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Über Drohnen wollen wir nicht reden - wir handeln

Bundesregierung beschließt Beschaffung von 16 Kampfdrohnen - und tut so als wäre noch nichts entschieden

Von Peter Strutynski

Die Bundesregierung duckt sich wieder einmal weg. Immer wenn es um brisante Entscheidungen geht, die in der Öffentlichkeit nicht gut ankommen, behauptet die Kanzlerin, noch sei ja nichts beschlossen. Nachdem dem Verteidigungsminister de Maizière seit zwei Wochen die Drohnen vom Typ Euro Hawk nur so um die Ohren flogen, schien es dem Regierungssprecher in der Pressekonferenz am 29. Mai nicht opportun, ein Thema anzusprechen, das in der Kabinettssitzung gleichwohl behandelt worden war: der Erwerb von Kampfdrohnen. Über alle anderen Punkte, die im Kabinett zuvor besprochen worden waren, gaben die Regierungssprecher ausführlich Auskunft. Über die Kampfdrohnen ließ sich der Sprecher der Bundesregierung erst auf Nachfrage eines Journalisten eine Antwort entlocken. Und die hatte es in sich.

Die Frage des Journalisten hatte gelautet:
"Herr Seibert, Sie haben nicht aus dem Kabinett berichtet, was eine Agentur berichtet - vielleicht liegt die Agentur ja falsch -, dass das Kabinett auch eine Stellungnahme zur Anschaffung von bewaffneten Kampfdrohnen beschlossen hat. Wenn ja, hätte ich gern gewusst, ob es im Kabinett dazu eine Diskussion gab und ob es im Laufe der aktuellen 'Euro Hawk'-Diskussionen denn so geschickt ist, sich zu Kampfdrohnen zu bekennen. Gab es dazu in irgendeiner Weise eine Diskussion?"

Der Sprecher der Bundesregierung, Seibert, beschränkte sich in seiner Antwort darauf zuzugestehen, dass über die Kampfdrohnen in der Sitzung gesprochen worden sei und begrüßte im Übrigen eine breite gesellschaftliche Debatte darüber. Außerdem flüchtete er sich in das formelhafte Bekenntnis, dass "beim Einsatz solcher Drohnen die im Einzelfall geltenden Verfassungs- und völkerrechtlichen Rahmenbedingungen, also insbesondere auch die Regeln des humanitären Völkerrechts, zu beachten" seien. Und schon gab er das Wort an den Sprecher des Verteidigungsministeriums, Paris, weiter. Was der vorzubringen hatte, war im Wesentlichen das Folgende:
  1. Die Bundesregierung hat zur Drohnenproblematik keine "Stellungnahme" abgegeben, sondern "nur" eine beantwortet. (Die Antwort der Bundesregierung kann hier heruntergeladen werden: "Antwort ...") Antworten auf große Anfragen bedürfen laut Geschäftsordnung von Bundestag und Bundesregierung einer formellen Absegnung durch das Kabinett. Das ist also am 29. Mai im Kabinett auf der "Top 1-Liste" geschehen.
  2. Der zuständige Minister de Maizière befürworte eine politische Debatte über den Einsatz von Drohnen und habe sich selbst immer wieder selbst daran beteiligt.
  3. Eine "abschließende Entscheidung" zur Beschaffung bewaffneter unbemannter Luftfahrzeuge (das ist die regierungsamtliche Bezeichnung für Kampfdrohnen) sei von der Bundesregierung "noch nicht getroffen worden".
  4. Es sei "in dieser Legislaturperiode" auch nicht beabsichtigt, "eine Vorlage zur Beschaffung dieser Flugsysteme an die zuständigen Gremien des Deutschen Bundestages heranzutragen".
So weit, so gut, könnte man sagen. Doch das Wichtigste wurde von Herrn Paris etwas verschämt nachgeschoben und so dargestellt, als sei das alles schon längst bekannt und in trockenen Tüchern. "16 solcher Geräte" nämlich sollten bis zum Jahr 2016 angeschafft werden. Das musste auch nicht in der Kabinettssitzung beschlossen werden, sondern entspräche seit 2011 der Planung des Verteidigungsministeriums für die "Neuausrichtung der Bundeswehr". Interessant ist in diesem Zusammenhang die Wortwahl des Sprechers: Er sprach von einer "Entscheidung", die damals getroffen worden sei, und fügte hinzu: "Wir streben an, dass ab 2016 - also von heute aus gesehen in drei weiteren Jahren - solche Geräte für die Bundeswehr zur Verfügung stehen." Und an anderer Stelle wird er noch deutlicher: "Wir werden damit die Bundeswehr in der fernen Zukunft ausrüsten."

