"Verhaltener Integrationsoptimismus"
Sachverständigenrat präsentiert Gutachten zur Migration. Föderales System für etliche Probleme verantwortlich
Von Jan Greve *
Debatten um Integration finden turnusmäßig Einzug in die Öffentlichkeit, durch populistische Publikationen oder vermeintlich von Migranten begangene Verbrechen. Allzuoft stehen hierbei Minderheiten und deren angeblich mangelnde Integrationsbereitschaft im Fokus. Doch gesellschaftliche Integration ist genauso ein Thema für die Bevölkerungsmehrheit.
Auch aus dem Jahresgutachten des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR), das gestern in Berlin vorgestellt wurde, konnte man entsprechende Forderungen an die Einwanderer ableiten. Des weiteren wurde auf ein schlecht koordiniertes »Mit-, Neben- oder sogar Gegeneinander der verschiedenen politischen Akteure« im föderalen deutschen System hingewiesen, wie es der SVR-Vorsitzende Prof. Dr. Klaus Bade formulierte. Die undurchsichtige, sich teilweise überschneidende Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie deren konkurrierenden Teilzuständigkeiten führten insgesamt zu keinem einheitlichen integrationspolitischen Konzept, so der Vorwurf. Im Mittelpunkt konkreter Maßnahmen stünden die Kommunen, denen es aber häufig in Bereichen wie Bildung, Stadtentwicklung oder Wohnungsbau an Unterstützung fehle.
Als Belege für die unzureichende Vernetzung zwischen den staatlichen Ebenen nannte Bade das sogenannte »Bildungspaket« von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen, welches theoretisch Kinder von Hartz-IV-Empfängern unterstützen sollte. Tatsächlich aber führten neu eingeführte Leistungen des Bundes teilweise zur Streichung kommunaler Leistungen wie Schulspeisungen. Ein undurchsichtiges Nullsummenspiel, das von Bade auch entsprechend kritisiert wurde: »In Sachen Bildung muß Schluß sein mit dem sinnlosen Prinzip linke Tasche, rechte Tasche.« Als eine weitere integrationspolitisch fragwürdige Maßnahme wurde das von der Bundesregierung geplante Betreuungsgeld hervorgehoben und als »Schuß in den Ofen« bezeichnet – das hierfür ausgegebene Geld könne im Ausbau von Kitaplätzen eine weitaus sinnvollere Verwendung finden.
Unabhängig von den institutionellen Schwierigkeiten wurde im Rahmen des SVR-Integrationsbarometers ein »überraschend positiver« Trend festgehalten. In der Befragung von über 9200 Menschen mit und ohne Migrationshintergrund wurde laut SVR überwiegend ein »kritischer Integrationspragmatismus und verhaltener Integrationsoptimismus« diagnostiziert. »Es war zu befürchten, daß die oft polemisch geführte Integrationsdebatte im Herbst 2010 das Klima in der Einwanderungsgesellschaft nachhaltig beschädigen könnte. Das Integrationsbarometer belegt, daß sich diese Befürchtungen nicht bewahrheitet haben«, so SVR-Vorsitzender Bade. Das wohl interessanteste Ergebnis war, daß mehr als drei Viertel aller Befragten die Meinung vertraten, Integration funktioniere an ihrem Wohnort am Besten. Dies könne nur durch skandalisierende Medienberichte erklärt werden, so Bade. Über 50 Prozent der Befragten befanden, daß die Diskussionen über Integration »eher« oder »viel« zu negativ geführt würden. Dieses treffe im besonderen Maße auf das Themenfeld Islam zu.
Den Medien käme eine entscheidende Bedeutung zu, bilanzierte Bade: Verzerrende Darstellungen sowie statisches Kulturverständnis seien für eine erfolgreiche Integration mehr als nur hinderlich. »Es ist jetzt ruhiger geworden, doch der Preis ist ein blutiger«, erklärte Bade im Hinblick auf die rechtsradikalen Anschläge in Norwegen und den Taten der neonazistischen »Zwickauer Zelle«. Trotz des im Integrationsbarometer festgehaltenen optimistischen Trends bemerkte Bade: »Es wird wohl noch ein Weilchen dauern.«
* Aus: junge Welt, Mittwoch, 9. Mai 2012
Dokumentiert:
10 Kernbotschaften
Integration kommt voran in Deutschland. Auf den Ebenen
von Bund, Ländern und Kommunen hat sich eine
intensive integrationspolitische Dynamik entfaltet. In der
Mitte der Einwanderungsgesellschaft stabilisiert sich eine
aktive Akzeptanz der kulturellen Vielfalt zwischen verhaltenem
Integrationsoptimismus und kritischem Integrationspragmatismus.
