EU-Verfassung kontrovers
Angelika Beer (Bündnis 90/Grüne) hat ein Positionspapier vorgelegt - und viel Kritik hervorgerufen
Am 26. März 2005 veröffentlichte die Frankfurter Rundschau einen Artikel der grünen Europa-Abgeordneten und Militärexpertin Angelika Beer. Darin greift sie die Position der Friedensbewegung an, die sich in den diesjährigen Ostermärschen inhaltlich gegen die EU-Verfassung wendet. Die Empörung in der Friedens-"Szene" war entsprechend groß: Nicht nur wegen der forschen Argumentation Beers, sondern auch weil Angelika Beer einen Platz für ihre Angriffe erhielt, der den Ostermarschierern versagt geblieben war.
Bei der Frankfurter Rundschau gingen zahlreiche Leserbriefe ein. Einen Teil davon druckte die Zeitung am 30. März auf ihrer Leserbriefseite ab. (Weitere Leserbriefe sowie eine Stellungnahme von Tobias Pflüger druckte die FR am 9. April. Sie sind hier dokumentiert: "EU-Verfassung kontrovers - Zweiter Teil")
Im Folgenden dokumentieren wir -
den Beitrag von Angelika Beer im vollen Wortlaut,
-
eine etwa gleich lange Entgegnung aus der Friedensbewegung" (Peter Strutynski),
-
die in der Frankfurter Rundschau am 30. März publizierten Leserbriefe,
-
einen weiteren Leserbrief von Werner Ruf (der bis dato nicht erschien) sowie eine Presseerklärung aus der IMI e.V.
Eine Behauptung von Angelika Beer ist durch die Argumentation der EU-Kritiker auf jeden Fall entkräftet: Sie provozierten "durch Unkenntnis und bewusste Fehlinformationen über den Verfassungstext" das Scheitern des "Friedensprojekts Europa". Die vorliegenden Texte, so scheint uns, bieten eine gute Grundlage zur weiteren inhaltlichen Kontroverse.
Die These von der Militarisierung der EU ist haltlos
Einspruch gegen die Ostermarsch-Aufrufe der Friedensbewegung: Wer Europa links liegen lässt, wird bei den Nationalisten landen
VON ANGELIKA BEER
Die Aufrufe der Friedensbewegung, an diesem Osterwochenende gegen die EU-Verfassung zu marschieren, sind Ausdruck absoluter Orientierungslosigkeit und des Verharrens im Denken des Kalten Krieges. Die These von der Militarisierung der EU ist haltlos. Und sie ist gefährlich. Durch Unkenntnis und bewusste Fehlinformationen über den Verfassungstext wird das Scheitern des Friedensprojektes Europa provoziert. Die Friedensbewegung riskiert damit, die 25 Staaten umfassende Union zu spalten und ein Kerneuropa herauszufordern. Über diese Konsequenzen oder Alternativen zur Verfassung schweigt die Friedensbewegung beredt. Wer am Ostersonntag unter dem Motto "Stoppt die europäische Verfassung" demonstriert, wird die Verfassung irreparabel beschädigen und verhindert einen weiteren Meilenstein der Europäischen Integration - gerade auch für mehr Sicherheit in Europa und für unsere Nachbarn.
Die Gegner dieser Friedensverfassung verschenken mit ihren überholten Glaubensgrundsätzen eine historische Friedens-Chance und verschließen die Augen vor den wirklichen Herausforderungen in der Außen- und Sicherheitspolitik.
Mit der Verfassung bekommen erstmals alle Europäerinnen und Europäer das Recht auf ein Bürgerbegehren. Inhalte, die in keine Verfassung gehören, können damit korrigiert werden. Dazu gehören zweifellos die "Rüstungsagentur" oder die Aufforderung an alle Mitglieder, "die militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern".
Der Vertrag von Nizza war eine vertane Chance, die erweiterte Union auf ein solides Fundament zu stellen. Ein herber Rückschlag für die Europäische Integration. Die Verfassung holt diese Chance nach und geht wichtige Schritte voran.
Deshalb will ich den gesellschaftlichen Streit für diese Verfassung intensiv und kontrovers führen, denn Fakt ist:
-
Mit ihren außenpolitischen Zielbestimmungen der Verfassung erhebt die EU die Förderung des Friedens zum obersten Gebot. Sie macht sich einen erweiterten Sicherheitsbegriff zu eigen und bindet sich eindeutig an das Völkerrecht und die UN-Charta. Damit ist jeder Angriffskrieg verboten.
-
Die Charta der Grund- und Menschenrechte wird rechtsverbindlich. Wie wollen wir Frieden schaffen, wenn auf die Rechtsverbindlichkeit und Einklagbarkeit der Menschenrechte verzichtet wird? Die universelle Geltung der Menschenrechte ist die Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben in der Welt.
