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Verteidiger des Rechtsstaats und Chronist der juristischen Zeitgeschichte

Heinrich Hannover zum 80. Geburtstag - Eine Laudatio von Helmut Kramer*

Im Folgenden dokumentieren wir Auszüge aus der Laudatio von Helmut Kramer anläßlich der Verleihung des Arnold-Freymuth-Preises 2004 an Heinrich Hannover. Es handelt sich um einen Vorabdruck aus dem "Jahrbuch der juristischen Zeitgeschichte 2004/2005", Hrsg. Von Institut für juristische Zeitgeschichte, Hagen. Das Buch wird Ende 2005 im Berliner Wissenschaftsverlag erscheinen. Den vollständigen Text finden Sie auf der Website des "Forums Justizgeschichte e.V.": www.forumjustizgeschichte.de.

Ob ein Staat mit dem Anspruch des demokratischen Rechtsstaats diesem Anspruch gerecht wird, wird nicht allein durch Juristen garantiert, die zwar die äußeren Rechtstechniken hervorragend beherrschen, denen aber Zivilcourage und der kritische Blick dafür fehlt, wie vielseitig das juristische Methodeninstrumentarium im Dienst politischer Interessen instrumentalisiert werden kann. Das Recht ist nicht eine feste Gegebenheit, die man jederzeit verläßlich subsumtionstechnisch abrufen kann. Recht ist ein Geschehen. In einer antagonistischen Gesellschaft muß es immer neu gegen die Widerstände herrschaftssichernder Mechanismen und Interessen erkämpft werden. Dabei postieren sich die Mitspieler recht ungleich. Wie ungleich, hat Ralf Dahrendorf, vorsichtshalber mit dem Zitat eines anderen Autors und bevor er in die höheren Ränge aufgestiegen ist, einmal in folgendes Bild gekleidet:

„Obwohl in jedem Machtprozeß Juristen auf beiden Seiten des Zauns zu finden sein werden, ist es wahrscheinlich, daß die höher Qualifizierten der Seite anhängen werden, die eine schon bestehende Machtposition hält und verteidigt. Minderheiten, bloße Aspiranten auf Macht und die wirtschaftlich schlechter Gestellten werden es auch weiterhin schwierig finden, juristisches Talent für sich zu gewinnen. Juristen werden Situationen ungemütlich finden, in denen die Machtverhältnisse ungeklärt oder im Fluß sind. Die resultierende Ungewißheit ist unvereinbar mit der Persönlichkeitsstruktur vieler Juristen, und sie dürften sich nicht sicher fühlen, bevor nicht ein dominierendes Machtzentrum errichtet ist.“[1]

Heinrich Hannover hat immer auf der Seite der Minderheiten, Abweichler und Ausgegrenzten gestanden und hat ihre Rechte verteidigt. Verteidigt gegen eine privilegierte Gesellschaft, die oftmals ihre Positionen mit unfairen Mitteln durchsetzt.

Womit soll ich anfangen, worauf mich konzentrieren, um dieses Engagement nur an den allerwichtigsten Beispielen zu konkretisieren? Der berufliche Werdegang Heinrich Hannovers macht mir wenigstens den Auftakt leicht: kaum hatte er als junger Anwalt Kontakt zu einem wichtigen Großkunden, dem bremischen Haus- und Grundbesitzerverein, mit attraktiven Aufträgen aufgenommen, als ihm schon wenige Wochen nach seiner Anwaltszulassung vom Landgericht die Pflichtverteidigung eines Kommunisten angetragen wurde. Weil er dieses Mandat mit dem erforderlichen Engagement durchführte, bewahrheitete sich für ihn die Feststellung Otto Kirchheimers:„die Beziehungen, die ein Anwalt zu Beginn seiner beruflichen Tätigkeit mit einer bestimmten Kundschaft aufnimmt, können seine gesamte künftige Praxis beeinflussen“[2].

Und so war es in der gesamten Bundesrepublik nur eine kleine Handvoll von Rechtsanwälten, die sich als Verteidiger zur Abwehr des politischen Sonderstrafrechts gegen Kommunisten bereitfanden. (...) In welchem politischen Klima die Kommunistenverteidiger agierten und in welchen Zusammenhängen traditionelle Denkmuster weiterwirkten, wird durch die Worte der damals sehr bekannten niedersächsischen Landtagsabgeordneten Maria Meyer-Sevenich deutlich: „Entnazifizierung ist nichts anderes als die Bolschewisierung des westdeutschen Raumes“[3]. (...)