Abseits davon gibt es auffällige, aber
nach wie vor randständige fremdenfeindliche und insbesondere
antiislamische Strömungen. Die Akzeptanz der
wachsenden Vielfalt in der Einwanderungsgesellschaft
sollte für gesetzliche, institutionelle und politische Reformen
genutzt werden. Reformbestrebungen sind aber,
ganz abgesehen von den allfälligen parteipolitischen Gemengelagen,
mit einem doppelten Problem konfrontiert.
Kernbotschaft 1:
Integration – unübersichtliches Beobachtungsfeld,
das komplexe Herangehensweisen erfordert
Einerseits gibt es nicht die Integration in die Gesellschaft.
Der SVR geht deshalb von einem bereichs- und
teilhabeorientierten
Integrationsverständnis aus: Er
versteht
Integration als die empirisch messbare Teilhabe
an den zentralen Bereichen des gesellschaftlichen
Lebens. Sie reicht von Erziehung, Bildung, beruflicher
Ausbildung und Zugang zum wirtschaftlichen Leben,
insbesondere zum Arbeitsmarkt, über die sozialen
Schutz- und Sicherheitssysteme bis hin zur (statusabhängigen)
politischen Partizipation. Dabei geht es
ausdrücklich um Menschen mit wie ohne Migrationshintergrund,
wobei der Schwerpunkt der Arbeit des
SVR im Sinne seines Auftrags auf der Gruppe derer mit
Migrationshintergrund
liegt. Als Integrationsförderung
versteht der SVR dementsprechend das Bemühen um
eine möglichst chancengleiche Teilhabe an den zentralen
Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.
Um empirisch gesicherte Grundlagen für Analysen
und Bewertungen zu erhalten, muss das komplexe und
unübersichtliche Beobachtungsfeld Integration in einzelne
Bereiche zerlegt werden, die statistisch erfasst werden
können. Vielfalt, Komplexität und stete Veränderung, die
Kernelemente von Integration in der Einwanderungsgesellschaft,
werden aber durch selektive Analysen allein nicht
übersichtlicher. Deshalb müssen sie immer wieder aufs
Neue zu Gesamtbildern mit bestimmten Schwerpunkten
zusammengefügt werden. Das ist eines der Ziele dieses
SVR-Jahresgutachtens – des dritten nach dem Integrationsgutachten
2010 („Einwanderungsgesellschaft 2010“) und
dem Migrationsgutachten 2011 („Migrationsland 2011“).
Kernbotschaft 2:
Integrationspolitik – Komplexität im Mehrebenensystem
Andererseits gibt es in Deutschland nicht die Integrationspolitik.
Es gibt vielmehr rechtlich und politisch
unterschiedlich definierte Zuständigkeiten für Integrationspolitik
auf den Ebenen von Bund, Ländern und
Kommunen, die gegeneinander abgegrenzt sind und
sich doch in manchen Bereichen überschneiden. Dabei
verfolgen die Akteure in Politik und Verwaltung auf diesen
drei Ebenen jeweils eigene, oft sehr unterschiedliche
integrationspolitische Agenden. In der Diskussion um die
Integrationspolitik in Deutschland wird meist übersehen,
dass es im föderalen Staat aufgrund der Pluralität der
Akteure auf diesen verschiedenen Ebenen gar keine einheitliche
Integrationspolitik geben kann. Unklarheiten
und Fehlinterpretationen bei der Einschätzung von Integrationspolitik
in Deutschland ergeben sich deshalb oft aus
mangelnder Einsicht in das komplexe und unübersichtliche
föderale Mehrebenensystem, das auch der Integrationspolitik
ihren strukturellen Rahmen vorgibt. Hier setzt
das SVR-Integrationsgutachten 2012 an.
Kernbotschaft 3:
Integration und Integrationspolitik – Licht- und Schattenseiten im Föderalismus
Integrationspolitisch hat der föderale Staat, der in
Deutschland zusätzlich über eine starke kommunale
Ebene mit Selbstverwaltungsrechten verfügt, wie auch
in vielen anderen Bezügen eine Licht- und eine Schattenseite:
Auf der Lichtseite eröffnet er als institutionalisiertes
Freiheitsprogramm gegenüber dem Zentralstaat
vergleichsweise offene Handlungsperspektiven. Dies
könnte im günstigsten Fall eine Art Laborsituation schaffen:
Akteure auf den Ebenen der Länder und Kommunen
erproben Konzepte und Maßnahmen, die im Erfolgsfall
und bei ähnlichen Rahmenbedingungen auch andernorts
implementiert werden könnten. Solche Idealvorstellungen
aber haben mit der Wirklichkeit meist wenig zu tun.
