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Imperialismus und Völkerrecht

Von der Monroe- zur Bush-Doktrin

Von Norman Paech*

Auf der Suche nach Erklärung der gegenwärtigen US-amerikanische Strategie stieß ich auf einen alten Text, der mir schon vor dreißig Jahren das Verständnis des Vietnam-Krieges erleichtert hatte. Er ist von Noam Chomsky, Indochina und die amerikanische Krise, aus dem Jahr 1972. Dort ist u.a. folgende Passage angestrichen:

"Der amerikanische Kreuzzug gegen den Kommunismus .... schafft das psychologische Klima, in dem öffentliche Subventionen für die fortgeschrittenen Sektoren der amerikanischen Industrie zur Aufrechterhaltung einer riesigen Kriegsmaschine erreicht werden können. Nur eine Bevölkerung, die um ihr Überleben fürchtet, kann veranlasst werden, solchen Subventionen ihre Zustimmung zu geben, die zu einem zentralen Faktor der Nachkriegswirtschaft der Vereinigten Staaten geworden sind....Militärische Macht ist notwenig zur Kontrolle des Imperiums. Das Imperium wiederum wird als Notwendigkeit zur Garantie der militärischen Macht angesehen. Militarisierung der Wirtschaft ist ein wichtiger Faktor zur Erhaltung der >wirtschaftlichen Gesundheit<. Die Kriegsdrohung und die ständige >Gefahr< innerer Aufstände in vielen Teilen der Welt tragen dazu bei, das geeignete psychologische Klima von Psychose und Konformismus aufrechtzuerhalten. Solche sich gegenseitig stützenden Faktoren schaffen ein System, das gegenüber Veränderungen hochgradig resistent ist, trotz seiner Irrationalität und der Kosten, die es der Bevölkerung auferlegt (nahezu 70 % des Steueraufkommens werden heute für vergangene, gegenwärtige und zukünftige Kriege verwandt) ganz zu verschweigen von der Bedrohung des Lebens zukünftiger Generationen."(1)

I.

Es ist dieses offensichtlich das gleiche System, von dem heute der italienische Philosoph Giorgio Agamben unter den Vorzeichen des Kampfes gegen den Terrorismus sagt, dass mit seiner Hilfe die USA "dem ganzen Planeten den Status eines Ausnahmezustandes aufzwingen",(2) um nicht nur ihre eigene Bevölkerung den irrationalen Opfern von Rüstung und Krieg zu unterwerfen, sondern die Staaten und Regierungen von der Unausweichlichkeit einer letztlich auf der Entscheidung der USA beruhenden Weltkriegsordnung zu überzeugen. Wir begreifen wohl jetzt erst langsam, was die unzweideutige Ankündigung Präsident Bushs am 20. September 2001 bedeutete, als er drohte: "Unser Krieg gegen den Terror beginnt mit Al Quaida aber er wird so lange dauern, bis wir jede terroristische Gruppe mit globaler Reichweite aufgespürt, gestoppt und besiegt haben." Ein Krieg ohne zeitliche und territoriale Grenzen. Wir haben Näheres dann im September 2002 in der National Security Strategy nachlesen können:
"Um die Gefahren für unsere Sicherheit unter Kontrolle zu halten, benötigen die Vereinigten Staaten Basen und Stützpunkte in Westeuropa, Nordostasien und darüber hinaus, ebenso wie zeitweise Zugangsmöglichkeiten für die Entsendung amerikanischer Streitkräfte in weit entfernte Gegenden."(3)

Inzwischen hat der Präsident weitere Kriege angekündigt und befand sich gerade in Afrika auf jenem Kontinent zur Erkundung, den sich die Administration nach jüngsten Meldungen der New York Times für weitere Militärbasen und Stützpunkte auserkoren hat.(4)

Trotz vieler sich allmählich auflösender Rätsel dieses Krieges und seiner langjährigen Planungen bleibt dennoch die Frage: was ist das, was hier im Namen des Kampfes gegen den Terrorismus begonnen wurde und uns offensichtlich noch lange beschäftigen bzw. bedrohen wird? Um diese offensichtlich neue Qualität in den internationalen Beziehungen auf den Begriff zu bringen, schwirren in der hiesigen Debatte eine ganze Menge von Wortbildungen herum, die sich zumeist aus den Bezeichnungen Hegemonie, Unilateralismus, Internationalismus oder Imperialismus zusammensetzen: hegemonialer Internationalismus oder - Unilateralismus, demokratischer oder liberaler Imperialismus. Der Erklärungswert leidet nicht nur an der allgemein eingestandenen Unklarheit der verwandten Einzelbegriffe, sondern auch an der nicht notwendig größer werdenden Klarheit der Komposita.

