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In was für einem Land leben wir denn?

Freispruch für rechtsradikalen Gewalttäter - und die Neonazis dürfen marschieren

Selbst wenn es einige Damen und Herren in der Bundesregierung gut gemeint haben sollten mit ihrem "Aufstand der Anständigen" - all ihre Bemühungen werden zunichte gemacht durch eine Justiz, die aus der Geschichte offenbar immer noch nicht gelernt hat. Vor Ostern überraschte das Bundesverfassunggericht mit Verfügungen, die der NPD das Recht auf "nationale Ostermärsche" in zwei NRW-Städten zusprachen. Am 25. April entschied das Berliner Verwaltungsgericht, der rechten Szene sei eine Demonstration am 1. Mai zu genehmigen. Am selben Tag verfügte der Berliner Innensenator, eine antifaschistische 1.-Mai-Demonstration im Bezirk Kreuzberg zu verbieten. Ein Urteil des Magdeburger Landgerichts, über das im Folgenden berichtet wird, setzt all dem aber die Krone auf. Wir beziehen uns auf einen Artikel von Heike Kleffner (Halberstadt), der am 25. April 2001 in der Frankfurter Rundschau erschien und ein hervorragendes Beispiel für kritischen und engagierten Journalismus ist. Wir geben den Artikel gekürzt wieder.

Braune Musik und tödliche "Notwehr"

Ein Rentner wollte das Horst-Wessel-Lied nicht hören und musste sterben - der Täter bekam einen Freispruch

Von Heike Kleffner (Halberstadt)

Eins, eins, null. Drei Tasten auf dem Telefon, in wenigen Sekunden gewählt. Sie versprechen Hilfe und Einsatzbereitschaft. Genau die wünscht sich Helmut Sackers, als er am 29. April 2000 zum Hörer greift und den Notruf der Halberstädter Polizei anklingelt. Um 22 Uhr wird das Gespräch dort automatisch aufgezeichnet: "Bei uns im Haus werden Nazilieder gespielt, Horst-Wessel-Lied, ganz laut." ...

Eine Stunde später ist der 60-jährige Kaufmann aus Kleve tot. Verblutet an vier Messerstichen im Treppenhaus eines Plattenbaus, in dem seine Lebensgefährtin wohnte.

"Nachbar nach Streit um laute Musik erstochen", schrieben die Regionalzeitungen damals. So hatte das Polizeipräsidium Halberstadt den Tod gemeldet. Geht es nach Polizeipräsident Andreas Schomaker und Staatsanwältin Heidi Pötzsch, soll es dabei bleiben. Zumal im November drei Richter am Landgericht Magdeburg geurteilt haben, Helmut Sackers sei in "Notwehr" getötet worden und der Täter - der 29-jährige Skinhead Andreas P. - freizusprechen.

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Die Staatsanwältin referiert den Fall: Nach Sackers Notruf fuhren zwei Streifenpolizisten zum Plattenbau am Stadtrand. Die Beamten gaben später zu Protokoll, die Musik dort sei zwar laut, die Texte seien aber nicht verständlich gewesen. Während eines sachlichen Gesprächs mit dem Wohnungsinhaber Andreas P. habe Helmut Sackers erregt dabeigestanden und sich eingemischt: "Spielst Du noch einmal Nazilieder, erstatte ich Anzeige!" Danach sei der ältere Mann in die Wohnung seiner Lebensgefährtin Heide Dannenberg zurückgekehrt, die Ruhe im Haus wiederhergestellt und der Einsatz für die Beamten beendet gewesen.

Frau Dannenberg erinnert sich anders: Es blieb laut - und braun. Um Krach allein hätte sich das Paar nicht weiter gekümmert. Sackers sei es um den Inhalt der Musik gegangen: "Der war eindeutig rechtsextrem."

Das möge so gewesen sein, sagt die Staatsanwältin, doch werde daraus noch lange kein politischer Hintergrund. Fest stehe lediglich, dass der Skinhead und der Rentner an jenem Abend nach dem Polizeieinsatz noch zweimal im Treppenhaus des hellhörigen Plattenbaus aufeinander trafen. Für die erste Begegnung gibt es einen Zeugen. Ein Freund von Andreas P. berichtet von einem lautstarken Wortwechsel, in dessen Verlauf sich der junge Mann über den Polizeieinsatz beschwert und Sackers gefragt habe, ob er Kommunist sei. Bei der zweiten Begegnung bleibt es nicht bei Worten. Andreas P. beobachtet vom Balkon aus, wie Sackers von einem Gang mit seinem Hund zum Hauseingang zurückkehrt. Andreas P. läuft daraufhin die sechs Stockwerke zum Eingang herunter.

Warum? "Um seinen Freund zu verabschieden", der noch draußen auf dem Gehweg gestanden habe, sagt die Staatsanwältin. Und warum muss man dazu ein Messer mit einer 17 Zentimeter langen Klinge mitnehmen? Das habe Andreas P. "zum Selbstschutz" immer bei sich getragen, seit ihm 1991 ein Unbekannter in Magdeburg schwere Stichverletzungen zufügte.

