Dieser Internet-Auftritt kann nach dem Tod des Webmasters, Peter Strutynski, bis auf Weiteres nicht aktualisiert werden. Er steht jedoch weiterhin als Archiv mit Beiträgen aus den Jahren 1996 – 2015 zur Verfügung.

Für eine Koalition der Belauschten

Deutsche Kanzlerin und Frankreichs Präsident wollen gemeinsam gegen NSA-Schnüffelei vorgehen

Von Fabian Lambeck *

Seit bekannt wurde, dass ihr Handy offenbar vom US-amerikanischen Geheimdienst NSA abgehört wurde, ist auch Angela Merkels Interesse an den Vorgängen geweckt.

Beim eigenen Handy hört der Spaß für Angela Merkel offenbar auf. Schon in der kommenden Woche soll eine Delegation »ranghoher Vertreter« der deutschen Sicherheitsdienste in die USA fliegen, um dort die Aufklärung der mutmaßlichen Überwachung des Kanzlerinnen-Handys voranzutreiben, wie Vize-Regierungssprecher Georg Streiter am Freitag erklärte. Die Abordnung soll zudem auf die vollständige Beantwortung der Fragenkataloge zur NSA-Affäre drängen, die deutsche Ministerien bereits vor Monaten an die US-Behörden geschickt hatten. Die Amerikaner ließen hier bislang keinen großen Eifer erkennen. »Wir sind jetzt eigentlich wieder da angekommen, wo wir im Juni gestartet sind«, musste Streiter einräumen. Bis zum vergangenen Mittwoch störte sich in der Bundesregierung niemand an dieser wenig kooperativen Haltung der USA.

Doch seit dem Auffliegen der Lauschaktion ist alles anders: Die mutmaßlich abgehörte Kanzlerin gab am Donnerstagabend am Rande des EU-Gipfels in Brüssel die Empörte: »Ausspähen unter Freunden – das geht gar nicht«. Zusammen mit Frankreichs Präsident François Hollande, der ebenfalls vom NSA ausspioniert wurde, will Merkel nun eine deutsch-französische Initiative starten, um die Schnüffeleien aufzuklären.

Einen ersten Fahrplan gibt es bereits. Bis zum EU-Gipfel im Dezember wollen Berlin und Paris einen Kooperationsrahmen zwischen ihren Geheimdiensten und denen der USA ausarbeiten.

Von ernsthaften Konsequenzen sahen die 28 Staats- und Regierungschefs in Brüssel allerdings ab. So sollen die Verhandlungen über das umstrittene Freihandelsabkommen mit den USA weitergeführt werden. EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) hatte zuvor angeregt, die Gespräche auszusetzen.

Unterdessen haben die Grünen eine Sondersitzung des Bundestages zur Abhör-Affäre beantragt. Die Linksfraktion unterstützt den Antrag. Fraktionschef Gregor Gysi sagte am Freitag, er hoffe, dass der Bundestagspräsident von seinen entsprechenden Möglichkeiten Gebrauch mache. Die rot-grüne Opposition steht vor einem Problem, das ihr im Laufe der Legislatur immer wieder begegnen wird. Nach geltender Rechtslage ist der Bundestagspräsident nur verpflichtet, eine Sondersitzung einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Abgeordneten den Antrag unterstützt. LINKE und Grüne stellen aber nicht mal ein Viertel der Parlamentarier.

Beide Parteien fordern zudem eine Anhörung des Whistleblowers Edward Snowden, der die NSA-Affäre mit seinen Enthüllungen ins Rollen gebracht hatte. »Wir brauchen diesen wichtigen Zeugen«, erklärte Gysi gegenüber der »tageszeitung«. Die Union zeigte sich gestern offen für dieses Ansinnen. »Wenn die Antworten von amerikanischer Seite nicht befriedigend ausfallen, dann wäre als Ultima ratio auch eine Befragung von Snowden denkbar«, sagte CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl dem »Tagesspiegel«.

