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Weltgerechtes Weltgericht?

Rechtsprechung und Interessenpolitik: Der Fall des sudanesischen Präsidenten al-Bashir 2008 und der Völkermord in Ruanda 1994

Von Lutz Herden *

Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) hat am 17. Juli sein zehnjähriges Jubiläum begangen. Er tat dies mit einem gewaltigen Defizit, weil die Aggression noch immer zu den in Den Haag ausgeklammerten Tatbeständen ge­­hört. Und er tat es mit einem gehö­rigen Paukenschlag: der angestrengten Klage gegen ein aktives Staatsoberhaupt.

Dass Chefankläger Luis Moreno Ocampo zu dieser spektakulären Aktion kurz vor dem 17.Juli ausholte, mochte Zufall sein oder nicht. Jedenfalls hat er seinen Antrag, der Internationale Strafgerichtshof (ICC) möge gegen den sudanesischen Präsidenten Hassan al-Bashir Anklage erheben, drei Tage vor dem 10. Jahrestag des Welttribunals formuliert. Medialer Beachtung konnte das nur zuträglich sein. Ein so bemerkenswerter wie umstrittener Vorgang. Der Potentat von Khartum firmiert im westlichen Afrika-Verständnis seit Jahren als Inkarnation des Bösen. Er gilt als Schutzpatron islamischen Terrors schlechthin und als Schirmherr sudanesischen Staatsterrors in Darfur obendrein - al-Bashir besetzt einen Logenplatz auf George W. Bushs "Achse des Bösen".

Man erinnert sich. Nach den Anschlägen auf die US-Botschaften in Nairobi und Daressalam am 7. August 1998 hielt sich schon der unter Handlungsdruck geratene Bush-Vorgänger Clinton am Sudan und dessen Präsidenten schadlos. 13 Tage nach den Attentaten ließ er Tomahawk-Raketen auf eine pharmazeutische Fabrik bei Khartum abschießen, von der in Washington behauptet wurde, sie produziere mit Auftrag der dortigen Regierung Basisstoffe für das Nervengas VX. Hassan al-Bashir wies das zurück und verlangte eine Untersuchung des Angriffs durch die UNO - ohne Erfolg. Das UN-Mitglied Sudan hatte sich solcherart Nachforschungen offenbar nicht verdient.

Warum wird man auch jetzt beim Vorstoß von Luis Moreno zwiespältige Gefühle nicht los? Weil die lautstarke Vorverurteilung al-Bashirs schon wie ein Schuldspruch klingt? Weil zivilisatorische Standards des Westens geltend gemacht werden, die - in Afrika auf die Probe gestellt - so oft versagt haben? Nach dem Ende des Ost-West-Konflikts nicht nur 1994 in Ruanda, aber vor allem dort. Weil bei Moreno juristisches Gebot und gesinnungsethisches Pathos wieder einmal jene Heilige Allianz pflegen, die dazu angetan ist, den Sudan aus dem Kreis satisfaktionsfähiger Gemeinwesen zu entfernen? Und das mit allen Konsequenzen. Ein Staat - geführt von einem international geächteten Verbrecher gegen die Menschlichkeit - wird in der öffentlichen Wahrnehmung zum Schurkenstaat und zum Objekt externer Rechtspflege, während sein Wert als (Völker-)Rechtssubjekt schwindet. Wird dem Klagebegehren gegen al-Bashir stattgegeben, führt das den Weltgerichtshof in die Grauzone von Rechtsprechung und Politik. So sehr er juristisch argumentiert - er agiert politisch. Mit der Klage gegen einen amtierenden Staatschef wird die Handlungsfähigkeit eines souveränen Staates bestritten und dessen Selbstbestimmung relativiert. (Was Vorstufe für alles Mögliche sein kann: Vom totalen Wirtschaftsboykott bis zur Militärintervention.) Der ICC fände sich überdies im vordersten Graben des Anti-Terror-Kampfes wieder und damit an der Seite der USA. Ein irritierender Vorgang, immerhin haben US-Regierung und -Kongress den Weltgerichtshof zur "feindlichen Organisation" erklärt.

