Dieser Internet-Auftritt kann nach dem Tod des Webmasters, Peter Strutynski, bis auf Weiteres nicht aktualisiert werden. Er steht jedoch weiterhin als Archiv mit Beiträgen aus den Jahren 1996 – 2015 zur Verfügung.

Kreuz und Kopftuch

Kritik der Religion ist Voraussetzung aller Kritik: Die Linke und die Kopftuch-Debatte

Im Folgenden dokumentieren wir einen weiteren Beitrag zur "Kopftuch-Debatte". Wir haben ihn der Tageszeitung "junge Welt" entnommen. Am Ende des Artikels finden Sie ein Verzeichnis der bisherigen Beiträge.


Von Alexander Bahar

Nicht selten sind es die scheinbar kleinen Dinge, an denen sich Auseinandersetzungen um ungelöste gesellschaftliche Fragen und ideologische Widersprüche entzünden. Der öffentliche Streit um den Hijab, das Musliminnen vom Koran nahegelegte Kopftuch, gehört zweifellos in diese Kategorie. Ein Stückchen Stoff nur, ist das Kopftuch gleichsam zum Symbol für einen neuen Kulturkampf geworden.

Vor kurzem hat Frankreichs Parlament mit großer Mehrheit für das umstrittene Verbot des Hijab an öffentlichen französischen Schulen gestimmt. (Bisher lag es im Ermessen der jeweiligen Schule, das ostentative Tragen religiöser Zeichen zuzulassen oder zu verbieten.) Das Verbot, das neben dem islamischen Kopftuch auch die jüdische Kippa und größere christliche Kreuze betrifft, soll mit Beginn des neuen Schuljahres im Herbst in Kraft treten. Während der Großteil der französischen Bevölkerung das Verbot befürwortet, stößt es in fundamentalistischen Kreisen der sechs Millionen Muslime auf scharfe Kritik. Hier wird befürchtet, daß das neue Gesetz Anhänger des Islam diskriminieren und gläubige Musliminnen am Schulbesuch hindern wird.

Gleich und gleicher

Anders als das französische Gesetz, das sich ganz in der auf die Französische Revolution zurückgehenden laizistischen Tradition des Landes nicht gegen ein bestimmtes Glaubensbekenntnis richtet, sondern generell »auffällige« religiöse Symbole an öffentlichen Schulen verbietet, zielen deutsche Gesetzesvorhaben auf ein ausschließliches Verbot des islamischen Kopftuchs. Mit der Verabschiedung jeweiliger Landesgesetze wollen die Christdemokraten von Hessen und Baden-Württemberg die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen rechtlichen Voraussetzungen für ein Verbot des Hijab schaffen. Nachdem die gläubige Muslimin Fereshta Ludin jahrelang juristisch dafür gestritten hatte, daß sie beim Unterrichten ein Kopftuch tragen darf, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Urteil vom 24. September 2003 zur Klage der Lehrerin entschieden, ohne ein entsprechendes Landesgesetz könne muslimischen Lehrerinnen nicht verboten werden, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen. Damit hat das Karlsruher Gericht den Ball an die Politik zurückgespielt.

Ludins Heimatbundesland Baden-Württemberg kann demnach das Tragen eines Kopftuchs nur dann verbieten, wenn es dafür ein neues Gesetz schafft. Dieses müsse alle Religionen gleich behandeln, könnte jedoch besondere Traditionen des Landes berücksichtigen. Also frei nach dem Grundsatz der herrschenden Doppelmoral: Alle sind gleich, doch manche sind gleicher? Ähnlich wie im »Kruzifix-Urteil« von 1995, wo es festgestellt hatte, Kruzifixe über Schultüren seien zwar zulässig, müßten jedoch entfernt werden, wenn sie andersgläubige Schüler beeinträchtigten (wodurch in der Praxis kaum ein Kreuz entfernt worden ist), drückte sich das Bundesverfassungsgericht auch diesmal um eine klare Entscheidung. Mit seinem scheinbar salomonischen Spruch ebnete das BVerfG zudem einer unterschiedlichen Rechtsprechung in den Bundesländern und damit einer faktischen rechtlichen Ungleichheit den Weg.

