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Der erste Soldat im Staat

Strucks "Berliner Erlass": Die Bundeswehr bekommt einen Generalstabschef

Von Jürgen Rose*

Zielbewusst und unaufhaltsam setzt der deutsche Verteidigungsminister den neuerdings "Transformation" genannten Umbau der Bundeswehr zur Interventionsarmee in Szene. Der jüngste Akt: der "Berliner Erlass" vom 21. Januar 2005. Dieser löst die fast 35 Jahre alte Regelung aus dem Jahr 1970 ab, die der damalige Verteidigungsminister Helmut Schmidt an der Bundeswehr-Führungsakademie in Hamburg-Blankenese erarbeiten ließ. Die Bedeutung dieses auf den ersten Blick eher unscheinbar wirkenden Vorgangs liegt darin, dass Peter Struck die ministerielle Leitungsebene neu ordnet und mit Blick auf den Auftrag der Bundeswehr, wie ihn die "Verteidigungspolitischen Richtlinien" definieren, optimiert. Folgerichtig fügt sich der neue Erlass nahtlos in eine Bundeswehrreform, die sich konsequent an die Empfehlungen der Weizsäcker-Kommission hält.

Wer kontrolliert den Generalinspekteur?

Ziel dieser Transformation ist es, die Operationsfähigkeit der Streitkräfte innerhalb eines global angelegten Einsatzspektrums zu verbessern Was dem nicht dient, ist nachrangig. Am Ende wird man eine Interventionsarmee haben, die kleiner, aber effektiver und von ihren Strukturen her durch Auslandseinsätze geprägt ist. Deren Ausrüstung wird nicht mehr dem traditionellen Auftrag der Landesverteidigung entsprechen, sondern den Post-Cold-War-Szenarien der Konfliktintervention und Krisenstabilisierung. Um dem gerecht zu werden, soll der Generalinspekteurs der Bundeswehr künftig über größere Kompetenzen verfügen - das ist die entscheidende Zäsur, die der "Berliner Erlass" dekretiert.

Die Macht des obersten Soldaten im Staate zu erweitern, birgt eine nicht unerhebliche Brisanz, wenn es gilt, unverändert das Primat der Politik zu garantieren. Mit anderen Worten, es darf auch nicht der Hauch eines Zweifels an der klaren Unterordnung des militärischen Apparates unter die zivil-demokratische Kontrolle aufkommen. Dies versucht der Struck-Erlass auf mehrerlei Weise zu regeln: Vorrangig, indem zusätzlich zum Verteidigungsminister als dem Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt im Frieden die Autorität der Staatssekretäre gestärkt wird. Ab sofort besitzen sie für den Fall, den Minister vertreten zu müssen, die gleichen Befugnisse wie er selbst. Eine zivile Kontrolle soll es außerdem weiterhin in den Beratungsgremien geben, die den Generalinspekteur flankieren, ein Beispiel dafür ist der Rüstungsrat. Schließlich wird garantiert, dass die Verantwortlichkeiten von Leitern ziviler Abteilungen und Stäbe im Verteidigungsministerium bleiben, wie sie sind.

Unterhalb (!) der zivilen Leitung steht nun in "herausgehobener Stellung" der Generalinspekteur der Bundeswehr (GIBw) als "zentrale militärische Instanz". Ihm sind die Inspekteure von Heer, Luftwaffe, Marine, Streitkräftebasis und Sanitätsdienst mit ihren Führungsstäben unterstellt. Er verfügt über einen eigenen Führungsstab, berät die Bundesregierung und ist der ranghöchste deutsche Soldat auf internationaler Ebene im Kreis der Generalstabschefs anderer Streitkräfte.

