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Deutschland ist größter Waffenexporteur der Europäischen Union

Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) kritisiert Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung - "Armutszeugnis für Bundestag"

Am 17. Dezember 2007 stellte die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) in Berlin ihren neuen Rüstungsexportbericht vor. Er nimmt Bezug auf den Rüstungsexportbericht der Bundesregierung für das Jahr 2006, der schon bei Erscheinen von der Friedensbewegung heftig kritisiert wurde (siehe: Kleinwaffenexporte aus Deutschland auf Rekordhöhe).
Im Folgenden dokumentieren wir die Pressemitteilung der GKKE sowie die Zusammenfassung aus dem 90-seitigen Bericht.*



Deutsche Rüstungsexporte weiter steigend

GKKE fordert grundlegenden Wandel in der Genehmigungspraxis

Berlin/Bonn, 17.12.2007 – Deutliche Kritik an den weiter gestiegenen deutschen Rüstungsexporten übt die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) in ihrem neuen Bericht, der heute in Berlin vorgestellt wurde. Nach den Berechnungen der GKKE sind die Genehmigungen für Einzel- und Sammelausfuhren im Jahr 2006 auf 7,7 Milliarden Euro gestiegen. Im Jahr zuvor hatten sie sich auf 6,2 Milliarden Euro belaufen. Grund für den steilen Anstieg ist der Zuwachs bei den Sammelausfuhrgenehmigungen für Waffen und Bauteile, die zunächst in andere Staaten der EU und des NATO-Bündnisses exportiert werden. Über den endgültigen Verbleib dieser Exporte macht die Bundesregierung jedoch keine Angaben. Es sei nicht auszuschließen, dass dadurch vermehrt Rüstungsgüter aus deutscher Produktion in Entwicklungsländer gelangten, sagte Prälat Karl Jüsten, der katholische Vorsitzende der GKKE. Der Anteil direkter Lieferungen in Entwicklungsländer liegt weiterhin bei über 20 Prozent.

Bernhard Moltmann, Vorsitzender der Fachgruppe Rüstungesexporte der GKKE, kritisierte die Lieferungen in zahlreiche Länder, in denen Menschenrechte nicht gewährleistet sind und die in Spannungsgebieten liegen. Der EU-Verhaltenskodex, den auch die Bundesregierung akzeptiert, schließt Lieferungen in solche Länder, etwa im Nahen Osten, aus. Dass sich die Bundesregierung über diese Regelung hinwegsetze, zeige, dass sie „keine Abkehr von einem für Expansion offenen Kurs“ verfolge, so Karl Jüsten.

Für einen grundlegenden Wandel in der Genehmigungspraxis plädierte Prälat Stephan Reimers. „Nicht die Ablehnung von Exportanträgen in „Drittländer“, sondern deren Genehmigung muss begründungspflichtig sein“, forderte der evangelische Vorsitzende der GKKE. Nötig sei mehr Transparenz und politische Kontrolle, insbesondere auch auf parlamentarischer Ebene. Das Berichtswesen der Bundesregierung sei wenig transparent und nicht aktuell. Größere Anträge auf Exportgenehmigungen sollten zeitnah zur Entscheidung im Parlament diskutiert werden. Vor dem Hintergrund, dass sich die Parlamentarier mit den letzten drei Berichten der Bundesregierung nicht befasst hätten, sprach Reimers von einem „Armutszeugnis des Bundestags“.

Zustimmend äußerte sich die GKKE zu den Anstrengungen, auf internationaler Ebene zu einem Vertrag zur Regelung des Handels mit konventionellen Waffen zu kommen (Arms Trade Treaty).


Rüstungsexportbericht 2007 der GKKE

Zusammenfassung

Die Berichterstattung durch die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung

(0.01) Die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) legt zum elften Mal seit 1997 einen Rüstungsexportbericht vor. Der Bericht wird von der GKKE-Fachgruppe „Rüstungsexporte“ erstellt. Ihr gehören Vertreter der Kirchen und Fachleute wissenschaftlicher Einrichtungen, der kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit und aus Nichtregierungsorganisationen an. Der Bericht stellt öffentlich verfügbare Informationen über die deutschen Ausfuhren von Kriegswaffen und Rüstungsgütern des Vorjahres (2006) bzw. deren Genehmigungen zusammen und bewertet sie im Zusammenhang der Friedens-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik. Die ethisch angeleitete Beurteilung soll den Dialog mit den Trägern politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Verantwortung fördern.

