Bundeswehreinsatz in Makedonien nicht mehrheitsfähig - Druck auf Berlin organisieren!
Caritas gegen militärisches Eingreifen - Stellungnahmen von Pax Christi und IALANA
Eine Spiegel-online-Umfrage ergab Ende Juni ein erstaunliche Mehrheit von 57 Prozent der befragten Bevölkerung, die sich gegen einen Bundeswehreinsatz in Makedonien aussprach. Die Befürworter eines Einsatzes im Rahmen der NATO waren mit 38 Prozent deutlich in der Minderheit (6 % waren unentschieden). Man sieht: Es ist nicht ausgemacht, dass die Bundesregierung, die offenbar unbedingt wieder mit von der Partie sein will, wenn auf dem Balkan militärisch interveniert wird, die moralische und politische Unterstützung der Bevölkerung haben wird.
Eine Stellungnahme aus einem politisch gewiss sehr unverdächtigen Bereich zum Thema Militäreinsatz kommt ebenfalls zu einem ablehnenden Entscheid: Caritas international hält ein militärisches Eingreifen in Makedonien "zur Durchsetzung humanitärer Belange" für "nicht geeignet". Wir dokumentieren im Folgenden die Stellungnahme:
Militärisches Eingreifen in Mazedonien zur Durchsetzung humanitärer Belange nicht geeignet
Erklärung von Caritas international und Diakonie Katastrophenhilfe zum Mazedonienkonflikt
Freiburg/Stuttgart, den 28.06.01.
Caritas international und Diakonie bezweifeln, dass eine
militärische Intervention in Mazedonien zur Durchsetzung humanitärer Belange geeignet ist. Aus
den Erfahrungen der vergangenen Jahre auf dem Balkan bezweifeln wir, dass die geplante
NATO-Intervention nur von kurzer Dauer sein wird. Wir befürchten, dass bei Vorherrschen von
politisch-militärischem Sicherheitsdenken eine ganze Region langfristig mit militärischen Mitteln
ruhig gehalten werden muss.
In einer gemeinsamen Erklärung fordern Caritas international und die Diakonie Katastrophenhilfe
ein Überdenken der Reaktionen des Westens auf den politischen Extremismus, der nun in
Mazedonien die gleiche Spirale wie im Kosovo-Krieg in Bewegung zu setzten droht.
Caritas und Diakonie kritisieren die Kürzungen im Haushalt des Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit für den Stabilitätspakt in Osteuropa und fordern eine
weitsichtige europäische Politik, die die ökonomische, soziale und politische Entwicklung
voranbringt und die Integration gerade Südosteuropas im Blick hat. Andernfalls droht eine neue
Spaltung des Kontinents, Jahrzehnte militärischer Besetzung, jedoch vor allem das Leid und
nicht endene Flüchtlingströme.
Soweit Caritas international.
Auch die Friedensbewegung regt sich. Vom Beschluss des Bundesausschusses Friedensratschlag vom Sonntag, den 1. Juli, haben wir bereits berichtet ("Nicht noch einmal! Friedensbewegung gegen Militäreinsatz in Mazedonien"). Auf einen entsprechenden E-mail-Rundbrief des Bundesausschusses vom 2. Juli kamen ermutigende Rückmeldungen. Heute (3. Juli) erreichte uns ein Hinweis vom Bonner Netzwerk Friedenskooperative, das vorschlug, e-mails mit Hintergrundinformationen über den Makedonien-Konflikt an die Bundestagsfraktionen zu schicken, damit die Abgeordneten dieses Mal besser informiert seien als vor zwei Jahren. (Mir scheint allerdings, dass das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten auch damals nicht nur eine Frage der Informiertheit oder der Uninformiert war.) Einen Musterbrief, wie so ein e-mail aussehen könnte, dokumentieren wir im Folgenden:
An
N.N., MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik
11011 Berlin
Datum
Betrifft: Einsatz der Bundeswehr in Mazedonien
Sehr geehrte N.N.
ich fordere Sie auf, im Bundestag gegen jede Ermächtigungsvorlage der
Bundesregierung für einen möglichen Einsatz der Bundeswehr in Mazedonien zu
stimmen.