Für kein anderes Recht hat Heinrich Hannover sich so vehement eingesetzt wie für die Meinungsfreiheit und das Recht auf Opposition. Und so lieh er seinen Beistand immer wieder Bürgern, die mit Strafprozessen überzogen wurden, weil sie von den politischen Grundrechten Gebrauch gemacht hatten: vom Grundrecht der Meinungsfreiheit (mit Anklagen wegen Beleidigung etwa von Generalen, die an dem verbrecherischen Angriffskrieg Hitlers mitgewirkt hatten); vom Grundrecht der Gewissensfreiheit, so etwa Kriegsgegner wie die Zeugen Jehovas, die jeglichen Kriegsdienst einschließlich des Ersatzdienstes verweigerten. Und immer wieder Bürgern, die das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit in Anspruch nahmen, insbesondere im Kampf gegen die Notstandgesetze oder gegen die Wiederbewaffnung in den 50er Jahren und gegen die atomare Hochrüstung der 80er Jahre.

Über die ganzen Jahrzehnte hinweg sah sich Heinrich Hannover einer Justiz gegenüber, die nicht von ihrem überkommenen autoritären und repressiven Staatsverständnis lassen konnte. Das hatte nicht nur damit zu tun, so empörend es auch war, daß auf den Richterstühlen bis in die Reihen des Bundesgerichtshofs hinein, aus der NS-Zeit schwer belastete Juristen saßen. Es wirkten auch die alten Denkstrukturen und Feinderklärungen nach.

In diesem Kontext erhält Heinrich Hannovers Engagement für die Delegitimierung nationalsozialistischer Unrechtstaten besonderes Gewicht. So schaltete er sich als Nebenklage-Vertreter in das Verfahren wegen des Mordes an Ernst Thälmann ein, nicht nur mit einer Analyse der Defizite der sog. Gehilfenjudikatur zu den NS-Gewaltverbrechen, sondern auch mit seiner Kritik an einer Prozeßstrategie, die die besondere Rolle der Schreibtischtäter im arbeitsteiligen Mordgeschehen und der NS-Befehlshierarchie nicht wahrnehmen wollte. Gegenüber einer mitunter betonartig verfestigten Justiz muß ein engagierter Rechtsanwalt sich allerdings auf Niederlagen gefaßt machen. So war es auch in dem Prozeß gegen den wegen des Mordes an Ernst Thälman angeklagten Wolfgang Otto.
(...)
Heinrich Hannover hatte mit seiner Verteidigung der Rechtsordnung – gegen bloße Ordnungskategorien – immer wieder auch Erfolg, gerade auch in den RAF-Prozessen. So erwirkte er einen fast an erwiesene Unschuld grenzenden Freispruch des Arztes und Historikers Dr. Dr. Karl-Heinz Roth, dem durch eine Verschwörung von voreingenommener Justiz und Polizei eine lebenslange Freiheitsstrafe drohte. Auch in anderen Mordprozessen, in denen die Angeklagten bereits verurteilt worden waren, hat er in wiederaufgerollten Verfahren mit unglaublicher Zähigkeit schließlich den Freispruch erreicht, mitunter sogar den wirklichen Täter aufgespürt.

