Großer Zapfenstreich in Köln - ausgerechnet am "Internationalen Friedenstag"?
Klage und Proteste im Vorfeld eines großen Militärspektakels (Dokumentation)
Am 21. September plante die Bundeswehr in Köln eine Reiehe von Festlichkeiten, darunter auch einen "großen Zapfenstreich", zu Ehren der Bundeswehr, die in diesem Jahr ihren 50. Geburtstag begeht. Dagegen gab und gibt es Protest von Friedensgruppen und eine Klage beim Verwaltungsgericht.
Wir dokumentieren die Auseinandersetzung, die durchaus grundsätzliche Bedeutung für das Auftreten von Militär im öffentlichen Raum hat, im Folgenden durch die Wiedergabe einschlägiger Pressemitteilungen und der Klageschrift (in chronologischer Folge).
PM: Friedenskooperative zum Kölner Zapfenstreich
Die Angst der Bundeswehr vorm Kölner Zapfenstreich
Friedensgruppen wollen dem Militärritual am "Internationalen
Friedenstag" der UNO lautstarken Protest entgegen setzen.
Will man etwas über die pompös geplanten Kölner Feiern zu "50 Jahre
Bundeswehr" erfahren, muss man in den Internetseiten der
Friedensbewegung nachschauen. Die vom BMVg eingerichtete mit
Selbstlob der "Friedensarmee" strotzende Infoseite www.50-jahre-
bundeswehr.de erwähnt den 21. September in Köln erst gar nicht.
Bei der Luftwaffe, die das Ereignis mit Soldatengottesdienst,
Rekrutengelöbnis, Platzkonzert und Großem Zapfenstreich ausrichtet,
ist der Link zum Programmablauf gesperrt. Der offenbare Grund: In
Köln ist Protest gegen das "Militärspektakel" angesagt. Das "Kölner
Bündnis gegen öffentliche Militärspektakel" und das Netzwerk
Friedenskooperative wollen das Großereignis am Kölner Dom ganztägig
lautstark begleiten, Christen aus der Friedensbewegung wollen den
Zapfenstreich am Abend wegen Verletzung religiöser Gefühle verbieten
lassen.
Ausgerechnet am durch die UNO seit 2001 für den 21. September
ausgerufenen "Internationalen Friedenstag“, an dem „weltweit die
Waffen schweigen sollen“, will sich die Bundeswehr erstmals
öffentlich mit "Gewehr über" in der Kölner Innenstadt präsentieren.
Das Kölner Gegenmittel: Spott und lautstarker Protest, kurzum:
"Karnevalistische Verhältnisse". Letztendlich plane die Bundeswehr
auf dem Roncalliplatz ein "grotesk-närrisches Treffen", das man nur
entsprechend kommentieren müsse, so die Organisatoren des Protests
aus der Friedensbewegung.
Massiven Widerspruch gegen das Eindringen des Militärs in den
zivil-öffentlichen Raum hält das Netzwerk Friedenskooperative für
"mehr als angezeigt". Mit der Wiederbelebung religiös überhöhter
militaristischer Rituale, die durch ihre Pflege bei der NS-Wehrmacht
völlig diskreditiert sind, begebe sich die Bundeswehr bewusst in
diese unselige Tradition.
Das "selbstbewusste aber nicht selbst-reflexive" Auftreten der
Streitkräfte im 50sten Jahr mit zahlreichen Feiern im Bundesgebiet
korrespondiere mit massiven Änderungen des Auftrags und
zweifelhaften Einsätzen in aller Welt, gegen die sich die Kritik
ebenfalls richtet. Mit den öffentlichen Ritualen und den offensiven
Äußerungen des obersten Dienstherrn Peter Struck über "Verteidigung
am Hindukusch", Soldaten der Zukunft "mit Gewehr und Laptop" sowie
seiner Forderung, die Öffentlichkeit solle sich auch auf tote
deutsche Soldaten einstellen, folge der Um- und Aufrüstung für
Kriegsbeteiligungen ein "Werbefeldzug an der Heimatfront", so die
Einschätzung des Friedens-Netzwerkes. Next step: die schon begonnene
Diskussion um künftige Bundeswehreinsätze im Innern.
