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Empfehlungen des Expertengremiums über UNO-Friedenseinsätze

Zusammenfassung

Im Folgenden dokumentieren wir die Empfehlungen des Brahimi-Berichts in einer Zusammenfassung.

1. Vorbeugende Maßnahmen

(a) Die Sachverständigengruppe unterstützt die Empfehlungen des Generalsekretärs zur Konfliktprävention, wie sie im Millenniumsbericht und bei der zweiten offenen Sitzung des Sicherheitsrats zur Konfliktvorbeugung im vergangenen Juli formuliert worden sind. Das Expertengremium unterstreicht vor allem den Aufruf des Generalsekretärs an "alle, die in den Bereichen Konfliktverhütung und Entwicklung tätig sind - die Vereinten Nationen, die Bretton Woods-Institutionen, die Regierungen und die Zivilgesellschaft - diese Herausforderungen in einer einheitlicheren Art und Weise anzugehen".

(b) Das Expertengremium befürwortet die häufigere Entsendung von Erkundungsmissionen in Spannungsgebiete und betont, dass die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 2(5) der Charta verpflichtet sind "jeglichen Beistand" bei solchen Maßnahmen der Vereinten Nationen zu leisten.

2. Friedensschaffende Strategien

(a) Ein geringer Teil des ersten Jahresbudgets einer Mission soll dem Beauftragten bzw. Sonderbeauftragten des Generalsekretärs, der die Mission leitet, zur Finanzierung von Programmen mit rascher Wirkung zur Verfügung gestellt werden. Dabei soll er den Rat des Residierenden Koordinators der Vereinten Nationen vor Ort suchen.

(b) Das Gremium empfiehlt eine Verlagerung in der Doktrin bezüglich des Einsatzes von Zivilpolizei und anderer rechtsstaatlicher Elemente sowie von Menschenrechtsexperten in komplexen Friedenssicherungseinsätzen, um damit der Stärkung rechtsstaatlicher Institutionen und der Achtung der Menschenrechte in Postkonfliktregionen mehr Gewicht zu verleihen.

(c) Die Sachverständigengruppe schlägt vor, dass die legislativen Organe Mittel für Demobilisierungs- und Reintegrationsprogramme in die veranschlagten Budgets der ersten Phase komplexer Friedenssicherungseinsätze einplanen sollen, um eine rasche Auflösung der Kampfgruppen zu ermöglichen und die Wahrscheinlichkeit eines Wiederaufflammens des Konfliktes zu reduzieren.

(d) Die Expertengruppe empfiehlt dem Exekutivausschuss für Frieden und Sicherheit, einen Plan zur Stärkung der ständigen Kapazitäten der Vereinten Nationen für die Entwicklung friedensschaffender Strategien sowie zur Umsetzung der entsprechenden Programme zu erörtern und dem Generalsekretär vorzulegen.

3. Doktrin und Strategie

UNO-Friedenssoldaten müssen in der Lage sein, ihren Auftrag professionell und erfolgreich zu erfüllen und sich selbst sowie andere Komponenten der Mission und deren Mandat zu verteidigen. Die Mandate müssen robuste Einsatzregeln enthalten, um gegen jene Seiten vorgehen zu können, die ihre Zusage zu einer Friedensvereinbarung nicht einhalten oder einen Friedensprozess gewaltsam untergraben wollen.

4. Eindeutige, glaubwürdige und umsetzbare Mandate

(a) Die Experten empfehlen dem Sicherheitsrat, vor der Umsetzung eines Waffenruhe- oder Friedensabkommens durch eine von den Vereinten Nationen geführte Friedensmission zu prüfen, ob die Vereinbarung grundlegende Bedingungen erfüllt, wie beispielsweise die Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsstandards oder die Durchführbarkeit der vereinbarten Aufgaben und Fristen.

(b) Der Sicherheitsrat soll Resolutionen über die Genehmigung großer Friedensmissionen solange als Entwurf beibehalten (und nicht endgültig verabschieden), bis dem Generalsekretär die dazu erforderlichen Truppen und die entscheidende Ausrüstung seitens der Mitgliedstaaten fest zugesagt worden sind.

(c) Sicherheitsratsresolutionen sollen den Erfordernissen der Friedenssicherungseinsätze in potenziell gefährlichen Situationen Rechnung tragen. Dabei ist besonders eine klare Befehlskette und die Einheitlichkeit des Vorgehens notwendig.