In Mazedonien drohen die bisherigen Kämpfe, sich zu einem Bürgerkrieg auszuweiten.
Die NATO und mit ihr die Bundeswehr sollen nach dem Willen von Bundeskanzler und
Außenminister eingreifen können. Angeblich geht es nur um das Einsammeln von
Waffen der Guerilla innerhalb von 30 Tagen auf der Grundlage einer Vereinbarung
zwischen der Regierung Mazedoniens und den albanischen UCK-Freischärlern. Eine
solche Vereinbarung ist jedoch nicht in Sicht. Die albanische Seite strebt eine
dauerhafte Stationierung von NATO-Truppen an, während Mazedoniens Regierung die
Entwaffnung der Guerilla und dann einen schnellen Abzug der NATO wünscht.
Währenddessen wachsen die Feindseligkeiten auf beiden Seiten. Zu befürchten ist,
dass sich der Konflikt nicht beherrschen läßt und aus dem Einsammeln von Waffen
ein Kampf mit Waffen wird, der zu einem weiteren NATO-Protektorat auf dem Balkan
mit unabsehbaren Konsequenzen und Kosten führen kann.
Als Konfliktschlichter ist die NATO nicht geeignet. Sie ist in Mazedonien nicht
vertrauenswürdig, da sie die kosovo-albanische UCK unterstützte, sie nicht wirksam
entwaffnete und trotz KFOR-Präsenz deren grenzüberschreitenden Aktionen nach
Serbien und Mazedonien nicht verhinderte. Sie ist aber auch nicht sehr
vertrauenswürdig, da sie einerseits mit dem Krieg gegen Jugoslawien das Land enorm
belastete, es jedoch niemals angemessen entschädigte. Die gegenwärtige desolate
Situation in Mazedonien ist mit dieser Tatsache eng verbunden. Darüber hinaus ist
mehr als fraglich, ob die EU-Staaten und die USA innerhalb der NATO überhaupt die
gleichen Ziele verfolgen. Jüngst wurde bekannt, dass sich unter den aus Aracinovo
abziehenden UCK-Rebellen 17 frühere US-Offiziere als Instrukteure befanden und die
Ausrüstung, einschließlich modernster Nachtsichtgeräte der dritten Generation, zu
einem erheblichen Teil aus amerikanischen Beständen stammen. Das muß doch der
Bundesregierung bekannt sein. Sollen die, die das Öl ins Feuer gießen, nun als
Friedensstifter wirken?
Für die Konfliktschlichtung in Mazedonien muß vor allem eine politische Lösung
gefunden werden. Hierfür sind die Vereinten Nationen zuständig - bei Erfolg auch
für das Einsammeln von Gewehren. Der Weltsicherheitsrat muß der UNO und ihrer
Regionalorganisation in Europa, der Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit, OSZE, sogleich einen entsprechenden Auftrag erteilen und die dafür
erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen. So würde auch Rußland in die
Verantwortung für eine friedliche Lösung des Konflikts eingebunden.
Ferner würde einer weiteren Militarisierung von Außenpolitik vorgebeugt werden.
Kriegsfördernde Vorratsbeschlüsse wie im Oktober 1998 sollte sich ein
selbstbewusstes und verantwortliches Parlament nicht mehr leisten.
Ich bitte Sie, sich als Mitglied des Deutschen Bundestags gegen eine deutsche
militärische Beteiligung in Mazedonien und für eine Einbeziehung der UNO in die
Konfliktvermittlung auszusprechen und mit diesem Ziel deutsche Außenpolitik in die
Pflicht zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Folgenden informieren wir noch über die Presseerklärungen von Pax Christi und von IALANA zum selben Thema:
Stärkung der zivilen Kräfte - kein Nato-Einsatz in Mazedonien!
In Mazedonien muss die Spirale der Gewalt überwunden werden.