Nun gibt es in Deutschland als Resultat der spezifischen historischen Entwicklung im Gegensatz zu Frankreich bis heute keine strikte Trennung von Staat (respektive Schule) und Kirche. Religionsunterricht ist Regelfach an öffentlichen Schulen – jedoch ist der Schule und den Lehrern außerhalb des Religionsunterrichts die religiöse Beeinflussung untersagt und eine strenge Neutralitätspflicht auferlegt, die allerdings in der Praxis, gedeckt etwa durch die Landesverfassungen von Baden-Württemberg und Bayern, durch die explizite Bezugnahme auf »christliche und abendländische Bildungs- und Kulturwerte« unterlaufen wird. In kaum einem anderen Land werden wie in Deutschland die Mitgliedsbeiträge für die christlichen Großkirchen als »Kirchensteuer« vom Staat eingezogen. Acht bis neun Milliarden Euro bringt sie den staatlich lizenzierten beiden Großkirchen jedes Jahr ein. Zwei Drittel bis drei Viertel davon fließen an ihr Personal und ihre Bürokratie. Aus allgemeinen Steuermitteln werden zusätzlich die Priester- und Theologenausbildung an Universitäten, kirchliche »Seelsorge« z. B. beim Militär und in Gefängnissen, kirchliche Sendungen in öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und anderes mehr finanziert. Unterstützt und weitgehend bis ausschließlich vom Staat finanziert, betreiben die Kirchen eigene Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser und Altenheime und werden mit dem eigens für sie geschaffenen Gotteslästerungsparagraphen 166 StGB, der die Kritik an Kirche und Religion unter Strafe stellt (Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren), besonders geschützt. Erinnert sei hier daran, daß die christlichen Großkirchen ihre Sonderstellung in der Bundesrepublik weitgehend dem Reichskonkordat zwischen Hitler und dem Vatikan von 1933 verdanken, das von keiner bundesdeutschen Regierung gekündigt wurde und darum bis heute Gültigkeit besitzt.

Nichts anderes als die tradierte Sonderstellung der christlichen Großkirchen, ihre gesetzlich garantierte Einflußnahme auf das öffentliche Leben im allgemeinen und auf Erziehung und Unterricht im besonderen sind gemeint, wenn das Bundesverfassungsgericht auf »besondere Traditionen« abhebt, welche die Länder zu unterschiedlichen Regelungen, einschließlich des gesetzlichen Kopftuchverbots, berechtigten. Damit hat das Gericht, das in Deutschland über die Einhaltung der Grundrechte wachen soll, die christliche »Tradition« über die Neutralitätspflicht von Schule und Lehrern gestellt und die besondere Schutzwürdigkeit der kirchlichen Einflußnahme auf Schule und Schüler gewissermaßen festgeschrieben.

Ausdruck sexistischer Ideologie

Nun ist der Hijab unleugbar zunächst ein religiöses Symbol – genau wie das christliche Kreuz. Sein Tragen wird Musliminnen in der Licht-Sure des Koran, Vers 31, nahegelegt. Seine politische Bedeutung als Symbol einer fundamentalistischen Auslegung des Islam beruht auf seinem religiösen Gehalt. Darum ist es auch nicht entscheidend, ob seine Trägerin islamisches oder »fundamentalistisches« Gedankengut vertritt oder sich nur als unpolitische Traditionalistin versteht. Wenn der 1994 gegründete Interkulturelle Rat (www.interkulturelle-rat.de) gegen ein Kopftuchverbot einwendet, »die Deutung des Kopftuchs« könne »nicht auf ein Zeichen gesellschaftlicher Unterdrückung der Frau verkürzt werden. ... Junge muslimische Frauen wählen das Kopftuch auch frei, um ohne Bruch mit der Herkunftsgesellschaft ein selbstbestimmtes Leben zu führen« (Frankfurter Rundschau, 28.1.2004), so liegt er mit dieser Einschätzung allerdings ebenfalls völlig daneben.

