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"Ehemalige Kindersoldaten haben im deutschen Asylverfahren keine Chance"

terre des hommes veröffentlicht Studie über die Situation ehemaliger Kindersoldaten in Deutschland

Am 16. Oktober 2003 veröffentlichte terre des hommes eine Studie, die wir im Folgenden vorstellen möchten. Dazu dokumentieren wir
  1. die Presseerklärung von terre des hommes zur Vorstellung der Studie,
  2. Vorwort, Einleitung und Zusammenfassung der Studie sowie
  3. die politischen Forderungen, die sich nach Auffassung von tdh aus der Studie ergeben.


Pressemitteilung

Osnabrück, 16.10.2003

Ehemalige Kindersoldaten haben im deutschen Asylverfahren keine Chance. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie »Ehemalige Kindersoldaten in Deutschland«, die vom entwicklungspolitischen Kinderhilfswerk terre des hommes und dem Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge vorgestellt wurde. Die Studie stützt sich auf die Erfahrungen ehemaliger Kindersoldaten, die in Deutschland derzeit das Asylverfahren durchlaufen oder bereits durchlaufen haben. Dabei wird deutlich, dass das hiesige Asylrecht in keiner Weise auf die besondere Situation dieser Flüchtlingsgruppe eingeht.

»Das internationale Völkerrecht ist eindeutig: Kindersoldaten sind Opfer schwerster Kriegsverbrechen. Dennoch vertritt das Bundesamt für die Anerkennung politischer Flüchtlinge die Meinung, dass es sich bei ehemaligen Kindersoldaten um Fahnenflüchtige ohne politische Verfolgung handelt,« so Andreas Rister, Sprecher von terre des hommes. Fluchtgründe wie die Rekrutierung als Minderjähriger oder die Ermordung der Eltern würden nicht als asylrelevant anerkannt. »Hier besteht dringender Handlungsbedarf.«

Albert Riedelsheimer vom Bundesfachverband ergänzt: »Die Studie hat zudem ergeben, dass die Kinder normalerweise stark traumatisiert sind. Weil Sprachschwierigkeiten noch hinzukommen, sind die Kinder kaum in der Lage, ein Asylverfahren erfolgreich durchzustehen. Wir fordern, im Asylverfahren die Situation der Kinder besser zu berücksichtigen«, so Riedelsheimer weiter.

terre des hommes engagiert sich seit vielen Jahren in Hilfsprojekten für ehemalige Kindersoldaten. Die Studie, die von der Journalistin Michaela Ludwig erstellt wurde, setzt sich mit der bisher kaum wahrgenommenen Problematik dieser Flüchtlinge in Deutschland auseinander. Sie ist ab sofort gedruckt oder als Download unter www.tdh.de kostenlos bei terre des hommes zu beziehen.


Michaela Ludwig: Ehemalige Kindersoldaten als Flüchtlinge in Deutschland
»I’m living like somebody that’s lost in the war.«
Im Auftrag von terre des hommes Bundesrepublik Deutschland e.V. und Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V.
(Als pdf zum Herunterladen: www.tdh.de)

Vorwort der Herausgeber
Kindersoldaten im deutschen Asylverfahren:
Kinder mit Anspruch auf Hilfe?

Wer einmal als Kindersoldat rekrutiert wurde, hat kaum die Chance, die Armee oder bewaffnete Gruppe wieder zu verlassen, ohne von seinen ehemaligen Kameraden verfolgt und möglicherweise getötet zu werden. Das Kindersoldatendasein endet in der Regel mit Tod, Gefangenschaft, einer schweren Verletzung oder - allerdings selten - mit einem Friedensschluss und anschließender Entlassung. Den wenigsten gelingt die Flucht in ein sicheres Umfeld, wie zum Beispiel nach Deutschland. Aber wie sicher und rechtlich geschützt sind ehemalige Kindersoldaten in Deutschland?

Das Bundesamt für die Anerkennung Ausländischer Flüchtlinge vertritt ebenso wie die Rechtsprechung die Meinung, dass es sich bei ehemaligen Kindersoldaten um Deserteure handelt. Die Fahnenflucht allein sei allerdings nicht für die Anerkennung der Kindersoldaten als politischer Flüchtling ausreichend, es müssten noch zusätzliche politische Verfolgungstatbestände (ein so genannter Politmalus) hinzukommen.