Deutsche Rüstungsexporte im Jahr 2006
Anhaltend steigender Trend

(0.02) Im Jahr 2006 haben die Genehmigungen für deutsche Rüstungsausfuhren (Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter, Sammelausfuhrgenehmigungen) in der Summe einen Wert von 7,7 Mrd. € erreicht. In den Jahren 2005 und 2004 hatte dieser Wert jeweils 6,2 Mrd. € betragen. Die GKKE stellt fest, dass sich der auch in den Vorjahren bereits ansteigende Trend der Werte für Rüstungsausfuhrgenehmigungen stabilisiert hat, wenn auch mit Schwankungen in Teilbereichen. Insbesondere die Werte für Sammelausfuhrgenehmigungen haben zugenommen (2006: 3,5 Mrd. €; 2005: 2,0 Mrd. €; 2004: 2,4 Mrd. €). Der Anstieg zeugt von dem wachsenden Maß der Rüstungskooperation in Europa und dem hohen Stellenwert deutscher Zulieferung an Rüstungsproduzenten in andere EU- und NATO-Staaten. Dadurch gelangen vermutlich vermehrt auch Waffenbauteile aus Deutschland in Entwicklungsländer; verlässliche Zahlen darüber gibt es allerdings nicht.
Eine allgemeine Änderung in der Genehmigungspraxis der jetzigen Bundesregierung gegenüber ihrer Vorgängerin ist nicht zu erkennen, vor allem keine Abkehr von einem für Expansion offenen Kurs.
Deutschland war im Jahr 2006 gemessen an den Genehmigungswerten für Rüstungsausfuhren der größte Exporteur in der Europäischen Union, vor Frankreich (Exportwerte: 3,9 Mrd. €) und Großbritannien (Genehmigungswerte: 2,38 Mrd. €).

Ausfuhrgenehmigungen an Entwicklungsländer
(0.03) Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter im Jahr 2006 an Staaten, die offizielle Entwicklungshilfe erhalten, haben einen Wert von etwa 933 Mio. € und damit 22% aller Genehmigungswerte erreicht.
Darin sind die umfangreichen Rüstungsexporte deutscher Herkunft an die Türkei enthalten (Ausfuhrgenehmigungen: 311,7 Mio. €, darunter Genehmigungen für Exporte von Kleinwaffen und Munition: 50,6 Mio. €). Das Land ist einerseits NATO-Mitglied. Damit hat die Türkei nach den gültigen Grundsätzen der Bundesregierung fast unbeschränkten Zugang zu deutschen Rüstungslieferungen. Andererseits ordnet die OECD die Türkei als Entwicklungsland mit hohem mittlerem Einkommen ein. Bei ihrer Darstellung weicht die Bundesregierung diesem Faktum aus, indem sie die von ihr angeführte Sonderkategorie der „klassischen Entwicklungsländer“ verwendet. Zu dieser werden allerdings neben der Türkei auch weitere wichtige Empfänger deutscher Rüstungslieferungen wie Malaysia, Oman, Südafrika oder Saudi-Arabien nicht gerechnet. Der Verdacht, die Rüstungsexportstatistiken auf diese Weise schönzureden, sollte ausgeräumt und diese Kategorie nicht mehr benutzt werden.

(0.04) Bei den Genehmigungen für Rüstungslieferungen an Entwicklungsländer liegen die Werte des Jahres 2006 unter jenen des Vorjahres. Aber die Werte für die ärmsten (LDCs) und andere Länder mit niedrigem Einkommen (other LDCs) sind von 65 Mio. € im Jahr 2003 auf 252 Mio. € im Jahr 2006 gestiegen. Insofern sieht die GKKE keinen Anlass zur Entwarnung, denn die absoluten Zahlen spiegeln durchaus die Relevanz der Rüstungsausfuhren in diese Weltteile. Dass Indien und Pakistan in dieser Ländergruppierung die wichtigsten Empfänger deutscher Rüstungslieferungen sind, deckt die Dilemmata einer Rüstungsexportpolitik auf, die sich an den Normen von Frieden, Sicherheit und Entwicklung orientieren sollte.

