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"Die Kommandosoldaten des KSK wissen genau, wo ihre Wurzeln liegen"

Kleine Anfrage im Bundestag nach den Traditionslinien der Bundeswehr-Elitetruppe - und die Antwort der Bundesregierung

Im Folgenden dokumentieren wir eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE sowie die Antwort der Bundesregierung. Thema: "Verbrecherische Wehrmachtsdivision als mögliche Traditionsgeberin für das Kommando Spezialkräfte und die GSG 9".
Beide Dokumente sind als Bundestagsdrucksachen erschienen, die Anfrage als BT-DS 16/5082, die Antwort der Bundesregierung als BT-DS 16/5380
Bei der folgenden Wiedergabe der Anfrage haben wir auf die Fragen verzichtet, da sie im Antwortdokument jeweils aufgeführt werden. Bei der Antwort der Regierung haben wir auf die Wiederholung der "Vorbemerkung der Fragesteller" verzichtet.


Kleine Anfrage

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag?delen, Heike Hänsel, Inge Höger und der Fraktion DIE LINKE.

Verbrecherische Wehrmachtsdivision als mögliche Traditionsgeberin für das Kommando Spezialkräfte und die GSG 9

Im rechtsextremen Verlag Pour le Mérite ist im vergangenen Jahr das Buch „Geheime Krieger – drei deutsche Kommandoverbände im Bild“ erschienen. Autoren sind ehemalige Kommandeure deutscher Sondereinheiten aus Militär und Polizei: General a. D. Reinhard Günzel (Kommando Spezialkräfte der Bun- deswehr), Oberstleutnant a. D. Wilhelm Walther (Division „Brandenburg“ der Wehrmacht) und General a. D. Ulrich K. Wegener (GSG 9 des damaligen Bun- desgrenzschutzes).

Die Autoren Reinhard Günzel und Ulrich K. Wegener bezeichnen in dem Band die Division „Brandenburg“ als traditionsstiftend für die von ihnen angeführten Spezialeinheiten. So schreibt Reinhard Günzel: „Die Kommandosoldaten des KSK wissen genau, wo ihre Wurzeln liegen. Die Einsätze der ‚Brandenburger‘ […] gelten der Truppe geradezu als legendär.“ Anlässlich der Verleihung des Kommandoabzeichens im Jahr 2001 verglich Reinhard Günzel, so seine Aus- führungen in dem Band, dieses Abzeichen mit dem Ritterkreuz und die KSK- Angehörigen mit Soldaten der faschistischen Streitkräfte: „Denn so, wie auch das Ritterkreuz nur aufgrund der beispiellosen Leistungen unserer Väter von einem schlichten Stückchen Blech zu einem weltweit höchstgeachteten Symbol geworden ist, so liegt es bei den Männern des KSK, welches Ansehen mit diesem Abzeichen verbunden werden wird.“ (S. 8) Dass „beispiellos“ an der Wehrmacht und Waffen-SS vor allem die von ihnen verübten Verbrechen waren, erwähnte der Kommandeur des KSK nicht.

Ulrich K. Wegener, der in den 1970er Jahren Kommandeur der Grenzschutzgruppe 9 war, beruft sich ebenfalls auf das Vorbild der Division „Brandenburg“. Vor allem von deren „Kameradschaft und Korpsgeist“ zeigt sich Ulrich K. Wegener beeindruckt, der im Übrigen die „unkonventionelle“ Vorgehensweise, die „Raffinesse“ und die „Fähigkeit zur Gegnertäuschung“ bei der Wehrmachtseinheit hervorhebt.

