Irak: Sanktionen, Menschenrechte und die Optionen der internationalen Politik
Ein Beitrag von Barbara Lochbihler (Generalsekretärin von amnesty international, Deutschland)
Im Folgenden dokumentieren wir den Vortrag von Barbara Lochbihler beim Internationalen Irak-Kongress am 1. November in Berlin (Rathaus Schöneberg).
Völkerrechtliche Grundlagen und UN-Sicherheitsrat
Vordringlichste Aufgabe des UN-Sicherheitsrates ist es, mit friedlichen
Mitteln eine Lösung für Konflikte zu finden. In der UN-Charta hat die
Förderung des Friedens und die Achtung der Menschenrechte einen
zentralen Stellenwert im Selbstverständnis der UN. Der UN-Sicherheitsrat
muss seine einflussreichsten Mitglieder darauf hinweisen, dass Gewalt
nur als allerletztes Mittel angewendet werden darf, wenn alle anderen
Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
Das absolute Gewaltverbot ist eine Hauptregel im modernen Völkerrecht
(Art. 2 (4) UN-Charta) und es kann nur im Falle des
Selbstverteidigungsrechts (Art. 51) und wenn der UN-Sicherheitsrat
kollektive Zwangsmaßnahmen (Art. 42 u. 53) erlaubt, gebrochen werden.
Namhafte Völkerrechtsexperten haben im vorliegenden Fall erhebliche
Zweifel, ob bereits der Punkt der unmittelbaren Gefahr erreicht ist und
ob mögliche politische Mittel zur Lösung dieses Konflikts gesucht
wurden.
Die Einhaltung und Weiterentwicklung der völkerrechtlichen Grundlagen
ist entscheidend für den Menschenrechtsschutz.
Wir kritisieren fast täglich die mangelhafte Umsetzung der
völkerrechtlich verankerten Menschenrechte. Wir tun dies im Bewusstsein,
dass eine rechtliche Grundlage Voraussetzung dafür ist, Staaten in die
Pflicht zu nehmen, diese Rechte anzuerkennen und nach der Ratifizierung
entsprechend zu handeln.
Trotz politischer Beteuerungen, es gäbe keinen ‚Menschenrechtsrabatt'
beim Anti-Terrorkampf, beobachtet ai weltweit einen Relativierung von
Menschenrechten zu Gunsten sicherheitspolitischer Überlegungen. Hinzu
kommt die neue US-amerikanische Doktrin der ‚vorbeugenden
Selbstverteidigung' gegen die Feinde der Vereinigten Staaten. Diese
Doktrin ist in ihren Aussagen zum Völkerrecht unmissverständlich:
Künftig sollen je nach gemeinsamen Willenserklärungen Koalitionen
eingegangen werden. Die Vereinten Nationen werden um Hilfe gebeten;
verweigern sie diese oder ‚ist Eile geboten', dann behalten sich die USA
vor ‚ohne zu zögern' allein und in ‚vorbeugender Selbstverteidigung' zu
handeln, ‚wenn ihre Interessen und ihre, einzigartige Verantwortung' es
verlangen. Völkerrechtliche Verbindlichkeiten und Erneuerungen, wie z.B.
der Internationale Strafgerichtshof, sind passé und stehen dieser
Politik im Wege.
Diese Entwicklung ist auch für die Menschenrechtspolitik sehr Besorgnis
erregend. Denn nur wenn die Staaten ihre Beziehungen auf die Grundlage
des Rechts stellen und international anerkannte Werte nicht nur
anerkennen, sondern umsetzen, besteht die Hoffnung, dass sich in der
internationalen Politik das Recht und nicht die Macht des Stärkeren
durchsetzt.
In den Mittelpunkt der Diskussion über einen drohenden Krieg stellt
amnesty international die menschenrechtlichen Konsequenzen. Wir fordern
die politisch Verantwortlichen auf, den Schutz der Menschenrechte ins
Zentrum ihrer Handlungsoptionen zu rücken.
Im Einzelnen bringen wir folgende Überlegungen und Forderungen in die
Diskussion ein:
Zivile Opfer eines möglichen Angriffs:
Die politischen Entscheidungsträger müssen sich die unvermeidlichen
menschlichen Leiden der irakischen Bevölkerung durch einen Krieg vor
Augen halten und diese bei ihren Entscheidungen zentral berücksichtigen.
Schon seit langem leiden die Menschen im Irak unter schweren
Menschenrechtsverletzungen. Ein Krieg würde neue
Menschenrechtsverletzungen verursachen. Beides spielt in der nationalen
und internationalen Diskussion bislang kaum eine Rolle.
