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"Gerechte Globalisierung – Deutschland in Europa und in der Welt"

Der außenpolitische Teil der rot-grünen Koalitionsvereinbarung 2002 im Wortlaut

Am 16. Oktober 2002 stellten die SPD und Bündnis 90/Die Grünen ihren Koalitionsvertrag für die nächste Wahlperiode vor. Wir dokumentieren im Folgenden große Teile aus Kapitel IX, das sich mit der Außen- und Sicherheits- und Entwicklungspolitik befasst. Abschnitte, die ausgelassen sind, werden entsprechend gekennzeichnet.


IX. Gerechte Globalisierung – Deutschland in Europa und in der Welt

16. Oktober 2002

Außen- und Sicherheitspolitik

Deutschland ist in der Welt mit einer Vielzahl neuer Herausforderungen konfrontiert. Die gerechte Gestaltung der Globalisierung, der Kampf gegen den Terror und die Bewältigung regionaler Konflikte, bestimmen mit der europäischen Integration und dem transatlantischen Verhältnis die deutsche Außenpolitik. Nur durch internationale Zusammenarbeit können diese Aufgaben gelöst werden.

Die Regierungskoalition bekennt sich daher ausdrücklich zu ihren multilateralen Verpflichtungen im Rahmen internationaler Institutionen wie den Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der NATO, der OSZE und dem Europarat. Grundlagen für ihr außenpolitisches Handeln sind Beachtung des Völkerrechts, Eintreten für Menschenrechte, Dialogbereitschaft, Krisenprävention, Gewaltverzicht und Vertrauensbildung. Sie wird ihre außenpolitischen Grundlinien - freundschaftliche Zusammenarbeit mit allen Nachbarn, Pflege der transatlantischen Partnerschaft, Vertiefung und Erweiterung der Europäischen Union und die Förderung nachhaltiger Entwicklung - fortführen.

Im Rahmen der Globalisierungsgestaltung setzen wir uns weiterhin für Zivilisierung und Verrechtlichung der internationalen Beziehungen und für Rüstungsbegrenzung und Abrüstung ein. Wir streben einen ökonomisch, ökologisch und sozial gerechten Interessenausgleich aller Weltregionen an und werden dabei unsere Zusammenarbeit mit den Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas verstärken.

Unser gemeinsames Ziel ist, weltweit ein System globaler kooperativer Sicherheit zu entwickeln, das allen Menschen ermöglicht, friedlich, frei und ohne Not zu leben. Deutsche Außenpolitik ist Friedenspolitik.

Stärkung und Reform der Vereinten Nationen und multilateraler Strukturen

Bei der Bewältigung der großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts fällt den Vereinten Nationen eine Schlüsselrolle zu. Die Bundesregierung ist entschlossen, als nicht-ständiges Mitglied des Sicherheitsrats in den Jahren 2003/2004 ihren Beitrag zur Wahrung des internationalen Friedens und der Sicherheit zu leisten. Sie stützt sich dabei auf einen Sicherheitsbegriff, der auch wirtschaftliche, menschenrechtliche und entwicklungspolitische Aspekte berücksichtigt. Die Bundesregierung hält daran fest, dass ein europäischer Sitz im Sicherheitsrat wünschenswert wäre. Sie wird die Aufnahme Deutschlands als ständiges Mitglied des VN-Sicherheitsrats nur anstreben, wenn ein europäischer Sitz nicht erreichbar scheint und gleichzeitig eine Sicherheitsrats-Reform unter dem Gesichtspunkt größerer regionaler Ausgewogenheit abgeschlossen werden kann.

Die Verrechtlichung der internationalen Beziehungen wird zu einer nachhaltigen Stärkung der Vereinten Nationen führen. Die Bundesregierung unterstützt und fördert den Prozess der Errichtung und Konsolidierung des Internationalen Straf-gerichtshofs.

Die Bundesregierung bekennt sich zu den in der Millenniumserklärung der Vereinten Nationen sowie zu den beim Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg festgelegten Zielsetzungen.

Die OSZE ist die einzige gesamteuropäische Organisation mit einem umfassenden Sicherheitsbegriff. Sie bietet auch eine Plattform für die Zusammenarbeit mit den Ländern Zentralasiens. Wir werden uns dafür einsetzen, das politische Profil der OSZE zu stärken und auf eine angemessene personelle und finanzielle Ausstattung der OSZE hinwirken.