Die Division „Brandenburg“ war eine dem Amt Abwehr unterstellte terroristische Sondereinheit der Wehrmacht, spezialisiert auf Kommandoeinsätze. Es war nach Erkenntnissen des Historikers Hannes Heer zusammen mit dem ukrainischen Nationalistenbataillon „Nachtigall“ am Massaker in Lwow im Juni 1941 beteiligt. Die Angehörigen der Division kämpften häufig in den Unifor- men der feindlichen Streitkräfte, um diese zu täuschen. Oberstleutnant a. D. Wilhelm Walther, der ab 1943 ein Regiment der Division „Brandenburg“ kom- mandierte, spricht in seinem Beitrag in dem Band vom „handstreichartig geführten Kampf hinter den feindlichen Linien“. Die Kampfweise sei „von den Elementen List und Tücke geprägt“

Die Wortwahl des Oberstleutnant a. D. lässt kaum einen Zweifel daran, dass er auch heute noch Stolz auf die von ihm angeleitete verbrecherische Einheit emp- findet. Er lobt die „idealistische und vaterländische Einstellung“ der Angehörigen der Division, die „mit ihren speziellen Kenntnissen ihrer Heimat im Kampf beistehen“ wollten. Ausdrücklich räumt Wilhelm Walther ein, dass „die meisten unserer Einsätze nicht von dem damaligen Kriegsvölkerrecht gedeckt [waren], da nach diesem das Tragen der gegnerischen Uniform geächtet war.“

Dass es Gemeinsamkeiten zwischen der Division „Brandenburg“ und dem KSK gibt, scheint nicht nur der Phantasie des Generals a. D. Reinhard Günzel zu entspringen. Bedenklich muss einen schon stimmen, dass die KSK-Angehörigen sich nicht dagegen verwahren, ihr Abzeichen in eine Reihe mit Auszeichnungen der faschistischen Wehrmacht zu bringen, wie es General a. D. Reinhard Günzel gemacht hat. Die Kommandooperationen des KSK laufen ebenso konspirativ und geheim ab wie diejenigen der Division Brandenburg. Noch nicht einmal der Deutsche Bundestag wird unterrichtet. Ob sich die KSK-Soldaten wenigstens an das Völkerrecht halten, kann daher nicht überprüft werden. Berichte über die Beteiligung des KSK an der Bewachung und Inhaftierung des Murat Kurnaz in einem illegalen US-Gefängnis in Afghanistan sind geeignet, erhebliche Skepsis zu erzeugen. Bekannt ist auch, dass KSK-Soldaten Jeeps mit Symbolen bemalt haben, die der Wehrmacht entliehen sind. Es scheint daher nicht ausgeschlossen, dass General a. D. Reinhard Günzel Recht hat, wenn er zusammenfasst: „Das Selbstverständnis der deutschen Kommandotruppen hat sich seit dem Zweiten Weltkrieg nicht geändert.“

Die Meinung der Bundesregierung, das Dritte Reich könne keine Tradition begründen (zuletzt in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 15 der Abgeordneten Petra Pau auf Bundestagsdrucksache 16/4803), löst das Problem nicht. Denn in anderen Zusammenhängen wird deutlich, dass einzelne Wehrmachtsteile sowie -angehörige sehr wohl traditionsstiftend sein können (Beteiligung der Bundeswehr an der Gebirgsjägerfeier in Mittenwald, Gedenkveranstaltungen Seite an Seite mit der Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger, 20. Juli usw.). Die Haltung der Bundesregierung sagt auch noch nichts aus über die tatsächlich in der Truppe herrschende Stimmung. Es stellt sich nicht zuletzt die Frage, ob das Kommando Spezialkräfte aufzulösen oder zumindest einer effektiven parlamentarischen Kontrolle zu unterstellen ist.
[Es folgen die Fragen]

Antwort der Bundesregierung

Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 18. Mai 2007 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype (im Folgenden kursiv – den Fragetext.
Es handelt sich um eine elektronische Vorab-Fassung der BT-Drucksache 16/5380.

Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g

Die Angehörigen des Kommandos Spezialkräfte (KSK) sind als Soldatinnen und Soldaten der Streitkräfte unseres freiheitlichen demokratischen Rechtsstaats dem Völkerrecht verpflichtet. Sie bewegen sich bei ihren Auslandseinsätzen in einem rechtlichen Rahmen, der durch einen Parlamentsbeschluss legitimiert ist. Daher wird die Unterstellung, KSK-Soldaten würden sich aufgrund ihrer Aufträge in einem rechtsfreien Raum bewegen und möglicherweise nicht an den für ihr Handeln maßgebenden Rechtsnormen orientieren, entschieden zurückgewiesen.