-
Weltweit werden erstmals in einer Verfassung die zivilen und militärischen Missionen im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) gleichberechtigt nebeneinander definiert. Damit werden neue Maßstäbe gesetzt.
-
Mit der Verfassung erhält Europa EINE außenpolitische Stimme. Die Einsetzung eines Europäischen Außenministers spiegelt den politische Anspruch der EU, eine Spaltung der Europäer wie im Vorfeld des völkerrechtswidrigen Angriffs der Bush Administration auf den Irak in Zukunft zu verhindern. Unser Ziel bleibt daher, ein gemeinsamer europäischer Sitz im UN-Sicherheitsrat - statt einer Renationalisierung mit einem deutschen Sitz und Vetorecht.
-
Es gibt keine Verpflichtung zur Aufrüstung. Die Formulierung "die militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern" bietet die Chance zur Harmonisierung, Aufgabenteilung und Nutzung von Synergieeffekten. Die Verteidigungsagentur hat den Auftrag nationale Alleingänge zu verhindern, militärische Überkapazitäten abzubauen, Streitkräfte in Freiwilligen- und Berufsarmeen umzubilden und Verteidigungsausgaben einzusparen. Das Raketenabwehrsystem MEADS ist ein klarer Fall für die Verteidigungsagentur.
-
Die Verfassung bietet mit dem Korps für humanitäre Hilfe einen wichtigen Ansatzpunkt, das vom Europaparlament beschlossene Zivile Friedenskorps umzusetzen und mit der humanitären Hilfe in Einklang zu bringen. Die Erfahrungen in Deutschland zu Beginn der rot-grünen Koalition haben gezeigt, dass entsprechende Strukturen erst einmal geschaffen werden müssen. Die Antwort auf Katastrophen wie den Tsunami kann nur sein, die Konzepte zu Human Security, humanitäre Hilfe und zivile Konfliktprävention aufeinander abzustimmen.
-
Die parlamentarische Kontrolle militärischer Einsätze im Rahmen der intergouvernemental organisierten ESVP bleibt national gewährleistet.
Die These der Militarisierung der EU wird auch durch die Europäische Sicherheitsstrategie (ESS) widerlegt. Auf die gleichen Bedrohungen geben die National Security Strategy der USA (NSS) und die ESS höchst unterschiedliche Antworten:
-
Die ESS setzt auf einen effektiven Multilateralismus, Verhandlungen, Sanktionen und Handelspolitik statt auf Präventivschläge.
-
Als Mittel gegen die Weiterverbreitung nennt die ESS im Gegensatz zur NSS keine militärischen Mittel, sondern Ausfuhrkontrollen sowie politische und wirtschaftliche Mittel. Der iranische Atomstreit spiegelt diese unterschiedlichen Ansätze in der Realität wieder: Hier die Europäer mit wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Anreizen, dort das Säbelrasseln der Amerikaner.
-
Bei der Terrorismusbekämpfung setzt die ESS auf Aufklärungsarbeit und Schulung von Polizei, Zoll, Justiz und Militär, die sie auf die Unterstützung von Drittstaaten in ihrem Hoheitsgebiet beschränkt.
Insgesamt geht Europa mit der Verfassung positiv voran, auch wenn das bisherige Ergebnis nicht in jedem Punkt zufrieden stellend ist. Hier lohnt es sich weiterzukämpfen, denn jede Vertiefung, jede Erweiterung wird eine neue Reformdiskussion bringen. Wer aus überholten Denkmustern diese Verfassung links liegen lässt, der wird landen, wo er sicher nicht hin will: In einem Bündnis mit den nationalistischen Europagegnern!
Aus: Frankfurter Rundschau, 26. März 2005
Eine Entgegnung aus der Friedensbewegung
Die in der Verfassung enthaltenen Grundsätze und Regelungen zur Außen-
und Sicherheitspolitik sind von so einschneidender Bedeutung, dass mit
deren Verabschiedung die Europäische Union ein ganz neues Gesicht
bekäme. Die wenigsten Menschen wissen, worum es dabei geht, und die
politisch Verantwortlichen haben bisher absichtsvoll-verschämt mit
solchen Informationen hinter dem Berg gehalten. Angelika Beer hat
immerhin einige Aspekte der Militär-Verfassung benannt - einige auch
nicht -, sie hat sie allerdings bis zur Unkenntlichkeit schön geredet.
Ich nenne nur die wichtigsten Punkte:
(1) Angelika Beer: "Es gibt keine Verpflichtung zur Aufrüstung."
Das Gegenteil ist richtig. Die Verfassung sieht eine allgemeine
Aufrüstungsverpflichtung vor.