Aus Sicht der Bundesregierung hat der Europarat eine Vorreiterrolle bei der Schaffung und Durchsetzung rechtsstaatlicher Prinzipien und einer europäischen Wertegemeinschaft.

Transatlantische Beziehungen

Ein enges Verhältnis zu den USA, dem wichtigsten außereuropäischen Partner Deutschlands, ist neben der europäischen Integration der zweite Pfeiler, auf dem die Freiheit und die Demokratie Deutschlands aufgebaut ist. Die freundschaftliche Beziehung zu den USA beruht auf gemeinsamen Werten und gemeinsamen Interessen. Sie bleibt eine unverzichtbare Konstante der deutschen Außenpolitik. Die Vertiefung des deutsch-amerikanischen und des europäisch-amerikanischen Verhältnisses ist ein entscheidendes Ziel unserer Politik.

Freiheit und Sicherheit, für die die atlantischen Partner gemeinsam eintreten, sind unabdingbare Voraussetzungen für eine friedliche Bürgergesellschaft. In diesem Geist setzt sich die Bundesregierung für eine Politik ein, die Verantwortung übernimmt und zivile und demokratische Gesellschaften in der Welt fördert.

NATO und NATO-Osterweiterung

Die Koalitionsparteien betrachten das Atlantische Bündnis als unverzichtbares Instrument für die Stabilität und Sicherheit Europas sowie für den Aufbau einer dauerhaften europäischen Friedensordnung. Die durch die Allianz gewährleistete Mitwirkung der Vereinigten Staaten von Amerika bleibt eine der Vorrausetzungen für Sicherheit auf dem Kontinent. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass die NATO die notwendige Anpassung an das veränderte sicherheitspolitische Umfeld konsequent fortsetzt und ihre Bedeutung für die europäische Sicherheit erhält. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, auf dem bevorstehenden NATO-Gipfel in Prag im Konsens einen möglichst großen Kreis von Staaten zur Mitgliedschaft im Bündnis einladen zu können.

Russland/Osteuropa

Wir wollen die Erweiterung der Europäischen Union und der NATO zur Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Nachbarn im Osten nutzen.

In der Europäischen Union, im Atlantischen Bündnis und im G8-Kreis streben wir den Ausbau einer belastbaren und dauerhaften Sicherheitspartnerschaft mit Russland an. Zugleich wollen wir die politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenarbeit unterstützen, die zum Erfolg der demokratischen, rechtsstaatlichen und sozialen Reformen beiträgt.

Wir wollen die Beziehungen zu einer unabhängigen Ukraine auf der Grundlage gemeinsamer Werte fortentwickeln, die Reformpolitik unterstützen, die Entwicklung der Zivilgesellschaft fördern und dabei helfen, die Demokratie fester zu verankern.

Zivile Krisenprävention

Zivile Krisenprävention und Konfliktbewältigung bleiben für die Bundesregierung Eckpfeiler ihrer internationalen Stabilitäts- und Friedenspolitik. Die Stärkung der Zivilgesellschaften und der friedensbereiten Kräfte in Konfliktregionen ist dabei ein elementarer Bestandteil jeglicher Konfliktprävention und Krisenbewältigung.

Die Bundesregierung wird die Infrastruktur zur Krisenprävention und zivilen Konfliktbearbeitung weiter ausbauen und die Friedensforschung sowie die deutsche Handlungsfähigkeit im Rahmen internationaler Friedenseinsätze stärken. Sie wird das jüngst gegründete "Zentrum für Internationale Friedenseinsätze" zu einer vollwertigen Entsendeorganisation ausbauen. Um zivilgesellschaftliche und lokale Friedensbemühungen in Konfliktregionen wirksamer werden zu lassen, wird die Bundesregierung den erfolgreich gestarteten Zivilen Friedensdienst sowie das im Jahre 2000 begründete Förderungsprogramm zur Krisenprävention und Unterstützung zivilgesellschaftlicher Friedensbemühungen in Konfliktregionen weiter ausbauen. Die Bundesregierung wird einen ressortübergreifenden Aktionsplan zur "Zivilen Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung" erarbeiten.

Kampf gegen den Terrorismus

Deutschland hat sich nach dem 11. September 2001 entschlossen gemeinsam mit unseren europäischen Partnern an die Seite der USA gestellt. Unsere Solidarität im Kampf gegen den internationalen Terrorismus gilt fort.