In Köln habe sich die Bundeswehr für die Eroberung des öffentlichen
Raums den falschen Platz ausgesucht. Die "religiös überhöhte Anbetung
von Waffendienst und Krieg" soll nach dem Willen der Friedensgruppen
ein Desaster werden. Keine ehrfürchtige Stille bei "Helm ab zum Gebet".
Spätestens dann sei "Aus die Maus". Der erste Zapfenstreich am Kölner
Dom bleibe mit Sicherheit auch der letzte.
Die Aussichten für akustische Störungen der militärischen Zeremonien
gelten als günstig. Die Bundeswehr hat in einer umstrittenen
Ratsentscheidung zwar den Roncalliplatz für den Tag als
Privatgelände pachten können, in dem Feldjäger die "herzlich
eingeladene" Kölner Bevölkerung nach Gutdünken (aus)sortieren
können, aber ringsum ist "öffentlicher Raum", dessen Nutzung für
auch lautstarken Protest sich die Antimilitaristen zur Not vor
Gericht erstreiten wollen.
Infos im web: www.friedenskooperative.de sowie: www.friedensforum-koeln.de
Manfred Stenner
Geschäftsführer des Netzwerks Friedenskooperative
Bonn – Köln, 13. September 2005
Pressemitteilung
Klage gegen Großen Zapfenstreich am Kölner Dom
Über 40 Personen haben beim Verwaltungsgericht Köln eine Klage
gegen das Bundesministerium der Verteidigung auf Unterlassung der
Durchführung des Großen Zapfenstreiches vor dem Kölner Dom am
21. September eingereicht. Die Bundeswehr plant aus Anlass ihres 50.
Gründungstages, in Köln am 21. September einen
Soldatengottesdienst, ein Öffentliches Rekruten-Gelöbnis sowie einen
Großen Zapfenstreich durchzuführen.
Die Klägerinnen und Kläger kommen vor allem aus der christlichen
Friedensbewegung; unter ihnen finden sich Pfarrer, Theologen,
Lehrende an Schule und Hochschule und andere mehr. Sie bezeichnen
den Großen Zapfenstreich als „militaristischen Götzendienst". Der
Befehl „Helm ab! Zum Gebet!", die folgende Intonierung des Chorals
„Ich bete an die Macht der Liebe" mit anschließendem Befehl „Helm
auf! Präsentiert das Gewehr!" bedeuten für die Kläger eine
Beleidigung ihres religiösen Bekenntnisses zur Gewaltfreiheit des
Evangeliums. Sie verurteilen den Großen Zapfenstreich als
„offenkundigen Missbrauch" ihres Glaubens und zugleich als eine
Verletzung der weltanschaulichen Neutralitätspflicht des Staates.
Der Staat habe keine Berechtigung – so im Wortlaut der Klage – „bei
der Verherrlichung des Soldatendienstes, der dem Erlernen des
Kriegshandwerks und damit des Tötens dient, demonstrativ die Nähe
zu unserer Kirche zu suchen".
Das Verwaltungsgericht Köln hat nun zu entscheiden, ob der
Bundeswehr die Durchführung des Großen Zapfenstreiches vor dem
Kölner Dom untersagt wird.
(Martin Singe) (Armin Lauven)
Armin Lauven (Anschrift), Bonn
Martin Singe (Anschrift) Bonn
Bonn, den 12.9.2005
An das
Verwaltungsgericht Köln
Appellhofplatz
50667 Köln
Geplanter Zapfenstreich der Bundeswehr vor dem Kölner Dom
am 21.9.2005
Hiermit erheben wir – auch im Namen der unten aufgeführten
Personen – Klage gegen die geplante Durchführung des Großen
Zapfenstreiches der Bundeswehr am 21.9.2005.
Das Verwaltungsgericht möge beschließen:
Der Bundeswehr, vertreten durch das Bundesministerium der
Verteidigung, wird die Durchführung des Großen Zapfenstreiches
untersagt.
Hilfsweise beantragen wir, der Bundeswehr bei der Durchführung des
Großen Zapfenstreiches die Verwendung der religiös-christlichen
Elemente (Befehl: „Helm ab zum Gebet!"; Choral: „Ich bete an die
Macht der Liebe!") zu untersagen.
