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Neue Töne von der UNO

Gipfeltreffen in New York: "Global Compact"-Initiative will Konzerne zu sozialer Verträglichkeit verpflichten - Generalsekretär Ban Ki Moon warnt Wirtschaftsbosse

Die Vereinten Nationen hatten für die Firmenchefs, die sich kürzlich zum »Global Compact Leaders Summit« in New York zusammenfanden, eine klare Botschaft parat: Entweder ihr haltet euch an die Spielregeln der sozialen Verträglichkeit, oder ihr müßt damit rechnen, politisch geächtet zu werden. Der United Nations Global Compact wurde 1999 zum ersten Mal von UN-Generalsekretär Kofi Annan in Davos allen Unternehmen angeboten, um die Globalisierung sozialer und ökologischer zu gestalten. Das Gipfeltreffen zwischen Weltorganisation, ausgewählten Konzernchefs, Politikern und Wissenschaftlern am Donnerstag und Freitag (24./25. Juni) vergangener Woche hatte genau dies zum Thema. Die »Global Compact«-Initiative beging zugleich den zehnten Jahrestag ihrer Implementierung. Deren Gipfeltreffen aller drei Jahre stellen den Höhepunkt der vorausgegangenen Kampagnen dar.

In den letzten beiden Jahren hat die Weltorganisation mehr als 1300 Konzerne aus ihrem Global Compact gestrichen und ihnen somit die Möglichkeit genommen, mit dem Label der Weltgemeinschaft zu werben. Damit reagierten die UN auf das Versäumnis der Firmen, über ihre Fortschritte bei der Umsetzung von zehn ethischen Prinzipien zu berichten. Unternehmen, die dem Global Compact beitreten, sind angehalten, bei ihren betrieblichen Aktivitäten grundlegende Menschenrechte, Arbeitsbestimmungen, Umweltstandards und Antikorrup­tionsregeln zu beachten. Derzeit gehören dem Globalen Pakt mehr als 8000 Unternehmen an. Ihre Zahl soll nach den Vorstellungen der Vereinten Nationen bis 2020 auf 20000 angestiegen sein.

UN-Generalsekretär Ban Ki Moon forderte die rund 1200 versammelten Führungskräfte auf, sich von ihrem altbekannten Streben nach schnellen Profiten zu verabschieden und sich ihrer sozialen Verantwortung zu stellen. Auch wenn der Compact eine freiwillige Initiative sei, fehle es nicht an Möglichkeiten für Sanktionen.

Auf der Konferenz stellte Ban den anwesenden Konzernbossen zugleich »15 Wege zu den UN-Millenniumsentwicklungszielen« (MDG) vor. Mit denen versucht die Weltorganisation, neuen Schwung in die Durchsetzung dieses ehrgeizigen Vorhabens zu bringen. Die acht übergeordneten Vorhaben, zu denen sich die Vereinten Nationen auf ihrem Millenniumsgipfel vor zehn Jahren bis 2015 verpflichtet hatten, beinhalten den Kampf gegen Hunger und Armut ebenso wie die Umsetzung der Forderungen, allen Kindern eine Grundschulausbildung zu ermöglichen, Kinder- und Müttersterblichkeit erheblich zu senken, Killerkrankheiten zu eliminieren oder die Rolle der Frau zu stärken.

Wie Georg Kell, Chef des Global-Compact-Büros, unterstrich, gibt es eine Vielzahl von Konzernen, die dem Konzept der »Corporate Social Responsibility« (Soziale Verantwortung der Konzerne, CSO) einen hohen Stellenwert einräumen. Gleichwohl seien etliche Unternehmen das Versprechen schuldig geblieben, effektiv gegen Menschenrechtsverletzungen und Korruption in ihren Firmen vorzugehen.

An der Untersuchung des Global Compact-Büros hatten sich 1044 Firmen in 97 Ländern beteiligt. Während die Mehrheit der interviewten Führungskräfte von Verbesserungen im Umwelt- und Arbeitsrechtsbereich berichtete, räumten 31 Prozent ein, sich nur unzureichend für die Menschenrechte eingesetzt zu haben. 32 Prozent erklärten, keine Antikorruptionsmaßnahmen ergriffen zu haben.

Das Kinderhilfswerk UNICEF nutzte die Konferenz in New York, um die weltweit tätigen Konzerne zur Abschaffung der Kinderarbeit aufzufordern. »Die Rechte von Kindern zu schützen ist eine globale Verantwortung, die uns allen ein weltweites und umfassendes Engagement abverlangt«, sagte der UNICEF-Exekutivdirektor Anthony Lake. 2011 sollen die Geschäftsprinzipien im Umgang mit Kindern (Children's Principles of Business) herausgegeben werden. Sie basieren auf der UN-Kinderrechtskonvention, in der die universellen Rechte der Kinder festgeschrieben sind.

In einer gemeinsamen Mitteilung appellierten der UN-Frauenfonds (UNIFEM) und das Global-Compact-Büro an die Unternehmen, gegen die Diskriminierung der Frau in ihren Vorständen, auf den freien Märkten und am Arbeitsplatz vorzugehen. Eine Gruppe von mehr als 40 Firmenchefs machte den Anfang und unterstützt seitdem offiziell dieses Projekt.

(IPS/jW)

* Aus: junge Welt, 30. Juni 2010

Die zehn Prinzipien

Die Prinzipien des Global Compact beruhen auf einem weltweiten Konsens, der sich herleitet aus
  • der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
  • der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
  • der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung und
  • dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption.
Der Global Compact verlangt von den Unternehmen, innerhalb ihres Einflussbereichs einen Katalog von Grundwerten auf dem Gebiet der Menschenrechte, der Arbeitsnormen, des Umweltschutzes und der Korruptionsbekämpfung anzuerkennen, zu unterstützen und in die Praxis umzusetzen:

Menschenrechte
  • Prinzip 1: Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereichs unterstützen und achten und
  • Prinzip 2: sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.
Arbeitsnormen
  • Prinzip 3: Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren sowie ferner für
  • Prinzip 4: die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit,
  • Prinzip 5: die Abschaffung der Kinderarbeit und
  • Prinzip 6: die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung eintreten.
Umweltschutz
  • Prinzip 7: Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen einen vorsorgenden Ansatz unterstützen,
  • Prinzip 8: Initiativen ergreifen, um ein größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu erzeugen, und
  • Prinzip 9: die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.
Korruptionsbekämpfung
  • Prinzip 10: Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.
Quelle: www.unglobalcompact.org




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