* Aus: neues deutschland, Samstag, 26. Oktober 2013


Manche Verräter verdienen Schutz

Parlament fordert EU-Kommission zu Gesetzesregelung auf, die Whistleblower vor Verfolgung bewahrt

Von Johanna Treblin **


Als Helden gefeiert und als Verräter gehasst – Wistleblower riskieren einiges, wenn sie Behörden- oder Betriebsgeheimnisse öffentlich machen. Sie gehören geschützt, meint das EU-Parlament.

Deutsche Whistleblower sind rar. Und weniger prominent. Während die USA ihre Chelsea Manning und ihren Edward Snowden haben und Australien auf Julian Assange verweisen kann, hat Deutschland immerhin eine Inge Hannemann, die Missstände bei ihrem Arbeitgeber, dem Jobcenter, an die Öffentlichkeit gebracht hat – und dann ihre Stelle verlor.

Dagegen kann sie sich kaum wehren, da die Rechte von Hinweisgebern weder hierzulande noch auf Ebene der Europäischen Union geschützt sind. Das will das Europäische Parlament nun ändern. In seinem Abschlussbericht hat der Sonderausschuss gegen organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche (CRIM) den Schutz von Whistleblowern gefordert, da das Offenlegen von Missständen ein wichtiges Instrument im Kampf gegen organisierte Kriminalität sei. Die Kommission soll daher noch in diesem Jahr einen Vorschlag für nationale Gesetzgebungen erarbeiten, die Personen schützen sollen, die Korruption oder andere Unregelmäßigkeiten aufdecken. Der im vergangenen Jahr eingerichtete Ausschuss fordert darüber hinaus die Schaffung einer neuen Plattform – ähnlich wie Wikileaks –, über die anonyme Anzeigen eingebracht werden können. Umgesetzt werden sollen die Forderungen in einem »Europäischen Aktionsplan 2014 – 2019 gegen organisierte Kriminalität, Korruption und Geldwäsche«.

Obwohl sich der Aktionsplan vor allem auf Zeugen bezieht, die gegen kriminelle Organisationen aussagen, ist anzunehmen, dass eine solche Initiative auch die Rechte solcher Whistleblower stärkt, die Missstände in Unternehmen oder in öffentlichen Verwaltungen aufdecken. Um die geplante nationale Gesetzgebung zu stärken, schlagen die Ausschussmitglieder außerdem vor, das Recht auf Whistleblowing in der Europäischen Menschenrechtskonvention zu verankern. Das soll dazu führen, dass Rechtsverletzungen für Unternehmen und Verwaltungen riskanter werden und schwieriger zu verheimlichen.

Bisher müssen Hinweisgeber damit rechnen, von ihren Arbeitgebern verklagt zu werden, wenn sie Betriebsgeheimnisse ausplaudern. Den mangelnden Whistleblowerschutz in Deutschland hatten zuletzt Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte beklagt. Im Falle einer Altenpflegerin, die 2004 wegen mangelhafter Zustände Anzeige gegen das Pflegeheim einreichte, in dem sie arbeitete, erklärten die Richter die Strafanzeige im Sinne der Meinungsfreiheit als zulässig. Außerdem gehöre die Klägerin zu den wenigen Menschen, die überhaupt Missstände erkennen konnte. Wer sonst, heißt die ungesagte Schlussfolgerung, hätte sonst Klage erheben können.

Im Februar 2012 hatte die SPD einen Vorschlag für ein Whistleblowerschutzgesetz in Deutschland vorgelegt. Der wurde allerdings von der Regierungsmehrheit abgelehnt. Im Mai folgte eine ähnlich gerichtete Gesetzesinitiative der Grünen. Doch auch diese fand keine Mehrheit.

