer Fehler, sondern für den Deutschen Bundestag auch historisch verantwortungslos. Dazu wird es nicht kommen.

Robert Schuman hat in seiner historischen Erklärung vom 9. Mai 1950 gesagt:

Europa läßt sich nicht mit einem Schlage herstellen und auch nicht durch eine einfache Zusammenfassung: Es wird durch konkrete Tatsachen entstehen, ...

Die Tatsachen, die wir heute schaffen, sind im Sinne von Robert Schumans europäischem Traum ein ganz großer Schritt, konkret nach vorne zu kommen und unserer Verantwortung gegenüber den Menschen in Europa gerecht zu werden, insbesondere unserer Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland.

Vielen Dank.

Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos):

Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin Abgeordnete der PDS.

Wenn ich Sie heute fragen würde, wie der erste Satz der Verfassung für Europa lautet, könnten – da bin ich mir sicher – die meisten von Ihnen das nicht sagen. Eigentlich müssen Sie diesen Satz auch nicht kennen; denn er ist bürokratisch, nichtssagend und falsch. Er lautet:

Geleitet von dem Willen der Bürgerinnen und Bürger und der Staaten Europas, ihre Zukunft gemeinsam zu gestalten, begründet diese Verfassung die Europäische Union, der die Mitgliedstaaten Zuständigkeiten zur Verwirklichung ihrer gemeinsamen Ziele übertragen.

Dieser Satz ist falsch, weil der Wille der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land überhaupt nicht gefragt ist.

Nur durch eine Volksabstimmung könnte man diesen Satz und die ganze Verfassung legitimieren.

Meine Damen und Herren, Sie stimmen heute im Bundestag über die Verfassung Europas ab, die Sie teilweise nicht kennen und die Sie auf keinen Fall in ihrer Wirkungsmacht einschätzen können. Dazu war die Zeit zu kurz. Viele haben sich auch nicht ausreichend damit beschäftigt.

Ich finde, das ist ein sehr schlechter Start für eine Verfassung, die das Zusammenleben der Europäer auf Jahrzehnte bestimmen soll. Sie verweigern sich einem Volksentscheid zur EU-Verfassung und wollten doch einmal mehr Demokratie wagen. Sie wollen still und heimlich, an den Bürgern vorbei, die Verfassung durch Bundestag und Bundesrat winken. Heute werden Sie eine Mehrheit für die Verfassung bekommen; doch das ist ein Pyrrhussieg. Sie tun damit Europa und den Europäern keinen Gefallen. Sie verkennen nämlich, dass Identifikation mit Europa nur entstehen kann, wenn sich die Menschen mit Europa auseinander setzen, über Europa diskutieren und leidenschaftlich streiten, wie wir es jetzt in Frankreich erleben.

Doch warum sollen sich die Bürger unseres Landes mit der Verfassung auseinander setzen, wenn ihre Meinung gar nicht gefragt ist? Ich frage all diejenigen, die heute von ihren Reisen nach Frankreich und ihrem Einsatz dort berichtet haben: Warum haben Sie sich nicht mit gleichem Einsatz für einen Volksentscheid in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt?

Diejenigen Europäer, die sich gegen die europäische Verfassung aussprechen, als Europagegner zu disqualifizieren ist böswillig und dumm. Laurent Fabius, ehemaliger französischer Premier, sagte gegenüber dem französischen Fernsehen, dass es Millionen Franzosen gebe, die wie er überzeugte Europäer seien, aber mit Nein stimmen wollen, einfach deshalb, weil sie ein unabhängiges und soziales Europa wollen.

Die PDS hat vor allem drei gute Gründe, die Verfassung abzulehnen: Erstens. Die Verfassung ist nicht durch eine Volksabstimmung legitimiert. Zweitens. Die Verfassung setzt auf militärische Stärke, auf Aufrüstung und weltweite militärische Konfliktlösungen.

Drittens. Die Verfassung setzt auf freien Markt – nicht auf soziale Marktwirtschaft –, freien Geldverkehr und freie Konkurrenz.

Wir wissen, dass Wettrüsten und militärische Konfliktlösungen in Europa nie funktioniert haben.

Unsere Erfahrungen zeigen im Gegenteil, dass Europa unter dieser Logik in den letzten tausend Jahren nur gelitten hat. Wir wollen dieser Logik nicht länger folgen.

Es geht aber nicht nur um den äußeren Frieden, sondern auch um den inneren. Der Verfassungsentwurf setzt auf eine, wie es dort heißt, „offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“. Hat die Europäische Union zusammen mit der Bundesregierung schon in den letzten Jahren alles getan, um – ich zitiere Herrn Müntefering – „Heuschrecken“ Tür und Tor zu öffnen, so wird mit der vorliegenden Verfassung diesen „Heuschrecken“ neue Nahrung gegeben.

Im Entwurf der Verfassung für Europa gibt es selbstverständlich Aussagen und Passagen, die wir unterstützen, die sinnvoll sind, die eine wirkliche Verbesserung darstellen würden. Doch die Ablehnungsgründe wiegen um ein Vielfaches schwerer. Einer Verfassung, die in diesen drei entscheidenden Punkten hinter den Erwartungen der Bürger zurückbleibt, kann nicht Grundlage eines zukunftsgerichteten Europas sein.

Ich bin mir sicher, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger in unserem Land wissen, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik mit dem Satz beginnt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Das ist ein kräftiger und wirkungsvoller Satz, tausendmal besser als der erste Satz der europäischen Verfassung. Jeder von Ihnen, meine Damen und Herren, der noch zum Bücherlesen kommt, weiß, dass der erste Satz eines Buches sehr viel über das ganze Buch sagen kann. So ist es auch bei dieser Verfassung.

Wir als PDS werden heute aus den genannten Gründen gegen diese Verfassung stimmen.

Vielen Dank.

Nach einer Sitzungsunterbrechung wird die Sitzung mit dem Ergebnis der Abstimmung fortgesetzt:

Vizepräsident Dr. Norbert Lammert:

Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich gebe Ihnen das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa bekannt. Abgegebene Stimmen 594. Mit Ja haben gestimmt 569, mit Nein haben gestimmt 23; es gibt zwei Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf mit der erforderlichen Mehrheit angenommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns allen ist bewusst, dass dies keine Routineentscheidung gewesen ist.

Mit dieser überwältigenden Zustimmung zum europäischen Verfassungsvertrag setzt der Deutsche Bundestag die Serie seiner eindrucksvollen Voten zum europäischen Integrationsprozess und zur Rolle Deutschlands in Europa fort.

Ich will für die Besucher dieser Plenarsitzung, aber auch für die Fernsehzuschauer und Rundfunkzuhörer darauf hinweisen, dass mit dieser Entscheidung ein monatelanger Beratungs- und Abwägungsprozess zum Abschluss gebracht worden ist, dem Dutzende von Sitzungen in Ausschüssen des Deutschen Bundestages, in Arbeitsgruppen, in den Fraktionen und in Fachkonferenzen und eben nicht nur im Plenum des Deutschen Bundestages vorausgegangen sind.


Quelle: Plenarprotokoll - Vorab-Veröffentlichung; www.bundestag.de

Hier geht es zum Protokoll der 1. Lesung des Ratifizierungsgesetzes am 24. Februar 2005
(160. Sitzung des Bundestags)
Und hier zu einer Kritik aus der Friedensbewegung:
"Bundestag nickt EU-Verfassung ab" - "Europa in schlechter Verfassung"
Zwei Presseerklärungen aus der Friedensbewegung


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