Dieser Internet-Auftritt kann nach dem Tod des Webmasters, Peter Strutynski, bis auf Weiteres nicht aktualisiert werden. Er steht jedoch weiterhin als Archiv mit Beiträgen aus den Jahren 1996 – 2015 zur Verfügung.

Aufklärung mit Hindernissen

Von Rolf Gössner *

Vor kurzem ist das Kanzleramt mit dem Negativpreis BigBrotherAward ausgezeichnet worden – für die Verstrickung deutscher Geheimdienste in den globalen NSA-Überwachungsskandal sowie für unterlassene Abwehrmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung. Zuvor hatten – angesichts regierungsamtlicher Lethargie und gesellschaftlicher Duldungsstarre – drei Bürgerrechts- und Datenschutzvereinigungen Strafanzeige gegen Geheimdienste und Bundesregierung erstattet, um die Mitverantwortlichen endlich zur Rechenschaft zu ziehen. Bislang ohne Erfolg. Inzwischen hat der Bundestag einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Wird nun endlich rückhaltlos aufgeklärt?

Gerade der Untersuchungsausschuss sollte ein schlagkräftiges Instrument der Aufklärung werden – schließlich geht es um den größten Überwachungs- und Geheimdienstskandal aller Zeiten. Der von allen Fraktionen getragene Untersuchungsauftrag lässt insoweit hoffen. Er ist umfassend und stellt zentrale Fragen – auch die nach Verstrickung deutscher Geheimdienste in die Affäre und nach Einbindung der Bundesrepublik in den US-»Krieg gegen den Terror«. Nicht zuletzt: warum die verantwortlichen Sicherheitsbehörden und Regierungen nichts zur Abwehr der feindlichen Angriffe unternommen haben.

Ein enormes Pensum mit hohem Aufklärungsanspruch, der besonders die Oppositionsfraktionen fordert. Doch von diesem Anspruch müssen systembedingt diverse Abstriche gemacht werden: Zum einen, weil er für eine Mini-Opposition aus grüner und Linksfraktion mit lediglich zwei von acht Ausschusssitzen nur schwer einzulösen ist. Zum zweiten, weil die Große Koalition kein großes Interesse an Aufklärung zeigt. Zum dritten müssen Geheimdienstpraktiken aufgearbeitet werden, was die Sache zusätzlich erschwert: Das geheimdienstliche Verdunkelungssystem umschlingt erfahrungsgemäß auch die parlamentarische Kontrolle, so dass letztlich der alles dominierende »Quellenschutz« und das »Staatswohl« die Grenzen der Aufklärung diktieren, genauso wie »außenpolitische Belange«, also bündnispolitische Rücksichtnahmen.

Lauter Vorbehalte, die allzu große Erwartungen dämpfen. Einen ersten Vorgeschmack bekamen wir gleich zu Beginn: Zwar steht der Minderheit das Recht zu, Beweisanträge, Akteneinsicht und Zeugenladungen durchzusetzen, doch dieses Recht umfasst nicht Verfahrensfragen. Diese Einschränkung rächte sich schon beim ersten Oppositionsantrag auf Vorladung und Vernehmung des Ex-NSA-Mitarbeiters Edward Snowden, der die ganze Affäre aufdeckte und dabei sein Leben riskiert. Die Regierungsmehrheit vertagte die Entscheidung; sie möchte die brisante Personalie, mit willfährigem Blick gen USA, möglichst verhindern. Und sie spielt auf Zeit, obwohl doch Eile geboten ist: Denn Snowdens Asyl in Russland endet im August.

Edward Snowden ist und bleibt zentraler Aufklärungszeuge, zumal aus den USA und Großbritannien offiziell weder Zeugen noch Akten zu erwarten sind. Ob er jedoch persönlich vor dem Ausschuss aussagen kann, um sein Wissen über die von ihm sichergestellten Geheimdokumente preiszugeben – wozu er bereit wäre –, ist noch fraglich. Zwar muss die Bundesregierung Amtshilfe leisten, um seine Vernehmung im Untersuchungsausschuss zu ermöglichen, sobald die Opposition ihren Antrag auf Anhörung durchgesetzt hat. Weigert sich die Regierung, könnte ihre Mitwirkung auch gerichtlich erstritten werden. Sollte sie aber einwenden, Snowdens Sicherheit hierzulande und auf dem Weg hierher nicht garantieren zu können, wäre dies nur schwer zu widerlegen. Zwar käme es einem Offenbarungseid gegenüber dem Großen Bruder USA gleich; doch ein »Trotz-alledem« wäre zumindest riskant, solange die US-Regierung gegenüber der Bundesregierung keinen verbindlichen Zugriffsverzicht erklärt, den es einzufordern gilt.

Fazit: Man darf sich vom NSA-Ausschuss nicht zu viel versprechen – aber so viel schon: mehr Licht ins Dunkel geheimdienstlicher Machenschaften, in Aktivitäten und Verflechtungen ausländischer und deutscher Geheimdienste. Am Ende werden wir zwar mehr wissen, als wir bislang schon erfahren mussten. Doch rückhaltlose Aufklärung verlangte mehr. Umso mehr bleibt zu fordern: Schutz und Asyl für Edward Snowden, Beendigung der Massenüberwachung, Offenlegung und Aufhebung aller Geheimverträge, Abrüstung und Entmachtung demokratiewidriger Geheimdienste.

* Aus: neues deutschland, Mittwoch 23. April 2014 (Gastkommentar)


Zurück zur Geheimdienst-Seite (Beiträge ab 2014)

Zur Geheimdienst-Seite (Beiträge vor 2014)

Zurück zur Homepage