Gerade der Bereich der Integrationspolitik zeigt auch
die Schattenseite des föderalen Mehrebenensystems:
Das unkoordinierte Miteinander oder auch nur Nebeneinander
der verschiedenen politischen Akteure hat zu
einer enormen Vielfalt integrationspolitischer Einzelmaßnahmen
geführt, bei denen nicht selten das Rad immer
wieder aufs Neue erfunden wurde. Unterschiede in
Handlungslogik, Reichweite und Komplexität integrationspolitischer
Maßnahmen, aber auch parteipolitische
Färbungen können dazu führen, dass das Gestaltungspotenzial
föderaler Strukturen unzureichend genutzt
bleibt, nicht zu produktiven Synergieeffekten im gemeinsamen
Interesse führt oder sogar in wechselseitigen
Blockaden erstickt. Das gilt besonders dann, wenn
in übergeordneten Entscheidungsgremien Beschlüsse an
Einstimmigkeit (z. B. an die Zustimmung aller Länder)
gebunden sind und deshalb, trotz gemeinsamer Einsicht
in die Notwendigkeit umfassender Reformen, auf dem
kleinsten gemeinsamen Nenner bleiben und/oder wenn
die notwendige gegenseitige Abstimmung und Koordinierung
von notwendigen Maßnahmen unterbleibt. So
kann das föderale System auch zu politischer Sklerose
mit erstarrten und reformresistenten Strukturen tendieren.
Es kann aber auch eine unübersichtliche und
unkoordinierte Politikvielfalt hervorbringen, die sogar
vom anzustrebenden Ziel einer Gleichwertigkeit der
Lebensverhältnisse abweicht. Verschärft wird dieser
Befund durch die sehr unterschiedliche Finanzkraft der
Länder und Kommunen (vgl. dazu auch die Beispiele unter
Kap. 8). Letzteren wird regelmäßig die entscheidende
Rolle im Integrationsgeschehen zugewiesen. So richtig es
ist, die Bedeutung der Kommunen in diesem Rahmen zu
erkennen und sie instand zu setzen, ihrer Verantwortung
im Feld der Integration gerecht zu werden, so sehr muss
vor der allzu schnell und undifferenziert geforderten
Kommunalisierung staatlicher Aufgaben als Allheilmittel
für Integrationsprobleme gewarnt werden.
Kernbotschaft 4:
Integrationspraxis – nicht genügend Synergieeffekte in den beschließenden, finanzierenden und ausführenden Einheiten
Arbeitsverwaltung: Wie radikale Kommunalisierung zu
ausufernder Komplexität und einer kontraproduktiven
Steigerung der föderalen Vielfalt der Akteure führen kann,
zeigt beispielhaft die Reform der Arbeitsverwaltung, die
für den Bereich der Integrationspolitik bedeutsam ist. Mit
der Reform des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II) wurden
die Grundsicherungsleistungen zusammengelegt,
verwaltet von neuen Grundsicherungsstellen. Zu deren
Träger wurde die Bundesagentur für Arbeit (BA) bestimmt,
zusammen mit den kreisfreien Städten und Kreisen (kommunale
Träger), für die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn)
eingerichtet werden sollten. Allerdings wurde alternativ
dazu eine rein kommunale Trägerschaft ermöglicht (sog.
Optionskommunen oder zugelassene kommunale Träger).
Kommunale Alleingänge im Bereich der Arbeitsvermittlung
konkurrieren deshalb mit den Kooperationsmodellen
zwischen Bund und Kommunen. Der SVR hat diese Vielfalt
beschrieben und auf der Grundlage einer extern vergebenen
Evaluation empirisch bewertet. Er kommt dabei zu
einem überraschenden Ergebnis: Kooperationslösungen,
in denen der Bund gemeinsam mit den Kommunen die
Arbeitsmarktintegration organisiert, zeigen insbesondere
bei Arbeitsuchenden mit Migrationshintergrund eine erfolgreichere
Arbeitsmarktintegration als rein kommunal
umgesetzte Organisationsformen (s. Kap. 4).
Soziales Wohnen: Auch hier ist die Situation komplex.
Der Bund hatte bis zur Föderalismusreform (2006)
von seinem Recht der konkurrierenden Gesetzgebung
Gebrauch gemacht und die wesentlichen Maßnahmen
gesetzlich fixiert (Wohnungsbaugesetz, soziale Wohnraumförderung).
Nach der Föderalismusreform ging die
Gesetzgebungskompetenz für die soziale Wohnraumförderung
vollständig auf die Länder über. Allerdings bleibt
das Wohnraumförderungsgesetz des Bundes weiterhin
gültig, sofern es nicht durch Landesrecht ersetzt wird.