Die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus hält an. Seine Bekämpfung ist primär eine politische Aufgabe. Wir sind entschlossen, den Kampf gegen den internationalen Terrorismus im Rahmen der weltweiten Koalition fortzuführen und wo erforderlich zu intensivieren. Die Wahrung der Menschenrechte und rechtsstaatlicher Standards muss gewährleistet sein.

Die Bundesregierung hat eigene Initiativen zu einer weltweiten Strategie der globalen, strukturellen Prävention gegen die terroristische Herausforderung ergriffen. Oberste Priorität hat die Verfolgung der Täter des 11. September. Gleichzeitig muss eine solche Strategie im Kampf gegen den Terror ihren Schwerpunkt auf die Entschärfung und Lösung regionaler Konflikte legen. In diesem Zusammenhang werden wir weiterhin eigene Beiträge im Rahmen des Quartetts (UN, USA, EU, Russland) zur Beilegung des Nahostkonflikts leisten.

Die Herausführung Afghanistans aus der Bürgerkriegskatastrophe und der Aufbau eines demokratischen Staatswesens, das die eigene Bevölkerung schützt, ist international von großer Bedeutung.

Menschenrechte

Wir messen der weltweiten Durchsetzung von Menschenrechten zentrale Bedeutung zu. Internationale Friedenssicherung kann nur mit Schutz und Umsetzung von Menschenrechten erfolgreich sein. Menschenrechtliche Grundnormen sind unantastbar und dürfen unter keinen Umständen außer Kraft gesetzt werden.

Um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und zu ahnden, setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass diese Thematik bei internationaler Sicherheitszusammenarbeit stärker berücksichtigt wird. Institutionell wird sie die Stärkung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg fordern.

Die Bundesregierung wird darauf hinwirken, dass ausstehende Konventionen und Zusatzprotokolle im Menschenrechtsbereich ratifiziert sowie bestehende Vorbehalte zurückgenommen werden. Dies gilt auch für die Kinderrechtskonvention. Die Bundesregierung wird ihr besonderes Augenmerk auf die Durchsetzung von Frauenrechten legen. Sie wird ihr Engagement in diesem Bereich fortführen.

Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik
[...]

Bundeswehr und internationale Einsätze

Die Bundeswehr sichert gemeinsam mit den Streitkräften anderer Nationen den Friedensprozess in Afghanistan.

Auch im Rahmen der Operation ENDURING FREEDOM beteiligt sich die Bundeswehr an den militärischen Maßnahmen der internationalen Anti-Terror-Koalition. Ihr Beitrag macht deutlich, dass sich Deutschland der internationalen Verantwortung - seinem Gewicht in Europa und der Atlantischen Allianz entsprechend - stellt und die Zusage seiner Solidarität mit den Vereinigten Staaten im Kampf gegen den internationalen Terrorismus einlöst.

Soldaten der Bundeswehr wirken mit in den VN-Beobachtermissionen und der internationalen Rüstungskontrolle. Schwerpunkt des deutschen militärischen Engagements in internationalen Friedenseinsätzen bleibt auch nach dem Einschnitt des 11. September 2001 der Balkan. Dort sind derzeit rund 7000 Bundeswehrangehörige eingesetzt. Im Rahmen der SFOR in Bosnien und Herzegowina, der KFOR im Kosovo und der Task Force FOX in Mazedonien dienen sie der Gewalteindämmung und -verhütung. Zusammen mit Polizisten und zivilen Kräften tragen sie dazu bei, dass die Menschen in diesem Teil Europas nach Jahren der Gewalt und der Zerstörung eine Perspektive für eine friedliche Zukunft haben.

Wir werden die umfassende Reform der Bundeswehr fortsetzen und - wo erforderlich - konsequent weiterentwickeln. Aufgaben, Struktur, Ausrüstung und Mittel der Bundeswehr werden wieder in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht.

Das künftige Aufgabenspektrum der Bundeswehr wird ganz wesentlich durch die sicherheitspolitischen Entwicklungen und den Wandel der Bundeswehr zu einer Armee im Einsatz bestimmt. Aufgaben der Bundeswehr sind Landes- und Bündnisverteidigung und internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung im Rahmen der Charta der Vereinten Nationen einschließlich humanitärer Einsätze und Evakuierungen. Dafür sind moderne, gut ausgerüstete und schnell verfügbare Einsatzkräfte erforderlich. Ihre Modernisierung muss die europäischen integrierten Fähigkeiten in der NATO und in der EU stärken.

Die Gewichtung dieser Aufgaben hat grundlegenden Charakter für die künftige Rolle und die materielle Ausstattung der Bundeswehr. Die mittelfristige Finanzplanung bleibt die Grundlage für die Planungen der Bundeswehr.