Wenn ich mich - als Jurist - hier in diese Diskussion nicht einlasse, sondern auf den historisch relativ klar umrissenen Begriff des Imperialismus zurückgreife, so hat das zwei Gründe: Zum einen spielt er in der amerikanischen Diskussion sowohl bei den Befürwortern wie den Gegner der Bush-Administration eine dominante Rolle. Im Sprachrohr des Foreign Office, der Zeitschrift Foreign Affairs kam Sebastian Mallaby im Frühjahr 2002 unter dem Titel, Der zögernde Imperialist: Terrorismus, zusammengebrochene Staaten und die Sorge für das amerikanische Imperium" zu dem Schluss:
"Vom Sudan über Afghanistan nach Sierra Leone und Somalia. Wenn solche Machtvakuen in der Vergangenheit Großmächte gefährdeten, hatten diese eine schnelle Lösung bereit: Imperialismus... Die Logik des Neoimperialismus ist für die Bush-Administration zu überzeugend, um ihr zu wiederstehen. Das Chaos in der Welt ist zu gefährlich um ignoriert zu werden."(5)

Man könnte die Ordnung des Chaos auch als Globalisierung unter US-amerikanischer Hegemonie oder Dominanz begreifen. Doch teile ich allmählich die Skepsis gegenüber diesem Begriff mit dem Soziologen Walden Bello, der aus der Perspektive der Philippinen, wo er an der Universität Manila lehrt, gegen diesen eingebürgerten Begriff einwendet, dass wir es inzwischen mit dem Imperialismus der USA zu tun haben.(6) Ob der USA allein, mag im Augenblick dahinstehen, aber der Hauptgrund ist, dass dieser Begriff beides enthält, was ihn auch historisch zu einer anerkannten Epochenbezeichnung machte: die Verbindung von ökonomischer Expansion und militärischer Intervention.

Sehr plastisch konnte man im April 2002 im Observer diesen Doppelcharakter des Imperialismus von Robert Cooper, dem ehemaligen Berater Tony Blairs und jetzigen Büroleiter von Javier Solana erklärt bekommen. Er schrieb dort unter dem Titel "Der neue liberale Imperialismus":

"Erstens ist das der freiwillige Imperialismus der globalen Ökonomie. Er wird normalerweise von einem internationalen Konsortium durch internationale Finanzinstitutionen wie IWF und Weltbank ausgeübt.... Die Herausforderung der postmodernen Welt ist es, mit der Idee doppelter Standards klarzukommen. Unter uns gehen wir auf der Basis von Gesetzen und offener kooperativer Sicherheit um. Aber wenn es um traditionellere Staaten außerhalb des postmodernen Kontinents Europa geht, müssen wir auf die raueren Methoden einer vergangenen Ära zurückgreifen - Gewalt, präventive Angriffe, Irreführung, was auch immer nötig ist, um mit denen klarzukommen, die immer noch im 19. Jahrhundert leben, in dem jeder Staat für sich selber stand. Unter uns halten wir uns an das Gesetz, aber wenn wir im Dschungel operieren, müssen wir ebenfalls das Gesetz des Dschungels anwenden."(7)

Dass diese Strategie notwendig mit dem Völkerrecht des 21. Jahrhunderts in Konflikt geraten und ihm unter dem Schlachtruf seiner Fortentwicklung eine neue Moral mit Freiheits-, Menschenrechts- und Demokratiepathos überstülpen muss, ist in der Rhetorik der Kriegskoalition genügend deutlich geworden. Darin jedoch, wie Jürgen Habermas, eine "revolutionäre Umorientierung" in der amerikanischen Strategie zu entdecken,(8) halte ich nicht für begründet, selbst wenn er hinzufügt, dass sie "sich aus den historischen Erfahrungen des vergangenen Jahrhunderts speist." Sicher ist das hegemoniale Konzept Clintons (vgl. Krieg mit der NATO gegen Jugoslawien) anders als das unilaterale Konzept Bush's im Krieg gegen den Terror. Beides sind m.E. jedoch strategische Varianten einer imperialistischen Mission, die weit zurückgeht bis ins 19. Jahrhundert.

II.

Das zentrale Dokument der US-amerikanischen Außenpolitik ist seit knapp 200 Jahren die Botschaft des US-Präsident James Monroe vom 2. Dezember 1823. Als Monroe-Doktrin unter dem Schlagwort "Amerika den Amerikanern" bekannt geworden. Sie ist weitgehend von dem damaligen Außenminister John Quincy Adams entwickelt worden und besteht aus drei Elementen: 1. der Warnung an die europäischen Staaten, sich aus den Angelegenheiten der neu entstandenen Staaten auf den beiden amerikanischen Kontinenten herauszuhalten, 2. der Versicherung, dass sich auch die Vereinigten Staaten nicht in die Angelegenheiten der europäischen Staaten einmischen, noch deren bestehende Kolonien antasten werden und 3. der Drohung, jeden Versuch der Rekolonisierung als Gefahr für ihre eigene Sicherheit und Frieden zu betrachten, der Maßnahmen der Abwehr nach sich ziehen werde.