Erklärung des Präsidiums der deutschen Sektion von pax christi
Die internationale Politik darf in der Mazedonien-Krise nicht nochmals in die Gewaltfalle laufen, die an die Eskalation im Kosovo seit 1997 erinnert. Pax Christi fordert die deutsche Bundesregierung daher auf, sich nicht wieder an einem unbestimmten und nicht von der UNO legitimierten "Mandat" der NATO zu beteiligen. Statt militärischer Planungen muss jetzt die Aufbauhilfe der EU für die Region aufgestockt werden. Von der mazedonischen Regierung ist die demokratische Beteiligung aller Volksgruppen im Lande, wie sie verfassungsmäßig garantiert ist, unmissverständlich einzufordern. Diese demokratische Beteiligung gilt nicht nur für die Albaner, sondern auch für die Roma und anderen Minderheiten.
Die militärischen Aktionen, die durch die albanischen Extremisten ausgelöst und von der kosovarischen ehemaligen UCK mit Waffen und Kämpfern gefördert wurden, werden desto mehr Rückhalt in der albanischen Bevölkerung finden, je stärker versucht wird, sie militärisch zu vernichten.
Um dieses Dilemma zu überwinden, fordert die deutsche Sektion von pax christi darüber hinaus:
-
von den albanischen Extremisten, ihre militärischen Provokationen einzustellen und ihre Forderungen auf politischem Verhandlungswege einzubringen;
- von der mazedonischen Regierung, die Extremisten politisch durch Reformen zu isolieren und die übrigen Minderheitsgruppen der Roma, Aschkali, Türken, Serben und "Ägypter" in ihren Rechten zu stärken;
- alle Parteien, auch die Vertreter der Extremisten, an den Vermittlungstisch zu holen, um möglichst breit unterstützte Verfassungsänderungen zur proportionalen Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen zu erreichen;
- von UNMIK und KFOR, die heute inoffizielle UCK im Kosovo endlich konsequent zu entwaffnen und den Waffen- und Kämpfer-Nachschub aus dem Kosovo wirksam zu unterbinden;
- von der NATO, den Extremisten in Mazedonien unmissverständlich deutlich zu machen, dass sie sich von ihnen nicht militärisch hineinziehen lässt, ihr aber sehr wohl den Nachschub abschneidet;
- von den USA und der EU, mehr Programme zur gezielten Förderung zivilgesellschaftlicher Strukturen zu bewilligen, gerade auch durch Ausbildungsprogramme für Verwaltung, Justiz und Polizei sowie demokratische Beteiligung und zivile Konfliktbearbeitung.
Bad Vilbel, den 3.7.2001
IALANA - Juristen und Juristinnen gegen atomare, biologische und chemische Waffen -
Für gewaltfreie Friedensgestaltung. Deutsche Sektion der International Association Of Lawyers Against Nuclear Arms
Pressemitteilung
Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der NATO in Mazedonien?
Es droht ein neuer Verfassungsverstoß
Die Bundesregierung erwägt in diesen Tagen, im Rahmen der NATO
gegebenenfalls auch Soldaten der Bundeswehr in Mazedonien "zum Zweck der
Entwaffnung der albanischen Rebellen" der UCK einzusetzen. Dagegen werden
- vor allem von Seiten der CDU/CSU-Opposition - bislang allein Kapazitäts-
und finanzielle Gesichtspunkte vorgetragen. Nahezu vollständig
ausgeblendet wird aber, dass das Grundgesetz und selbst der NATO-Vertrag
einem solchen Einsatz entgegenstehen.
Ein solcher Einsatz wäre zwar - anders als der NATO-Luftkrieg gegen
Jugoslawien ("Kosovo-Krieg") vom 24.März bis 10.Juni 1999 - kein Verstoß
gegen das Gewaltverbot in Art. 2 Ziff. 4 der UN-Charta. Denn es würde sich
bei der von der NATO nach den gegenwärtigen Planungen vorgesehenen
Militäraktion um eine "Intervention auf Einladung" handeln, da sie nur auf
der Basis einer vorherigen Zustimmung der Konfliktparteien, namentlich der
mazedonischen Regierung, stattfinden soll.
Eine solche "Intervention auf Einladung" ist nach der UN-Charta zwar
erlaubt, wenn jedoch dieser Militäreinsatz ohne ausdrückliche Ermächtigung
durch den UN-Sicherheitsrat stattfände, droht aber eine Verletzung des
Grundgesetzes und des NATO-Vertrages.