Um diese Planungsvorgaben einzuhalten und gleichzeitig die Bundeswehr effizient zu modernisieren, wird die Bundesregierung die Beschaffungsplanung, die materielle Ausstattung und den Personalumfang der Bundeswehr fortlaufend den künftigen Anforderungen anpassen. Hierbei werden die Vorschläge der Kommission "Gemeinsame Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr" (Weizsäcker-Kommission) die Richtschnur bilden. Nach der weitgehenden Umsetzung der im Jahr 2000 eingeleiteten Bundeswehrreform, aber noch vor Ende der laufenden 15. Legislaturperiode, muss erneut überprüft werden, ob weitere Strukturanpassungen oder Änderungen bei der Wehrverfassung notwendig sind, um den sich weiterentwickelnden nationalen und internationalen Anforderungen gerecht zu werden.

Die veränderten Bedingungen der Bundeswehr erfordern eine Weiterentwicklung der Inneren Führung, politischen Bildung und Traditionspflege in der Bundeswehr. Der Frauenanteil in der Bundeswehr und in Friedenseinsätzen soll schrittweise erhöht werden.

Die parlamentarische Kontrolle von Spezialeinsätzen wird gewährleistet.

Die Koalitionsparteien verständigen sich auf eine kurzfristige Überprüfung der militärischen Planung einschließlich der Flugbewegungen am Standort Kyritz/Ruppiner Heide.

Abrüstung und Rüstungskontrolle

Multilaterale, vertraglich gestützte Abrüstung, Rüstungskontrolle und eine konsequente Nichtverbreitungspolitik sind integraler Bestandteil deutscher Außen- und Sicherheitspolitik. Ihre Weiterentwicklung und Implementierung sowie die Förderung präventiver Rüstungskontrolle - etwa im Bereich neuer Technologien - ist von zentraler Bedeutung für eine präventiv orientierte Friedenspolitik. Europa muss dabei künftig eine Vorreiterrolle übernehmen.

Die Bundesregierung hält an dem Ziel der vollständigen Abschaffung aller Massenvernichtungswaffen fest und beteiligt sich an den Initiativen zur Umsetzung dieses Ziels. Die Bundesregierung wird sich weiter für die nukleare Abrüstung und für die Stärkung des internationalen Nichtverbreitungsregimes einsetzen.

Die Bundesregierung wird insbesondere alles tun, damit der nukleare Nichtverbreitungsvertrag weiter gestärkt wird, der Vertrag über einen umfassenden nuklearen Teststopp in Kraft tritt, das Chemiewaffenübereinkommen implementiert wird und das B-Waffenübereinkommen verifiziert werden kann.

Die Bundesregierung wird sich nachdrücklich für eine Überwindung des Stillstands in der Abrüstungskonferenz und die umgehende Aufnahme von Verhandlungen über ein Verbot der Produktion von spaltbarem Material für Waffenzwecke einsetzen. Die Hilfe bei der Sicherung und Beseitigung vorhandener Massenvernichtungsmittel in Russland wird einen weiteren Schwerpunkt bilden.

Die Bundesregierung wird die Ratifizierung des angepassten KSE-Vertrages unverzüglich einleiten, wenn die Voraussetzungen hierfür auf russischer Seite geschaffen worden sind.

Die Bundesregierung wird sich bemühen, wieder zu einer Luftbeobachtungskapazität zur Umsetzung des Vertrages über den Offenen Himmel beizutragen. Wir treten für Verhandlungen zum Verbot der Stationierung von Waffen im Weltraum ein.

Die Bundesregierung wird sich weiter für Fortschritte bei der Kontrolle von kleinen und leichten Kriegswaffen einsetzen. Deshalb wird die Bundesregierung Initiativen zur Begrenzung des Kleinwaffenexports ergreifen und regionale Rüstungskontrollübereinkünfte außerhalb Europas aktiv fördern.

Darüber hinaus will die Bundesregierung die humanitäre Rüstungskontrolle bei Landminen mit dem Ziel der weltweiten Ächtung aller Landminen, die die zivile Bevölkerung gefährden, weiterentwickeln und Initiativen zur Stärkung der humanitären Minenräumung ergreifen.

Die Bundesregierung wird auch in Zukunft gemeinsam mit Kommunen und Ländern an der Konversion militärisch genutzter Liegenschaften arbeiten.

