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Es geht um das Vertrauen gegenüber Deutschland

Türkische Berichterstatter von links: "Evrensel"

Von Pascal Beucker *

Auch beim heutigen zweiten Verhandlungstag im NSU-Prozess wird der Medienandrang groß sein. Beim Losverfahren um die Berichterstatterplätze für das Verfahren ging das »nd« leer aus. Zusammen mit der »taz« kooperiert »nd« allerdings mit der türkischen Zeitung »Evrensel«, der ein Beobachterplatz zugelost wurde. Auf dem Beobachterposten wird Deutschland-Korrespondent Yücel Özdemir sitzen – wenn er seinen Platz nicht vorübergehend einer Kollegin oder einem Kollegen des »nd« oder der »taz« abgetreten hat.

Yücel Özdemir sitzt in seinem schmucklosen Büro im Technologiepark im Kölner Stadtteil Müngersdorf. Der Deutschland-Korrespondent der türkischen Tageszeitung »Evrensel« (»Universal«) bereitet sich auf einen Fernsehauftritt vor. Das Studio von »Hayat TV« ist nur wenige Meter entfernt. Dort wird ihn gleich die Moderatorin Suna Canan für ihre sonntägliche Sendung »Avrupa’da hayat« (»Leben in Europa«) zum NSU-Prozess befragen.

Der 44-jährige Journalist gehört zu jenen 50 Journalisten, die beim zweiten Akkreditierungsverfahren des Oberlandesgerichts München einen der hoch begehrten ständigen Beobachterplätze erhalten haben. »Das NSU-Verfahren ist historisch relevant, weil es entscheidend dafür ist, ob die Angehörigen der Opfer und die Einwanderer insgesamt das Vertrauen gegenüber Deutschland und den Deutschen wiedererlangen können«, sagt er. Seine Stimme verrät: Es geht auch um sein eigenes Vertrauen.

Möglich gemacht hat Özdemirs Teilnahme am NSU-Prozess die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass türkische Medien feste Presseplätze im Saal erhalten müssen. Dass unter 36 Bewerbern nach den beiden großen türkischen Zeitungen »Sabah« und »Hürriyet« ausgerechnet »Evrensel« aus dem Lostopf gezogen wurde, damit hatte er jedoch nicht gerechnet. In der Bundesrepublik können nicht viele etwas mit dem Namen des linksoppositionellen Blattes anfangen. In der Türkei sieht das trotz der geringen Auflage, die derzeit durchschnittlich bei 6000 Exemplaren liegt, etwas anders aus.

Seit fast 20 Jahre lebt Yücel Özdemir in Deutschland. Als er am 13. August 1993 auf dem Flughafen Köln-Bonn landete, war das neue Leben, das für ihn an diesem Tag begann, ein erzwungenes. In der Türkei war der damals 25-Jährige zuvor zu sechs Jahren Knast verurteilt worden. Sein »Verbrechen«: Neben seinem Mathematikstudium an der Universität Istanbul war Özdemir verantwortlicher Redakteur der linken Wochenzeitschrift »Gerçek« (»Realität«), der Vorläuferin von »Evrensel«. Nach der Veröffentlichung eines geheimen Militärprotokolls, in dem es um die Bespitzelung von Kurden, Aleviten und Linken ging, machte ihm die türkische Justiz den Prozess wegen »Landesverrats«. Özdemir blieb nur noch die Flucht. Die BRD gewährte ihm Asyl. Lange hat der Journalist, der seit 2002 auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, auf die Aufhebung des gegen ihn in der Türkei ergangenen Unrechtsurteils warten müssen. Im Juli 2012 durfte er erstmals wieder sein Geburtsland besuchen.

Dass es »Evrensel« bis heute gibt, gleicht einem Wunder. Besonders in den ersten Jahren nach ihrer Gründung im Juni 1995 war die regierungskritische Zeitung immer wieder Ziel massiver staatlicher Repressalien. Unzählige Ausgaben wurden konfisziert. Journalisten, die für »Evrensel« arbeiteten, wurden verhaftet und gefoltert. Trauriger Höhepunkt, der die kleine sozialistische Zeitung auf tragische Weise bekannt machte: Am 8. Januar 1996 wurde in Istanbul der »Evrensel«-Reporter Metin Göktepe in Polizeigewahrsam zu Tode geprügelt. Die Ermordung des 27-jährigen Journalisten sorgte für einen Sturm der Entrüstung in der gesamten türkischen Presse und weit darüber hinaus. Im Mai 1999 wurden sechs Polizisten zu Freiheitsstrafen von siebeneinhalb Jahren verurteilt - ein für die damaligen türkischen Verhältnisse sensationelles Urteil.