Stellen wir fest: Eine "Entscheidung" über die Beschaffung von 16 Kampfdrohnen wurde mit dem Konzept zur "Neuausrichtung der Bundeswehr" im Jahr 2011 getroffen. Oder doch nicht? Denn eine "endgültige Entscheidung" sei "noch nicht getroffen worden". Und dennoch sagt Herr Paris am Ende nicht, "wir möchten", sondern "wir werden damit die Bundeswehr in der fernen Zukunft ausrüsten."

Sollte es sich hier um eine Verwirrungsstrategie oder um das bundeswehrübliche Tarnen und Täuschen gehandelt haben, dann rechnet Herr Paris wohl mit einer Dummheit der Menschen, die zumindest außerhalb des Ministeriums wohl kaum noch vorhanden ist. Die Taktiererei der Regierung ist einzig und allein dem Umstand geschuldet, dass ein klares Bekenntnis zu den neuen Killerwaffen in der Öffentlichkeit auf wenig Gegenliebe stoßen würde - zumal in einer Zeit, in der die ganze Republik über den Euro Hawk-Skandal, der die Steuerzahler immerhin rund 600 Millionen EURO kostet, empört ist. Für die kritische Öffentlichkeit unter Einschluss der Friedensbewegung ergibt sich daraus die lohnende Aufgabe, diese Debatte nicht abflauen zu lassen, das Thema Kampfdrohnen in der heißen Phase des Bundestagswahlkampfes immer wieder anzusprechen und den Kandidatinnen und Kandidaten eindeutige Antworten dazu abzuverlangen. Die Bundesregierung darf mit dieser Druckserei nicht durchkommen - und die Opposition - und zwar über die LINKE hinaus - muss auf eine klare Anti-Drohnen-Position gebracht werden.

30. Mai 2013


D o k u m e n t i e r t

Regierungspressekonferenz vom 29. Mai

Mitschrift Pressekonferenz [AUSZUG] *

Themen: Termine der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche (Deutschland-Besuch des niederländischen Königspaars, Deutschland-Forum), Kabinettssitzung (Verlängerung des KFOR-Mandats, Gesetzentwurf zur Änderung des Postgesetzes, Abkommen zwischen Deutschland und den USA zur Förderung der Steuerehrlichkeit, Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus, Bericht zur Arbeitsmarktpolitik der 17. Legislaturperiode, Bundesbericht wissenschaftlicher Nachwuchs 2013), Reise des Bundesaußenministers nach Ottawa, Washington, Mexiko-Stadt und New York, Wechsel von Staatsminister Eckart von Klaeden zum Autokonzern Daimler, Reformvorschläge der EU-Kommission für die Mitgliedstaaten, Äußerungen des EU-Kommissars Oettinger zur EU und der Politik der Bundesregierung, Große Anfrage der SPD-Fraktion zur Haltung der Bundesregierung zum Erwerb und Einsatz von Kampfdrohnen, Schließung von Flüchtlingsaufnahmeeinrichtungen in Italien

Sprecher: StS Seibert, Schäfer (AA), Toschev (BMWi), Kotthaus (BMF), Fischer (BMBF), Paris (BMVg), Teschke (BMI)

(...)

