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Krieg mit juristischen Mitteln

Minister Guttenberg will Sonderregelungen für Soldaten im Einsatz

Von René Heilig *

»Wir schaffen eine zentrale Zuständigkeit der Justiz für die Verfolgung von Straftaten von Soldaten, die diesen in Ausübung ihres Dienstes im Ausland vorgeworfen werden.« So steht es auf Seite 121 im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP. Kritiker wie der Linksfraktionsexperte Paul Schäfer fürchten Sondergerichte und damit Sonderrecht für Soldaten.

Am Wochenende bombardierten NATO-Jets in der westlichen Provinz Badghis irrtümlich ein Basisgebäude der Koalitions- und der afghanischen Truppen. Bilanz: Vier afghanische Soldaten und drei Polizisten wurden getötet. Die Ursachen derartiger Fehlwürfe lassen sich vertuschen.

Nicht vertuschen lässt sich der Luftangriff, den Bundeswehroberst Georg Klein am 4. September bei Kundus befohlen hat und dem bis zu 140 Menschen - vor allem Zivilisten - umkamen. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden prüfte, ob Ermittlungen gegen Klein eingeleitet werden müssen. Man kam - erstmalig - zu dem Schluss, dass der Fall wohl nicht nach »normalem« Strafrecht, sondern völkerstrafrechtlich zu beurteilen sei. Endgültig klären soll den Sachverhalt nun die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Und würde diese zustimmen, wäre es eine neue Qualität in der Einschätzung der Situation in Afghanistan.

Ein mögliches Strafverfahren hätte für die Bundeswehr katastrophale Folgen, protestiert Ex-Generalinspekteur Harald Kujat, denn jeder Offizier werde sich dann überlegen, »ob er unter diesen Bedingungen noch Führungsverantwortung übernimmt«. Der Umgang mit Oberst Klein sei ein »einziger Skandal«, schimpft Kujat.

Der neue Verteidigungsminister und promovierte Jurist Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), der mit seinem lockeren Spruch über kriegsähnliche Zustände in Afghanistan eine überfällige Debatte losgetreten hat, spürt nun Konsequenzen. Er fordert mehr Rechtssicherheit für Soldaten. »Hier muss zwingend nachgeschärft werden, dass solche Zweifel nicht entstehen, gerade wenn Entscheidungen unter Zeitdruck fallen müssen.« Guttenberg prägte den Begriff der nicht-internationalen bewaffneten Konflikte. Was immer der bedeuten soll - Ziel ist es, Soldaten von juristischen Konsequenzen ihres Tuns freizustellen.

Auch der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Oberst d.R. Jörg van Essen, fordert ein Ausnahmerecht für Militärs. Er sprach zivilen Staatsanwälten und Richtern die Kompetenz zur Beurteilung solcher Fälle ab und erklärte, die Regierung wolle in Potsdam rasch eine zentrale Gerichtsbarkeit für die Bundeswehrsoldaten aufbauen.

* Aus: Neues Deutschland, 9. November 2009


"Eingebettete" Ankläger

Nach von Deutschem angeordneten Massaker in Kundus: Bundesregierung drängt auf Sonderjustiz für Soldaten. Linkspartei kritisiert die Pläne

Von Frank Brendle **


Für Bundeswehrsoldaten soll künftig eine eigene Gerichtsbarkeit geschaffen werden. Politiker der Regierungsparteien haben am Wochenende gefordert, das normale Verfahren, das die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften regelt, für Soldaten außer Kraft zu setzen. »Wir brauchen dringend eine zentral zuständige Staatsanwaltschaft und Gerichtsbarkeit für Auslandseinsätze der Bundeswehr«, erklärte der parlamentarische Geschäftsführer und Verteidigungsexperte der FDP, Jörg van Essen, am Samstag in der Neuen Osnabrücker Zeitung. Er schlug die Staatsanwaltschaft Potsdam vor, wo auch der Sitz des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr ist. Bisher führt diese Staatsanwaltschaft nur Vorermittlungen, die Verfahren werden dann an diejenige Behörde abgegeben, in deren Zuständigkeitsbereich die Einheit des Soldaten liegt. Der CSU-Sicherheitspolitiker Hans-Peter Uhl schloß sich van Essen an und sagte, die Neuregelung werde rasch erfolgen: »Die heutige Rechtslage ist eine Zumutung für die Soldaten, die in Afghanistan unter Feuer stehen«, so Uhl. Der frühere Generalinspekteur Klaus Naumann nannte die Pläne »vernünftig« und schlug vor, Staatsanwälte sollten künftig die Soldaten in den Einsätzen begleiten, um »Vorurteile« abzubauen.