Die Mehrzahl der Länder hat inzwischen eigene Wohnraumförderungsgesetze
verabschiedet. Die meisten sehen
eine Stärkung der kommunalen Verantwortung für
die soziale Wohnraumförderung vor. Seit der Föderalismusreform
sind die Länder aber auch verpflichtet, die
wohnungswirtschaftlichen Belange der Kommunen zu
berücksichtigen. Diese wiederum werden bei der Gewährung
von Fördermitteln dazu angehalten, kommunale
Wohnraumversorgungskonzepte zu erarbeiten. Die
Wohnraumversorgung der Bevölkerung – mit und ohne
Migrationshintergrund – ist damit in eine komplexe und
uneinheitliche Zuständigkeitsstruktur auf den Ebenen von
Bund, Ländern und Kommunen eingebunden, die zudem
eigenständige und nicht immer abgestimmte Strategien
und Maßnahmen realisieren. Manche Kommunen besitzen
darüber hinaus eigene Wohnungen oder Wohnbaugesellschaften
und versuchen, über formelle oder informelle
Quotenregelungen ethnische oder soziale Segregation
bzw. Konzentration zu begrenzen oder Stadtteilentwicklung
zu fördern. Andere Kommunen halten von all dem
wenig, können sich solche Aktivitäten budgetär ohnehin
nicht leisten oder dementieren sogar die faktische
Existenz entsprechender Probleme vor Ort. Es gibt also
neben konzeptstarken Integrationserfolgen und konzeptschwachem
oder konzeptlosem Durchwursteln auch Umsetzungshindernisse, Finanzierungsblockaden und sogar
handlungslähmende Wahrnehmungsprobleme.
Schulische Bildung: Die Kulturhoheit und damit die
Zuständigkeit insbesondere für das Schulwesen ist ein
Kernstück der Eigenständigkeit der Länder, die für die inneren
Schulangelegenheiten verantwortlich sind. Sie reichen
von der Festlegung von Schularten, Lehr- und Erziehungszielen,
Unterrichtsinhalten und Klasseneinteilung
bis hin zu den Leistungs- und Prüfungsanforderungen für
die Schüler und die Ausbildung der künftigen Lehrer. Die
Kommunen wiederum zeichnen grundsätzlich für die äußeren
Schulangelegenheiten verantwortlich, also für die
Errichtung, Unterhaltung, Änderung und Aufhebung von
Schulen sowie für deren sachliche Ausstattung, etwa mit
Lehrmitteln. Will eine Kommune im Bereich ihrer Trägerschaft
z. B. vermehrt Ganztagsschulen einrichten, weil
sie sich davon eine integrationspraktische Wirkung verspricht,
dann muss sie dafür eigene Finanzmittel aufbringen,
entsprechende Baulichkeiten zur Verfügung stellen
und Verwaltungspersonal einstellen. Zugleich braucht sie
aber das Einverständnis des Landes, das die Personalkosten
für Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal
trägt.
Frühkindliche Bildung: Im Bereich der frühkindlichen
Bildung, die ebenfalls erhebliche integrationspraktische
Effekte haben kann, ist die Situation ganz anders gelagert.
Rechtlich gehört die frühkindliche Bildung nicht zum
staatlichen Bildungsauftrag, wie er für die schulische Bildung
besteht. Dies schlägt sich einerseits darin nieder,
dass der Besuch von Kindertagesstätten (Kitas) freiwillig
ist. Andererseits sind damit als Gesetzgeber für die außerschulische
Betreuung von Kindern und Jugendlichen und
damit auch für die Betreuung in Kitas nicht nur die Länder
zuständig, sondern auch der Bund. Dieser hat seine
konkurrierende Gesetzgebungskompetenz u. a. durch die
Verabschiedung des Achten Sozialgesetzbuchs (SGB VIII)
wahrgenommen. Inhalt und Umfang der entsprechenden
Aufgaben und Leistungen werden aber durch Landesrecht
näher geregelt. Nach den landesrechtlichen Regelungen
sind wiederum Aufgaben und Leistungen den Kreisen
oder den kreisfreien Städten und teilweise auch den
kreisangehörigen Gemeinden zugeordnet. Der Betrieb
der Kitas wird durch Länder und Gemeinden finanziert,
der Bund ist nur für Investitionskosten zuständig.
Der Blick in diese integrationspraktisch relevanten
Einzelbereiche zeigt: Die beschließenden, finanzierenden
und ausführenden Einheiten arbeiten im föderalen
Mehrebenensystem in vielen Fällen nicht synergetisch
zusammen und können mitunter auch kontraproduktiv
auseinanderdriften. Das erschwert integrationspolitische
Maßnahmen und legt kraftvolle Reformschritte
nahe.