Der antikolonialistische und rein defensive Charakter dieses Interventionsverbot entsprach in keiner Weise dem damals geltenden Völkerrecht, welches ein solches Interventionsverbot noch nicht kannte. Es ist aber verständlich vor dem Zerfall des spanischen und portugiesischen Kolonialreichs (Unabhängigkeit von Paraguay 1811, der Vereinigten Staaten von Rio de la Plata 1816, von Chile 1818, von Großkolumbien unter Simon Bolivar 1819, Mexiko 1821, Brasilien 1818) und den Bestrebungen der europäischen Heiligen Allianz (Frankreich, Oesterreich, Preußen, Russland, Neapel u. Sardinien), die verlorengegangenen lateinamerikanischen Staaten für Spanien zurückzuerobern. Auf der Konferenz in Verona 1822 wurde diese Aufgabe Frankreich übertragen. Verbindende Grundlage dieser Heiligen Allianz war das Legitimitätsprinzip, welches Interventionen gegen jede revolutionäre Entwicklung in den Nachbarländern aber auch in ihren Kolonien erlaubte. Sie wandte sich zudem gegen Russland, das sich an der Nordküste von Alaska festgesetzt hatte. England wiederum stellte sich gegen die Interventionsgelüste des Kontinentalbundes und schlug eine gemeinsame anglo-amerikanische Erklärung vor, die allerdings am Widerstand von Quincy Adams scheiterte. Diesem missfiel vor allem der in den englischen Vorschlägen enthaltene Verzicht auch auf eigene territoriale Ambitionen, die er, kaum selbst Präsident geworden, schon 1824 als Forderungen nach Grenzberichtigung gegen Mexiko anmeldete. Zunächst waren die Pläne zur Expansion auf den eigenen Kontinent (Annexion von Texas 1844/45, Erwerb Lousianas 1803, Floridas 1819, Kaliforniens und Neu Mexikos 1848 und Arizonas 1853) konzentriert, der völkerrechtliche Schutzschirm, den man über die südliche Hemisphäre mit der Doktrin ausgebreitet hatte, enthielt aber auch schon die Vormerkung ausgreifender hegemonialer Ansprüche:

"In die bestehenden Kolonien oder Dependenzen irgendeiner europäischen Macht haben wir uns nicht eingemischt und werden uns nicht einmischen. Aber wir könnten einen Eingriff seitens einer europäischen Macht in die Regierungen, die ihre Selbständigkeit erklärt und sie aufrechterhalten haben, und deren Unabhängigkeit wir nach großer Überlegung und auf Grund gerechter Prinzipien erkannt haben, zu dem Zwecke sie zu unterdrücken oder in irgendeiner Weise ihr Schicksal zu bestimmen, in keinem anderen Lichte denn als Kundgebung eines unfreundlichen Verhaltens gegenüber den Vereinigten Staaten ansehen."

Die Monroedoktrin ist später nie als Argument gegen europäische Interventionen, sondern nur zur Legitimation eigener Interventionen in Lateinamerika ins Feld geführt worden. So gab es keine Reaktion, als Großbritannien 1833 die Falkland-Inseln vor Argentinien besetzte, keine Antwort auf Brasiliens Hilferufe gegen die Rekolonisierungsversuche Portugals. Als Frankreich 1838 das mexikanische Veracruz besetzte, blieb es ebenso ohne Sanktion wie Großbritannien, welches sich im selben Jahr eine Insel vor Honduras nahm. Die zahlreichen militärischen Interventionen in Puerto Rico (1824), Nikaragua (1853 - 57, 1894, 1912 - 25), Mexiko (1859, 1866, 1913), Kolumbien /Panama (1860), Kuba (1898, 1906 -09, 1912), Honduras (1903), Dominikanische Republik (1903, 1914) und Haiti (1914) wurden offiziell immer mit dem Schutz amerikanischer Staatsbürger und Interessen auf der Grundlage der Monroe-Doktrin begründet.

III.

Um was für ein Dokument handelte es sich bei dieser Doktrin eigentlich, eine Frage, die sich bei allen folgenden Präsidenten-Doktrinen - und jeder hatte eine - stellte. Es war eine einseitige Erklärung, kein Vertrag, denn die Autoren wollten eine Selbstbindung vermeiden. Zudem wollten sie auch in der Interpretation an keinen Vertragspartner gebunden sein, sie sollte allein bei den USA liegen und kein Dritter Staat sollte sich auf sie berufen können. Dies war insofern wichtig, als das postulierte Interventionsverbot nicht geltendes Völkerrecht war und zu seiner effektiven Durchsetzung noch über einhundert Jahre benötigte. Es war im strengen Sinne also kein völkerrechtliches Dokument, obwohl es in der amerikanischen Außenpolitik einen solchen Status erhielt. Der einzige Jurist, der sich mit diesem Dokument juristisch auseinandergesetzt hat, war Carl Schmitt, der 1932 in seinem Aufsatz "Völkerrechtliche Formen des modernen Imperialismus" den merkwürdigen politisch-rechtlichen Zwittercharakter der Doktrin erfasste:

