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Eine "anderweitig Verfolgte" sagte aus

NSU-Prozess in München: Mandy S. trat als Zeugin auf und Wohllebens Kameraden gratulierten zum Geburtstag

Von René Heilig *

Mandy S. war zwei Tage lang Zeugin im NSU-Prozess. Sie sagte aus, obwohl sie selbst als Unterstützerin der Terrororganisation beschuldigt wird. Folglich stellte sie sich unbedarfter dar, als sie es ist.

Am Mittwoch und Donnerstag dieser Woche wurde im Münchner NSU-Prozess Mandy S. vernommen. Die inzwischen 38-jährige Mutter hat Friseurin gelernt, brachte es bis zur Filialleiterin in Schwarzenberg (Sachsen). Um die 600 Euro verdiene sie, fahre gern Motorrad und habe sich einen Garten zugelegt. So erzählte sie dem Bundeskriminalamt (BKA), das zu dem Schluss kam, Mandy S. sei tief im Geflecht des Nationalsozialistischen Untergrundes verwoben. Daher wird Mandy S. in der Anklageschrift gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der Neonazi-Mörderzelle als »anderweitig Verfolgte« bezeichnet.

Mandy S. wohnte in Chemnitz. Ihr damaliger Freund Max-Florian B. lebte bei ihr. Im Frühjahr 1998 habe es geklingelt. Ein Freund sagte, da wären drei Leute, die hätten »Scheiße gebaut«. Da die Wohnung ihres Freundes, der gleichfalls in der rechten Szene war, ja praktisch leer stand, quartierte man Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe dort ein. Dort wohnten sie so um die drei Wochen, sagte Mandy S. in München. Bei der BKA-Vernehmung war noch von vier bis sechs Wochen die Rede.

»Die waren freundlich«, den »netteren« der beiden Männer – den anderen schätzt sie als »böse« ein – hatte Mandy S. schon mal in Jena gesehen. Glaubt sie. Beate Zschäpe, so groß wie sie selbst, sei »niedlich« gewesen. Als es ihr einmal schlecht gegangen sei, Bauchkrämpfe und so habe sie Beate ihre Krankenkassenkarte gegeben, damit sie zum Frauenarzt gehen konnte. Mandy S. hat sich über diese Hilfe »keinen Kopf« gemacht, zumal sie die Karte ja wiederbekam. Sagt sie. Hat sie sich auch »keinen Kopf« gemacht, als sie auf Bitten der drei Untergetauchten einen Personalausweis bei der Chemnitzer Stadtverwaltung abholte? Sie sah doch, dass Foto und Name nicht zu einander passten.

Die Chance, dass die selbst von der Justiz verfolgte Zeugin überhaupt aussagt, standen 50:50. Offenbar hat ihr Anwalt zugeraten. Um gut Wetter bitten, nennt man das wohl. Doch das bedeutet auch, die eigene Rolle bei der Unterstützung von Mundlos, Böhnhardt – beide starben nach einem missglückten Banküberfall am 4. November in Eisenach – und Zschäpe klein zu reden.

Sie sei eher so reingerutscht in die Skinhead-Szene, meinte Mandy S. vor Gericht. Ja sicher, eine Bomberjacke hatte sie auch und Springerstiefel. Doch das sei alles so »über Musik gelaufen«. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl zweifelte. »Das war so«, bekräftigte die Zeugin. Wenn man auf Demos gegangen sei, habe man Konzertkarten bekommen. So harmlos und ideologiefrei, wie sie sich als Zeugin zu geben versuchte, war Mandy S. sicher nicht. Beispiel. In der Nacht zum 7. September 1995 ertrinkt ein Mann aus der Oberpfalz in der Vils. Drei Jahre später werden in Amberg seine Mörder verurteilt. Die Skinheads Richard L. und Dieter M. bekommen zwölf Jahre und acht Jahre Haft zuerkannt, weil sie dem Homosexuellen »einen Denkzettel verpasst haben«. Was hat Mandy S. damit zu tun?

Mandy S. kümmerte sich um einen der Totschläger, schrieb ihm Briefe ins Gefängnis. Im Auftrag, denn Mandy, die Musikfreundin, engagierte sich in der rechtsextremen »Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige« (HNG). Das war lange bevor es an ihrer Wohnungstür klingelte und drei Kameraden aus Jena ein Obdach suchten.

Die junge Frau kennt zahlreiche Typen der Neonazi-Hardcore-Garde in Sachsen, Thüringen und Franken. Mit manchen war sie mehr als befreundet. So können ihr die Umtriebe von Blood&Honour nicht entgangenen sein. Was auch der Verfassungsschutz vermutete. Zweimal machte sich der Geheimdienst an sie heran. Das sei im Jahr 2000 gewesen, sagt S. Einen Anwerbeversuch im Jahr 2001 liest man aus Akten des Bundesamtes heraus. Wer wollte noch etwas von der Friseurin? Obwohl die jeden Euro hätte brauchen können, lehnte sie eine Zusammenarbeit ab. Und sie behauptete mehrfach, aus der Szene ausgestiegen zu sein. Zuletzt im Jahr 2005. Das ist wenig glaubhaft, denn ihren Typ Freund hat sie nicht gewechselt.

Und wieso fand man im Brandschutt der 2011 vermutlich von Zschäpe angezündeten letzten Wohnung des Trios in Zwickau zwei gefälschte Ausweise von Tennisvereinen und andere Dokumente, die auf den Namen Mandy S. ausgestellt waren? Darauf ist ihre Adresse vermerkt, die sie erst seit 2004 hatte. Noch rätselhafter ist ein gefundener Zettel, auf dem ihre aktuelle Handynummer steht. Einen nicht verbrannten Zettel, mit ihrer Adresse, hat Mandy S. selbst geschrieben. Glaubt sie.