In anderen Ländern sind die Rechte von Whistleblowern besser geschützt. In den USA gibt es den »Whistleblower Protection Act«, der es Mitarbeitern von Unternehmen ermöglicht, ihrerseits gegen Arbeitgeber zu klagen, wenn sie wegen der Veröffentlichung von Firmeninterna diskriminiert werden. Offensichtlich schützt das Gesetz jedoch nicht in jedem Fall – vor allem nicht, wenn der Gegner die Regierung ist: Chelsea Manning wurde Ende Juli zu 35 Jahren Haft verurteilt, weil sie – damals noch als Bradley Manning – der Enthüllungsplattform Wikileaks geheime US-Dokumente zum Einsatz im Irak zugespielt hatte. Auch Edward Snowden, der den Spionageskandal des US-Geheimdienstes NSA publik gemacht hat, hat kein Vertrauen in den gesetzlichen Schutz und hält sich in Russland versteckt. Selbst Wikileaks-Gründer Julian Assange fürchtet die US-Justiz. Seit fast eineinhalb Jahren hat er sich in der ecuadorianischen Botschaft in London verschanzt. Sollte Großbritannien seiner habhaft werden, würde er an Schweden ausgeliefert, wo er wegen Vergewaltigungsvorwürfen gesucht wird. Assange geht davon aus, dass Schweden ihn an die USA ausliefern würde.

Das deutsche Whistleblower-Netzwerk begrüßte den Vorschlag des EU-Sonderausschusses, der von allen großen Fraktionen mitgetragen wurde. Das Netzwerk forderte alle Parteien auf, »umgehend konkrete Taten und Gesetze folgen zu lassen«. Besonders CDU und SPD als voraussichtlich künftige Große Koalition seien in der Pflicht, effektiven Whistleblowerschutz auch in Deutschland durch klare gesetzliche Regelung sicherzustellen. Gemeinsam mit anderen Organisationen plant das Netzwerk eine Kampagne, um die Initiative des EU-Parlaments zu unterstützen.

** Aus: neues deutschland, Samstag, 26. Oktober 2013


"Whistleblower gesetzgeberisch besser schützen"

EU-Parlament will die Aufdeckung von Mißständen und Korruption verbessern. Ein Gespräch mit Guido Strack ***

Guido Strack ist Vorsitzender des Vereins Whistleblower-Netzwerk in Köln.


Whistleblower sind Insider, die auf Rechtsbrüche, Korruption, Gesundheits- oder Umweltschäden an ihrem Arbeitsplatz hinweisen. Das Europäische Parlament hat am Mittwoch einen Entschließungsantrag angenommen, um den Kampf gegen organisierte Kriminalität zu stärken und für einen besseren Schutz der Whistleblower zu sorgen. Was versprechen Sie sich davon?

Dies ist weder ein Gesetz noch eine verbindliche Vorgabe – weder für die europäische Kommission, noch für die Mitgliedstaaten der EU. Das europäische Parlament hat nichts Konkretes beschlossen, aber zum Ausdruck gebracht: Es gilt, gesetzgeberisch aktiv zu werden, um Whistleblower besser zu schützen. Vorrangig geht es darum, Korruption, Geldwäsche und mafiöse Strukturen zu bekämpfen. Deshalb hatte das Parlament den Sonderausschuß für organisierte Kriminalität, Korruption und Geldwäsche (CRIM) eingesetzt. Dieser fordert nun ein umfassendes System zum Schutz der Whistleblower – und damit eine andere Kultur. Es geht um Informantenschutz im privaten und öffentlichen Sektor und darum, die Aufdeckung von Rechtsbrüchen, Mißständen und der Verschwendung von Geldern zu ermöglichen.

Wie könnte eine neue Gesetzgebung aussehen?

Angestellte und Arbeiter sind wirksam unter gesetzlichen Schutz zu stellen, um sie in solchen Fällen vor Diskriminierungen im Job und Kündigungen zu schützen. Denn Kündigungen von Hinweisgebern auf Mißstände und Rechtsbrüche in Betrieben oder Institutionen werden häufig mit folgendem Wortlaut begründet: »Sie haben Strafanzeige gestellt oder sich an Behörden gewandt, ohne zuvor ihren Arbeitgeber darüber zu informieren oder ihn gebeten zu haben, Abhilfe zu schaffen.« Das muß sich ändern. Schutz vor Mobbing ist zu gewährleisten, das Zeugenschutzprogramm effektiver zu gestalten.