(d) Für die Formulierung oder die Abänderung von Mandaten muss das Sekretariat dem Sicherheitsrat sagen, was er wissen muss und nicht, was er hören will. Zudem sollen Mitgliedstaaten, die militärische Einheiten zur Verfügung stellen, zu den betreffenden Informationsvorlagen des Sekretariats im Sicherheitsrats zugelassen werden, wenn es um die Sicherheit des Missionspersonals oder um den Einsatzauftrag in bezug auf Gewaltanwendung geht.

5. Information und Strategieanalyse

Der Generalsekretär soll ein Sekretariat für Information und Strategieanalyse schaffen, das alle Mitglieder des Exekutivausschusses für Frieden und Sicherheit unterstützen soll. Das Sekretariat soll gemeinsam von den Leitern der Hauptabteilung für Politische Angelegenheiten (DPA) und der Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze (DPKO) verwaltet werden und an diese berichten.

6. Zivile Übergangsverwaltungen

Der Generalsekretär soll ein Gremium internationaler Rechtsexperten - darunter Personen mit Erfahrungen bei Einsätzen der Vereinten Nationen, die die Bildung von Übergangsverwaltungen vorsehen - ersuchen, Machbarkeit und Nutzen eines Übergangsstrafkodex sowie gegebenenfalls notwendige regionale Anpassungen eines solchen Kodex näher zu prüfen. Ein solcher Übergangskodex könnte Verwendung finden, bis die Rechtsstaatlichkeit und die Rechtsdurchsetzung vor Ort wiederhergestellt sind.

7. Fristen

Die Vereinten Nationen sollen die "rasche und wirksame Einsatzkapazität" als Fähigkeit der Organisation definieren, traditionelle Friedenssicherungseinsätze innerhalb von 30 Tagen bzw. komplexere Missionen innerhalb von 90 Tagen nach der Verabschiedung einer Sicherheitsratsresolution voll zum Einsatz kommen zu lassen.

8. Missionsleitung

(a) Der Generalsekretär soll das Auswahlverfahren für Missionsleiter systematisieren und zunächst eine umfassende Liste mit potenziellen Beauftragten bzw. Sonderbeauftragten des Generalsekretärs, von Truppenkommandanten, Zivilpolizeikommissaren und deren Stellvertreter sowie anderen Leitern operativer oder administrativer Missionskomponenten erstellen und dabei auf eine breite geographische Vertretung, eine faire Geschlechterverteilung sowie auf die Beiträge der Mitgliedstaaten Bedacht nehmen.

(b) Die gesamte Führung einer Mission sollte so früh wie möglich ausgewählt und am Sitz der Vereinten Nationen zusammengestellt werden, damit sie in wichtigen Bereichen des Planungsprozesses mitwirken, frühzeitig über die Situation in den Einsatzgebieten informiert werden und Gelegenheit zur Zusammenarbeit mit anderen Kollegen erhalten kann.

(c) Das Sekretariat soll für eine regelmäßige strategische Führung der Missionsleitung sorgen. Mögliche Herausforderungen bei der Umsetzung des Mandates sollen vorweggenommen und Pläne für die Bewältigungen solcher Schwierigkeiten vermittelt werden. Nach Möglichkeit sollen die Anleitungen und Planungen mit der Missionsleitung gemeinsam erarbeitet werden.

9. Militärisches Personal

(a) Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, im Rahmen des UNO-Systems für Standby-Vorkehrungen Partnerschaften zu bilden, um mehrere kohärente Truppen in Brigadestärke mit dem erforderlichen Durchsetzungspotenzial aufzubauen, die im Fall traditioneller Friedenssicherungsmissionen innerhalb von 30 Tagen bzw. bei komplexeren Missionen innerhalb von 90 Tagen nach der Verabschiedung einer Sicherheitsratsresolution voll einsatzbereit sind.

(b) Der Generalsekretär soll bevollmächtigt werden, bei Mitgliedstaaten, die an den Standby-Vorkehrungen teilnehmen, formell anzufragen, ob sie bereit sind, Truppen für einen Friedenseinsatz abzustellen, sobald ein Waffenstillstands- oder Friedensabkommen, das eine Mitwirkung der Vereinten Nationen bei seiner Umsetzung vorsieht, absehbar ist.

(c) Das Sekretariat soll grundsätzlich ein Team zu jedem potenziellen Truppenstellers entsenden, um sich von der Bereitschaft des betreffenden Staaten zu überzeugen, die Vereinbarungen über die erforderlichen Ausbildung und Ausrüstung vor einem Einsatz zu erfüllen. Einheiten, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, dürfen nicht eingesetzt werden.

(d) Das Expertengremium empfiehlt im Rahmen der Standby-Vorkehrungen das Anlegen einer Liste von etwa 100 "abrufbereiten" Offizieren, die innerhalb von sieben Tagen gemeinsam mit Mitarbeitern der Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze für den Aufbau einer Kommandostelle für eine neue Friedensmission vor Ort entsandt werden können.

