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Betr.: Munitionsfabrik an die Türkei - Journalist schreibt an Wirtschaftsminister

Positive Antwort auf Voranfrage hat keine juristisch bindende Wirkung

Helmut Lorscheid, freier Journalist aus Bonn, übermittelte uns einen Brief, den er in Sachen "Munitionsfabrik für die Türkei" an den Wirtschaftsminister geschrieben hat. Es geht darin um die Frage nach der rechtlichen Verbindlichkeit einer positiv beantworteten "Voranfrage". Vielfach ist ja behauptet worden (z.B. von Rezzo Schlauch), die Lieferung der Munitionsanlage an die Türkei sei rechtlich gar nicht mehr aufzuhalten gewesen. Diese Sicht wird gründlich widerlegt.
Außerdem wirft der Brief auch ein bezeichnendes Lichtauf die im Wirtschaftsministerium vorfindliche "Arroganz der Macht".


An den
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Herrn Werner Müller
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin

Bonn, 9.9.2000

Munitionsfabrik für die Türkei /Ihre Pressestelle

Sehr geehrter Herr Minister Müller,
normalerweise wende ich mich mit Anfragen an die Pressestelle. Das war in den vergangenen zwanzig Jahren meiner Tätigkeit auch sinnvoll und zielführend. Unter Ihrer Leitung scheint dies anders zu sein. Da sich Frau Wierig weigert, schriftliche Fragen auch schriftlich und überhaupt inhaltlich zu beantworten, möchte ich dieses Schreiben auch als Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Regina Wierig behandelt wissen.

Gleichzeitig bitte ich aber auch, Ihrer aus dem Grundgesetz abzuleitenden Verpflichtung zur Beantwortung von Presseanfragen folgezuleisten.

Wann wurden Hermes-Bürgschaften für die oben genannte Anlage vom entsprechenden Gremium genehmigt oder befürwortet?
Welche rechtliche Bindung haben Zusagen der Bundesregierung auf sogenannte "Voranfragen"?

Diese Fragen hatte ich am 25. August 2000 schon mal gestellt - leider bisher ohne Antwort.
Von Frau Wierig erhielt ich die - nach Angaben aus der exportierenden wehrtechnischen Industrie - inhaltlich falsche und vielleicht deshalb nur telefonisch vermittelte Auskunft, "eine positive Antwort auf eine Voranfrage begründe einen Rechtsanspruch auf eine Exportgenehmigung".

Als ich mir erlaubte im Telefongespräch mit Frau Wierig meine Zweifel an dieser Auskunft sehr deutlich zu formulieren und fragte, welche Klauseln denn in einem solchen Bescheid hinsichtlich der Fristen und einer ja stets möglichen Änderung politischer Rahmenbedingungen enthalten seien, blieb sie eine inhaltliche Antwort leider schuldig. In früheren Jahren wurde der Anrufer in solchen Fällen ins Fachreferat verbunden oder die Pressestelle holte sich dort die erbetene Auskunft, um sie dem anfragenden Journalisten weiter zu geben. Diesen Servicecharakter scheint Ihre Pressestelle, sehr geehrter Herr Minister, leider verloren zu haben.

Auch meine Nachfrage, wie denn solche Bescheide inhaltlich gestaltet seien, wurde nicht beantwortet. Stattdessen erklärte mir Frau Wierig, daß dieses Thema doch erledigt sei. Ich erlaubte ich mir hier nochmals festzustellen, daß ich selbst entscheide, wann welches Thema für mich erledigt ist.

Ich beabsichtige auch zukünftig nicht Sie oder Ihre Mitarbeiter mit dieser Abwägung zusätzlich zu belasten.

Hilfreicher war dazu der BDI und einige wehrtechnische Unternehmen, auf deren Angaben ich mich im weiteren stütze. In der Kommentierung zum Thema "Voranfrage", die mir freundlicherweise vom BDI (und trotz konkreter Nachfrage leider nicht von Ihrer Pressesprecherin ) zur Verfügung gestellt wurde, heißt es: "Die Gültigkeit eines positiven Bescheids ist in der Regel auf 6 Monate beschränkt, da sich die der Entscheidung zugrundeliegende Situation (z.B. politische Lage) ändern kann. Ansonsten gelten die Vorbehalte, die auch bei einem Nullbescheid zu beachten sind..."

Daraus leitet sich logischerweise zum konkreten Fall "Munitionsfabrik/Türkei" meine folgende Frage ab:
Wann wurden die letzten positiven Bescheide auf Voranfragen zu diesem Exportvorhaben erteilt?

Da ich mich bewußt in keiner Frage mit dem eigentlichen Vorgang der Exportgenehmigung durch eine unkontrollierbare und daher demokratisch zweifelhafte Sonderveranstaltung namens "Bundessicherheitsrat" befasse, danke ich nunmehr für Ihre sicherlich erschöpfende Auskunft.

Hinsichtlich der Dienstaufsichtsbeschwerde bitte ich Sie, dieses Schreiben an die dafür zuständige Stelle weiter zuleiten.

Wegen der mir gegenüber dargebotenen "Arroganz der Macht" und Verhöhnung von recherchierenden Journalisten richte ich Kopien dieses Briefes an das Bundespräsidialamt, das Bundespresseamt und Mitglieder des Bundestages.

Hochachtungsvoll
(Helmut Lorscheid)

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