Warum weigert sich die deutsche Bundesregierung, die Antikorruptionskonvention der Vereinten Nationen (UNCAC) zu ratifizieren?

Neben Japan ist Deutschland einer von zwei G-20-Staaten, die nicht unterzeichnet haben – im Gegensatz zu insgesamt 168 Staaten weltweit. CDU und CSU blockieren, weil die UNCAC vorschreiben will, Bestechung von öffentlichen Bediensteten und Abgeordneten gleich zu regeln. In Deutschland gibt es zwar bereits einen Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung, der ist aber eng gefaßt und gilt nur für den direkt nachweisbaren Stimmenkauf bei einer Abstimmung. Spenden an Parteien nach dem Prinzip der politischen Landschaftspflege sind dabei genauso wenig relevant wie direkte Zuwendungen an Abgeordnete. Die Beschlußvorlage der G20 für einen besseren Schutz im Rahmen der Korruptionsbekämpfung hat die Bundesregierung munter mit abgestimmt. Dann hieß es aber: »Nein, wir machen nichts, weil wir die bestehenden Regelungen für ausreichend halten.« Dabei hatte der Europäische Gerichtshof 2011 in einem Urteil das Gegenteil konstatiert: Im Fall der Altenpflegerin Brigitte Heinisch, die bei Vivantes in Berlin auf Mißstände hingewiesen hatte. Deutsche Gerichte hatten ihre Kündigung gebilligt, sie hat ihren Arbeitsplatz verloren.

Was muß sich ändern?

Wir fordern ein Gesetz mit eindeutigen Regelungen: Wer Rechtsbrüche und Mißstände am Arbeitsplatz feststellt, muß sich jederzeit an Polizei, Staatsanwaltschaft, Ordnungs- und Aufsichtsbehörden wenden können, ohne daß er negative Konsequenzen zu befürchten hat. Was nicht sein kann: Ein Rechtsstaat stellt demokratische Regeln und Gesetze auf. Dann heißt es aber: Darauf hinweisen, daß dagegen verstoßen wird, das darfst du nicht. Denn so verletzt der Hinweisgeber möglicherweise die Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Weiterhin muß es möglich sein, sich an Medien zu wenden. Die freie Meinungsäußerung ist vor allem für den Fall zu stärken, daß Behörden versagen.

Kommen Geheimnisträger aus Unternehmen oder Institutionen zum Whistleblower-Netzwerk, um sich beraten zu lassen?

Staatsgeheimnisse hatten wir bisher noch nicht gehabt. Für den Fall hätten wir ein Problem: Es gibt kein Zeugnisverweigerungsrecht. Wir fordern deshalb Informantenschutz für entsprechende Beratungsstellen.

www.whistleblower-net.de

Interview: Gitta Düperthal

*** Aus: junge Welt, Samstag, 26. Oktober 2013


Europa wütend auf die USA

Bundesregierung schickt Delegation nach Washington. NSA soll sich zurückhalten ****