Kernbotschaft 5:
Die Bundesebene – integrationspolitischer Nachzügler
Der Bund hat das Thema Integration erst sehr spät für
sich entdeckt und, so der seinerzeitige Bundespräsident
Horst Köhler 2006, lange regelrecht „verschlafen“. Handlungs-
bzw. abwehrleitend blieb jahrzehntelang das vor
allem von bundespolitischen Akteuren wiederholte Mantra
der defensiven Erkenntnisverweigerung „Deutschland
ist kein Einwanderungsland“. Dieser hat eine frühzeitige
und proaktive, realitätsnahe und zugleich konzeptorientierte
Gestaltung von Integrationsfragen blockiert. Das
Ergebnis war ein unnötiger Problemstau, der prägende
historische Schleifspuren hinterlassen und auf der Bundesebene
auch den Aufbau einer zentral koordinierten
Integrationspolitik mit entsprechenden Institutionen lange
verhindert hat. Erst seit dem vergangenen Jahrzehnt
bemüht sich der Bund intensiv um die Stärkung seiner
Integrationskompetenzen. Seit dem 2005 in Kraft getretenen
Zuwanderungsgesetz verfügt er mit den Integrationskursen
über ein bedeutsames integrationspolitisches
Instrument. Die Kurse werden zentral verwaltet und über
die Regionalkoordinatoren bis auf die kommunale Ebene
herab koordiniert von dem als Nachfolgebehörde des
Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
geschaffenen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF), das man, dem spezifischen Gewicht seiner
Arbeitsschwerpunkte entsprechend, zutreffender auch
„Bundesamt für Migration und Integration“ hätte nennen
können. Aber auch diese Initiative freilich kam um mehr
als ein Vierteljahrhundert zu spät, denn die stärksten und
im Blick auf die Formation der Einwandererbevölkerung
in Deutschland wichtigsten Zuwanderungen waren schon
in den Jahrzehnten zuvor erfolgt.
Darüber hinaus besitzt der Bund zentrale Steuerungskompetenzen
für Politikfelder, die zwar nicht ausschließlich
Menschen mit Migrationshintergrund betreffen, aber
dennoch für eine erfolgreiche Integration entscheidend
sind. Diese Steuerungskompetenzen liegen in den Bereichen
Arbeitsmarkt, Soziales, Wirtschaft und Inneres und
damit in unterschiedlichen Ressorts. Es wäre sinnvoll,
integrationspolitische Maßnahmen auf der Ebene dieser
Ressorts besser abzustimmen. Dies ist derzeit erst unzureichend
gegeben. Es gibt zwar heute immerhin die interministerielle
Arbeitsgruppe (AG) Integration und in fast
allen betroffenen Ministerien mehr oder minder etablierte
Integrationsschwerpunkte bzw. -abteilungen. Aber das
sind nachträglich angebaute Hilfskonstruktionen, deren
Funktionalität nicht institutionell gesichert ist und damit
abhängig bleibt von den Akteuren und ihrer Bereitschaft,
aufeinander zuzugehen. Hinzu kommen die Staatsministerin
im Bundeskanzleramt, die für Migration, Flüchtlinge
und Integration zuständig ist, und das schon erwähnte
zentrale Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das
aber nicht der Staatsministerin im Bundeskanzleramt,
sondern dem Bundesministerium des Innern zugeordnet ist. Nötig ist eine Klärung des unübersichtlichen
Institutionengefüges ebenso wie eine kohärente und
konzeptorientierte Integrationspolitik mit klaren und
für die Bürger transparenten Zielvorgaben. Die Zeit ist
dafür günstig; denn der vom SVR-Integrationsbarometer
erfasste kritische Integrationspragmatismus der Bürger
ermöglicht solche konzeptionellen politischen Antworten
nicht nur, der Souverän verlangt sie auch.
Kernbotschaft 6:
Die Länder – Effizienzverlust durch Kompetenzüberschneidungen
Die Bundesländer sind in Deutschland die zentralen integrationspolitischen
Akteure. Ihre prominente Stellung in
diesem Aufgabenfeld ist durch das föderale System strukturell
bestimmt. Sie wurde zusätzlich betont durch die
jahrzehntelange integrationspolitische Lethargie auf der
Bundesebene, die über parteipolitische Schienen auch
auf manche Bundesländer abfärbte. Traditionell verfügen
die Länder über die Kulturhoheit und damit über die zentrale
Gestaltungskompetenz in der Dimension Bildung,
die für Integration zentral ist. Die Föderalismusreform
von 2006 hat ihre Rolle als bildungs- und damit auch integrationspolitische
Schlüsselakteure noch verstärkt; durch
das neu eingeführte Kooperationsverbot hat der Bund in
Angelegenheiten der allgemeinen schulischen Bildung
nun keinerlei Handlungsmöglichkeiten mehr. Die Länder
können aber auch in ihrer integrationspolitischen Kernkompetenz,
der Bildungspolitik, nicht autonom entscheiden;
in Fragen der schulischen Bildung
sind sie auf die
Kommunen als Schulträger angewiesen, im Bereich der
frühkindlichen Betreuung auf den Bund. Hinzu kommt,
dass für andere integrationspolitisch relevante Bereiche
wie die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen,
die Förderung von Deutschkenntnissen und
auch die Umsetzung der Zuwanderungssteuerung unterschiedliche
Vorgaben des Bundes bestehen.