Frage (zur Großen Anfrage der SPD-Fraktion zur Haltung der Bundesregierung zum Erwerb und Einsatz von Kampfdrohnen): Herr Seibert, Sie haben nicht aus dem Kabinett berichtet, was eine Agentur berichtet - vielleicht liegt die Agentur ja falsch -, dass das Kabinett auch eine Stellungnahme zur Anschaffung von bewaffneten Kampfdrohnen beschlossen hat. Wenn ja, hätte ich gern gewusst, ob es im Kabinett dazu eine Diskussion gab und ob es im Laufe der aktuellen „Euro Hawk“-Diskussionen denn so geschickt ist, sich zu Kampfdrohnen zu bekennen. Gab es dazu in irgendeiner Weise eine Diskussion?

Die zweite Frage: Die Opposition wirft dem Verteidigungsminister die Missachtung von Parlamentsrechten vor, weil er bei Fragen im Parlament Fristen nicht beachtet hat. Was sagt die Bundesregierung zu diesem Vorwurf der Opposition? Kann man eine Geschäftsordnung einfach so ausdehnen?


StS Seibert: Also zu den Einzelheiten der heute vom Kabinett beschlossenen Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion kann Ihnen Herr Paris für das Bundesverteidigungsministerium etwas vortragen.

Für die Bundesregierung kann ich sagen, dass wir die Notwendigkeit sehen, dass gesellschaftlich breit über bewaffnete unbemannte Luftfahrzeuge diskutiert wird. Das ist eine Debatte, die zurzeit stattfindet. Diese Debatte ist zu begrüßen. Wie bei allen anderen Mitteln der Kriegsführung sind beim Einsatz solcher Drohnen die im Einzelfall geltenden Verfassungs- und völkerrechtlichen Rahmenbedingungen, also insbesondere auch die Regeln des humanitären Völkerrechts, zu beachten.

Zur Antwort auf die Anfrage der SPD-Fraktion vielleicht am besten Herr Paris.

Paris: Ich möchte das kurz ergänzen: Um das auch noch einmal ganz klar zu stellen, wie der Gang der Dinge ist.

Die SPD-Fraktion hat - vertreten durch eine Vielzahl von Abgeordneten aus den Reihen der SPD-Fraktion - eine Große Anfrage gestellt. Solche Großen Anfragen müssen erstens immer durch die Bundesregierung beantwortet werden, zweitens werden diese Antworten innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Drittens muss das Kabinett einen Beschluss darüber fassen, dass diese Antwort so gegeben wird. Insofern ist die Stellungnahme - das Wort, das Sie wählten, Herr Daniel - nicht ganz richtig; es ist eine Antwort auf eine parlamentarische Frage, in dem Fall aus der SPD-Fraktion.

Diese ist heute im Kabinett beraten worden, weil auch Große Anfragen an Termine gebunden sind. Deshalb war heute die Kabinettbefassung, weil die Frist zum Ende des Monats Mai ausgelaufen ist. Das ist schlicht und ergreifend der Grund, warum es heute im Kabinett war, auf der sogenannten Top-1-Liste.

Ich möchte ergänzend zu Herrn Seibert eigentlich nur ausführen, dass Sie diese Antwort sicherlich mit Interesse lesen werden. Im Kern würde ich drei Aussagen hervorheben wollen.

Erstens ist die Aussage von Herr Seibert richtig, dass hier in Deutschland eine Debatte darüber geführt wird. Minister de Maizière hat diese Debatte auch selbst stark angeregt, und er beteiligt sich regelmäßig an dieser Debatte.

Der zweite Punkt: Aus den Antworten auf die Große Anfrage können Sie herausnehmen, dass eine abschließende Entscheidung zur Beschaffung bewaffneter unbemannter Luftfahrzeuge von der Bundesregierung noch nicht getroffen worden ist.