Rund 60 Redakteure arbeiten heute in der »Evrensel«-Zentrale in Istanbul. Darüber hinaus verfügt die Zeitung über Büros in Ankara, Izmir, Kocaeli, Adana und Diyarbakir. Ein ziemlich großer Apparat für ein ziemlich kleines Blatt. Allerdings macht die »Evrensel«-Crew seit Dezember 2007 nicht nur Zeitung, sondern auch Fernsehen. »Hayat TV« (»Leben TV«) heißt ihr ambitionierter Nachrichtensender, der sich als eine Art »CNN von unten« versteht. Auch Özdemir hat seine eigene Sendung auf dem über Türksat ausgestrahlten und werbefinanzierten Satellitenkanal: Jeden Mittwoch moderiert er von Köln aus »Avrupa Penceresi« (»Europas Fenster«), eine Diskussionsrunde mit Politikern, Journalisten, Wissenschaftlern oder Gewerkschaftern.

Seit dem Start von »Evrensel« vor knapp 18 Jahren gibt es eine Dependance in Deutschland, zunächst in Duisburg, dann im südlich von Frankfurt gelegenen Dreieich und seit 2000 in Köln. Bis 2009 erschien eine in der Bundesrepublik gedruckte Europaausgabe, zu der Özdemir und seine Kollegen zunächst eine, später zwei Seiten täglich beisteuerten. Der Fokus blieb aber auf die Türkei gerichtet. Das sei irgendwann nicht mehr zeitgemäß gewesen, sagt Özdemir. Deswegen gibt es inzwischen die vierzehntägig erscheinende »Yeni Hayat« (»Neues Leben«), die vollständig in der BRD produziert wird und zweisprachig erscheint. »Die türkeistämmigen Migranten ändern sich, also müssen wir uns auch ändern«, begründet Özdemir die publizistische Entscheidung.

»Nach dem Brandanschlag von Solingen im Mai 1993 markiert die NSU-Mordserie den zweiten großen Bruch im Verhältnis der türkeistämmigen Einwanderer zu Deutschland«, sagt Özdemir. In dem jetzt begonnenen Prozess gegen Beate Zschäpe und ihre mutmaßlichen Unterstützer gehe es nicht nur um eine gerechte Urteilsfindung, sondern auch um die Aufklärung der Hintergründe. Deshalb sei eine kritische Begleitung äußerst wichtig. Das ist auch der Grund, warum Özdemir sich unmittelbar nach seiner Auslosung mit einem Kooperationsangebot bei der »taz« und beim »neuen deutschland« meldete, denen im NSU-Akkreditierungsverfahren kein Losglück beschieden war: Er sei bereit, seinen Platz an jenen Verhandlungstagen zur Verfügung zu stellen, an denen er nicht selbst vor Ort sein kann.

* Aus: neues deutschland, Dienstag, 14. Mai 2013


"Gewiß ist er der Richtige"

Richter Manfred Götzl darf heute den Münchner NSU-Prozeß fortsetzen. Er gilt als Hardliner