10.

(a) Mitgliedstaaten sollen nationale Reserven von zivilen Polizeibeamten bilden, die kurzfristig für einen Einsatz in einer UNO-Mission zur Verfügung stehen können. Auch diese Reserven sollen im Rahmen der Standby-Vorkehrungen gebildet werden.

(b) Zudem wird den Mitgliedstaaten nahegelegt, sich an regionalen Partnerschaften für die Ausbildung der Zivilpolizei zu beteiligen, um ein einheitliches Ausbildungsniveau nach den von den Vereinten Nationen festgelegten Richtlinien und Einsatzregeln zu gewährleisten.

(c) Die Mitgliedstaaten werden ersucht, innerhalb ihrer Regierung eine Kontaktstelle zu benennen, die für die Abstellung von Kräften der Zivilpolizei für UNO-Friedensmissionen zuständig ist.

(d) Die Sachverständigen empfehlen außerdem die Schaffung eines Verzeichnisses von rund 100 abrufbereiten Polizeioffizieren und entsprechenden Experten im Rahmen der Standby-Vorkehrungen, die gemeinsam mit ihren Teams innerhalb von sieben Tagen die zivilpolizeiliche Komponente einer neuen Friedenssicherungsmission aufbauen, neues Personal ausbilden und der Mission bereits zu einem frühen Zeitpunkt zu einer größeren Kohärenz verhelfen können.

(e) Das Gremium empfiehlt, ähnlich der Punkte (a), (b) und (c), Expertenpools für die Bereiche der Justiz, des Strafrechts oder der Menschenrechte anzulegen, die gemeinsam mit den Beamten der Zivilpolizei kollegiale "Rechtsstaatlichkeitsteams" bilden würden.

11. Zivile Spezialisten

(a) Das Sekretariat soll ein zentrales Register im Internet und Intranet mit ausgewählten zivilen Kandidaten anlegen, die kurzfristig zum Einsatz in Friedensmissionen bereit sind. Die Missionen vor Ort sollen Zugriff auf dieses Register haben und im Einklang mit Bestimmungen des Sekretariats über eine breite geographische Vertretung und faire Geschlechterverteilung Kandidaten einstellen können.

(b) Die Kategorie des Feldpersonals sollte reformiert werden, um den laufenden Anforderungen der Friedenssicherungsmissionen, besonders auf mittlerer und gehobener Ebene in Verwaltung und Logistik, Rechnung zu tragen.

(c) Die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen für extern rekrutierte zivile Mitarbeiter sollen so angepasst werden, dass die Vereinten Nationen hochqualifizierte Kandidaten erhalten und gute Leistungen mit besseren Karriereaussichten belohnen können.

(d) Die Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze soll eine umfassende Strategie für die Stellenbesetzung für Friedensmissionen entwickeln, die u.a. den Einsatz von UNO-Freiwilligen, Standby-Vorkehrungen für die Bereitstellung von zivilem Personal innerhalb von 72 Stunden zur Erleichterung des Einsatzbeginns einer Mission, sowie die Aufgabenverteilung unter den Mitgliedern des Exekutivausschusses für Frieden und Sicherheit bei der Umsetzung dieser Strategie umreißen soll.

12. Schnelleinsatzkräfte für Öffentlichkeitsarbeit

Zusätzliche Mittel sollen in den Missionsbudgets für die Öffentlichkeitsarbeit und das dafür notwendige Personal und die erforderliche Informationstechnologie vorgesehen werden, um die Botschaft des Friedenseinsatzes bekannt zu machen und um wirksame interne Kommunikationsverbindungen aufzubauen.

13. Logistische Unterstützung und Ausgabenmanagement

(a) Das Sekretariat soll eine globale Strategie für logistische Unterstützung entwickeln, um einen zügigen und wirksamen Einsatz innerhalb der vorgesehenen Fristen und gemäß der Planungsannahmen der zuständigen Dienststellen in der Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze zu ermöglichen.

(b) Die Generalversammlung soll eine einmalige Ausgabe bewilligen, um mindestens fünf "start-up" Ausrüstungspakete mit rasch einsatzfähigen Kommunikationsgeräten, im Logistiklager der Vereinten Nationen in Brindisi bereithalten zu können. Diese Ausrüstung soll dann routinemäßig mit Mitteln aus den Budgets jener Einsätze, die davon Gebrauch gemacht haben, ergänzt werden.