Kriegswaffenexporte an Entwicklungsländer
(0.05) Kriegswaffen wurden im Jahr 2006 an Länder, die offizielle Entwicklungshilfe erhalten, im Wert von 313,7 Mio. € geliefert. Dieser Wert entspricht etwa 23% aller ausgeführten Kriegswaffen und ist vor allem durch einzelne Aufträge wie die großen Lieferungen an Südafrika (182,7 Mio. €) und die Türkei (121,2 Mio. €) geprägt. Schwankungen sind deshalb von Jahr zu Jahr möglich.
Nach Einschätzung der GKKE sind für ärmere Entwicklungsländer deutsche Waffen häufig zu teuer und entsprechen nicht ihrem Bedarf. Sie kaufen in Deutschland, wenn überhaupt, gebrauchte Güter (Beispiel: Schnellbootlieferungen an Tunesien) oder lassen hier schon vorhandene Rüstungsgüter modernisieren bzw. reparieren. Dies registriert die deutsche Statistik als „Veredelungsausfuhren“. Sie machen nach Angaben der Bundesregierung 99% der Werte von Kriegswaffenausfuhren an arme Staaten oder andere Staaten mit niedrigem Einkommen aus.

Ausfuhren von Kleinwaffen
(0.06) Im Jahr 1996 hatte der Wert der Ausfuhrgenehmigungen für militärische Kleinwaffen in Länder außerhalb von EU und NATO 1,87 Mio. € betragen – im Jahr 2006 war er auf 15,6 Mio. € angestiegen. Angesichts der Genehmigungswerte für die Ausfuhr von Kleinwaffen und Munition stellt die GKKE fest, dass deutsche Hersteller weltweit attraktive Marktchancen haben.
Ein differenzierteres Bild zeigt sich bei aktuellen Daten zu den Ausfuhrgenehmigungen von Kleinwaffen für militärische Zwecke an arme oder andere Länder mit niedrigem Einkommen. Hier sind die Werte von 5,2 Mio. € im Jahr 2005 auf 0,94 Mio. € im Jahr 2006 gesunken. Ob dies den üblichen jährlichen Schwankungen geschuldet oder aber das Resultat der „besonders strengen Maßstäbe“ ist, die nach Feststellung der Bundesregierung hier angewandt werden, ist, kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Allerdings sollten die „strengen“ Maßstäbe nach Einschätzung der GKKE für alle rüstungsexportpolitischen Entscheidungen gelten und kein Spezifikum der Kleinwaffenexporte sein.
(0.07) Die Bundesregierung bekennt sich zum Prinzip „Alt für Neu“, das heißt, dass bei Neuanschaffungen vorhandene Bestände zerstört und nicht weiterverkauft werden dürfen. Sie bleibt aber den Nachweis schuldig, ob dieses Prinzip zum Beispiel bei Lieferungen an die Ukraine (Genehmigungswert: 2,25 Mio. €), Saudi-Arabien (Genehmigungswert 9,6 Mio. €) oder Mexiko (Genehmigungswert: 2 Mio. €) durchgesetzt wurde. (0.08) Deutsche Firmen sind ausweislich der Genehmigungsstatistik weiterhin an der Produktion von Kleinwaffen in Drittländer beteiligt. So wurden Ausfuhren von 110.755 Bestandteilen von militärischen Kleinwaffen nach Mexiko und von 234.850 solcher Güter nach Saudi-Arabien genehmigt. Zum Endverbleib der dort hergestellten Waffen macht die Bundesregierung keine Angaben.

Begründungspflicht für Exporte von Kriegswaffen
(0.09) Die GKKE erinnert daran, dass der Export von Kriegswaffen an „Drittländer“, also an Staaten, die nicht der EU bzw. der NATO angehören oder diesen gleichgestellt sind, nach rechtlichen wie politischen Vorgaben grundsätzlich ausgeschlossen sind. Sie dürfen nur in sorgfältig begründeten Fällen gewährt werden. Die vielen positiven Entscheidungen für die Ausfuhr von Kriegswaffen an diese Ländergruppe im Jahr 2006 signalisieren dagegen das Umgekehrte: Waffenexporte werden genehmigt, wenn keine Gründe dagegen sprechen. Eine solche Praxis entspricht nicht den Verpflichtungen, die auch die gegenwärtige Bundesregierung eingegangen ist.
Auch die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für sonstige Rüstungsgüter erfordert eine sorgfältige Prüfung, ob sie den gesetzlichen Vorschriften und politischen Grundsätzen entsprechen.

(0.10) Die GKKE warnt in diesem Zusammenhang davor, bei neuen Rüstungsprojekten und militärischen Beschaffungsprogrammen von vornherein deren Exportpotential einzukalkulieren. Ein dadurch verursachter Automatismus begünstigt eine Rüstungsexportpolitik, die sich gerade nicht an Frieden, Sicherheit und Entwicklung orientiert.

