"Der Nichtverbreitungsvertrag ist von ausschlaggebender Bedeutung für die Verhinderung der Verbreitung von Kernwaffen und für die nukleare Abrüstung"
Eine Entschließung des Europäischen Parlaments, in der es auch um den Iran und Nordkorea geht
Im Folgenden dokumentieren wir eine Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2005. Thema: Die Atomwaffen im Iran und Nordkorea sowie die im Mai 2005 bevorstehende Konferenz zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen.
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Konferenz zur Überprüfung
des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen 2005 und den
Atomwaffen in Nordkorea und im Iran
Das Europäische Parlament ,
- gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. unter bekräftigendem Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur
atomaren Abrüstung, insbesondere seine Entschließung vom 26. Februar 2004 [1]
zur Sitzung des vorbereitenden Ausschusses für die Überprüfungskonferenz zum
Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) im Jahr 2005,
B. unter Hinweis darauf, dass in der Europäischen Sicherheitsstrategie und
in der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von
Massenvernichtungswaffen, die von der erweiterten Union angenommen wurden,
betont wird, wie wichtig die Nichtverbreitung von Kernwaffen und die
Abrüstung sind,
C. in der Erwägung, dass alle Mitgliedstaaten Parteien des
Nichtverbreitungsvertrags sind und dass zwei Mitgliedstaaten
Kernwaffenstaaten im Sinne dieses Vertrags sind,
D. unter Hinweis auf die Feststellung im Bericht der hochrangigen Gruppe
des UN-Generalsekretärs zur Reform der Vereinten Nationen, wonach die Welt
sich einem Punkt nähert, an dem die Schwächung des Nichtverbreitungssystems
unumkehrbar werden und in eine Kette der Weiterverbreitung münden könnte,
1. bekräftigt seine Position, dass der Nichtverbreitungsvertrag von
ausschlaggebender Bedeutung für die Verhinderung der Verbreitung von
Kernwaffen und für die nukleare Abrüstung ist;
2. weist darauf hin, dass das Endziel der Europäischen Union und des
Nichtverbreitungsvertrags in der vollständigen Beseitigung von Kernwaffen
besteht, und erwartet, dass sich die erklärten und die nicht erklärten
Kernwaffenstaaten tatkräftig dieser Angelegenheit widmen und weitere
Fortschritte auf dem Weg zur Verringerung und Beseitigung von Kernwaffen
erzielen;
3. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, im Geiste
eines effizienten Multilateralismus und der Solidarität sowie im Einklang
mit der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von
Massenvernichtungswaffen auf der Konferenz zur Überprüfung des
Nichtverbreitungsvertrags 2005 einheitlich aufzutreten und sich konstruktiv
an den Beratungen zu beteiligen; fordert nachdrücklich, dass in ihren
Erklärungen neuen Initiativen zur nuklearen Abrüstung und zur Neubelebung
der Abrüstungskonferenz der Vereinten Nationen besonderes Gewicht
beigemessen wird;
4. fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, ihre gemeinsame Erklärung,
wonach die Integrität des Nichtverbreitungsvertrags in vollem Umfang gewahrt
werden muss, zu untermauern und eine Stellungnahme zum gemeinsamen
Standpunkt sowie zur Strategie der Europäischen Union auf der
Überprüfungskonferenz abzugeben und damit den Gemeinsamen Standpunkt der
Europäischen Union zur weltweiten Anwendung und Stärkung von multilateralen
Übereinkünften im Bereich der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen
und Trägermitteln zu unterstützen;
5. fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, auf die wirksame Umsetzung
von Ziffer 15.3 des Schlussdokuments der Überprüfungskonferenz zum
Nichtverbreitungsvertrag 2000 hinzuarbeiten, um einen Vertrag zu erreichen,
der die Herstellung sämtlicher Waffen, bei denen spaltbares Material
eingesetzt wird, wirksam verbietet;
6. fordert die Europäische Union auf, mit ihren internationalen Partnern,
einschließlich der NATO, zusammenzuarbeiten und den Grundsatz
weiterzuentwickeln und zu propagieren, dass Terroristen oder die, die ihnen
Unterschlupf gewähren, daran gehindert werden müssen, Zugang zu
Massenvernichtungswaffen oder -material zu erhalten; fordert die
Vertragsstaaten auf, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, die in der Resolution
1540 (2004) des UN-Sicherheitsrates, die nichtstaatliche Akteure und die
Verbreitung von Kernwaffen betrifft, niedergelegt sind;
7. fordert den Rat und die Kommission auf, ein Programm aufzulegen, mit
dem die Verbreitung von Nuklearmaterial, -technologie und -Know-how in der
Welt verhindert wird;
8. fordert alle Staaten, insbesondere die Kernwaffenstaaten, auf, andere
Staaten, die in den Besitz von Kernwaffen oder anderen nuklearen
Sprengkörpern zu gelangen versuchen, vor allem solche, die nicht Parteien
des Nichtverbreitungsvertrags sind, nicht zu unterstützen oder zu ermutigen;
9. gibt seiner festen Überzeugung Ausdruck, dass Schritte zur nuklearen
Abrüstung wesentlich zur internationalen Sicherheit und zur strategischen
Stabilität beitragen und zudem die Gefahr von Diebstählen von Plutonium oder
hoch angereichertem Uran durch Terroristen verringern werden; fordert die
Europäische Union nachdrücklich auf, die von UN-Generalsekretär Kofi Annan
und dem Generaldirektor der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA),
Mohammed El Baradei, vorgeschlagene neue internationale Initiative zu der
neuen atomaren Bedrohung zu unterstützen, in der darauf hingewiesen wird,
dass die nukleare Abrüstung durch erklärte und nicht erklärte
Kernwaffenstaaten sichergestellt werden muss;
10. fordert die Europäische Union nachdrücklich auf, intensiv für die
Annahme des Modells für ein Übereinkommen über Kernwaffen zu arbeiten, das
bereits bei den Vereinten Nationen hinterlegt worden ist und das einen
Rahmen für Maßnahmen in einem rechtsverbindlichen Abrüstungsprozess bieten
könnte;
11. fordert den Luxemburger Ratsvorsitz und den Rat auf, weitere Maßnahmen
zu ergreifen und darzulegen, wie sie ihr gemeinsames in der Strategie gegen
die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen niedergelegtes Ziel erreichen
wollen, die Rolle des UN-Sicherheitsrates auszubauen und das Fachwissen zu
stärken, um der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen entgegenzutreten,
und insbesondere wie die Vertragsstaaten des Nichtverbreitungsvertrags die
unschätzbaren Erfahrungen bei Überprüfungen und Inspektionen, über die
UNMOVIC (UN Monitoring, Verification and Inspection Commission) verfügt,
bewahren können, zum Beispiel durch eine Liste verfügbarer Sachverständiger;
12. fordert den Rat und die Kommission auf, einen Vorschlag auszuarbeiten,
durch den Drittstaaten und die Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan
haben, nahegelegt wird, die IAEA-Zusatzprotokolle zu unterzeichnen und zu
ratifizieren;
13. fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, klare Zusagen für die
Bereitstellung von Mitteln zur Unterstützung konkreter Projekte abzugeben,
die von multilateralen Organisationen wie der IAEA durchgeführt werden, bzw.