Von Claudia Wangerin **


Der NSU-Prozeß vor dem Oberlandesgericht München wird heute mit dem vorsitzenden Richter Manfred Götzl fortgesetzt. Am Freitag hatte das Gericht den Befangenheitsantrag der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe gegen Götzl zurückgewiesen. Eine Anwältin der Nebenklage hatte sich schon bei der Bekanntgabe des Ablehnungsgesuchs am Montag vergangener Woche an »diesen Antrag« erinnert, den sie als Strafverteidigerin für linke Angeklagte in RAF-Prozessen auch immer gestellt habe: Er sei immer abgelehnt worden. Zschäpes Anwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm mußten nun die gleiche Erfahrung machen. Sie hatten die Besorgnis der Befangenheit damit begründet, daß sie selbst sich vor dem Betreten des Sitzungssaals auf Waffen und andere verbotene Gegenstände durchsuchen lassen sollten – nicht aber Bundesanwälte, Richter, Polizeibeamte und Justizangestellte, die doch im Zweifel genau so durch Dritte unter Druck gesetzt werden könnten. »Die Sichtweise des Verteidigers allein oder auch dessen Empfindung, diskriminiert zu werden, genügen nicht«, begründete das Gericht seinen Beschluß, den Befangenheitsantrag abzulehnen. Zuvor war bereits der mitangeklagte Neonazi Ralf Wohlleben mit einem Ablehnungsgesuch gegen Götzl und zwei weitere Richter gescheitert.

Gerichtsreporter beschreiben Manfred Götzl als streng, hart und aufbrausend. Linke und linksliberale Anwälte sortieren ihn als dominanten »Law and Order«-Mann politisch eher rechts von der Mitte ein. Allerdings steht er nicht im Verdacht, milde Strafen gegen Rechte zu verhängen. Beim Strafmaß, so heißt es, lange er immer sehr kräftig zu. Umstritten ist Götzl auch wegen harter Urteile gegen Menschen, die in einer Notwehrsituation ihre Angreifer verletzten. »Urteile gegen Zivilcourage« warf ihm ein Autor des Online-Magazins Telepolis im Herbst 2009 vor. In einem dieser Prozesse soll er einem Angeklagten vorgehalten haben, er zerfließe in Selbstmitleid. Dem Bericht zufolge verhängte Götzl eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren gegen den 57jährigen, der seinem jugendlichen Verfolger mit einem Taschenmesser in die Achselhöhle gestochen hatte.

In spektakulären Prozessen verurteilte Götzl sowohl den ehemaligen Wehrmachtsoffizier und Kriegsverbrecher Josef Scheungraber als auch den Mörder des Münchner »Modezaren« Rudolph Moshammer, Herisch A., zu lebenslanger Haft.

Ob der Richter für den »Mammutprozeß« um zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge und mehrere Raubüberfälle des »Nationalsozialistischen Untergrunds« geeignet sei, wurde schon während des Akkreditierungsverfahrens in Zweifel gezogen. Im Vorfeld der Hauptverhandlung mußte Götzl wegen der Vergabe der 50 Presseplätze – zunächst nach dem »Windhundprinzip« – sogar internationale Kritik einstecken. Beeindrucken ließ er sich davon nicht. Dem Vernehmen nach wollte er mit seiner starren Haltung nur einen Revisionsgrund vermeiden. Kritiker sahen dagegen den Öffentlichkeitsgrundsatz verletzt – was im Zweifel eher ein Revisionsgrund sei. Auf eine erfolgreiche Verfassungsklage der türkischen Zeitung Sabah, die in Karlsruhe erwirkt hatte, daß Medien aus den Herkunftsländern der NSU-Mordopfer zu berücksichtigen seien, reagierte das Gericht mit einer Neuvergabe per Los – mit extra Töpfen für türkische und griechische Medien. Bald darauf kursierte der Witz: »Was ist der Unterschied zwischen Gott und Götzl? Gott würfelt nicht.« Eine Lanze für den Richter brach dagegen der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Bayern, Dr. Vural Ünlü, in einem Gastkommentar für die Münchner Abendzeitung: »Gewiß ist er der Richtige. Juristen sollen keine Diplomaten sein, wahrscheinlich hätten sie ihren Beruf verfehlt, wenn Feinschliff und Empathie für die öffentliche Meinung das wichtigste Erfolgskriterium wäre.«

** Aus: junge Welt, Dienstag, 14. Mai 2013


Anklageverlesung? Abwarten ...

NSU-Prozess in München: Zwei Befangenheitsanträge sind abgelehnt, doch ob das Gericht zur Sache kommt, ist dennoch fraglich

Von René Heilig ***


Heute wird der NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe und vier Helfer der Terrorzelle fortgesetzt. Nach seiner Eröffnung vor acht Tagen hatten zwei - inzwischen abgelehnte - Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden und weitere Richter zu einer einwöchigen Vertagung geführt.