Notwendigkeit von Kohärenz
(0.11) Die GKKE beobachtet bei rüstungsexportpolitischen Entscheidungen einen anhaltenden Mangel an Kohärenz von Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik.
Die Bundesregierung stellt diesen Grundsatz allein bei ihrer Handhabung von Ausfuhranträgen für Kleinwaffen und Munition heraus, ergänzt durch Verweis auf außenwirtschaftliche Aspekte. Abgesehen davon, dass wirtschaftliche Gesichtspunkte nach den Grundsätzen der Bundesregierung bei rüstungsexportpolitischen Entscheidungen nicht maßgebend sein sollen, fordert die GKKE, die Kohärenz als Leitlinie für die gesamte deutsche Rüstungsexportpolitik durchzuhalten.
Dies schließt nach Einschätzung der GKKE auch ein, die Rüstungsexportpolitik stärker als bisher als Instrument der Rüstungskontrolle sowie der Krisen- und Konfliktprävention zu nutzen. Ein zurückhaltender Transfer von Waffen und Rüstungsgütern hat sich immer wieder als bestes Mittel bewährt, gewaltsamen Konflikten vorzubeugen. Dies gilt nicht nur für einzelstaatliches Verhalten, sondern sollte angesichts der europäischen Rüstungskooperation auch Eingang in internationale Zusammenhänge finden.

(0.12) Die Kriterien des EU-Verhaltenskodex für Rüstungsexporte sollen ein übereinstimmendes Handeln der EU-Mitgliedsstaaten anleiten. Aber selbst der ausdifferenzierte Katalog leitet die politische Handhabung nicht ausreichend an, bzw. wird in der Anwendung zu wenig berücksichtigt. Insgesamt erteilte die Bundesregierung im Jahr 2006 Ausfuhrgenehmigungen an 53 Staaten, die den Kriterien nicht zweifelsfrei und in vollem Umfang gerecht wurden. Der Wert dieser Genehmigungen betrug 1,28 Mrd. €. 44 Länder, die internationale Menschenrechtsstandards nicht oder nur teilweise erfüllten, erhielten Importlizenzen. In 19 Ländern waren innere Gewaltkonflikte im Gange. Bei 15 Staaten ist fraglich, ob Rüstungsimporte deutscher Herkunft mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklungsstrategie vereinbar sind.

Plädoyer für mehr Transparenz
(0.13) Für eine politische Beurteilung der Rüstungsexportpolitik ist Transparenz unabdingbar. Doch weist die deutsche Praxis nach Einschätzung der GKKE noch erhebliche Lücken auf. Diese zeigen sich beispielsweise beim Komplex der Sammelausfuhrgenehmigungen, wo Umfang, Adressat und Gegenstände im Dunkeln bleiben.
Das Gleiche offenbart sich im Umgang mit Voranfragen bei sich anbahnenden Rüstungsgeschäften. Die Bundesregierung hält Angaben darüber für besonders schützenswert, um Wettbewerbern keine Vorteile zu verschaffen. Diese Position überzeugt jedoch nicht. Der Rüstungsmarkt hat sich ohnehin zu weiten Teilen zu einem „Käufermarkt“ gewandelt, wo potentielle Käufer Anbieter gegeneinander ausspielen, um günstige Konditionen auszuhandeln. Außerdem hält es die GKKE für unakzeptabel, dass das Gebot der Transparenz auf dem politisch so sensiblen Feld der Rüstungsexportpolitik nachrangig gegenüber dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen behandelt wird. Im Umgang mit dem UN-Waffen-register ist dagegen bereits ein Weg für eine ausgeglichene Lösung vorgezeichnet.

(0.14) Mängel sind auch bei der Erfassung der tatsächlich getätigten deutschen Rüstungstransfers zu konstatieren. Derzeit wird nur der Wert für ausgeführte Kriegswaffen erhoben, aber nicht jener für sonstige Rüstungsgüter. Hier sind nur die Werte für Ausfuhrgenehmigungen im Umlauf. So weiß niemand genau, wie viele Rüstungsgüter tatsächlich jährlich aus Deutschland exportiert werden.
Ferner enthält der Rüstungsexportbericht keinerlei Angaben über relevante Exporte aus anderen Ländern, die als Ganzes weiter transferiert werden oder Zulieferungen deutscher Hersteller enthalten. Die Bundesregierung sollte über solche Angaben verfügen, da sie zumindest seit dem Jahr 2000 Exporte von Kriegswaffen und Rüstungsgütern nach eigener Aussage nur genehmigt, wenn der Endverbleib sichergestellt ist. Diese Informationen werden jedoch nicht veröffentlicht.