"Man ging von der prinzipiellen Unzulässigkeit einer Intervention, von dem feierlich betonten ‚Grundsatz der Nichtintervention' aus und endete damit, dass man in ebenderselben Doktrin die Rechtfertigung für Interventionen der Vereinigten Staaten in die Angelegenheiten anderer amerikanischer Staaten fand. Eine merkwürdige Entwicklung ins Gegenteil. Diese dialektische Entfaltung eines politischen Prinzips geht aber durch die ganze Geschichte der Monroedoktrin hindurch und liegt nicht nur in der Entwicklung von der Defensive zur imperialistischen Expansion, sondern auch vom Prinzip der Nichtintervention zum Instrument fortwährender Interventionspolitik, vom Protest gegen das Prinzip der Legitimität der Heiligen Allianz zu dem heute gehandhabten Grundsatz, dass die Vereinigten Staaten von Amerika ... keine Amerikanische Regierung, die auf revolutionäre Weise zur Macht gekommen ist, anerkennen und nur legale Regierungen auf dem amerikanischen Kontinent dulden. Ein neues völkerrechtliches Legitimitätsprinzip entwickelt sich, beginnend mit dem Kampf gegen das frühere Legitimitätsprinzip und mit der politischen Selbstisolierung der Vereinigten Staaten von Amerika, und damit endend, dass die Vereinigten Staaten einen die ganze Menschheit umfassenden Einfluss auf andere Mächte nehmen."(9)

Die Dialektik von Intervention und Interventionsverbot ist in der offenen Definition der Doktrin bewusst angelegt gewesen. Beides wurde letztlich mit dem Schutz vor europäischen Übergriffen begründet, eine frühe Inanspruchnahme des Selbstverteidigungsrechtes in ebenso präventiver wie expansiver Perspektive. Die Monroe-Doktrin profitiert von einer Schwäche des Völkerrechts, die darin liegt, dass sich nur selten eine scharfe Abgrenzung zwischen dem, was Recht und dem, was Politik ist, vornehmen lässt. Zumeist entscheidet die Verbindlichkeit, der Grad der Verpflichtung über die Zuordnung zum Recht oder zur Politik. Diese Entscheidung haben die USA immer sich selbst vorbehalten aber dort, wo sie es für nötig hielten, in allen bilateralen Verträgen als rechtlich verpflichtendes Prinzip durchgesetzt. Mit zunehmender Macht und weltpolitischem Einfluss mussten sich schließlich alle Staaten stillschweigend der Doktrin unterwerfen und am Ende des ersten Weltkrieges sogar ihre Verankerung in Artikel 21 der Völkerbundsatzung akzeptieren:
"Internationale Abreden wie Schiedsgerichtsverträge und Abmachungen über bestimmte Gebiete, wie die Monroedoktrin, welche die Erhaltung des Friedens sicherstellen, gelten nicht als mit einer der Bestimmungen der gegenwärtigen Satzung unvereinbar."

US-Präsident Woodrow Wilson hatte die Übernahme der Doktrin in die Satzung zur Bedingung machen müssen, um überhaupt die heimische Zustimmung für eine derartige erstmalige Einbindung der USA in ein multilaterales Bündnissystem zu erhalten. Selbst wenn sich die USA schließlich doch nicht zu einem Beitritt entschließen konnten, die Durchsetzung ihrer politischen Handlungsdoktrin als universales Rechtsprinzip ist die hervorstechendste hegemoniale Leistung der USA in jener Zeit. Carl Schmitt hat in seinem Aufsatz von 1932 deren Charakter sehr genau umschrieben:

"Es ist ein ungeheurer Erfolg der Vereinigten Staaten, dass es ihnen gelungen ist, eine solche ‚Doktrin' durchzusetzen und die gesamte übrige Welt, alle anderen Staaten und Völker zu zwingen, ein höchst unklares, vieldeutiges, oft widerspruchsvolles, jedenfalls aber nur von den Vereinigten Staaten zu interpretierendes und authentisch zu deutendes Prinzip anzuerkennen, mit dem Ergebnis, dass man von den Vereinigten Staaten nichts verlangen kann, was der Monroedoktrin nicht entspricht, während die Vereinigten Staaten jederzeit Respekt vor der Monroedoktrin verlangen können, wobei gleichzeitig anerkannt ist, dass nur die Vereinigten Staaten genau bestimmen dürfen, was im Zweifel Inhalt der Monroedoktrin ist.

