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"Zukunftsfähigkeit der Bundeswehr"

Die Umgestaltung der Bundeswehr wird weiter vorangetrieben - Wir dokumentieren alle einschlägigen Anträge der Bundestagsfraktionen

Die Umgestaltung der Bundeswehr hat eine längere Geschichte, die sich zumindest bis zu den Verteidigungspolitischen Richtlinien 1992 zurückverfolgen lässt. Die Debatte wird offiziell unter dem beschönigenden Titel "Zukunftsfähigkeit der Bundeswehr" geführt. In Wirlichkeit verbirgt sich dahinter die größte Veränderung von Zielbestimmung und Wesen der Bundeswehr, die vor fast 50 Jahren als Armee zur Landes- und Bündnisverteidigung gegründet worden war und zu nichts anderem. Unter den Verteidigungsministern Stoltenberg und Rühe (beide CDU), Scharping und Struck (beide SPD) hat sich die Bundeswehr bereits zu einer "Armee im Einsatz" gewandelt, die trotz verfassungsrechtlicher Beschränkung auf die Territorialverteidigung (Art. 87a GG) heute bereits weltweit eingesetzt wird: zu klassischen Blauhelmeinsätzen bis hin zu Kampfeinsätzen.

In der verteidigungspolitischen Kernzeitdebatte am 23. September 2004 forderten SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (15/2656), den eingeleiteten Umgestaltungsprozess der Bundeswehr in Richtung weltweite Einsatzfähigkeit konsequent fortzusetzen. Nach ihrem Willen sind auch die Standortentscheidungen, die nach militärischen und betriebswirtschaftlichen Kriterien getroffen würden, transparent zu gestalten.

Die CDU/CSU dringt in zwei Anträgen (15/2388, 15/2824) darauf, den Verteidigungshaushalt ab 2005 "substanziell" aufzustocken und kritisiert, dass dem Aspekt des Heimatschutzes aus Finanznot vernachlässigt worden sei. "Heimatschutz" heißt in dem Zusammanhang nichts anderes als Einsatz der Bundeswehr im Inneren, z.B. zur Bekämpfung des Terrorismus.

Die FDP betont in zwei Anträgen (15/1357, 13/2662), wegen der gravierenden Wehrungerechtigkeit müsse die Wehrpflicht, die auch sicherheitspolitisch nicht länger erforderlich sei, ausgesetzt werden.

Die beiden PDS-Abgeordneten lehnen die diversen "Reformvorhaben" ab (mit Ausnahme der Abschaffung der allgmeinen Wehrpflicht), kommen aber aufgrund ihres fehlenden Fraktionsstatus nicht zum Zuge.

Der Verteidungausschuss hat zu allen genannten Anträgen Beschlussempfehlungen vorgelegt (15/3125, 15/3126, 15/3263, 15/2963, 15/3127).

Hier geht es zu den erwähnten Anträgen und Beschlussvorlagen:
In der Bundestagssitzung vom 23. September 2004 wurde entsprechend der Empfehlungen des Verteidigungsausschusses abgestimmt. Der Antrag 15/2656 der Koalitionsfraktionen SPD und Bü90/Grüne wurde angenommen, alle anderen Anträge verworfen.


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