Begründung:
Durch die geplante Veranstaltung werden wir in unseren religiösen
Gefühlen verletzt. Die Erteilung der Durchführungsgenehmigung für
den Großen Zapfenstreich auf dem Roncalliplatz verstößt gegen
Paragraph 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen).
Wir sind zwar nicht unmittelbar an der geplanten Zeremonie beteiligt,
sehen uns aber dennoch betroffen, da die Inszenierung des geplanten
Zapfenstreiches gezielt auf die Teilnahme und Einbeziehung der
breiten Öffentlichkeit gerichtet ist. Die Bundeswehr will die
Öffentlichkeit bewusst mit diesem Ritual konfrontieren. Daher sind
wir als Bestandteil der Öffentlichkeit klagebefugt.
Der Große Zapfenstreich ist die Verquickung eines aus dem
Feudalismus stammenden bizarren militaristischen Rituals mit
religiösen Elementen christlicher Liturgie.
Diese Instrumentalisierung des Christentums durch die Bundeswehr,
deren Legitimation auf diese Weise bestärkt werden soll, und die
Indienstnahme christlicher Symbole und Traditionen verletzen unsere
religiösen Überzeugungen und Gefühle zutiefst. Für uns Christen
bedeutet der Große Zapfenstreich einen offenkundigen Missbrauch
unseres Glaubens. Daher wird auch unsere Gewissensfreiheit nach
Artikel 4 Absatz 1 Grundgesetz verletzt (vgl. Kruzifixentscheidung
des Bundesverfassungsgerichts).
Wenn der Staat Soldaten öffentlich „unter Gewehr" vor dem Kölner
Dom Aufstellung nehmen, das Gewehr präsentieren, anschließend den
Befehl „Helm ab zum Gebet!" erteilen und den Choral „Ich bete an
die Macht der Liebe!" intonieren lässt, widerspricht das dem Kern
christlicher Botschaft fundamental: Jesus Christus hat Nächsten- und
Feindesliebe und Gewaltfreiheit gepredigt und entsprechend
gehandelt; Militär, Waffen und Krieg sind von ihm stets abgelehnt,
geschweige denn glorifiziert worden.
Wir vertreten damit eine fundierte, in der Theologie von vielen
vertretene Position: vgl. u.a. E. Spiegel, Gewaltverzicht; E.
Drewermann, Krieg ist eine Krankheit, keine Lösung; H. Missalla,
Wie der Krieg zur Schule Gottes wurde; P. Eicher, Das Evangelium
des Friedens; H. Goss-Mayr, Wie Feinde Freunde werden; M.L. King,
Testament der Hoffnung; D. Berrigan, Zehn Gebote für den langen
Marsch zum Frieden; D. Bonhoeffer, Widerstand und Ergebung; M.
Niemöller, Vom U-Boot zur Kanzel.
Auch wenn in den christlichen Kirchen unterschiedliche Auffassungen
über militärische Einsätze vertreten werden, ist der Staat nicht befugt,
eine dieser Strömungen zu vereinnahmen, zumal auch die Befürworter
militärischer Gewalt als Ultima Ratio ihre differenzierende Haltung in
der Zeremonie des Großen Zapfenstreiches nicht werden erkennen
können.
Ein Staat, der sich zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet hat
(Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit den Artikeln 136, 137,
138, 139 und 141 der Weimarer Reichsverfassung), besitzt keine
Berechtigung, bei der Verherrlichung des Soldatendienstes, der dem
Erlernen des Kriegshandwerks und damit des Tötens dient,
demonstrativ die Nähe zu unserer Kirche zu suchen, deren
Einmischung der Staat sich in anderen Zusammenhängen verbietet.
Der militärische Befehl „Helm ab zum Gebet!" übt einen
verfassungsgemäß verbotenen Zwang auf die beteiligten Soldaten aus,
auch wenn von Seiten der Bundeswehr die Schutzbehauptung
vorgetragen wird, dass sich kein Soldat an dem Gebet beteiligen
müsse. Es wird nicht nur eklatant gegen die Glaubens-, Gewissens-
und Bekenntnisfreiheit (Artikel 4 Absatz 1 und 2 Grundgesetz) der
abkommandierten Soldaten verstoßen, da diese zu einem pervertierten
Glaubensbekenntnis gezwungen werden, sondern auch der Schutz des
Gewissens aller Kriegsdienstverweigerer (Artikel 4 Absatz 3
Grundgesetz) in Frage gestellt.