Er ist hauptverantwortlich für die Bundeswehrplanung und die Einsatzfähigkeit der Armee insgesamt. Und dementsprechend reduziert werden die Zuständigkeiten der Inspekteure zukünftig sein. Sie bürgen zwar weiter für die Einsatzbereitschaft der von ihnen geführten Formationen der Bundeswehr, aber sie tun dies allein "im Rahmen der ihnen hierfür zugeteilten Kräfte und Mittel und gebilligten Strukturen" (Hervorhebung des Autors). Hinter dieser Formulierung des "Berliner Erlasses" verbirgt sich eine kleine Revolution, wird doch der erste Soldat im Lande - und nicht ein Inspekteur der Teilstreitkräfte! - künftig zu entscheiden haben, welche Ressourcen diese zu beanspruchen haben und welche nicht.

Zu Erfüllungsgehilfen herabgestuft

Bei möglichen Konflikten zwischen dem Generalinspekteur und einem der Inspekteure, wird sich der Minister demnächst genau überlegen müssen, ob er gegebenenfalls seinen engsten militärischen Mitarbeiter desavouiert und damit dessen Rücktritt riskiert. Zwar wird den Inspekteuren der Teilstreitkräfte noch ihr bisheriger Status als höchste truppendienstliche Vorgesetzte ihres Befehlsbereiches belassen, doch scheint diese Konzession eher kosmetischer Natur. De facto werden sie durch den "Berliner Erlass" zu Erfüllungsgehilfen des Generalinspekteurs herabgestuft, dessen Dominanz noch zwei weitere Regelungen unterstreichen: Er ist für "alle streitkräftebezogenen ministeriellen Fachaufgaben" verantwortlich und gibt sämtliche "streitkräftegemeinsamen Grundsätze" vor; "dies schließt grundsätzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Führung, der Ausbildung, der Inneren Führung und der Politischen Bildung, zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und zur Wahrnehmung der Materialverantwortung ein."

Wenn der Generalinspekteur diese neuen Befugnisse extensiv auslegt, kann er seinen eigenen Spielraum maximieren und den der Inspekteure minimieren. Er kann sowohl bei der Ausbildung wie auch der Inneren Führung den Charakter der Streitkräfte entscheidend prägen und dadurch Fehlentwicklungen, wie sie im Falle Coesfeld [1] zutage traten, prophylaktisch eindämmen.

Erscheint das bisher skizzierte Aufgabenspektrum schon respektabel genug, so verleiht dem Generalinspekteur nicht zuletzt seine Zuständigkeit für die Planung, Vorbereitung, Führung und Nachbereitung aller Einsätze der Bundeswehr die Statur eines Generalstabschefs. Als Instrument, um dies zu bewältigen, steht ihm das bereits Mitte 2001 etablierte Einsatzführungskommando der Bundeswehr in Potsdam zur Verfügung. Mag auch der eine oder andere Dogmatiker der militärischen Organisationslehre einwenden, der Generalinspekteur sei - weil nicht oberster truppendienstlicher Vorgesetzter aller Soldaten der Bundeswehr - im klassischen Sinne kein "echter" Generalstabschef: De facto besitzt die Bundeswehr mit dem "Berliner Erlass" nunmehr einen solchen.

[1] Bezieht sich auf Vorfälle aus dem vergangenen Jahr, als an diesem Bundeswehrstandort während der Ausbildung durch Foltersimulationen usw. die Menschenwürde von Soldaten verletzt wurde.

* Dipl. Päd. Jürgen Rose ist Oberstleutnant der Bundeswehr. Er vertritt in diesem Beitrag nur seine persönlichen Auffassungen.



Schritte im Transformationsprozess


Aus: Freitag 08, 25. Februar 2005

Hier geht es zum "Berliner Erlass":
Grundsätze für Aufgabenzuordnung, Organisation und Verfahren im Bereich der militärischen Spitzengliederung
Neue Kommandostrukturen in der Bundeswehr - Anlage zu einer Weisung des Bundesverteidigungsministers vom 21. Januar 2005 ("Berliner Erlass" im Wortlaut)


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