Diese merkwürdige Elastizität und Dehnbarkeit, diese Offenhaltung aller Möglichkeiten, diese Offenhaltung vor allen Dingen auch der Alternative Recht oder Politik, ist meiner Meinung nach typisch für jeden echten und großen Imperialismus. Es ist nicht denkbar, dass eine Großmacht und noch weniger, dass eine imperialistische Weltmacht sich juristisch auf einen Codex von festen Normen und Begriffen festlegt, die ein außenstehender Fremder gegen sie selber handhaben dürfte."(10)

Man könnte den bekannten Satz von Carl Schmitt, "Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand verfügt" abwandeln in den Satz "Imperial herrscht, wer die Grammatik des Rechts bestimmt". Der US-Imperialismus hatte nie den kolonialen Okkupationscharakter der alten europäischen Staaten. Weder Siedlerkolonialismus noch direct oder indirect rule waren seine Methoden, sondern ein juristisches Instrument, der Interventionsvertrag. In seiner jährlichen Botschaft vom Dezember 1904 hat Theodore Roosevelt ein Jahr nach seiner Wahl ins Präsidentenamt die neue Version der Monroe-Doktrin für das zwanzigste Jahrhundert verkündet und dabei dieses Instrument eher beiläufig erwähnt:

"Es ist nicht wahr, dass die Vereinigten Staaten irgendeinen Landhunger verspüren oder irgendein Projekt gegenüber den anderen Nationen der westlichen Hemisphäre betreiben, außer zugunsten ihres Wohlergehens. Alles, was dieses Land wünscht ist, seine Nachbarländer stabil, ordentlich und blühend zu sehen. Jedes Land, dessen Volk sich gut führt, kann auf unsere herzliche Freundschaft zählen. Wenn eine Nation zeigt, dass sie mit vernünftiger Effizienz und Ehrlichkeit in sozialen und politischen Angelegenheiten handelt, Ordnung hält und ihren Verpflichtungen nachkommt, braucht sie keine Einmischung seitens der USA zu fürchten. Wiederholtes Fehlverhalten allerdings oder eine generelle Unfähigkeit, die zur Auflösung des besonderen Zusammenhalts in einer zivilisierten Gesellschaft führt, kann es in Amerika wie auch anderswo erforderlich machen, dass eine zivilisierte Nation eingreift. In flagranten Fällen, wenn die Vereinigten Staaten in der westlichen Hemisphäre mit einem solchen Fehlverhalten oder einer solchen Unfähigkeit konfrontiert sind, können sie sich angesichts der Monroe-Doktrin gezwungen sehen, wie wiederwillig auch immer, die Funktion einer Weltpolizei auszuüben.

Wenn jedes Land, welches von der Karibischen See umspült wird, den Fortschritt an stabiler und gerechter Zivilisation zeigt, den Kuba mit Hilfe des Platt Amendments gezeigt hat, seit unsere Truppen das Land verlassen haben, und den so viele Republiken in beiden Amerikas so andauernd und glänzend zeigen, würden alle Fragen der Einmischung in ihre Angelegenheiten durch unsere Nation sich erübrigen..."(11)

Die Erwähnung des Platt-Amendments von 1901 gibt den Hinweis auf die amerikanische Strategie des Interventionsvertrages. Nachdem die USA sich lange Jahre vergeblich um den Kauf Kubas von Spanien bemüht hatten, nutzten sie 1898 den Untergang ihres Kriegsschiffes "Mayne" im Hafen von Havanna infolge einer Explosion zu einem bereits lange geplanten Krieg gegen Spanien - nach Meinung der beiden großen Imperialismustheoretiker der damaligen Zeit John Atkinson Hobson (12) und Wladimir Iljitsch Lenin (13), so unterschiedlich sie auch beide waren, das Musterbeispiel eines imperialistischen Krieges. Er dauerte nicht lange und auf der Konferenz von Paris musste Spanien Puerto Rico, Guam und die Philippinen an die USA abtreten. In Kuba verzichteten sie auf einen unmittelbaren Kolonialstatus, installierten jedoch eine Militärregierung, oktroyierten der Insel eine Verfassung und "schmückten" sie ein Jahr später mit dem nach Senator Platt genannten Amendment. In Art. VIII verfügten sie: "Die kubanische Regierung erklärt sich bereit, den Vereinigten Staaten das Recht auf Intervention zuzugestehen, und zwar in folgenden Fällen: zur Erhaltung der kubanischen Unabhängigkeit, zur Aufrechterhaltung einer Regierung, die in der Lage ist, Leben, Eigentum und persönliche Freiheit zu schützen, und um jene Verpflichtungen einzulösen, welche die Vereinigten Staaten im Vertrag von Paris eingegangen sind. und die nun von der kubanischen Regierung erfüllt werden sollen."

Gleichzeitig wurde die Einrichtung einer Reihe von Militärstützpunkten vereinbart, deren letzter den USA auch heute noch Nutzen bringt: Guantánamo.