Akzente in der deutschen Rüstungsexportpolitik

Parlamentarisches Desinteresse
(0.15) Der Deutsche Bundestag hat die Rüstungsexportberichte für die Jahre 2004, 2005 und 2006 bisher nicht im Plenum erörtert. Die GKKE sieht darin eine Entwertung der Berichtstätigkeit und deren politischer Würdigung. Damit schleift sich eine Vernachlässigung dieses Themenfeldes deutscher Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik ein, die seinem internationalen politischen Stellenwert nicht angemessen ist.
Um die parlamentarische Beteiligung zu stärken und Fehlentwicklungen gegenzusteuern, schlägt die GKKE vor, Fälle, die im zuständigen Kabinettsausschuss, dem Bundessicherheitsrat, kontrovers diskutiert werden, zeitnah der Beratung im Parlament oder seinen Ausschüssen zugänglich zu machen.

(0.16) Das Interesse der Parlamentarier leidet darunter, dass der Zeitpunkt der Veröffentlichung des Rüstungsexportberichts der Bundesregierung im Ungewissen bleibt. Angesichts dessen dringt die GKKE darauf, einen verlässlichen Termin für die jährliche Veröffentlichung des Rüstungsexportberichts der Bundesregierung festzulegen. Dies sollte möglichst zeitnah zum Berichtsjahr geschehen.

Aufwertung des EU-Verhaltenskodex für Rüstungsexporte von 1998
(0.17) Die Überarbeitung des EU-Verhaltenskodex für Waffenexporte ist schon im Jahr 2005 abgeschlossen worden. Dennoch steht dessen Aufwertung zu einem Gemeinsamen Standpunkt, der ihn für die nationale Gesetzgebung in allen Mitgliedsstaaten verbindlich macht, aus. Die GKKE drängt darauf, diesen Schritt umgehend in die Wege zu leiten. Die Beilegung politischer Kontroversen, wie zum Beispiel über den Fortbestand des Waffenembargos gegenüber China, sollte von der Implementierung der erreichten Fortschritte und Präzisierungen eines EU-weiten Rüstungsexportkontrollregimes abgekoppelt werden.

Hermes-Bürgschaften und Rüstungsexporte
(0.18) In der ersten Jahreshälfte 2007 hatte die Bundesregierung deutschen Rüstungsherstellern die Erteilung einer Genehmigung für den Export von drei U-Booten an Pakistan in Aussicht gestellt und angeboten, diesen mit einer staatlichen Ausfallbürgschaft („Hermes-Bürgschaft“) abzusichern. Das Geschäft kam schließlich nicht zustande.
Bereits in früheren Jahren waren Rüstungstransfers durch staatliche Ausfallbürgschaften abgesichert worden. Daraus hatten nicht nur NATO-Staaten wie Griechenland und die Türkei Nutzen gezogen, sondern auch Entwicklungsländer wie Brasilien, Südafrika, Südkorea, Tunesien und ölexportierende Staaten auf der arabischen Halbinsel.

(0.19) Die GKKE wertet das Instrument der Hermes-Bürgschaften als staatliche Subventionierung von Rüstungsausfuhren. Auch Empfänger werden in gewisser Hinsicht subventioniert. Die GKKE hält an ihrer Forderung fest, keine Hermes-Bürgschaften für Rüstungsexporte zu gewähren. Die Richtlinien für die Gewährung von Hermes-Krediten sollten um eine entsprechende Klausel ergänzt werden.

Internationale Entwicklungen

Auf dem Wege zu einem weltweiten Waffenhandelsvertrag
(0.20) Auf UN-Ebene wird die Ausarbeitung eines Vertrages zur Regelung des Handels mit konventionellen Waffen vorbereitet (Arms Trade Treaty). Das Vertragswerk soll den Transfer von Waffen und Rüstungsgütern verhindern, die humanitäres Völkerrecht verletzen, Menschenrechte gefährden und nachhaltige Entwicklung beeinträchtigen. Die Bundesregierung wie auch die EU unterstützen das Anliegen eines solchen Vertrages. Sie erkennen das Engagement aus der Zivilgesellschaft dafür an und verweisen auf gute Erfahrungen mit regionalen Kontrollregimen, wie mit dem EU-Verhaltenskodex für Waffenexporte.

