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"Die Aufnahme des militärischen Übungsbetriebes ist zur Zeit untersagt"

Im Wortlaut: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Potsdam zum Urteil über die Nutzung des ehemaligen Truppenübungsplatzes Wittstock


Verwaltungsgericht Potsdam
Pressemitteilung vom 31.07.2007
- VG Potsdam 3 K 2495/03, 3 K 2498/03, 3 K 2837/03 -

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam hat heute drei Klagen gegen die vom Bundesministerium der Verteidigung beabsichtigte weitere militärische Nutzung des ehemaligen Truppenübungsplatzes Wittstock stattgegeben.

Kläger der Verfahren sind die im Land Mecklenburg-Vorpommern gelegene Gemeinde Lärz (3 K 2495/03), die Betreiber eines Hotels in der Gemeinde Lärz (3 K 2498/03) sowie eine in der Gemeinde Gühlen-Glienicke ansässige GmbH, die eine große Putenzucht mit mehreren hunderttausend Zuchtputen betreibt (3 K 2837/03). Alle Kläger sind insbesondere der Meinung, dass die vom Bundesministerium der Verteidigung geplante Nutzung des ehemaligen Truppenübungsplatzes als Luft-Boden-Schießplatz zu unzumutbaren Beeinträchtigungen durch Fluglärm führe. Beklagte ist in allen drei Verfahren die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung.

In der fast achtstündigen, von großem öffentlichen Interesse begleiteten mündlichen Verhandlung hat die Kammer zahlreiche rechtliche und tatsächliche Fragen mit den Beteiligten erörtert. Insbesondere wurde eingehend darüber gesprochen, ob die von den Beteiligten vorgelegten Lärmgutachten auf realistischen Annahmen zum tatsächlichen Flugbetrieb beruhen. Einen Beweisantrag des Bundesministeriums der Verteidigung, der auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens gerichtet war, hat die Kammer im Verlauf der mündlichen Verhandlung durch Beschluss abgelehnt.

Die drei klagestattgebenden Urteile der Kammer beruhen im Wesentlichen auf der Erwägung, dass das Bundesministerium der Verteidigung bei seiner im Juli 2003 getroffenen Entscheidung über die weitere militärische Nutzung des ehemaligen Truppenübungsplatzes die Belange der Kläger nicht ausreichend in seine Abwägung eingestellt hat. Die Lärmschutzbelange der Kläger seien bei der ursprünglichen Abwägung überhaupt nicht berücksichtigt worden, obwohl der zu erwartende Lärm die Schwelle der Abwägungserheblichkeit überschreite. Dieser Mangel sei auch nicht durch zwei nachträgliche Ergänzungen der Abwägung im Dezember 2005 und im Juni 2007 geheilt worden, weil diese Ergänzungen schon formell nicht wirksamer Bestandteil der Entscheidung über die weitere Nutzung des Truppenübungsplatzes geworden seien. Darüber hinaus erfüllten die Ergänzungen auch nicht die inhaltlichen Anforderungen an eine rechtmäßige Planungsentscheidung. Weder seien alle Arten der realistischerweise zu erwartenden Flugbewegungen und –geschwindigkeiten erfasst noch habe das Bundesministerium der Verteidigung die jeweilige Vorbelastung der Kläger durch früheren Übungsbetrieb konkret ermittelt. Auch eine Aufrechterhaltung der Planung im Wege der Planergänzung sei nicht möglich, ohne die Gesamtplanung in Frage zu stellen.

Die unterlegene Bundesrepublik Deutschland kann in allen drei Verfahren die Zulassung der Berufung beantragen. Über den Zulassungsantrag und eine sich etwa anschließende Berufung entscheidet das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Die Aufnahme des militärischen Übungsbetriebes ist zur Zeit ohnehin durch drei einstweilige Anordnungen der Kammer untersagt, die von den Klägern schon früher erwirkt worden waren.

Beim Verwaltungsgericht Potsdam sind neben den drei heute entschiedenen Klagen noch 17 weitere Klagen gegen die weitere militärische Nutzung des ehemaligen Truppenübungsplatzes Wittstock anhängig. In den 17 weiteren Verfahren ist vorerst nicht mit Entscheidungen zu rechnen, weil die heute verhandelten und entschiedenen Verfahren als Musterverfahren anzusehen sind, deren rechtskräftiger Abschluss zunächst abgewartet werden soll (vgl. zum Gesamtkomplex auch die Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 25. Juli 2007, 15. Mai 2007, 2. April 2007, 5. Juli 2006, 21. Juni 2006 und 26. Mai 2006).

Im Auftrag
Ralf Leithoff
(Stv. Pressesprecher)

Siehe auch:
Verwaltungsgericht Potsdam: "Bombodrom" bleibt weiter bombenfrei - Niederlage des Verteidigungsministeriums
Inspekteur der Luftwaffe: Die heutigen Auslandseinsätze der Bundeswehr machen das Übungsgelände "dringend erforderlich" (1. August 2007)



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