Der Interventionsvertrag, d.h. die juristische Abmachung, unter bestimmten Voraussetzungen mit bestimmten Mitteln in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates eingreifen zu können, ist ein Produkt der US-amerikanischen Außenpolitik und ist insbesondere auf die Staaten Zentralamerikas ausgedehnt worden: neben Kuba, Haiti, San Domingo, Panama, Nikaragua. Die Staaten bleiben formell unabhängig und souverän, faktisch aber unter strenger Kontrolle der USA. Es sind keine Kolonien aber eine neue Form von pseudosouveränen Protektoraten - unter Berufung auf die Monroe-Doktrin. Der Völkerbund hat sich nie um diese Form der militärisch erzwungenen Interventionsverträge gekümmert, obwohl die USA nicht Mitglied geworden waren. Die Übernahme der Doktrin in Art. 21 hätte eine Kritik an der Praxis auch verhindert.

IV.

Die Monroe-Doktrin ist nie aufgegeben worden, brauchte sie auch nicht, da sie sich hervorragend der Völkerrechtsentwicklung anpassen ließ. Und obwohl ihr antikolonialistisches Interventionsverbot dem neuen universalistischen Völkerrechtsverständnis der UNO-Charta entsprach, taucht sie in ihr nicht mehr auf. Sie wurde durch das absolute Gewalt- und Interventionsverbot des Art. 2 Ziffer 4 und 7 ersetzt. Raumordnungsprinzipien mit Interventionsverbot für raumfremde Mächte (Carl Schmitt) und Interventionsvorbehalt für raumangehörige Mächte sind nicht mehr vertretbar, die letzte war die Breschnew-Doktrin. Nicht nur, dass die Monroe-Doktrin auf das Interventionsverbot zusammengeschrumpft ist, die Rechtsentwicklung insbesondere der letzten 20 Jahre zeigt, dass die USA die Herrschaft über die Grammatik des Rechts verloren haben. Einer Vielzahl von Rechtsentwicklungen unter dem Dach der UNO können sie sich nur noch durch offenen Bruch und Selbstisolierung entziehen, obwohl sie an ihrer Initiierung und Entwicklung einst mitgewirkt haben: Umwelt-, Abrüstungs- und Strafrecht, nun auch das Kriegsvölkerrecht.

So arrogant und unbekümmert die gegenwärtige US-Administration diesen Verlust geradezu zu provozieren scheint, er lässt sie nicht unberührt. Sie weiß um die legitimatorische Kraft des internationalen Rechts und seiner Institutionen, weswegen sie immer wieder auf sie zurückgreift, ob UNO-Sicherheitsrat oder internationale Gerichtsbarkeit. Sie kämpft um die Rückgewinnung ihrer Definitionsmacht, um die Kluft zwischen imperialem Weltanspruch und der sich fortentwickelnden rechtlichen Weltkultur nicht zu groß werden zu lassen: nicht etwa, indem sie ihren Weltanspruch der Rechtskultur angleicht, sondern indem sie die Rechtsentwicklung auf ihre imperiale Praxis zurückzubiegen versucht.

Recht kann durch Gewohnheitsrecht aufgehoben und verändert werden. Gewohnheitsrecht entsteht durch anhaltende staatliche Praxis. Drei militärische Interventionen innerhalb von vier Jahren (Krieg gegen Jugoslawien, Afghanistan, Irak), alle ohne oder mit höchst zweifelhafter völkerrechtlicher Legitimation, haben das Rechtsbewusstsein in den Regierungen bereits erheblich verändert. Bis zu welchem Nihilismus das auch in der Wissenschaft führen kann, zeigt die jüngste Veröffentlichung des Völkerrechtlers Michael J. Glennon von der Tufts University, mit einer gänzlich neuen Rechtfertigung des Irakkrieges:

"In der Tat sollte es nicht überrascht haben, dass im September 2002 die Vereinigten Staaten sich frei fühlten, in ihrem Dokument zur Nationalen Sicherheit anzukündigen, dass sie sich nicht länger durch die Vorschriften der UNO-Charta gebunden fühlten, die den Gebrauch von Gewalt regeln. Diese Regeln sind zusammengebrochen. "Rechtmäßig" und "unrechtmäßig" haben aufgehört, angemessene Begriffe für die Anwendung von Gewalt zu sein. Wie Powell am 20. Oktober sagte: ‚Der Präsident glaubt jetzt, dass er das Recht hat, im Irak zu intervenieren... genauso wie wir es im Kosovo getan haben.' Damals gab es natürlich keine Ermächtigung des Sicherheitsrates für die NATO, Gewalt gegen Jugoslawien anzuwenden. Jene Aktion verletzte ganz offen die UNO-Charta, die humanitäre Interventionen nicht mehr erlaubt so wie sie den Präventivkrieg erlaubt. Aber Powell hatte nichtsdestotrotz Recht, die Vereinigten Staaten hatten alles Recht, welches sie brauchten, um den Irak anzugreifen - nicht, weil der Sicherheitsrat sie dazu ermächtigt hätte, sondern weil es kein Völkerrecht mehr gibt, welches das verbietet. Es war deshalb unmöglich, unrechtmäßig zu handeln."(14)

Mit dieser radikalen Amputation der UNO-Charta steht Glennon in der Wissenschaft vorerst allein. Doch wer garantiert, dass das so bleiben wird? Auch die Völkerrechtswidrigkeit der "humanitären Intervention" war bis zum Krieg gegen Jugoslawien nahezu einhellige Meinung. Das kann heute, nach drei Kriegen, deren mangelnde Legitimation nur mühsam mit humanitären Gründen zu retten versucht wurde, nicht mehr gesagt werden.

