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Sicherheit ohne Konzept

Die Reform der Bundeswehr steht auf tönernen Füßen

Von Reinhard Mutz

Den folgenden Beitrag des Hamburger Friedensforschers Reinhard Mutz entnahmen wir der Wochenzeitung "Freitag". Es handelt sich dabei um eine gekürzte Fassung aus dem diesjährigen "Friedensgutachten" . Wir dokumentieren den Artikel in Auszügen.

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Bei aller Skepsis gegen Superlative - hier trifft er zu: Die Bundeswehr erfährt derzeit den einschneidendsten Umbau in den 45 Jahren ihres Bestehens. Sie wird kleiner, wenngleich nicht billiger, dafür beweglicher und mit mehr Berufssoldaten bei weniger Wehrpflichtigen professioneller. Sie tauscht das schwere Gerät, das ihren Wirkungsradius mehr oder minder auf das Bundesgebiet beschränkte, gegen eine leichtere, über größere Entfernungen rasch verlegbare Bewaffnung. Mit der neuen Ausrüstung erwirbt sie neue Fähigkeiten. Sie erhält einen mächtigeren Generalinspekteur, der mit Hilfe eines "Einsatzrates", einer eigenen Operationsabteilung in seinem Führungsstab und eines Einsatzführungskommandos Operationen der Bundeswehr plant, vorbereitet und lenkt. Der Umfang der voll präsenten Kampftruppen - vormals Krisenreaktionskräfte, jetzt Einsatzkräfte - wird verdreifacht. Dafür entfallen die mobilisierungsabhängigen Hauptverteidigungskräfte. Man wird sich an mehr Soldatinnen gewöhnen, auch in Kampfverbänden, und an eine schrumpfende Anzahl militärischer Standorte in der Bundesrepublik. All diese organisatorischen, administrativen und technischen Neuerungen sind ausführlich beschrieben und in einer gewissen Breite auch öffentlich erörtert worden.

Vergleichsweise knapp beschrieben und so gut wie gar nicht öffentlich diskutiert sind bisher die konzeptionellen Prämissen der Armeereform und die strategischen Implikationen, die damit einhergehen. Für die politische Geschichte der Bundesrepublik stellen sie eine möglicherweise noch tiefgreifendere Zäsur dar, als für die deutschen Streitkräfte selbst. Es ist der Wandel des Auftrags, der die Reform der Bundeswehr zu einer Art Neugründung macht. Karl Feldmeyer, ein fachkundiger Kommentator und profilierter Befürworter der Umgestaltung umschreibt den Auftragswandel in der FAZ vom 19. Oktober 2000 so: "Verteidigung ist für diese Armee, ebenso wie für die Nato, kaum mehr als eine Erinnerung an die eigene Entstehungsgeschichte... Aus einer Armee, die ... kampffähig sein sollte, um nicht kämpfen zu müssen, wird eine Armee, deren Existenzgrund die Einsicht ist, daß sie gegebenenfalls eingesetzt werden muß, um die Interessen des eigenen Landes und des westlichen Bündnissystems zu schützen. ... Gestern geschah das in Bosnien, heute auch im Kosovo, morgen womöglich auf den Golan-Höhen oder im Golf." Daraus folgt: "Zur Bereitschaft, den eigenen Staat auf seinem Territorium gegen einen Aggressor zu verteidigen, muß diejenige kommen, notfalls ein anderes Land anzugreifen ... und zwar gegebenenfalls sogar ohne einen legitimierenden Beschluß der Vereinten Nationen."

... Die politische und militärische Führung der Streitkräfte formuliert so nicht. Sie wählt ein weniger drastisches Vokabular. Gleichwohl gelangt sie in der Sache zu sehr ähnlichen Ergebnissen. Erfordert aber eine so fundamentale Umdeutung von Sinn und Zweck der Bundeswehr nicht eine vergleichbar umfassende sicherheitspolitische Begründung? Sie steht bisher aus.

...Wer oder was gefährdet die Sicherheit der Bundesrepublik? Wer oder was bedroht unsere Verbündeten? Was können Streitkräfte und Rüstungen dagegen ausrichten? Welcher militärischen Abstützung bedarf möglicherweise zivile Krisenprävention? Erst dann wäre der Grund gelegt für die politische Konklusion: Worin besteht künftig der Auftrag der Bundeswehr? Wie und womit kann sie ihn erfüllen?