Was bedeutet die »freie Wahl« eines dem religiösen und moralischen Terror seiner Eltern, Brüdern und Nachbarn auf Gedeih und Verderb ausgelieferten Mädchens? Es soll auch Mädchen geben, die sich laut Behauptung ihrer Eltern »freiwillig« zur Klitorisdektomie entscheiden. Und wie soll, bitte schön, ein »selbstbestimmtes Leben« ohne den Bruch mit menschenverachtenden Traditionen und Ritualen aussehen (die es übrigens auch in unseren, ach so freien »westlichen Demokratien« noch zuhauf gibt)?

Tatsache ist, daß zum Beispiel in Pariser Vororten unverhüllte Mädchen als Freiwild gelten. »Unreine«, weil unverschleierte Mädchen werden zum Teil grausam bestraft. Eine 17jährige wurde gar verbrannt, weil sie sich weigerte, den Hijab zu tragen. Ein nicht alltäglicher Exzeß, ohne Frage, doch kein außergewöhnlicher, wenn man sich klarmacht, daß die Verschleierung der Frau nur dem Zweck dient, ihre »Unreinheit« zu verbergen und die männlichen Mitglieder der Gesellschaft vor ihrer Sexualität zu »schützen«. Das Kopftuch »ist das Symbol schlechthin für die Unterdrückung der Frauen – im Namen des Islam. Es diskriminiert ausschließlich ein Geschlecht und mißachtet damit Frauenrechte als universelle Menschenrechte.« (Lisa Nimmervoll, »Runter mit dem Schleier«, Der Standard, 25.9.03). Oder wie es die in Frankreich lebende iranische Schriftstellerin und Anthropologin Chadortt Djavann (Bas les voiles! »Nieder mit den Schleiern«) polemisch, aber treffend formuliert: »Nichts reduziert die Frau systematischer auf ein reines Sexobjekt als das Tuch um den Kopf.« Wenn es nach der Autorin ginge, sollte der französische Staat das Tragen des Schleiers nicht nur in den Schulen, sondern gleich ganz verbieten, zumindest für Mädchen bis zur Volljährigkeit. Wie man es dreht und wendet: Das Kopftuch ist und bleibt Ausdruck einer sexistischen, antiaufklärerischen und antiegalitären Ideologie, sein Verbot durch den Staat möglicherweise ein Rettungsanker für eine zur Einhaltung der erniedrigenden religiösen Kleider- und Moralvorschriften gezwungenen jungen Muslimin.

Und das Kruzifix?

Doch ist das Kreuz wirklich ein unpolitisches oder gar menschenfreundlicheres Symbol, ein Zeichen für Nächstenliebe und die Wahrung der Menschenrechte, wie die Bischöfe Robert Zollitsch (Erzdiözese Freiburg) und Gebhard Fürst (Diözese Rottenburg-Stuttgart) behaupten? Das Kruzifix, blutiges Signum der »bewaffneten Wallfahrten gen Jerusalem« (Hans Wollschläger), profan auch »Kreuzzüge« genannt, der Ketzerverfolgungen und Hexenverbrennungen, kolonialer Unterdrückung und des Massenmords an der indigenen Bevölkerung Amerikas – unter welchem Zeichen wurden Menschen mehr erniedrigt, gefoltert, verbrannt, höllischer gequält als dem des christlichen Marterholzes?