Zschäpes Prozessbeistände - die Kölner Rechtsanwälte Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl sowie die Berlinerin Anja Sturm - hatten am ersten Verhandlungstag erklärt, die Angeklagte lehne den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl als befangen ab. Grund: Die Verteidiger müssen sich vor Betreten des Sitzungssaals auf Waffen durchsuchen lassen.

Diese Prozedur müssen beispielsweise die Vertreter der Bundesanwaltschaft sowie Polizeibeamte und Justizbedienstete nicht »erleiden«. Warum also stehen ihre Verteidiger unter dem Verdacht, sich an »verbotenen und letztlich kriminellen Handlungen zu beteiligen«, fragt Beate Zschäpe.

Das sahen die Anwälte des mutmaßlich wichtigsten Helfers des Neonazi-Trios, Ralf Wohlleben, ebenso. Zudem monierten sie, dass der Angeklagten drei Verteidiger zugeordnet wurden und Wohlleben sich mit zwei Rechtsbeiständen begnügen muss.

Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München (OLG) hat - unter Mithilfe dreier OLG-Richter - beide Befangenheitsanträge als unbegründet abgewiesen. »Es liegen keine berechtigten Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters vor«, heißt es. In der anderen Begründung wird ähnlich argumentiert. Man erkenne keine Gründe, die »für einen verständigen Angeklagten geeignet sind«, Misstrauen in die Unparteilichkeit des Vorsitzenden Richters zu rechtfertigen. Das ist eine juristische Formel, die immer wieder bei Ablehnungen solcher Befangenheitsanträge benutzt wird.

Befangenheitsanträge sind in sogenannten Großprozessen ein durchaus gängiges Vorgehen und natürlich legitimes Mittel. Auch die Nebenklägeranwälte - die sich übrigens wie die der NSU-Angeklagten vor Betreten des Saales durchsuchen lassen müssen - können dieses theoretisch »scharfe Schwert« der Juristerei ziehen. Doch sie verzichten darauf - im Interesse eines zügigen Verfahrens.

Es ist vor allem für die Angehörigen der Opfer schwer zu verstehen, dass das Gericht durch solche Anträge in seiner eigentlichen Arbeit gebremst wird. Daher ist es derzeit eine wesentliche Aufgabe für die Rechtsanwälte der Nebenkläger, um Verständnis für eine strikte Einhaltung der Strafprozessordnung zu werben.

So halten es beispielsweise die Anwälte von Semiya Simsek. Die junge Frau - Tochter von Enver Simsek, dem ersten Opfer der NSU-Terroristen - betonen die besondere Verantwortung des Senats. Insbesondere dem Vorsitzenden komme »nicht nur die Aufgabe zu, den Prozess nach den Regeln der Strafprozessordnung und des ›fairen Verfahrens‹ korrekt zu führen«. Er müsse außerdem möglichst weitgehende Aufklärung erreichen und dabei mit den Opfern des NSU »menschlich sensibel umgehen«.

Und noch eines Problems sind sich die Nebenklageanwälte bewusst: Die Ablehnung eines Befangenheitsantrags ist keineswegs nur Routine, die mal rasch erledigt werden kann. Denn es ist nicht ausgeschlossen, dass eine auf die Ablehnung des Antrags gestützte Revisionsrüge zu einem späteren Zeitpunkt bei dem zuständigen 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs erfolgreich ist. Eine rechtswidrig zurückgewiesene Richterablehnung ist - wie es im Juristendeutsch heißt - ein absoluter Revisionsgrund. Die Folge? Alles auf Anfang, die gesamten Hauptverhandlung wäre erneut zu führen.

Ob die Bundesanwaltschaft heute zur Verlesung der Anklageschrift kommt, ist offen. Bereits in der vergangenen Woche machte das Gerücht die Presserunde, es gebe insgesamt bereits 35 Anträge der Verteidiger und der Nebenklageanwälte. Die werden gewiss nicht alle zum Einsatz kommen, einige werden aber wohl gestellt. Die fünf Richter des Senats können über sie nicht einfach durch Kopfnicken oder -schütteln entscheiden. Beratungspausen werden notwendig sein. Und damit vergeht erneut Zeit.

*** Aus: neues deutschland, Dienstag, 14. Mai 2013


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