Die von Glennon zum Ausgangspunkt seiner Operation genommene National Security Strategy vom September 2002 wird heute allgemein als Bush-Doktrin bezeichnet. Sie ist die Fortschreibung der NATO-Strategie von 1999 und erweitert die dort bereits eröffneten Interventionsmöglichkeiten um präventive Militäreingriffe bei lediglich vermuteter Sicherheitsgefährdung: "Die Vereinigten Staaten haben sich lange Zeit die Option präventiver Maßnahmen offen gehalten, um akuter Gefahr für unsere Sicherheit zu begegnen. Je größer die Drohung, desto größer das Risiko der Untätigkeit - und umso zwingender ist das Gebot antizipierender Maßnahmen, um uns zu verteidigen, selbst wenn Zeitpunkt und Ort des feindlichen Angriffs unsicher bleiben."(15)

So sehr die verschiedenen US-Administrationen das alte Monroe-System auch renoviert und angepasst haben, wesentliche Elemente sind jedoch erhalten geblieben. Dabei haben sie zunächst das einstmals revolutionäre Interventionsverbot nun in sein Gegenteil verkehrt und den eher verborgenen imperialen Teil, genauer die Roosevelt-Interpretation, zum Zentrum der neuen Doktrin gemacht. Geblieben ist das alleinige Entscheidungs- und Interpretationsrecht darüber, ob, wann und welche Interventionsmittel angewandt werden, ob und welche Verträge, Konventionen und völkerrechtlichen Regeln eingehalten werden und die Entscheidung über die Verbindlichkeit dieser Doktrin insgesamt. Geblieben ist das System der formal souveränen Protektorate mit ihren Militärstützpunkten für die Schutzmacht und den Interventionsverträgen.

Die jüngste Reise von Präsident Bush galt ganz unverhohlen diesem Ziel, da die strategischen Energieversorgungspläne seit einiger Zeit verstärkt auf etliche afrikanische Länder orientieren. Auf den Interventionsvertrag stieß unlängst der Europa-Abgeordnete André Brie während seiner Reise nach Afghanistan, als er auf einer Tafel im US-Hauptquartier die Aufgabenstellung entdeckte: "Installierung eines afghanischen Regimes, das die Armee zurückholt, wenn es zu erneuter Instabilität kommt."(16) Ohne Zweifel werden auch die vertraglichen Bindungen einer zukünftigen irakischen Regierung an die Schutzmacht einen ähnlichen Interventionspassus enthalten, wobei wir davon ausgehen können, dass wie beim Platt-Amendment vor hundert Jahren die Entscheidung über das ob, wann und wie der Intervention bei den USA bleibt.

V.

Die Diskussion um die Frage, wie wir in Europa uns gegenüber dieser Strategie zu verhalten haben, lässt faktisch keine Möglichkeit unausgesprochen. Sie reicht von der Rettung des Völkerrechts durch seine Zerstörung, indem wir die amerikanische Machtausübung legalisieren und dadurch endlich die entscheidende Schwäche des Völkerrechts durch ein reales Monopol der Gewalt in Gestalt des US-Militärapparates überwinden (S. Tönnies (17), von ähnlicher Sehnsucht nach dem imperialen Dezisionismus erfüllt auch Dan Diner (18), H. M. Enzensberger (19), K. O. Hondrich (20)) bis zum Aufbau einer militärischen Gegenmacht gegen die USA, um ihnen die Rolle des Weltpolizisten zu nehmen, den uns der amerikanische Philosoph Richard Rorty empfohlen hat.(21) Die Befürchtung ist, dass die Weichen Europas unabhängig von dieser Debatte bereits gestellt sind. Indizien dafür sind nicht nur die neuen außenpolitischen Richtlinien der CDU, die sie nach ihrem nächsten Wahlsieg umsetzen wollen, und die die Bundesrepublik umgehend in die "Koalition der Willigen" (Z. Brzezinski: "tributpflichtige Vasallen") eingliedern wird, sondern bereits die Verteidigungspolitischen Richtlinien, die Verteidigungsminister Struck am 21. Mai 2003 vorgestellt hat. In ihnen werden die weltweiten Aufgaben der NATO aus dem Strategiepapier von 1999 für die Bundeswehr umgesetzt, die nun zu einer weltweiten Interventionsarmee ausgebaut wird. Das ursprünglich in dem Entwurf enthaltene Präventivkonzept ist gestrichen worden, lässt sich jedoch ohne Schwierigkeiten wieder in den Text hineininterpretieren. Nicht, um dem US-Interventionismus eine völkerrechtskonforme und nichtimperialistische Alternative entgegenzusetzen, sondern um an ihrer Seite an dem Bau der neuen Weltordnung aktiv teilzunehmen.