(c) Der Generalsekretär soll ermächtigt werden, mit Genehmigung des Beratenden Ausschusses für Verwaltungs- und Haushaltsfragen (ACABQ) noch vor der Verabschiedung einer Sicherheitsratsresolution bis zu 50 Millionen US-Dollar aus dem Friedenssicherungs-Reservefonds für eine Operation zur Verfügung stellen zu können, sobald mit großer Wahrscheinlichkeit mit einem neuen Einsatz gerechnet werden kann.

(d) Das Sekretariat soll das gesamte Beschaffungswesen überprüfen, damit der rasche und vollständige Einsatz von Missionen innerhalb der vorgeschlagenen Fristen gewährleistet werden kann. (Entsprechende Vorschläge an die Generalversammlung zur Ergänzung der Finanzregeln der Vereinten Nationen sollen, falls erforderlich, vorgelegt werden.)

(e) Zudem soll das Sekretariat die Verfahren im Finanzmanagement der Missionen im Feld überprüfen und diesen bei der Verwaltung ihrer eigenen Budgets mehr Handlungsfreiheit einräumen. (f) Die Feldeinsätze sollen vom Sekretariat ermächtigt werden, bis zu einer Million US-Dollar für den Ankauf von Waren und Dienstleistungen ausgeben zu dürfen, die vor Ort erhältlich und in bestehenden Verträgen nicht vorgesehen sind.

14. Unterstützende Maßnahmen am Sitz der Organisation

(a) Die Expertengruppe empfiehlt eine wesentliche Erhöhung der Mittel für unterstützende Maßnahmen für Friedensmissionen vom Amtssitz der Vereinten Nationen aus und fordert den Generalsekretär auf, der Generalversammlung einen entsprechenden umfassenden Vorschlag vorzulegen.

(b) Die unterstützenden Maßnahmen für Friedenssicherungseinsätze vom Amtssitz der Organisation aus sollen als zentrale Tätigkeit der Organisation angesehen und daher hauptsächlich aus dem ordentlichen Zweijahreshaushalt der Vereinten Nationen bestritten werden.

(c) Die Sachverständigen schlagen vor, dass der Generalsekretär bis zur Vorbereitung der nächsten Budgetvorlage der Generalversammlung einen Antrag auf außerordentliche Erhöhung des Unterstützungskontos vorlegt, um die sofortige Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter, besonders in der Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze, zu ermöglichen.

15. Integrierte Missionsplanung und -unterstützung

Integrierte Arbeitsstäbe, die nach Bedarf aus Mitarbeitern des gesamten UNO-Systems gebildet werden können, sollen zukünftig für die konkrete Planung und Unterstützung einer Friedensmission eingesetzt werden. Sie sollen als erste Anlaufstelle für alle Unterstützungsmaßnahmen dienen. Den Leitern der Arbeitsstäbe soll nach Vereinbarung mit den beteiligten Hauptabteilungen für Friedenssicherungseinsätze (DPKO) und für Politische Angelegenheiten (DPA) sowie anderer Abteilungen, Programme und Sonderorganisationen, eine befristete Weisungsbefugnis über das abgestellte Personal gewährt werden.

16. Andere strukturelle Anpassungen in der Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze

(a) Die derzeitige Abteilung Militär und Zivilpolizei soll umstrukturiert werden. Dabei soll die Zivilpolizei aus der militärischen Befehlskette ausgegliedert werden. Der Rang des Zivilpolizeiberaters sollte gegebenenfalls angehoben werden.

(b) Das Büro des Militärberaters in der Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze soll ebenfalls neu organisiert und in seiner Struktur stärker den militärischen Hauptquartieren der UNO-Missionen im Feld angepasst werden.

(c) In der Hauptabteilung Friedenssicherung soll eine neue Einheit geschaffen werden, der Experten und Berater für Strafrecht angehören sollen. Dieser Bereich ist für den wirksamen Einsatz der Zivilpolizei in Friedensmissionen von entscheidender Bedeutung.

(d) Der Untergeneralsekretär für Verwaltung soll dem Untergeneralsekretär für Friedenssicherungseinsätze die Zuständigkeit für das Budget für Friedenssicherung und das dazu gehörende Beschaffungswesen auf eine Probezeit von zwei Jahren übertragen.

(e) Die Gruppe für Erfahrungsauswertung soll grundlegend verbessert und in die reformierte Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze verlegt werden.

(f) Es soll erwogen werden, die Anzahl der Beigeordneten Generalsekretäre für den Bereich Friedenssicherung von zwei auf drei zu erhöhen, wobei einer davon als "Leitender Beigeordneter Generalsekretär" dann als Stellvertreter des Untergeneralsekretärs dienen würde.