Rüstungsexportkontrolle

Die Bundesregierung setzt ihre restriktive Rüstungsexportkontrollpolitik auf der Grundlage der "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" vom 19.1.2000 fort. Notwendigkeit und Möglichkeit einer Harmonisierung der Genehmigungsvoraussetzungen in den einschlägigen Exportvorschriften werden geprüft. Zugleich tritt sie für eine weitere Europäisierung dieser restriktiven Rüstungsexportpolitik und die rechtliche Verbindlichkeit des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren ein.

Beim Rüstungsexportbericht wird angestrebt, die Transparenz zu erhöhen. Die Bundesregierung setzt sich auf internationaler Ebene dafür ein, dass der Begrenzung des Handels mit überschüssigen Waffen mehr Bedeutung zugewiesen wird.

Europäischer Einigungsprozess

Wir wollen den europäischen Einigungsprozess weiter vorantreiben. In den Mittelpunkt unserer europäischen Politik stellen wir die Erweiterung und weitere Vertiefung der Europäischen Union. Dabei wird auch in Zukunft der deutsch-französischen Zusammenarbeit eine zentrale Rolle zukommen, da beide Länder aus einer gemeinsamen Verantwortung heraus immer wieder wichtige Impulse für die europäische Einigung gegeben haben. Der 40. Jahrestag des Elysée-Vertrags wird die Gelegenheit bieten, die europäische Integration mit gemeinsamen deutsch-französischen Vorschlägen weiter voranzubringen.

Erweiterung und Vertiefung

Wir sind entschlossen, die großen Chancen, die für Deutschland in der Erweiterung der Europäischen Union liegen, zu nutzen. Die Bundesregierung steht zu den Erweiterungsbeschlüssen des Europäischen Rates und wird die Beitrittsverhandlungen im vereinbarten Zeitplan zum Abschluss bringen, so dass bis zu zehn neue Mitgliedstaaten im Jahre 2004 als vollwertige Mitglieder an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen.

Die Bundesregierung setzt sich für eine europäische Verfassung ein und unterstützt den von ihr initiierten Konventsprozess. Die Reformen müssen auf eine stärkere Demokratisierung der EU, die Sicherung der Handlungsfähigkeit der europäischen Institutionen in einer erweiterten EU und eine Fortentwicklung des europäischen Gesellschaftsmodells zielen. Die erweiterte Union muss politisch führbar bleiben. Notwendig ist eine klarere Kompetenzabgrenzung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und eine klarere Gewaltenteilung auf europäischer Ebene. Bei der Weiterentwicklung der EU darf jedoch der bereits erreichte Integrationsstand bei den Institutionen, beim Binnenmarkt, bei der Wirtschafts- und Währungsunion und bei der Rechtsangleichung nicht in Frage gestellt werden.

Die Grundrechtscharta soll rechtsverbindlicher und einklagbarer Bestandteil der Verfassung werden. Die Europäische Kommission muss zu einer starken, politisch verantwortlichen Exekutive ausgebaut werden. Der Präsident der Kommission sollte vom Europäischen Parlament gewählt werden. Das Europäische Parlament muss durch die Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens und seiner Budgetrechte gestärkt werden. Die Handlungsfähigkeit der erweiterten EU wird nur zu sichern sein, wenn der Ministerrat grundsätzlich mit Mehrheit entscheidet.

Europäische Außen- und Sicherheitspolitik

Die Europäische Union muss ihre außenpolitische Handlungsfähigkeit erhöhen. Im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sollten Entscheidungen grundsätzlich mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden. Die Außenpolitiken der EU und der Mitgliedstaaten müssen besser verzahnt werden. Die Ämter des Kommissars für die Außenbeziehungen und des Hohen Repräsentanten für die GASP sollten von einer Person ausgeübt werden.

Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen eines erweiterten Sicherheitsverständnisses für eine ausgewogene Entwicklung von zivilen und militärischen Fähigkeiten ein. Die GASP muss sich auf einen leistungsfähigen europäischen diplomatischen Dienst abstützen können.

Wir wollen die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsunion (ESVU) fortentwickeln. Dies umfasst verstärkte Integration bei Streitkräften und Rüstung einschließlich der Bündelung von Fähigkeiten und Arbeitsteilung mit dem Ziel integrierter, mit der NATO interoperabler Streitkräfte, eine europäische Rüstungskooperation sowie die Einführung der verstärkten Zusammenarbeit für die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP).