Gelegentlich gab es auf Seiten des Staates auch Lichtblicke mit rechtstreuem Handeln von Regierungsvertretern. So wies der damalige Bundesinnenminister – sein Name ist Gerhart Baum, er ist unter uns – den widerstrebenden Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz an, zwei Beamten seiner Behörde die Aussagegenehmigung für das Verfahren gegen Astrid Proll zu erteilen; die vom Verfassungsschutz für unbedeutend erklärten Aussagen führten entscheidend zu der Entlastung Astrid Prolls vom Vorwurf des Mordversuchs. Meine Feststellung, wonach Heinrich Hannovers anwaltliches Engagement mit der Verteidigung in einem politischen Prozeß ausgelöst worden ist[4], muß ich modifizieren. Meine Vermutung ist: Das soziale und politische Gewissen Heinrich Hannovers hat sich gleichzeitig in einem Prozeß des Lernens aus der Vergangenheit entwickelt. Was Krieg, was Ungleichheit, was Gleichgültigkeit gegenüber menschlichem Leben bedeutet, hatte sich ihm aus eigenem Erleben, als Soldat im Zweiten Weltkrieg, albtraumartig eingeprägt. Nun, obgleich als junger Anwalt zeitlich viel stärker in Anspruch genommen als die Richter in ihrem damals geruhsamen Arbeitsalltag, machte er sich daran, die Justizgeschichte zu bearbeiten. Um die juristische Zeitgeschichte hatte sich damals fast niemand gekümmert. Auch die NS-Justiz mit ihren mehr als 60.000 Todesurteilen fand in den sechziger Jahren kaum Chronisten[5]. Viel tiefer im Geschichtsgrund versunken, in der Wahrnehmung der Rechtshistoriker viel tiefer als frühere Jahrhunderte, war aber die Justizgeschichte der Weimarer Republik[6]. Bis heute sind es nur wenige, die sich die Erforschung dieses faszinierenden Teils der juristischen Zeitgeschichte zur Aufgabe gemacht haben. Dabei ist die Justiz der Jahre von 1918-1933 als Gegenstand des Lernens besonders gut geeignet. Um nochmals das Bild von dem auf den ersten Blick heiteren Himmel rechtsstaatlicher Garantien und richterlicher Unabhängigkeit zu gebrauchen: am Beispiel der politischen Justiz der Weimarer Zeit wird deutlich, wie sehr Juristen mit einem unreflektierten politischen Vorverständnis die richterliche Unabhängigkeit und ihr juristisches Handwerkszeug zur Unterdrückung politischer Anschauungen und Bestrebungen mißbrauchen können, stets mit gutem Gewissen und im ungebrochenen Bewußtsein, daß die richterliche Entscheidung das zwingende Ergebnis einer rein logischen Operation sei, ohne jegliche eigene Wertung und Gestaltung.

Das Buch Heinrich Hannovers über die politische Justiz der Weimarer Republik[7] war eine wissenschaftliche Pioniertat. Bei der Lektüre sind mir damals die Augen übergegangen. Seitdem konnte ich den kritischen Blick auf die eigene Zunft nicht mehr abwenden. In der Annahme, dafür müsse sich auch eine breite Öffentlichkeit interessieren, habe ich in Wolfenbüttel einen Volkshochschulkurs unter Auswertung des Buches veranstaltet; immerhin stieß ein solches Vorhaben zu jener Zeit noch auf ein gewisses Interesse. Und was für Unglaublichkeiten konnte man in dem Buch nachlesen! Etwa die Dreistigkeit, mit der die Mörder von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht von der Justiz gedeckt wurden. Wenn es überhaupt so etwas wie Rechtsbeugung gibt, war der Tatbestand doch eindeutig erfüllt. Und ebenso unerhört: Die Justiz, an der Spitze das unter meinen Kollegen noch immer hochangesehene Reichsgericht, war nicht gegen die rechtsbeugerischen Juristen vorgegangen, sondern hatte die Kritiker dieser Rechtsbeugung mit Beleidigungsverfahren überzogen, ebenso wie sie alle Journalisten mittels Landesverratsanklagen mundtot zu machen versuchte, die die völkerrechtswidrige Aufrüstung jener Jahre ans Tageslicht zu bringen wagten.

Um die große Leistung des Buches voll zu würdigen, muß man sich vor Augen führen, daß die Erforschung der juristischen Zeitgeschichte doch eine Aufgabe derer ist, die dafür von Amts wegen berufen sind und dafür bezahlt werden: die Rechtshistoriker und anderen mit freier Forschungszeit gesegneten Rechtswissenschaftler an den Universitäten oder etwa im Institut für Zeitgeschichte. Heinrich Hannover und Elisabeth Hannover-Drück haben stellvertretend für diese Wissenschaftler gehandelt, gewissermaßen in „Ersatzvornahme“.

Dasselbe gilt für alle anderen Veröffentlichungen von Heinrich Hannover. Es gilt vor allem auch für die beiden 1998 und 1999 erschienenen Bände „Die Republik vor Gericht. Erinnerungen eines unbequemen Rechtsanwalts“. Damit hat Heinrich Hannover eine Bilanz seines Lebenswerks vorgelegt. Zugleich ist er als Chronist der bundesdeutschen Justizgeschichte aufgetreten, als Chronist einer Kapitel um Kapitel von ihm selbst mitgestalteten Geschichte. (...)
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Das schriftstellerische Werk Heinrich Hannovers ist so vielfältig, daß oft nur ein Bereich davon wahrgenommen wird. Über dem justizpolitischen Autor dürfen aber auch die wunderbaren Kinder- und Jugendbücher Heinrich Hannovers nicht übersehen werden. Deren ganz unverdächtige Leserschar widerlegt, wenn es hier überhaupt eines Beweises bedürfte, den Versuch konservativer Gegner, Heinrich Hannover als festgelegten Ideologen hinzustellen.