Auf der Zuschauertribüne, das bemerkten die Kollegen von NSU-Watch, hatten sich gestern mehr Neonazis als sonst versammelt. Die meisten kamen aus dem thüringischen Kahla, doch auch das Freie Netz Süd aus Franken war vertreten. Einer trug unter der Jacke ein T-Shirt mit dem Aufdruck »Freiheit für Wolle«. Der Angeklagte Ralf Wohlleben beging gestern seinen 39. Geburtstag.

* Aus: neues deutschland, Freitag, 28. Februar 2014


»Nicht mehr die gleiche Person«

NSU-Prozeß. Helferin Mandy S. will mit ihrer rechten Vergangenheit abgeschlossen haben

Von Claudia Wangerin, München **


Eine Gruppe junger Neonazis aus Kahla hatte am Donnerstag die erste Reihe der Zuschauertribüne besetzt – es war der 90. Verhandlungstag im Prozeß um die Mord- und Anschlagsserie des »Nationalsozioalistischen Untergrunds« (NSU) vor dem Oberlandesgericht München. Und der 39. Geburtstag des Mitangeklagten Ralf Wohlleben, der in einem gelblich-braunen Pullover den angereisten Gesinnungsfreunden zuzwinkerte.

Die Zeugin Mandy S. dagegen will sich von ihrer rechten Vergangenheit distanzieren, erweckt aber vielfach den Eindruck, sie spiele ihre eigene Rolle herunter. Die Friseurin aus dem sächsischen Schwarzenberg wurde bereits am zweiten Tag in Folge vernommen. Schon am Mittwoch hatte sie für ihr Alter von 38 Jahren auffällige Erinnerungslücken geltend gemacht. Mandy S. hat in polizeilichen Vernehmungen frühe Hilfeleistungen für das mutmaßliche NSU-Kerntrio eingestanden – sie will aber zu den Neonazis Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe nur im Jahr von deren Untertauchen 1998 Kontakt gehabt haben. Der heutigen Hauptangeklagten Zschäpe hatte S. nach eigenen Angaben ihre Krankenversicherungskarte geliehen, nachdem sie alle drei in der Wohnung ihres damaligen Freundes Max Florian B. in Chemnitz untergebracht hatte. Wie das Trio an eine Telefonnummer kam, die Mandy S. erst ab 1999 nutzte, kann sie sich nicht erklären. Allerdings gab es gemeinsame Bekannte, mit dem heutigen Mitangeklagten André Eminger war Mandy S. zusammen zur Schule gegangen, später habe der vier Jahre jüngere Eminger bei ihr übernachtet, wenn er in Chemnitz seine Freundin besucht habe, die noch bei ihren Eltern wohnte. André Eminger und seine spätere Frau hatten nachweislich bis zur Aufdeckung im Jahr 2011 Kontakt zu den mutmaßlichen NSU-Terroristen. Mandy S. bekräftigte am Donnerstag ihre Aussage, sie wisse nicht mehr, mit welchen Namen sich die drei Untergetauchten damals vorgestellt hätten – sie hätte sie auch anhand neuerer Fotos nicht wiedererkannt. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hakte mehrfach nach, als es um eine Vernehmung im Jahr 2003 ging. Die Strafverfolgungsbehörden waren der NSU-Helferin offenbar dicht auf den Fersen und konfrontierten sie mit mindestens einem der drei Namen, die sie angeblich nicht zuordnen konnte. Dabei bleib sie. Darüber hinaus berichtete S. allerdings von zwei Anwerbeversuchen des Verfassungsschutzes, die sie ausgeschlagen habe, nachdem sie direkt auf ihren »Kontostand angesprochen« worden sei.

Sie sei nicht mehr die gleiche Person wie damals, erklärte sie in der Vernehmung durch die Nebenklage zu ihrer Vergangenheit in der rechten Szene. Die Fragen zielten auf die eigene Rolle der Zeugin ab, die sie gegenüber der ihrer männlichen »Kameraden« als untergeordnet darstellte. Die Stellung ihres jüngeren Freundes Max Florian B. habe sich verändert, nachdem die drei gesuchten »Kameraden« bei ihm untergekommen seien. Er habe sie in ihrer Wohnung mit einer Waffe bedroht, weil sie ihm bei einem Beziehungskrach am Telefon gesagt habe, er müsse sich nicht »groß fühlen«, nur weil er drei Leute in seiner Wohnung verstecke.

Auf die Frage von Rechtsanwältin Seda Basay, ob sie selbst politische Schulungen besucht habe, fielen ihr solche über den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß, eine mit dem Titel »Grundbausteine nationaler Politik« und eine Rechtshilfeschulung ein. In der Befragung durch den Vorsitzenden Richter hatte sie eingeräumt, daß die Initiative zu einem Artikel mit der Überschrift »Einheit der Rechten« im Blood&Honour-Fanzine Landser, den sie gemeinsam mit einem »inhaftierten Kameraden« verfaßt hatte, von ihr ausgegangen war. Die Vernehmung von Mandy S. konnte am Donnerstag nicht beendet werden. Zuletzt mußten die Nebenklagevertreter mit Gericht und Bundesanwaltschaft um die Verfahrensrelevanz ihrer Fragen zur Stellung der Zeugin in der Szene streiten.

** Aus: junge Welt, Freitag, 28. Februar 2014


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