Auch für die anschließende tödliche Auseinandersetzung gibt es laut Pötzsch einen Zeugen. Andreas P.s Verlobte sei dabei gewesen, als Helmut Sackers den Skinhead im Hauseingang erst beleidigt, dann den Hund auf das Pärchen gehetzt und schließlich den 30 Jahre Jüngeren gepackt habe, um ihn die Kellertreppe hinunterzustoßen. "In Todesangst" habe Andreas P. - fest im Klammergriff des Rentners - zum Messer gegriffen und zugestochen: in die Wade, in den Magen, in die Brust und unterhalb der Achsel.

Jawohl, sagt Heidi Pötzsch, die Notwehrsituation sei vom Täter und seiner Freundin im Prozess glaubhaft geschildert worden. Hatte die Verlobte zunächst nicht das Gegenteil ausgesagt? Dass sie zum Tatzeitpunkt in der Wohnung gewesen sei? Hier hebt Staatsanwältin Pötzsch die Stimme: "Die Zeugin war glaubwürdig."

"Die Freundin hat gelogen", meint dagegen der Reporter einer Magdeburger Zeitung, das sei im Gerichtssaal jedermann klar gewesen. Und Heide Dannenberg bestätigt: Ihr Lebensgefährte sei ein Mann der Worte gewesen, einer, der viel diskutiert und als Sozialdemokrat an Toleranz und Demokratie geglaubt habe. Sicherlich, ihr Freund habe mit seiner Meinung nicht hinterm Berg gehalten. Aber zuschlagen, noch dazu bei jemandem, dem der lungenkranke ältere Mann körperlich unterlegen war? ... Eine letzte Frage an die Staatsanwältin. Warum kam im Prozess nicht zur Sprache, dass die Ermittler der Mordkommission bei Andreas P. über 80 CDs mit rechtsextremen Kampfliedern, Dutzende von Kassetten und Videos sowie 90 aktuelle Hefte mit Neonazi-Propaganda fanden? Für verfassungsfeindliche Propaganda sei ein anderes Dezernat der Staatsanwaltschaft zuständig, sagt Heidi Pötzsch. Sie kennt die Bands nicht, die sich "Landser", "Blue Eyed Devils" und "Freikorps" nennen. ... Mit dem Tod von Sackers habe das gar nichts zu tun. Andreas P. habe die Musik nur zum Privatgebrauch gehört, "einschlägig rechtsextrem" aufgefallen sei er nicht.

Die rechte Szene wurde in Halberstadt bis 1996 in einem staatlich geförderten Projekt betreut. Nur ungern erinnern sich ehemalige Sozialarbeiter, dass Andreas P. als Mitläufer zu der Clique gehörte, die durch die Gegend fuhr und zuschlug....

Andreas P. habe sich längst aus der rechten Szene gelöst, behauptet sein Verteidiger. Bernd Wagner, Rechtsextremismus-Experte und Leiter des Zentrums Demokratische Kultur in Berlin, ist skeptisch: Wer "nicht nur indizierte rechtsextreme Tonträger, sondern auch neuestes Propagandamaterial von Neonazigruppen wie Blood & Honour und dem Hamburger Sturm in dutzendfachen Ausführungen" besitzt, müsse über gute Kontakte zur Szene verfügen.

Dies herauszufinden, ist die Aufgabe von Staatsanwaltschaft und Polizei, sagt der Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, den die Angehörigen von Helmut Sackers nach dem Urteil eingeschaltet haben. Von entsprechenden Ermittlungen findet sich jedoch in den Akten keine Spur. Kalecks Fazit: Das Gericht habe die Notwehrsituation nur konstruieren können, weil die politischen Hintergründe ausgeklammert blieben. Im Prozess sei das Opfer zum Täter, ein rechtsextremer Skinhead zum "netten Jungen von nebenan" geworden. ... Ob die Bedenken ausreichen für einen neuen Prozess, muss jetzt der Bundesgerichtshof entscheiden.

Heide Dannenberg geht es nicht mehr um Strafe. Nur ganz umsonst soll der Tod ihres Lebensgefährten nicht gewesen sein. ... Sackers habe getan, "wovon alle immer sprechen". Der Anwalt von Andreas P. sagt: Hätte der Rentner sich "zivilisiert verhalten", könnte er noch leben. Einiges sei unglücklich gelaufen in diesem Fall, heißt es bei der Polizei. Pech für Sackers.

Glück für das Land Sachsen-Anhalt, dessen Statistik fürs vergangene Jahr "nur" ein Tötungsdelikt mit rechtsextremem Hintergrund verzeichnet. Die bürokratische Registratur verweigert Helmut Sackers die Anerkennung als Opfer brauner Gewalt und Bürger, der den Mut hatte, dagegen anzugehen. In den Akten ist er beerdigt als ein Mann, dem die Musik zu laut war.

Aus: Frankfurter Rundschau 25. April 2001

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