Im Gegensatz zum Gesetzentwurf der baden-württembergischen Landesregierung möchten die Grünen die Schulen im Einzelfall entscheiden lassen, ob sie Lehrerinnen das Tragen des Kopftuchs verbieten. Es sei durchaus möglich, daß dieselbe Lehrerin in einer Klasse das Tuch nicht tragen dürfe, in einer anderen aber schon, wenn es dort keine Konflikte gebe, meint Winfried Kretschmann, Vorsitzender der Grünen-Fraktion im baden-württembergischen Landtag. (Stuttgarter Zeitung, 5.2.2003) Die Inkonsequenz des Vorschlags liegt auf der Hand. Die Folge eines derartigen Gesetzes wäre die Festschreibung einer unterschiedlichen Rechtspraxis und damit das Gegenteil von Rechtssicherheit und Gleichheit vor dem Gesetz. Wie die CDU-Landesregierung und die anderen Fraktionen im Stuttgarter Landtag wollen auch die Grünen keineswegs alle religiösen Symbole aus den Schulen verbannen. Einer Regelung wie in Frankreich kann die Mehrheit der Grünen im Landtag laut Kretschmann wenig abgewinnen. Eine Ansicht, die auch Bundespräsident Johannes Rau teilt. Anders als die Grünen lehnt Rau ein Kopftuchverbot generell ab: »Ich fürchte nämlich, daß ein Kopftuchverbot der erste Schritt auf dem Weg in einen laizistischen Staat ist, der religiöse Zeichen und Symbole aus dem öffentlichen Leben verbannt. Ich will das nicht. Das ist nicht meine Vorstellung von unserem seit vielen Jahrhunderten christlich geprägten Land.« (Frankfurter Rundschau, 23.1.04) Nicht um die Gleichbehandlung der Religionen geht es dem Pastoren-Präsidenten also, sondern um die Fortdauer der christlichen Prädomination in den Schulen. Was Rau fürchtet, sind in Wahrheit die potentiell säkularisierenden Konsequenzen eines Kopftuchverbots.

Da die Trennung von Kirche und Staat in Deutschland ohnehin nicht gegeben sei, so schließen manche linken Verteidiger des Kopftuchs, sei die Forderung, der Staat habe in weltanschaulichen Fragen Neutralität zu wahren, um die Religionsfreiheit andersgläubiger Schüler und deren Erziehungsberechtigter zu schützen, »so reaktionär wie verlogen«. Die Argumente, mit denen diese Forderung begründet wird, zeigten »ein Verständnis vom Beamtenstatus, das noch aus der Zeit des wilhelminischen Obrigkeitsstaates Ende des 19. Jahrhunderts herrührt und seit den 70er Jahren von Rechtsprechung und Rechtslehre weitgehend aufgegeben worden war. Der Beamte, auch der Lehrer, wird nicht mehr als bloßer Büttel des Staates angesehen, der alle Weisungen von oben kritiklos ausführt und dem der Bürger wiederum gehorsam zu folgen hat.« (Justus Leicht, »Bundesverfassungsgericht ermöglicht Kopftuch-Verbot für islamische Lehrerinnen«, World Socialist Website, 3.10.03).

Europäische Aufklärung und ...

Hier liegt ein gründliches Mißverständnis vor. Die Verpflichtung von Schule und Lehrern zur Neutralität in Weltanschauungs- und Religionsfragen bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als daß die negative Religionsfreiheit der – beeinflußbaren – Kinder und Jugendlichen über das Recht auf religiöse Indoktrination durch Schule und Lehrer gestellt wird. Die Forderung nach der Trennung von Staat und Kirche ist bekanntlich eine Errungenschaft der Aufklärung, die in der Folge der Französischen Revolution und der Napoleonischen Eroberungskriege auch auf Deutschland ausstrahlte, wo sich eine schwache Bourgeoisie bald mit den alten Trägern der staatlichen Ordnung, Adel und Klerus, verband und Kirche und christliche Religion unter den Schutz des bürgerlichen Staates stellte.

Der Wilhelminismus zeichnete sich gerade dadurch aus, daß er Schule und Lehrer zur Vermittlung »staatstragender Werte« (Nationalismus, Militarismus, Antisozialismus, Antiliberalismus und Christentum) verpflichtete. Hierauf konnte später das Nazigesetz über das Berufsbeamtentum aufbauen, das in Form des sogenannten Radikalenerlasses unter der sozialliberalen Regierung Brandt/Scheel eine Auferstehung feierte. Aus dem »NS-Staat« wurde hierin die »freiheitlich-demokratische Grundordnung«.