Diese Feststellung trifft auch für die Frage des Traditionsverständnisses zu. Maßstab für Traditionsverständnis und Traditionspflege in der Bundeswehr sind das Grundgesetz (GG) und die der Bundeswehr übertragenen Aufgaben und Pflichten. Die Soldaten der Spezialkräfte leiten ihr Selbstverständnis aus der eigenen Geschichte als Soldaten in der Bundesrepublik Deutschland ab. Im Mittelpunkt ihres Selbstverständnisses stehen die besondere Qualifikation und der Stolz, eine harte und fordernde Ausbildung erfolgreich durchlaufen zu haben. Eine Anlehnung an Kommandoverbände der früheren Wehrmacht ist unsachgemäß,wäre undemokratisch, insgesamt wesensfremd und findet tatsächlich auch nicht statt.

Die Bundesregierung weist die den Vorbemerkungen zugrundeliegende Unterstellung zurück, es gäbe keine effektive parlamentarische Kontrolle über das Kommando Spezialkräfte. Das Kommando Spezialkräfte unterliegt wie alle anderen organisatorischen Einheiten der Bundeswehr auch der Kontrolle durch den Deutschen Bundestag. Die Bundesregierung hat mit den Fraktionsvorsitzenden des Deutschen Bundestages ein Verfahren zur Unterrichtung des Parlaments über die Einsätze der Spezialkräfte etabliert. Für den Einsatz des Kommando Spezialkräfte gelten wie für alle anderen Einheiten der Bundeswehr die Vorgaben des Parlamentsbeteiligungsgesetzes. Insoweit nimmt das Kommando Spezialkräfte keine Sonderstellung innerhalb der Streitkräfte ein.

1. Trifft es zu, dass die Angehörigen des Kommandos Spezialkräfte die Division „Brandenburg“ als traditionsstiftend begreifen?
Wenn nein, welche Belege hat die Bundesregierung dafür, dass sich die KSK-Soldaten von den Äußerungen ihres früheren Kommandeurs distanzieren (bitte ausführlich darlegen)?


Nein. Auf die Vorbemerkungen wird hingewiesen. Traditionsverständnis und Traditionspflege in der Bundeswehr werden in keiner Weise durch die persönliche Publikation eines ehemaligen Generals in Frage gestellt.

2. Trifft es zu, dass sich das Selbstverständnis der deutschen Kommandotruppen seit dem Zweiten Weltkrieg nicht geändert hat, und wenn nein, welche Belege hat die Bundesregierung dafür, dass das KSK ein anderes Selbstverständnis hat?

Nein. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 1 hingewiesen.

3. Wie bewertet die Bundesregierung die Ansprache des Generals a. D. Reinhard Günzel anlässlich der Verleihung des KSK-Kommandoabzeichens im Jahr 2001, in der er das Abzeichen mit dem Ritterkreuz der faschistischen Wehrmacht gleichsetzte?

Das Ritterkreuz, in der Version ohne Hakenkreuz, ist gemäß Ordensgesetz ein in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenes Ehrenzeichen.

a) Hat es im Anschluss daran Äußerungen von KSK-Angehörigen gegeben, die sich gegen diese Gleichsetzung und gegen die euphemistische Formel von den „beispiellosen Leistungen unserer Väter“ gewandt haben (bitte ggf. darlegen)?

Die Rede des damaligen Kommandeurs KSK, Brigadegeneral a.D. Reinhard Günzel, ist den meisten Soldaten, die bei diesem Verleihungsappell anwesend waren, nicht mehr in Erinnerung. Die Einordnung des Passus in der Rede Günzels über die „beispiellosen Leistungen unserer Väter“ in den Gesamtzusammenhang der Verleihung wurde von allen befragten und sich erinnernden teilnehmenden Soldaten als untergeordnet bewertet und im Sinne von tradierbaren Taten Einzelner aufgefasst, die es auch im Zweiten Weltkrieg gab. Aus diesem Grund gab es auch im Anschluss an die Rede keine der Bundesregierung bekannten Einwände gegen diese Äußerung.

b) Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, es müsse von Bürgern in Uniform erwartet werden, angesichts solcher Beschönigungen der Wehrmacht Protest zu äußern, und es sei bedenklich, wenn dies nicht geschehen ist?