In Art. I-41 Abs. 3 heißt es unmissverständlich:
"Die Mitgliedstaaten
verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu
verbessern." Zu diesem Zweck wird eine Europäische Rüstungsagentur
eingerichtet (ebd.). Dieser Artikel deckt sich auffällig mit der
bereits im Dezember 2003 vom EU-Gipfel abgenickten "Europäischen
Sicherheitsstrategie (ESS), womit sich die EU eine eigene, der
Nationalen Sicherheitsstrategie der USA vergleichbare Militärdoktrin
gegeben hat. Auch in diesem Papier werden mehr Mittel für die Rüstung
gefordert:
"Damit wir unsere Streitkräfte zu flexibleren, mobilen
Einsatzkräften umgestalten und sie in die Lage versetzen können, sich
den neuen Bedrohungen zu stellen, müssen die Mittel für die Verteidigung
aufgestockt und effektiver genutzt werden."
(2) Angelika Beer: Die europäische "Verteidigungsagentur hat den Auftrag
... militärische Überkapazitäten abzubauen".
Doch zu welchem Zweck? Über die Einrichtung einer europäischen
"Rüstungsagentur" (Pardon: aus kosmetischen Gründen heißt diese Stelle
neuerdings "Verteidigungsagentur") heißt es in Art. I-41, Ziff. 3:
"Es
wird eine Agentur für die Bereiche Entwicklung der
Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung
(Europäische Verteidigungsagentur) eingerichtet, deren Aufgabe es ist,
den operativen Bedarf zu ermitteln und Maßnahmen zur Bedarfsdeckung
zufördern, zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen
und technologischen Grundlage des Verteidigungssektors beizutragen und
diese Maßnahmen gegebenenfalls durchzuführen, sich an der Festlegung
einer europäischen Politik im Bereich der Fähigkeiten und der Rüstung zu
beteiligen sowie den Rat bei der Beurteilung der Verbesserung der
militärischen Fähigkeiten zu unterstützen."
In Artikel III-311 werden die Aufgaben der Agentur genauer bestimmt. Im
Kern geht es darum,
"zweckdienliche Maßnahmen zur Stärkung der
industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors"
vorzuschlagen und selbst zu ergreifen. Die Befürchtung, hier etabliere
sich so etwas wir eine Kommandozentrale des militärisch-industriellen
Komplexes, ist nicht von der Hand zu weisen.
(3) Angelika Beer: "Bei der Terrorismusbekämpfung setzt die ESS
(Europäische Sicherheitsstrategie, P.S.) auf Aufklärungsarbeit und
Schulung..."
Das ist nicht einmal die halbe Wahrheit. Die Festschreibung von
Kampfeinsätzen in aller Welt, und zwar auch und gerade im Zusammenhang
mit dem "Kampf gegen den internationalen Terrorismus", ist von zentraler
Bedeutung sowohl in der ESS als auch in der Verfassung. Ich verweise auf
Art. III-309, Ziff. 1. Hier werden zunächst die sog.
"Petersberg-Aufgaben" benannt, d.h. die ganze Palette der möglichen
Anlässe für ein militärisches Eingreifen der Europäischen Union
aufgezählt:
"Die in Artikel I-41 Absatz 1 vorgesehenen Missionen, bei
deren Durchführung die Union auf zivile und militärische Mittel
zurückgreifen kann, umfassen gemeinsame Abrüstungsmaßnahmen, humanitäre
Aufgaben und Rettungseinsätze, Aufgaben der militärischen Beratung und
Unterstützung, Aufgaben der Konfliktverhütung und der Erhaltung des
Friedens sowie Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung
einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen und Operationen zur
Stabilisierung der Lage nach Konflikten."
Soweit die Petersberg-Aufgaben: Nun heißt es aber weiter in der Verfassung:
"Mit allen diesen Missionen kann zur Bekämpfung des Terrorismus
beigetragen werden, unter anderem auch durch die Unterstützung für
Drittstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet."
Mit der Übertragung der "Terrorismusbekämpfung" auf das Aufgabenspektrum
des Militärs verwischt die EU die Grenze zwischen militärischen und
polizeilichen Aufgaben. Die Verfolgung und Bestrafung von Verbrechern
(und was anderes sind Terroristen?!) waren im modernen
Rechtsstaatsverständnis bislang eine Angelegenheit der Ermittlungs- und
Strafverfolgungsbehörden, also von Polizei und Justiz. Die Streitkräfte
sind dagegen in erster Linie dazu da, auf äußere Bedrohungen zu
reagieren, notfalls auch Kriege zu führen. Diese Zweckbestimmung soll
nun auch für die Bekämpfung des Terrorismus gelten, wobei die EU davon
ausgeht, dass dieser Kampf häufig in "Drittstaaten" ausgetragen wird.