Stabilitätspakt Südosteuropa

Die Koalition wird sich weiterhin dafür einsetzen, demokratische und rechtsstaatliche Institutionen, marktwirtschaftliche Rahmenbedingungen, regionale Kooperation und einen Sicherheitsraum in Südosteuropa zu fördern. Der Stabilisierungs- und Assoziationsprozess für Südosteuropa ist das Kernstück der Politik der Europäischen Union zur Heranführung der Länder der Region. Der Stabilitätspakt für Südosteuropa, der diesen Prozess ergänzt und seine Ziele fördert, hat sich bisher als wichtiges Instrument der Krisenbewältigung und zur Initiierung einer nachhaltigen Entwicklung erwiesen.

Die Bereitstellung der notwendigen politischen, finanziellen und Sicherheits-Ressourcen wird von der Bundesregierung als wichtige Investition in die Zukunft Südosteuropas und einer erweiterten EU gesehen.

Europäische Justiz- und Innenpolitik
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Das europäische Wirtschafts- und Sozialmodell stärken
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Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik
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Faire finanzielle Lastenverteilung für eine solidarische Union
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Globale Gerechtigkeit und Entwicklungszusammenarbeit

Weltwirtschaftsordnung

Eine verantwortungsvolle, auf dem Prinzip einer sozialen und ökologischen Marktwirtschaft fußende Politik muss dazu beitragen, die Entwicklungsmöglichkeiten aller Länder im Rahmen der Globalisierung zu erhöhen und die Risiken von Instabilität, sozialen Spannungen und der Verschwendung natürlicher Ressourcen zu mindern.

Die neue Welthandelsrunde (Doha-Runde) muss zur Entwicklungsrunde werden. Die Einkommen der Entwicklungsländer müssen sich verbessern. Die Bundesregierung wird sich sowohl auf europäischer Ebene als auch in der WTO für einen erweiterten Marktzugang für Entwicklungsländer, den Abbau ökologisch schädlicher Subventionen und den besseren Schutz der biologischen Vielfalt einsetzen. Die Bundesregierung wird dafür eintreten, die unfaire Konkurrenz durch Exportsubventionen der Industrieländer gegenüber den Ländern des Südens zu überwinden.

Wir werden uns insbesondere für eine Reform und Präzisierung des Abkommens zum Schutz des geistigen Eigentums einsetzen (TRIPS-Abkommen). Dabei geht es um einen verbesserten Zugang zu lebensnotwendigen Medikamenten, den Erhalt der Artenvielfalt, die Rechte indigener Völker und den Schutz pflanzengenetischer Ressourcen.

Die Globalisierung der Finanzmärkte hat zu Wachstum und Beschäftigung in der Weltwirtschaft beigetragen. Die Finanzkrisen, die in den vergangenen Jahren mehrere Regionen erschütterten, haben aber gezeigt, dass offene Finanzmärkte bei unzureichenden Rahmenbedingungen mit erheblichen Risiken verbunden sind.

Die Koalitionsparteien werden sich für eine stärkere Rolle des Internationalen Währungsfonds in der Krisenvorbeugung einsetzen. Insbesondere sollen die Kapitalflüsse, die Auslandsverschuldung und Entwicklungen im Finanzsektor intensiver analysiert und transparent werden.

Außerdem müssen die Funktionsfähigkeit der internationalen Finanzmärkte weiter gestärkt und eine Verminderung unangemessener Volatilitäten von Finanzmarktpreisen und von Kapitalflüssen erreicht werden. Dazu müssen internationale Standards und Kodizes weiterentwickelt und die Entwicklungs- und Schwellenländer bei der Umsetzung und dem Aufbau von kontrollierenden Institutionen unterstützt werden.

Generell sollten die Möglichkeiten der Länder gestärkt werden, den Zu- bzw. Abfluss kurzfristigen Kapitals durch ihre nationale Wirtschafts- und Finanzpolitik zu beeinflussen, ohne die Offenheit der Volkswirtschaften in Frage zu stellen.

Die Bundesregierung wird gemeinsam mit der EU, der OECD und den G7/G8-Staaten stärkeren Druck auf die so genannten Steueroasen ausüben, um die Steuergerechtigkeit zu erhöhen und Geldwäsche, Finanzierung von Verbrechen und Terrorismus entschlossen zu bekämpfen.

Mittel, die durch die HIPC-Initiative zur Entschuldung hochverschuldeter armer Länder frei werden, sollen für Investitionen zur Armutsminderung eingesetzt werden. Die Bundesregierung setzt sich für ein faires und transparentes Verfahren (Staateninsolvenzrecht) unter Einbeziehung aller Akteure, vor allem auch des Privatsektors, zur Lösung des Problems ein.

