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Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) zum Tag der Kriegsdienstverweigerung am 15. Mai 2013

Der 15. Mai ist seit 1986 der Internationale Tag der Kriegsdienstverweigerung (KDV)

Auch nach Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 machen Menschen in unserem Land von dem im Grundgesetz festgeschriebenen Recht auf KDV aus Gewissensgründen Gebrauch: Im Jahr 2012 wurden 346 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung gestellt. Darunter sind 316 Soldatinnen und Soldaten, 28 Reservisten und 2 Ungediente. Im Februar 2012 gab das Bundesverwaltungsgericht erstmals Soldaten im Sanitätsdienst Recht, die einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen wollten.

Einem KDV-Antrag eines Soldaten oder einer Soldatin geht in der Regel eine intensive Phase persönlicher Klärung voraus. Manche von ihnen suchen in dieser Zeit das Gespräch mit der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK), um einen kundigen Gesprächspartner zu finden und sich über die Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen kompetent beraten zu lassen.

Der EAK-Bundesvorsitzende Christoph Münchow: „Es ist notwendig, dass es ein gutes und solides Beraternetz für Soldatinnen und Soldaten gibt, die aus Gewissensgründen einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen. Die Antrags-Verfahren sind aufwendig und häufig mit finanziellen Forderungen an die Verweigernden verbunden. Es ist notwendig und gut, dass die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) die Beratung und Begleitung unterstützt.“

Auf dem Hintergrund der positiven Erfahrungen, die Deutschland mit dem Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung gemacht hat, erwartet die EAK, dass die Bundesregierung in ihrem internationalen Engagement nachdrücklich darauf hinwirkt, dass das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung freiheitlich und demokratisch geregelt wird und praktiziert werden kann.

In vielen Ländern gibt es kein Grundrecht auf KDV wie in Deutschland. Im Bereich der nationalen Rechtspraxis bleiben Kriegsdienstverweigerer vielfach massiven Einschüchterungen ausgesetzt, obwohl die völkerrechtliche Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung als Menschenrecht Fortschritte macht.

Pfarrer Friedhelm Schneider, EAK-Mitglied und Vorsitzender des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung (EBCO), beobachtet aktuell mit großer Sorge „die geradezu obsessionelle Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern durch die griechischen Militärbehörden“, die teils über mehr als zehn Jahre hinweg an Mehrfacheinberufungen und sich steigernden Doppelbestrafungen festhalten. Die menschenrechtswidrigen Repressionen gegen Kriegsdienstverweigerer, die das EU-Mitglied Griechenland systematisch vornimmt, beschädigen nachdrücklich die Glaubwürdigkeit der EU-Menschenrechtspolitik; sie stehen in krassem Gegensatz zum Anspruch, der sich mit der Verleihung des Friedensnobelpreises an die EU verbindet.

Auch im Bereich der Europarats-Mitgliedsstaaten ist als Skandal festzuhalten, dass Länder wie die Türkei und Armenien ohne Sanktionen Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes missachten und Kriegsdienstverweigerer verfolgen und schikanieren.

In Deutschland schließlich bleibt weithin unbeachtet, dass auf den deutschen Militärstützpunkten der amerikanischen Streitkräfte das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen faktisch nicht gewährleistet ist.

Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) ist innerhalb der „Konferenz für Friedensarbeit im Raum der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)“ der Dachverband für diejenigen, die in den evangelischen Landeskirchen und Freikirchen, für Fragen der Kriegsdienstverweigerung (KDV) und Friedensarbeit zuständig sind. Bundesvorsitzender der EAK ist Oberlandeskirchenrat i.R. Dr. Christoph Münchow. Die EAK ist Teil der Friedensarbeit der Evangelischen Kirche in Deutschland und beschäftigt sich mit Fragen der Friedenstheologie, Friedensethik, Friedens- und Gewissensbildung und Friedenspolitik. www.eak-online.de

Bonn, den 7. Mai 2013
Maria Baum (Geschäftsführerin der EAK)


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