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Das internationale Recht verlangt eine friedliche Streitschlichtung

Appell an Großbritannien und Iran, den Konflikt zu deeskalieren - Pressemitteilung aus der Friedensbewegung im Wortlaut

Im Folgenden dokumentieren wir eine Pressemitteilung des Bundesausschusses Friedensratschlag, die sich mit dem britisch-iranischen Konflikt um die Gefangennahme von 15. britischen Soldaten befasst.



Friedensbewegung warnt vor Eskalation im britisch-iranischen Streit

"Den Ball flach halten" - Die I. Haager Konvention anwenden

Pressemitteilung des Bundesausschusses Friedensratschlag
  • Iran-Großbritannien: Den Konflikt deeskalieren
  • Nicht drohen, sondern die I. Haager Konvention umsetzen
  • Friedensbewegung appelliert an beide Seiten
  • Ostermärsche gegen drohenden Irankrieg
Kassel, 30. März - Zur erhöhten Kriegsgefahr um den Iran und zu den Aktivitäten der Friedensbewegung erklärte am Freitag ein Sprecher des Bundesausschusses Friedensratschlag:

Verschiedene Vorgänge und Anlässe der letzten Tage und Wochen haben den Konflikt um das iranische Atomprogramm eskalieren lassen:
  1. Die militärische Umzingelung Irans mit US-amerikanischen Stützpunkten (Irak im Westen, Afghanistan und Pakistan im Osten) und Flugzeugträgern (im Persischen Golf) ist weit fortgeschritten. Militärexperten sprechen davon, dass der Truppenaufmarsch am Golf zumindest für Luftangriffe auf ausgewählte Ziele im Iran (vermutete Atomanlagen bis hin zu politischen Führungsriege des Staates) ausreichend ist.
  2. Nach einem Bericht der "Jerusalem Post" haben zahlreiche Botschaften im Nahen Osten angesichts der sich verschärfenden Situation neue Evakuierungspläne erarbeitet.
  3. Die USA führen in diesen Tagen ein Großmanöver vor der Küste Irans durch, von dem der russische Außenminister sagte, dass es die ohnehin angespannte Situation in der Region weiter erschwere: "Der Persische Golf befindet sich in einem so nervösen Zustand, dass beliebige Handlungen in diesem Gebiet, zumal mit Anwendung militärischer Gewalt, der Situation Rechnung tragen müssen, die ohnedies schon äußerst gespannt ist." (Sergej Lawrow am 29. März).
  4. Im UN-Sicherheitsrat wurde vor einer Woche Resolution 1747 durchgesetzt, wonach die Sanktionen gegen Iran verschärft wurden. Der UN-Sicherheitsrat besteht wie die Internationale Atomenergiebehörde in Wien immer noch darauf, dass Iran die Urananreicherung aussetzt - eine Forderung, die an keinen anderen Staat der Welt gestellt wird und gegen den die Satzung der IAEO verstößt. In 60 Tagen (spätestens am 24. Mai) soll Iran die Bedingungen des Sicherheitsrats erfüllen.
  5. Vor einer Woche nahm die iranische Marine 15 britische Soldaten fest, weil sie angeblich in iranisches Gewässer eingedrungen seien. Großbritannien leugnet die Grenzverletzung und behauptet demgegenüber, bei der iranischen Maßnahme handle es sich um einen Akt der Geiselnahme. Der Abbruch der diplomatischen Beziehungen gießt zusätzliches Öl ins Feuer.
Großbritannien und Iran scheinen Gefallen daran zu haben, weiter an der Eskalationsschraube zu drehen. Die iranische Weigerung, den britischen Soldaten konsularischen Beistand zu gewähren, ist nach internationalem Recht ebenso inakzeptabel wie die britische Forderung nach sofortiger Freilassung der "Geiseln". Und verfehlt ist es auch, wenn die Europäische Union bzw. die deutsche Ratspräsidentschaft sich in dem Streitfall sofort und bedingungslos hinter Großbritannien stellt.

Die Beachtung internationalen Rechts gilt für beide Seiten. In diesem Fall ist an das von Großbritannien und Iran unterzeichnete I. Haager "Abkommen zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle" (aus dem Jahr 1899/1907) zu erinnern. Art. 2 dieses Abkommens bestimmt, dass die Vertragsmächte "im Falle einer ernsten Meinungsverschiedenheit oder eines Streites, bevor sie zu den Waffen greifen, die guten Dienste oder die Vermittelung einer befreundeten Macht oder mehrerer befreundeter Mächte anzurufen". Darüber hinaus wird es für sinnvoll erachtet, wenn "eine oder mehrere Mächte, die am Streit nicht beteiligt sind, (...) ihre guten Dienste oder ihre Vermittelung anbieten" (Art. 3). Falls diese Maßnahmen zu keinem Ergebnis führen, besteht schließlich nach Art. 9 ff die Möglichkeit, eine "internationale Untersuchungskommission" einzusetzen. Der vor 100 Jahren eingerichtete "Ständige Schiedshof" (Art. 41 ff) ist nach dem Zweiten Weltkrieg von dem Internationalen Gerichtshof (IGH) abgelöst worden. Er ist zuständig für exakt die Streitigkeiten, die jetzt zwischen Iran und Großbritannien entstanden sind. Eine vernünftige Reaktion Londons wäre die Anrufung dieses Gerichts in Den Haag gewesen.

Die Friedensbewegung appelliert an die Regierenden in Teheran und London, den Weg der friedlichen Erledigung dieses Streitfalles zu gehen und den IGH anzurufen. Von der EU und der deutschen Präsidentschaft ist zu fordern, dass sie "den Ball flach halten" und die Streitparteien auf ihre internationalen Verpflichtungen hinweisen, anstatt einseitig Teheran zu verurteilen und "selbstverständlich" London "Solidarität" zu erweisen, wie Bundesaußenminister Steinmeier heute in Bremen sagte. Die in der Sache zurückhaltende Reaktion des UN-Sicherheitsrats gestern war von weitaus größerer Verantwortung getragen.

Mit den Ostermärschen - und falls die Krise sich weiter zuspitzt, schon vorher - wird die Friedensbewegung den Druck auf die Bundesregierung und die EU erhöht, damit sie sich nicht plötzlich in einem Kriegsszenario wiederfinden, das im Pentagon entworfen wurde.

Für den Bundesausschuss Friedensratschlag:
Peter Strutynski (Sprecher)


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