Am 22. April 2004 verabschiedete der UN-Sicherheitsrat Resolution 1539 (2004), in der - zum wiederholten Mal - auf die unbefriedigende Situation von Kindern in Kriegs- und Bürgerkriegsebieten aufmerksam gemacht wird. Der Sicherheitsrat stellt darin fest, "dass beim Schutz von Kindern, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind, zwar Fortschritte erzielt wurden, insbesondere im Bereich des Einsatzes für ihre Interessen sowie der Aufstellung von Normen und Standards", dass jedoch "Fortschritte am Boden insgesamt ausgeblieben sind und Konfliktparteien nach wie vor straflos gegen die einschlägigen Bestimmungen des anwendbaren Völkerrechts in Bezug auf die Rechte und den Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten verstoßen". Des Weiteren wird nachdrücklich darauf insistiert, dass "diejenigen, die für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und andere abscheuliche Verbrechen an Kindern verantwortlich sind, strafrechtlich zu verfolgen" seien.