Auf eine zivile Sondergerichtsbarkeit für Soldaten hatten sich Union und FDP im Koalitionsvertrag geeinigt. Grund dafür, daß die Regierungspolitiker nun aufs Tempo drücken, sind die Ermittlungen gegen den für das Kundus-Massaker verantwortlichen Oberst Georg Klein. Das Verfahren zeige, »daß die deutsche Justiz schlecht aufgestellt ist«, so van Essen. Die deutschen Soldaten erwarteten »völlig zu Recht, daß Richter und Staatsanwälte mit hinlänglichem Spezialwissen die Vorwürfe beurteilen«. Essen führte an, es gebe auch Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftsdelikte. Der Verteidigungsexperte der Partei Die Linke, Paul Schäfer, sprach sich gegen die Pläne aus und warnte davor, »unter dem Deckmantel der Praktikabilität« die bisherigen Beschränkungen für Gewaltanwendung aufzuweichen.

Auch »eingebettete Staatsanwälte« hätten im Ausland keine Ermittlungsbefugnisse und wären weiter auf die Zuarbeit von Bundeswehrangehörigen angewiesen. Sie hätten aber womöglich mehr Vertrauen in deren Arbeit, vor allem, wenn die zugleich Reserveoffiziere sind - eine Forderung, die in Bundeswehrkreisen erhoben wird.

Die Justizminister der Länder hatten eine Spezialgerichtsbarkeit für Soldaten erst im Juni mehrheitlich abgelehnt. Denn sie könne als »Militärgerichtsbarkeit durch die Hintertür« gesehen werden, wie damals der Tagesspiegel berichtete.

** Aus: junge Welt, 9. November 2009

Opposition kritisiert geplante Gerichtsbarkeit für Soldaten

Die von Union und FDP geplante zentrale Gerichtsbarkeit für Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz stößt in der Opposition auf Widerstand. Die Koalition zäume damit "das Pferd vom Schwanz her auf", sagte Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin der "Frankfurter Rundschau" (Ausgabe vom 9. Nov.). Zunächst müsse klargestellt werden, nach welchem Recht die Bundeswehr in Afghanistan handele. "Ist das Polizeirecht, allgemeines Kriegsvölkerrecht oder irgendetwas dazwischen?". Erst danach könne überlegt werden, ob Zuständigkeiten zusammengelegt werden sollen.

Es sei doch "ein erschütternder Befund", wenn Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) jetzt feststelle, dass es nicht genügend Rechtssicherheit für Soldaten gebe. Die FDP wolle mit der Debatte um Zuständigkeiten genau diese nötigen rechtlichen Überlegungen unterlaufen.

Die Linke lehnt die Regierungspläne grundsätzlich ab. "Davon halte ich gar nichts", sagte der rechtspolitische Sprecher Wolfgang Neskovic der Zeitung. "Die angebliche Sachnähe eines bestimmten Staatsanwaltes, die jetzt gewünscht wird, ist doch gleichzeitig der entscheidende Nachteil. Es besteht die Besorgnis der Befangenheit."

Demgegenüber verteidigte die FDP das Vorhaben. "Ich bin zuversichtlich, dass wir schnellstmöglich die Grundlage für eine zentrale Gerichtsbarkeit für Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz schaffen werden", sagte die FDP-Fraktionsvorsitzende Birgit Homburger der "Berliner Zeitung". "Die Soldaten erhalten mehr Rechtssicherheit, wenn Staatsanwaltschaft und Gericht den nötigen Einblick in die spezielle Situation der Soldaten haben." Zudem würden die Verfahren beschleunigt.

Homburger verwies auf den Koalitionsvertrag, in dem sich Union und FDP auf eine zentrale Zuständigkeit bei Ermittlungen gegen Bundeswehrsoldaten verständigt hatten, die sich bei der Ausübung ihres Dienstes einer Straftat schuldig gemacht haben sollen. "Ich bin über die Einigung sehr froh. Dies war eine zentrale Forderung der FDP", sagte sie.

Quelle: Nachrichtenagentur AFP, 9. November 2009




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