Drittens ist aus den Antworten klar zu entnehmen, dass es in dieser Legislaturperiode nicht beabsichtigt ist, eine Vorlage zur Beschaffung dieser Flugsysteme an die zuständigen Gremien des Deutschen Bundestages heranzutragen. Nichtsdestotrotz ist es aber umso wichtiger, an diesem Thema dran zu bleiben und nicht aufgrund einer Diskussion, die wir seit rund zwei Wochen in Bezug auf den „Euro Hawk“ führen, nunmehr alle anderen Fragen, die mit unbemannten Flugzeugen und ihren Fähigkeiten zusammenhängen, liegen zu lassen.

Das liegt einmal daran, dass der „Euro Hawk“ - von der Höhe her gesehen - in einer ganz anderen Liga als das spielt, was Gegenstand dieser Frage gewesen ist. Hier sprechen wir über sogenannte MALE-Systeme. Das sind solche Systeme, die in mittlerer Höhe fliegen können.

Wir sprechen über Systeme, über die wir derzeit allein im Einsatz bereits verfügen. Sie tun einen guten Dienst. Wir müssen natürlich auch überlegen, wie wir in Zukunft weiter vorgehen. Dementsprechend sind hier in Bezug auf die Beschaffung solcher Systeme Obergrenzen durch den Verteidigungsminister gesetzt worden.

Diese Entscheidung datiert nicht von heute, sondern sie datiert aus dem Jahr 2011. Das hängt mit der Neuausrichtung der Bundeswehr zusammen. Es ist eben vorgesehen, dass wir für die Zukunft 16 solcher Geräte beschaffen möchten. Wir streben an, dass ab 2016 - also von heute aus gesehen in drei weiteren Jahren - solche Geräte für die Bundeswehr zur Verfügung stehen.

Das ist letztendlich, in Kurzem und Ganzen zusammengefasst, das, was heute als Antwort auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion beschlossen wurde und entsprechend - wahrscheinlich jetzt schon - auf dem Weg in Richtung SPD-Fraktion ist.

Zusatzfrage: Herr Paris, wenn ich das jetzt richtig verstehe, muss das im heutigen Kabinett sein, weil es da Fristen gab. Die Frist, die es auch zur Beantwortung von Fragen zum Thema „Euro Hawk“ gab, hat der Minister offenbar nicht eingehalten. Deswegen gibt es den Vorwurf, er habe Parlamentsrechte missachtet. Was sagen Sie dazu?

Paris: Der Vorwurf ist erhoben worden. Ich habe heute auch davon gelesen. Ich habe diesen Vorwurf zur Kenntnis zu nehmen. Ich habe ihn nicht weiter zu kommentieren. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir den Bundestagspräsidenten angeschrieben haben. Ich zitiere aus dem Schreiben, das vom Parlamentarischen Staatssekretär Schmidt versandt worden ist:

„Für die Beantwortung der Fragen sind umfangreiche Recherchen erforderlich, die eine Beantwortung in der Frist, die durch die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vorgegeben ist, leider nicht ermöglichen. Ich bitte daher die Frist voraussichtlich bis zum 14. Juni 2013 zu verlängern.“ - Das passiert regelmäßig, dass wir bitten, Fristen zu verlängern.

Sie wissen - darüber reden wir auch schon seit geraumer Zeit in Bezug auf das Thema „Euro Hawk“ -, dass wir eine chronologische Aufarbeitung der Ereignisse vorbereiten. Ich habe hier mehrfach betont, dass diese Ereignisse besonders wegen des überjährigen Zeitraums - wir sprechen von über zehn Jahren – sehr aufwendig zusammengetragen werden müssen. Hier ist es nicht möglich gewesen, die Antworten fristgerecht zu geben. Das mag die Opposition als Missachtung des Parlaments rügen.