Dies hatte auch schon die ESS im Auge, als sie – eine Meisterleistung
sprachlicher Verdunkelung! - salopp formulierte:
"Bei den neuen
Bedrohungen wird die erste Verteidigungslinie oftmals im Ausland liegen."
(4) Angelika Beer schweigt zum Thema "Kerneuropa".
Warum? Die Etablierung eines militarisierten Kerneuropa ist
Kernbestandteil der EU-Verfassung. Auch wenn diese Idee aus der
politischen Diskussion weitgehend verschwunden ist und von Außenminister
Fischer im Frühjahr d.J. offiziell zu Grabe getragen wurde, heißt das
nicht, dass an der Konzeption nicht weiter gebastelt würde. Die
Verfassung sieht jedenfalls sieht ein "Kerneuropa" bzw. ein Europa
verschiedener Geschwindigkeiten durchaus vor. In Artikel I-41, Absatz 6
heißt es z.B.:
"Die Mitgliedstaaten, die anspruchsvolle Kriterien in
Bezug auf die militärischen Fähigkeiten erfüllen und die im Hinblick auf
Missionen mit höchsten Anforderungen untereinander festere
Verpflichtungen eingegangen sind, begründen eine strukturierte
Zusammenarbeit im Rahmen der Union."
Dies bedeutet, dass einzelne Staaten innerhalb der EU, die
"untereinander festere Verpflichtungen eingegangen" sind, gemeinsam auch
festere militärische Strukturen schaffen können. Weiter heißt es:
"Im Rahmen der nach Artikel III-310 erlassenen Europäischen Beschlüsse
kann der Ministerrat die Durchführung einer Mission einer Gruppe von
Mitgliedstaaten übertragen, die über die erforderlichen Fähigkeiten
verfügen und sich an dieser Mission beteiligen wollen." (Art. III-311)
Dies führt, sollte es Verfassungsrang erhalten, auf jeden Fall zur
Festschreibung militärinterventionistischer Strukturen und Politik
innerhalb der EU: Auch wenn Regierungen einzelner Staaten dies nicht
(mehr) mitmachen wollen, dann werden es eben die Staaten tun, die
"untereinander festere Verpflichtungen eingegangen" sind - und den
anderen wird ein Mitspracherecht verweigert.
(5) Nicht erwähnenswert findet Angelika Beer die Amputation des
Europäischen Parlaments in Sachen Außen- und Sicherheitspolitik.
Dabei muss die Nichtbeteiligung des Europäischen Parlaments bei
Kriegsentscheidungen als besonders skandalös empfunden werden. Die
Verfassung gesteht dem EU-Parlament lediglich ein Anhörungsrecht zu und
erlegt der Kommission bzw. dem Rat lediglich eine Informationspflicht
auf (Art. I-40, Abs. 6, Art. I-41, Abs. 8). Ein echtes
Mitbestimmungsrecht des Parlaments erwächst weder aus dem einen noch aus
dem anderen. Mit anderen Worten: Über Krieg oder Frieden entscheidet
allein die Exekutive. Was dies beispielsweise für Deutschland bedeutet,
wo das Parlament in letzter Instanz über Militäreinsätze befinden muss,
ist bislang auch von Juristen nicht schlüssig beantwortet worden. Wird
der bundesdeutsche Parlamentsvorbehalt bei einem von der EU
beschlossenen Militäreinsatz ausgehebelt? Stirbt damit noch ein weiteres
Stück Demokratie in Europa?
Angelika Beer erweckt mit ihrem Beitrag den Eindruck, die Europäische
Union entwickle sich in der Kontinuität der letzten 50 Jahre als Zivil-
und Friedensmacht weiter - und die Verfassung würde diese Entwicklung
garantieren. Dem halte ich entgegen: Was die EU stark gemacht hat, war
ihre Konzentration auf wirtschaftliche und strukturpolitische Fragen.
Dieses Pfund, mit dem sich bisher so gut wuchern ließ, ist sie nun dabei
zu verspielen. Die Europäische Union schickt sich an, ein
Aufmarschgebiet für Militärinterventionen in aller Welt zu werden. Dann
aber ist es mit der "Zivilität" der Europäischen Union endgültig vorbei.
Aus all diesen Gründen demonstrierte die Friedensbewegung an Ostern für
ein friedliches und ziviles Europa und damit gegen diesen
Verfassungsvertrag.
