FIfF kritisiert Entwurf zur europäischen Fluggastdatenspeicherung
FIfF-Presseerklärung vom 4. August 2015 *
Das FIfF fordert das Europäische Parlament auf, den Vorschlag des
Innenausschusses zur Speicherung von Fluggastdaten abzulehnen. Der
Entwurf zu einer EU-weiten Fluggastdatenspeicherung (Passenger Name
Records, PNR) ist eine weitere Abkehr von der Unschuldsvermutung
zugunsten einer Überwachungs- und Präventionsgesellschaft. Die
anlasslose Massenüberwachung der Passagiere aller internationalen Flüge
und Speicherung dieser Daten in Datenbanken steht im Widerspruch zu den
Grundprinzipien der Europäischen Union.
Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil zur
Vorratsdatenspeicherung klargestellt, dass eine anlasslose Datenerhebung
ein unverhältnismäßiger Eingriff in das EU-Grundrecht auf Privatsphäre
und den Schutz personenbezogener Daten ist. Doch anstatt die Kritik an
der Vorratsdatenspeicherung für eine Kurskorrektur zu nutzen, wird hier
eine neue Massenüberwachung ins Leben gerufen.
Gespeichert werden sollen nicht nur Name, Abflugort und Ziel, sondern
bis zu 60 Einzelangaben wie Essenswünsche, ob ein Hotel zusammen mit dem
Flug gebucht wurde, und welche Tickets zusammen bestellt wurden. Damit
lassen sich nicht nur Bewegungsprofile erstellen, sondern auch Aussagen
über Beziehungen zwischen Fluggästen und eventuell sogar ihre Religion
ableiten – hochsensible und schützenswerte Daten.
Die Zustimmung des Innenausschusses des Europäischen Parlaments zum
Kommissionsentwurf zur Fluggastdatenspeicherung ist insbesondere im
Licht der letzten PNR-Debatte enttäuschend: Im Jahr 2013 stellte sich
das EU-Parlament noch gegen eine solche anlasslose Überwachung.
Begründet wird die Maßnahme nun mit einem Bedarf zur Harmonisierung der
Rechtslage in verschiedenen EU-Staaten. Doch dieser
Harmonisierungsbedarf wurde überhaupt erst dadurch geschaffen, dass die
EU-Kommission die Einführung der Fluggastdatenspeicherung in einzelnen
EU-Ländern mit insgesamt 50 Millionen Euro unterstützt hat.
Der aktuelle Entwurf nimmt zwar innereuropäische Flüge von der
Fluggastdatenspeicherung aus, tut ansonsten aber wenig, um die
Privatsphäre der Fluggäste zu sichern: Die Daten dürfen von
Strafverfolgungsbehörden nicht nur zur Aufklärung von Verbrechen,
sondern auch für Profiling und Data-Mining verwendet werden. „Dies
stellt eine Abkehr von traditioneller Strafverfolgung hin zu einer
digitalen Rasterfahndung dar“, wie Kai Nothdurft, Vorstandsmitglied des
FIfF betont. Auch der Austausch mit anderen Polizeibehörden und der
europäischen Polizeibehörde Europol ist erlaubt und kaum reguliert.
„Die Einführung einer anlasslosen Fluggastdatenspeicherung und
-auswertung lehnen wir entschieden ab“, betont Sylvia Johnigk,
Vorstandsmitglied des FIfF.
* Pressemitteilung von FIfF, 4. August 2015; http://www.fiff.de/presse
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