Fußnoten
  1. Noam Chomsky, Indochina und die amerikanische Krise, Frankfurt a.M. 1972, S. 31, 35
  2. G. Agamben, Der Gewahrsam. Ausnahmezustand als Weltordnung, FAZ v. 19.4.2003, S. 33.
  3. Nationale Sicherheitsstrategie der Vereinigten Staaten von Amerika v. 20.9.2002, Blätter für deutsche und internationale Politik, 12/2002, S. 1505 ff.
  4. Vgl. Eric Schmitt, Pentagon seeking New Access Pacts for Africa Bases. New York Times, 5.7.2003.
  5. S. Mallaby, The Reluctant Imperialist: Terrorism, Failed States, and the Case for American Empire. Foreign Affairs March/April 2002, S. 2 ff., 6.
  6. Vgl. W. Bello Interview "Die Globalisierung ist zu Ende, taz v. 28., 29.6.2003. S. 8.
  7. R. Cooper, The new liberal imperialism, The Observer v. 7.4.2002, zit. nach J. Wagner , "Amerikas Mission" Liberaler Imperialismus und US-Außenpolitik, Wissenschaft und Frieden 3/2003, S. 48 ff., 50
  8. Vgl. Jürgen Habermas, Was bedeutet der Denkmalssturz? FAZ v. 17.4.2003.
  9. C. Schmitt, Völkerrechtliche Formen des modernen Imperialismus (1932), in: Positionen und Begriffe im Kampf mit Weimar-Genf-Versailles 1923-1939, Berlin 1988, S. 162 ff., 165 f. Diese Kritik an den USA darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Carl Schmitt einige Jahre später den Grundgedanken der Monroe-Doktrin in seine Großraumkonzeption übernahm und mit ihr den entscheidenden ideologischen Pionierdienst für Hitlers "Lebensraum"expansion und für den Krieg geliefert hat. Die totalitären Konsequenzen seiner Theorie leisteten zudem wesentlichen Vorschub für den Völkerrechtsnihilismus der nationalsozialistischen Außenpolitik. Vgl. G. Stuby, Das "Großgermanische Reich", ein eliminatorisches Gegenmodell zum Völkerbund. Hegemoniale Globalisierung in Großräumen, in: St. Albrecht, W. Goldschmidt, G. Stuby (Hrsg.), Gerechtigkeit ist der Maßstab. Internationale Sozialordnung, Völkerrecht und Demokratie, Hamburg 2003.
  10. C. Schmitt, Anm. 8, S. 168 f.
  11. Quelle: http://www.theamericanpresidency.net/1904.htm.
  12. Vgl. J. A. Hobson, Der Imperialismus, 1902, Köln 1968, S. 49.
  13. Vgl. W. I. Lenin, Der Imperialismus als höchstes Stadium des Kapitalismus, Berlin/DDR 1970, S. 17, 145.
  14. M. J. Glennon, Showdown at Turtle Bay, Foreign Affairs May/June 2003. Übersetzung N. P.
  15. Vgl. Anm. 3.
  16. Vgl. A. Brie, Interview "Hamid und die Wölfe", Freitag v. 27.6.2003.
  17. Vgl. S. Tönnies, Ist das Völkerrecht noch zu retten? Blätter für deutsche und internationale Politik, 7/2003, S. 778 ff.
  18. Vgl. D. Diner, Interview, American Exceptionalism? Der Standard, Wien, 26./27.4.2003 u. Grenzenloses Recht, SZ v. 16.6.2003.
  19. Vgl. H. M. Enzensberger, Normative Trümmer und solche aus Stein, FAZ v. 15.4.2003
  20. Vgl. K.O. Hondrich, Die ordnende Gewalt, Der Spiegel 25/2003 v. 16.6.2003.
  21. R. Rorty, Interview, Der Preis der Macht. FR v. 1.7.2003. Vgl. jedoch auch seinen Aufruf für einen neuen Idealismus im Rahmen eines konsolidierten und einigen Kerneuropas, mit dem er die Position von J. Habermas und J. Derrida v. 31. Mai 2003 unterstützt, Demütigung oder Solidarität, SZ v. 31.5.2003.
* Prof. Dr. Norman Paech, Hochschullehrer für Öffentliches Recht an der Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik. Der Text beruht auf der Abschiedsvorlesung, die N. Paech am 15. Juli 2003 in Hamburg gehalten hat. Die "Blätter für deutsche und internationale Politik" veröffentlichten eine bearbeitete Fassung in Heft 10/2003, S. 1258-1268; Titel: "Interventionsimperialismus. Von der Monroe- zur Bush-Doktrin". Wir danken Norman Paech für die Überlassung des Manuskripts.


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