Die spezifischen integrationspolitischen Maßnahmen
der Länder selbst hängen zudem von deren unterschiedlicher
Finanzkraft ab. Hohe länderübergreifende Qualitätsstandards
in diesem Bereich aufrechtzuerhalten ist damit
schwierig bis unmöglich. Die Bundesländer sind
mithin entscheidende integrationspolitische Akteure,
ihre Einbettung in ein komplexes Mehrebenensystem
mit unterschiedlichen, sich teils überschneidenden
Entscheidungskompetenzen und Verantwortlichkeiten
erschwert jedoch eine effiziente und zielgerichtete Erfüllung
ihrer integrationspolitischen Aufgaben.
Kernbotschaft 7:
Die Kommunen – zu wenig Anerkennung trotz erfolgreicher Integrationsarbeit
Die längste und intensivste integrationspolitische Erfahrung
im föderalen System der Bundesrepublik haben die
Kommunen. Sie fühlten sich dabei oft zu Recht alleingelassen,
wie aktuell wieder bei der auf Bundes- und Länderebene
unzureichend geklärten Frage des Umgangs
mit der alternativlosen Integration von aus Rumänien und
Bulgarien als EU-Staatsangehörige zuwandernden Roma.
Langwierige handlungslähmende Grundsatzdiskussionen
darüber, ob die Bundesrepublik ein Einwanderungsland
sei oder nicht, konnten sich die Kommunen gar nicht leisten,
denn sie waren gezwungen, konkrete Integrationsprobleme
vor Ort auch ohne Hilfe von Bund und Ländern
pragmatisch zu lösen. Das galt ganz unabhängig von der
Frage, ob sie selbst solche kommunalen Herausforderungen
als Integration verstanden oder nicht. Diese Einschätzung
wiederum hat Konsequenzen für die Wahrnehmung
des kommunalen integrationspolitischen Engagements
in der Bürgergesellschaft vor Ort und in der weiteren
Öffentlichkeit,
wie das SVR-Integrationsbarometer 2012
zeigt: Während deutlich mehr als die Hälfte aller Befragten
ohne und fast zwei Drittel der Befragten mit Migrationshintergrund
integrationspolitisches Engagement auf
Bundes- und Landesebene erkennen, werden Politiker
am Wohnort weitaus seltener (zwischen 37 und 50 %)
als integrationspolitisch engagiert wahrgenommen. Im
Gegensatz zu symbolpolitisch aufgeladenen und appellativ
unter dem erhabenen Etikett staatlicher Integrationspolitik
laufenden Konzepten und Maßnahmen
von Bund und Ländern wird das, was erfolgreiche
pragmatische Integrationsarbeit der Kommunen mit
ihren vielfältigen Initiativen leistet, von den Bürgern
oft gar nicht als Integrationspolitik wahrgenommen,
es sei denn, dass solche Engagements in entsprechenden
Veranstaltungen durch Bürgermeister oder Integrationsbeauftragte
ausdrücklich so etikettiert werden.
Die Integrationsleistung der Kommunen erhält mithin,
gemessen an ihren Erfolgen, bei Weitem zu wenig Aufmerksamkeit
oder gar Anerkennung.
Hinzu kommt, dass gelingende Integration auf der
kommunalen Ebene immer unauffällig bleibt. Aufsehen
erregt nur misslingende Integration in Gestalt von Integrationsproblemen,
die von außen her dann nicht selten
auf den ganzen Ort übertragen werden, z. B. Kreuzberg
oder Nordneukölln auf Berlin insgesamt.
Kernbotschaft 8:
Kommunale Integrationspolitik – Vernetzung stärken und voneinander lernen
In der kommunalen Integrationspolitik gibt es, wie erwähnt,
eine große Vielfalt von integrationspolitischen Konzepten
und entsprechenden Maßnahmen, aber auch
von Maßnahmen
ohne Konzept und sogar von Konzepten
ohne zureichende
Maßnahmen. Kommunen können ein
integrationsfreundliches Klima erzeugen. Sie können, um
nur einige Beispiele zu nennen, Konflikte in Stadtteilen
durch Moderation, Management und bauliche Investitionen
verhindern oder doch entschärfen und für eine
integrationsfördernde
Mischung der Stadtgesellschaft
sorgen;
sie können die frühkindliche und schulische Bildung
insgesamt ausbauen, Schulen in benachteiligten
Stadtvierteln
gezielt fördern, die Ganztagsbetreuung
forcieren,
auch um negative Effekte der Sozialisation in
bildungsfernen
Haushalten zu kompensieren; sie können
Migrantenorganisationen
in integrationspolitische Gestaltungskonzepte
einbeziehen u. a. m.
Die kommunalen Akteure der Integrationspolitik
müssen dabei der Gefahr widerstehen, sich in ihren
von Grundgesetz, Bundes- und Landesgesetzen abgegrenzten
Zuständigkeitsbereichen einzumauern und
dort jeweils für sich zu versuchen, das Rad neu zu erfinden.
