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EU-Parlament verurteilt "jede Anwendung von Folter, einschließlich grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung"

Einsetzung eines Nichtständigen Ausschusses zu CIA-Aktivitäten in Europa gefordert

Wozu sich der Deutsche Bundestag nicht hat durchringen können, hat das Europäische Parlament getan: In einer Entschließung vom 15. Dezember 2005 wurde die Einsetzung eines "Nichtständigen" Ausschusses zur Untersuchung der CIA-Folteraktivitäten in Europa gefordert. Wir dokumentieren im Folgenden einen Bericht darüber von der Homapege des Europäischen Parlaments (www.europarl.eu.int).



Parlament für Einsetzung eines Nichtständigen Ausschusses zu CIA-Aktivitäten in Europa

In einer heute [15.12.2005] angenommenen Entschließung hat sich das Europäische Parlament für die Einsetzung eines Nichtständigen Ausschusses zur vermuteten Heranziehung europäischer Staaten für die Beförderung und die unrechtmäßige Inhaftierung von Gefangenen durch die CIA ausgesprochen. Schon gestern hat die Konferenz der Präsidenten dies prinzipiell akzeptiert. Sie wird im Januar über das genaue Mandat und die Zusammensetzung des Ausschusses entscheiden. Das Plenum wird im Anschluss darüber abstimmen.

In der Entschließung (angenommen mit 359:127:32 Stimmen) fordern die Abgeordneten, dass der Ausschuss, der gemäß Artikel 176 der Geschäftsordnung von der Konferenz der Präsidenten eingesetzt werden muss, unter anderem prüfen soll,

a) "ob die CIA, auch durch Flüge und Inhaftierungen an geheimen Standorten, in „außerordentliche Überstellungen“ von „Phantomhäftlingen“ verwickelt war, die isoliert von der Außenwelt ohne irgendwelche Rechtsmittel oder Zugang zu anwaltlicher Vertretung inhaftiert sind, grausamer Behandlung oder Folter ausgesetzt sind und im Hoheitsgebiet der Europäischen Union transportiert wurden,

b) ob ein solches Vorgehen im Hoheitsgebiet der Europäischen Union gemäß Artikel 6 der EU-Verträge, Artikel 2, 3, 5 und 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA über Auslieferung und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen als legal betrachtet werden kann,

c) ob EU-Bürger oder Personen mit rechtmäßigem Wohnsitz in der EU zu denjenigen gehörten, die in „außerordentliche Überstellungen“, illegale Festnahmen oder Folterungen im Rahmen der mutmaßlichen geheimen CIA-Operationen im Hoheitsgebiet der Europäischen Union verwickelt waren, und

d) ob Mitgliedstaaten, Amtsträger oder in offizieller Eigenschaft tätige Personen aktiv oder passiv in die eingestandene oder unbestätigte Freiheitsberaubung in Bezug auf Personen, einschließlich deren Überstellung, Verbringung, Inhaftierung oder Folterung, verwickelt oder diesbezüglich Komplizen waren."

Die Abgeordneten bekräftigen erneut ihre Entschlossenheit, den Terrorismus zu bekämpfen, betonen aber, dass der Kampf gegen den Terrorismus nicht durch den Verzicht auf eben die Grundsätze gewonnen werden kann, die der Terrorismus zu zerstören versucht. Insbesondere der Schutz der Grundrechte dürfe nie gefährdet werden. Auch verurteilen sie jede Anwendung von Folter, einschließlich grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung, aufs Schärfste.

Sie sind entschlossen, das Verfahren nach Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union einzuleiten, wenn die Untersuchungen die Anschuldigungen bestätigen, dass irgendein Mitgliedstaat aktiv oder passiv Unterstützung für Personen geleistet hat, die im Namen anderer Regierungen derartige Maßnahmen durchgeführt haben. Artikel 7 des EU-Vertrags sieht die Möglichkeit vor, im Fall einer gravierenden und anhaltenden Verletzung der Grundrechte durch einen Mitgliedstaat oder falls eine entsprechende Gefahr besteht, bestimmte Rechte auszusetzen, einschließlich des Stimmrechts im Rat.

Abschließend fordern die Abgeordneten, dass der Europäische Rat diese Fragen im Rahmen seiner Tagung am 16./17. Dezember 2005 erörtert.


Hintergrund:

In der Vergangenheit gab es neun Nichtständige Ausschüsse und vier Untersuchungsausschüsse im Europäischen Parlament.

Nichtständige Ausschüsse:
  • zur deutschen Wiedervereinigung - Schlussbericht Juli 1990
  • zur Einheitlichen Akte bis Maastricht - Schlussbericht Juni 1992
  • zur Beschäftigung - Beschluss zur Einsetzung des Ausschusses 1992
  • zum Follow-up zu den Empfehlungen zu BSE - Schlussbericht November 1997
  • zum Echelonsystem - Beschluss zur Einsetzung des Ausschusses Juli 2000
  • zur Humangenetik und anderen neuen Technologien in der modernen Medizin - Beschluss zur Einsetzung des Ausschusses Dezember 2000
  • zur Maul- und Klauenseuche - Beschluss zur Einsetzung des Ausschusses Januar 2002
  • zur Stärkung der maritimen Sicherheit - Beschluss zur Einsetzung des Ausschusses November 2003
  • über die politischen Herausforderungen und Haushaltsmittel der erweiterten EU 2007-2013 - Beschluss zur Einsetzung des Ausschusses September 2004
Untersuchungsausschüsse:
  • über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit - Schlussbericht Oktober 1990
  • über organisierte Drogenkriminalität in den Mitgliedstaaten - Schlussbericht Mai 1992
  • über BSE - Beschluss zur Einsetzung des Ausschusses 1996
  • über das Gemeinschaftstransitsystem - Beschluss zur Einsetzung des Ausschusses Dezember 1995


Quelle: Homepage des EU-Parlaments (deutsch); www.europarl.eu.int


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