Diese Auffassung, die auch von vielen Gerichten geteilt wird, bedarf dringend der Überprüfung. Sie steht in direktem Widerspruch zu den Positionen der Bundesregierung in der Frage der Kindersoldaten. Mit maßgeblicher Unterstützung Deutschlands wurde das Völkerrecht in den letzten Jahren im Hinblick auf die Rechte von Kindern in bewaffneten Konflikten erweitert, ihr Schutz verbessert. Bisher fanden diese neuen Entwicklungen aber keine Berücksichtigung bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen im Asylverfahren. Eine Zusammenfassung über die wichtigsten neueren Veränderungen finden Sie auf Seite 41. Das internationale Völkerrecht stellt eindeutig klar, dass Kindersoldaten Opfer schwerster Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen sind.

Wie lässt sich diese internationale Ächtung der Rekrutierung und des Kampfeinsatzes von Kindern mit der deutschen Asylpraxis vereinbaren, wo zu dem erlittenen Unrecht auch noch ein »Politmalus« hinzukommen muss, um Asyl gewährt zu bekommen?

Warum kann die Teilnahme an einem Krieg als »unpolitisch« definiert werden? Ist nicht die Fahnenflucht an sich eine hochpolitische Tat: Widerstand gegen brutale Unterdrückung, Angst und Missbrauch, aber auch dagegen, zu Gräueltaten gezwungen zu werden? Wieso zählt nicht als politische Verfolgung, wenn eine Rebellengruppe »Deserteure« regelmäßig tötet oder eine Regierung gefangen genommene Kindersoldaten foltern und menschenunwürdig behandeln lässt? Wie lässt es sich rechtfertigen, diese Kinder und Jugendlichen in »interne Fluchtalternativen « zurückzuschicken und wie will man ganz praktisch sicherstellen, dass sie diese Alternativregionen überhaupt lebend erreichen? Wichtige Erkenntnisse aus der Studie

Die Studie zeigt, dass ehemalige Kindersoldaten im deutschen Asylverfahren aus zwei wesentlichen Gründen keine Chance haben. Zum einen werden keine kinderspezifischen Fluchtgründe wie die Rekrutierung als Minderjähriger oder die Ermordung der Eltern als asylrelevant anerkannt. Zum anderen erschweren erhebliche psychische und zum Teil auch physische Probleme der Kinder ein erfolgreiches Verfahren. Auf Grund ihrer Erlebnisse, aber auch wegen fehlender Schulausbildung und Sprachschwierigkeiten sind sie in keiner Weise in der Lage, das Asylverfahren erfolgreich durchzustehen. Dies gilt für die unter 16-Jährigen, die zumindest Rat und Hilfe durch die Institutionen der Jugendhilfe erhalten, als auch in besonderem Maße für die älteren Jugendlichen, die wie Erwachsene behandelt werden.

Ein erhebliches Dilemma besteht darin, dass das jetzige Asylverfahren mit seinen rigiden Kriterien und Abläufen nicht kindgerecht gestaltet werden kann. Es ist jedoch der einzige Zugang für Kinderflüchtlinge zum notwendigen staatlichen Schutz.

An diesem Dilemma ansetzend gehen die Forderungen der Flüchtlingsinitiativen und Hilfsorganisationen in zwei Richtungen. Zum einen wird gefordert, im Asylverfahren die Situation der Kinder besser zu berücksichtigen, ein Clearingverfahren vorzuschalten und ihnen so bessere Chancen zu geben, ihre Fluchtgründe sachgerecht einzubringen und die politische Verfolgung nachzuweisen. Dies schließt auch ein, dass das eigentliche Asylverfahren erst mit zeitlicher Verzögerung beginnt.