Schon die Androhung von Bombardierungen treibt Menschen zur Flucht.
amnesty befürchtet, dass ein Angriff auf den Irak eine Massenflucht
sowohl im Land als auch in Richtung seiner Grenzen auslösen wird. Die
Türkei und Jordanien haben im Fall eines Angriffs angekündigt, keine
Flüchtlinge aufzunehmen bzw. Flüchtlingslager auf irakischer Grenzseite
einzurichten.
Durch die zusätzlich massive Zerstörung der Infrastruktur im Kriegsfall
würde sich deren katastrophaler Zustand weiter verschlechtern. In diesem
Zusammenhang ist auch mit einer Steigerung der bereits sehr hohen
Kindersterblichkeitsrate aufgrund unzureichender Versorgung mit
Medikamenten und Lebensmitteln zu rechnen.
amnesty international hat in der Vergangenheit gravierende
Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten
dokumentiert:
-
Während des Iran-Irak Krieges 1980-88 ist es wiederholt zu
Vergeltungsmaßnahmen gegen die Zivilbevölkerung gekommen. 1983 wurden
beispielsweise 8000 kurdische Männer und Jungen des Barzani Klans in der
Nähe von Arbil festgenommen und nach Bagdad verschleppt. Sie gelten
seitdem als "verschwunden".
- Während des Golfkrieges sind nach Aufständen im März 1991 im Süden und
Norden Hunderte Menschen festgenommen und verschleppt worden. Die
meisten von ihnen gelten bis heute als "verschwunden", wie z.B. das
unbekannte Schicksal von 106 schiitischen Geistlichen und Studenten
verdeutlicht. (Vgl.: Iraq: The fate of 106 religious clerics and
students still unknown after ten years, 29.03.2001. ai-Index: MDE
14/003/2001)
- Im Zuge der Niederschlagung der Aufstände im März 1991 fanden Hunderte
extralegaler Hinrichtungen statt. (Vgl.: Iraq: Human rights violations
since the uprising: summary of amnesty international's concerns,
16.07.1991. ai-Index: MDE 14/005/1991.
Wir weisen den Versuch der US-Regierung zurück, die Berichte von amnesty
selektiv zu missbrauchen, um ein militärisches Eingreifen zu
rechtfertigen. Weder die USA noch andere westliche Regierungen haben
sich in den 80er Jahren während des Krieges zwischen dem Iran und Irak
für die katastrophale Menschenrechtslage im Irak interessiert.
Auch wurde die ai-Kampagne für die unbewaffneten kurdischen Zivilisten,
die Opfer der Giftgasangriffe auf die Stadt Halabja 1988 wurden,
weitgehend ignoriert. Der jetzige Verweis auf die Menschenrechte ist
kühl kalkuliert, um eine Zustimmung zu einem militärischen Angriff zu
erreichen.
Zur Menschenrechtssituation im Irak:
amnesty international hat seit Jahrzehnten auf die schweren
Menschenrechtsverletzungen im Irak aufmerksam gemacht. Es ist unsere
Aufgabe, sich für die Menschenrechte der irakischen Bevölkerung
einzusetzen. Die internationale Gemeinschaft muss dem
Menschenrechtsschutz bei jeder Entscheidung höchsten Stellenwert
einräumen.
Die deutsche Regierung ist als neues, nicht ständiges Mitglied im
Sicherheitsrat ab Januar 2003 (bis Dezember 2005) in allen Gremien der
Vereinten Nationen und innerhalb der EU aufgerufen, den Schutz der
irakischen Bevölkerung vor Menschenrechtsverletzungen deutlich zu
fordern.
Die irakische Bevölkerung leidet seit Jahren unter den
Menschenrechtsverletzungen, die ihr ihre Regierung zufügt: systematische
Folter, extralegale Hinrichtungen, ‚Verschwindenlassen', willkürliche
Verhaftungen, Vertreibung und unfaire Gerichtsverhandlungen. Auch sind
es die Menschen im Irak, die die Konsequenzen der UN-Sanktionen erleiden
müssen.
Zu den von amnesty international dokumentierten Verletzungen der
Menschenrechte im Irak zählen:
-
Massentötungen, extralegale Hinrichtungen
Schätzungen zufolge sollen seit den 80er Jahren Hunderttausende - meist
Kurden und Schiiten - extralegaler Tötungen zum Opfer gefallen sein.
- So durch den bereits erwähnten Einsatz von Chemiewaffen gegen die
kurdische Zivilbevölkerung. (Vgl.: Iraq: The need for further United
Nations action to protect human rights in Iraq, 15.07.1991. ai-Index:
MDE 14/006/1991)
- Durch die gezielte Tötung von Oppositionellen mit Thallium oder
anderen toxischen Stoffen. (Vgl.: Iraq: amnesty international calls on
Iraqi government to investigate reports of security forces' use of
thallium poisoning against political opponents, 13.01.1988. ai-Index:
MDE 14/002/1988.)