17. Operative Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit

Eine Einheit für Einsatzplanung und Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit in Friedensmissionen soll entweder in der Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze (DPKO) oder im Rahmen eines neuen Friedens- und Sicherheitsinformationsdienstes in der Hauptabteilung Presse und Information (DPI) geschaffen werden. Der Dienst soll dem Untergeneralsekretär für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit direkt unterstellt werden.

18. Unterstützung für Friedenseinsätze in der Hauptabteilung für Politische Angelegenheiten

(a) Die Sachverständigen befürworten die Bemühungen des Sekretariats, in Zusammenarbeit mit anderen wichtigen UNO-Bereichen eine Piloteinheit für Friedensschaffung innerhalb der Hauptabteilung für Politische Angelegenheiten (DPA) zu bilden und empfehlen - im Falle eines Erfolgs - das Programm aus dem ordentlichen Haushalt zu finanzieren. Dieses Programm soll nach den im Bericht vorgeschlagenen Kriterien beurteilt werden. Sollte es sich als die beste verfügbare Option zur Stärkung der Kapazitäten der Vereinten Nationen im Bereich der Friedensschaffung erweisen, dann sollte das Programm dem Generalsekretär mit den entsprechenden Empfehlungen der Experten vorgelegt werden.

(b) Das Gremium empfiehlt eine substantielle Erhöhung des Ansatzes im ordentlichen Haushalt für die Abteilung Wahlhilfe (anstelle der freiwilligen Beiträge), um der ständig steigenden Nachfrage nach ihren Diensten nachkommen zu können.

(c) Um die Abteilung Verwaltung und Logistik der Feldeinsätze und das Exekutivbüro der Hauptabteilung Politische Angelegenheiten (DPA) zu entlasten und die Unterstützungsdienste für kleinere politische und friedensschaffende Feldeinsätze zu verbessern, soll das Beschaffungswesen, die Personalrekrutierung und andere Unterstützungsdienste für kleinere, nichtmilitärische Feldeinsätze in Zukunft vom Büro der Vereinten Nationen für Projektdienste (UNOPS) übernommen werden.

19. Unterstützung der Friedensmissionen im Amt der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte

Das Gremium tritt für eine wesentliche Verbesserung der Planungs- und Vorbereitungskapazitäten für Feldeinsätze im Amt der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte ein. Diese Maßnahmen sollen teils aus dem ordentlichen Haushalt und teils aus dem Budget für Friedenssicherung finanziert werden.

20. Friedenseinsätze und das Informationszeitalter

(a) Die Hauptabteilungen für Frieden und Sicherheit am Amtssitz der Vereinten Nationen benötigen eine verantwortliche Zentrale für die Planung und Beaufsichtigung der Umsetzung einer gemeinsamen Informationstechnologiestrategie und -Ausbildung für Friedenseinsätze. Diese Stelle sollte im Sekretariat für Information und Strategieanalyse angesiedelt sein. Gleichzeitig soll bei komplexen Friedenseinsätzen für ein entsprechendes Gegenüber in den Büros der Sonderbeauftragten des Generalsekretärs gesorgt werden, um die Umsetzung dieser Strategien überwachen zu können.

(b) Das Sekretariat für Information und Strategieanalyse soll in Zusammenarbeit mit der Abteilung Informationstechnische Dienste (ITSD) im Intranet der Vereinten Nationen ein verbessertes Informationsangebot über Friedenssicherung schaffen und durch ein externes Netz für Friedensoperationen (POE) Links zu den Missionen einrichten.

(c) Friedensmissionen könnten von einer häufigeren Nutzung der Technologie des geographischen Informationssystems (GIS) profitieren, das zügig operationelle Informationen auf elektronische Karten der Einsatzregion übertragen kann. Diese Technologie ist in den unterschiedlichsten Bereichen, wie Demobilisierung, zivile Polizeieinsätze, Wählerregistrierung, Beobachtung der Menschenrechtslage und Wiederaufbaumaßnahmen anwendbar.

(d) Die besonderen IT-Erfordernisse der einzelnen Missionskomponenten mit ihrem jeweiligen Informationstechnologiebedarf sollen besser vorausberechnet und bei Planung und Umsetzung der Einsätze konsequenter berücksichtigt werden.

(e) Das Expertengremium regt auch die Entwicklung eines gemeinsamen Managements von Webseiten zwischen Amtssitz und Feldeinsätzen an. Dabei könnte der Amtssitz in New York die Aufsicht behalten. Die einzelnen Missionen sollen aber über Mitarbeiter verfügen, die Informationsinhalte im Rahmen vorgegebener Präsentationsstandards und -richtlinien selbst produzieren und ins Netz stellen können.

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