Andererseits muss das Vorurteil, dass Kinder keine politisch Verfolgten sein können, aufgegeben werden. Das Schicksal der Kindersoldaten ist ein besonders anschauliches Beispiel für kinderspezifische politische Verfolgung. Nur das Primat der Flüchtlingsabwehr in Gesetzgebung, Verfahrensgestaltung und Rechtsprechung kann die spitzfindigen juristischen Begründungen erklären, mit denen traumatisierten Minderjährigen der Status des politischen Flüchtlings verwehrt wird. Vor dem Hintergrund der inzwischen stark verbesserten internationalen Schutzmechanismen für Kinder und Jugendliche ist dies moralisch und rechtlich unhaltbar und muss geändert werden. Wesentliche Maßnahmen sind in den Empfehlungen und Forderungen aufgelistet.

Der Titel der Studie heißt »Ehemalige Kindersoldaten als Flüchtlinge in Deutschland«, dementsprechend beschränken sich die Erkenntnisse und Schlussfolgerungen auch auf diese eng begrenzte Personengruppe und auf Deutschland. Es ist notwendig, mehr Daten und mehr Informationen über Kinder mit anderen Fluchtgründen zu erheben. Auch die Beschränkung der Studie auf Deutschland sollte auf Dauer und vor dem Hintergrund der sich beschleunigenden europäischen Integration überwunden werden.

Andreas Rister, terre des hommes Deutschland e.V., Referent Kinderrechte
Albert Riedelsheimer, Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge, Sprecher


Zusammenfassung

Lebenssituation als Kindersoldaten und die Folgen
Die Trennung von ihren Familien ist für die Mehrheit der ehemaligen Kindersoldaten die einschneidendste Konsequenz. Diese Trennung erfolgt in der Regel unter gewaltsamen Umständen und ist häufig mit der Ermordung von Familienangehörigen verbunden. Das geschieht meist in einem Alter, in einem Lebensabschnitt, in dem die Kinder und Jugendlichen Fürsorge und Hilfe, die das Familienleben bieten, dringend benötigen. Die ehemaligen Kindersoldaten beklagen den Verlust ihrer Kindheit und dass ihnen die Möglichkeit auf Schulbildung genommen wurde. Das bedeutet den Verlust jeglicher Perspektiven außerhalb der bewaffneten Verbände.

Folge der Kampfeinsätze sind Traumata, Verletzungen und oftmals auch der Tod der Kinder und Jugendlichen. Ihre Aufgaben reichen von Hilfsarbeiten über Arbeitsdienste bis zu Kampfeinsätzen, was bei der überwiegenden Mehrheit der Befragten der Fall war. Die Kinder und Jugendlichen werden versklavt und ihr Wille durch Unterwerfungsmaßnahmen, Bestrafungen und die Vergabe von Alkohol und Drogen gebrochen. Geraten sie in Gefangenschaft, sind sie sehr häufig ebenfalls schweren Misshandlungen ausgesetzt. Neben dem gewaltsamen Verlust der Familie erleben die Kinder und Jugendlichen eine Vielzahl weiterer traumatisierender Ereignisse während der Kampfhandlungen, durch ihre eigenen Aktivitäten und durch schwere körperliche Verletzungen. Als Opfer werden sie zu Tätern.

Psychosoziale Versorgung
Gelingt dem Kindersoldaten die Flucht von den Truppen und aus seinem Heimatland ins Exil in die Bundesrepublik, stellt die Zeit nach seiner Einreise einen Zeitpunkt größter Verwundbarkeit dar. Nach Keilson besteht in dieser Phase die Gefahr der Re-Traumatisierung. Aus diesem Grund ist es für das Wohl des Jugendlichen vorrangig, ihm möglichst schnell einen Raum zu schaffen, in dem er zur Ruhe kommen kann. Voraussetzung dafür ist eine gut funktionierende Zusammenarbeit von Jugendamt, Erst- bzw. Folgeunterbringung und Vormund. Während die Rolle des Jugendamtes nur in wenigen von den Jugendlichen beschriebenen Fällen positiv-federführend ist, erklärt die Expertin, wie sie als konstante Kontaktperson die notwendigen Maßnahmen der Inobhutnahme, Folgeunterbringung, Einrichtung von Vormundschaften und Feststellen des Therapiebedarfs anschiebt und umsetzt.