- 1998 und 1999 starben mehrere prominente schiitische Geistliche bzw.
Gelehrte unter Umständen, die auf eine extralegale Hinrichtung schließen
lassen. Ayatollah Mohammad Sadeq al-Sadr wurde auf dem Weg von einer
Moschee im Februar 1999 in seinem Auto erschossen. Im März 1999 wurden
die vier angeblichen Täter im irakischen Fernsehen präsentiert und einen
Monat später hingerichtet. Einer von ihnen war Berichten zufolge bereits
seit Dezember 1998 in Haft. (Vgl.: Iraq: Victims of systematic
repression, 24.11.1999. ai-Index: MDE 14/010/1999.)
- Im Oktober und November 2000 wurden Dutzende Frauen der Prostitution
verdächtigt und ohne juristisches Verfahren in Bagdad und anderen
Städten von der paramilitärischen Miliz Fida´yi Saddam enthauptet. So
auch Frau Dr. Najat Mohammad Haydar, Ärztin aus Bagdad. Der Grund ihrer
extralegalen Hinrichtung war vermutlich ihre Kritik an Korruption im
Gesundheitswesen. (Vgl.: Iraq: Systematic torture of political
prisoners, 15.08.2001. ai-Index: MDE 14/008/2001.)
- Zwangsvertreibungen
Seit Mitte 1997 wurden Tausende Kurden und andere Nicht-Araber, wie
Turkmenen und Assyrer, zwangsweise aus den Regionen um Kirkuk und
Khanaqin nördlich von Bagdad vertrieben. Die Gründe hierfür sind die
nicht-arabische ethnische Zugehörigkeit der oben genannten Volksgruppen,
Kirkuks' strategische Lage sowie die vorhandenen regionalen Ölvorkommen.
Die vertriebenen Familien haben entweder die Wahl der Auswanderung in
den Süden mit dem Zugeständnis, einige Besitztümer behalten zu dürfen
oder in den Nordirak zu ziehen, was jedoch mit der Konfiszierung des
gesamten Besitzes verbunden ist. In den Häusern der vertriebenen
Familien werden in der Regel Araber angesiedelt. Zwangsweise
Vertreibungen innerhalb des Zentraliraks bzw. in den Nordirak dauern bis
heute an. (Vgl.: Iraq: Expulsion of Kurdish families must stop,
29.04.1998. ai-Index: MDE 14/02/98.)
- Sippenhaft / Repressalien gegen Angehörige von mutmaßlichen
Oppositionellen
Verwandte von inhaftierten oder verdächtigen Oppositionellen oder von
Exiloppositionellen werden häufig festgenommen, verhört und unter
Hausarrest gestellt. Die Angehörigen im Irak werden unter Druck gesetzt,
um sich von den Oppositionellen im Exil öffentlich zu distanzieren. Ziel
des irakischen Regimes ist es, die Opposition im Ausland zum Schweigen
zu bringen.
- Folter und grausame Bestrafungen
Sowohl brutalste körperliche als auch psychologische Folter ist im Irak
weit verbreitet und wird systematisch an politischen Gefangenen
angewendet. (Vgl.: Iraq: Systematic torture of political prisoners,
15.08.2001. ai-Index: MDE 14/008/2001.)
1994 wurden per Dekret des Revolutionären Kommandorats für mindestens 30
strafrechtliche Vergehen grausame Bestrafungen eingeführt, wie
Amputation der rechten Hand bei erstmaligem Vergehen, Amputation des
linken Fußes bei Wiederholungstat des gleichen Vergehens. Die offizielle
Begründung der irakischen Regierung ist die steigende Kriminalitätsrate
durch Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage aufgrund
internationaler Sanktionen. (Vgl.: Iraq: Amputation: Two men sentenced
to amputation for theft, 24.06.1994. UA 248/94, ai-Index: MDE 14/04/94.)
Allerdings soll ein Dekret von 1994 zur Amputation des Ohres bei
Desertion vom Wehrdienst und der Brandmarkung der Stirn nach Angaben der
irakischen Regierung annulliert worden sein. amnesty international hat
in jüngster Zeit keine derartigen Fälle dokumentiert.
Durch die Miliz Feda´yi Saddam soll jedoch im September 2000 einer
Person die Zunge wegen Verleumdung des irakischen Präsidenten amputiert
worden sein. (Vgl.: Iraq: Systematic torture, execution and punitive
surgery: Medical letter writing action, 15.08.2001. MDE 14/010/2001.)
- Todesstrafe / Hinrichtungen
In den vergangenen Jahren wurden im Irak mehrere 10.000 Menschen
hingerichtet. Da es keine offiziellen Statistiken bzw. Informationen
über Strafprozesse gibt, ist nur schwer zu ermitteln, ob es sich hierbei
um Hinrichtungen nach vermutlich grob unfairen Gerichtsverfahren oder um
extralegale Hinrichtungen handelt. (Vgl.: Iraq: State cruelty: branding,
amputation and the death penalty, 1.04.1996. ai-Index: MDE 14/003/1996.)
