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Merkwürdiger Behördenbesuch

Geheimdienstmitarbeiter befragen Asylbewerber / Anwältin vermutet Kooperation mit Bundesamt für Migration

Von Hans-Gerd Öfinger *

Rechtsanwältin Rana Issazadeh wirft den Behörden vor, Flüchtlinge zum Zwecke von Befragungen durch den Geheimdienst zu überrumpeln. Anwaltlicher Beistand werde gezielt umgangen.

Meldungen über gezielte Befragungen von Asylbewerbern durch Geheimdienstmitarbeiter haben bei Flüchtlingen für Beunruhigung und bei Anwälten für Empörung gesorgt. Die Wiesbadener Rechtsanwältin Rana Issazadeh kann diese Informationen nur bestätigen. Sie sieht eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Nürnberger Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und wirft den Behörden eine Überrumpelung ahnungsloser und traumatisierter Flüchtlinge iranischer Abstammung vor. Dass die unter dem Dach des BND angesiedelte Hauptstelle für Befragungswesen (HfB) gezielt Asylbewerber in der Bundesrepublik über Details aus ihrem Herkunftsland befragt, hat die auf Asylfragen spezialisierte Rechtsanwältin vor wenigen Monaten von Mandaten erfahren. Die engagierte Juristin steht bundesweit Flüchtlingen in Asylverfahren bei und wurde stutzig, als ihr ein aus dem Iran stammender Asylbewerber in einer westdeutschen Kleinstadt von einem merkwürdigen Besuch in seiner Unterbringung berichtete.

»Meinem Mandanten teilte die Stadtverwaltung mit, dass nach der bereits erfolgten Anhörung im Asylverfahren noch eine zweite Anhörung stattfinden würde«, so Issazadeh gegenüber nd: »Er wurde offenbar in gutem Glauben gelassen, dass es sich um eine notwendige Hürde im laufenden Verfahren handle«. In der schriftlichen Ankündigung des Besuchs sei keine Rede davon gewesen, wer zu welchem Zweck die Befragung vornehme und ob sie freiwillig sei. Für Issazadeh ist es »weder rechtlich noch moralisch hinnehmbar«, einen Menschen derart zu überrumpeln, der traumatisiert in diesem Lande Zuflucht suche, zunächst noch geringe Sprachkenntnisse habe und die Rechtslage nicht kenne. »Höchst fragwürdig und problematisch« sei auch, dass die Behörden sie in ihrer Rolle als Anwältin umgangen hätten. »Ich bin dazu da, meine Mandanten zu schützen und ihre Rechte wahrzunehmen. Daher muss das BAMF sich im Asylverfahren in allen Dingen an mich wenden.« Dies sei hier nicht geschehen, kritisiert die Juristin. Es sei nicht hinnehmbar, dass die Bundesrepublik sich zu internationalen Konventionen zum Schutz von politisch Verfolgten bekenne und gleichzeitig »das absolute Gegenteil« praktiziere und Flüchtlinge in ihrer Menschenwürde verletze.

Die plumpe Befragung machte den Asylbewerber auch aufgrund seiner persönlichen Erfahrungen stutzig. Er recherchierte auf eigene Faust so lange, bis er auf die HfB stieß. Seine Anwältin protestierte bei der Nürnberger BAMF-Zentrale schriftlich gegen den Hausbesuch und verlangte Aufklärung. »Nichtssagend« sei die Antwort der Behörde gewesen, bemängelt sie. Man habe ihr lediglich mitgeteilt, dass eine solche Befragung durch den BND grundsätzlich außerhalb des Asylverfahrens stattfinde und das BAMF dazu nicht mehr sagen könne. Für Issazadeh ist dies nicht stichhaltig. »Aus gut unterrichteten Kreisen weiß ich, dass da eine enge Zusammenarbeit besteht und die HfB auf die elektronischen Akten der BAMF in Nürnberg zugreifen kann.« So suche man sich interessant erscheinende Fälle heraus. »Meine Mandanten hätten, wenn sie all dies gewusst hätten, eine solche Befragung nicht über sich ergehen lassen«, sagt die Juristin.

Das Interesse der Geheimdienste am Wissen iranischer Asylbewerber unter ihren Mandanten könnte mit deren beruflichem Werdegang zusammenhängen, mutmaßt die Anwältin: »Einer war früher beim Militär tätig, bis er in Konflikt mit dem Regime kam, ein anderer in der Erdölbranche.« So sei es »angesichts jahrelanger Drohungen mit einem völkerrechtswidrigen Militärschlag naheliegend, dass bundesdeutsche und westliche Nachrichtendienste Detailinformationen von Insidern sammeln«, mutmaßt Issazadeh.

Auch das westliche Interesse an einer Privatisierung des staatlichen iranischen Ölkonzerns habe Tradition. »CIA und Großbritannien haben 1953 den Sturz des demokratisch gewählten Regierungschefs Mohammad Mossadegh inszeniert, weil dieser im Interesse der Masse der Bevölkerung die Ölindustrie verstaatlichte.« Auch heute gebe es »mit Sicherheit« wieder einflussreiche westliche Kreise, die an einer möglichen Privatisierung der iranischen Ölindustrie nach einem »Regimewechsel« oder vielleicht sogar im Rahmen des derzeitigen Regimes interessiert seien, ist Issazadeh überzeugt.