In der Person Heinrich Hannovers fällt zweierlei zusammen: Als Akteur verkörpert er in fast einzigartiger Weise ein jahrzehntelanges Stück deutscher Justizgeschichte. Und er ist zugleich der Dokumentarist dieser Geschichte.

Für mich ist ebenso faszinierend wie einleuchtend, daß sich in der Person Heinrich Hannovers Vergangenheit und Gegenwart so vielfältig bündeln und miteinander verflechten: Was bei ihm neben einem nicht wegzudenkenden Sensorium für rechtliche und soziale Mißstände am Anfang stand, wird sich kaum genau ausmachen lassen: War es – erstens – die ziemlich zu Beginn seiner anwaltlichen Berufspraxis gemachte Erfahrung, daß die Justiz traditionell mit zweierlei Maß vorging, je nachdem ob die Angeklagten dem linken oder rechten Spektrum zuzuordnen waren? Machten ihn die Lehren der Vergangenheit sensibel, als er mit seinen Forschungen zur Justiz der Weimarer Republik den Blick zurückwandte? Wichtig war sicher die Feststellung von ideologischen Traditionslinien und einer Juristenmentalität, die die verschiedenen Epochen des 20. Jahrhunderts überdauert hatten.

Schließlich, nachdem er frühzeitig als Geschichtsschreiber die einäugige Justiz der Weimarer Republik, aber auch die Verdienste liberaler Verteidiger und aufrechter Bürger jener Zeit dem Vergessen entrissen hatte, betätigte er sich erneut als Geschichtsschreiber, diesmal unter Auswertung seiner eigenen beruflichen Erfahrung, als Chronist der bundesdeutschen Justiz. Und damit – viertens – schärfte er den Blick der jüngeren Generationen für die Gefahren, die von einer noch immer zur Anpassungsbereitschaft neigenden Justiz für den demokratischen Rechtsstaat ausgehen.

Inwieweit ein Staat, der sich demokratischer Rechtsstaat nennt, wirklich ein demokratischer Rechtsstaat ist, hängt nicht nur von der Zulässigkeit der freien Meinungsäußerung ab, sondern auch davon, daß von diesem Recht zu Kritik, auch zur Justizkritik, Gebrauch gemacht wird. Die Justiz im demokratischen Rechtsstaat bedarf einer kritischen Begleitung durch die Öffentlichkeit: „Justizkritik ist das Korrelat der richterlichen Unabhängigkeit“ (Richard Schmid). Der Rechtsstaat lebt von der Kritik. Da sollte man wohl in den juristischen Fachzeitschriften eine Fülle von rechtspolitischen Kontroversen, nicht hauptsächlich nur juristische Scheingefechte, erwarten dürfen, vor allem dann, wenn eine politische Justiz zur Kritik herausfordert. Aber dieselben, zu deren Berufsalltag als Strafrichter und in anderen richterlichen Funktionen die Kritik an den Bürgern gehört, tun sich schwer, wenn es darum geht, das Unbehagen an der Justiz in Veröffentlichungen zu artikulieren. (...)

Fußnoten
  1. Ralf Dahrendorf, Gesellschaft und Demokratie in Deutschland, München 1965, S. 272.
  2. Otto Kirchheimer, Politische Justiz, Verwendung juristischer Verfahrensmöglichkeiten zu politischen Zwecken, Frankfurt 1981, S. 368.
  3. Sitzung des niedersächsischen Landtages v. 11. Juli 1951, Stenogr. Prot., 2. Wahlperiode, Sp. 138.
  4. Die erste Buchveröffentlichung Heinrich Hannovers (1962) trug den Titel „Politische Diffamierung der Opposition im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat“.
  5. Es gab nur zwei Ausnahmen: die mit einem im Dritten Reich verfolgten Juristen verheiratete Ilse Staff, mit ihrem erstmals 1964 erschienenen Buch „Justiz im Dritten Reich“ und Hans Robinsohn mit seiner Untersuchung über die „Rasseschande“-Justiz („Justiz als politische Verfolgung“), wofür sich allerdings erst 1971 ein Verleger fand.
  6. Teilaspekte wurden thematisiert in: Max Hirschberg, Das Fehlurteil im Strafprozeß. Stuttgart 1960 und Frankfurt 1968; Gotthard Jasper, Der Schutz der Republik. Tübingen 1963.
  7. Heinrich Hannover und Elisabeth Hannover-Drück, Politische Justiz 1918-1933, Erstauflage Frankfurt 1966.