Eva-Maria Antz, Bildungsreferentin, Kaiserstraße 123 A, 50321 Brühl
Anne Bergmann, Religionslehrerin, Herderstraße 84, 50935 Köln
Pater Gregor Böckermann, Am Trieb 39, 63263 Neu-Isenburg
Frank Bölter, Künstler, Am Trutzenberg 23-27, 50676 Köln
Dr. Markus Braun, Pfarrer i.R., Münzgasse 15, 72070 Tübingen
Alois Finke, Bildungsreferent, Zanderstraße 33, 53177 Bonn
Hans Flinkerbusch, Schulleiter, Godesberger Straße 27, 53340
Meckenheim
Dr. Albert Fuchs, Hochschullehrer i.R., An der ev. Kirche 39, 53340
Meckenheim
Karin Gerlich, Königsberger Allee 56, 47058 Duisburg
Joachim Glund, Königsberger Allee 56, 47058 Duisburg
Irene und Alexander Groß, Hermann-Kausen-Sraße 17, 50737 Köln
Reinhard Griep, Bildungsreferent, Bonner Talweg 329, 53129 Bonn
Kathrin Grundmann, Kunsterzieherin, Am Trutzenberg 23-27, 50676
Köln
Rainer van Heukelum, Religionslehrer, Prinz-Albert-Straße 85, 53113
Bonn
Inge Holzinger, Friedensforum Duisburg, Gellertstraße 7, 47057
Duisburg
Hubertus Janssen, Pfarrer, Mainzerstraße 3, 65552 Limburg
Hanna Jaskolski, Kurt-Schumacher-Straße 30, 50374 Erftstadt
Michael Kaiser, Steinstraße 12, 51143 Porz
Sabine Kaldorf, Diplommathematikerin, Maarweg 19 A, 53123 Bonn
Ulrich Kortmann, Religionslehrer, Weiherstraße 16, 53111 Bonn
Johannes Krautkrämer, Pfarrer, Talstraße 3, 50321 Brühl
Bärbel Lauven, Studienrätin, In der Maar 40, 53175 Bonn
Ulrich Mercker, Soziologe, Bismarckallee 25, 53173 Bonn
Manfred Minnebusch, Alfred-Kubin-Straße 17, 51375 Leverkusen
Daniela Nohr, Bundesleiterin KSJ, Hausdorffstraße 57, 53129 Bonn
Birgit und Eberhard Przyrembel, Reichenberger Straße 46, 47166
Duisburg
Gerlinde und Martin Rambow, Puschkinstraße 11 A, 99084 Erfurt
Clemens Ronnefeldt, Diplomtheologe, Alexander-von-Humboldt-Weg
8 A, 85354 Freising
Günter Rubbert, Scheidfeldstraße 5, 53229 Bonn
Andreas Schillo, Sonnenscheinstraße 3, 53175 Bonn
Albert Schmitz, Am Siepen 18, 53129 Bonn
Joachim Schulz, Religionslehrer, Hardtstraße 21, 50939 Köln
Prof. Dr. Josef Senft, Erftweg 23, 53129 Bonn
Dr. Georg Singe, Fachhochschuldozent, Schnepfenweg 20, 49377
Vechta
Martin Singe, Diplomtheologe, Stiftsgasse 17 A, 53111 Bonn
Martin Stankowski, An der Bottmühle 6, 50678 Köln
Robert Steegers, Bildungsreferent, Hausdorffstraße 57, 53129 Bonn
Dr. Wolfgang Sternstein, Friedensforscher, Hauptmannsreute 45,
70192 Stuttgart
Prof. Dr. Martin Stöhr, Vors. der Martin-Niemöller-Stiftung,
Fröbelstraße 10, 61118 Bad Vilbel
Dr. Jutta von Bergmann, Wupperstraße 4, 53175 Bonn
Wolf-Dieter Wiebach, Wiltbergstraße 31, 13125 Berlin
Walburga Wilms, Lehrerin, Ferdinand-Stücker-Straße 26, 51067 Köln
Wolfgang Wirth, Am Paulusacker 1, 53117 Bonn
Angela Wüsthof, Asbergplatz 4, 50937 Köln
(Armin Lauven, Religionslehrer)
PM: Protest gegen Bundeswehr-Einsatz am Koelner Dom
Freitag, 16. September 2005