Das neue Fähigkeitsprofil der Bundeswehr, so ihr ranghöchster General, (Harald Kujat - d.R.) muss drei Anforderungen gerecht werden: "dem verfassungsmäßigen Auftrag, dem erweiterten Aufgabenspektrum und unseren internationalen Verpflichtungen". Was wird darunter verstanden, was hat es damit auf sich?

Die deutsche Verfassung beschränkt den Auftrag der Bundeswehr ausdrücklich auf die Landesverteidigung und definiert den Verteidigungsfall als Angriff mit Waffengewalt auf das Bundesgebiet. Daraus darf nicht gefolgert werden, die alte Bundesrepublik, die sich selbst in hohem Maße als schutzbedürftig empfand, wäre nicht bereit gewesen, ihrerseits Beistand zu leisten, wenn einer ihrer Verbündeten ihn benötigt hätte ... Politisch strittig war das Prinzip der kollektiven Selbstverteidigung nie. ...Die Bundesrepublik hat sich festgelegt und muss dazu stehen: Bündnisverteidigung ist ein Bestandteil des Auftrags deutscher Streitkräfte - wenngleich nicht von Verfassungsrang, so doch als Folge der vor fast einem halben Jahrhundert eingegangenen und stets hochgehaltenen vertraglichen Verpflichtung.

Andererseits: Gleicht die Sicherheitslage von einst auch nur im entferntesten der gegenwärtigen? Hat die NATO von heute noch einen ernstzunehmenden strategischen Gegner?... Eingestandenermaßen geriet nach dem Ende der Ost-West-Konfrontation die kollektive Verteidigung zum Einsatzfall mit der "geringsten Eintrittswahrscheinlichkeit". Warum markiert sie dann immer noch den Kernauftrag der Bundeswehr,... während gleichzeitig die Krisenbewältigung zum künftig wahrscheinlichsten Einsatzfall erklärt wird, auf den nahezu alle Planungsdaten der Strukturreform ersichtlich zulaufen?...

Was der verfassungsmäßige Auftrag an Legitimation militärischer Personal-, Ausrüstungs- und Einsatzplanung nicht länger hergibt, muss das erweiterte Aufgabenspektrum kompensieren. Worin genau dieser zusätzliche Aufgabenkatalog besteht, bleibt offen. Keine amtliche Quelle liefert eine randscharfe Definition. ... Um aus den generellen Feststellungen und Hypothesen operative Einsichten zu gewinnen, fehlen wesentliche Verbindungsglieder. Was ist überhaupt neu an den "neuen" Risiken? Was rechtfertigt die Zuversicht, dass politisch verursachte Spannungen auf militärische Instrumente ansprechen? Und wieso sind es gerade die Bundesrepublik und deren Bündnispartner, denen aus potenziellen Krisenlagen außerhalb ihres politischen Zuständigkeitsbereichs "erweiterte" militärische Aufgaben zuwachsen? Der letzten Frage begegnen die deutschen Stellungnahmen mit einem Kunstgriff, der sie der Notwendigkeit einer eigenen Antwort enthebt: Sie verweisen auf das neue Strategische Konzept der NATO.

Dort findet sich zwar ebenso wenig eine in sich stimmige Begründung für die Ausweitung der Bündnisaufgaben in funktionaler wie geografischer Hinsicht, aber als Faktum zählt, dass die NATO sich dafür entschieden hat. Die Bundesrepublik war an der Entscheidungsbildung beteiligt, sie trägt den Beschluss mit und ist politisch daran gebunden. Seit zwei Jahren gehört sie einem Bündnis an, dessen Zweck de facto von der kollektiven Selbstverteidigung zur militärischen Intervention umgewidmet wurde. ... Auch macht das Dokument deutlich, dass dazu ein UN-Mandat nicht als unerlässlich erachtet wird: Auswahl, Koordination und Kontrolle der Maßnahmen sollen "wie bei jeder Gewaltanwendung durch das Bündnis" den politischen Gremien der Allianz obliegen. ...

Als Teil der internationalen Gemeinschaft und Mitglied der Vereinten Nationen unterliegt die Bundesrepublik den Pflichten des Völkerrechts. Die UN-Charta bestimmt unzweideutig, welche beiden Ausnahmen die Abweichung vom generellen Gewaltverbot zulassen: die Selbstverteidigung sowie die Wiederherstellung des Friedens und der internationalen Sicherheit. Die Charta regelt ebenso unmissverständlich, wer allein über das Vorliegen des Ausnahmefalls und über die dann zu treffenden Maßnahmen befinden kann: der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Einen Hinweis auf die Bindung der Bundesrepublik an die Normen des Völkerrechts sucht man unter dem Stichwort internationaler Verpflichtungen deutscher Sicherheitspolitik vergebens. Die faktische Verdrängung der Vereinten Nationen durch die westliche Allianz aus den Sicherheitsbeziehungen zumindest der nördlichen Hemisphäre hat die deutsche Politik ohne Vorbehalt nachvollzogen ...