Peter Strutynski
Sprecher des Bundesausschusses Friedensratschlag
Kassel
Zu: Die These von der Militarisierung der EU ist haltlos (FR Standpunkte vom 26. März)
Unbequeme Fragen
Wer sich durch die 265 pdf-Seiten des Entwurfs für die EU-Verfassung (in der Fassung von Juni 2003) durchgekämpft hat, kommt wahrscheinlich zu einem anderen Schluss als Frau Beer. Grundsätzlich leidet der Verfassungsentwurf, außer an dem recht großen Umfang, daran, dass die vom Volk gewählte Legislative (Europäisches Parlament) nur wenige Rechte gegenüber dem Ministerrat oder anderen Exekutivorganen hat.
Besonders peinlich finde ich die Einlassung von Frau Beer, dass der Bürger ja das Recht auf ein Bürgerbegehren hat, wenn, ja wenn die Verfassung erst einmal verabschiedet wurde. Diese Verabschiedung machen unsere PolitikerInnen unter sich aus, in schöner Eintracht von Beer (Grüne) bis Köhler (CDU).
Vorbei sind die Zeiten, da alle hessischen BürgerInnen im Jahre 1946 über die Landesverfassung abstimmen durften. Heute traut man ihnen diese demokratische Kompetenz wohl nicht mehr zu. Oder aber man fürchtet, dass dem Bürger offensichtliche Ungereimtheiten auffallen und er das Werk an die Verfasser zurückgibt. Als Beispiel soll hier nur Art 3, Die Ziele der Union, dienen: Satz 2 spricht von "freiem und unverfälschtem Wettbewerb", Satz 3 "strebt eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft an". Wie man diesen Spagat auf die Reihe bringen will, ist für mich mehr als fraglich. In diesem Zusammenhang vermisse ich eine Formel, ähnlich dem "Eigentum verpflichtet", wie sie im Grundgesetz vorkommt, in Art. II-17 des Entwurfs aber fehlt. Zum Neoliberalismus passt so etwas ja auch nicht.
Dieser Verfassungsentwurf wirft jede Menge Fragen auf. Auch im Bereich Sicherheits- und Verteidigungspolitik (Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten). Es ist an der Zeit, dass wir als BürgerInnen umfassend darüber informiert werden, was unser Leben in den nächsten Jahren und Jahrzehnten bestimmen wird. Eine schöne Aufgabe für eine große Tageszeitung.
Herbert Just, Wiesbaden
Was Frau Beer, die Militärexpertin der Grünen, zur EU-Verfassung äußert, ist kaum noch zu überbieten. Sie will einfach nicht wahrhaben, was im Verfassungs-Vertrag schwarz auf weiß festgeschrieben ist: eine Verpflichtung zur Aufrüstung und die Option zu weltweiten militärischen Interventionen (siehe Art. I-41). Diese Militarisierung ist so gravierend und beängstigend, dass der EU-Verfassung in dieser Form auf keinen Fall zugestimmt werden darf. Frau Beer ist dringend zu empfehlen, den Verfassungstext vorurteilsfrei zu lesen und ihn mit dem Grundgesetz zu vergleichen, das keine dieser so gefährlichen Aussagen enthält.
Es zeugt von wenig Überzeugungskraft und fehlenden Argumenten, wenn Frau Beer stattdessen den friedensbewegten KritikerInnen dieser Militarisierung der EU-Verfassung "Orientierungslosigkeit" und ein "Verharren im Denken des Kalten Krieges" unterstellt. Wenn die Verfassung unverändert verabschiedet wird, bietet sie eine eindeutige Orientierung zu Aufrüstung und Krieg. Und diese "Orientierung" wollen klar denkende Menschen nicht.
Ulli Thiel, Karlsruhe
Der Abdruck der Polemik von Angelika Beer am Tag der Ostermärsche ist - da die Positionen der Friedensbewegung gar nicht dargestellt werden - für sich schon ein ungeheuerlicher Vorgang. Die Polemik der grünen Wehrexpertin umgeht indessen - der Einfachheit halber - alle unbequemen Fragen.
Erstmalig in der Geschichte würde mit dem EU-Verfassungsvertrag bei Ratifizierung ein Verfassungstext die stete Aufrüstung als Pflicht vorschreiben (Art. I-41,3). Wir haben genug Dokumente, um das richtig zu interpretieren.
Die "Europäische Sicherheitsstrategie" (12. Dezember 2003) spricht von "Bedrohungen dynamischer Art", bei denen "die erste Verteidigungslinie oftmals im Ausland" liegt. Das European Defence Paper (Paris, Mai 2004) erklärt beim Thema "Wohlstand", wie "künftige regionale Kriege … die europäischen Interessen tangieren" können, nämlich durch: "Unterbrechung der Ölversorgung", "Erhöhung der Energiekosten" oder "Störung der Handels- und Warenströme". (www.iss-eu.org/chaillot/wp2004.html). Am deutlichsten hat Verteidigungsminister Peter Struck am 9. November 2004 bei einer Veranstaltung der Welt am Sonntag bewiesen, dass man sich das neue "sicherheitspolitische Engagement" nicht vordergründig als ein moralisches Projekt vorstellen sollte. Ihm geht es unter anderem um den "Schutz vor illegaler Immigration" und um "Schutz der Energie- und Rohstoffversorgung".