Gegenüber den transnational tätigen Unternehmen werden wir uns dafür einsetzen, dass sie ihre soziale Verantwortung anerkennen und ihren Beitrag zum wirtschaft-lichen, sozialen und ökologischen Fortschritt und zur nachhaltigen Entwicklung in der Welt leisten.

"Fairer Handel" hat eine positive Wirkung auf nachhaltiges Wirtschaften in den Ländern des Südens und stärkt ein aufgeklärtes Verbraucherbewusstsein in Deutschland. Die Bundesregierung wird die Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit durch gezielte Kampagnen in diesem Bereich deutlich erhöhen.

Entwicklungspolitik

Die Entwicklungspolitik ist ein eigenständiger Teil der gemeinsamen deutschen Außenpolitik. Sie leistet die entwicklungspolitischen Beiträge zur nachhaltigen Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und politischen Verhältnisse, zur Förderung von Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, zur Bekämpfung der Armut, zur Prävention von Krisen und gewalttätigen Konflikten sowie zu einer sozial gerechten, ökologisch tragfähigen und damit nachhaltigen Gestaltung der Globalisierung. Zentrales Ziel ist die Stärkung der ökonomischen und sozialen Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaften. Dies gilt vor allem in den Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas.

Die Millenium-Erklärung der Vereinten Nationen, der Monterrey-Konsens sowie der Johannesburg-Aktionsplan bilden den programmatischen Rahmen unserer Entwicklungspolitik. Wir werden das Aktionsprogramm 2015 zur weltweiten Halbierung extremer Armut konsequent umsetzen und dabei Initiativen zur Sicherstellung von Grundbildung, zur Verbesserung der Gesundheitssituation sowie zur Bekämpfung von HIV/Aids unterstützen.

Im Rahmen der EU ist Deutschland als Zwischenschritt zum 0,7%-Ziel die Verpflichtung eingegangen, bis 2006 einen Wert von 0,33 % zu erreichen. Dieses Ziel soll entsprechend umgesetzt werden.

Angesichts der Größe der Aufgabe, die vor uns liegt, wird die Bundesregierung in den internationalen Gremien Finanzierungsinstrumente prüfen (z. B. Tobinsteuer und Nutzungsentgelte).

Die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Entwicklungsländer in den internationalen Gremien müssen verbessert werden. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die eingeleitete Reform von IWF und Weltbank umgesetzt wird. Sie wird die laufende Welthandelsrunde zu einer echten "Entwicklungsrunde" machen. Sie wird sich dafür einsetzen, den Marktzugang für Produkte, insbesondere landwirtschaftliche Produkte, der Länder des Südens und Ostens wesentlich zu verbessern und die Exportsubventionen für Agrarprodukte abzubauen. Die Initiative zur Entschuldung für die ärmsten Entwicklungsländer wird konsequent weitergeführt. Das Schuldenumwandlungsprogramm der Finanziellen Zusammenarbeit wird flexibilisiert und ausgebaut. Die Bundesregierung wird sich mit Nachdruck für ein internationales Insolvenzverfahren einsetzen, das den Schuldendienst der betreffenden Länder auf ein tragbares Niveau zurückführt.

Wir werden in der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern dazu beitragen, eine aktive und konsequente Klima- und Energiepolitik zu gestalten. Die Bundesregierung wird bei der Ausgestaltung einer nachhaltigen Energiezukunft weltweit eine Führungsrolle einnehmen.

Wir unterstreichen die Verpflichtungen, die die Bundesregierung beim Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg eingegangen ist. Wir setzen uns für stärkere Förderung einer nachhaltigen und auf Armutsminderung orientierten Bewirtschaftung der Wasserressourcen ein. Der Zugang zum elementaren Lebensmittel Wasser muss verbessert werden. Deutschland wird in den nächsten Jahren 350 Mio. € bereitstellen, um die Zahl der Menschen zu verringern, die keinen Zugang zu sauberem Wasser und einer angemessenen Abwasserbehandlung haben.

Zur Bekämpfung von Armut ist der Zugang zu Energie eine Voraussetzung. Hierbei spielen Erneuerbare Energien und Energieeffizienz eine Schlüsselrolle. Die Bundesregierung wird in den nächsten fünf Jahren den Entwicklungsländern 500 Mio. € zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und weitere 500 Mio. € zur Steigerung der Energieeffizienz bereitstellen. Deutschland wird im Jahr 2003 zu einer internationalen Konferenz für Erneuerbare Energien einladen und an der Schaffung einer Internationalen Agentur für Erneuerbare Energien arbeiten.