Unter internationalen Verpflichtungen verstehen die Planungsdokumente zur Bundeswehrreform etwas anderes als die strikte Bindung von Einsätzen deutscher Streitkräfte an die Vorschriften des Völkerrechts. Gemeint sind militärische und rüstungspolitische Beteiligungsleistungen, die Deutschland der NATO und neuerdings auch der Europäischen Union in Aussicht gestellt hat ...

Aus dem Planungsvorgaben der NATO und der Europäischen Union ergeben sich die nationalen Streitkräfteziele. Gleichsam aus dem Stand ... will die Bundeswehr ausreichende Kräfte bereitstellen, um an entweder einer großen oder an zwei gleichzeitig ablaufenden mittleren Operationen teilnehmen zu können sowie jeweils zusätzlich an mehreren kleinen Operationen. Dabei gilt als große Operation ein Einsatz von bis zu 50.000 deutschen Soldaten für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr. Eine mittlere Operation bedeutet die Abordnung von bis zu 10.000 Soldaten über mehrere Jahre. Eine der beiden mittleren Operationen soll künftig auch durch die EU geführt werden können. ... In vier dieser Szenarien ist die Bundeswehr eingebunden, nämlich in Nordnorwegen, in Polen, an den türkischen Meerengen samt der Ägäis sowie in Südanatolien entlang der türkischen Grenze zu Syrien und dem Irak.

... Wie die neue NATO-Strategie das erweiterte Aufgabenspektrum der Bündnisstreitkräfte begreift, kann herausfinden, wer durch die Schale verfremdender Rhetorik bis zu den Kernaussagen des Dokuments vordringt. Danach endet alle Transparenz. Die Umsetzung in Planungsziele, Streitkräfteplafonds, Kommandostrukturen, Einsatzszenarien, Rüstungsinvestitionsprogramme geschieht in Brüssel, wird dort verhandelt und dort verabschiedet. Als sakrosankte "internationale Verpflichtungen" gelangen sie in den nationalen Politikprozess zurück. Befragt, gar in Zweifel gezogen werden dürfen sie hier nicht mehr - die Bündnisfähigkeit stünde auf dem Spiel.

Dabei sind es gerade die Schnittstellen zwischen Verfassungsauftrag und Bündnisstrategie, zwischen Aufgabenspektrum und Bedarfserhebung, die auf den Prüfstand gehören. Das Friedensgebot des Grundgesetzes kontrastiert mit dem Interventionskonzept der Allianz. Der veranschlagte Mittelbedarf passt nicht zum Lagebild. Welcher der neuen Gefahren wäre denn mit einem Großeinsatz der Bundeswehr entgegenzutreten, der 50.000 deutsche Soldaten ein Jahr lang bindet, zusätzlich zu Aufgeboten proportionaler Größenordnung aus den anderen Bündnisstaaten? Wo zeichnen sich potenzielle Anlässe für zwei parallele mittlere Operationen ab? Woran bemessen sich die dekretierten Kräfteansätze und wie werden sie ermittelt? Existiert überhaupt eine realitätskonforme sicherheitspolitische Risikoanalyse?

... Drei der vier Einsatzräume, in denen die Bundeswehr aushelfen müsste, machen deutlich, dass aus Brüsseler Sicht der neue Kontrahent noch immer der alte ist: Moskau.... Auf Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, urteilt die NATO, geht von (der russischen -d.R.) Armee keine Gefahr für Westeuropa mehr aus. Natürlich bleiben die Kernwaffen.... Aber nukleare Waffen waren stets ein Abschreckungsinstrument, nie ein Erzwingungsmittel - zum operativen Machtpoker sind sie ungeeignet....