Die eigenen Grenzen sollen vor Menschen aus den Verliererregionen des Globus mit hohen Sicherheitszäunen geschützt werden, während man sich selbst für befugt hält, fremde Grenzen zum "Schutz von Rohstoffinteressen" (und zur Verteidigung unserer Wirtschaftsfreiheit in fernen Ländern) zu überschreiten. (Man fühlt sich erinnert an Vorstellungen, die der SPD-Kolonial- und Militärpolitiker Gustav Noske vor hundert Jahren verfochten hat.) Dergleichen hat ein Günther Verheugen Mitte der neunziger Jahre für seine Partei noch vehement abgelehnt!
Leider ist es ein Mythos, der da sagt, das neue Europa wäre im Gegensatz zu den USA ein Anwalt des Völkerrechts. Artikel 26 unseres Grundgesetzes hat man bewusst im EU-Verfassungsvertrag nicht übernommen. Statt im Klartext zu sagen: "Wir führen keine Angriffskriege", bekennt man sich vage nur zu den "Prinzipien der UN-Charta" und will ansonsten das Völkerrecht offenbar "kreativ" weiterentwickeln. Deshalb führt man eine ganz neue Erfindung ein, so genannte "Abrüstungskriege" (Art. II-309,1).
Am Ende soll man womöglich in den UNO-Hallen die Liturgie der neuen Interventionsreligion feiern.
Sechzig Jahre nach Hiroshima und Nagasaki bekennt das schon genannte European Defence Paper unverblümt: "Wir haben uns nicht gescheut, auch Szenarien zu präsentieren, in denen die nationalen Nuklearstreitkräfte explizit oder implizit mit einbezogen werden." Nach dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofes über Atomwaffen (1996) kann man dergleichen nur als offene Verhöhnung des Völkerrechts bezeichnen.
Peter Bürger, Düsseldorf
Nach den Äußerungen von Frau Angelika Beer von den Grünen sind also die Aufmärsche der Friedensbewegung gegen die EU-Verfassung ein Ausdruck von Orientierungslosigkeit.
Dabei haben bereits namhafte Menschen und Fachleute aus der Friedens- und antifaschistischen Bewegung klar darauf hingewiesen, dass Hochrüstung in der EU-Verfassung festgeschrieben wird und die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, jedes Jahr ihre Rüstungsetats zu erhöhen, um die Schlagkraft der Armeen zu erhöhen und um jederzeit einsatzbereit zu sein.
Und das ist die Meinung von politisch aktiven und studierten Leuten und nicht nur der "unwissenden" Basis. Dagegen aufzustehen und Sturm zu laufen ist wohl Aufgabe und Pflicht eines jeden friedliebenden Menschen.
Wenn Frau Beer jetzt meint, die Friedensbewegung verunglimpfen zu müssen, so ist das ein weiterer Beweis, wie weit sie sich von ihrem ursprünglichen Denken entfernt hat. Es fragt sich auch, wie das alles finanziert werden soll ohne weitere Kürzungen im sozialen Bereich.
Gesa und Horst Metzger, Wedel
Alle Leserbriefe in: Frankfurter Rundschau, 30. März 2005
Wider besseren Wissens polemisiert Angelika Beer in der FR vom 26. März gegen die Kritiker der in der EU-Verfassung festgeschriebenen Militarisierungs- und Aufrüstungsbestimmungen. Denn als Mitglied des EU-Parlaments kennt sie den Verfassungstext: „Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern.“ (I-41). Frau Beer zitiert diesen Satz, um daraus die einleitende Feststellung zu ziehen, „es gibt keine Verpflichtung zur Aufrüstung.“ – Wie bitte?
Die „Europäische Verteidigungsagentur, deren Aufgabe es ist, den operativen Bedarf zu ermitteln und Maßnahmen zur Bedarfsdeckung zu fördern, … zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors beizutragen und diese Maßnahmen gegebenenfalls durchzuführen“, hat bei Beer plötzlich „den Auftrag, nationale Alleingänge zu verhindern, militärische Überkapazitäten abzubauen ...“ Wie kommt sie zu diesem geradezu abenteuerlichen Schluss?