die von ihnen zur Verfügung gestellten Mittel aufzustocken;
14. fordert die Europäische Union auf, auf der Überprüfungskonferenz im
Jahr 2005 vorzuschlagen, dass ohne weitere Verzögerung das geeignete
unterstützende Organ für nukleare Abrüstung von der UN-Abrüstungskommission
eingesetzt wird;
15. fordert die Europäische Union auf, die erforderlichen Mechanismen zur
Koordinierung zu entwickeln (die EU-Stelle für die Überwachung von
Massenvernichtungswaffen in Verbindung mit dem EU-Lagezentrum), um zu
gewährleisten, dass die nachrichtendienstlichen Informationen genutzt
werden, um Solidarität und Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten im
Hinblick auf die Maßnahmen gegen Massenvernichtungswaffen aufzubauen;
16. betont, wie wichtig und dringend die unverzügliche und bedingungslose
Unterzeichnung und Ratifizierung des Vertrags über das umfassende Verbot von
Nuklearversuchen im Einklang mit den institutionellen Verfahren ist, damit
dieser möglichst rasch in Kraft treten kann; fordert den Rat und die
Kommission auf, hierauf im Dialog mit jenen Partnerstaaten zu beharren, die
den Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen und/oder den
Nichtverbreitungsvertrag noch nicht ratifiziert haben;
17. fordert die USA erneut auf, der Entwicklung der neuen Generationen
nuklearer Gefechtsfeldwaffen (bunkerbusters) Einhalt zu gebieten und den
Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zu unterzeichnen und
zu ratifizieren; fordert die USA außerdem auf, die Situation bezüglich der
Menge und der strategischen Zielsetzung ihrer auf europäischen Stützpunkten
stationierten taktischen Nukleararsenale klarzustellen;
18. fordert Israel, Indien und Pakistan auf, dem Nichtverbreitungsvertrag
beizutreten;
19. begrüßt den von 25 Nobelpreisträgern unterzeichneten Aufruf, in dem
die Regierungen der Vereinigten Staaten, Russlands, Chinas, Frankreichs, des
Vereinigten Königreichs, Indiens, Pakistans, Israels und Nordkoreas
aufgefordert werden, Maßnahmen zu unterstützen und umzusetzen, um die
Einsatzfähigkeit ihrer Kernwaffensysteme zu reduzieren und damit die Gefahr
einer nuklearen Katastrophe zu verringern; befürwortet den vom Hohen
Vertreter der Europäischen Union für die Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik (GASP) gemachten Vorschlag zur Schaffung einer
"kernwaffenfreien Zone" im Nahen Osten und fordert zu entsprechenden
Anstrengungen auf;
20. erklärt erneut seine Unterstützung für die internationale Kampagne der
Bürgermeister - initiiert von den Bürgermeistern Hiroshimas und Nagasakis -
zur nuklearen Abrüstung und empfiehlt der internationalen Gemeinschaft, das
im Rahmen dieser Kampagne aufgestellte "Project Vision 2020" sorgfältig in
Erwägung zu ziehen, das einen Zeitplan für die Abschaffung aller Kernwaffen
nahelegt;
21. begrüßt die Aufnahme von Klauseln über die Nichtverbreitung von
Massenvernichtungswaffen in die jüngsten Abkommen der Europäischen Union mit
Drittstaaten und Aktionspläne; betont, dass entsprechende Maßnahmen von
allen Partnerstaaten der Europäischen Union ausnahmslos durchgeführt werden
müssen;
22. betont, dass zur Abwehr jeder Gefahr für die Sicherheit irgendeines
Staates eine Verpflichtung seitens der internationalen Gemeinschaft
erforderlich ist; betont die Notwendigkeit stärkerer regionaler und
multilateraler Sicherheitsstrukturen im Nahen Osten, auf dem indischen
Subkontinent und im Nordosten Asiens, um den Druck in Richtung der
Verbreitung von Kernwaffen zu verringern und die Einstellung von
Nuklearprogrammen zu erreichen;
23. fordert, dass alle politischen und diplomatischen Möglichkeiten
geprüft werden, um eine friedliche Beilegung der Konflikte im Zusammenhang