Die Vereins- und Privatvormünder sowie die zuständigen Betreuer sind in der Regel die Bezugspersonen der ehemaligen Kindersoldaten. Die Betreuer unterstützen die Kinder und Jugendlichen bei der Alltagsgestaltung und bei der Orientierung in einer neuen Umgebung. Sie erleichtern das Einleben durch integrativ wirkende Maßnahmen und stellen sehr häufig »ältere Mentoren« für die Jugendlichen dar. Durch fundierte Kenntnisse des KJHG und der Ausländer- und Asylgesetzgebung gelingt es ihnen häufig, die Spielräume gesetzlicher Regelungen im Sinne der Kinder und Jugendlichen zu nutzen.

Die meisten ehemaligen Kindersoldaten leiden unter Symptomen, die unter dem PTBS zusammengefasst sind. Einige begeben sich in therapeutische Beratung oder Behandlung bei niedergelassenen Therapeuten oder an Behandlungszentren. Voraussetzung für eine Therapie ist jedoch, dass der Jugendliche emotional und sozial stabilisiert ist. Sinn und Erfolg der Therapie werden von den Kindern und Jugendlichen häufig nicht realisiert. Diese Maßnahmen werden meist von Betreuern, Jugendamt oder Vormund veranlasst und die Jugendlichen stimmen dem in der Hoffnung auf Besserung ihres emotionalen Wohlbefindens zu. Wichtig ist ein enger Kontakt zwischen Therapeuten und Betreuern und Vormund während der Therapie. Einige Therapeuten kritisieren, dass der Kontakt sich auf die Hilfeplangespräche beschränkt und das Beratungsangebot nicht ausreichend angenommen wird.

Die gesellschaftliche Teilhabe der ehemaligen Kindersoldaten hängt zum einen von den gesellschaftlichen Integrationsangeboten wie Schul- oder Berufsausbildung, freie Wohnortwahl u. Ä. ab, zum anderen von den Handlungsmöglichkeiten des einzelnen Kindes oder Jugendlichen innerhalb dieses Rahmens. Voraussetzung dafür ist, dass die Handlungsfähigkeit durch die Traumatisierung nicht zerstört worden ist.

Die Perspektive der ehemaligen Kindersoldaten ist einerseits durch die Hoffnung auf ein Leben in der Bundesrepublik mit »normaler« gesellschaftlicher Teilhabe gekennzeichnet, andererseits durch die Angst vor Abschiebung und eine daraus resultierende Orientierungslosigkeit.

Asylverfahren und Aufenthaltsstatus
Die ehemaligen Kindersoldaten gehen in ein Asylverfahren, das (immer noch) nicht kindgerecht gestaltet ist. Ihre Fluchtgründe werden als nicht asylrelevant eingestuft und die Asylanträge in der Regel ablehnt. Eine kurzfristige Aufenthaltssicherung bieten lediglich die Abschiebehindernisse nach § 53. Dementsprechend erleben die Kinder und Jugendlichen das Asylverfahren als undurchschaubar. Sie begreifen nicht, was von ihnen verlangt wird und fühlen sich überfordert. Die gegenwärtige Gesetzgebung lässt nach Aussagen der Experten keinen anderen Weg einer längerfristigen Aufenthaltssicherung außerhalb des Asylverfahrens zu.

Der Aufenthaltsstatus ist in den meisten Fällen eine Duldung. Dieser Status ist durch große Unsicherheit gekennzeichnet und mit sehr vielen Restriktionen versehen. Die Integration der Kinder und Jugendlichen wird damit verhindert. Schulbildung ist lediglich eingeschränkt möglich, Berufsausbildung und Erwerbsarbeit sind häufig unmöglich. Die Kinder und Jugendlichen fühlen sich von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen und speziell die Residenzpflicht empfinden sie als Freiheitsentzug. Die Unsicherheit des Aufenthaltsstatus und die damit verbundene ständige Abschiebedrohung behindern die soziale und psychische Stabilisierung der Kinder und Jugendlichen und wirken einem erfolgreichen Therapieverlauf häufig entgegen.