Die Bundesrepublik hat achtzehn Alliierte, zusammen halten sie rund vier Millionen Soldaten unter Waffen. Ein politischer Gegner, gar ein halbwegs ebenbürtiger, ist weit und breit nicht in Sicht. Russlands Armee zählt noch eine Million Soldaten. Weitere Abrüstungsschritte, vorzugsweise allseitig, vereinbart und kontrolliert, wäre das Gebot der Sicherheitssituation Europas. Selbst wenn der Westen zunächst voranginge, geriete er lange nicht in eine kritische Lage. Warum die stattlichen deutschen NATO-Verpflichtungen dennoch keine Abstriche dulden, erklärt die Bundeswehrspitze (damit, dass) eine signifikante Reduzierung des deutschen Beitrages ... nicht nur vor dem Hintergrund der Jahrzehnte lang bewiesenen Bündnissolidarität gegenüber Deutschland Unverständnis unserer Partner hervorrufen, sondern auch dazu führen (würde), dass die Umsetzung deutscher Sicherheitsinteressen aufgrund eines geminderten Einflusses schwieriger würde. Viel deutlicher lässt sich kaum ausdrücken, dass dem Umfang des Militärbeitrages der Bundesrepublik ein zwingendes militärisches Erfordernis nicht zugrunde liegt.

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... Prävention oder Intervention? Politische vor militärischer Sicherheitsvorsorge? Die deutsche Politik ist unentschieden. Sichtbar umgesteuert hat sie bisher nicht. Vor allem davon hängt aber ab, ob die Bundeswehr, wie sie nicht müde wird zu beklagen, unterfinanziert ist oder mit dem jetzt angestrebten Präsenzumfang von 285.000 Soldaten und einer Aufwuchsstärke bis zu 500.000 Soldaten noch immer überdimensioniert.

Hat sich die Bundesrepublik mit ihrer Zustimmung zur neuen Allianzstrategie unwiderruflich auf den Kurs militärischer Krisenbewältigung festgelegt? Ist Interventionspolitik jetzt Bündnispflicht? ...Es hängt von den Mitgliedstaaten ab, zu entscheiden, welche Entwicklung sie fördern wollen. Keine Bündnispflicht entbindet sie von der eigenen Verantwortung. Nicht einmal die Kernbestimmung des NATO-Vertrages, das kollektive Beistandsgebot, schreibt den Mitgliedern die Wahl der Mittel vor. Um wie viel weniger sind sie dann gehalten, im Gleichschritt zu marschieren, wenn es um Vorhaben geht, die der Bündnisvertrag gar nicht vorsieht.

Vollends unbegründet wäre die Sorge der Bundesregierung, in einer internationalen Krise zwischen Normen des Völkerrechts und dem politischen Postulat der Bündnissolidarität wählen zu müssen. Was dem Völkerrecht widerspricht, lässt auch der Nordatlantikvertrag nicht zu. Die Bundesrepublik schuldet ihren Alliierten Beistand zur Abwehr eines bewaffneten Angriffs, sie schuldet ihnen nicht Beihilfe zur Führung eines bewaffneten Angriffs. Ferner schuldet sie ihnen, internationale Streitfälle, an denen sie beteiligt ist, so zu regeln, dass Frieden und Sicherheit nicht gefährdet werden sowie jede Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung zu unterlassen. Sollte sich das Bündnis über das Gewaltverbot hinwegsetzen, wie im Kosovo-Krieg geschehen, missachtet es außer der Charta der Vereinten Nationen auch seine eigenen vertraglichen Grundlagen. ...

... Verteidigung einerseits, Friedenssicherung nach den Normen und in der Verantwortung der internationalen Rechtsgemeinschaft andererseits, sind die beiden Aufgaben, die den Einsatz militärischer Streitkräfte legitimieren. Eine wirklichkeitsnahe Bedarfsanalyse, die den Umfang, die Ausrüstung und den Finanzrahmen der Bundeswehr daran bemisst, steht weiterhin aus. Größe, Einwohnerzahl, Wirtschaftskraft und politisches Gewicht eines Landes sind hingegen ebenso wenig legitime Richtgrößen für nationale Armeen und Rüstungen wie das Argument, die wiedererlangte Souveränität verpflichte Deutschland zu mehr militärischem Engagement. Souveränität beweist ein Staat, der die Streitkräfte vorhält, die er für eine friedensverträgliche Sicherheitspolitik wirklich braucht. Souveränität lässt vermissen, wer sich Streitkräfte leistet, die er seinem Status schuldig zu sein glaubt. Solange Regierung, Parlament, Parteien und demokratische Öffentlichkeit in der Bundesrepublik diese Diskussion nicht führen, steht die Reform der Bundeswehr auf tönernen Füßen.

Aus: Freitag, Nr. 24, 8. Juni 2001

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