Das Verhalten der beim Verleihungsappell Anwesenden wird als sachgerecht bewertet.

4. Mit welchen Methoden hat General a. D. Reinhard Günzel in seiner Zeit als Kommandeur des KSK versucht, einen Traditionsbezug zur Division „Brandenburg“ herzustellen?

Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass Brigadegeneral a. D. Günzel während seiner aktiven Zeit versucht hat, einen Traditionsbezug zwischen KSK und der „Division Brandenburg“ herzustellen.

5. Falls die Bundesregierung zu Frage 4 keine Erkenntnisse hat: Beabsichtigt sie, solche Erkenntnisse zu beschaffen, um den Verdacht auf faschistische Traditionsbezüge im KSK auszuräumen?

Die entsprechenden Dienstellen wurden befragt.

6. Gab es während der Dienstzeit des Generals a. D. Reinhard Günzel als Kommandeur des KSK jemals Kritik an dessen – spätestens nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr offen zu Trage tretenden – rechtsextremistischen Auffassungen aus dem KSK selbst, und wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung dies?

Es liegen keine Erkenntnisse über rechtsextremistische Auffassungen Brigadegeneral a. D. Günzels während seiner aktiven Dienstzeit als Kommandeur KSK vor.

7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß, in dem sich Angehörige
a) der spezialisierten Eingreifkräfte der Marine,
b) der Division Luftbewegliche Operationen,
c) weiterer Spezialverbände der Bundeswehr
mit der Wehrmacht bzw. Verbänden der Waffen-SS identifizieren (bitte detailliert angeben)?


Als Spezialkräfte der Bundeswehr werden die Einsatzkräfte des Kommandos Spezialkräfte des Heeres und die Kampfschwimmerkompanie der Marine bezeichnet. Darüber hinaus verfügt die Bundeswehr über keine weiteren Spezialverbände.

Es liegen keine Erkenntnisse vor, die den Verdacht einer Identifikation der genannten Verbände oder anderer Truppenteile mit Verbänden derWaffen-SS oder der Wehrmacht begründen könnten.

8. Wie realistisch ist, unter Berücksichtigung der speziellen Ausbildung und Abschottung des KSK, die Umschreibung des KSK als „Ordensgemeinschaft“ in dem Sinne einer vom Rest der Gesellschaft abgeschirmten, mit eigenem Selbstverständnis und Habitus operierenden Gemeinschaft, und wie verträgt sich das mit dem Anspruch der Inneren Führung?

Aus taktisch-operativen Gründen sowie zum Schutz der Identität der Einsatzkräfte und deren Angehöriger unterliegen Operationen und Ausbildungseinrichtungen der Spezialkräfte einer besonderen Schutzwürdigkeit.

Eine „Ordensgemeinschaft“ kann daraus nicht abgeleitet werden. Das Selbstverständnis der Soldaten entspricht dem des Leitbilds vom Staatsbürger in Uniform und den Grundsätzen der Inneren Führung.

9. Wie beurteilt die Bundesregierung die aus der Geheimhaltung der KSKAktivitäten resultierende Folge, dass sich die Öffentlichkeit nicht davon überzeugen kann, dass im KSK die Prinzipien der Inneren Führung gewahrt werden?

Hierzu wird auf die Antwort zur Frage 8 und die Vorbemerkungen verwiesen.

Die Grundsätze der Inneren Führung haben für die deutschen Streitkräfte uneingeschränkte Gültigkeit. Sie gelten selbstverständlich auch ausnahmslos für alle Soldaten des KSK. Die Innere Führung hat sich mit ihren Grundsätzen gerade in den Einsätzen der Bundeswehr besonders bewährt.

Im Übrigen wird die Einhaltung der Prinzipien der Inneren Führung durch die truppendienstlichen Vorgesetzten und den Beauftragten für Erziehung und Ausbildung des Generalinspekteurs der Bundeswehr sowie durch den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestags überwacht.

10. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die später zum Kreis des 20. Juli gehörenden Offiziere Henning von Tresckow und Rudolf-Christoph Freiherr von Gersdorff einen Einsatz der Division „Brandenburg“ am 22. Juni 1941 verantwortlich organisierten, in dessen Verlauf Angehörige der Division in Uniformen der Roten Armee die sowjetischen Wachmannschaften umbrachten (nach Forschungen des Historikers Christian Gerlach: Hitlergegner bei der Heeresgruppe Mitte, in: Gerd R. Ueberschär (Hg.): NS-Verbrechen und der militärische Widerstand gegen Hitler, Darmstadt 2000)?

Angehörige des „Lehr-Regiments Brandenburg z. b. V. 800“, eines Sonderverbandes der Wehrmacht u.a. für Sabotageunternehmen, führten zu Beginn des deutschen Überfalls auf die Sowjetunion getarnt in sowjetischen Uniformen Kommandounternehmen gegen grenznahe sowjetische Einrichtungen durch. Der damalige Oberstleutnant i. G. Henning von Tresckow und der damalige Major i. G. Rudolf Freiherr von Gersdorff waren Angehörige des Stabes der Heeresgruppe Mitte, in deren Abschnitt es zu jenen Kommandoaktionen kam.

Die Frage der Haltung von Angehörigen des militärischen Widerstands zu Kriegsverbrechen oder anderen völkerrechtswidrigen Handlungen wird in der historischen Forschung kontrovers diskutiert. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass gerade die Erfahrung, durch den rasseideologischen Vernichtungskrieg auch persönlich schuldig geworden zu sein, offensichtlich für einige der Verschwörer ein wesentlicher Antrieb ihres widerständigen Handelns gewesen ist.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke u. a. und der Fraktion DIE LINKE, Bundestagsdrucksache 16/2358, vom 7. August 2006 verwiesen.

a) Ist die Beteiligung der beiden Offiziere an diesem völkerrechtswidrigen Einsatz ein Grund dafür, dass gegenwärtige Kommandoeinheiten ihr Vorbild in der Division „Brandenburg“ sehen?

Nein. Die Vorbildfunktion der zur Rede stehenden Offiziere resultiert aus ihrem Wirken im militärischen Widerstand.

b) Ist die Organisierung des völkerrechtswidrigen Einsatzes der Division „Brandenburg“ durch Henning von Tresckow und Rudolf-Christoph Freiherr von Gersdorff Anlass für die Bundesregierung, die Vorbildfunktion dieser Offiziere in Frage zu stellen, um einen klaren Trennungsstrich zur Division „Brandenburg“ zu ziehen?

Nein. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke u. a. und der Fraktion DIE LINKE, Bundestagsdrucksache 16/2358, vom 7. August 2006 verwiesen.

11. Mit welchen Methoden hat General a. D. Ulrich K. Wegener in seiner Zeit als Kommandeur der GSG 9 versucht, einen Traditionsbezug der GSG 9 zur Division „Brandenburg“ herzustellen?

Es gibt keinerlei „Traditionsbezug“ zwischen der GSG 9 der Bundespolizei und der Division Brandenburg. Von Herrn Wegener in seiner Zeit als Kommandeur der GSG 9 sind keinerlei Bestrebungen bekannt, einen etwaigen Traditionsbezug herzustellen.

12. Falls die Bundesregierung zu Frage 11 keine Erkenntnisse hat: Beabsichtigt sie, solche Erkenntnisse zu beschaffen, um den Verdacht auf faschistische Traditionsbezüge in der GSG 9 auszuräumen?

Jedweder Verdacht gegen die GSG 9 auf die angesprochenen Traditionsbezüge ist unbegründet. Es gibt keinen Anlass, dies in Zweifel zu ziehen.

13. Gab es während der Dienstzeit des Generals a. D. Ulrich K. Wegener als Kommandeur der GSG 9 jemals Kritik an dessen wehrmachtsverherrlichenden Auffassungen aus der GSG 9 selbst, und wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung dies?

Aus der Dienstzeit des Herrn Wegener bei der GSG 9 ist nichts über etwaige wehrmachtsverherrlichende Auffassungen bekannt.

14. Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Verlag Pour-le-Mérite?

Der „Pour-le-Mérite-Verlag“, auch „Pour le Mérite-Verlag für Militärgeschichte“ genannt, mit Sitz in 24236 Selent ist der Bundesregierung seit Mitte 1998 bekannt und gehört zum Unternehmen des organisationsunabhängigen rechtsextremistischen Verlegers Dietmar Munier (Jg. 1954, Verleger und Buchhändler).

Über diesen und dessen „Arndt-Verlag“ wurde in den vergangenen Jahren regelmäßig im Verfassungsschutzbericht des Bundes berichtet (vgl. zuletzt Verfassungsschutzbericht 2005, S. 129 f.). Im „Pour-le-Mérite-Verlag“ werden Bücher mit nicht eindeutig rechtsextremistischem Inhalt zu militärhistorischen Themen angeboten.

15. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Zeitschrift des Deutschen Bundeswehrverbandes, „Die Bundeswehr“, in ihrer Oktoberausgabe 2006 eine überaus positive Buchbesprechung von „Geheime Krieger – drei deutsche Kommandoverbände im Bild“ veröffentlicht hat, und welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung hieraus über die Akzeptanz, welche die Ansichten des Generals a. D. Reinhard Günzel in der Bundeswehr finden?

Der Deutsche Bundeswehr Verband (DBwV) ist ein eingetragener Verein im Sinne des Vereinsrechts. Dieser zivilrechtlich organisierte Verein unterliegt nicht dem Einfluss der Bundeswehr. Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, Buchbesprechungen in Verbandszeitschriften eingetragener Vereine zu kommentieren.

16. Warum hat die Bildstelle der Bundeswehr ausweislich der Angabe im Impressum von „Geheime Krieger – drei deutsche Kommandoverbände im Bild“ mehrere Fotos zur Verfügung gestellt?
Wurde dem Verlag dafür ein Honorar berechnet, und wenn ja, in welcher Höhe?


Das Zentralarchiv der Bundeswehr (Streitkräfteamt – Abteilung I/Informations und Medienzentrale der Bundeswehr) hat weder an den Verlag „Pour le Mérite“ noch an die genannten Autoren des in Rede stehenden Buches auf Anfrage Fotos geliefert und daher auch kein Honorar berechnet. Demzufolge sind auch keine Belegexemplare eingegangen.

Aus Anlass des 50jährigen Bestehens der Bundeswehr im Jahr 2005 wurde eine Foto-CD mit insgesamt 595 Fotos zur Bundeswehr (dabei auch Motive KSK) aus dem Archiv der Informations- und Medienzentrale der Bundeswehr (IMZBw) zusammengestellt und in einer Auflage von 250 Stück an die Militärattachéstäbe, die Truppe und auch an Medien verteilt, um diesen im Jubiläumsjahr aktuelles und historisches Bildmaterial für ihre Berichterstattung zur Verfügung zu stellen. Alle Fotos waren mit den Hinweisen (u. a.): „Abdruck honorarfrei; Nutzung für Werbung nicht gestattet; Übersendung Belegexemplar an BMVg – Presse-/InfoStab“ versehen.

Im Zuge dieser Verteilung wurde auch – auf schriftliche Anforderung vom 5. Mai 2005 ohne Angabe des Verwendungszwecks – einem Journalisten1) des Verlags Deutsche Militärzeitschrift, einExemplar der Foto-CD zugesandt. Dabei wurde übersehen, dass die Deutsche Militärzeitschrift (DMZ) dem rechtsextremistischen „Arndt-Verlag“ des Verlegers Dietmar Munier nahe steht. Auch der „Pour le Mérite“-Verlag gehört zur Verlagsgruppe Muniers.

Daher ist nicht auszuschließen, dass der Verlag auf diesem Wege in den Besitz der CD gelangt ist und die darauf befindlichen Fotos für das genannte Buch verwendet hat.

17. Sieht die Bundesregierung Anlass für intensivierte Maßnahmen, um die Angehörigen von Spezialeinheiten historisch und politisch zu schulen?

Nein.

[Fußnote:]
1) Der Name ist der Bundesregierung bekannt.


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