Helfen könnte hier eine zentrale Serviceagentur
für kommunale Integrationspolitik. Ihre Aufgaben wären
vertikale und horizontale Vernetzung, Informationstransfer
und begleitende Beratung bei der Übertragung
von andernorts erprobten Konzepten und Modellen. Eine
solche Serviceagentur könnte damit ähnliche koordinierende
Funktionen erfüllen wie die Bundesagentur für
Arbeit mit ihren Regionaldirektionen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik.
Die Agentur kann neu geschaffen, aber
auch – zweifelsohne kostengünstiger – an bestehende
Einrichtungen angeschlossen werden, etwa das Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge oder die Kommunale
Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt).
Kernbotschaft 9:
Proaktive Integrationspolitik – mehr Synergieeffekte und höhere Effizienz im föderalen Mehrebenensystem
Das Thema Integrationspolitik hat auf der Bundesebene
auch 2011 große politische Aufmerksamkeit erfahren.
Dabei wurde allerdings die folgenreiche Verspätung
fortgeschrieben,
die in der politischen und gesetzlichen
Gestaltung in diesem Bereich für Deutschland schon geradezu
geschichtsnotorisch ist. Was 2005 im Bereich Migration
für das Zuwanderungsgesetz und die Einrichtung
einer zentralen Migrationsverwaltung mit ihren bundesweit
normierten und koordinierten Integrationskursen
galt, gilt z. B. heute im Bereich Integration für das Anerkennungsgesetz,
das die Feststellung und Anerkennung
von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen
erleichtern und beschleunigen soll: Diese lange immer
wieder vergeblich geforderte gesetzliche Initiative ist
integrationspolitisch äußerst relevant, kommt aber um
Jahrzehnte zu spät. Sie erreicht viele Hunderttausende
von gut und zuweilen auch höchst qualifizierten Zuwanderern
nicht mehr, die sich längst weit unter ihrem Qualifikationsniveau
liegende Ersatzkarrieren aufgebaut haben
oder schon als Taxifahrer oder Hausmeister in Rente
gegangen sind.
Solange sich Deutschland aus dem stark parteipolitisch
induzierten Räderwerk wechselseitiger Blockaden
und verspäteter Lernprozesse nicht befreit, werden die
Kosten verzögerter Investitionen in Integrationspolitik
unverhältnismäßig hoch und ihre Effekte unverhältnismäßig
begrenzt bleiben. Denn aus Mangel an proaktiver
Politik aufgetretene historische Verspätungen
können nicht mehr aufgeholt werden. Reaktive Reparaturpolitik
kann nur versuchen, ihre – vermeidbaren
und deshalb unnötigen – sozialen und fiskalischen
Folgekosten zu begrenzen, mit in der Regel unverhältnismäßig
hohem Aufwand und vergleichsweise
geringem Effekt. Angesagt ist, aus diesen Folgekosten
historischer Verspätungen zu lernen und eine proaktive
Integrationspolitik zu forcieren. Geboten ist zugleich, in
integrationspolitischen Belangen die Schleifspuren von
institutionellen Verkrampfungen und Blockaden auf und
zwischen den Ebenen des föderalen Systems abzubauen,
im gemeinsamen Interesse vom unkoordinierten Nebeneinander
zum produktiven Miteinander zu kommen sowie
mangelnde vertikale und horizontale Vernetzung zu
intensivieren. So sollte es gelingen, die Schattenseiten
des förderalen Mehrebenensystems zu begrenzen und
seine Lichtseiten zu fördern im Sinne von mehr Synergieeffekten
und höherer Effizienz.
Kernbotschaft 10:
Bürgergesellschaft – mit kritischem Integrationspragmatismus weiter als die Politik
Deutschland hat in Sachen Integrationspolitik zwar in den
letzten Jahren, im Vergleich zur kommunalen Ebene dramatisch
verspätet, auf der Bundes- und zum Teil auch
auf Länderebene entschieden Tritt gefasst. Dies bestätigt
auch der zweite Integrationsindikatoren-Bericht der Bundesregierung.
Proaktives konzeptorientiertes Handeln ist
aber, trotz vieler politischer Proklamationen und Appelle,
in der konkreten Integrationspolitik noch weithin ein
Fremdwort geblieben.
Das führt mitunter zu Enttäuschung und Irritation in
der Bürgergesellschaft als Einwanderungsgesellschaft.
Deren pragmatische Einsicht in die Probleme wird oft unterschätzt
von einer Politik, die glaubt, ihren Souverän in
einer Art Kindergarten für Erwachsene vor seinen eigenen
Ängsten vor Migration und Integration beschützen zu
sollen. Doch die Bürgergesellschaft als Einwanderungsgesellschaft
sieht in ihrem kritischen Integrationspragmatismus
vieles klarer, als Politik glaubt. Schärfer gesprochen:
Die Bürgergesellschaft als Souverän hat durchaus erwachsene Vorstellungen, die die Politik unter Handlungsdruck
setzen sollten.