Protest gegen Bundeswehr-Einsatz am Kölner Dom
Friedensgruppen klagen gegen massive Demonstrationseinschränkungen
der Kölner Polizei
Aktionen ab 6.00 Uhr morgens
Köln gehört zu den vier Städten, in denen die Teilstreitkräfte zu
den 50-Jahr-Feiern der Bundeswehr ihr "volles Programm"
zelebrieren. Aber im Rheinland regt sich Widerstand. Friedensgruppen
wollen der Bundeswehr den Zapfenstreich am Kölner Dom vermiesen. Die
in Köln von der Luftwaffe ausgerichtete Show mit
Soldatengottesdienst im Dom (10 Uhr), anschließendem
Rekrutengelöbnis (12 Uhr), Platzkonzert am Rathaus (14 Uhr),
Rathaus-Empfang für Bundeswehr und Ehrengäste (18 Uhr) sowie
abschließendem "Großen Zapfenstreich" (20.15 Uhr) auf dem Roncalliplatz
startet am 21. September ausgerechnet am durch die UNO seit 2001 für
den 21. September ausgerufenen "Internationalen Friedenstag", an dem
"weltweit die Waffen schweigen sollen".
Uniformiert und bewaffnet zelebriert die "Friedensarmee" in der
Kölner Innenstadt ein religiös überhöhtes Militärritual, dass
spätestens durch die exzessive Ausübung durch die NS-Wehrmacht
völlig diskreditiert sein sollte. Die Bundeswehr begibt sich "Gewehr
über" und "Helm ab zum Gebet" offenbar bewusst in diese unselige
Tradition.
Das Kölner Gegenmittel: Spott und lautstarker Protest, kurzum:
"Karnevalistische Verhältnisse", beginnend mit einem "warming-up"
und "Friedens-Früh-Stück" morgens um 6.00 Uhr auf dem von
soldatischem Missbrauch bedrohten Roncalliplatz. Bis 7 Uhr ist der
Platz versammlungsrechtlich blockiert und die Hundertschaften
Feldjäger müssen draußen bleiben. PflastermalerInnen sind dem
antimilitaristischem Bündnis herzlich willkommen.
Das "Kölner Bündnis gegen öffentliche Militärspektakel" will die
Propagandaaktionen der Bundeswehr ganztägig von 7 bis 22 Uhr
begleiten. Vor dem Verwaltungsgericht sollen wenigstens zwei der
fünf von der Polizei verbotenen Mahnwachen erstritten werden. Um 17
Uhr folgt ein ökumenischer Friedens-Gottesdienst auf dem Wallraf-
Platz. Der Klage christlicher Friedensgruppen gegen den
Zapfenstreich wegen Verletzung religiöser Gefühle hatte das
Verwaltungsgericht nicht stattgegeben.
Schwerpunktaktion ist die Demonstration vom Alter Markt zum
Roncalliplatz ab 18.30 Uhr. Der Zapfenstreich soll abends sowohl
von der Ecke Domplatte aus wie von der anderen Seite ("Am Hof")
kommentiert werden. Wenn er denn überhaupt stattfindet: Anhängig ist
ein weiteres Verfahren, in dem die Friedensgruppen die
Rechtsgrundlage der Sondernutzungsgenehmigung des Ordnungsamtes für
die Bundeswehr bestreiten. Hilfsweise wurde die 20. Kammer des
Verwaltungsgerichtes angerufen, überhaupt sicht- und hörbaren
Protest gegen das Militärspektakel zu ermöglichen. Die Kölner
Polizei will die Demonstration auf einen entfernten Teil der
Domplatte abdrängen.