Wie gesagt: Ich habe das nicht zu kommentieren. Ich habe Ihnen aber auch darzustellen, dass die Bundesregierung verpflichtet ist und für sich auch in Anspruch nimmt, Fragen so zu beantworten, dass die Antworten ihre Schlüssigkeit und ihren Inhalt haben. Wenn wir feststellen, dass wir das nicht können, dann ist es, glaube ich, eine gute Übung und nahezu Verpflichtung zu sagen „Das schaffen wir in dieser Zeit nicht“ und deshalb um Fristverlängerung zu bitten. Das haben wir getan.

Frage: Herr Paris, jetzt unabhängig von den Detailfragen: Für welche Einsätze und wo soll denn die Bundeswehr bewaffnete Drohnen bekommen?

Paris: Wir haben in der Antwort sehr deutlich gemacht, dass wir auch bewaffnungsfähige Drohnen in die Beschaffung aufnehmen möchten. Wir werden damit die Bundeswehr in der fernen Zukunft ausrüsten.

Welche Einsätze wir in Zukunft, Herr Knabe, haben werden, das kann ich Ihnen auch nicht beantworten. Wir sind derzeit in verschiedenen Einsätzen tätig. Wir haben derzeit in einem Einsatzgebiet nicht-bewaffnete Drohnen im Einsatz. Das ist Afghanistan.

Sollte es je zu einem Einsatz bewaffneter Drohnen kommen – das steht auch sehr deutlich in dieser Antwort -, ist dieser Einsatz natürlich eng an die rechtlichen Regelungen gebunden. Das sind das internationale Kriegsvölkerrecht, das Völkerrecht insgesamt sowie unsere eigenen gesetzlichen Regelungen - insbesondere diejenigen, die sich aus dem Grundgesetz ableiten und die sich dann regelmäßig aus der parlamentarischen Befassung für mögliche Einsätze der Zukunft ergeben.

Zusatzfrage: Ist auch an einen eventuellen Einsatz im Inland, also im deutschen Lufthoheitsgebiet, für die eventuelle Abwehr von terroristischen Angriffen gedacht?

Paris: Das sehe ich nicht.

Frage: Herr Paris, wie reagieren Sie denn auf die Äußerung der EADS, dass das Verteidigungsministerium die Mehrkosten für die Weiterführung des Drohnenprojekts deutlich überschätzt habe. Ändert das die Lage, wenn das so wäre?

Paris: Ich denke, wir sind jetzt zunächst gut beraten, das zusammenzustellen, was wir zusammenzustellen haben. Da wird sicherlich auch diese Frage, die gestern von ungenannten Stellen der Firmen in die Öffentlichkeit getragen wurde, eine Rolle spielen. Ich bitte um Nachsicht, Frau Vates, dass ich das nicht kommentieren möchte, wer jetzt richtig liegt und wer falsch liegt. Das werden wir sicherlich im Zuge der nächsten Woche beantworten können.

Ich möchte vielleicht nur ergänzen, dass wir - das haben wir heute mehrfach gesagt – schon seit rund zwei Wochen über das Thema diskutieren. Die Diskussion wurde gestern um eine Facette bereichert, nämlich aus ungenannten Quellen der beiden beteiligten Firmen, die sich unter dem Dach der Euro-Hawk-GmbH befinden. Insofern kann man das zur Kenntnis nehmen. Man muss sich vielleicht noch einmal vor Augen führen, dass Firmen, die solche Dinge produzieren und auf dem Markt anbieten – seien es Drohnen, seien es andere Dinge -, sich natürlich im marktwirtschaftlichen Wettbewerb befinden und darauf angelegt sind, Geld damit zu verdienen.

Mehr möchte ich dazu nicht sagen.

Zusatzfrage: Sind Sie überrascht, dass sich EADS nicht schon vor zwei Wochen eingeschaltet hat?

Paris: Ich muss nicht überrascht oder nicht-überrascht sein. Es ist jeder Firma - egal womit sie handelt - selbst überlassen, wozu sie sich äußert und wozu sie sich nicht äußert.

* Quelle: Mitschrift Pressekonferenz 29. Mai 2013 auf der Website der Bundesregierung; www.bundesregierung.de


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