Ohne Frage ist das von der Stuttgarter Kultusministerin Annette Schavan (CDU, seit 1994 Vizepräsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken) und der hessischen CDU von Roland Koch betriebene einseitige Kopfuchverbot diskriminierend und seine Begründung heuchlerisch. Andererseits ist der Hijab ein zutiefst reaktionäres und sexistisches religiöses Symbol, dessen Verbot (auch für Schülerinnen und Referendarinnen) so lange zwingend geboten ist, wie es Schülerinnen nicht gestattet ist, barbusig zum Unterricht zu erscheinen. Daß dies mit dem gleichzeitigen Verbot der Zurschaustellung markanter christlicher Symbole (Kruzifixe, Marienstatuen etc.) in Schulen und öffentlichen Gebäuden einhergehen muß, sollte sich für aufgeklärte Kosmopoliten – erst recht für Linke und Marxisten – von selbst verstehen.

... neue Kreuzzugsmentalität

Die Tatsache, daß gewisse Kreise den Hijab als Vorwand für einen antiislamischen Kreuzzug benutzen, ist kein brauchbares Argument gegen ein Kopftuchverbot. Es sei daran erinnert, daß ausgerechnet die bekennende Katholikin Annette Schavan bereits 1995 einen islamischen Religionsunterricht an baden-württembergischen Schulen gefordert und die französischen Bischöfe schon 1989 die islamische Offensive zur Einführung des Schleiers unterstützt hatten. Die seinerzeit angesagte christlich-islamische Allianz, für die es weitere Beispiele gibt, ist inzwischen einer neuen christlichen Kreuzzugsmentalität in den oberen Etagen der »westlichen Demokratien« gewichen, ein Wandel, der mit der politischen Großwetterlage zusammenhängt: Sind es doch nach US-offizieller Sprachregelung durch die Bank fundamentalistische Fanatiker, Kriminelle und Terroristen, die gegen die illegale Besetzung und koloniale Aufteilung des Irak, Afghanistans und Palästinas kämpfen.

Die Forderung nach der längst überfälligen Trennung von Staat und Kirche, wozu insbesondere auch die Abschaffung des – wie Kurt Tucholsky ihn nannte – mittelalterlichen Diktaturparagraphen 166 StGB gehört, kann sich aber nicht nach der jeweiligen politischen Konjunktur richten. Auch bzw. gerade weil das geplante französische Gesetz in schreiendem Gegensatz zum allgegenwärtigen gesellschaftlichen Rückschritt steht, ist es politisch zu begrüßen. Aufgabe der Linken müßte es sein, den »allgemeinen säkularen Diskurs« zu vertiefen. Daß ein solcher Diskurs hierzulande nicht in Sicht ist, wie Werner Pirker in der jungen Welt (»Kreuzzug gegen das Kopftuch«, 14./15.2.04) bemängelt, sollte gerade für die antikapitalistische Linke Grund genug sein, sich selbstkritisch zu fragen, ob man denn auch das Nötige hierzu beigetragen hat. Wer den Antiklerikalismus, d. h. den Kampf gegen klerikale Fremdbestimmung und religiösen Obskurantismus – eines der wichtigsten Vermächtnisse der Aufklärung –, aus seinem politischen Programm verbannt, der hat das Streben nach einer menschenwürdigen Gesellschaft der Freien und Gleichen jedenfalls längst aufgegeben.

Aus: junge Welt vom 02. Februar 2004




Weitere Beiträge zum "Kopftuchstreit"
Religionsfreiheit für alle - Gegen ein Kopftuchverbot
Von Joachim Kahl, Marburg (2. März 2004)
"Parallelgesellschaft", Integration oder Assimilation?
Zwei kontroverse Beiträge zum sog. Kopftuchstreit (24. Februar 2004)
Das Kopftuch: Ein Stück Identität
Notizen zu einem Kulturkampf (23. Januar 2004)
Religionsfreiheit heute - zum Verhältnis von Staat und Religion in Deutschland
Rede von Bundespräsident Johannes Rau zum 275 Geburtstag von Gotthold Ephraim Lessing (23. Januar 2004)
Das Kopftuch oder die Möglichkeiten antirassistischer Erziehung
Ein Kommentar von Sabine Schiffer (2. Oktober 2003)




Zurück zur Themenseite "Ausländerfeindlichkeit, Rassismus und Neofaschismus"

Zur Islam-Seite

Zurück zur Homepage