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Geht es der Wehrpflicht nun gerichtlich an den Kragen?
Feststellungsklage vor dem Europäischen Gerichtshof
Von der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär haben wir nachfolgende Erklärung erhalten, die wir hiermit dokumentieren. Wir werden über den Fortgang weiter berichten.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart ruft den Europäischen
Gerichtshof an,
um klären zu lassen, ob die allgemeine Wehrpflicht in der
Bundesrepublik Deutschland gegen den Grundsatz der
Gleichbehandlung
von Männern und Frauen verstößt.
Anlaß ist die Klage eines 18-jährigen Mannes gegen die
allgemeine
Wehrpflicht. In der Begründung seiner Festellungsklage hatte er
dargelegt, dass die Wehrpflicht ihn gegenüber gleichaltrigen
Frauen
unzulässig benachteilige. Folgt der europäische Gerichtshof
dieser
Argumentation, ist die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht
in der
Bundesrepublik Deutschland zu erwarten.
Unabhängig von diesem Vorlagebeschluß des Stuttgarter
Verwaltungsgerichtes wird in naher Zukunft ein anderer Verstoß
gegen
das Gleichheitsgebot (Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetzes)
zunehmend
an Bedeutung gewinnen. Wie neue Zahlen aus dem
Bundesverteidigungsministerium, die der Kampagne gegen
Wehrpflicht,
Zwangsdienste und Militär vorliegen, eindeutig belegen, kann zur
Zeit
weder eine Wehr- noch eine Dienstgerechtigkeit unter den
Wehrpflichtigen garantiert werden.
Zum 31. Dezember 2000 standen der Bundeswehr mehr als 260.000
Wehrpflichtige für eine Einberufung zur Verfügung. Bei 129.000
geplanten Einberufungen für das Jahr 2001 stehen somit für den
Grundwehrdienst in der Bundeswehr mehr als doppelt so viele
Wehrpflichtige zur Verfügung, als einberufen werden können. (..)
Dieses
Mißverhältnis ist ein eklatanter Verstoß gegen das
Gleichheitsgebot des
Grundgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 1978
festgestellt, dass ein solches Mißverhältnis verfassungswidrig
sei und die
allgemeine Wehrpflicht insgesamt in Frage stelle.
3. Mai 2001
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