Eine hochrangige Delegation soll die Affäre um das abgehörte Telefon von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) aufklären: Die Bundesregierung schickt kommende Woche Mitglieder der Sicherheitsdienste und des Bundeskanzleramts nach Washington, hieß es aus Regierungskreisen am Freitag. Deutschland und Frankreich verlangen bis Jahresende Zusagen, daß der US-Geheimdienst NSA befreundete Staaten in Ruhe läßt. Merkel und Frankreichs Präsident François Hollande bekamen dafür beim EU-Gipfel in Brüssel Rückendeckung. Bundespräsident Joachim Gauck verlangte von US-Präsident Barack Obama Vorschläge, wie der Vertrauensverlust gutgemacht werden könne. Er sagte am Freitag in Berlin, sollten die Vorwürfe zutreffen, »wäre das ein gravierender Vertrauensbruch unter engen Freunden und politischen Partnern«. Die Bundesregierung verfügt nach eigenen Angaben über ernstzunehmende Hinweise, daß das Handy von Kanzlerin Merkel vom amerikanischen Geheimdienst NSA abgehört worden ist (jW berichtete). Die Außenpolitiker von Union und SPD wollen Konsequenzen in den Koalitionsvertrag aufnehmen. »Wir sind uns jedenfalls einig, daß wir dazu etwas aufschreiben wollen«, sagte der amtierende Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) am Freitag nach der ersten Sitzung der Verhandlungsgruppe zur Außen- und Sicherheitspolitik in Berlin.

Grüne und Linke verlangten eine Sondersitzung des Bundestags. Unter anderem müsse geklärt werden, was die deutschen Dienste gewußt hätten, so Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt im Deutschlandfunk. Merkel stellte sich derweil hinter ihren Geheimdienstbeauftragten und Kanzleramtschef Ronald Pofalla. An ihrem Vertrauen zu Pofalla könne es »keinen Zweifel« geben, sagte Vize-Regierungssprecher Georg Streiter am Freitag in Berlin. Pofalla hatte die Auswirkungen der NSA-Affäre im Sommer zu beschwichtigen versucht.

Laut dem britischen Guardian haben die US-Dienste die Telefone von 35 führenden Politikern in aller Welt abgehört. Spanische Medien hatten berichtet, auch Spanien sei von der NSA ausspioniert worden. Deshalb hat die spanische Regierung am Freitag den US-Botschafter in Madrid, James Costos, einbestellt. Der amtierende deutsche Außenminister Guido Westerwelle (FDP) hat bereits am Donnerstag den US-amerikanischen Botschafter in Deutschland, John B. Emerson, vorgeladen.

**** Aus: junge Welt, Samstag, 26. Oktober 2013


Verdammter Freund – Danke!

Von René Heilig *****

Das Credo der US-Supermacht lässt sich mit zwei knappen Worten umfassend schildern: First me! Man nimmt sich, was man brauchen kann, setzt sich dabei wie selbstverständlich über alle diplomatischen Regeln und internationale Konventionen hinweg, stößt dabei – siehe Angela Merkel – die treuesten Freunde vor den Kopf. Wie immer er es persönlich auch meint, es ist objektiv übelster Zynismus, wenn der Friedensnobelpreisträger Obama versichert, es gehe ihm und seinen Diensten im Interesse von Frieden und Freiheit allein um Erfolg im Kampf gegen den Terrorismus.

Es heißt, 30 000 Dokumente habe der Ex-Geheimdienstler Snowden heruntergeladen. Vieles hat er öffentlich gemacht. Jüngst die Lauschattacke der NSA auf die Bundeskanzlerin. Kein Zweifel, der Whistleblower hat unserem Rechtsstaat einen großen Dienst und sich als Freund erwiesen. Wäre es da nicht an der Zeit, dem Mann, den man bislang in treuer US-Gefolgschaft als Verräter behandelt, Dank zu sagen? Es ist – aus gegebenem Anlass – vielleicht nicht gescheit, diesen Dank per Telefon zu übermitteln. Sicherer und rechtlich verbindlicher wäre eine öffentlich geäußerte Einladung. Und statt über ein Bundesverdienstkreuz würde sich der verfolgte und ausgebürgerte junge Mann gewiss über die Gewährung eines sicheren Asyls freuen.

Das alles ist nicht zu erwarten von Merkel, deren Regierung selbst den Rechtsstaat demontiert und per Vorratsdatenspeicherung und Bundestrojaner in die Privatsphäre der Bürger eindringen will.

***** Aus: neues deutschland, Samstag, 26. Oktober 2013


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