Im November 1997 und 1998 gab es Berichten zufolge eine Aktion unter dem
Namen "Säuberung der Gefängnisse". Dabei sollen Hunderte politische
Gefangene in den Haftanstalten hingerichtet worden sein. (Vgl.: Iraq:
Fear of imminent executions, 4.09.1998. ai-Index: MDE 14/03/98.) Auch im
Jahr 2002 hat amnesty international Berichte über Exekutionen von
politischen Häftlingen erhalten.
- Generalamnestie vom Oktober 2002
Am 20.10.2002 wurde ein Dekret des Revolutionären Kommandorates erlassen
- eine Generalamnestie für sowohl politische als auch Strafgefangene.
Diese Amnestie schließt Zivilisten, Militärs; in Abwesenheit verurteilte
Iraker, sowie Todeskandidaten ein.
Ausgenommen von dieser Amnestie sind: -
Personen, die wegen Mordes verurteilt wurden und bei denen keine
Versöhnung (Einigung) mit den Angehörigen des Mordopfers erzielt wurde.
- Häftlinge, die wegen Spionage für die USA oder Israel verurteilt
wurden.
- Gefangene, die wegen Schulden gegenüber Individuen oder dem Staat
verurteilt wurden und die diese Schulden nicht beglichen haben.
Presseberichten zufolge sollen Tausende Gefangene freigelassen worden
sein, vor allem aus dem berüchtigten Gefängnis Abu Ghraib nahe Bagdad.
Es gibt jedoch keine offiziellen Angaben darüber, wie viele und welche
Gefangenen amnestiert wurden. amnesty international hat die irakische
Regierung deshalb aufgefordert, Namenslisten der Amnestierten zu
veröffentlichen, denn es besteht die Sorge, dass entlassene Gefangene
wieder verhaftet werden könnten.
amnesty international hat zudem Aufklärung über das Schicksal der nicht
freigelassenen Gefangenen gefordert. amnesty international ist um das
ungeklärte Schicksal von Tausenden in Sorge, die in den 80er Jahren und
nach dem zweiten Golfkrieg 1991 "verschwanden". Auch über diejenigen
Gefangenen, die sich in geheimen Haftzentren und den Haftanstalten der
Geheimdienste befinden, liegen keine Erkenntnisse vor.
In der nationalen und internationalen Presse wurde berichtet, dass eine
Demonstration vor dem Informationsministerium von Angehörigen
politischer Gefangener, die nicht aus der Haft entlassen wurden,
stattgefunden hat. Die Familien forderten Informationen über den
Verbleib ihrer inhaftierten Angehörigen.
Grundsätzlich begrüßt amnesty international die Amnestie, fordert aber
genaue Angaben darüber, wer entlassen wurde, sowie die Aufklärung des
Schicksals vieler "Verschwundener" der vergangenen Jahre und Jahrzehnte.
Wir fordern nationale wie internationale Gremien auf, politische Mittel
gegenüber der irakischen Regierung einzusetzen, um die
Menschenrechtslage im Irak zu verbessern. Wir fordern alle
verantwortlichen Politiker auf, die Arbeit des
UN-Sonderberichterstatters zu Irak unterstützen und in bilateralen
Beziehungen auf eine Verbesserung der Menschenrechtssituation zu
drängen. Menschenrechtsorganisationen wie amnesty international sollte
der Zugang ins Land gewährt werden, um Informationen über die
Menschenrechtslage vor Ort frei und ungehindert ermitteln zu können.
Sanktionen
Die 1991 von der UN verhängten Sanktionen gegen den Irak haben die
Lebensbedingungen extrem verschlechtert, insbesondere für Säuglinge und
Kinder. Verschiedene UN- Gremien, wie UNICEF oder das
UN-Welternährungsprogramm, verweisen auf das Leid der irakischen
Bevölkerung. Der UN-Sicherheitsrat muss diese Appelle berücksichtigen.
Die internationalen Sanktionen haben den Zugang zu Nahrung und das Recht
auf Gesundheit und Bildung stark beeinträchtigt. Zwar missbraucht die
irakische Regierung die Auswirkungen der Sanktionen für eigene
Propagandazwecke, doch rechtfertigt dies nicht, dass der
UN-Sicherheitsrat den Stimmen keine Beachtung schenkt, die eine
Aufhebung der Sanktionen fordern, die zu schweren Verletzungen der
Rechte der irakischen Bevölkerung führen.
Zurück zum Irak-Kongress
Zur Seite "Menschenrechte"
Zur Seite "Embargo, Sanktionen"
Zur Irak-Seite
Zurück zur Homepage