(0.21) Die GKKE begrüßt, dass die Verbreitung von konventionellen Waffen, Munition und entsprechenden Fertigungsanlagen auf die weltweite Agenda gerückt ist. Sie plädiert dafür, sich auf die Kriterien der Genehmigung von Rüstungstransfers, die Modalitäten der Kontrolle und mögliche Reaktionen bei Verstößen gegen das Regelwerk zu konzentrieren. Entscheidend wird letztlich sein, wie das Abkommen umgesetzt und überprüft werden kann.
Die GKKE rät den Staaten zur breiten Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Akteuren, die sich zu vehementen Fürsprechern des Vorhabens gemacht haben. Ferner ist die Basis zustimmender Staaten zu erweitern. Streubomben

(0.22) In mindestens 23 Staaten ist Streumunition bisher zum Einsatz gekommen, unter anderem im Kosovo, in Afghanistan, im Irak und im Libanon. Weltweit leben etwa 400 Millionen Menschen in Gebieten, die nach Ende der Kampfhandlungen mit nicht explodierten Streubomben verseucht sind. Derzeit wird über ihre Einschränkung oder gar ein Verbot auf zwei verschiedenen Foren verhandelt - einem, das sich dem UN-Waffenabkommen von 1980 angliedert und einem, das von der Regierung Norwegens initiiert worden ist („Oslo-Prozess“).
Im positiven Fall kann das Nebeneinander der beiden Foren zu einem Wettbewerb um die beste Vorgehensweise und Lösung führen. Im negativen Fall können Blockaden und Verzögerungen eintreten. Dies birgt auch das Risiko, dass das gesellschaftliche Engagement in dieser Sache zerrieben wird.

(0.23) Die Bundesregierung beteiligt sich am Oslo-Prozess wie auch an der Überprüfungskonferenz zum UN-Waffenabkommen. Hier bemüht sie sich, auch bisherige Verweigerer ins Boot zu holen.
Die GKKE begrüßt das Engagement der Bundesregierung und rät, auf beiden Foren für einen Verzicht bzw. für eine restriktive Politik einzutreten. Um des Erfolges willen erfordern beide Foren verschiedene Strategien. Sie sollten aber in jedem Fall dafür sorgen, dass nicht der Wunsch einiger Staaten, an dieser Waffe festzuhalten, gegenüber der Durchsetzung des humanitären Anliegens obsiegt.
Die Nichtregierungsorganisationen sollten die unterschiedlichen Ansätze und Gegenstände beider Foren anerkennen und dies in ihrer Meinungsbildung und ihren Aktionen deutlich machen.
Ferner begrüßt die GKKE die Bereitschaft der Bundesregierung, für die Bundeswehr auf diese Waffen zu verzichten. Dies kann beispielhaft auch für andere Staaten im Bündniszusammenhang sein.

Afrika: Sicherheit und Rüstungstransfers
(0.24) Anhaltende Krisen und Gewaltkonflikte in Afrika fordern eine zurückhaltende Rüstungsexportpolitik in zweierlei Weise heraus: Zum einen kommt die überwiegende Zahl an Waffen und Munition, die in den gewaltsamen Auseinandersetzungen eingesetzt werden, von außen. Deshalb befürworten afrikanische Staaten, die ohnehin kaum größere konventionelle Waffen importieren, einen weltweiten Vertrag zum Waffenhandel. Zum anderen bedürfen afrikanische Friedensmissionen auf dem Kontinent einer angemessenen Ausstattung mit Waffen, Logistik und Transportmitteln von Außen.
Ein Rüstungstransfer, der verlässliche Empfänger erreicht und die Sicherheit der bedrohten Menschen und Völker erhöht, wäre Voraussetzung und Beitrag zur Friedenssicherung. Das entwertet nicht die Warnung der GKKE davor, angesichts von politischen Krisen und Instabilitäten allein Zuflucht beim Aufbau einer starken Militärgewalt zu suchen. Die Schaffung einer starken zivilen Komponente in der entstehenden afrikanischen Sicherheitsarchitektur ist ebenso notwendig wie die Verbreitung ziviler Streitschlichtung.
Dies hilft, um in zwischen- und innerstaatlichen Konflikten eine Eskalation der Gewalt zu vermeiden.

Quelle: Rüstungsexportbericht 2007 der GKKE. Vorgelegt von der GKKE-Fachgruppe Rüstungsexporte. Redaktion: Gertrud Casel / Dr. Jürgen Hambrink, Seite 5-13

Den ganzen Bericht (90 Seiten) können Sie hier herunterladen: www3.gkke.org (pdf-Datei) (externer Link!)


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