Die Bundesregierung wird sich international für das Recht auf Nahrung einsetzen und in der bilateralen Zusammenarbeit die ländliche Entwicklung und notwendige Agrarreformen unterstützen. Deutschland wird sich aktiv bei der Umsetzung des G8-Aktionsplans zur Initiative "Neue Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas" (NEPAD) engagieren und damit die afrikanischen Reformanstrengungen unterstützen.

Wir werden die Menschenrechte, die Gleichberechtigung der Geschlechter sowie die kulturelle Dimension von Entwicklung als Schwerpunkt festigen. Die Förderung von Frauen im Entwicklungsprozess wird ausgebaut. Wir werden unser entwicklungspolitisches Instrumentarium in den Bereichen Krisenprävention und Konfliktbewältigung sowie den Zivilen Friedensdienst weiter ausbauen.

Länder, die sich durch gute Regierungsführung und Förderung friedlichen Zusammenlebens auszeichnen, werden wir vor allem auch finanziell fördern. Angesichts der institutionellen Schwäche vieler Partnerländer wird die Bundesregierung verstärkt den Aufbau nationaler Institutionen und funktionaler Verwaltungsstrukturen in Entwicklungsländern fördern, die unerlässlich für eine soziale und ökologische Marktwirtschaft, Stärkung der Demokratie sowie die Umsetzung internationaler Verpflichtungen sind. Die Bundesregierung wird sicherstellen, dass Programme der Entwicklungszusammenarbeit von nationalen Entwicklungspfaden ausgehen und lokales Wissen und lokale Fachkräfte angemessen berücksichtigt werden.

Zur Lösung der globalen Entwicklungsprobleme setzen wir auch auf neue strategische Partnerschaften zwischen Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Die Instrumente und Programme der öffentlich-privaten Zusammenarbeit werden wir in dieser Legislaturperiode ausbauen, um damit den Entwicklungs- und Transformationsländern verstärkt Technologie, Wissen und Kapital zugänglich zu machen. Die Bundesregierung wird Initiativen zur Förderung des Fairen Handels, zur Umsetzung von Verhaltenskodizes und zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Bodenschätzen stärken.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass internationale Sozial- und Umweltstandards weiterentwickelt werden und die entsprechenden völkerrechtlichen Umwelt- und Klimavereinbarungen gleichgewichtig neben dem Handelsrecht stehen.

Ausfuhrgewährleistungen des Bundes (HERMES)

Bei der Außenwirtschaftsförderung werden wir die Entscheidungen über Bürgschaften und Garantien transparent gestalten. Weltbankstandards sollen bei Bürgschaftsentscheidungen eingehalten werden und eine Prüfung von Menschenrechtsverletzungen soll erfolgen.

Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaft, Gemeinden und Kommunen

Nichtregierungsorganisationen, Kirchen und Stiftungen sind für uns wichtige Partner. Die Zusammenarbeit mit diesen Partnern wollen wir in Form von gemeinsamen Initiativen ausgestalten. Wir unterstützen den Agenda 21-Prozeß sowie das entwicklungspolitische Engagement der Städte und Gemeinden.

Wir unterstützen eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren in der Entwicklungszusammenarbeit. Vertreter der Zivilgesellschaft sollten an internationalen Konferenzen und Verhandlungen so weit wie möglich beteiligt sein. Die Bundesregierung wird sich in internationalen Organisationen dafür einsetzen, dass Nichtregierungsorganisationen im Rahmen der Satzung neue Wege der Mitarbeit eröffnet werden.

Die entwicklungspolitische Arbeit der Nichtregierungsorganisationen im In- und Ausland wollen wir weiterhin stärken. Die Vereinfachung der Vergaberichtlinien für die Förderung der Arbeit von Nichtregierungsorganisationen im In- und Ausland wird angestrebt.

[Berlin, 16.10.2002]

Zur Kritik vgl. Friedensbewegung enttäuscht über Koalitionsvertrag. Stellungnahme des Bundesausschusses Friedensratschlag

Zum Vergleich:
Zum außenpolitischen Teil der Koalitionsvereinbarung 1998 hatten wir im "Friedens-Memorandum 1999" eine ausführliche Kritik vorgelegt:
Kritik der Koalitionsvereinbarung 1998


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