mit der Verbreitung von Kernwaffen zu gewährleisten;
Iran
24. nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass der Sekretär des obersten
Sicherheitsrates des Iran, Hassan Rowhani, am 27. Februar 2005 bekräftigt
hat, Teheran werde sein Recht auf Urananreicherung gemäß dem
Nichtverbreitungsvertrag nicht aufgeben, und fordert die iranischen
Staatsorgane auf, nicht länger verwirrende und widersprüchliche Erklärungen
zu verbreiten;
25. nimmt zur Kenntnis, dass Russland und der Iran am 27. Februar 2005
einen Vertrag über die Lieferung nuklearer Brennstäbe unterzeichnet haben,
der dem Iran die Möglichkeit gibt, im nächsten Jahr seinen ersten
Kernreaktor in Bushehr in Betrieb zu nehmen, und nach dem Teheran
verpflichtet ist, alle abgebrannten Brennstäbe nach Russland zurückzuführen;
26. fordert den Rat auf, gegenüber der Regierung Russlands eine Initiative
zu ergreifen, damit Garantien gegeben werden, dass deren jüngste
Vereinbarung mit dem Iran über die Lieferung von Nuklearmaterial nur auf
Zwecke der zivilen Nutzung ausgerichtet ist, und damit die diplomatischen
Bemühungen der Europäischen Union unterstützt werden; geht davon aus, dass
die IAEA die Lieferung von Brennstäben von Russland an den Iran sorgfältig
überwacht;
27. begrüßt die vom Generaldirektor der IAEA, Mohammed El Baradei, Ende
Januar 2005 abgegebene Erklärung zu den von den
Nuklearsicherheitsinspektoren der Organisation in den letzten 15 Monaten
erzielten Fortschritten bei der Erfassung der Art und des Umfangs des
iranischen Nuklearprogramms;
28. bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für die Pariser
Vereinbarung vom 15. November 2004, in der der Iran die Verpflichtung
übernommen hat, sein Urananreicherungsprogramm auszusetzen, und den Ansatz
der EU-3 zum Dialog mit den iranischen Staatsorganen zu dem Zweck, für eine
friedliche und diplomatische Lösung der mit dem Iran zusammenhängenden
Nuklearfragen zu sorgen, und verlangt objektive Garantien der Regierung des
Iran bezüglich der nichtmilitärischen Bestimmung seines Nuklearprogramms;
29. fordert den Iran auf, sein Festhalten am Nichtverbreitungsvertrag zu
bekräftigen und die endgültige Einstellung der Urananreicherung zu
beschließen, somit nachhaltiges Vertrauen in die friedliche Natur seiner
Absichten zu schaffen und den Weg für eine kooperative Partnerschaft
zwischen der Europäischen Union und dem Iran zu bereiten; betont, dass die
Verhandlungen über ein Handels- und Kooperationsabkommen mit einer
zufriedenstellenden Lösung der Nuklearfrage und der Ergreifung von
Überprüfungsmaßnahmen einhergehen sollten, die Befürchtungen ausräumen;
30. fordert den Rat und die Kommission auf, Verhandlungen mit den
iranischen Staatsorganen über den Transfer von Technologie und Know-how
sowie über finanzielle Unterstützung für erneuerbare Energiequellen
einzuleiten;
31. fordert das iranische Parlament auf, die parlamentarische
Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum Nichtverbreitungsvertrag zum
Abschluss zu bringen;
32. fordert die Regierung der USA auf, den diplomatischen Ansatz der
Europäischen Union zur Lösung dieses Problems ohne Einschränkung zu
unterstützen; betrachtet dieses Thema als für eine erneuerte
transatlantische Agenda wesentlich und begrüßt die jüngste amerikanische
Erklärung hierzu sowie frühere Zusagen, dass die USA keine präventiven
militärischen Schritte gegen den Iran unternehmen werden;
Nordkorea
33. ist zutiefst besorgt, dass Nordkorea am 10. Februar 2005 erklärt hat,
es verfüge über Kernwaffen, und seine Beteiligung an den
Sechs-Parteien-Gesprächen über sein Nuklearprogramm auf unbestimmte Zeit