Ausgewählte Bücher von Heinrich Hannover zur deutschen Justizgeschichte

Hannover, Heinrich: Die Republik vor Gericht 1954-1975. Erinnerungen eines unbequemen Rechtsanwalts. Aufbau Verlag, Berlin 1998, ISBN 3351024800, gebunden, 495 Seiten, 25,51 EUR
Die Liste von Hannovers Mandanten spiegelt ein Stück bundesdeutscher Geschichte wider: Die Verfahren gegen Günter Wallraff, Ulrike Meinhof, Peter-Paul Zahl, Karl Heinz Roth, Astrid Proll, der Thälmann-Mordprozeß, das Wiederaufnahmeverfahren für Carl von Ossietzky und der Prozeß gegen Hans Modrow haben im ganzen Land Aufsehen erregt. Seine Fälle zeigten immer wieder, daß mit dem Rechtsstaat, der nach dem Unrechtssystem der Nazis in Deutschland entstanden war, mitnichten alles zum besten bestellt war. Heinrich Hannover hat seine Erinnerungen anhand der Prozeßakten und Tonbandmitschnitte verfaßt.
(Klappentext)

Hannover, Heinrich: Die Republik vor Gericht 1975-1995. Erinnerungen eines unbequemen Rechtsanwalts. Aufbau Verlag, Berlin 1999, ISBN 3351024819, gebunden, 496 Seiten, 25,51 EUR
Wann immer die radikalen Kritiker der Bundesrepublik vor Gericht kamen, stand ihnen Heinrich Hannover als Anwalt zur Seite. Die Bundesrepublik hatte mit den Terroristen der ersten und zweiten Generation längst ihre Schuldigen benannt, aber Heinrich Hannover liefert uns anhand seiner spannendsten Fälle eine andere Sicht der Dinge und zeigt uns, daß sich auch in späteren Jahrzehnten der Staat stets gegen seine Kritiker zur Wehr setzte und daß in seinem Justizapparat oft noch die "furchtbaren Juristen" des Nationalsozialismus das Sagen hatten.
(Klappentext)

Elisabeth Hannover-Drück, Heinrich Hannover: "Politische Justiz 1918 - 1933". 330 S. Lamuv Vlg., Göttingen 1987 ISBN 3889771254 (Erstauflage 1966)

Heinrich Hannover, Günter Wallraff: Die unheimliche Republik: Politische Verfolgung in der Bundesrepublik, VSA-Verlag, Hamburg 1982

Kinderbücher (Auswahl)

"Was der Zauberwald erzählt". (Ab 4 Jahre) Gerstenberg Verlag, Hildesheim 2004, ISBN 3806750688 (illustriert von Selda Marlin Soganci, 160 S.)

"Das Pferd Huppdiwupp und andere lustige Geschichten". Rowohlt TB-V., Reinbek 2002. ISBN 3499212005

"Die untreue Maulwürfin". (Lesestufe 8-10 Jahre) mit Manfred Bofinger (Illustrationen), Aufbau Verlag, Berlin 2000, ISBN 3351040083

"Der müde Polizist. Vorlesegeschichten ab 4." Rowohlt TB-V., Reinbek 1997 (orig.: März-Verlag, Frankfurt am Main 1972)

Die Birnendiebe vom Bodensee : Spass- und Spielgeschichten". Verlag Atelier im Bauernhaus, Fischerhude 1978

Der vergeßliche Cowboy" Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 1980

Der Mond im Zirkuszelt und andere Vorlesegeschichten" Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 1985

"Der fliegende Zirkus" Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 1986

"Der Untergang der Vineta oder Die Geige vom Meeresgrund" Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 1987

"Die Schnupfenmühle" Diesterweg, Frankfurt am Main; Berlin; München; Sauerländer, Aarau; Frankfurt am Main; Salzburg c 1985

"Schreivogels türkisches Abenteuer" VSA-Verlag, Hamburg 1981

"Als der Clown die Grippe hatte. Neue Geschichten und Gedichte" 1995




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