Die zeitgleich mit der Verfassung von den Regierungschefs beschlossene Europäische Sicherheitsstrategie (ESS) stellt fest: „Bei den neuen Bedrohungen wird die erste Verteidigungslinie oftmals im Ausland liegen.... Daher müssen wir bereit sein, vor Ausbruch einer Krise zu handeln.“ Keck interpretiert Frau Beer dies wie folgt: „Die ESS setzt auf einen effektiven Multilateralismus … statt auf Präventivschläge.“ Kann oder will Frau Beer nicht lesen?
Und sie stimmt der weiteren Entmachtung jenes Parlaments zu, dem sie selbst angehört, denn das EP ist „zu wichtigsten Aspekten“ lediglich „regelmäßig anzuhören“ und wird über die Entwicklung der „grundlegenden Weichenstellungen der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ... auf dem Laufenden gehalten.“ Hier aber gelingt Frau Beer ein genialer Trick: „Die parlamentarische Kontrolle militärischer Einsätze (man höre: es gibt sie doch!) … bleibt national gewährleistet.“ – Wie bitte? Das EP entmannt sich selbst und tröstet sich mit den Kontrollrechten der nationalen Parlamente? Wozu aber dann eine Europäische Verfassung, wenn die Souveränitätsrechte bei den nationalen Parlamenten verbleiben? Eine EU-Verfassung macht doch nur dann Sinn, wenn sie über den nationalen Verfassungen steht, ganz so wie Bundesrecht über Landesrecht steht. Wäre dem nicht so, bräuchte Frau Beer ja gar nicht für diese Verfassung zu kämpfen!
Prof. Dr. Werner Ruf, Edermünde
Presseerklärung
Völlig zu Recht wird diese EU-Verfassung abgelehnt
Antwort auf Angelika Beer
gemeinsame Presseerklärung (Koordinierungsbüro und IMI e.V.)
Die These von der friedlichen EU ist haltlos!
Eine Antwort auf Frau Beers Fehlstandpunkt (FR vom 26. März).
Die Aufrufe der Friedensbewegung zu einem zivilen, solidarischen, demokratischen und ökologischen Europa sind nicht Ausdruck der Orientierungslosigkeit und weisen schon gar nicht darauf hin, dass Europa links liegen gelassen wird, sondern zeigt deutlich, wie wir uns das Zusammenleben in Europa wünschen.
Die These von der friedlichen EU ist haltlos, sie zeugt vom Verharren in der Denke des neuen Krieges. Sie ist gefährlich. Durch bewusste Fehlinformation und Verschweigen über den tatsächlichen Inhalt von offizieller Seite wird versucht, ein Projekt durchzupeitschen, dass den Interessen der Bürger entgegen läuft. Ein Kerneuropa – in Form einer „ständigen strukturierten Zusammenarbeit“ wird erst mit der Verfassung und den darin enthaltenen Protokollen geschaffen, wo Frankreich und Großbritannien zusammen mit Deutschland, den militärischen Führungszirkel bilden.
• Mit Artikel I-3 Absatz 1: „Ziel der Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern.“ wird nicht die Förderung des Friedens allgemein zum obersten Ziel gemacht, lediglich innerhalb der EU-Grenzen soll dieser Frieden gelten. Zum obersten Ziel wird gemacht
(Absatz 2): „Die Union bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen und einen Binnenmarkt mit freiem und unverfälschtem Wettbewerb.“ Hier wird ein Wirtschaftsmodell in Verfassungsrang erhoben, ohne Alternativen zu zu lassen.
• Völkerrechtswidrige Angriffskriege wurden sowohl mit dem Jugoslawienkrieg als auch dem Krieg in Afghanistan von Deutschland mitgetragen. Der EU-Ministerrat (zukünftig „Rat“ genannt) bekommt das Mandat für weltweite Militäreinsätze (Art. I-41,1 und 5) – ohne Bindung an ein Mandat des UNO-Sicherheitsrates. Die Einsatzbedingungen für die EU-Interventionen sind so vage definiert, dass praktisch immer ein Vorwand gefunden werden kann: die „Abrüstung“ von Gegnern, „Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung“, „Bekämpfung des Terrorismus“ .... unter anderem auch durch die „Unterstützung für Drittländer bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet“ (Art. III-309,1). Da EU-Recht über dem nationalen Recht steht (Anspruch der Politik in Art. 6), wird das Angriffskriegsverbot des Grundgesetzes (Art. 26 GG) mit Inkrafttreten der EU-Verfassung (ab Nov. 2006) abgeschafft.
