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Verbrechen gegen die Menschlichkeit - Rückschlag für die Menschenrechte

Erklärung von amnesty international zum Jahrestag der Anschläge vom 11. September

Pressemitteilung

Menschenrechte müssen gerade in Krisenzeiten gelten / Auch Rechtsstaaten beschneiden Menschenrechte und tolerieren Menschenrechtsverletzungen / Kritik an der Einschränkung des Flüchtlingsschutzes in Deutschland

Berlin, 10. September 2002 - Die Attentate des 11. September 2001 in den USA waren ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die folgende politische Entwicklung war ein Rückschlag für die Menschenrechte. amnesty international betont zum Jahrestag der Anschläge, dass menschliche Sicherheit nur erreicht werden kann, wenn die Menschenrechte geschützt und gefördert werden. Die Organisation wird ihre Bemühungen um Menschenrechtskoalitionen intensivieren, die die weltweite "Anti-Terror-Koalition" der Regierungen kritisch begleiten. Die Bemühungen um ein effektives und unabhängiges internationales Rechtssystem sind dabei zentral.

Zahlreiche Regierungen, auch solche demokratischer Rechtsstaaten, stellen die Menschenrechte als Hindernis für die Sicherheit dar, kritisiert amnesty international. Im Zuge der "Terrorismusbekämpfung" haben sie zivile Freiheitsrechte beschnitten, Schutzvorkehrungen gegen Menschenrechtsverletzungen ausgehöhlt und doppelte rechtliche Standards eingeführt. Es wurden "Sicherheitsgesetze" erlassen, die gegen internationale Menschenrechtsabkommen verstoßen. "Die deutsche Regierung vermeidet deutliche Worte zu den offenen Menschenrechtsverletzungen, die ihre Bündnispartner im Namen der "Terrorismusbekämpfung" begehen", sagte die Generalsekretärin der deutschen Sektion von amnesty international, Barbara Lochbihler. Dies gelte beispielsweise für die Tschetschenienpolitik Russlands, für die Behandlung Kriegsgefangener und Verdächtiger in US-amerikanischen Gefängnissen und Militärlagern sowie für die Behandlung der uigurischen Minderheit in China.

amnesty international kritisiert die Einschränkung des Flüchtlingsschutzes durch das zum 1.1.2002 in Kraft getretene deutsche Terrorismus-Bekämpfungsgesetz. Danach können Flüchtlinge abgeschoben werden, wenn "schwerwiegende Gründe" dafür sprechen, dass sie ein schweres nichtpolitisches Verbrechen begangen haben. Bislang musste ein Flüchtling dafür in Deutschland rechtskräftig verurteilt worden sein. Die Ankündigung des bayrischen Innenministers und designierten Bundesinnenministers in einem Kabinett Stoiber, Günther Beckstein, dass für die Aufhebung des Abschiebungsschutzes künftig der bloße Verdacht einer "terroristischen" Straftat reichen solle, ist besonders besorgniserregend.

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