Schon das SVR-Migrationsbarometer 2011 hat gezeigt:
Die Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund
in Deutschland befürwortet mit großer Mehrheit
(knapp 60 %) mehr Zuwanderung von Hochqualifizierten.
Sie ist mit noch größerer Mehrheit (fast 70 %) gegen eine
verstärkte Zuwanderung von Niedrigqualifizierten. Und
fast die Hälfte (knapp 50 %) der Deutschen ohne Migrationshintergrund
sowie ca. 40 Prozent der Befragten mit
Migrationshintergrund sind für eine stärkere Aufnahme
von Flüchtlingen, nur ein Drittel ist dagegen. Wenn das –
gemessen an Vorstellungen von einer Bevölkerung, die
in Sachen Migration und Integration angeblich zu Hysterie
und Panik neigt – keine relativ kalkulierbare oder gar
belastbare Stimmungsgrundlage für Reformen in Migrations-
und Flüchtlingspolitik ist, dann müsste ernsthaft
gefragt werden, wie denn eine solche Stimmungsgrundlage
überhaupt aussehen sollte.
Eine ähnliche Gelassenheit und positive Grundeinstellung
im Bereich Integration lässt sich auch aus den hier
vorgelegten Resultaten des Integrationsbarometers 2012
ablesen, das nun zum zweiten Mal erhoben wurde. Sie
bestätigen einen Trend, den schon das Integrationsbarometer
2010 (Erhebung Ende 2009) und das Migrationsbarometer
2011 (Erhebung Ende 2010) belegt haben: Die
Bevölkerung ist migrations- und integrationspolitisch in
vieler Hinsicht weiter, als die Politik glaubt, und lässt
sich auch von aufgeregten Integrationsdiskussionen
nicht nachhaltig beirren. Vielmehr dominieren auf beiden
Seiten der Einwanderungsgesellschaft auch im Integrationsbarometer
2012 (Erhebung Ende 2011) kritischer
Integrationspragmatismus und verhaltener Integrationsoptimismus.
Dies spricht nicht nur aus der weiterhin
hohen Zustimmung zur Integrationspolitik und entsprechend
positiven Zukunftserwartungen: Etwa 50 Prozent
der Befragten mit wie ohne Migrationshintergrund in Ost
und West erkennen und erwarten erfolgreich verlaufende
Integrationsprozesse, Verschlechterungen diagnostizieren
bzw. prognostizieren nur zwischen 10 und 20 Prozent der
Befragten. Es spricht auch daraus, dass die wechselseitigen
Zuschreibungen von Integrationsinteresse und -bereitschaft
auf hohem Niveau stabil geblieben sind. Ähnliches
ergibt sich aus dem Integrationsklima-Index (IKI),
der 2010 (Erhebung Ende 2009) erstmals den bereichsspezifisch
höchst unterschiedlich erfahrenen Integrationsalltag
auf beiden Seiten der Einwanderungsgesellschaft
auf einer Skala von 0 (Minimalwert, d. h. das schlechteste
messbare Integrationsklima) und 4 (Maximalwert,
d. h. das beste messbare Integrationsklima) verortete: Er
bleibt 2012 weitgehend konstant, beträgt 2,66 für die
Mehrheitsbevölkerung und 2,87 für die Zuwandererbevölkerung.
Die 2010 bereichsweise beobachtbaren Panikdebatten
über Integration in Deutschland haben also
nicht zu einem grundlegenden Wandel im Integrationsklima
geführt. In der Mitte der Einwanderungsgesellschaft
dominiert weiterhin ein hohes Maß an Gelassenheit und
an Bereitschaft, in Integration zu investieren. Zwischenzeitliche
Eintrübungen an den Rändern des Meinungsspektrums,
die z. B. im Migrationsbarometer 2011 bei
der Frage nach einem ungestörten Zusammenleben von
Personen mit und ohne Migrationshintergrund sichtbar
wurden, haben sich als Momentaufnahme, aber nicht als
nachhaltig erwiesen.
Die Mehrheit der Bürgergesellschaft urteilt mithin
klarsichtiger, als manche politischen Akteure zu
glauben scheinen. In der Einwanderungsgesellschaft
herrscht, allen Störungen am rechten Rand und gegenüber
einzelnen Gruppen zum Trotz, ein anhaltend
pragmatisches bis verhalten positives Integrationsklima.
Das sollte die Politik mutig nutzen zu weiteren
konzeptionellen und institutionellen Reformen auf und
vor allem zwischen den Ebenen des föderalen Mehrebenensystems.
Quelle: Jahresgutachten 2012 des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (svr migration), S. 17-21; www.svr-migration.de
Zurück zur Migrations-Seite
Zurück zur Homepage