Notfalls mit Gewalt

Mit diesen Einwänden sei nichts gegen den Anspruch der Haager Gerichtsbarkeit gesagt, sich der Universalität ihrer Rechtsprechung zu versichern. Schließlich ist das Rom-Statut auf globale Geltung ausgerichtet - und wirkt. Erst am 23. Mai wurde der kongolesische Oppositionspolitiker Jean-Pierre Bemba wegen mutmaßlicher Menschenrechtsvergehen verhaftet. Zudem stand der gleichfalls aus dem Kongo stammende Milizenführer Thomas Lubanga 2006 als erster Angeklagter überhaupt vor dem Haager Weltgericht. Nur hat eben die Regierung in Kinshasa die genannten Fälle dem ICC bewusst übertragen und zuvor das Rom-Statut ratifiziert.

Der Sudan hingegen zählt - wie die USA und 75 weitere UN-Mitglieder auch - zu den Ländern, die Letzteres ablehnen. Genau genommen sind die Haager Richter für al-Bashir nicht zuständig, es sei denn, der UN-Sicherheitsrat erklärt unumwunden, im Sudan ist jedwede Rechtsprechung zusammengebrochen. Im Übrigen ist auch nichts darüber bekannt, dass Hassan al-Bashir möglicherweise ins Visier von Chefankläger Moreno geraten ist, weil er über Ermächtigungen gegen den ICC verfügt, wie sie George Bush seit 2002 in Anspruch nehmen kann. Der American Service Members Protection Act berechtigt den US-Präsidenten, eigene Staatsbürger notfalls gewaltsam befreien zu lassen, sollte sie der Weltgerichtshof in Gewahrsam nehmen.

Von alldem abgesehen - was die Glaubwürdigkeit im Umgang mit dem "Fall al-Bashir" nachdrücklich in Frage stellt, ist die zweifelhafte Bilanz der Vereinten Nationen wie der internationalen Rechtsprechung in Afrika. Sie bleibt von der zynischen Gleichgültigkeit kontaminiert, mit der die Staatengemeinschaft 1994 untätig zusah, als in Ruanda die Leichenfelder immer größer und immer unfassbarer wurden, so dass die Zahl von 800.000 Toten später nie mehr als eine Schätzung sein konnte. Die juristische Aufarbeitung durch das UN-Ruanda-Tribunal (s. unten) mochte als Wiedergutmachung gedacht sein - allein, sie war es nicht.

Als im April 1994 aus Ruanda kommend die Bilder zerhackter Leichen durch den weltweiten Nachrichtenstrom trieben, quetschten sich UN-Sprecher zunächst an dem Begriff vorbei, der die Mordorgie auf den Punkt brachte. Sie sprachen von "genozidären Verhältnissen". Wäre gleich Genozid gesagt worden, hätte sich niemals rechfertigen lassen, was dann geschah: Der Sicherheitsrat zog die in Ruanda stehende Blauhelm-Mission (UNAMIR) zurück, anstatt zu versuchen, Zehntausende Ruander in Schutzzonen zu evakuieren und vor einem qualvollen Sterben zu bewahren. Ein Verhalten, das in der damals fast 50-jährigen Geschichte der Weltorganisation seinesgleichen suchte, auch wenn es an die Apathie erinnerte, mit der man in New York den Völkermord im Kambodscha Pol Pots zwischen 1975 und 1979 quittiert hatte.

Milosevic´ und Nahmana

Das noch 1994 von der UNO begründete und im tansanischen Arusha angesiedelte International Criminal Tribunal for Ruanda (ICTR) mag im Bewusstsein des schweren Versagens so schnell entstanden sein. Gewiss sah sich der Sicherheitsrat auch deshalb zum Handeln gedrängt, weil es angesichts des in Den Haag bereits tagenden UN-Jugoslawien-Tribunals (ITCY/s. unten) undenkbar schien, den Tod von mehr als 800.000 Menschen in Ruanda ungesühnt oder nur ruandischen Gerichten zu überlassen (die überfordert waren, weil nur 195 Justizbeamte die Massaker von 1994 überlebten). Die Weltgemeinschaft müsse ein Zeichen setzen, schrieb Richard Goldstone als erster Chefankläger des ICTR, dass "die schändlichsten und schrecklichsten Verbrechen, die man sich vorstellen kann, wie Völkermord und Massenvergewaltigungen, bestraft werden". Freilich musste der südafrikanische Jurist bald erfahren, wie sehr die Aufmerksamkeit und vor allem das Geld fehlten, um diesem Anspruch gerecht zu werden.