Der antimilitaristische Protest richtet sich auch gegen die massiven
Änderungen des Auftrags und die zweifelhaften Einsätze der
Bundeswehr in aller Welt. Mit den öffentlichen Ritualen und den
offensiven Äußerungen des obersten Dienstherrn Peter Struck über
"Verteidigung am Hindukusch", Soldaten der Zukunft "mit Gewehr und
Laptop" sowie seiner Forderung, die Öffentlichkeit solle sich auch
auf tote deutsche Soldaten einstellen, folgt der Um- und Aufrüstung
für Kriegsbeteiligungen ein nicht hinnehmbarer "Werbefeldzug an der
Heimatfront". Next step: die schon begonnene Diskussion um künftige
Bundeswehreinsätze im Innern.
Die Aussichten für akustische Störungen der militärischen Zeremonien
gelten als günstig. Die Bundeswehr hat in einer umstrittenen
Ratsentscheidung zwar den Roncalliplatz für den Tag als
Privatgelände pachten können, in dem Feldjäger - je nach Ausgang des
Rechtsstreits - die "herzlich eingeladene" Kölner Bevölkerung nach
Gutdünken (aus)sortieren können. Aber mit ehrfürchtiger Stille bei
"Helm ab zum Gebet" ist nicht zu rechnen. Der erste Zapfenstreich am
Kölner Dom wird auch der letzte bleiben.
Die aktuellen Infos finden sich unter www.friedenskooperative.de
Manfred Stenner
Geschäftsführer des Netzwerk Friedenskooperative
PM: Koelner Zapfenstreich der Bundeswehr vor dem Aus?
An die Presse 17.09.2005
(mit Bitte um Verständnis, dass es nicht um die Bundestagswahl geht)
Zapfenstreich fällt eventuell aus!
Bundeswehr im juristischen "Zweifrontenkrieg" gegen
antimilitaristische Demonstranten und pazifistische Christen
Friedensgruppen planen bereits Freudenkundgebung und
Friedensfest am Dom
Das "Kölner Bündnis gegen Militärspektakel" will eine
Einstweilige Verfügung gegen die für den kommenden
Mittwoch geplanten Veranstaltungen der Bundeswehr am
Kölner Dom bewirken.
Für Rekrutengelöbnis und Großen Zapfenstreich wäre dann
"Aus die Maus", erklärten der Kölner Anmelder der Protest-
kundgebungen Markus Gross und der Geschäftsführer des Netzwerk
Friedenskooperative, Manfred Stenner, am Samstag.
Ein weiteres Verbotsverfahren der Bonner Pax-Christi-Gruppe
wegen Verletzung religöser Gefühle und der Verletzung der
religiösen Neutralitätspflicht des Staates ist beim
Oberverwaltunggericht Münster anhängig. Die pazifistischen
Christen haben Beschwerde gegen ein ablehnendes Urteil des
VG Köln eingelegt.
Nach juristischer Prüfung der Demonstrationsveranstalter mit
ihrem Kölner Anwalt Eberhard Reinecke könnten die Auftritte
der Bundeswehr zum 50sten Geburtstag an Formfehlern der
Kölner Stadtverwaltung in der "Ordnungsbehördlichen Erlaubnis"
scheitern. Sie datiert vom 1. September 2005, die Demonstrationen
waren bereits im Juli angemeldet. Dann gilt eigentlich "Wer zuerst
kommt ...". Pikante Details des beim Verwaltungsgericht Köln
anliegenden Rechtsstreits betreffen die zugrunde liegende
Entscheidung des zuständigen Kölner Ratsausschusses vom
Januar 2005. Das damals bewilligte Datum für das Militärspektakel
war der 22. September und wurde anscheinend nie auf den jetzt
geplanten Internationalen Friedenstag der Vereinten Nationen
(21.9.) korrigiert.
Die Friedensgruppen bereiten schon eine Freudenkundgebung
und ein ganztägiges Friedensfest am Kölner Dom vor.
Sollte die "Eroberung des zivilen Raums" durch die Bundeswehr
nicht völlig gestoppt werden können, richten sich weitere
Klagepunkte auf eine Zweiteilung des Platzes zwischen
Friedensbewegung und Bundeswehr und die Aufhebung aller
restrikten Versammlungsverbote der Kölner Polizei.
Weitere Informationen zu Bundeswehr- und Gegenaktionen
finden sich unter www.friedenskooperative.de
Mit freundlichen Grüßen
Markus Gross (Kölner Bündnis gegen Militärspektakel)
Manfred Stenner (Netzwerk Friedenskooperative)
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