• Die Charta der Grund- und Menschenrechte wu! rde zwar aufgenommen, gleichzeitig wurden aber auch Einschränkungen und Erläuterungen als rechtsverbindlich deklariert. Im Artikel II-112 heißt es dann: (7) Die Erläuterungen, die als Anleitung für die Auslegung der Charta der Grundrechte verfasst wurden, sind von den Gerichten der Union und der Mitgliedstaaten gebührend zu berücksichtigen. Während die Grundrechtecharta gerade mal 14 Seiten des 480 seitigen Machwerkes EU-Verfassungsvertrag ausmachen, haben die Erläuterungen 39 Seiten! Entgegen Frau Beers Behauptung verpflichtet sich die EU auch nicht die UN-Charta einzuhalten, sondern erklärt, dass das Völkerrecht „weiter entwickelt“ werden müsse und man nur die nicht definierten „Grundsätze“ der UN-Charta wahren wolle (Art. 3).
• Zivile und Militärische Maßnahmen stehen nebeneinander, aber lediglich die militärischen Missionen werden ausgestaltet. So wurde eine „Agentur für die Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung (Europäische Verteidigungsagentur) eingerichtet, deren Aufgabe es ist, den operativen Bedarf zu ermitteln und Maßnahmen zur Bedarfsdeckung zu fördern, zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors beizutragen und diese Maßnahmen gegebenenfalls durchzuführen“. Diese Agentur bekommt also auch noch Regierungsbefugnis, um die eigenen Interessen dann gegebenenfalls auch selbst umzusetzen. Ein Amt für Friedenspolitik wurde nicht eingesetzt!
• Mit welcher Stimme spricht Europa zukünftig? Die EU-Verfassung sieht auch eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik vor. Bei den jetzt zu Ende gegangenen Gesprächen am 22./23. März 05 des EU-Frühjahrsgipfel wurde eine Ausgestaltung des Eu-Außenministers mit umfassenden Kompetenzen eingeleitet. Der Eu-Außenminister wird neben der Koordination der Handels- Entwicklungs-, Nachbarschafts- und Erweiterungspolitik auch die „Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ leiten und! damit Herr über die Offiziere und dem Militärstab sein. Welchen Eindruck mache ich auf andere Länder, wenn ich zu Verhandlungen keinen Diplomaten sondern jemandem mit der Macht der Militärs im Rücken schicke? muss man sich fragen.
• Das die Formulierung „die militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“ keine Verpflichtung zur Aufrüstung sei, ist eine glatte Falschbehauptung seitens Frau Beer. Offenbar ist sie dem regierungsamtlichen Orwellschem Neusprech derart verfallen, dass sie die euphemistischen Wortumdeutungen schon selber glaubt.
• Darüber hinaus haben der deutsche Verteidigungsminister und der Finanzminister als Vorgriff auf diese Verfassung auch schon vereinbart, dass der Rüstungshaushalt ab dem Jahre 2007 jährlich um 800 Millionen Euro steigen wird.
• Entgegen dem von Frau Beer erweckten Eindruck wurde das Korps für humanitäre Hilfe nicht in die Verfassung aufgenommen.
• Die Parlamentarische Kontrolle der Militäreinsätze wird zumindest! auf EU-Ebene nicht gewährleistet. Das Parlament wird lediglich informiert und hat nicht das Recht über solche Einsätze zu entscheiden (Art. 297 und 304). Auch auf nationaler Ebene wird es schwieriger, nach dem das deutsche Parlament mit dem „Parlamentsbeteiligungsgesetz“ seine Befugnisse eingeschränkt hat und bei Einsätzen „niedrigerer Intensität“ lediglich im Nachhinein informiert werden muss.
• Wie der Irakkrieg gezeigt hat, werden auf der einen Seite schöne Worte geredet, auf der anderen Seite aber wird die Kriegsmaschinerie unterstützt. Wir müssen raus aus dem Denkmuster, wenn wir Frieden wollen, reicht es nicht aus schöne Worte zu haben. Wir müssen dann auch die praktischen Schritte in der Verfassung wieder finden.
• Ein Scheitern dieser Verfassung kann uns nur stärken und in dem Sinne der Aufrufe für ein ziviles, solidarisches, demokratisches und ökologisches Europa weiterbringen, da haben nationalistische Europagegner nichts verloren und können auch als Schreckgespenste nicht auftauchen.
Wir fordern die Frankfurter Rundschau auf, an gleicher prominenter Stelle einen Aktivisten aus der Friedensbewegung zu Wort kommen zu lassen.
Adolf Riekenberg (Koordinationsbüro der Kampagne gegen die militarisierte EU-Verfassung) und
Uwe Reinecke (Pressesprecher IMI e.V.)
Weitere Leserbriefe sowie eine Stellungnahme von Tobias Pflüger druckte die FR am 9. April. Sie sind hier dokumentiert:
"EU-Verfassung kontrovers - Zweiter Teil"
Weitere Beiträge zur EU-Verfassung
Weitere Beiträge zu Europa
Zur Seite "Friedensbewegung"
Zurück zur Homepage