Nur ein paar Details aus der Initiationszeit des ICTR: Um den für das Jahr 1995 mit 13,5 Millionen Dollar von der UNO äußerst knapp bemessenen Haushalt des Tribunals aufzustocken, wurde ein Voluntary Trust Fund (VTF) geschaffen, für den die US-Regierung 1,5 Millionen Dollar spendete, die niederländische sogar vier Millionen. Die Bundesregierung, um Zuwendungen gebeten, verwies auf ihren UN-Pflichtbeitrag von 820.685 DM für das Tribunal in Arusha und verweigerte weitere Zahlungen, das juristische Nachspiel zu Jugoslawien habe Priorität.

1996 waren für den Gerichtshof in Arusha etwa 150 Juristen, Ermittler und Berater re­krutiert, für das Haager Jugoslawien-Gericht arbeiteten zu diesem Zeitpunkt über 300. Die Appellationskammer für Berufungsverfahren des ICTR saß in Den Haag - zwölf Flugstunden von Arusha. Den Chefankläger musste sich das Ruanda- mit dem Jugoslawien-Tribunal teilen. Der erwähnte Richard Goldstone und - ab 1996 - die Kanadierin Louise Arbour sahen sich weitaus mehr mit Tätern aus Bihac´ oder Goražde befasst als den Henkern von Kigali oder Gitarama.

So sehr ein Vergleich zwischen der Wertschätzung, die beide Gerichtshöfe erfuhren, auf einen Vergleich von Opferzahlen hinausläuft und daher fragwürdig ist, so wenig verdiente andererseits das Ruanda-Tribunal jenes Schattendasein, das ihm bis heute beschieden blieb. Ein Jahrhundertverbrechen im toten Winkel der Ignoranz aufarbeiten zu lassen und zugleich das Jugoslawien-Tribunal wie ein Tabernakel der Weltgewissens zu behandeln, bezeugte nichts anderes als jene Doppelmoral, die schon dem Pol-Pot-Regime dank der Fürsprache aller westlichen Regierungen noch Jahre nach seinem Sturz einen UN-Sitz verschafft hatte.

Welcher Druck wurde auf die Regierung in Belgrad ausgeübt, Slobodan Miloševic´ nach Den Haag auszuliefern! Und wer kümmerte sich darum, einen Ferdinand Nahmana, den Ex-Generalsekretär der ruandischen Regierungspartei MRND, nach Arusha zu überstellen und dafür anzuklagen, das er die Tutsi gern als "Kakerlaken" bezeichnet und im Sender Milles Collines zu Mordorgien aufgerufen hatte? Niemand außer den Anklägern des Arusha-Tribunals.

Feindbild-Pflege

Erst nachdem es Anfang 1997 einen vernichtenden internen UN-Report über die skandalöse Finanz- und Personalausstattung des ICTR gegeben hatte, erhielt das Tribunal einen zweiten (!) Verhandlungssaal und ein Zeugenschutzprogramm, dessen Fehlen bis dahin viele Verfahren behindert hatte. Die Südafrikanerin Navanethem Pillay, Richterin in Arusha, brachte den deklassierenden Umgang mit dem ICTR auf den Punkt: "In Den Haag haben sie die Aufmerksamkeit und die Mittel - und wir haben die Fälle." (NZZ vom 5. 11. 1997)

Wenn das Ruanda-Tribunal allen Staaten Afrikas bedeuten sollte: Es wird unwiderruflich mit der "Kultur der Straflosigkeit" gebrochen, die Diktatoren wie Ugandas Idi Amin oder Zaires Mobutu ungeschoren ließ, dann war das Signal aus Arusha zu schwach. Am wenigsten lässt sich das jedoch dem dortigen Gericht vorwerfen.

Gäbe es in dieser Hinsicht ein anderes Fazit, wäre die Skepsis geringer, der "Fall al-Bashir" wird bemüht, weil abendländische Feindbilder der Ergänzung bedürfen, seit Miloševic´ und Saddam Hussein entbehrt werden. Das Haager Weltgericht sollte sich nicht dazu hergeben, zumal seine Unabhängigkeit von der UNO und der Interessenpolitik der Veto-Mächte im Sicherheitsrat größer ist als bei allen internationalen Tribunalen bisher.

* Aus: Wochenzeitung "Freitag" 30, 25. Juli 2008


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