ausgesetzt hat,
34. nimmt die Erklärung Nordkoreas zur Kenntnis, wonach dessen Endziel in
einer kernwaffenfreien Koreanischen Halbinsel besteht, und fordert Nordkorea
nachdrücklich auf, seine Verpflichtungen im Rahmen des
Nichtverbreitungsvertrags einzuhalten; fordert die Regierung Nordkoreas und
die anderen beteiligten Parteien nachdrücklich auf, konkrete
Verhandlungsschritte zu unternehmen und einen konstruktiven Ansatz zu
wählen;
35. fordert Nordkorea nachdrücklich auf, dem Nichtverbreitungsvertrag
wieder beizutreten, seine Entscheidung über den Rückzug aus den
Sechs-Parteien-Gesprächen rückgängig zu machen und die Wiederaufnahme von
Verhandlungen zu ermöglichen, damit eine friedliche Lösung für die Krise auf
der Koreanischen Halbinsel gefunden werden kann;
36. fordert Nordkorea und die USA nachdrücklich auf, eine rasche Lösung
der gegenwärtigen Krise zu ermöglichen, und zwar zunächst durch das Angebot
der USA, die Lieferungen von schwerem Heizöl als Gegenleistung für eine
überprüfte Aussetzung des Betriebs der Anlage Yongbyon wiederaufzunehmen, um
eine weitere Verschärfung der derzeitigen Lage zu vermeiden;
37. fordert den Rat nachdrücklich auf, nochmals in Erwägung zu ziehen,
Südkorea 4 Millionen EUR für die Kosten der Aussetzung der KEDO-Initiative
(Organisation für die Entwicklung der Energiewirtschaft auf der koreanischen
Halbinsel) zu zahlen, in Anbetracht des Umstands, dass diese Initiative in
der jüngeren Vergangenheit eine wesentliche Rolle gespielt hat; räumt ein,
dass sie sehr wohl dazu dienen könnte, künftig die Bereitstellung
konventioneller Energie zu gewährleisten;
38. vertritt die Auffassung, dass sich die Europäische Union für
verstärkte Bemühungen einsetzen sollte, Nordkorea den Verzicht auf die
weitere Nutzung der Kernenergie, mit garantierten Energielieferungen als
Gegenleistung, zu ermöglichen;
39. fordert den Rat und die Kommission auf, finanzielle Unterstützung für
Lieferungen von schwerem Heizöl anzubieten, um den Primärenergiebedarf
Nordkoreas zu decken, und fordert die Kommission und den Rat auf, die
notwendigen Schritte im Hinblick auf eine Beteiligung der Europäischen Union
an künftigen Sechs-Parteien-Gesprächen zu unternehmen und dabei deutlich zu
machen, dass die Europäische Union der Maxime "No Say, No Pay" (ohne
Mitsprache kein Geld) in ihrem Umgang mit der Koreanischen Halbinsel folgen
wird;
40. ist sich darüber im Klaren, dass die Behauptungen, wonach Nordkorea
über ein vollwertiges Programm für hoch angereichertes Uran verfügt und Uran
an Libyen geliefert hat, der gegenwärtigen Krise zu Grunde liegen; fordert
angesichts der Tatsache, dass keine dieser beiden Behauptungen erhärtet
worden ist, eine öffentliche Anhörung im Europäischen Parlament, um den
Vorwürfen nachzugehen;
41. fordert den Rat und die Kommission auf, ihm innerhalb einer
angemessenen Frist einen Fortschrittsbericht zu den Ergebnissen der
Konferenz zur Überprüfung des Nichtverbreitungsvertrags 2005 vorzulegen;
42. empfiehlt, dass eine offizielle Delegation des Parlaments an der
Überprüfungskonferenz teilnimmt;
43. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem amtierenden
Ratsvorsitz, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der
Mitgliedstaaten, dem UN-Generalsekretär, den Regierungen und Parlamenten des
Iran und Nordkoreas sowie allen Unterzeichnerstaaten des
Nichtverbreitungsvertrags und der IAEA zu übermitteln.
Fußnote:
[1] ABl. C 98 E vom 23.4.2004, S. 152.
Quelle: Europäisches Parlament: Vom Parlament angenommene Texte. Donnerstag, 10. März 2005. Vorläufige Ausgabe
Zurück zur Seite "Atomwaffen"
Zur Korea-Seite
Zur Iran-Seite
Zurück zur Homepage