* Aus: neues deutschland, Freitag, 27. Dezember 2013


»Von geheimdienstlicher Befragung war keine Rede«

BND horcht Flüchtlinge aus und tritt deren Rechte dabei mit Füßen. Ein Gespräch mit Rana Issazadeh **

Rana Issazadeh ist Rechtsanwältin in Wiesbaden mit Schwerpunkt Asylrecht.

In den letzten Wochen sorgten Meldungen über Befragungen von Asylbewerbern durch den Bundesnachrichtendienst (BND) bzw. die ihm untergeordnete Hauptstelle für Befragungswesen (HfB) für Aufsehen. Können Sie solche Meldungen aus Ihrer Praxis bestätigen?

Das kann ich bestätigen. In den letzten Monaten waren mehrere meiner Mandanten von solchen Befragungen betroffen.

Wie hat sich das konkret abgespielt?

Interessanterweise wurden meine Mandanten, die sich erst wenige Monate in der BRD aufgehalten hatten, nicht direkt durch BND oder HfB kontaktiert, sondern über die lokale Stadtverwaltung bzw. in einer westdeutschen Kleinstadt sogar über das Jobcenter. Ihnen wurde mitgeteilt, daß nach der Anhörung im Asylverfahren noch eine zweite Anhörung stattfinden würde. Sie wurden nicht in Kenntnis gesetzt, daß es sich um eine geheimdienstliche Befragung handelte. Ihnen wurde auch nicht gesagt, ob diese zweite Befragung freiwillig ist oder zum laufenden Asylverfahren gehört.

Eine klassische Überrumpelung ahnungsloser Menschen?

In der Tat. Einer meiner Mandanten aus dem Iran kam hier völlig traumatisiert an und wurde mitten im Asylverfahren durch eine solche Befragung überrumpelt, zu einem Objekt degradiert und in seiner Menschenwürde verletzt. Das ist rechtlich und moralisch unannehmbar. Die BRD hat sich in internationalen Verträgen und im Grundgesetz zum Schutz von politisch Verfolgten verpflichtet und macht hier das genaue Gegenteil.

Dabei wurden und werden die Mandanten anwaltlich durch mich vertreten. Im Rahmen des Asylverfahrens muß das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sich in allen Dingen an mich wenden. Schließlich bin ich dazu da, meine Mandanten zu schützen und ihre Rechte im Asylverfahren geltend zu machen. Das ist hier nicht geschehen. Wenn ich als Verteidigerin derart umgangen werde, ist das auch rein verfahrenstechnisch höchst problematisch.

Hat der BND etwa einen direkten Zugriff auf Kommunalverwaltungen und Sozialämter?

Das mir vorliegende Schreiben der Stadtverwaltung und des Jobcenters besagt sinngemäß, daß ein gewisser Herr zu einem bestimmten Termin die Wohnung meiner Mandaten aufsuchen würde, um ein Gespräch mit ihnen zu führen. Es enthält keinen Hinweis darauf, im Auftrag welcher Stelle und zu welchem Zweck der Herr kommt.

Wie haben Sie festgestellt, daß es sich um die HfB handelte, und wie haben Sie darauf reagiert?

Ich habe hinterher mit einem Mandanten gesprochen, der selbst ermittelt hat, daß es diese Stelle war. In einem Schreiben an die BAMF-Hauptstelle in Nürnberg habe ich diese Herangehensweise als vollkommen unangemessen kritisiert sowie Aufklärung und die Zusage erbeten, daß derartiges nicht mehr vorkommt.

Was war die Antwort des BAMF?

Sie war das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben stand. Mir wurde in sechs Zeilen dargelegt, daß eine Befragung durch den BND grundsätzlich außerhalb des Asylverfahrens stattfinde und das BAMF daher keine weiteren Angaben zur Sache machen könne. Ich solle mich direkt an den BND wenden, hieß es. Dabei weiß ich aus gut unterrichteten Kreisen, daß seit Jahren eine enge institutionelle Zusammenarbeit zwischen BAMF und BND besteht und die HfB direkten Zugriff auf die elektronischen Akten in Nürnberg hat. Interessant erscheinende Fälle werden gefiltert und die betroffenen Menschen gezielt befragt.

Welches Interesse könnte einer Befragung iranischer Asylbewerber durch BRD-Geheimdienste zugrunde liegen?

Über das Interesse der BRD und ihrer westlichen Partnerländer kann ich nur spekulieren. Interessant dürfte hier vor allem der berufliche Hintergrund meiner Mandanten sein. Einer bekleidete früher eine gehobene Position im Militärapparat. Eine solche Befragung könnte im Zusammenhang mit Drohungen durch die USA und Israel mit einem völkerrechtswidrigen Angriff auf Iran stehen. Ein anderer Mandant war an wichtiger Stelle im staatlichen iranischen Erdölkonzern tätig. So könnten hier auch wirtschaftliche Interessen eine Rolle spielen. Schließlich waren die westlichen Mächte schon immer an einer Privatisierung der iranischen Ölindustrie interessiert. Insiderinformationen über deren Zustand könnten dabei durchaus nützlich sein.

Interview: Katrin Küfer

* Aus: junge Welt, Freitag, 27. Dezember 2013


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