Nach Art. 87a des Grundgesetzes darf die Bundeswehr nur eingesetzt werden,
soweit das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt. Eine solche Zulassung kann
sich nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwar
aus Art. 24 ergeben, wonach sich der Bund einem „System
gegenseitiger kollektiver Sicherheit" einordnen kann. Ein solches System
ist zweifellos die UNO, jedoch nicht die NATO, die bislang allein ein
"System kollektiver Verteidigung" darstellt. Allerdings hat das
Bundesverfassungsgericht die NATO im "Out of Area-Urteil" vom 12. Juli
1994 - unseres Erachtens zu Unrecht - als "System gegenseitiger
kollektiver Sicherheit" im Sinne des Art. 24 II GG qualifiziert.
Unabhängig davon hat es dabei die klare Einschränkung festgelegt, dass
dies nur dann gilt, wenn der jeweilige Einsatz der Bundeswehr "im Rahmen
und nach den Regeln" eines solchen Systems erfolgt. Der Rahmen und die
Regeln des NATO-Vertrages lassen eine Selbst-Mandatierung der NATO für
Nicht-Verteidigungszwecke bislang nicht zu.
Die NATO ist nach dem NATO-Vertrag (insbesondere seinem Art.5) eindeutig
bislang allein ein Verteidigungs- und Nothilfebündnis. Weder Art. 5 noch
andere Artikel des NATO-Vertrages sehen andere Formen von Militäreinsätzen
als zu Zwecken der Verteidigung vor. Deswegen kann sich die NATO - ohne
Änderung des NATO-Vertrages - nicht zum Mazedonien-Einsatz selbst
mandatieren. Politische Beschlüsse des NATO-Rates - wie der gegenwärtig
von der PDS vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffene vom April 1999
– haben den NATO-Vertrag rechtlich insoweit bislang nicht zu ändern
vermocht, was gerade auch die Bundesregierung selbst vor kurzem durch
Außenminister Fischer und Verteidigungsminister Scharping in dem genannten
PDS-Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht noch einmal mit Nachdruck
betont hat.
Möglich ist deshalb allenfalls, auf der Grundlage der UN-Charta die NATO
im Hinblick auf Art. 7 des NATO-Vertrages nach Art. 42 und 48 der
UN-Charta oder als "regionale Abmachung oder Einrichtung" nach dem VII.
Kapitel der UN-Satzung mit der Durchführung von Zwangsmaßnahmen gemäß Art.
53 UN Charta zu mandatieren. Dies muss selbstverständlich durch den
UN-Sicherheitsrat geschehen. Das ist der nach dem Grundgesetz und dem
NATO-Vertrag allein zulässige Weg, den beabsichtigten Einsatz in
Mazedonien ohne Verfassungsbruch und ohne Verletzung des NATO-Vertrages
durchzuführen.
Der Bundesregierung ist die Einhaltung der dargelegten rechtlichen
Schranken auch aus einem weiteren Grund dringend anzuraten, was sie nach
den vorliegenden Informationen im NATO-Rat offenbar auch durchzusetzen
versucht hat. Ein neuer NATO-Alleingang außerhalb der UNO würde die UNO -
wie beim Kosovo-Krieg - erneut und damit weiter schwächen. Das Gebot der
Stunde ist gerade, die Friedenssicherungsfunktion der UNO baldmöglichst
wiederherzustellen. Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung dürfen
nicht zulassen, dass die Autorität der UNO durch Selbstmandatierungen der
NATO weiter ausgehöhlt wird, zumal gerade die Koalitionsfraktionen von SPD
und Bündnis 90/Die Grünen seinerzeit im Zusammenhang mit dem Kosovo-Krieg
selbst erklärt haben, das damalige Handeln der NATO ohne UN-Mandat müsse
eine einmalige Ausnahme bleiben.
gez. Dr. Peter Becker - Vorsitzender -
Zur Presseerklärung des Bundesausschusses Friedensratschlag: "Nicht noch einmal! Friedensbewegung gegen Militäreinsatz in Mazedonien"
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