Forderungen und Empfehlungen

Die Studie verdeutlicht die gravierenden Probleme, denen ehemalige Kindersoldaten, die sich nach Deutschland geflüchtet haben, gegenüberstehen. terre des hommes und der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge sehen daher dringenden Handlungsbedarf bei folgenden Punkten:

Internationale Abkommen
  • Als Ratifikationsstaat der UN-Konvention über die Rechte der Kinder, der Genfer Flüchtlingskonvention und der ILO-Konvention 182 gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit und als Mitgliedsstaat des Internationalen Strafgerichtshofes ICC bekennt sich Deutschland zu den wichtigsten internationalen Verträgen, die den Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten gewährleisten sollen. Aus ihnen lassen sich auch die wesentlichen Aspekte für die Gestaltung kind- und jugendgerechter psychosozialer Rahmenbedingungen ableiten. Die nationalen Gesetze wie die auch die Durchführungspraxis stehen jedoch in scharfem Kontrast zu diesen internationalen Verpflichtungen. Symbol für diese Haltung ist die »einschränkende Erklärung« zur Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention, mit der sich Deutschland seit 1992 wesentlichen Verpflichtungen des humanen Umgangs mit Flüchtlingsund Ausländerkindern zu entziehen sucht. Sie ist zurückzunehmen, die gesetzlichen Regelungen und die Verwaltungsvorschriften sind nach Geist und Buchstaben der internationalen Normen zum Schutz der Kinder umzugestalten.
  • Das Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten ist zu ratifizieren. Dabei ist die Altersgrenze von 18 Jahren auch für freiwillige Meldung einzuhalten.
Anerkennung von kinderspezifischen Fluchtgründen im Asylverfahren
  • Kinderspezifische Flucht- und Asylgründe sind anzuerkennen.
  • Auch Flüchtlinge, die von nichtstaatlichen Organisationen verfolgt werden, müssen Asyl erhalten.
Clearingverfahren, Unterbringung und Betreuung, Abschaffung der 16-Jahres-Grenze
  • Es ist ein kindgerechtes Anhörungs- und Asylverfahren zu entwickeln, das sich am Wohl des Kindes ausrichtet. Für die Dauer dieses Clearingverfahrens sollen minderjährige Flüchtlinge eine Aufenthaltsbefugnis erhalten.
  • Ehemalige Kindersoldaten sind nach KJHG-Standards zu versorgen, auch wenn sie über 16 Jahre alt sind.
Juristische Handlungsfähigkeit Minderjähriger
  • Die juristische Handlungsfähigkeit Minderjähriger ist gemäß UN-Kinderrechtskonvention im Ausländer- und Asylverfahrensgesetz auf 18 Jahre heraufzusetzen.
  • Ehemalige Kindersoldaten über 16 Jahre dürfen nicht in Gemeinschaftsunterkünften für Erwachsene untergebracht werden.
  • Für alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge muss umgehend eine Vormundschaft eingerichtet werden, möglicht in Form eines Privat- oder Vereinsvormunds.
Arbeits- und Ausbildungsverbot
  • Um die soziale Integration zu ermöglichen, ist das Arbeitsverbot für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufzuheben und der Zugang zur Ausbildung zu ermöglichen.
Medizinische, psycho-soziale und therapeutische Versorgung
  • Traumatisierten ehemaligen Kindersoldaten ist uneingeschränkter Zugang zu medizinischer und therapeutischer Versorgung zu gewähren. Diese dürfen nicht durch asylrechtliche Bestimmungen behindert oder gemindert werden.
  • Schulungen von Lehrern, Betreuern, Vormündern und Mitarbeitern des Jugendamts für den Umgang mit traumatisierten, ehemaligen Kindersoldaten sind dringend erforderlich.

Grundsätzlich gelten die genannten Forderungen für alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge unabhängig davon, ob sie ehemals Kindersoldaten waren oder nicht. Ehemalige Kindersoldaten benötigen jedoch ganz besondere Aufmerksamkeit, da sie auf Grund der erlittenen Verletzungen häufig nicht in der Lage sind, über ihr Schicksal zu sprechen. Dieser Umstand erfordert im Sinne des »Kindeswohls« einen außerordentlich sensiblen Umgang von Behörden, Vormündern und Betreuern mit ihnen.

Die ganze Studie ist bei terre des hommes zu erhalten. Im Internet: www.tdh.de


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